Unveröffentlichte Rügen

Die sehr freiwillige Selbstkontrolle der deutschen Presse

Alles begann damit, dass im Sommer 2018 in meinem Auto etwas kaputtging. Ich musste deshalb längere Zeit bei einem Skoda-Händler herumsitzen; so lange, dass ich irgendwann sogar zu einem Exemplar der „Auto-Zeitung“ griff, die dort in großen Stapeln herumlag.

Darin fand ich zu meiner Verblüffung 32 Seiten voller Begeisterung für Skoda, geschrieben von Redakteuren und Mitarbeitern der „Auto-Zeitung“ – und ohne jede Kennzeichnung als möglicherweise bezahlte Inhalte.

Ich fragte beim Bauer-Verlag nach, was dahinter steckt. Eine Sprecherin erklärte, es handele sich um rein redaktionelle Seiten. Der Auto-Hersteller habe in keiner Weise Einfluss auf den Inhalt genommen. Er habe nur einen „Produktionskostenzuschuss“ gezahlt, als Ausgleich für den größeren Seitenumfang. Das sei bei den Marken-„Specials“ der „Auto-Zeitung“ so üblich.

Die Auto-Hersteller zahlen also quasi dafür, dass es sich die „Auto-Zeitung“ leisten kann, ihre Produkte angemessen ausführlich zu rühmen.

Ich beschwerte mich beim Presserat, der für sowas zuständig ist, über die fehlende Kennzeichnung als Werbung. Der entschied im März 2019, dass ein „grober Verstoß“ gegen den Grundsatz vorliege, dass Werbung und Redaktion klar getrennt werden müssen.

In so einem Presserats-Verfahren bekommt auch die Zeitschrift die Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Stabsstelle Medienrecht des Bauer-Verlags verteidigte nicht nur die Annahme eines „Produktionskostenzuschusses“ als „branchenüblich“, da die Summe nicht ansatzweise mit gängigen Anzeigenpreisen vergleichbar sei und nicht die redaktionelle Unabhängigkeit berühre; sie zeigte sich zudem auch überaus erstaunt, dass ich mich beim Presserat überhaupt beschwert hätte – obwohl die Redaktion doch meine Fragen vorher schon ausnahmslos beantwortet habe.

Zudem sei mir der Verlag mit der Ankündigung entgegengekommen, künftig davon abzusehen, die „Specials“ mit den Logos der Auto-Marken zu versehen. Damit sei eine einvernehmliche Lösung hergestellt worden, so der Bauer-Verlag, und meine Beschwerde beim Presserat unbegründet.

Das ist eine lustige und irgendwie sogar schmeichelhafte Vorstellung, die die Bauer-Leute da haben: Dass es bei der gesetzlich und presseethisch vorgeschriebenen Kennzeichnung werblicher Inhalte darum geht, mir einen persönlichen Gefallen zu tun. Abgesehen davon, dass von dem behaupteten Einvernehmen keine Rede sein kann, scheint mir dem ein größeres Missverständnis zugrunde zu liegen – auch über die Rolle des Presserates.

Öffentliche Rüge

Der jedenfalls sprach eine öffentliche Rüge gegen die „Auto-Zeitung“ aus – wegen Schleichwerbung. Die Rüge ist die schärfste Waffe des Gremiums, weil Medien verpflichtet sind, sie zu veröffentlichen. So steht es im Pressekodex, Ziffer 16. Wenn der Presserat Medien über seine Entscheidung informiert, bittet er sie deshalb, die Rüge „in einer der nächsten Ausgaben zu veröffentlichen. Der Abdruck entspricht dem Grundsatz fairer Berichterstattung“.

Ich habe dann immer mal wieder nachgeguckt, ob die „Auto-Zeitung“ die Rüge schon veröffentlicht hat, aber nichts gefunden. Im Herbst fragte ich beim Presserat nach, ob er etwas gesehen hätte, um von der Sprecherin erfahren:

„Bauer beteiligt sich zwar an unserem Beschwerdeverfahren, hat aber seit Jahren keine Rügen mehr abgedruckt. Insofern ist – zumindest der Erfahrung nach – hier wahrscheinlich kein Abdruck zu erwarten.“

Seit 2010 habe man keinen Rügenabdruck in einem Bauer-Blatt mehr verzeichnet.

Wie seltsam: Der Bauer-Verlag nimmt am Beschwerdeverfahren des Presserates teil, boykottiert aber die Konsequenzen. Erklären konnte mir das auch der Presserat nicht.

Ich fragte also beim Verlag nach; unter anderem wollte ich wissen: „Akzeptiert Bauer den Pressekodex als Richtlinie für die journalistische Arbeit und den Presserat als Organ der Freiwilligen Selbstkontrolle der Printmedien?“ Eine Verlagssprecherin teilte mir erst freundlich mit, dass meine Fragen angekommen und bei ihr an der richtigen Stelle seien. Dann wurde es still.

Ich fragte mehrmals nach, ob ich noch mit Antworten rechnen könne, und bekam schließlich – nach einem Dank fürs Erinnern – die erfrischende Auskunft:

„Sie brauchen mit Ihrem Artikel nicht auf Antworten von uns warten.“

Okay.

Fehlende Selbstverpflichtung

Nur fand ich es ein bisschen unbefriedigend, so gar keine Erklärung für das merkwürdige Verhalten des Bauer-Verlages gegenüber dem Presserat zu haben. Doch zum Glück kenne ich ja jemanden, demgegenüber sich der Bauer-Verlag durchaus erklärt: den Presserat. Und da der Nicht-Abdruck der Rüge durch die „Auto-Zeitung“ ja gegen den Pressekodex verstößt, beschwerte ich mich einfach beim Presserat darüber.

Ich kam mir dabei sehr clever vor.

In dieser Woche aber bekam ich Antwort vom Presserat. Er teilte mir mit,

„dass uns seitens des Bauer-Verlages, in dem die ‚Auto-Zeitung‘ erscheint, keine Erklärung vorliegt, mit der sich die Verlage der Freiwilligen Selbstkontrolle, sprich dem Presserat, gegenüber verpflichten, gegen verlagseigene Medien ausgesprochene Rügen zu veröffentlichen. Der Presserat hat daher keine Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren wegen Nichtveröffentlichung der Rüge gegen die ‚Auto-Zeitung‘ durchzuführen.“

Die letzte Selbstverpflichtungserklärung des Verlages gegenüber dem Presserat stammt aus dem Jahr 2007 und war bis zum 31. Dezember 2008 befristet.

So ist das mit der vielgerühmten Freiwilligen Selbstkontrolle der Printmedien in Deutschland. Wenn ein Verlag wie die Bauer Media Group keine Lust auf einen Teil der Sanktionen hat, dann spart er sie sich einfach.

Intransparenz des Presserates

Früher hat der Presserat in seinem Jahrbuch nicht nur veröffentlicht, welche Medien gerügt wurden, sondern auch, welche dieser Rügen von dem gerügten Medium nicht abgedruckt wurden. Seit einigen Jahren verzichtet er darauf. Auf unsere Nachfrage hat uns der Presserat eine Aufstellung geschickt, zu welchen Rügen in den vergangenen Jahren er keinen Abdruck notiert hat (siehe unten).

Dabei stellt sich heraus, dass man es auch bei Axel Springer mit dem Abdruck von Rügen nicht so genau nimmt. 2018 wurde eine Bildergalerie beanstandet in der Fotos von den Opfern des Brückeneinsturzes in Genua gezeigt wurden, die aus den sozialen Medien stammten. Diese Rüge hat Bild.de laut Presserat noch nicht veröffentlicht, ebenso wie mehrere von 2019.

Unsere Fragen nach den Gründen dafür beantwortete das Blatt nicht. „Bild“-Sprecher Christian Senft teilte mit: „Noch offene, BILD betreffende Rügen-Veröffentlichungen werden zu gegebener Zeit erfolgen. Wann jeweils obliegt der Redaktion und kann ich Ihnen konkret daher nicht sagen.“


Unveröffentlichte Presserats-Rügen

Zeitschrift Akten­zeichen Verlag
2013
Kanzlei Life 0230/13/1-BA ReNoStar Gruppe
Laufzeit 0213/13/2-BA Laufzeit Verlags GmbH
Condition 0215/13/2-BA Meyer & Meyer Verlag
Promi Welt 0334/13/2-BA (Zeitschrift eingestellt)
Frau Aktuell 0341/13/2-BA Funke
Freizeit Express 0344/13/2-BA Alles Gute Verlag
Meine Freizeit 0345/13/2-BA Alles Gute Verlag
Das neue Blatt 0348/13/2-BA Bauer
     
2014
Das goldene Blatt 0806/13/1-BA Funke
Die Harke 0051+0059+
0073/14/2-BA
Die Harke
L. A. Multimedia 0374/14/2-BA Westermann
L. A. Multimedia 0375/14/2-BA Westermann
Diabetes Journal 0391/14/2-BA Kirchheim-Verlag
Chemnitzer Morgenpost 0476/14/1-BA DDV Mediengruppe
Nordkurier 0628/14/1-BA Nordkurier-Mediengruppe
     
2015
Welt der Wunder 1124/14/1-BA Bauer
TV Hören und Sehen 1125/14/1-BA Bauer
Das neue Blatt 0266/15/1-BA Bauer
Freizeit Express 0238/15/2-BA Alles Gute Verlag
Revue Heute 0239/15/2-BA Alles Gute Verlag
Sonntag Aktuell 0268/15/1-BA-V Sonntag Aktuell
St. Georg 0385/15/2-BA Jahr Top Special Verlag
L. A. Multimedia 0501/15/2-BA Westermann
TV Hören und Sehen 0710/15/1-BA Bauer
TV Movie Online 0776/15/1-BA Bauer
TV Movie 0741/15/2-BA Bauer
Petra 0870/15/1-BA Jahreszeiten-Verlag
     
2016
TV Hören und Sehen 0080/16/3-BA Bauer
DMM Der Mobilitätsmanager Online 0662/16/1-BA Verlag für Mobilität
TV 14 0431/16/3-BA Bauer
TV 14 0734/16/3-BA Bauer
     
2017
Bravo Online 0859/16/3-BA Bauer
Bravo Online 0756/16/3-BA-V Bauer
Neue Post 0244/17/1-BA Bauer
Bravo Sport 0129/17/3-BA Bauer
Freizeit Heute 0575/17/3-BA Alles Gute Verlag
TZ Online 0474/17/1-BA Ippen
Traunsteiner Tagblatt Online 0585/17/2-BA A. Miller Zeitungsverlag
Alles für die Frau 0792/17/3-BA Bauer
     
2018
TZ 0786/17/1-BA Ippen
Bild 1060/17/1-BA Axel Springer
Schwäbische Zeitung 0068/18/4-BA Schwäbischer Verlag
Nordwest-Zeitung Online 0630/18/4-BA Nordwest-Zeitung Verlagsgesellschaft
Bild + Online 0707/18/2-BA Axel Springer
Deutsche Jagd-Zeitung 0772/18/1-BA Paul Parey Zeitschriftenverlag
     
2019
Auto-Zeitung 0675/18/3-BA- Bauer
digitalfernsehen.de 1013/18/3-BA Auerbach Verlag und Infodienste GmbH
Bravo Sport 1058/18/3-BA Bauer
digitalfernsehen.de 1123/18/3-BA Auerbach Verlag und Infodienste GmbH
Bild Online 0212/19/1-BA Axel Springer
Bild Online 0223/19/2-BA Axel Springer
Nordwest-Zeitung 0267/19/2-BA Nordwest-Zeitung Verlagsgesellschaft
Junge Freiheit Online 0580/19/1-BA Junge Freiheit Verlag
Bild Online 0656/19/1-BA- Axel Springer
Bild 0724/19/1-BA Axel Springer
Bild Online 0865/19/2-BA Axel Springer

Nachtrag, 13. März. Der Presserat hat seine Zählung korrigiert: „Stern Crime“ hat, anders als zunächst angegeben, eine Rüge aus dem vergangenen Jahr Ende 2019 veröffentlicht. Dafür fehlten in der Übersicht und der Statistik mehrere (unveröffentlichte) Rügen aus dem Jahr 2018.

12 Kommentare

  1. Genau solch eine Art von Journalismus erwarte ich von dieser Seite. Bei Übermedien habe ich das Gefühl, dass mein Kleingeld nicht die Falschen trifft. Wollte ich nur mal erwähnt haben ;-)

  2. Danke für die Recherche!
    Scheint ja eine ziemliche Lücke in dieser „Selbstkontrolle“ zu sein, wenn man Leser über erfolgte Rügen nicht mal informieren muss.
    Da kann man es im Vergleich ja geradezu als erfrischend ehrlich empfinden, dass einige der österreichischen Schundblätter einfach offiziell nicht am Presserat teilnehmen.

  3. Gibt es eigentlich (konkrete) Ideen und/oder Bestrebungen das Beschwerdeverfahren dahingehend zu reformieren, dass das stumpfe Schwert des Presserats zumindest ein klein wenig geschärft wird? Bezogen auf den hiesigen Fall könnte man ja an Möglichkeiten der Durchsetzung der Veröffentlichung von Rügen nachdenken. Man hat das Gefühl, gerade den Verlagen, deren Arbeit die Exitenz des Presserats bzw. des Beschwerdeverfahrens besonders rechtfertigt, sind die Verfahren und die Konsequenzen komplett egal.

  4. @4
    Das grundsätzlich wichtige Gut der Pressefreiheit macht es schwer, irgendwelche „stumpfe Schwerter“ zu schärfen. Welche Sanktionen sollen denn erfolgen, wenn gerügte Medien das einfach nicht veröffentlichen?
    Dann würden sich wahrscheinlich noch mehr Blätter der freiwilligen Selbstkontrolle entziehen.
    Und wenn man versuchen würde, dass in eine mehr verpflichtende Vereinbarung zu ändern, würden sich einige womöglich einfach sanktionieren lassen, z.B. eine Geldstrafe zahlen, dann würde die Leserschaft ebenfalls keine Kenntnis von mangelhafter Berichterstattung erhalten. Alternativ kann man gegen die Sanktion auch langwierige Rechtsstreite starten, was dann ebenfalls die Veröffentlichung der Rüge verzögert.
    Ein aus meiner Sicht realistischer Ansatz ist im Artikel oben schon angesprochen:
    Der Presserat selbst könnte transparenter sein und Rügen an prominenter Stelle selbst veröffentlichen. Das Manko dabei wäre, dass der Leser des kritisierten Mediums das ebenfalls nicht zur Kenntnis nimmt, weil es ja dort nicht veröffentlicht wird. Der Vorteil wäre, dass interessierte Konsumenten schnell einen Überblick erhalten würden, wer wie häufig mit welchen Mängeln aufgefallen ist.

  5. @ JUB 68, # 5:

    Die Pressefreiheit ist ein sehr wichtiges Grundrecht, gerade in und für unsere Demokratie – keine Frage. Aber sie besteht auch nicht grenzenlos. Mitunter ist Berichterstattung sogar justiziabel. Zudem gibt es ja den Pressekodex als freiwillige Selbstverpflichtung.

    Das Zwangsvollstreckungsrecht kennt durchaus Instrumentarien, ein bestimmtes Verhalten durchzusetzen, wie insbesondere das Zwangsgeld. Ich fände es legitim, die Veröffentlichung einer Rüge so durchzusetzen. Das geht natürlich nicht ohne weiteres über den Pressekodex. Dafür müsste eine rechtliche Grundlage geschaffen werden und die auf dieser Grundlage getroffenen Entscheidungen müssten gerichtlich überprüfbar sein.

    Ja klar, ein großer Aufwand. Aber mich nervt dieses skrupellose und alleine auf Gewinnerzielung gerichtete Verhalten einiger Verlage, die dazu die Wahrheit schamlos bis zum Exzess dehnen und verdrehen bzw. gleich dreist lügen, ganz massiv.

    Sicherlich ist der hiesige Fall nicht so schlimm, da er keine individuellen Rechte eines armen Betroffenen mit Füßen tritt. Aber die Regelung, warum dieses Verhalten nicht gewünscht ist und eine Rüge nach sich zieht, hat natürlich auch ihre Berechtigung.

  6. Ich finde die Regelung gut so wie sie ist. Denn es eben auch die Freiheit der Presse solche Sachen nicht zu veröffentlichen.

  7. Vielleicht ist das nur meine persönliche Verschwörungstheorie, aber ich glaube, dasselbe lässt sich bei gewissen Filmmagazinen/Programmzeitschriften beobachten, wo bestimmte Filme immer gelobt werden (auch wenn sie bei sämtlichen ernstzunehmenden Filmkritikern in Nordamerika/Großbritannien komplett durchgefallen sind), bei Reviews zu PC-Spielen (wo z. B. fast nur positiv über Ubisoft und Assassin’s Creed berichtet wird), bei Gitarrenzeitschriften (mit dem Fender-Gibson-Duopol, wo wirklich jedes neue teure Produkt irgendwie als Revolution gepriesen wird) und in sämtlichen anderen „Special-Interest-Heften“, die ich nicht lese (zu Kochen/Gartenbau/Modelleisenbahnen…), ist dasselbe festzustellen.

  8. Wenn Pressefreiheit immer wieder missbraucht wird, ist sie nichts wert. Diejenigen, die sie entwerten, sind jene, die gegen sie verstoßen. Einerseits jammern Medien ständig über sinkende Auflagen, andererseits sind sie zum Teil selbst daran schuld, weil sie über viele Jahrende sehr fleißig daran gearbeitet haben, Glaubwürdigkeit zu ruinieren. Es sind halt immer auch die gleichen Verlage und Publikationen, die die Grenzen der Pressefreiheit für sich so weit strapazieren, dass es justiziabel wird. Und da ist man dann an einem Punkt, wo der Presserat auch nichts mehr wert ist, denn dessen zahnloses Agieren bewirkt bei den üblichen Verdächtigen ja wohl nichts. Ich denke, dass aus der freiwilligen Selbstkontrolle (schon das ist ein Widerspruch) eine gesetzliche Kontrolle werden muss, die Verpflichtungen beinhaltet, die von den Verantwortlichen der Verlage nicht mehr ignoriert werden können. Und da muss es dann auch mal richtig weh tun. Und wo tut es am meisten weh? Da wo die Brieftasche sitzt. Außerdem sollten Redaktionen verpflichtet werden, die Rüge, bzw. Gegendarstellung in gleicher Aufmachung und Größe abzudrucken wie den Artikel zuvor auch. Damit auch der Leser erfährt, welchen Manipulateuren, Ignoranten und Lügnern er sein Geld gegeben hat. Ich denke, nur so lässt sich Glaubwürdigkeit wieder herstellen.

  9. Der Presserat veröffentlicht die Rügen immer. Und auf seiner Seite sind sie auch nachzulesen.

  10. So ist das mit den freiwilligen Regeln: sie sind da, um gegen sie zu verstoßen. Eine ehemals ambitionierte Einrichtung verkommt mit der Zeit zum formalen Feigenblatt. Und was hilft es, wenn der Presserat die Rügen bei sich veröffentlicht? Es informiert den, der sich eh dafür interessiert.
    Meine Frage ist: wie kann man als „Pressekonsument“ , als Kunde, darauf reagieren? Gibt es pfiffige Ideen, wie man dafür eine breitere Öffentlichkeit schaffen kann?

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