„Geheimplan“-Recherche

Zwischen rechten Erzählungen und begründeter Kritik: Was von der Debatte um Correctiv bleibt

Über die aufsehenerregende „Geheimplan“-Recherche von Correctiv wird auch zwei Jahre nach Veröffentlichung immer wieder juristisch gestritten. Jetzt liefert ein Urteil des Berliner Landgerichts den Kritikern neues Futter. Zeit für einen frischen Blick: Welchen Vorwurf muss sich Correctiv gefallen lassen – und wo sollte man rechter PR nicht auf den Leim gehen?
Screenshot: correctiv.org / Montage: Übermedien

Es ist ein Urteil, das aufhorchen lässt: Am 17. März 2026 bekam die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy vor dem Landgericht Berlin II Recht gegen Correctiv. Huy hatte an jenem Treffen in einem Hotel bei Potsdam teilgenommen, bei dem im November 2023 unter anderem der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner sein Konzept der sogenannten „Remigration“ vorstellte. Correctiv berichtete im Januar 2024 unter dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“ darüber.

Das Berliner Landgericht untersagte Correctiv nun mehrere Äußerungen, darunter die Formulierung vom „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Correctiv hat Berufung eingelegt.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich ein Gericht mit de…

Ein Kommentar

  1. Die rechtsextremen und rechtslastigen Sprachrohre versuchen doch, jeglichen gerichtlichen Erfolg gegen die Berichterstattung von Correctiv als eine allumfassende Niederlage für Correctiv und den Beleg dafür, dass deren Bericherstattung falsch und gelogen war zu verkaufen.
    Sie deuten deuten sogar eindeutige Gerichtsurteile so um dass sie in ihr Weltbild passen:
    https://correctiv.org/aktuelles/afd/2026/05/19/kammergericht-treffen-in-potsdam-darf-als-deportationskonferenz-bezeichnet-werden/

    Und dieses Urteil zeigt mMn auch deutlich, dass es dort eben doch um genau das ging „die Ausweisung von vielen deutschen Staatsbürgern“
    Zitat des Gerichts:
    „Erik Ahrens hat dies trefflich damit bezeichnet, die in den Blick genommenen Bevölkerungsgruppen, nämlich auch Menschen mit Migrationshintergrund, die bereits eine deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, ‘langfristig aus dem Land zu ekeln’. Insoweit erscheint eine synonyme Verwendung mit dem Begriff der ‘Ausweisung’, der bei Berücksichtigung des Kontextes lediglich eine Akzentuierung darstellt und im Gegensatz zu ‘Remigration’ keiner Erläuterung bedarf, in Anbetracht der Gewährleistung von Art. 5 Abs. 1 GG als nicht zu beanstanden.“

    Letztlich ist es wirklich schade, dass durch ein paar unsaubere Formulierungen so große Zweifel an dem Bericht von Correctiv gesät werden können.

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