Verwertungsgesellschaft

VG-Wort-Vorstand entschuldigt sich für blöde Gesamtsituation

Rund eine Million Euro hat die VG Wort bisher der Prozess gekostet, an deren Ende der Bundesgerichtshof ihr höchstinstanzlich bestätigte, dass ihre jahrzehntelange Praxis, einen Teil der Tantiemen pauschal an Verlage auszuzahlen, rechtswidrig ist. Diese Zahl nannte Robert Staats, der geschäftsführende Vorstand der VG Wort, am Freitagabend bei der jährlichen Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten in Berlin.

Schon an dieser Summe lässt sich die bittere Ironie der Auseinandersetzung um Vergangenheit und Zukunft dieser Verwertungsgesellschaft festmachen: Nicht nur weil Martin Vogel, der gegen die VG Wort geklagt hatte, nach eigenen Worten nur vergleichsweise läppische 8000 bis 9000 Euro Rechtskosten hatte. Sondern auch, weil diese Million natürlich eigentlich den Urhebern zugestanden hätte.

Aus Sicht der Kritiker hat die Verwertungsgesellschaft also viel Geld der Urheber ausgegeben, um vor Gericht gegen die Interessen der Urheber zu kämpfen. Die VG-Wort-Verantwortlichen hingegen betonten, dass sie schon gesetzlich verpflichtet waren, externen Rat einzuholen – auch in Form teurer Gutachten von Anwaltskanzleien. Außerdem hätten sie das ganze Grundprinzip der VG Wort verteidigen müssen – obwohl Vogel formal (und mit entsprechend geringem Streitwert) nur in eigener Sache klagte.

vgwort

Es herrschte eine überaus gereizte Stimmung im Meistersaal in der Nähe des Potsdamer Platzes am Freitag. Kein Wunder: Aus der Sicht der einen steht seit dem Urteil des BGH endgültig fest, dass die VG Wort mit ihrer Verteilungpraxis die Urheber seit vielen Jahren um sehr, sehr viel Geld gebracht hat, das ihnen zugestanden hätte. Von dem veruntreuten Geld wollen sie jetzt möglichst schnell möglich viel zurück. Sie wollen wissen, wer für den Schaden haftet und wer die Verantwortung für die Fehler trägt.

Aus der Sicht der anderen wurde ein jahrzehntelanges Erfolgsmodell – die gemeinsame Verwertungsgesellschaft von Verlegern und Urhebern – in Frage gestellt. Davon wollen sie jetzt möglichst viel für die Zukunft retten. Diese Gruppe war an diesem Abend klar in der Mehrheit. Langanhaltenden Beifall gab es für Appelle, den Verlegern auch in Zukunft einen Platz in der VG Wort – und damit natürlich: einen erheblichen Teil der Erlöse aus den gesetzlichen Vergütungen wie der Kopierabgabe – zu erhalten.

Die Kritiker aber, die immer schon in der Minderheit waren, aber ihre Rechtsauffassung nun im Wesentlichen vom BGH bestätigt sehen konnten, machten der VG Wort, ihren Verantwortlichen und der Rechtsaufsicht entsprechend bittere Vorwürfe.

Die Zukunft der VG Wort ist völlig unklar. Was es gibt, ist nur ein Plan für die nächsten Monate:

  • Zunächst bekommen die Urheber Ende Juni das Geld für 2015, das sie auch nach dem bisherigen – vom BGH im Kern für unwirksam erklärten – Verteilungsplan als Urheberanteil bekommen hätten: als „Abschlagszahlung“.
  • Am 10. September 2016 entscheidet eine außerordentliche Mitgliederversammlung darüber, in welcher Form die unzulässigen Verteilungen der Vergangenheit korrigiert werden. Das betrifft die Jahre 2012 bis 2015. An Verlage soll es dabei vorläufig keine Auszahlungen geben.
  • Am 26. November 2016 soll eine weitere außerordentliche Mitgliederversammlung entscheiden, wie die Einnahmen in Zukunft verteilt werden.

Kritiker verurteilten das Vorgehen der VG-Wort-Geschäftsführung. Sie beanstandeten unter anderem:

  • dass die Verjährungsfrist bei drei Jahren angesetzt wurde und nicht bei zehn;
  • dass auch nach der ersten Niederlage vor dem Landgericht München im Jahr 2012 noch Geld an Verlage ausgezahlt wurde (wenn auch unter Vorbehalt), das nun mühsam zurückgefordert werden muss und im Fall von Konkursen womöglich verloren ist;
  • dass nicht längst damit begonnen wurde, Geld von den Verlagen zurückzufordern und an die Urheber auszuzahlen;
  • dass die VG Wort Druck auf die Politik macht, schnell ein Gesetz zu verabschieden, das wieder eine Beteiligung der Verlage an den Tantiemen erlaubt – ohne sich rückzuversichern, ob das überhaupt im Interesse derjenigen ist, deren Rechte sie vor allem wahrnimmt, nämlich: die Urheber.

VG-Wort-Vorstand Staats verwies immer wieder darauf, dass sich der Verein seit 2012 in einer „unsicheren Rechtslage“ befunden habe. In einer solchen müsse er bei seinen Entscheidungen das Risiko abwägen – und dazu gehöre auch das Risiko, dass Verlage insolvent gehen, wenn die VG Wort sofort die Zahlungen an sie stoppt, obwohl womöglich später ein Gericht anders entscheidet.

Staats verteidigte auch, dass die VG Wort Lobbyarbeit für ein Gesetz macht, mit dem Verlage in Zukunft wieder an den Tantiemen beteiligt werden können. Er sagte unter großem Beifall:

„Bislang gab es einen Konsens, dass die VG Wort eine gemeinsame Verwertungsgesellschaft von Autoren und Verlagen ist. Das war unser Mandat, insofern ist es völlig in Ordnung, wenn wir uns auch auf der rechtspolitischen Ebene dafür einsetzen, dass es eine gemeinsame Verwertungsgesellschaft von Autoren und Verlagen weiterhin gibt.“

Staats wurde gefragt, ob er sich nicht entschuldigen wolle – dafür, das Geld der Urheber veruntreut zu haben. Er bot daraufhin tatsächlich an, sich zu entschuldigen – es blieb aber unklar, wofür eigentlich und in welchem Maß es sich womöglich nur um Sarkasmus handelte: „Wir entschuldigen uns dafür, dass über Jahrzehnte bei der VG Wort ein System vorlag, das der BGH für unrechtmäßig hält – eine äußerst unglückliche Entscheidung für Autoren und Verleger.“

Die VG Wort sei als gemeinsame Verwertungsgesellschaft von Urhebern und Verlegern gegründet worden. Die konkrete Ausgestaltung dieses Modells habe der BGH für unwirksam gehalten. „Und für diese Situation, die hier entstanden ist, natürlich, dafür entschuldigen wir uns. Wir konnten sie allerdings nicht vorhersehen.“ Er verwies darauf, dass das Parlament 2008 explizit eine Regelung im Urheberrecht geschaffen habe, die klarstellen sollte, dass eine Verlegerbeteiligung bei der VG Wort zulässig sei. Die hat der BGH aber für unwirksam erklärt.

Staats forderte eine Gesetzesänderung, um wieder eine Verlegerbeteiligung zu ermöglichen. „Wichtig ist: Das muss auf nationaler Ebene schnell erfolgen. Auf europäischer Ebene würde es zu lange dauern.“

Einen speziellen Auftritt hatte Karl Riesenhuber, Rechts-Professor und Richter, der sich pathetisch bei der VG-Wort-Geschäftsführung dafür bedankte, dass sie „unsere VG Wort durch dieses schwere Fahrwasser getragen haben“. Unerwähnt ließ er dabei, dass er persönlich von den konkreten Entscheidungen dieser Geschäftsführung profitierte, weil sie unter anderem auch ihn für Gutachten in diesem Rechtsstreit bezahlte. Das Urteil des BGH sei nicht nur falsch und von niemandem erwartet worden, er halte es auch für einen Skandal, sagte Riesenhuber. Es verstößt seiner Meinung nach sogar gegen das Grundgesetz, weil die Richter ihr Urteil contra legem gefällt, sich also ausdrücklich über den Wortlaut des Gesetzes hinweggesetzt hätten.

Wer auf Dauer davon profitieren wird, dass die jahrzehntelange Praxis der VG Wort vom BGH gekippt wurde – auch darüber gehen die Meinungen auseinander. Denkbar ist nach den Worten von Staats, dass die Verlage ein eigenes Leistungsschutzrecht fordern und eine eigene Verwertungsgesellschaft gründen. Offenbar fordern manche Verlage ihre Autoren auch schon dazu auf, zu unterschreiben, dass sie auf ihre Rechte verzichten.

Kurzfristig aber können die Urheber in der VG Wort mit erheblichen Nachzahlungen rechnen – nicht nur aus dem Geld von 2012 bis 2015, das sonst die Verlage bekommen hätten, sondern auch aus Nachzahlungen der Geräteindustrie. Die VG Wort hat einen Vergleich mit den Herstellern von Kopierern getroffen, mit denen sie sich lange (und am Ende erfolgreich) über die Höhe der fälligen Vergütungen gestritten hatte. Für die Jahre 2001 bis 2007 sind so nachträglich 155,5 Millionen Euro zusammengekommen, die die Einnahmen der VG Wort im vergangenen Jahr fast verdoppeln ließen.

40 Kommentare

  1. Lieber Herr Niggemeier

    ich hatte an der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten Freitag Abend ebenfalls teilgenommen und hatte in der Aussprache gelegentlich das Wort ergriffen (als Nebenerwerbs-Wissenschaftsautor; hauptberuflich bin ich Rechtsanwalt und vertrete als solcher auch Unternehmen, die Vervielfältigungsgeräte herstellen).

    Zusätzlich zu Ihrer sehr trefflichen Darstellung hatte ich noch folgende Punkte mitgenommen:

    1)
    Nicht nur die Frage der Verjährung – 10 oder 3 Jahre – ist angesprochen worden, sondern auch die der Verzinsung. Mal ganz simple: ich hätte „mein Geld“, das mir seit 10 Jahre vorenthalten wird, gerne verzinst, und zwar mit den gesetzlichen 8 bis 9 Prozentpunkten über dem EZB-Basiszinssatz. Das ist sicherlich wirtschaftlich heikel, man kann sich ja leicht ausrechen, was das bedeutet, wenn Ansprüche, die teilweise 10 Jahre zurückgehen, in dieser Höhe verzinst werden müssten. Das hatte ich auch angesprochen in der Wahrnehmungsberechtigten-Versammlung am Freitag Abend, wenn ich Herrn Dr. Staats dazu richtig verstanden habe, „sieht“ er das aber „nicht so.“

    2)
    Herr Dr. Staats teilte auch mit, dass seit einigen Jahren (2012?) Rückstellung auf das Verfahren gebildet würden. Dazu war von Autoren (u.a. von mir) gefragt worden: woraus denn?! Denn: auch das ist schlicht unser aller Autoren-Geld, das an uns hätte ausgeschüttet werden müssen, ebenso wie die „eine Million“, die das Verfahren die VG Wort jetzt schon gekostet haben soll.

    3)
    Persönlich fand ich am ärgerlichsten, dass sich niemand im Raum zu einer Entschuldigung oder sonstigen versöhnlichen Geste Herrn Vogel gegenüber durchringen konnte, nicht einmal, als ich das als Replik auf die von Ihnen ganz zutreffend charakterisierten Anmerkungen von Prof. Riesenhuber gefordert hatte.

    4)
    Für die Zukunft sieht sich die VG Wort offensichtlich in der Mission, die Verlegerbeteiligung zu retten und (nachträglich, irgendwie) zu legitimieren. Weiterhin wird massiver Lobbyismus in Bundesjustizministerium und Bundestag betrieben (mit unserem Autoren-Geld), ohne dass vorher die Mitglieder auch nur gefragt wurden, ob das überhaupt gewünscht ist (ich nehmen an die mittlerweile weit über 1.000 Autoren-Stimmen dagegen, die man unter http://urheberpauschale.de/ nachlesen kann, kennen sie).

    Da bin ich im übrigen auch der Auffassung, dass bei einer etwaigen Abstimmung darüber die Verlage wohl kein Stimmrecht haben dürften (weil unmittelbar selbst betroffen). Herr Dr. Staats sah allerdings keine Notwendigkeit für eine solche Mitgliederbefragung und ist wohl auch in der Frage, ob die Verlage hierzu etwas sagen dürfen, nicht meiner Auffassung.

    In diesem Zusammenhang wurde von mindestens einem der Anwesenden (mir nicht bekannt) vorgeschlagen/gefordert, wir (gemeint waren wohl Herr Vogel, Ilja Braun und ich) sollten doch aus der VG Wort austreten. Das ist ein Argument, das gerne gebracht wird, ist aber in der Sache völlig daneben, denn als Autor habe ich natürlich keine Wahl: es gibt ja nur die VG Wort, die die (Zweit-) Rechte der Autoren wahrnehmen kann (faktisches Monopol) und sie ist dazu auch verpflichtet (und zwar treuhänderisch).

    5)
    Als typisches Beispiel, für den Lobbyismus, den die VG Wort betreibt, verweise ich auf eine Einladung zu einer wissenschaftlichen Vortragsveranstaltung des wissenschaftlich neutralen Josef-Kohler-Instituts an der der neutralen Wissenschaft verpflichteten jur. Fakultät der Humboldt Universität am 30. Mai (http://obergfell.rewi.hu-berlin.de/doc/JK_14_Reinbothe.pdf), die ich ebenfalls angesprochen hatte. Sprecher dort war Herr Prof. Reinbothe, ein anerkannter Jurist, der lange in Brüssel tätig war, und der den Anwesenden – u.a. Referenten des Referats III (für Urheberrecht) im Bundesjustizministerium – erläuterte, dass der deutsche Gesetzgeber durchaus Handlungsspielraum hat, um schnell im Sinne der VG Wort und der Verlage eine Änderung des nationalen Rechts herbeizuführen. In der Einladung findet sich der Hinweis, dass die Veranstaltung von der VG Wort „unterstützt“ wurde, und zwar laut Herrn Dr. Staats am Freitag Abend mit 800,- EUR — Peanuts, ja, aber auch das ist unser Autoren-Geld, das für Lobbyismus gegen unsere Autoren-Interessen eingesetzt wird.

    M.E. ist schon zweifelhaft, ob eine solche Unterstützung rechtens ist: Herr Dr. Staats verwies dazu auf die Satzung der VG Wort und dass die VG Wort schon immer an der Fortbildung des Urheberrechts mitwirke. Nach dem UrheberrechtswahrnG bzw. dem (neuen) Verwertungsgesellschaftengesetz dürfen die VGen ihre Gelder hingegen nur an die Berechtigten ausschütten und „soziale“ oder „kulturelle“ Zwecke fördern, vgl. §§ 27, 32 VGG (und der EuGH und auch der BGH haben das an die Bedingung geknüpft, dass auch diese Gelder letztlich den Urhebern zu Gute kommen) – das scheint mir auf den (jur. Fach-) Vortag von Prof. Reinbothe allerdings nicht zuzutreffen.

    6)
    Zu erfahren war noch, dass der C.H. Beck-Verlag, der in dem BGH-Verfahren Streithelfer der VG Wort war, Verfassungsbeschwerde gegen das BGH-Urteil erhoben hat (während die VG Wirt das Urteil des BGH als rechtskräftig ansieht). Wenn diese VB erfolgreich wäre (Betonung auf wenn, die Erfolgsaussichten werden wohl eher mau eingeschätzt), dann müsste die VG Wort alle Änderungen, die sie nun macht, in einigen Jahren wieder zurückdrehen …

    7)
    Abschließend: das auch am Freitag Abend angeklungene Drohszenarium, dass sich die Verlage nun ein eigenes Leistungsschutzrecht in’s Gesetz schreiben lassen und dieses dann von einer eigenen Verwertungsgesellschaft (ohne Autoren) wahrnehmen lassen werden (und dass dadurch die VG Wort als Nur-Autoren-VG geschwächt würde), halte ich für ziemlichen Humbug. Selbst wenn die Verlage irgendwann ein eigenes LSR bekommen (wobei die Entscheidung dann doch noch dem Gesetzgeber vorbehalten ist, Stichworte: Demokratie), dann heißt das noch lange nicht, dass sie aus der VG Wort ausscheiden und eine eigene VG in’s Leben rufen – warum auch, ein besseres Vehikel als die VG Wort können sich die Verlage für ihre Interessenvertretung kaum stricken!

  2. Wenn ich das als Laie alles so lese, stellen sich mir ein paar Fragen:

    Wie ich gesehen habe, ist die VG WORT ein Verein. Ein Verein hält Mitgliederversammlungen nach dem Vereinsrecht (war dies eine?!), in der Beschlüsse gefasst und Anträge gestellt werden (können).
    Die Mitglieder sind Verlage, aber zum überwiegenden Teil Autoren/Urheber.

    Wenn meine Annahme richtig ist, dass es sich im Grunde um einen stinknormalen Verein nach dem Vereinsrecht handelt, frage ich, wo die Autoren eigentlich die letzten Jahre (oder gar Jahrzehnte) waren und für ihre Mitgliederrechte gekämpft haben? Oder ist der Mitgliederanteil der Verlage so groß, dass die jeden Autorenantrag überstimmen können? Dann stellt sich mir die Frage, warum man als Autoren keine eigene Vertretung gründet.
    Warum ist man Mitglied in einem Verein, dessen Vorstand offenbar völlig an den Autoren vorbei agiert?

  3. Ist die VG Wort eigentlich nicht so etwas wie eine Gewerkschaft, nur dass in dieser Gewerkschaft auch die Arbeitgeber stimmberechtigt sind?

    Falls ja: kein Wunder, dass das so läuft, wie es läuft…

  4. Interessanter Artikel. Gibt es eigentlich etwas, was man als Autor konkret tun könnte? Eine Klage auf Verzinsung einreichen? Auf Rückzahlung noch weiter in die Vergangenheit? Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 10. September auftauchen und Rabbatz machen? Kann man da auch abstimmen; und müsste man dazu selber aufkreuzen oder ginge das auch schriftlich und vorher? Ich bin für alle Hinweise dankbar, und auch bereit, die weiterzuverbreiten.

  5. @evaschweitzer:
    Sofort Mitgliedschaft formlos beantragen, die nächste Verwaltungsratssitzung, die über Aufnahme entscheidet, ist am 8. Juli. Verwaltung der VG Wort funktioniert tadellos (die sind auch nicht schuld an dem Debakel), Antwort erfolgt prompt. Bedingung: Mind. seit 3 Jahren wahrnehmungsberechtigt und in den zurückliegenden 3 Jahren (also 2013, 2014 und 2015) zusammen mind. 1200 Euro Tantiemen bezogen (als durchschnittlich 400 pro Jahr). Dann wird man voll stimmberechtigtes Mitglied und kann etwas bewegen. Die Bedingungen müssten auf Tausende von Urhebern zutreffen, tatsächlich hat die VG Wort aber nur rd. 400 Mitglieder, davon die Mehrheit Verleger. Also die eigene Trägheit überwinden!

  6. @ Herrn Verweyen: Herzlichen Glückwunsch zur Untertreibung des Jahres, wenn Sie in aller Bescheidenheit schreiben, in der Aussprache am Freitag „gelegentlich das Wort ergriffen“ zu haben. In Wirklichkeit haben Sie und der kongeniale Herr Braun die Aussprache maßgeblich geprägt. Ich weiß nicht, ob es nur mir so ging, aber es wirkte schon ein wenig befremdlich, wie Sie beide ungeachtet des sich darob stetig leerenden Saals das Mikrofon förmlich belagerten, bis endlich nur die ablaufende Mietzeit den Abend noch zu einem guten Ende zu bringen vermochte. Das alles sei Ihnen unbenommen, schließlich hat Herr Vogel ja gewonnen und Sie offenbar mit ihm. Wie aber erklären Sie es sich, dass nach Ihren Ausführungen kaum jemand des dem Habitus nach wohl unbestritten weit überwiegend aus Autorinnen und Autoren bestehenden Auditoriums die Hand zum Beifall rührte? Ist nicht nur Stefan Niggemeier, wie er im obenstehenden Text wiederholt und in erfreulicher Sachlichkeit vermerkt, sondern auch Ihnen aufgefallen, wie stark im Gegensatz dazu immer dann der Applaus war, wenn andere Redner an die lange bewährte und doch bitte fortbestehnde Solidarität von Autoren und Verlagen appellierten? Nein? Das dachte ich mir. Die anderen Autoren haben halt alle keine Ahnung, so wird es sein. Wie schön wäre es da, wenn Sie Ihre zweifellos vorhandene Eloquenz, Sendungsbereitschaft und zugegebenermaßen wunderbar volltönende Stimme in den Dienst der solidarischen Gemeinschaft aus Autoren und Verlagen stellen würden. Ist nur so ein Gedanke, vermutlich Quatsch, ich weiß. Was würden dazu auch Ihre (Chapeau für den Hinweis übrigens) Mandanten aus der Vervielfältigungsgeräte-Industrie sagen.

  7. @ Stefan Niggemeier: Wenn Sie das schon für unsachlich halten, müssen Sie bei meinem nächsten BuchMarkt-Beitrag zum Thema tapfer sein. Aber im Ernst: Ihr Text ist – abgesehen vom polemischen, überdies juristisch unhaltbaren Vorwurf des Straftatbestands der Veruntreuung an die Adresse der VG Wort – wirklich auf den Punkt. Ich meine, ihn so lesen zu können, dass auch Sie durchaus nachdenklich nach Hause gegangen sind nach dieser denkwürdigen, traurig stimmenden Veranstaltung letzten Freitag. Traurig gestimmt hat mich außer den wirklich düsteren Aussichten für die Zukunft der VG Wort der Umstand, dass Herr Vogel seinen unbestrittenen gerichtlichen Erfolg nicht souverän und still genießen konnte, sondern sich am Freitag zu wiederholten, eher im kleinen Karo gehaltenen Wortmeldungen veranlasst sah. Das hat er doch längst nicht mehr nötig. Ganz anders der Herr Staats von der VG Wort, ein guter Auftritt, wie ich finde. Voll sachlich, das muss Ihnen doch gefallen haben!

  8. @Rainer Dresen: Ich fürchte, Sie haben wirklich nicht verstanden, warum Martin Vogel geklagt hat. Er hat nicht geklagt, um einen juristischen Erfolg gegen die VG Wort zu erzielen, den er nun „souverän und still genießen“ könnte. Er hat geklagt, um Geld zu bekommen, das ihm rechtlich zusteht (und das er immer noch nicht zurück bekommen hat). Er hat geklagt, damit andere Urheber Geld bekommen, das ihnen rechtlich zusteht (und das sie immer noch nicht zurück bekommen haben und das sie wohl auch nie in Gänze zurück bekommen werden).

    Sie wünschen sich, dass die Kritiker nun, da sie vom BGH Recht bekommen haben, den Triumph still genießen sollen anstatt weiter das Treiben der VG-Wort-Verantwortlichen und Verbandsfunktionäre durch kritische Fragen und Hinweise auf die Rechtslage zu stören. Sie haben wirklich nichts verstanden.

  9. @Stefan Niggemeier: Ich weiß nicht, ob Sie Herrn Vogel gefragt haben, weshalb er eigentlich geklagt hat. Ich jedenfalls habe ihn Monate vor dem BGH-Urteil sehr direkt gefragt, ob ihm eigentlich bewusst sei, dass er mit seiner Klage die Existenz der VG Wort und damit auch gerade der ihm sehr am Herzen liegenden kleinen Verlage aufs Spiel setze. Und falls ja, weshalb er das billigend in Kauf nehme. Ich habe versucht, seine Motive zu verstehen, weil ich wissen wollte, ob es denn eine vergleichsweise Einigung mit ihm geben könnte. Wollen Sie wissen, was er antwortete? Er sagte zu mir: „Das mit den Verlagen tut mir Leid. Aber meinen Sie, ich hätte wegen der zweieinhalbtausend Euro geklagt? Nachdem man mir viele Jahre nicht zugehört und meine Einwände kurzerhand abgetan hat, blieb mir doch nichts anderes übrig als zu klagen.“ Dazu hatte er alles Recht, und nicht zufällig hat er ja auf voller Linie gewonnen. Ich habe ihm dazu übrigens gratuliert.

  10. Sehr geehrter Herr Niggemeier,

    Sie schreiben in Ihrer Replik, dass Martin Vogel geklagt hat, (u.a.) »damit andere Urheber Geld bekommen, das ihnen rechtlich zusteht (und das sie immer noch nicht zurück bekommen haben und das sie wohl auch nie in Gänze zurück bekommen werden).« Anschließend unterstellen Sie Herrn Dresen, dass er wirklich nichts verstanden hat.

    Mit dem Verständnis ist das immer so eine Sache. Es lässt sich leicht sagen, dass jemand anderes nichts versteht. Aber wie sieht es damit der eigenen Position aus? Hinterfragen wir doch einmal »Ihr« Verständnis der ganzen Angelegenheit.

    Welches Geld steht den Urhebern denn zu? Das, was die VG Wort (u.a. Verwertungsgesellschaften) für die Urheber eingesammelt haben. Warum konnten sie es einsammeln? Weil sie die Rechte für Urheber geltend gemacht und durchgesetzt haben. Zum Beispiel gegen die Geräteindustrie (für Drucker, PCs u.a.). Ohne die VG Wort gäbe es diese Einnahmen nicht. Über diese Tätigkeit wurde in der Vergangenheit und auch aktuell immer Rechenschaft abgelegt. Das, was an Verwaltungskosten anfällt, ist ein relativ geringer Teil, der aber wesentlich nötig ist, die Arbeit zu tun, damit Urheber überhaupt Geld bekommen. Kritikpunkt von Herrn Vogel ist vor allem die Verlegerbeteiligung, die er erfolgreich durch seine Klage zu Fall gebracht hat. Dass es sich dabei um etwas komplexere Verhältnisse handelt, als es im Allgemeinen (negativ) kolportiert wird, will ich hier gar nicht in Ansatz bringen. In Erinnerung ist mir der Aufruf auf der Mitgliederversammlung, diese Summen nun sofort an die Autoren auszuschütten ohne zunächst eine Anpassung des Verteilungsplans vorzunehmen. Das eine Ausschüttung ohne Verteilungsplan kaum möglich ist, ein Verteilungsplan für rund 400.000 Wahrnehmungsberechtigten nicht an einem Wochenende aus dem Boden gestampft werden kann, sollte selbst Kritikern halbwegs einsichtig sein.

    Ohne die Bemühungen der VG Wort in den letzten Jahrzehnten, überhaupt Verwertungsabgaben geltend zu machen, gegen den Widerstand derjenigen, die die Summen zahlen müssen, die dann ausgeschüttet werden, gäbe es kein »Geld, das den Urhebern zusteht«, und das angeblich in »Gänze« nicht ausgeschüttet werden kann. Schaut man sich die Kritiker näher an, dann kommen Zweifel auf, ob die Motivation wirklich selbstlos für alle Urheber der Grund für die Kritik (und darüberhinaus auch Schmähung und Beschimpfung) an der VG Wort sind. Herr Urs Verweyen zum Beispiel, der provokant und beleidigend auf der Wahrnehmungsversammlung auftrat und sich dort (und hier im Blog) als Autor outet, ist weit mehr als das. Ein bisschen Suchen im Internet (http://www.kvlegal.de/about/urs-verweyen/) gibt einen ganz anderen Hintergrund preis: »Seit 2009 Jahren berät und vertritt Urs Verweyen ständig den Interessenverband mittelständischer Computer- und Hardwarehersteller und -importeure, Zentralverband Informationstechnik und Computerindustrie e.V. (ZItCo) …« Diejenigen, die kein Interesse haben, an Urheber etwas auszuschütten, die sich lange gewehrt haben und nun zahlen müssen, werden von Herrn Verweyen vertreten, und das gibt er noch nicht einmal offen zu auf der MV, auf der er so laut aktiv wurde. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass bewusst versucht wird, die VG Wort zu destabilisieren, und zwar nicht von solchen Kräften, die den Urhebern das ihnen zustehende in Gänze zukommen lassen wollen.

    Manche Kritik erübrigt sich, wenn man die Wahrnehmungsverträge und die Satzung der VG Wort durchliest. Kritik an der VG Wort-Führung müsste sich darauf beziehen, dass sie sich gegen die Satzung verhält. Solche Kritik habe ich weder von Herrn Vogel, noch von Herrn Verweyen noch von anderen Kritikern gehört. Im übrigen muss ja kein Autor einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abschließen. Jeder Autor kann sich ja auch selbst bemühen, seine Rechte durchzusetzen und die ihm zustehenden Gelder einzutreibend. In Gänze dann natürlich.

  11. @Rainer Dresen
    Moment: ein Gericht hat die Praxis der VG Wort für nicht rechtens befunden, und Sie verteidigen diese Praxis nun mit dem Hinweis auf den Schaden für kleine Verlage?

    Welches Unrecht wären Sie denn so bereit hinzunehmen, wenn dadurch kleine Unternehmen gerettet werden können?

    (Und wie süß: die kleinen Verlage. Die haben doch bestimmt auch niedliche Hundewelpen? Vergessen Sie bitte nicht, auch die Kinder zu erwähnen.
    Wie wäre es mit den „kleinen Autoren“? Ach nee, die sind Ihnen anscheinend weniger wichtig.)

  12. @Horst-Dieter Radke:

    Im übrigen muss ja kein Autor einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abschließen. Jeder Autor kann sich ja auch selbst bemühen, seine Rechte durchzusetzen und die ihm zustehenden Gelder einzutreibend. In Gänze dann natürlich.

    Na, Sie kennen sich ja aus. Ich zitiere mal:

    Die Ansprüche nach den §§ 54 ff. UrhG können jedoch nicht durch einzelne Urheber und Inhaber von Leistungsschutzrechten selbst geltend gemacht werden, sondern nur durch eine Verwertungsgesellschaft (§ 54h Abs. 1 UrhG).

    Und finden Sie es nicht ein bisschen frech, den Urhebern zu sagen: Geht doch weg, wenn ihr nicht pauschal mit den Verlagen teilen wollt – wenn der BGH gerade festgestellt hat, dass sie auch innerhalb der VG Wort nicht pauschal mit den Verlagen teilen müssen?

  13. @Stefan Niggemeier
    Doch, das ist frech, provokativ und nicht wirklich ernst gemeint. Unabhängig von der gesetzlichen Regelung dürften die Erfolgsaussichten für Urheber gleich Null sein. Mir ging es lediglich darum, darauf zu verweisen, dass die VG Wort ein Arbeit für Urheber geleistet hat, die überhaupt erst dazu geführt hat, dass Einnahmen möglich waren. In allen Schmähungen – so auch ihrer – geht das völlig unter.

    Aber genau besehen hätte ich mir das schenken können. Meine anderen Ausführungen sind mir wichtiger. Sollten Sie sich durch meine letzte Anmerkung persönlich auf die Füße getreten fühlen, bitte ich hiermit dafür um Entschuldigung.

  14. Lieber Herr Dresen,

    Ihren Appell (Kommentar Nr. 6) nehme ich gerne auf und mache Ihnen einen ganz konkreten (Gegen-) Vorschlag: setzen Sie sich mit Taten an die Spitze der von Ihnen und anderen vehement geforderten Solidaritätsbewegung, in dem Sie gemeinsam mit den anderen großen, international agierenden Publikums- und Wissenschafts-Verlagskonzernen – z.B. Random House, Beck Verlag, Elsevier, etc. – die Gelder, die statt den Autoren Ihnen zugeflossen sind, unverzüglich und unbürokratisch an die VG Wort und an die Autoren zurückgeben. Dann werde ich das mir mögliche als Autor und einfacher Wahrnehmungsberechtiger tun, um dafür zu werben, dass wir Autoren auf die dann evt. noch bestehende Lücken verzichten, um die kleinen Kulturverlage etc. zu entlasten (ich fürchte, Sie überschätzen meine Einfluss, also erwarten Sie bitte nicht zu viel, aber ich meine es ganz ernst, wenn ich verspreche, dann das mir Mögliche zu tun). Entspricht das nicht auch Ihrem Solidaritätsverständnis, dass die Großen und Starken (Sie) die kleinen und Schwachen (die Autoren sowie die Klein- und Kleinstverlage) nach Kräften unterstützen?

    Wenn das einmal geschafft ist, kann man sich wohl auch hinsetzen, und an einer tragfähigen Zukunftslösung arbeiten. Auch da noch einmal: die VFF hat es vorgemacht, in dem sie zügig und letztlich einvernehmlich u.a. die bestehenden Verteilungspläne (auch da waren es ursprünglich 50:50) auf eine 85:15-Quote geändert hat – damit konnten alle leben, das hat nicht viel gekostet, und vllt. findet sich sogar ein Weg, um einen niedrigen Pauschalanteil mit dem BGH-Urteil zur VG Wort vereinbar zu machen.

    Was Herrn Dr. Staats betrifft, da stimme ich Ihnen zu: er (und der ganze Vorstand der VG Wort) macht in dieser misslichen Situation, die er ja auch nur geerbt und nicht geschaffen hat, was er kann und gibt die notwendigen Antworten so gut als (jetzt schon) möglich. Der Inhalt dieser Antworten „schmeckt“ mir als Autor und Wahrnehmungsbrechtigtem nicht immer (und wie Sie wissen bin ich nicht der einzige, vgl. nur http://urheberpauschale.de/#), aber ich anerkenne, dass er tut, was er kann, um die verfahrene Situation irgendwie aufzulösen und die VG Wort zu retten. An seiner Person sollte man das m.E. nicht festmachen (und ich hoffe, dass nicht der Eindruck entstanden ist, es ginge mir um seine Person), ebensowenig wie an anderen Personen. Es sollte doch um die schwierigen Sachpositionen gehen, die auf dem Tisch liegen: rechtswidrige Verteilungspläne und Autoren, denen Nachzahlungen zustehen; Klein- und Kleinstverlage, die darüber nicht gefährdet werden sollten; eine gemeinsame Interessenvertretung, die im Kern der Reform bedarf; etc.

    In diesem sachlichen, lösungsorientieren Rahmen führe ich unseren Austausch gerne fort, und sehe Ihrer Stellungnahme entgegen!

  15. @Rainer Dresen #11
    Inwiefern stellt die Klage die Existenz kleiner Verlage aufs Spiel? Als man mir den Büchermarkt zuletzt erklärt hatte, bekamen Verlage ihr Geld nämlich in erster Linie noch aus dem Verkauf von Büchern. Das war weder Gegenstand der Klage, noch der zugehörigen Diskussion.

    Dass die VG Wort die Interessen der Urheber wahrnimmt, ist ja nett, kritisiert wird, dass sie das nicht gut genug macht.

  16. Kurze Frage an die Teilnehmer der Sitzung: Die heute bekannt gegebenen Ausschüttungsquoten 2016 für 2015 (etwa für ein Buch = 900,-) haben die gleiche Höhe wie 2015 für 2014 (http://www.vgwort.de/publikationen-dokumente/quoten-uebersicht.html). Darin können also einmaligen Einnahmen iHv 155 Mio. aus dem Vergleich zu den Druckervergütungen nicht enthalten sein. So deute ich auch die Presseinfo der VG Wort („…als Abschlagzahlungen ausgezahlt. Dies gilt auch für die Verteilung der außerordentlichen Einnahmen…“).

    Wann werden die 155 Mio. ausgezahlt? Wurde dazu etwas auf der Sitzung gesagt?

  17. @D. Hoffmann: Doch, die 155 Millionen sind darin schon enthalten. Die Quoten richten sich auch danach, wie oft tatsächlich etwas kopiert wird, und da gibt es eine deutliche Verschiebung von analog zu digital. Es werden weniger Zeitungsartikel auf Papier kopiert als früher, dafür viel mehr Internetartikel ausgedruckt. Deshalb steigt die Metis-Vergütung deutlich, aber die Vergütung für Print-Kopien sinkt teilweise.

    (Alles ohne Gewähr, aber so habe ich es verstanden.)

  18. @Rainer Dresen – Argumente der Verlage – die Existenz der VG Wort… Warum sollte diese bedroht sein? Das einzige Ziel ist Geld zu verteilen, das si equa Gesetz einnimmt. Und die kleinen Verlage, hach, ich habe da immer so ein Bild im Kopf, der arme Poet im Dachstüblein. Verlage sind Wirtschaftsunternehmen, egal ob groß oder klein. Wenn ein Verlag auf Beiträge der VG Wort wirtschaftlich in seiner Existenz angewiesen ist, was passiert dann erst wenn die Gas- und Stromnachzahlung kommt?

  19. @S.Niggermeier: Danke für die Info. Finde ich trotzdem merkwürdig. Die Vorjahreseinnahmen der VG Wort wurden fast verdoppelt. Dann müsste die Anzahl der Kopien sich ja halbiert haben.. oder die METIS-Ausschüttungen überdimensional angestiegen sein. Diese haben sich aber nicht mal verdoppelt. Jetzt bräuchte man zwei Infos: tatsächliche Anzahl der Kopien sowie Anteil von Metis an der Gesamtausschüttung.

  20. Wenn man die Geschäftsberichte richtig lesen würde, wüsste man, woher die Mehreinnahmen kommen: aus der Druckervergütung rückwirkend für die Jahre 2001 bis 2007.

    @Andreas
    Geld einnehmen und verteilen, dass quasi per Gesetz zusteht: Wenn das so einfach wäre. Das es überhaupt etwas zu verteilen gibt und im Laufe der Jahrzehnte mehr geworden ist, können die Autoren der VG Wort verdanken.

  21. @HORST-DIETER RADKE einfach oder nicht, spielt ja keine Rolle. Ich bin mir sicher, dass es viele Autoren gibt, die dankbar über die zusätzlichen Einnahmen sind. Aber sicher nicht der VG Wort oder sogar noch bestimmten Personen dahinter, die werden ja dafür bezahlt, sondern dass wir in einem Staat leben, der die Sachlage einer Urheberrechtsabgabe konstituiert hat.

  22. @Andreas
    Ich habe vor 25 Jahren einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort geschlossen und bin seit einigen Jahren Mitglied. In dieser Zeit habe ich mich über die zusätzlichen Einnahmen immer gefreut, denn als Autor lebt man ständig in unsicheren Zeiten. In diesen ganzen Jahren habe ich die Arbeit der VG Wort verfolgt, ihre Bemühungen, überhaupt die „quasi per Gesetz“ den Urhebern zustehenden Gelder verfügbar zu machen. Nur als Beispiel: Im Dezember 2007 hat das BGH noch eine Vergütungspflicht für Drucker verneint. Inzwischen ist das durchgesetzt und führt dieses Jahr zu einer Sonderausschüttung von 150 Mio. Alles von denen realisiert, denen Sie das Interesse, für Autoren zu arbeiten, absprechen. Es ist leicht, sich einer Gruppe anzuschließen und mitzuschreien. Sich zu informieren, ist eine andere Sache. Es wird – auch ohne die Ausschüttung der Verlegeranteile (die ja nun auch kommt) – eine Reihe weiterer Sonderausschüttungen geben. Auch diese von Menschen, die für ihre Arbeit bezahlt werden, für Autoren realisiert. Anstatt die VG Wort für ihre Bemühungen zu beschimpfen, kann man auch die Wahrnehmungsversammlung besuchen und sich über die Arbeit (und Ausschüttungen) informieren und noch besser: Mitglied im Verein werden. Dann hat man die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen und Kritik zu äußern.

    Und außerdem vielleicht mal genau hinschauen, wer den Autoren tatsächlich schadet und die Einnahmen über die VG Wort in Gefahr bringt.

  23. Hier setzt sich leider fort, was sich Freitag andeutete. Mit der Entschuldigungsforderung wurde der Begriff von Schuld und Sühne eingeführt, das führte nur in die Vergangenheit und zu wenig konstruktiven Ansätzen für die Zukunft.
    Was ist sinnvoll, damit das Geld schnell bei den Urhebern ankommt, wie wird geklärt, für wie viele Jahre nachgezahlt werden muss? Wie wird am besten abgesichert, dass die Einzahler kein Geld zurückfordern bzw. bestehende Verträge auflösen?
    Und dann die Zukunft der VG Wort. Die Verlage haben beim Leistungsschutzrecht das Bündnis aufgekündigt und eine eigene VG gegründet. Ich bin kein Jurist, aber vielleicht ist ihnen dies jetzt mit auf die Füße gefallen. Wenn man an den Einheitswillen appelliert, dann bitte mit allen Leistungsschutzrechten. Und vor allem, mit eklatanten Verbesserungen im Verteilungsschlüssel zu Gunsten der Urheber.
    Völlig unter ging auch, wie sich die Urheber in bestimmten Situationen verhalten sollen. Springer soll aufgehört haben, Zählmarken zu setzen. Wie sieht es dann mit der METIS-Abrechnung aus?
    Und letztlich sind die Urheber auch selbst ein wenig Schuld. Wenn so wenige ihr Recht wahrnehmen und Mitglied werden, ist kein Wunder, wenn die Verlage das Sagen haben.

  24. wtf…

    Mal so als Außenstehender: Die Verlage erbringen eine Dienstleistung für die Autoren und können ja gerne in Zukunft die Konditionen dafür nach oben anpassen anstatt sich bei der VG Wort zu bedienen. Diese Anpassung fällt dann bei den kleinen Verlagen groß aus und bei den großen Verlagen klein, Skaleneffekte halt. Aber bei der VG Wort die Hand aufzuhalten, das können doch Verlage nur deshalb für normal halten, weil sie es inzwischen nicht mehr anders kennen. Und eine Klage gegen diese Praxis richtet sich ja nicht gegen die Existenz und Aufgabe der VG Wort, sondern gegen die Praxis, wie die Gelder dann verteilt werden, die zuvor mühsam herangeschafft worden sind. Wenn man den kritischen Autoren etwas anderes unterstellt, dann ist das ziemlich frech und verdrehend.

    Übrigens: Wenn man da so ganz oben in den Kommentaren liest, welche Bedingungen man als Autor erfüllen muss, um überhaupt stimmberechtigt zu sein… vielleicht findet sich ja mal ein Autor mit reichem Ehepartner*in, der diese Bedingung nicht erfüllt, aber sich diskriminiert fühlt und Bock auf eine Klage hat, aber keine Angst vor dem finanziellen Risiko. In unserem (da wo ich bin) Verein sind nämlich alle zig hunderttausend Mitglieder stimmberechtigt, egal wie groß oder klein die Anteile sind. So eine Mitgliederversammlung bei der VG Wort wäre eventuell noch viel interessanter, wenn da 400.000 Autoren stimmberechtigt wären, dann würde auch bei Argumenten geklatscht, die den Verlagen nicht so sehr passen.

    Der Vergleich mit der Gewerkschaft, wo der Arbeitgeber das Sagen hat… der war wohl leider gelungen…

  25. Ach ja, die VG Wort… bin ich der einzige, der das Gefühl hatte, sie würde dieses Jahr beim Melden der Titel die Daumenschrauben ganz besonders passgenau ansetzen? Beispiel: ich übersetze seit Jahren Sachbücher für Kinder (National Geographics). Es war noch nie ein problem, diese Bücher unter Wissenschaft zu melden. Bis… ja, bis einem Kontrolleur dieses Jahr auffiel, dass „Wissenschaft“ und „Kinder“ sich ausschließen, weshalb mir zwei Titel der Meldung aberkannt wurden. Ein weiterer Titel wurde aberkannt, weil er in einem Schuber mit einam anderen Band vorliegt… die Regeln der VG Wort sind sowieso und in ganz starker Weise schon so gestaltet, dass man möglichst wenig durchsteigt und oft auch von mir willkürlich erscheinenden Regularien geprägt… aber in vergangenen Jahren habe ich eine gewisse Kulanz erlebt, die dieses Jahr bei mir komplett weggefallen ist. Dass hier kein Zusammenhang zur Vogel-Entscheidung vorliegt, scheint mir unwahrscheinlich.

  26. @Stefan: Kommt mir auch so vor. Es scheint so zu sein, dass die Meldungen darauf geprüft werden, wo sie mit der geringsten Bewertung eingestuft werden können. Frage ist nur: warum? Hat doch die VG Wort nichts davon.

    Auch die Quote für Zeitschriftenbeiträge und Bücher in Wissenschaft erscheinen mir angesichts der Nachzahlung der Druckerindustrie am unteren Ende. Als vor einigen Jahren eine Nachzahlung für glaublich Multifunktionsgeräte erfolgte, war die Quote für Bücher im Folgejahr (war es 2010?) 1200 €. So sehr kann sich doch die Anzahl von Kopien ggü. Internetausdrucken nicht verschoben haben. Vielleicht soll die Nachzahlung aber auf die Meldungen des Zeitraums 2001-2007, auf die sie sich bezieht, nachverteilt werden…

    Nun bleibt mit Spannung abzuwarten, wie die Verteilung der Verlegerrückzahlungen bzw. -einbehalte im Herbst gestaltet wird.

  27. @D.Hoffmann
    Ihre Zweifel an den Ausführungen von S. Niggemeier sind berechtigt.
    Die in der Wahrnehmungsberechtigtenversammlung genannten Quoten wie die von Ihnen beispielhaft angeführte von Euro 900,– für ein Sach- oder Fachbuch gelten für 2015. Die Sonderausschüttung für Drucker 2001 – 2007 wird zusätzlich ausgekehrt und zwar demnächst zusammen mit der Hauptausschüttung für 2015. Ergab eine eine kurze Nachfrage bei der VG WORT.

  28. @Horst-Dieter Radke:
    Niemand hat die Leistung der VG Wort im Einzug der Gelder kritisiert, das fabulieren sie sich hier sehr schön zusammen, es ging nur um die Verteilungspraxis die wohl nach BGH-Ansicht nicht korrekt war. Und da der Umstand das es nicht korrekt war jetzt anscheinend damit gekontert werden soll, dass man es mit aller Macht doch noch zu retten versucht bleibt die Kritik wohl auch weiter bestehen. Dies ist aber keine Kritik an der Fähigkeit Geld einzusammeln, sondern an der es zu verteilen, somit sind ihre Beispiele kaum die Bits wert in denen sie gespeichert sind.

    Und da ich auch gerne Bits verschwende: Stellen sie sich vor eine Sammelstelle würde im ganzen Bundesgebiet Geld sammeln, in Form von Spenden die an Greenpeace gehen sollen. Nachdem sie ein Jahr gesammelt haben melden sie sich bei Greenpeace und sagen ihnen „Ach ja, wir haben x Millionen für eich gesammelt, natürlich sind da ein paar Prozent Verwaltungsgebüren abgegangen und ach ja bevor ichs Vergesse, die Hälfte des Geldes das euch zusteht haben wir an Bayer überwiesen weil die eure Arbeit erst möglich machen!“

  29. @Daarin
    Ich schrieb nicht, dass die Leistung der VG Wort, das Geld einzuziehen, kritisiert wird. Ich schrieb, dass die nötige Anerkennung dafür, dass die Mittel überhaupt realisiert werden, fehlt. Es ist ja kein reines Einsammeln sondern musste erst erkämpft werden und wird auch in der Zukunft gegen Widerstände durchzusetzen sein. Der Vergleich mit Greenpeace hinkt gewaltig, zumal der beschriebene Vergleich reine Willkür beschreibt. Bei VG Wort liegen die Verhältnisse aber offen in einer Satzung, die seit 1958 die Verleger mit vorsieht. Das BGH hat die Verteilungspraxis gekippt, nicht die Verlegerbeteiligung generell. Es stimmt auch nicht, dass die Hälfte des Geldes ausgeschüttet wird. Das wird kolportiert ohne genau hinzuschauen. Es gibt unterschiedliche Quoten. Nur im Bereich Wissenschaft beträgt die Quote 50 % der ausgeschütteten Beträge. Über diese Verteilungspläne stimmt die Mitgliederversammlung ab. Da frage ich mich natürlich, wo all die Kritiker waren, die jetzt überall lauthals aufscheinen. Ich halte die alte Verteilung im übrigen auch nicht für richtig, nutze aber dann doch lieber meine Möglichkeiten, anstatt herumzukrakelen. Wie weit das geht, kann man hier ja lesen. Da wird selbst der VG Wort angelastet, das Falschmeldungen angeblich plötzlich nicht mehr anerkannt werden und bringt das in einen Zusammenhang mit der Klage des Herrn Vogel. Vermutlich hat das augenblickliche Wetter auch etwas damit zu tun.

  30. @Horst-Dieter Radke
    Sie bemängeln, dass „die nötige Anerkennung“ der Arbeit der VG Wort „fehlt“. Dazu: die Mitarbeiter der VG Wort sind ja wohl kaum ehrenamtlich tätig. Sie bekommen für ihre Arbeit ein Gehalt (das vermutlich weit höher ist als das Einkommen eines durchschnittl. Autors). Darin besteht die Anerkennung. Hat man jemals gehört, dass Finanzbeamte öffentlich Anerkennung dafür einfordern, so viele Steuern einzusammeln?
    Weiterhin schreiben Sie: „Das BGH hat die Verteilungspraxis gekippt, nicht die Verlegerbeteiligung generell“ – glauben Sie das wirklich? Mal einen Blick in die schriftliche Urteilsbegründung geworfen? Da steht ganz eindeutig, dass die Gelder ausschließlich den Wortautoren zustehen.
    Weiter: „Es stimmt auch nicht, dass die Hälfte des Geldes ausgeschüttet wird. Das wird kolportiert ohne genau hinzuschauen. Es gibt unterschiedliche Quoten. Nur im Bereich Wissenschaft beträgt die Quote 50 % der ausgeschütteten Beträge“ – also Sie sagen: es stimmt nicht, denn es betrifft „nur“ den Bereich Wissenschaft. Also ist „die Wissenschaft“ in Ihren Augen ein unbedeutendes Randphänomen? Ein schrulliges Hobby klagewütiger Pensionäre, oder wie darf man das verstehen? Während Heimatkrimis und Ratgeberbücher die eigentlich bedeutsame Bühne des 21. Jahrhunderts darstellen?

  31. @Heinz Lau
    Das die Mitarbeiter der VG Wort für ihre Tätigkeit bezahlt werden, ist keinesfalls eine Anerkennung. Jede Arbeit sollte in Deutschland bezahlt werden. Jede gute Leistung darüber hinaus verdient aber eine Anerkennung, die sich nicht nur in einer Geldzahlung ausdrücken muss. Dass die VG Wort überhaupt Ausschüttungen ermöglicht hat in nicht unerheblichem Maße verdient meines Erachtens diese Anerkennung. Ihre Haltung, Herr Lau, ist alte Gutsherrenmentalität, die in den Mitarbeitern keine achtenswerten Menschen sieht sondern lediglich Erfüllungsgehilfen, die nach ihrer Pfeife zu tanzen haben und allenfalls durch einen Anschiss beachtung finden dürfen.
    Das die Wissenschaft in meinen Augen nur ein unbedeutendes Randphänomen ist habe ich mit keinem Wort gesagt und auch nicht angedeutet. Derartige Unterstellungen sind unsachlich und nicht zweckdienlich.
    Ich halte eine Ausschüttung an Autoren und Verlage nach wie vor für richtig, auch wenn das Gesetz (und das BGH-Urteil) dies derzeit nicht zulässt. Die Art und Weise wie bislang verteilt wurde hat mir auch nicht gefallen. Deshalb bin ich Mitglied im Verein geworden. Leider musste ich feststellen, dass derzeit wenig genug Autoren (oder andere Gleichgesinnte) im Verein sind um direkt etwas zu bewirken. Wenn nur die Hälfte derjenigen, die jetzt herumschreien und schimpfen und behaupten, es stehe ihnen irgendetwas zu, sich dort engagiert hätten, wäre vielleicht noch nicht einmal die Klage des Herrn Vogel nötige gewesen.

  32. @Horst-Dieter Radke:
    „Der Vergleich mit Greenpeace hinkt gewaltig, zumal der beschriebene Vergleich reine Willkür beschreibt.“ Auch wenn es in der Satzung des Sammelvereins gestanden hätte wäre es reine Willkür gewesen und natürlich ist es reine Willkür Geld das für Wortschaffende gesammelt wurde an andere zu verteilen, egal wo das steht.

    „Ich schrieb nicht, dass die Leistung der VG Wort, das Geld einzuziehen, kritisiert wird. Ich schrieb, dass die nötige Anerkennung dafür, dass die Mittel überhaupt realisiert werden, fehlt.“ Und diese Anerkennung soll man jetzt dadurch zeigen, dass man alle anderen Fehltaten einfach mal unter den Tisch fallen lässt?

    „Es stimmt auch nicht, dass die Hälfte des Geldes ausgeschüttet wird. Das wird kolportiert ohne genau hinzuschauen.“ Und wo genau habe ich das behauptet?

    „Ihre Haltung, Herr Lau, ist alte Gutsherrenmentalität, die in den Mitarbeitern keine achtenswerten Menschen sieht sondern lediglich Erfüllungsgehilfen, die nach ihrer Pfeife zu tanzen haben und allenfalls durch einen Anschiss beachtung finden dürfen.“ Also ich sehe das aktuell (durch Berichterstattung) eher umgekehrt, die VG-Wort-Führung bestimmt etwas nach Gutsherrenmentalität und wenn das den Autoren nicht passt sollen sie doch woanders hin gehen, und wenn sich dann heraus stellt dass das nicht einmal rechtens war wird halt darauf hin gearbeitet das Gesetz zu ändern.

    „Ich halte eine Ausschüttung an Autoren und Verlage nach wie vor für richtig, auch wenn das Gesetz (und das BGH-Urteil) dies derzeit nicht zulässt.“ Entschuldigen sie bitte, aber das klingt wie das entschuldigen von schlechten Entscheidungen der VG Wort, damit dass der BGH nicht in ihrem Sinne entschieden hat. Aber daran wird die VG Wort bestimmt arbeiten, egal was die Autoren sagen und dazu auch noch auf deren Kosten.

  33. @Daarin
    Wenn es satzungsgemäß ist, wie gehandelt wurde, dann ist es keine Willkür. Willkür ist es aber, von einem „Sammelverein“ zu sprechen. Das zeigt deutlich, dass nicht verstanden wird, wie die VG Wort überhaupt das Geld realisiert. Ich entschuldige auch keine »schlechten Entscheidungen«, wobei diese Bemerkung schon sehr fragwürdig ist. Und es wäre schön, wenn mehr Autoren etwas sagen würden und zwar dort, wo es sich lohnt, etwas zu sagen.

  34. @Horst-Dieter Radke: Und schon wieder bunt zusammen geworfen. Im Bezug auf die VG Wort habe ich nicht von Sammelverein gesprochen, das ist der Verein aus meinem Beispiel.
    Und eine Entscheidung die der BGH als Rechtswidrig als schlecht einzustufen „ist“ fragwürdig? Das halte ich für fragwürdig!
    Das Autoren mehr sagen sollen machen sie mal schön mit den Autoren aus, danke sehr.

  35. @Daarin
    Es stimmt, das mit dem Sammelverein habe ich interpretiert – zudem falsch. Dafür bitte ich um Entschuldigung. Es bezog sich auf das Greenpeace-Beispiel, das ich nach wie vor für nicht passend halte, aber trotzdem. Fehlinterpretiert ist fehlinterpretiert.

    Dagegen ist die Sache mit der „schlechte Entscheidung“ ebenso eine Fehlinterpretation. Damit beziehe ich mich nicht auf das Urteil des BGH. Dort konnte gar nicht anders entschieden werden. Das heißt aber nicht, dass dies für die Gesamtsituation so wünschenswert sein muss.

    Zuletzt: Wenn Sie nicht Autor (oder anderer Urheber) sind, dann wäre es gut, dies von Anfang an klarzustellen. Andererseits habe ich meinen Einwand auch nicht an eine einzelne Person gerichtet, sondern generell die Situation, wie sie sich mir darbietet, geschildert und beklagt.

  36. Bez. der Gerätevergütung für Drucker 2001-2007: Wie auch schon 2010 bei der Nachausschüttung für Multifunktionsgeräte für denselben Zeitraum ist es wohl so, dass die Gelder an die Autoren ausgeschüttet werden, die in den jeweiligen Jahren von 2001 bis 2007 gemeldet haben sowie Tantiemen aus den zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Verteilungsplänen bezogen haben. Es sind also keine „aktuellen“ Einnahmen der VG Wort, sondern Nachzahlungen, nur sind sie durch die lange Verfahrensdauer eben erste jetzt im Geschäftsbericht für 2015 verbucht. Ebenso wird verfahren mit den PC-Vergütungen, die jetzt eingehen, auch die sind für 2001 -2007 und kommen wiederum den damals schon „aktiven“ Autoren im nächsten Jahr zugute. Nur der Zeitpunkt der Auszahlung ist der gleiche, wie der der Hauptausschüttung. Deshalb ändert sich auch an der aktuellen Quote nichts, trotz der „hohen Einnahmen“.

  37. @Hoffmann
    „Das es überhaupt etwas zu verteilen gibt und im Laufe der Jahrzehnte mehr geworden ist, können die Autoren der VG Wort verdanken.“

    Wollen wir den Sachverhalt mal vom Kopf wieder auf die Füße stellen:
    Dass es überhaupt etwas zu verteilen gibt, hat die VG Wort den Autoren verdanken.

    Was sind Autoren ohne VG Wort? Autoren.
    Was ist die VG Wort ohne Autoren? Vergangenheit.

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