Sat.1 schickt falsche Polizistinnen nach Connewitz – und hat nun Ärger mit dem Gesetz
Der Leipziger Stadtteil Connewitz ist spätestens seit der jüngsten Silvesternacht bundesweit bekannt. Für die einen gilt das Viertel als No-Go-Area für Polizisten und Hort linksradikaler Gewalttäter, für andere ist es das gallische Dorf, das sich gegen das von Neonazis bevölkerte Umland stemmt – oder es ist einfach ein bürgerlich durchmischter Stadtteil mit unterdurchschnittlicher Kriminalitätsrate.
Der Fernsehsender Sat.1 interessierte sich augenscheinlich nur für die angebliche No-Go-Area und wollte diese Erzählung auf die Spitze treiben: „akte hat zwei Reporterinnen in nachgemachten Polizeiuniformen auf die Straßen des Problemviertels ‚Connewitz‘ in Leipzig geschickt“, kündigte der Sender am 9. März an. Hass und Beleidigungen, die ihre Reporterinnen innerhalb kürzester Zeit hätten erfahren müssen, seien schockierend, hieß es weiter.
„Grenzerfahrung“ im Problemviertel
Reporterin Nadja Pia Wagner bewarb den Beitrag auf Instagram und Facebook als „Grenzerfahrung“ in einem Stadtviertel, „in dem in der Silvesternacht fast ein Beamter ums Leben kam durch Extremisten“. Während ihres Experiments habe sie sich als „Hassobjekt“ gefühlt.
In Kommentaren wiesen zahlreiche Nutzer darauf hin, dass die von der Polizei behauptete Lebensgefahr eines Beamten eine Falschmeldung war und keine lebensbedrohliche Verletzung vorlag. Die Reporterin bearbeitete ihre Posts daraufhin und löschte sie später sogar ganz. Es ist nicht der einzige Vorfall in Zusammenhang mit ihrem Auftritt als falsche Polizistin, der Fragen aufwirft.
Wagner kündigte ihren Beitrag mit den Worten „24h Polizistin sein“ an. Auch die ausgestrahlte Sendung suggeriert durch Schnitte, die gezeigten Szenen hätten sich „innerhalb kürzester Zeit“ zugetragen. Tatsächlich zogen die beiden verkleideten Reporterinnen aber insgesamt drei Drehtage lang durch das Leipziger Szeneviertel, samt Kamerateam und Security-Crew.
Die „investigative Arbeit“ in Phantasieuniformen ohne Landesabzeichen geht weiter. #connewitz https://t.co/VO0WPxIA2F pic.twitter.com/fVym2nvyAt
— Aiko Kempen (@x_xjochen) February 15, 2020
Das Sicherheitsteam hatte dabei anscheinend einen entspannten Job. Dokumentiert sind nur verbale Anwürfe wie „Verpisst euch“ und „Haut ab“ gegen das Drehteam.
„Wir stehen hier nur so rum“
Ob diese Anfeindungen tatsächlich den Uniformen oder vielmehr dem gesamten Filmteam galten, ist unklar. Betroffene berichten, dass die Reporterinnen immer wieder versuchten, ihnen offensiv ein Gespräch aufzuzwingen.
Eine Gruppe junger Menschen, die abends vor einem Spätshop steht, dreht sich im Video demonstrativ weg und verlässt die Szenerie, während die verkleideten Reporterinnen ihnen hinterher laufen und laut eigener Aussage „einfach nur mal reden wollen“. Auch in diesem Fall mit Kameramann und Sicherheitscrew im Rücken, was die Zwischenschnitte mit Sequenzen des Kameramanns zeigen.
Einige echte Polizisten wie der Frankfurter Polizeibeamte André Karsten reagierten wenig begeistert auf den Sat.1-Beitrag:
Nicht-Polizistinnen in Polizeiuniform auf "Streife".
Garniert mit einem "ungenierten Mittelfinger" und der ewigen Frage, ob "Wir stehen hier nur so rum, wir machen ja nichts!" vielleicht doch was ist.
Alles hier im Beitrag zu sehen: https://t.co/ZTvUt6hmND
— André Karsten🇪🇺🏳️🌈 (@AAnAndAndrAndre) March 10, 2020
Eine andere Polizistin reagierte so:
Was sagen eigentlich echte Journalisten dazu, dass einzelne Personen ihren Berufsstand so ins Peinliche reißen.
Daskanndochhierallesnichtwahrsein… pic.twitter.com/n9myb8yTSD
— Aenni (@_Aenni_) March 10, 2020
Polizei dementiert Zusammenarbeit mit Filmteam
Tatsächlich wirft der „akte“-Beitrag erhebliche Fragen zu journalistischen Standards auf und könnte für die Reporterinnen und die Produktionsfirma nun sogar rechtliche Konsequenzen haben.
Ein Off-Kommentar beschreibt die Ausgangssituation des „mutigen Experiments“ so:
„In täuschend echten Uniformen, ohne Hoheitsabzeichen, gehen unsere Reporterinnen Nadja Pia Wagner und Kira Alin auf Streife, in Zusammenarbeit mit der Leipziger Polizei.“
Eine Sprecherin der Leipziger Polizei teilt Übermedien hingegen mit:
„Der Dreh wurde durch die PD Leipzig nicht unterstützt.“
Vielmehr habe die Polizei „ausdrücklich davon abgeraten, einen solchen Dreh in die Realität umzusetzen“. Auch die Anfrage, den Dreh zu begleiten, habe die Leipziger Polizei abgelehnt, schreibt die Sprecherin.
Eine Sondergenehmigung für das Tragen der „täuschend echten Uniformen“ sei laut Polizeisprecherin nicht erteilt worden. Zuvor habe die zuständige Produktionsfirma sogar bei der Polizei angefragt, ob man den Reporterinnen für den Dreh echte Uniformen zur Verfügung stellen würde. Dies lehnte die Polizei aus rechtlichen Gründen ab.
Staatsanwaltschaft prüft Verdacht auf Straftaten
Der Sat.1-Beitrag wird mittlerweile von der Leipziger Staatsanwaltschaft geprüft. Im Raum steht der Verdacht des Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen. Auch mutmaßliche Amtsanmaßung steht im Raum.
Nach Informationen von Übermedien legt die Polizei das Augenmerk vor allem auf die Teile des Videos, in denen die Reporterinnen in Uniform Passanten ansprechen und unter anderem nach ihrem Wohnort fragen. An anderer Stelle geben sich die Journalistinnen ebenfalls nicht zu erkennen und suggerieren, sie seien von der Polizei.
Den angesprochenen Passanten fiel der Unterschied zu echten Polizisten offenbar nicht auf. Zwei der Betroffenen haben mit Übermedien gesprochen und betonen ebenfalls, sie hätten die Polizistinnen für echt gehalten, auch wenn ihnen deren Verhalten merkwürdig vorgekommen sei.
2011 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das unbefugte Tragen von Uniformen strafbar ist, die „auf Grund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen eingeführt sind“. Offenbar trugen die Sat.1-Reporterinnen detailgetreue Kopien der offiziellen Einsatzuniform der Polizei Sachsen. Allein die Hoheitsabzeichen fehlten.
Zudem nahmen die beiden falschen Polizistinnen mit ihren versteckten Kameras auch die Stimmen ihrer Gesprächspartner auf. Deswegen wird nun geprüft, ob die Reporterinnen sich der „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ strafbar gemacht haben.
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder eine so hergestellte Aufnahme einem Dritten zugänglich macht, heißt es in § 201 des Strafgesetzbuchs. Sat.1 strahlte entsprechende Passagen sogar unverfremdet aus.
Politiker-Interview unter falschen Voraussetzungen
Auch eine Leipziger Politikerin findet kritische Worte für das Vorgehen der Produktionsfirma. Landtagsabgeordnete Juliane Nagel (Die Linke) hat ihr Büro in Connewitz und wurde für den „akte“-Beitrag interviewt.
Von dem Auftritt der falschen Polizistinnen wusste sie zu dem Zeitpunkt bereits. Sie sagt, als Voraussetzung für das Interview habe sie daher wissen wollen, ob die Aktion mit der Polizei abgesprochen war. Das wurde ihr von der Produktionsfirma Hawich Film schriftlich versichert.
Der Schriftverkehr liegt Übermedien vor. Zudem sei Nagel kommuniziert worden, der Beitrag solle einen bundesweiten Blick auf Gewalt von und gegen Polizisten werfen. „Schlussendlich ging es in dem fast einstündigen Interview ausschließlich um Connewitz“, so die Abgeordnete.
Auf schriftliche Nachfrage von Übermedien zu allen Vorwürfen an Sat 1, die „akte“-Redaktion, die Produktionsfirma Hawich Film und Reporterin Nadja Pia Wagner antwortete lediglich Hawich Film. Man stehe mit allen Beteiligten im Austausch und prüfe den Sachverhalt.
Inzwischen ist der Beitrag aus der Sat.1-Mediathek und auf Youtube gelöscht. Auch Reporterin Wagner hat die meisten Posts auf ihren Social-Media-Kanälen entfernt, die mit dem Beitrag in Verbindung standen.
Dort hatte sie über ihren Auftritt als falsche Polizistin unter anderem erklärt:
„Dann darf ich ansatzweise Schauspieler sein. Natürlich immer mit dem Vorsatz: journalistische Sorgfaltspflicht! Authentizität – gute Recherche – Wahrheit!“
Ob Sat.1 wohl bald als Muslim verkleidete Reporter in Hanuaer Shisha-Bars schickt?
@Anderer Max
Wie verkleidet man sich denn als Moslem?
Und warum sollten sie in eine Hanuaer Shisha Bar gehen? Was ist das überhaupt?
@ANDERER MAX: Sich als Muslim zu verkleiden ist (noch) nicht strafbar.
Ich fände es toll, wenn man das wörtliche Zitat aus §201 (1) StGB als solches kennzeichnen würde.
Vor allem finde den Tatbestand des § 201 StGB doch recht fernliegend. Ich gehe nämlich davon aus, dass in der Regel die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit unter das Ausnahmetatbestandsmerkmal des überragenden öffentliches Interesses in § 201 Abs. 2 Satz 2 StGB subsumiert wird. Ansonsten wären ja jedwede versteckten Kameraaufnahmen für Journalisten schon lange eine rechtlich extreme Gefahr.
Der Verweis auf das BGH-Urteil zum Uniformeinsatz finde ich interessant. Das kannte ich noch nicht. Aber ich finde es schade, dass kein Aktenzeichen genannt ist. Würde das nachrecherchieren doch erheblich erleichtern.
@1: oder als Roma.
Oder – ganz was tolles – man nimmt Roma und/oder Muslime als Reporter…
Zum konkreten Fall, wenn Sat 1 vorher bei der Polizei gefragt hat, wie ganu hat die ihre Anlehnung formuliert? Wenn die explizit gesagt hat, dass es verboten ist, sich als Polizist(m/w/d) auszugeben, ist das was anderes mMn, als wenn die gesagt hätte: „Macht was ihr wollt, wir stellen aber keine Uniformen.“ Wenn die Polizei weiß, dass jemand ein Verbrechen (Verkleidung als Polizistinnen) plant, aber im Vorfeld keine Gegenmaßnahmen ergreift, obwohl sie mit der „kriminellen Vereinigung“ (Sat 1) im Kontakt steht, indem sie das zumindest pro forma untersagt, sähe das für mich s aus, als ob das zumindest geduldet wäre. Treu und Glaube und so.
Dürften sich Polizisten eigentlich als Reporter ausgeben?
@3: Warum? Was stört Sie an der gegenwärtigen Formulierung?
@4: BGH, Beschluss vom 15.03.2011 – 4 StR 40/11, https://openjur.de/u/165510.html, Google „BGH 2011 Uniform“
„Ausnahmetatbestandsmerkmal des überragenden öffentliches Interesses“
Menschen, die tagsüber an einer Straßenecke stehen, von der zwei Ecken entfernt halt auch mal was vorgekommen ist, sind kein überragendes öffentliches Interesse, zudem bleibt die Problematik der Amtsanmaßung.
Die Veröffentlichung versteckter Kameraufnahmen IST eine juristische Gefahr.
D@Johan Liebert
Die Rechtssprechung in Deutschland sieht das regelmäßig anders; hier nur ein Beispiel.
Das mit § 201 ist leider gängige, journalistische Praxis bei halbseriösen Fernsehteams. Idealtypisch die Spiegel-TV-Situation – man klingelt an irgendeiner Wohnungstür, ein vermeintlicher oder realer Schurke öffnet, und der Beitrag skandalisiert dann die Tatsache, dass die Person ihr Recht wahrnimmt, nicht mit Journalisten sprechen zu wollen: „Haben sie wirklich kleinen Kindern Bonbons geklaut?“, „Ich rede nicht mit euch!“, „Aber nun sagen sie doch mal!“, Verpisst euch!“, usw. Das dürfte auch hier rechtlich leider durchgehen.
Interessanter finde ich ja § 132 StGB: Die erwähnte Amtsanmaßung. Das kann schon durch das Tragen „täuschend echter“ Uniformen gegeben sein – vor allem aber, wenn zwei Zivilpersonen (die Reporterinnen) in der Öffentlichkeit Leute ansprechen und dabei den Anschein erwecken, sie wären Polizeibeamte.
Wenn mich ein Polizist nach meinem Wohnort fragt, befinde ich mich in einer rechtlich genau geregelten Situation. Wenn mich Reporterinnen danach fragen, sieht die Lage ganz anders aus. Das ist ein bisschen Hauptmann von Connewitz – nur nicht in lustig.
@Kritischer Kritiker
Wenn mir jemand an meiner Wohnungstüre ungefragt eine Kamera ins Gesicht hält, sind davon viele rechtliche Bereiche tangiert, aber um ein vertraulich gesprochenes Wort handelt es sich dann nicht.
@Vonfernseher
Das Gesetz schützt nicht nur das vertraulich gesprochene Wort, sondern sogar das nicht-öffentlich gesprochene Wort, also auch wenn ich in aller Öffentlichkeit in mein Telefon brülle – weil ich mein Wort eben nicht an die Öffentlichkeit richte.
Tippfehler: In eurem Description-Metatag steht Leipzi»n« statt Leipzi»g«. Der wird natürlich von manchen Seiten oder Programmen (z.B. in Discord) als Zusammenfassung angezeigt.
@6 Vanny:
Mir kommt die indirekte Rede eines Gesetzestextes auch unpassend vor. Es mag zwar technisch korrektes deutsch sein, aber ist es doch unüblich wenn man Inhalte 1:1 wieder gibt und in dem Fall sogar sehr einfach nachschlagen kann.
Als Distanzierung vom Inhalt (im Sinne von: könnte vielleicht relevant sein) funktioniert es übrigens auch nicht.
Manche Medien und „Journalisten“darsteller lernen es einfach niemals!
Und ich hoffe, dass die Reaktion der Justiz nicht ein laues Lüftchen bleibt, das die unVerantwortlichen gleich wieder vergessen, bis sie ihre nächste Lügengeschichte ausbaldowern. Solche Sender braucht man wirklich gar nicht.
Stehen sogn. Journalisten(innen) auserhalb von Recht und Ordnung,oder darüber? Dieses Vorgehen hat nichts mit journalistischer Freiheit oder freier Meinung zu tun. Das sind „Agentinen Provkateur“. Was wäre gewesen, wenn ein Idiot sich wiklich ihrem Vorurteil entsprechend verhalten hätte?
Ist Sat1 der Staatsender des AfD Flügels?
Wieso gehen die Damen nicht im Schadoor nach Hoyerswerda?
Wieso gibt es in diesem Umfeld soviel „von“?
Wird meine E-Mailadresse an die AfD weitergegeben?
@1: Wie verkleidet man sich denn als „Moslem“?
„Manche Medien und „Journalisten“darsteller lernen es einfach niemals!“
Hier geht es um Polizeidarsteller(innen).
@15: Pointe verstanden, gut gemacht!
@ Vonfernseher (#10):
„Vertraulich“ heißt im Paragraphen nur „nicht-öffentlich“. Ob ein „Verpisst euch!“ im Hausflur öffentlich gesprochen ist, sei dahingestellt. Eigentlich müssten die Journalisten in so einer Situation fragen, ob ihr Gegenüber mit der Veröffentlichung einverstanden ist – denn das sog. „schlüssige Verhalten“, das Einverständnis signalisiert, ist hier nicht gegeben. Aber es ist eine Grauzone, und deshalb kommt z.B. Spiegel TV mit der Masche ja seit Jahrzehnten durch.
Anders sähe es aus, wenn die Reporter ihr Opfer in „täuschend echter“ Polizeiuniform zur Rede stellen und ungefragt mitschneiden würden. Weshalb ich ja 132 StGB auch einschlägiger finde als 201 StGB. Oh, ich hoffe, Sat 1 kriegt richtig Ärger…
Amtsanmaßung ist, wenn sich Zivilisten als Polizisten ausgeben.
Ich finde, der Strafbestand sollte dahingehen erweitert werden, dass er auch dann greift, wenn sich Sat1 Mitarbeiter als echte Journalisten ausgeben. :-)
@6 und 8
Danke!
„@1: Wie verkleidet man sich denn als „Moslem“?“
Ach, das ist einfach: Indem in eine Shisha-Bar geht, natürlich.
Das ergibt sich zwingend daraus, dass die Opfer von Hanau von sehr vielen als Muslime wahrgenommen wurden, obwohl das schon rein statistisch eher unwahrscheinlich ist.
Ich war in meiner Frankfurter Zeit öfter Gast einer Shisha-Bar, hab mich dabei aber nie als Moslem gefühlt. Was habe ich falsch gemacht?
@24.:
Es geht ja nicht darum, wie sie sich _fühlen_. Die Journalistinnen oben fühlten sich ja vermutlich auch nicht wie Gesetzeshüterinnen.
Sorry, „wie _S_ie sich fühlen“, sollte das heißen.
@Kritischer Kritiker #20
Das leuchtet mir nicht ein. Auf der Straße haben sich die Frauen doch als Polizei ausgegeben, also mussten die Angesprochenen doch nicht unbedingt damit rechnen, dass sie sich im Fernsehen hören werden, selbst wenn sie die Kamera bemerkt haben. Sie durften darauf vertrauen, dass ihre Worte vertraulich behandelt werden, auch dann, wenn ihnen die Praxis des so oft behaupteten „Gedächtnisprotokolls“ unbekannt war. Dass Polizistinnen das Gesagte eventuell auch dienstlich verwenden könnten, hat ja erst einmal nichts mit Veröffentlichung zu tun. Deswegen finde ich hier §201 (1) StGB schon angebracht.
Bei der Situation an der Tür kommt es für mich dagegen nicht darauf an, ob der Heimgesuchte bei seinen Worten von der Nichtöffentlichkeit ausging, nicht einmal, ob er überhaupt etwas gesagt hat. Und zwar nicht, weil ich das in Ordnung fände, sondern weil das Überfallen an der privaten Haustür für mich einfach schon andere Punkte vorher antickt.
@Vonfernseher:
Ich wollte nur darauf hinaus, dass Fernsehteams oft genug mit der Veröffentlichung unfreiwillig aufgenommenen Materials durchkommen. Wenn das hier wegen der Verkleidung anders ist – gut so.
@Kritischer Kritiker
Einverstanden.
Warum wird öfters von „ Lügenpresse“ gesprochen ? Man muss sich nicht wundern.Kaum kommt das „ Fernsehen „ schauen die zuständigen Behördenleiter stillschweigend zu. Man will sich ja nicht mit dem Sender anlagen.. Wären zwei „ einfache Bürger mit diesen Uniformen Streife gelaufen, hätten Sie min 24 Stunden in der Zelle verbracht und wären dem Haftrichter vorgeführt worden. Ein Ermittlungsverfahren wäre selbstverständlich , ohne große Prüfung „ wie bei SAT 1 eingeleitet worden. Wenn Sender und Bürger daselbe tun, ist das nicht das gleiche .
Ich hab‘ ja den Verdacht, dass bei ProsiebenSat1 nur als Journalisten verkleidete Dilletanten und -onkel arbeiten… ;)
Amtsanmaßung? Das ist doch eindeutig so. Verknacken und gut
Eine Frage noch:
Wieviel Unterstützung bekamen die Damen von der Polizei?
Liegt bei der Leipziger Polizei nicht das Versäumnis (milde ausgedrück) vor ,eine Straftat nicht verhindert zu haben.?
Letzes Jahr gab es große Aufregung, als ein paar junge Männer mit Warnwesten im Ruhrgebiet andere wegen Alkoholkonsum „ansprachen“. Sie landeten, soviel ich noch weiß, vor Gericht.
Wenn das Patroullieren in Westen mit der Aufschrift „Shariah Police“ eine Straftat darstellt, dann ist das Rumlatschen in täuschend echt aussehenden Polizeiuniformen erst Recht eine. Ich hoffe, dass alle Beteiligten zur Abschreckung sehr hohe Strafen erhalten. Der Staat darf nicht dulden, dass hier Leute in falschen Uniformen herumalufen.
(Zur Causa „Shariah Police“siehe: https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/sharia-polizei-urteil-100.html)
Ich sage dazu nur: Sat.1
Das nennt sich Amtsanmaßung und ist Strafbar,da könnt sich ja jeder als
Bulle verkleiden.
Wo Kämen Wir denn dahin ???
Achja, man kann sich natürlich auch eine Warnweste mit „Sharia-Polizei“ abziehen, um für einen Moslem gehalten zu werden.
Aber dann doch lieber in die Shisha-Bar, oder?
Die Schwachsinn- Reportagen der „ Regenbogensender „ und der Bürger- Zwangsbezahlsender , haben natürlich Methode was von der Regierung gerne unterstützt wird. Nur so kann man mehr Total- Überwachung, Abschaffung des Bargeldes, etc. und zum Schluss Ausgangssperren verhängen. Entsprechende Gesetze werden dann, wie vormals schon „ während der Fußball-Weltmeisterschaft „ u.a. verabschiedet, ohne dass es der verängstigte Bürger mit bekommt. „ Ich hab ja nichts zu verbergen „ Dann lassen sich die Leute auch noch bei der Telekom ihre „ Stimme „ aufzeichnen, damit man immer erkennbar ist. Einfach schön , wenn der Mensch „ äh, die Sache „ ( in Sachen … ) umfassend geschützt wird.
Berichterstattung um jeden Preis?
Öffentliche Medien sollten sich ihrer Wirkung bewusst sein und verantwortungsvoll damit umgehen. Gerade in schwierigen Zeiten sollten Berichte Wert auf Information legen. Hier haben reißerische Aufmachung, nur um Zuschauerzahlen zu generieren, keine Daseinsberechtigung. Freie Presse heißt Verantwortung. Wenn SIE damit nicht umgehen können, wird es Zeit, dass es kontrolliert wird.
Es gibt zudem noch zwei weitere Punkte, die sehr wichtig sind.
1) Information soll helfen, Geschehnisse zu verstehen und sein Leben ordnen zu können. Deshalb ist es elementar wichtig, dass man sich auf diese verlassen kann. Ansonsten verhalten sich alle logischer Weise falsch.
2) Wenn ich Informationen grundsätzlich nicht mehr vertrauen kann, wenn ich Informationen grundsätzlich in Frage stellen muss, wenn ich Informationen grundsätzlich recherchieren muss, …. dann brauche ich sie nicht.
2) Es gibt reichlich Leute, die es
Das Potential an Leuten, die Nachrichten
Hmm, komisch, machen viele Fernsehsender nicht genau das auf Neo Nazi Konzerten? Dann ist es komischerweise bedenklich wenn einem Hass und Beleidigungen begegnen, in dem obigen Fall sind es „nur“ Beleidigungen. Doppelmoral sein Vater !
Ein Reporter von RTL ist auch schon als Haßredner bei Pegida aufgetreten …
Medien dürfen eben alles, genau wie die Finanzfaschisten – das ist der neue Adel… Geld regiert die Welt. Das letzte Aufbäumen erleben wir gerade.
Trotz Corona-Problem bleibt die Börse für jegliches böse Spiel offen. Was sich daraus ergibt werden die Überlebenden der gesamte Welt ausbaden müssen.
Gruselige Kommentare
Wenn man dazu verdammt ist, 24 Stunden am Tag senden zu müssen, kommt irgendwann zu 80% nur noch Müll. Aus was besteht das TV-Programm seit Jahren? Kochshows, Ratesendungen, Dayli-Soups, billigste „Reportagen“ über das Präkariat, DSDS und deren Derivate. Wer flimmert formatfüllend über den Bildschirm? Pseudo-Prominente. Alles Schrott, braucht kein Mensch. Die Direktoren sind ständig auf der Suche nach noch abartigerem als das, was schon läuft. Also eben mal falsche Polizisten die Show machen lassen. Meine Hoffnung ist , dass die Staatsanwaltschaft Leipzig den Sender und die beteiligten Personen tatsächlich zu empfindlichen Strafen verurteilen kann. Allein mir fehlt der Glaube …
Hat jemand die Sendung vor der Löschung heruntergeladen?
Ich hoffe, dass diese Art des „Journalismus“ entsprechende rechtliche Konsequenzen hat und zwar in einer wirklich spürbaren Form, auch für die ausführenden Personen selbst.
Pressefreiheit hin oder her, aber die Anwohner verarschen ist respektlos.
Die Presse prangert fehlenden Respekt an Amtsträger an und tut alles das es noch schlimmer wird. Hier sollte rote Karte gezogen werden.
„Die Schwachsinn- Reportagen der „ Regenbogensender „ und der Bürger- Zwangsbezahlsender , haben natürlich Methode was von der Regierung gerne unterstützt wird. “
Ich muss fragen, ob Sie es wirklich für den richtigen Zeitpunkt halten, diesen Unfug gerade jetzt immer noch zu verbreiten? Zumal Sie ja offenbar nichtmal den Text lesen:
„Warum wird öfters von „ Lügenpresse“ gesprochen ? Man muss sich nicht wundern.Kaum kommt das „ Fernsehen „ schauen die zuständigen Behördenleiter stillschweigend zu. Man will sich ja nicht mit dem Sender anlagen“
Die Polizei hatte dem Uniform-Gebrauch offensiv widersprochen. Ich finde es doppelt ermüdend, in Zeiten wie diesen solchen Unfug lesen zu müssen von jemand, der eine Meinung hat, sich aber nichtmal mit dem gegebenen Minimum an Fakten zu beschäftigen gewillt ist.
Halten Sie das wirklich für den richtigen Zeitpunkt?
„Hmm, komisch, machen viele Fernsehsender nicht genau das auf Neo Nazi Konzerten?“
Was? Sich als Polizisten ausgeben? Neonazi ist kein geschützter Beruf.
„Ein Reporter von RTL ist auch schon als Haßredner bei Pegida aufgetreten“
Nein, er hat in einem Interview mit dem NDR während einer Pegida-Demo entsprechende Parolen von sich gegeben. Das ist ein Unterschied.
„Medien dürfen eben alles“
Nein, dürfen sie nicht. Aber das GG garantiert nunmal keine Zensur. Das heißt nicht, dass keine Konsequenzen zu fürchten sind. Diese Regel zur Eigenverantwortlichkeit gilt aber bereits seit Inkrafttreten des GG.
Dass Sie mit dem Begriff „Finanzfaschisten“ den Faschismus verharmlosen, hat auch so ein Gerüchle …
Hab das auch mal erlebt. Am Rande einer Demo vor gut 10 Jahren hat mich so ein Privat-TV-Kamerateam gefragt: „warum wollt ihr hier alles anzünden?“. Meine Antwort: „Was soll diese Frage? Niemand will was anzünden, es geht hier um bezahlbare Mieten“. Das Kamerateam: „warum wollt ihr hier alles anzünden?“. Meine Antwort: „Niemand will was anzünden, hab ich doch gerade gesagt“. Das Kamerateam: „warum wollt ihr hier alles anzünden?“. Meine Antwort: „Lasst mich in Ruhe“. Das Kamerateam: „warum wollt ihr hier alles anzünden?“, zoomt an mich ran und geht dann. 20 m weiter dann dieselbe Frage an jemand anderen gestellt. Der antwortet nur „Verpisst euch!“
Tja, ratet mal, welche Sequenzen, die in ihren Beitrag geschnitten haben….