Streit mit ARD und ZDF

Mathias Döpfner eröffnet „Dialog“ mit einer Lüge

Mathias Döpfner, der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), weiß entweder nicht, was ein Konjunktiv ist. Oder er weiß nicht mehr, was er gesagt hat. Jedenfalls verwahrt er sich empört dagegen, dass man ihm böswillig unterstellt, gesagt zu haben, was er gesagt hat.

Es geht um eine Kampagne, die einige kommerzielle Medien seit einiger Zeit wieder verstärkt gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu fahren scheinen. In dessen Online-Aktivitäten sehen viele Verlage eine Bedrohung für ihre Versuche, mit kostenpflichtigen Angeboten Geld zu verdienen. Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse (AGRA) hat sich jetzt in einer „Frankfurter Erklärung“ darüber beklagt, dass sie von Kolleginnen und Kollegen in Zeitungsredaktionen als „Staatsfunk“ bezeichnet und in ihrer Arbeit verunglimpft würden.

Döpfner fühlt sich davon angesprochen und hat den öffentlich-rechtlichen Kollegen einen Dialog angeboten. Gleichzeitig unterstellt er ihnen, seine Position falsch dargestellt zu haben. In einer Pressemitteilung des BDZV wird er zitiert mit den Worten:

„Wenn kein nachhaltig erfolgreiches digitales Geschäftsmodell etabliert werden kann, wäre bei weiter rückläufigem Printgeschäft ein Verlagssterben, eine Reduzierung der Vielfalt die Folge. Wenn dann irgendwann quasi nur noch öffentlich-rechtliche Online-Zeitungsangebote zur Verfügung stünden, dann und nur dann würde eine Art ‚Staatspresse‘ entstehen, ein Monopol, das von zentral erhobenen Gebühren lebte und unter der Aufsicht von Politikern aller Parteien stünde. Dieses Konjunktiv-Szenario als Vorwurf misszuverstehen, die Journalisten der ARD seien ‚Staatspresse‘, ist böswillig. Gemeint war es so nie.“

Soso, es ist also „böswillig“, Döpfner vorzuwerfen, er habe die ARD-Journalisten als „Staatspresse“ bezeichnet. Schließlich habe es sich nur um ein „Konjunktiv-Szenario“ gehandelt.

Wörtlich gesagt hatte Döpfner in seiner Funktion als Präsident des BDZV auf der Mitgliederversammlung des BDZV folgendes:

Foto: BDZV/David Ausserhofer

„Wir erleben im Netz nach wie vor eine mit öffentlich-rechtlichen Geldern finanzierte Flut textbasierter Gratis-Angebote, eine gebührenfinanzierte Staats-Presse, die den Wettbewerb verzerrt und uns Presseverlagen kaum Entfaltungsmöglichkeiten lässt.“

Es handelt sich nicht um ein Konjunktiv-Szenario, sondern um eine Beschreibung der Gegenwart aus Sicht Döpfners. Er sagt nicht, dass aus öffentlich-rechtlichen Inhalten erst dann und nur dann „Staatspresse“ werde, wenn es keine private Konkurrenz mehr gebe (was ohnehin eine merkwürdige Logik ist: Warum sollten öffentlich-rechtliche Inhalte dann ihren Charakter verändern?). Er nennt die heutigen Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen, wenn sie zu viel Text enthalten, „Staatspresse“.

Wer das sagt, ist nicht „böswillig“ und hat nichts „missverstanden“, sondern gibt Döpfners Position korrekt wieder.

Er will das jetzt nicht so gemeint haben. Er hat es aber so gesagt. Seine Empörung darüber, dass man ihm das vorhält, ist Heuchelei. Und basiert auf einer Lüge.

Vermutlich wäre es deshalb auch ein Missverständnis, zu glauben, er habe das Gesprächsangebot an die öffentlich-rechtlichen Kollegen ehrlich gemeint.

50 Kommentare

  1. Vielleicht eine Technikalität, doch ‚Staatsfunk‘ und ‚Staatspresse‘ sind zwei verschiedene Themen. Der Vorwurf der Lüge ist fast immer gerichtlich untersagbar.

    Zuletzt sind beide Begriffe ungenau bestimmt.

    Die Unterstellung von Heuchelei und Lüge ist nicht fein. So oder so, man spricht miteinander.

  2. Ja, da erwarte ich dann gern die Unterlassungsaufforderung von Springer oder vom BDZV. Und Döpfner spricht jetzt und sprach damals von „Staatspresse“.

    Döpfner beschuldigt Journalisten, die ihn mit seinen eigenen Aussagen konfrontieren, ihn „bösartig missverstanden“ zu haben. Das ist, in der Tat, nicht fein.

  3. Dass die Verlegerseite in der ganzen Diskussion lügt, dass sich die Balken biegen tut der eigenen Sache auch nicht wirklich gut.

    So wird entweder aus der üblichen Schlamperei, einer völligen Unkenntnis der Sache oder absichtlicher Falschdarstellung auch regelmäßig ignoriert, dass es sich beim Großteil der Texte auf tagesschau.de (die wohl der Hauptdorn im Auge sein dürften) schlicht um die Transkripte der Hörfung- und Fernsehbeiträge handelt, die über die Sender gegangen sind. Diese Texte sind ausdrücklich erlaubt und müssten bei der Betrachtung der „Textberge“ ignoriert werden. Wollen die Verleger aber nicht, weil ihnen jedes Mittel recht ist, ihr Monopol aus schlecht und billig gemachten Erzeugnissen aufzubauen.

    Ich wünsche denen auch viel Spaß bei dem Versuch, alle Nachrichtenautoren in den sozialen Medien verbieten zu wollen.

  4. Alles Taktik.
    Eskalieren bevor man überhaupt miteinander spricht.
    Sich nachher als Opfer inszenieren.

    Was verspricht sich der ÖR von einem solchen „Dialog“?
    Nicht mal die Grundprämisse beider Mediensysteme ist kongruent (informationsauftrag vs. Geld verdienen), wie soll man da auf einen gemeinsamen Nenner kommen?

    Die ÖR Lämmer sollten Schlachtbänke erkennen lernen.

  5. Angeblich soll es ja um Journalismus gehen.

    Beim Döpfners Pathos kann man glatt vergessen das es ihm bloß um Geld geht.

    Beim ÖR bekomme ich für mein Geld vornehmlich Journalismus.

    Bei den Privaten bekomme ich für mein Geld vornehmlich Werbung.

  6. Vielleicht sollte man sich auch einmal mit der Grundsatz-These Döpfners befassen, nach der die ARD das Entstehen entgeltlicher online-Produkte der Presse durch ihre kostenlosen Angebote angeblich verhindert. Es gibt sehr viele Länder, in denen die ARD nicht vorhanden ist. Dort müssten die online-Hervorbringungen der Presse vorzüglich verkaufbar sein. Sind sie aber nicht! Die Presse hat dieselben Probleme wie bei uns. Und sie hat nicht einmal einen falschen Sündenbock.

  7. Stellt sich die Frage, ob jemand, der seine eigenen Aussagen nicht richtig wiedergeben kann, qualifiziert ist, die Aussagen anderer Leute richtig wiederzugeben.
    Oder falls nicht, wieso ist der Mann Journalist?

  8. Vielleicht bin ich naiv; aber ist es nicht zumindest möglich, dass Döpfner tatsächlich nicht mehr genau wusste, was er gesagt hatte?

    Das wäre dann zwar immer noch kritikwürdig, weil er andere angreift, ohne erst zu recherchieren, was er selbst gesagt hat (wenn er das in diesem Fall nötig gehabt hätte); es wäre dann aber zumindest keine absichtliche Falschdarstellung.

    Die Frage ist halt auch, ob es Döpfner was bringen würde, in einer offensichtlichen und leicht zu belegenden Weise zu lügen. Würde ihm das nicht eher schaden, gerade in einem Konflikt mit anderen Medien, und müsste er das nicht wissen?

  9. Na, es kann ihm ja nur schaden, wenn es auffällt und kommuniziert wird.
    Solange es nur reichweitenschwachen Watchblogs auffällt, ist doch alles unproblematisch für ihn.
    Zumal er die öffentliche Meinung ja eh schon größtenteils hinter sich hat, da die Rundfunkgebühr als Zwangsabgabe einen Steuer-Charakter hat.
    Und Steuern sind ja auch komplett überflüssig, wie wir alle wissen.

    Das ist ja m. E. auch Kalkül:
    Eine breite Gegen-Informationsfront aufbauen, aus der immer nur dementiert wird (siehe USA).
    Der Konsument zieht in Betracht, dass beide Seiten lügen könnten.
    Und das dient immer nur dem, der tatsächlich gelogen hat.

    Mit Wahrheit, Anstand, Aufrichtigkeit oder gutem Benehmen hat das natürlich nichts zu tun.
    Generell frage ich mich, für welche Werte unser Deutschland derzeit so steht. Wenn ein Döpfner unproblematisch mit so einer Lüge durchkommt, wird das doch Schule machen.
    Die Prämisse hat sich geändert: Statt eine Behauptung zu belegen müssen nun anscheinend die Zwefler belegen, dass die Zweifel berechtigt sind.
    Mit Wissenschaftlichkeit hat das freilich nichts zu tun – Aber es verkauft sich wie g’schnitten Brot :)

  10. Döpfner ist Chef des Medienkonzerns, der das mit Wahrheit, Presserecht und journalistischer Sorgfalt am heftigsten auf Kriegsfuß stehende „Presse-„produkt dieses Landes zu verantworten hat. Es ist schon sehr verwunderlich, dass die deutschen Zeitungsverleger sich mehrheitlich nicht scheuen, dieses Glanzlicht der Seriosität an ihre Spitze zu stellen.

  11. Döpfner macht Lobbyismus, keinen Journalismus. Lobbyismus und Werbung (und Propaganda) sind die Eltern der „alternative facts“. Lügen ist doch Definitionssache, gelle?
    Die Döpfners und Schäferkords wollen einfach mehr Geld verdienen und, ähnlich wie in anderen Branchen auch, versuchen sie dafür auf Ebene der Politik und Gesellschaft stetig Einfluss zu nehmen, anstatt ein besseres Produkt entwickeln zu wollen oder zu können. Weil die Entwicklung von was wirklich neuem teurer wäre als eben Regeln zu ändern oder altes als neu zu labeln. Problematisch ist, dass sie dazu derzeit, bewusst oder unbewusst, eine Koalition mit antidemokratischen Kräften eingehen, die die Öffentlichen gerne aus anderen Gründen loswerden würden.
    Um es ganz klar zu sagen, ich halte Struktur und Inhalte von ARD/ZDF durchaus für diskussionswürdig. Aber ohne ARD/ZDF wäre Deutschlands politischer Journalismus ziemlich arm dran.

  12. @ LLL 3. November 2017 um 11:59 Uhr
    Wenn wir annehmen, dass er selber nicht mehr weiß, was er sagt, folgt aber, wie schon der Kommentar 7 aufzeigt, dass hier ein Journalist, nicht irgendein Praktikant in einer ein wenig verschlafenen Kleinstredaktion, sondern jemand in herausragender Stellung, nicht einmal wenn es um seine eigenen Äußerungen in eigener Sache geht, sicherstellt, dass sie auf korrekter Quellenkenntnis basieren. Wenn wir hier wirklich Hanlon’s Razor gelten soll, führt dass zu einer Kaskade nach unten, was von den Fähigkeiten der Leute zu halten ist, die jemanden mit solch abysmaler Unfähigkeit in eine solche Position gebracht haben. Es erscheint mir diesen gegenüber erheblich höflicher anzunehmen, dass sie jemanden dort hin gebracht haben, der schon in der Lage wäre richtig zu handeln, aber bewusst lügt, um den Interessen derer zu dienen, die ihn dort hin gebracht haben. Das setzt nur voraus, dass sie nicht erkennen konnten, dass er auch zu solchen Mitteln greifen wird, d.h. dass sie ihn für einen zumindest in wesentlichen Dingen ehrlichen Menschen hielten. Übrigens ist derartiges ein Grund, warum ich Hanlon’s Razor nur beschränkten Anwendungsspielraum zubilligen will, selbst wenn es nicht darum geht, wie realistisch es ist, sondern nur darum ob es wirklich die höflichst oder sozialverträglichste Interpretation liefert. Und da es gerade um Ehrlichkeit geht: Ja, ich nutze jede sich bietende Gelegenheit, diese meine Meinung ein wenig unter die Leute zu bringen. ;)

  13. @7 & 12

    Entschuldigung, aber der Mann ist kein Journalist. Wikipedia nennt ihn „Lobbyist“ und Manager.

  14. @Gunnar:
    Ja, dann.
    Das verschiebt die Frage einfach weiter: wieso hat die Verlagsseite keine richtigen Journalisten, die sie in die Diskussionen schicken kann? Ich entrichte doch lieber meine „Zwangsgebühr“ an die richtigen Journalisten vom „Staatsfernsehen“ als mir werbefinanzierte Lobby-Manager anzutun.

  15. Wenn die bunte Vielfalt der Medien nur noch aus gegenseitigem Abschreiben von völlig Belanglosem besteht, dann genügen mir die öffentlich-rechtlichen durchaus.

  16. Eifrig unterstützt darin, dass es ein Konjunktivus Irrealis und kein Indikativ gewesen sei, den Döpfner verwendet habe, um ARD und ZDF als Staatsmedien a la Nordkorea zu verleumden, wird er von einem seiner treuesten Fürsprecher, Michael Hanfeld von der FAZ. Und prompt geht im Afd-beherrschten Forum der FAZ ein Trommelfeuer von Beleidigungen gegen die ÖR los. Während Hanfeld Krokodilstränen darüber vergießt, dass man afd-nahe geziehen werde, wenn man die Lügen des Herrn Döpfner als Wahrheiten verteidige.

  17. Lieber Herr Niggemeier, da Sie das Wort „Staatsfunk“ in Anführungszeichen setzen, warum dann nicht auch Anführungszeichen für die originelle Bezeichnung „Rundfunkbeitrag“ für die TV-Wohnungssteuer? Wer jedem Wohnungsinhaber ungefragt Geld abnimmt und das Ganze dann Rundfunkbeitrag (oder gar Demokratieabgabe) nennt, der sollte nicht so empfindlich sein, wenn anderen auch lustige Namen einfallen.

  18. @ Anderer Max #4
    Diese Friedmansche Sicht teilen aber wohl nicht alle privatwirtschaftlichen Journalisten, was vermutlich gut mit der gefühlten Repräsentation durch Döpfner korreliert. Das gilt ja wohl auch nicht zuletzt für die Hausherren hier.

    @Stefan Niggemeier
    Dass eine rein beitragsfinanzierte Presselandschaft sich zu einer Staatspresse wandeln würde, könnte man bestimmt argumentieren. Ob Döpfner das könnte, weiß ich nicht; er versucht es ja nicht einmal. Trotzdem sollte man ein Szenario nicht allein deswegen abwerten, weil es schlechte Vertreter hat. (Beispiel: Dass das Altpapier jetzt beim MDR gelandet ist, erzeugt bei mir ein mit ähnlichen Gedanken verbundenes Magengrummeln.)

    @Kris
    Steuer: Geldleistung an die öffentliche Hand ohne verbundene Gegenleistung
    Gebühr: Geldleistung an die öffentliche Hand bei Abruf einer verbundenen Gegenleistung
    Beitrag: Geldleistung an die öffentliche Hand für eine verbundene Gegenleistung, bei der es nicht auf den Abruf ankommt
    (Bitte antworten Sie nicht auf diesen hoffentlich hilfreichen Hinweis. Ich verbinde hiermit keinerlei Wunsch auf oder Bereitschaft für Rundfunkbeitragsdiskussionen.)

  19. @ 19 CIVICHIEF: ein ‚alter‘, unbeweglicher Geist ist nicht an eine hohe Zahl von Lebensjahren gebunden !

  20. @VONFERNSEHER

    Ich muss leider auf Ihren nicht hilfreichen Hinweis mit dem Hinweis antworten, sich doch mit der einschlägigen und mittlerweile recht umfangreichen juristischen Fachliteratur zu dem Thema Rundfunkbeitrag zu beschäftigen. Als Einstieg empfehle ich „Rundfunkbeitrag als Demokratieabgabe?“ von RiBVerwG a.D./RA Dr. Martin Pagenkopf, NJW 2016 Heft 35, 2535 – 2540.

  21. @Kris

    Verraten Sie uns doch einfach hier, wie dieser Debattensteuer – äh – -beitrag den Gebrauch der Begrifflichkeiten so nachhaltig geändert hat, dass die obige Unterscheidung jetzt nicht mehr griffe und die ÖR jetzt steuerfinanziert würden. Oder lassen Sie es.

    Fände es ungebührlich noch mehr zu dieser Ablenkung beizusteuern:

    Vonfernseher

  22. Selbst angenommen der Rundfunkbeitrag wäre juristisch nicht umstritten und es gäbe nicht die Vielzahl von renommierten Staatsrechtlern, die in Ihm eine Zwecksteuer sehen, bliebe es bei eine für den Laien spitzfindige und verwirrende Begrifflichkeit. Das Wort Beitrag klingt nach Freiwilligkeit und Solidarität. Der Rundfunkbeitrag wird aber nun einmal von vielen Menschen als eine Wohnungssteuer oder Zwecksteuer empfunden. Deshalb meine Bemerkung: wer sich über das Wort „Staatsfunk“ groß aufregt, aber gleichzeitig nichts zu beanstanden hat an dem Wort Rundfunkbeitrag für eine Pflichtgabe für Wohnungsinhaber, erscheint mir schlecht geeignet für eine ehrliche und offene Diskussion über Sinn und Zweck des ÖR in Deutschland.

  23. @Kris: Ich habe an dem Wort „Rundfunkbeitrag“ nichts auszusetzen, weil es sachlich richtig ist. Zitiert nach Wikipedia:

    Beiträge werden als öffentlich-rechtliche Abgabe für die Bereitstellung einer besonderen Gegenleistung erhoben, nämlich dafür, dass die Möglichkeit der Benutzung besonderer Einrichtungen oder der Ausnutzung besonderer Vorteile zur Verfügung gestellt werden. Sie werden unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung erhoben.

    Genau darum handelt es sich beim Rundfunkbeitrag: Man muss für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen, unabhängig davon, ob man ihn nutzt. Nun kann man – entweder auf der Grundlage komplexer juristischer Ausführungen oder, im Gegenteil, auf der Grundlage dessen, wie ein völliger Laie diese Zahlungen oder den Begriff wahrnimmt – dafür plädieren, andere Bezeichnungen zu benutzen. Das ändert aber nichts daran, dass der „Rundfunkbeitrag“ ein Rundfunkbeitrag ist.

    (Von mir aus übrigens auch ein „Zwangsbeitrag“. Es ist nach meiner Erfahrung zwar selten ein Zeichen für eine nüchterne, sachliche Berichterstattung, wenn Journalisten den Begriff inflationär benutzen. Aber die Zahlung ist natürlich in der Tat nicht freiwillig – wie bei anderen „Beiträgen“ allerdings auch.)

  24. Gut, mit dieser Erläuterung könnte ich, weitestgehend, leben. Und danke, dass das Wort Zwang (nicht inflationär benutzt) noch erlaubt ist in Diskussionen zum Rundfunkbeitrag und nicht als Kampfbegriff und AfD- Vokabular von vornherein ausgeschlossen wird. Ob Beiträge, z.B. Mitgliedsbeiträge zu meinem Tennisclub immer mit Zwang verbundenen sind, lasse ich mal dahingestellt. Und ja, wenn mir mein Stromanbieter schreibt, dass er die Preise angepasst hat, dann stimmt das auch, gemeint ist aber eine Preiserhöhung. Sprache und Wahrnehmung, nie zu unterschätzen, ob nun beim Tagesschau Journalisten, der bei dem Wort Staatsfunk auf die Palme geht oder dem TV-Verweigerer, der Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommt, weil er seinen Rundfunkbeitrag noch nicht geleistet hat. P.S. Ich verstehe die große Unlust über den Rundfunkbeitrag zu sprechen. Aber das haben sich die ÖR nun mal 2013 so ausgesucht, anstatt sich grundlegend neu zu sortieren. Dass dann die Akzeptanz leidet, ist vielleicht nicht nur Schuld von „Kampagnen“ von privater Presse. Aber nun gut.

  25. Der linksfaschistische Stefan Nigggemeier versucht seine linksgrüne Sprachdoktrin auch hier durchzusetzen.
    Man wird ja wohl noch Zwangsabgabe sagen dürfen.
    Wie wir alle wissen (sic!) ist Rundfunkbeitrag nur ein Euphemismus und Neusprech. Wer das übernimmt ist automatisch politischer-Korrektheitsfanatiker und somit Handlanger einer Regierung, die nicht weniger will, als die dt. Bevölkerung … blablabla
    (/ ironie)

    Sorry, nach 2 Stunden FAZ-Feuilleton-Kommentarspalte verliert man die Realität etwas aus den Augen.

  26. Wenn eine Zahlung freiwillig erfolgt, nennt man sie für gewöhnlich „Spende“.
    Ich weiß ehrlich nicht, wieso das Wort „Beitrag“ mit „freiwilliger Zahlung“ konnotiert sein soll.
    Und ja, der Beitrag für einem Verein wird auch dann erhoben und eingetrieben, wenn man das ganze Jahr überhaupt nichts mit dem Verein gemacht hat.
    Um den Einwand vorwegzunehmen, man kann freiwillig aus dem Verein austreten; das hieße auf den Rundfunk übertragen: auswandern. Aber dies ist ein freies Land, niemand wird erschossen, wenn man es verlassen will.

  27. @mycroft
    Beim Auswandern aber nicht vergessen, die Wohnung abzumelden. Sonst sitzt man in Tasmanien und bekommt immer noch Post vom Beitragsservice. Was sind denn Ihre Konnotationen beim Wort Service?

    @Niggemeier
    Ich fluche ja hier auch nur etwas rum.

  28. Der Rundfunk“beitrag“ war früher als Gebühr auch nicht freiwillig. Wer eines der berühmten „Empfangsgeräte“ besaß, war verplichtet, die Gebühr zu entrichten.

    Dass die Kommentare auf das Artikelthema nicht mehr eingehen zu scheinen – geschenkt. Das Thema ist erschöpft. Döpfner lügt, nicht zum ersten Mal. Die Privaten hassen die ÖR. Die ÖR betrachten Kritik als Majestätsbeleidigung – obwohl sie sich diesbezüglich schon gebessert haben. Die unvorstellbare Zahl von 8 Mrd pro Jahr, für die man angeblich nur mit Ach und Krach ein solides Medienprogramm produzieren kann, bleibt trotzdem bestehen und wird – aller Voraussicht nach ohne weitergehende Reformen – auch noch erhöht.
    Schade.

  29. @ Mycroft:

    „Um den Einwand vorwegzunehmen, man kann freiwillig aus dem Verein austreten; das hieße auf den Rundfunk übertragen: auswandern. Aber dies ist ein freies Land, niemand wird erschossen, wenn man es verlassen will.“

    Und man könnte, wenn man die Rundfunkgebühr vermeiden möchte, ja auch ins Gefängnis gehen oder sich selbst erhängen…

    Das war jetzt bewusst übertrieben. Aber der Hinweis auf die Möglichkeit, das Land zu verlassen, ist schon eine etwas gewagte Argumentation. Emigration ist ein ziemlich „extremer“ Schritt, der tief in die Lebensführung eines Menschen eingreift. Die Alternative, für einen Verein zu zahlen oder aber die Mitgliedschaft zu kündigen, ist mit der Alternative, entweder Rundfunkgebühren zu zahlen oder auszuwandern, daher kaum zu vergleichen.

    Früher musste man, wenn man nicht die Religion des Landesherrn annehmen wollte, seine Heimat verlassen und in ein anderes Land ziehen. War das „Religionsfreiheit“, weil ja auch damals galt: „Aber dies ist ein freies Land, niemand wird erschossen, wenn man es verlassen will“?

    Natürlich nicht; es handelt sich immer um einen Zwang, wenn man Leute vor die Wahl stellt, entweder eine Forderung zu erfüllen oder das Land zu verlassen (oder ins Gefängnis zu gehen). „Freiwilligkeit“ ist nur dort gegeben, wo eine „zumutbare“ Alternative zur Erfüllung einer bestimmten Forderung besteht – und nicht „irgendeine“ Alternative.

    Man kann nur argumentieren, dass der Zwang in bestimmten Fällen legitimer sei als in anderen; den Zwang selbst aber kann man nicht leugnen.

    Ganz abgesehen davon tritt man gewöhnlich bewusst und aktiv in einen Verein ein, meistens jedoch nicht freiwillig einem Land; in dieses wird man typischerweise (wenn auch nicht immer) hineingeboren.

    @ alle:

    Wie die Rundfunkgebühr juristisch einzuordnen sein mag, mögen die Experten entscheiden. Als einfacher Bürger habe ich aber den Eindruck, dass sie effektiv (also von den Auswirkungen her) eine Art „zweckgebundene Quasi-Kopfsteuer“ darstellt.

    Die Wikipedia schreibt zur Kopfsteuer:

    „Unter einer Kopfsteuer versteht man eine Steuer, bei der jeder Steuerpflichtige den gleichen absoluten Steuerbetrag zahlt – ohne Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse wie Einkommen, Vermögen, Familienstand, Leistungsfähigkeit usw.“

    Die Wikipedia zitiert dann aus einem alten Brockhaus:
    „Kopfsteuer, roheste und unvollkommenste Art der Personalsteuer, welche die Individuen ohne Unterschied und ohne Rücksicht auf die größere oder geringere Leistungsfähigkeit gleichmäßig trifft. Sie wurde namentlich unterworfenen Völkerschaften auferlegt und steht überhaupt in engem Zusammenhang mit der Unfreiheit.“

    Das „Quasi“ bei „Quasi-Kopfsteuer“ habe ich deswegen eingefügt, weil Steuern ja nicht zweckgebunden sein dürfen, während die „Rundfunkgebühr“ genau dies ist; aber das ist ein Unterschied, der den meisten Zahlern vermutlich ziemlich egal sein dürfte, und in der Tat macht die fehlende Zweckbindung der Rundfunkgebühr die ganze Geschichte wohl auch nicht wesentlich besser oder gerechter.

    Man könnte natürlich auch einfach von einer „unfreiwilligen Abgabe“ sprechen, die fast alle Leute bezahlen müssen, und zwar unabhängig von ihren persönlichen Einkommens-Verhältnissen. Wie man das ausdrückt, ist aber eigentlich zweitrangig. Es geht ja vor allem um die Sache selbst.

  30. @LLL:
    ja, das war übertrieben, ich wollte darauf hinweisen, dass es schon immer Alternativen zu Deutschland gab: Frankreich, England, Polen…

    Die Rundfunkgebühr kann reduziert oder erlassen werden aus besonderen wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Gründen. Noch ein Unterschied zur (Quasi)kopfsteuer.

    Man könnte sich über die Höhe streiten, oder über das Preis-Leistungs-Verhältnis. Nur: wenn ör durch Werbung finanziert wird, ist ör zu wirtschaftsnah, und wenn ör durch Steuern finanziert wird, zu staatsnah. Weil Steuern ja nicht zweckgebunden sind, kann der Staat die ör auch einfach erpressen.

    Bei Döpfner ist das Problem aber, dass das Preis-Leistungsverhältnis „zu gut“ ist.

  31. Ähm, ich habe gerade Angst, dass ich ein komplexes Thema zu einfach mache aber zahlt man Steuern nicht an den Staat? Und den Rundfunkbeitrag eben nicht? Und ist die Vorstellung, es sei eine „Quasi-Steuer“ nicht verwandt mit der Vorstellung, dass damit „Staatsmedien“ finanziert werden?

    Und ich zahle den Beitrag übrigens freiwillig und gerne. Fände mich unter dem Begriff „Unfreiwillige Wasauchimmer“ irgendwie nicht vertreten.

    Man kann aber auch einfach sagen, der Rundfunkbeitrag könnte in der Diskussion so genannt werden, weil er so heißt.

  32. @ Mycroft:

    „Die Rundfunkgebühr kann reduziert oder erlassen werden aus besonderen wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Gründen. Noch ein Unterschied zur (Quasi)kopfsteuer.“

    Okay, aber (Kopf)steuerbefreiungen kann es ja auch geben (wegen geringen Einkommens, wenn auch nicht aus gesundheitlichen Gründen).

    „… und wenn ör durch Steuern finanziert wird, zu staatsnah. Weil Steuern ja nicht zweckgebunden sind, kann der Staat die ör auch einfach erpressen.“

    Nach meinem Dafürhalten sind die ÖR derzeit praktisch genauso abhängig vom Staat bzw. der Politik, wie sie es mit Steuern wären – nur dass diese Tatsache besser camoufliert wird (s.u. meine Antwort an Daniel).

    Natürlich müsste man (auch im Steuer-Modell) Maßnahmen ergreifen, um eine möglichst große Unabhängigkeit der ÖR zu gewährleisten. In dieser Frage bin ich kein Experte, aber EIN Schritt wäre sicherlich, die KEF (deren Mitglieder derzeit vollständig von der Politik ernannt werden) so weit irgend möglich von politischem Einfluss zu befreien.

    @ Daniel:

    „…aber zahlt man Steuern nicht an den Staat?“

    Das schon – aber letztlich ist der Rundfunk eben eine Institution, die vom Staat gegründet wurde, von ihm getragen wird, und für deren finanzielle Ausstattung der Staat mittels entsprechender Gesetze und Maßnahmen sorgt.
    Der Staat (die Ministerpräsidenten) legt zudem vollständig (!) fest, wer in die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) kommt, und der Staat (die Landesparlamente) beschließt die Höhe der Gebühren. (@ Mycroft: Insofern hängen die ÖR schon jetzt formell wie auch informell komplett am Tropf der Politik.)
    Zudem ist es der Staat (bzw. die Politik), der de facto extremen Einfluss auf die Personalpolitik der Sender und ihrer „Aufsichtsgremien“ nimmt – jedenfalls, was die entscheidenden Posten angeht. Des Weiteren profitiert der Staat (bzw. die Politik) maßgeblich von den ÖR; denn in der Praxis steht der ÖR (trotz gewisser Ausnahmen!) auch inhaltlich sehr stark unter dem Einfluss der großen Parteien (siehe etwa „Die Lückenpresse“ von Ulrich Teusch).

    Formal mag der Rundfunk nicht zum Staat gehören, aber effektiv steht er dem Staat eben doch so nahe – weshalb die Redeweise von „Quasi-Steuern“ mir schon als vertretbar erscheint. (Ich verbinde mit diesem Begriff übrigens keine Kritik, sondern neige wie schon gesagt sogar eher der Position zu, dass eine Finanzierung durch „richtige“ Steuern – bei der die individuelle Leistungsfähigkeit der Menschen berücksichtigt wird – dem jetzigen Modell vorzuziehen wäre.)

    „Und ist die Vorstellung, es sei eine ‚Quasi-Steuer‘ nicht verwandt mit der Vorstellung, dass damit ‚Staatsmedien‘ finanziert werden?“

    „Verwandt“ ist ein etwas schwammiger Begriff, der vieles bedeuten kann. Wenn damit gemeint ist, dass das eine das andere impliziert, dann würde ich das nicht unterschreiben.
    Abgesehen davon: Angesichts der faktisch bestehenden Staatsnähe der ÖR ist der Begriff „Staatsmedien“ zwar polemisch, aber auch nicht ganz unverständlich. Anstatt sich (nur) beleidigt zu fühlen, sollten die ÖR lieber alles in ihrer Macht stehende tun, um eine tatsächliche große Staatsferne zu erreichen.

    „Und ich zahle den Beitrag übrigens freiwillig und gerne. Fände mich unter dem Begriff ‚Unfreiwillige Wasauchimmer‘ irgendwie nicht vertreten.“

    Bei einem Zwang kommt es nicht darauf an, ob jemand das Verlangte auch freiwillig tut oder nicht, sondern ob er objektiv eine Wahl hat.
    Jemand mag zum Beispiel gerne und „freiwillig“ Steuern zahlen. Dennoch ist das Zahlen von Steuern keine „freiwillige“ Angelegenheit. Denn wenn derjenige, der die Steuern bisher gerne gezahlt hat, sich umentscheidet, dann muss er mit erheblichen Sanktionen bis hin zum Gefängnis rechnen. Wenn jemand das Erzwungene gerne tut, hebt den objektiven Zwang nicht auf.

    Das heißt nicht, dass staatlicher Zwang immer „falsch“ sein müsste; Steuern etwa braucht der Staat eben. Es heißt auch nicht, dass man die Rundfunkgebühren unbedingt ständig als „Zwangsabgaben“ bezeichnen müsste. Aber man sollte auch nicht leugnen, dass hier (wie auch in anderen Angelegenheiten) ein Zwang besteht.

  33. @LLL:
    Ich halte die Rundfunkgebühr für eine zumutbare Härte, hätte jetzt aber kein Problem, über andere Freistellungsgrenzen oder ein Steuermodell zu diskutieren.
    Oder auch über noch staatsfernere Aufsichtsgremien.

    Döpfner kritisiert das aber nicht aus Sicht eines Beitragszahlers (zu teuer), eines Zuschauers (zu schlecht) oder eines Staatsbürgers (zu wenig staatskritisch), sondern aus Sicht der Konkurrenz (zu gut).
    Und es ist nicht unbedingt so, dass ÖR die Regierung mit Samthandschuhen anfassen, während der Rest der Medien die Boxhandschuhe rausholen.

  34. (Mit der Gewissheit, mich und Herrn Niggemeier zu wiederholen:)
    Der Unterschied zwischen einer Steuer und einem Beitrag ist nicht, wie erhoben wird (pro Kopf, einkommensabhängig, nach Gesellschaftsform,…), sondern wofür. Eine Steuer ist nicht zweckgebunden, sie geht in dem/den zugewiesenen Haushalt/en auf. Ein Beitrag kann nur zu dem bestimmten Zweck verwendet werden. Und das macht bezüglich der Staatsferne des ÖR auch einen politischen Unterschied, denn auch wenn die Rundfunkanstalten nicht selbst über die Zuwendungen entscheiden, so können die Politiker eben nicht z.B. am ÖR sparen und dafür Milchkühe subventionieren.

  35. @ Mycroft:

    Ja natürlich. Döpfner ist nicht „besser“ als die ÖR und kritisiert die ÖR auch nicht aus Idealismus, sondern aus Eigennutz. Da er seine falsche Aussage zudem (offenbar) nicht korrigiert hat, bleibt (inzwischen) auch tatsächlich nur der Schluss, dass er in dieser Angelegenheit bewusst unwahrhaftig ist.

    Für eine zumutbare Härte würde ich einen (möglichst einkommensabhängigen) Beitrag grundsätzlich auch halten – der ÖR müsste dafür m.E. aber dringend seine „Staatsferne“ ausbauen.

    @ VONFERNSEHR:

    „Eine Steuer ist nicht zweckgebunden…“

    Deshalb auch mein „Quasi“ in „Quasi-Steuer“. Allerdings glaube ich nicht, dass die Zweckbindung für die Frage nach der Gerechtigkeit einen großen Unterschied macht. Wenn der Millionär und die Frau wenig über dem Existenzminimum dasselbe zahlen, dann dürfte es den meisten Leuten ziemlich egal sein, ob das jetzt „zweckgebunden“ ist oder nicht.

    „Und das macht bezüglich der Staatsferne des ÖR auch einen politischen Unterschied, denn auch wenn die Rundfunkanstalten nicht selbst über die Zuwendungen entscheiden, so können die Politiker eben nicht z.B. am ÖR sparen und dafür Milchkühe subventionieren.“

    Die Höhe der Finanzierung hängt auch schon jetzt im Gebührenmodell ganz entscheidend vom Wohlwollen der Politik ab. Ich illustriere das mit einem kleinen Gedankenexperiment:

    Nehmen wir einmal für einen Moment an, die AfD würde in ein paar Jahren in fast allen Landtagen die Mehrheit stellen, und fast alle Ministerpräsidenten kämen aus der AfD. Dann würden AfD-Mnisterpräsidenten fast alle KEF-Mitglieder ernennen, und AfD-dominierte Landtage würden über die Höhe der Beiträge entscheiden.
    Falls die AfD sich dann nicht mit den ÖR angefreundet hätte (weil sie die dann politisch massiv beeinflussen könnte), würde dies natürlich einen riesigen Unterschied machen:

    Erstens würde die von der AfD ernannte KEF einen viel geringeren Finanzbedarf der ÖR feststellen als bisher – natürlich formell völlig „unabhängig“ von der Politik. Und die AfD-Landtage würden dann entsprechend auch viel weniger Geld für die ÖR genehmigen.

    Die Finanzierung der ÖR hängt also ganz entscheidend vom Wohlwollen der Politiker ab. Bei der Union und der SPD ist dieses Wohlwollen da; würde es wegschmelzen, dann würden auch die Gebühren der ÖR wegschmelzen.

    Im Steuermodell könnte die Politik, wenn sie die ÖR nicht mehr mögen sollte, das Geld halt an Milchkühe umleiten (wie Sie sagen); im Gebühren-Modell würde sie einfach die Beiträge der Gebührenzahler einfrieren oder senken. So, wie die Torys das in Großbritannien mit der BBC gemacht haben (Wikipedia):

    „Im Oktober 2010 erreichte die neue britische Regierung (Kabinett Cameron I) im Rahmen ihrer umfassenden öffentlichen Sparmaßnahmen, dass die Rundfunkgebühr der britischen Fernsehzuschauer für die nächsten sechs Jahre auf jeweils 145,50 Pfund (rund 166 Euro) pro Jahr eingefroren wird. Insgesamt musste die BBC einen Verlust von 16 Prozent ihrer öffentlichen Finanzierung bis 2016 hinnehmen.“

    Würden Union und SPD die ÖR nicht mehr mögen, dann ginge es den ÖR nicht besser als der BBC; die Frage, ob die ÖR über Steuern oder eine Gebühr finanziert werden, würde dabei keine Rolle spielen.

  36. @LLL

    Deshalb auch mein „Quasi“ in „Quasi-Steuer“. Allerdings glaube ich nicht, dass die Zweckbindung für die Frage nach der Gerechtigkeit einen großen Unterschied macht.

    Die Zweckbindung macht den Unterschied zwischen einer Steuer und einem Beitrag. Es ist auch kein Quasi-Beitrag, wenn es keine Zweckbindung hat. Ich habe nie behauptet, dass das Einfordern eines Beitrags gerechter wäre als bei einer Steuer oder umgekehrt. Es sind eher die ‚Zwangsabgabe‘-Rufer, welche die Ungerechtigkeit bejammern, dass sie für etwas zahlen müssen, das sie nicht nutzen wollen, eben weil sie die Verbindung zwischen z.B. Gewerbesteuer und sicheren Spielplätzen nicht analog herstellen (wollen).

    Wenn der Millionär und die Frau wenig über dem Existenzminimum dasselbe zahlen,…

    Auch Beiträge kann man anders staffeln, so dass Millionäre und Aufstockerinnen nicht denselben Betrag zahlen müssen. Ich befürworte z.B. eine Erweiterung der Ausnahmetatbestände und wäre für eine untere Bemessungsgrenze, bei deren Unterschreitung man am Ende des Jahres Beiträge zurückfordern könnte.

    […]Gedankenexperiment[…]

    Sie kämpfen gegen Windmühlen. Ich habe nie behauptet, dass die Finanzierung der ÖR nicht vom „Wohlwollen der Politik“ abhinge. Jede öffentlich finanzierte Institution ist politisch abhängig, denn jegliches gewählte Kontrollorgan ist politisch. Mir ging es um Staatsferne: Eine öffentliche Institution, deren Finanzierung durch einen eigenen, zweckgebundenen Beitrag geschieht, ist staatsferner als eine solche, deren Finanzierung aus einem Haushaltstitel (nach Vorschlag der Regierung) erfolgt.

    Dass jedes Organ jeglicher öffentlicher Institution gegen seinen Auftrag ausgerichtet und geführt werden kann, so man nur genügend politische Macht über es gewinnt, ist ein Nullargument.

  37. @ VONFERNSEHER:

    „Es ist auch kein Quasi-Beitrag, wenn es keine Zweckbindung hat.“

    Sie meinten: „…auch keine Quasi-Steuer, wenn….“, oder?

    Wie gesagt ist mir der Name des Rundfunkbeitrages eigentlich Wurst. Wenn man ein „Quasi“ davor setzt, könnte man aber vielleicht dennoch von einer „Quasi-Kopfsteuer“ sprechen; denn das „Quasi“ zeigt ja gerade an, dass ein Begriff nicht im vollen Sinne zutrifft, sondern nur in einem eingeschränkten oder analogen. Wieso letztere Bedingung erfüllt sein könnte, hatte ich mich zuletzt darzulegen bemüht.
    Aber wie gesagt: Mir ist die Frage der Nomenklatur eh relativ unwichtig.

    „Eine öffentliche Institution, deren Finanzierung durch einen eigenen, zweckgebundenen Beitrag geschieht, ist staatsferner als eine solche, deren Finanzierung aus einem Haushaltstitel (nach Vorschlag der Regierung) erfolgt.“

    Und genau da sehe ich nicht, wieso das so sein sollte. Und ich sehe auch nicht, dass Sie diese These argumentativ begründet hätten. Im Gegenteil scheint mir leicht begründbar zu sein, dass sie nicht weit trägt – man vergleiche hierzu das Gebühren- mit dem Steuermodell im Hinblick auf die jeweilige Rolle der Politik:

    Rundfunkgebührenmodell:
    – Eine Kommission, deren Mitglieder vollständig von der Politik (den Ministerpräsidenten) ernannt wurden, empfiehlt die Höhe des Rundfunkbeitrages.
    – Die Politik (die Landesparlamente) beschließt, wieviel die ÖR bekmmen.
    – Sollte die Politik es so wollen, könnte sie die Finanzmittel der ÖR problemlos einfrieren (oder sogar zusammenstreichen).

    Steuermodell:
    – Eine Kommission (deren Mitglieder vermutlich ebenfalls komplett von der Politik ernannt würden) empfiehlt die Höhe des Betrags, den der ÖR aus Steuermitteln bekommt.
    – Die Politik (Bundestag oder Landtage) beschließt, wieviel Geld die ÖR bekommen.
    – Sollte die Politik es so wollen, könnte sie die Finanzmittel der ÖR problemlos einfrieren (oder sogar zusammenstreichen).

    Wo besteht hier ein signifikanter Unterschied, der das eine Modell wesentlich „staatsferner“ als das andere machen sollte?
    Es mag „Nuancen“ geben, aber „fundamentale“ Differenzen im Hinblick auf die Abhängigkeit der ÖR von der Politik – und damit im Hinblick auf die (potentielle) Staatsnähe der ÖR – vermag ich nicht zu erkennen.

  38. „Wie gesagt ist mir der Name des Rundfunkbeitrages eigentlich Wurst.“
    Man könnte von der Gesamtzahl Ihrer Beiträge zu diesem Thema hier und anderen Artikel auf den Gedanken kommen das Gegenteil sei der Fall und Rabulistik eines ihrer liebsten Hobbys.

  39. @LLL
    Wenn Ihnen der Name so egal ist, warum darf es dann nicht so heißen, wie es tatsächlich ist: ein Beitrag?

    Und das mit der Staatsferne versuche ich noch ein allerletztes Mal:

    ÖR in Deutschland heute: Eine Kontrollorgan stellt den Finanzbedarf von staatsfernen Anstalten öffentlichen Rechts fest und schlägt daraufhin Beiträge vor. Wie die Zusammensetzung dieses Organs geschieht, ändert nichts daran, dass es sich bei den Objekten um Anstalten öffentlichen Rechts und eben nicht Landes- oder Bundesbehörden handelt, die niemandem im Staat weisungsgebunden sind. Man könnte diese Organe mit Sicherheit auch anders und besser besetzen, das änderte aber nichts am Beitragsmodell.

    Staatsfunk: Keine Kommission, sondern die Regierung setzt Haushaltsmittel für dann Ihnen weisungsgebundene Behörden oder öffentliche Unternehmen ein und lässt den zugehörigen Haushalt vom Parlament verabschieden. Danach weist die Regierung über Zielvereinbarungen oder Verordnungen die Mittel für durch Sie bestimmte Leistungen an.

    Sollten Sie da immer noch keinen strukturellen Unterschied feststellen, betrachten Sie meine Erklärbärbarriere (Lust * Vermögen * Erfolgaussicht / Aufwand) als überschritten.

  40. @ LLL:

    Es ist doch recht absurd den Kampfbegriff „Kopfsteuer“ in dieser Debatte zu verwenden. Das „quasi-“ wollen Sie laut Ihrem Beitrag #33 ja in Bezug auf die fehlende Zweckgebundenheit von Steuern verstanden wissen und meinetwegen können Sie auch gern über Quasi-Steuern schreiben, welche Relevanz das auch immer haben mag. (Entweder es ist eine Steuer oder nicht; hier mag man argumentieren.) Zu einer Kopfsteuer wird der Rundfunkbeitrag daduch immer noch nicht werden, dazu mangelt es einfach an einer Erhebung „pro Kopf“, wie man bizzarer Weise sogar Ihren in #33 angeführten Definitionen einer Kopfsteuer entnehmen kann. Ich finde Ihre Ausführungen deshalb nur so quasi-überzeugend, da sie nur quasi-richtig (im Sinne von falsch) sind.

  41. Zitat LLL:
    „Wie gesagt ist mir der Name des Rundfunkbeitrages eigentlich Wurst.“

    Zitat Mathias:

    „Man könnte von der Gesamtzahl Ihrer Beiträge zu diesem Thema hier und anderen Artikel auf den Gedanken kommen das Gegenteil sei der Fall und Rabulistik eines ihrer liebsten Hobbys.“

    Ich hatte mich doch weder hier noch anderswo für den Begriff [Kopf]steuer besonders stark gemacht. Im ersten Beitrag hier bin ich auf das Thema gar nicht eingegangen. Im zweiten schrieb ich:

    „Wie die Rundfunkgebühr juristisch einzuordnen sein mag, mögen die Experten entscheiden. Als einfacher Bürger habe ich aber den Eindruck, dass sie effektiv (also von den Auswirkungen her) eine Art „zweckgebundene ‚Quasi-Kopfsteuer‘ darstellt…Man könnte natürlich auch einfach von einer ‚unfreiwilligen Abgabe‘ sprechen, die fast alle Leute bezahlen müssen, und zwar unabhängig von ihren persönlichen Einkommens-Verhältnissen. Wie man das ausdrückt, ist aber eigentlich zweitrangig. Es geht ja vor allem um die Sache selbst.“

    Auch später habe ich dann nochmals betont, dass mir die Bezeichnung eigentlich recht egal ist, auch wenn der Ausdruck „Quasi-Kopfsteuer“ m.E. vertretbar ist. Daran, dass ich mich unter anderen Artikeln zu der Frage eingelassen hätte, ob es sinnvoll ist, hier von einer „Steuer“ zu sprechen, kann ich mich nicht erinnern. Es muss dann zumindest lange her sein. Ich habe ansonsten dafür argumentiert, dass ein Steuer-Modell auch nicht viel staatsnäher wäre als das jetzige Gebührenmodell – das ist aber etwas völlig anderes als die Frage, ob man das jetzige Modell sinnvollerweise als „(Quasi)-Kopfsteuer“ bezeichnen kann oder nicht.

    Wieso leiten Sie aus meinen Beiträgen hier oder anderswo also ab, dass mir der Begriff „Steuer“ wichtig sei (das Gegenteil meiner Aussage), und dass „Rabulistik“ eines meiner „liebsten Hobbys“ sei. Sind Sie so nett, diese Vorhaltungen an konkreten Textstellen zu belegen? Das wäre doch nur fair.

  42. @ VONFERNSEHER:

    Sie kontrastieren die ÖR mit dem „Staatsfunk“. Ich hingegen hatte „gebührenfinanzierte ÖR“ und „steuerfinanzierte ÖR“ gegenübergestellt; und in dieser Diskussion hier habe ich nirgendwo von „Staatsfunk“ gesprochen. Insofern reden wir vielleicht ein wenig aneinander vorbei.

    Es ließe sich auch INNERHALB eines Steuer-Modells problemlos ein Verfahren etablieren, bei dem eine von der Regierung ernannte Kommission den Finanzbedarf der ÖR schätzt, und nicht die Regierung direkt selbst. Diese Kommission könnte dann dem Parlament empfehlen, wie viel Steuergelder für die ÖR aufzuwenden seien. Die Regierung könnte natürlich den Antrag stellen, dass das Parlament nicht auf diese Kommission hört – aber das könnten die Landesregierungen im Fall der KEF ja auch jetzt schon tun. (Man bedenke übrigens, dass die KEF auch jetzt nur Empfehlungen aussprechen kann.) Ein entsprechendes Verfahren mit einer beratenden (und formal unabhängigen Kommission) wäre also genauso mit einem Steuer-Modell wie mit dem jetzigen Gebühren-Modell zu bewerkstelligen, sofern nur der politische Wille vorhanden wäre. (Sollte es tatsächlich so weit kommen, dass man auf ein Steuer-Modell umschwenkt, würde wohl auch tatsächlich eine solche Kommission gegründet werden.)
    Deshalb sehe ich nicht, wieso ein entsprechend implementiertes Steuer-Finanzierungs-Modell der ÖR wesentlich staatsnäher sein müsste als das jetzige Gebühren-Modell – und sei es auch nur „formell“.

    Und natürlich verstehe ich den Unterschied, wenn nicht die Regierung vorschlägt, wie viel Geld die ÖR bekommen, sondern wenn das eine Kommission macht, die allein von der Regierung (bzw. den Landesregierungen) ernannt wird. Egal, ob es sich um ein Gebühren- oder ein entsprechend angepasstes Steuer-Modell der Finanzierung handeln mag. Formal und juristisch ist das etwas anderes. Nur bezweifle ich, dass es vom Effekt und von der Praxis her einen bedeutenden Unterschied ausmacht. Und mir geht es hier eben vor allem um die konkrete „praktische“ Realität.

    Gestatten Sie mir außerdem, dass ich aus zwei anderen Kommentaren von mir zitiere (zum Artikel „Mit dieser Debatte ist kein Staat zu machen“), um mögliche Missverständnisse bzgl. meiner Haltung auszuräumen:

    „Herr Niggemeier hat sicherlich recht, wenn er daran festhält, dass die Gründung der ÖR durch den Staat noch nicht bedeutet, dass die ÖR eo ipso (!) eine Form des ‚Staatsfernsehens‘ wären.
    Auch hat er recht damit, dass zumindest in der Theorie ein bedeutender Unterschied zwischen den ÖR und Staatsmedien besteht.“

    „Noch wichtiger ist aber vielleicht, dass bereits die Mitglieder der ‚unabhängigen‘ KEF ausnahmslos von den Landesregierungen eingesetzt werden (und, wenn ich den Vertrag richtig verstehe, von diesen theoretisch ‚aus wichtigem Grund‘ sogar jederzeit wieder abberufen werden können). Die Ministerpräsidenten können also beispielsweise lauter Personen in die KEF bringen, die sich für eine Stärkung der ÖR einsetzen; oder eben auch solche, von denen bekannt ist, dass sie den ÖR eher kritisch gegenüberstehen und an ihnen sparen wollen.
    Dass die Mitglieder der Kommission offiziell nicht ‚weisungsgebunden‘ sind, muss daher nicht unbedingt viel heißen.“

    Um den letzten Satz zu präzisieren:
    Theoretisch oder formalistisch mag das Fehlern einer Weisungsbefugnis schon ein wichtiger Unterschied sein; praktisch und effektiv gesehen aber wohl eher weniger…

    @ VonFernseher:

    „Wenn Ihnen der Name so egal ist, warum darf es dann nicht so heißen, wie es tatsächlich ist: ein Beitrag?“

    Wie ich schon schrieb, kann man das gerne tun. Ich habe nie dafür argumentiert, dass die Bezeichnung „Beitrag“ falsch oder unangemessen wäre. Ich hatte nur dafür argumentiert, dass man vielleicht AUCH sagen könne, dass der Beitrag effektiv auf eine „Quasi-Kopfsteuer“ hinauslaufe.

    @ TELEMACHOS:

    Nochmals: Ich habe nicht gesagt, dass man von einer „Quasi-Kopfsteuer“ sprechen SOLLTE. Ich habe auch nicht gesagt, dass es sinnvoll wäre, den Begriff „Beitrag“ durch den Begriff „Steuer“ zu ersetzen.
    Ich hatte nur dafür argumentiert, dass der Ausdruck „Quasi-Kopfsteuer“ vertretbar sein könnte, weil der Beitrag vom Zahler her betrachtet effektiv wie eine Kopfsteuer wirkt – so dass hier eine gewisse Analogie besteht. Zudem hatte ich mehrfach gesagt, dass mir diese Frage eigentlich relativ egal ist, weil es ja vor allem um die Sache gehen sollte, und weniger um Worte.

    Nun werde ich kritisiert, als hätte ich eine Petition gestartet, die verlangt, dass das Wort „Rundfunkgebühr“ verboten wird und man nur noch von „Steuer“ sprechen darf.

  43. @LLL:

    Der Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt bemessen. Mehrpersonenhaushalte werden dementsprechend privilegiert. Ein Haushalt ist kein Quasi-Kopf.

    Für Institutionen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sieht das nochmal anders aus. Aber im Quasi-Vergleich rhetorischer Beliebigkeit wären auch dort noch weitere Quasi-Köpfe anzutreffen. ;)

    Kurzum, ich finde Sie haben sich da etwas verrannt. Quasi-Vergleiche mit der Begründung irgendetwas wirke auf irgendjemanden so wie irgendetwas vollkommen anderes, dienen nicht der Versachlichung einer Diskussion.

    PS: Oder wollen Sie die effektive Wirkung aus der Sicht des Beitragszahlers eher küchenpsychologisierend verstanden wissen? Ich wüßte nicht, wieso der Beitragszahler im Hinblick auf Rundfunkbeiträge euphorischer sein sollte als gegenüber anderen Fixkosten. Meines Wissens nach hält sich die Begeisterung für Fixkosten ganz grundsätzlich sehr in Grenzen. Die Möglichkeit die Beitragsbemessung sozialverträglicher umzugestalten ist von anderen Kommentatoren ja schon angesprochen worden.

  44. @ TELEMACHOS:

    „Der Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt bemessen. Mehrpersonenhaushalte werden dementsprechend privilegiert. Ein Haushalt ist kein Quasi-Kopf.“

    Okay, das stimmt. Dann müsste man wohl eher von einer Quasi-Haushaltssteuer sprechen.
    Eine gewisse Analogie zwischen Beitrag und Steuer besteht nach meiner Intuition vor allem deshalb, weil der Staat Geld für eine Institution verlangt, die dem Staat sehr nahe steht und sogar so handelte, als sei sie der Staat. (Zu Letzterem: Die Rundfunkanstalten betrachteten sich offenbar selbst als staatliche „Behörden“ und führten „Verwaltungsverstreckungen“ durch – was allerdings im September 2016 durch ein Gericht in Tübingen für unrechtmäßig befunden wurde. Mit anderen Worten: Die ÖR betrachten sich – jedenfalls wo es ums Eintreiben von Geld geht – offenbar selbst als Organe des Staates.)

    Das ist allerdings meine nicht-juristische Intuition.
    Juristen, die von einer „Steuer“ sprechen, argumentieren anders (Quellen verlinke ich nicht, weil der Beitrag ab zwei Links erfahrungsgemäß in der Warteschleife landet). Legal Tribune Online berichtet:

    „Das Landgericht (LG) Tübingen hat eine Reihe von Zwangsvollstreckungsverfahren aufgrund des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RdFunkBeitrStVtr) des Landes Baden-Württemberg ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Wege einer Vorlage gefragt, ob der Rundfunkbeitrag europarechtlich zulässig ist…Der zwangsweise erhobene Beitrag fließe praktisch ungekürzt an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Er sei jedenfalls seit der Umstellung von einer gerätebezogenen auf eine haushaltsbezogene Zahlungspflicht auch nicht von einer Gegenleistung der Sender abhängig und komme somit einer Steuer gleich, so das Gericht.“

    Refrago schreibt:

    „Anna Terschüren (29), Mitarbeiterin der Hauptabteilung Finanzen des NDR hat nebenberuflich eine Doktorarbeit geschrieben. In dieser Doktorarbeit kommt die NDR-Mitarbeiterin zu dem Schluss, dass der Rundfunkbeitrag gegen die Finanzverfassung verstoße. Das berichtet der Spiegel in seiner Ausgabe vom 25.03.2013. Terschüren hält die Haushaltsabgabe in Höhe von 17,98 Euro im Monat für eine Steuer, weil sie voraussetzungslos geschuldet werde. Es gebe keine individuelle Gegenleistung für die Entrichtung. Die Gruppe der Beitragszahler lasse sich nicht von der Allgemeinheit abgrenzen und habe keinen Sondervorteil.
    Prof. Dr. Thomas Koblenzer hält Rundfunkbeitrag für eine Steuer
    Nach einem Bericht des Handelsblatts hält auch der Professor Thomas Koblenzer (Universität Siegen) den Rundfunkbeitrag für eine Steuer. „Der Rundfunkbeitrag – ehemals GEZ-Gebühr – ist in seiner derzeitigen Ausgestaltung abgabenrechtlich als Steuer einzustufen,“ zitiert das Handelsblatt den Juristen.
    Staatsrechtler Prof. Dr. Christoph Degenhart hält Rundfunkbeitrag für eine Steuer und die Länder für unzuständig
    Der Handelsverband Deutschland (HDE) verweist in einer Mitteilung auf ein Gutachten des Leipziger Staatsrechtlers Prof. Dr. Christoph Degenhart. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis: Der Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig.“

    Andere (einschließlich BVerwG) sehen es wieder anders und verneinen, dass eine Steuer vorliege. Ich weiß nicht, wer hier recht hat, und ich behaupte auch nicht, dass diejenigen, die von einer „Steuer“ sprechen, im Recht sind. Ich möchte nur darauf hinaus, dass die Sache vielleicht nicht so eindeutig und unumstritten ist, wie Sie sie darstellen – und dass die Rede von einer „Steuer“ vielleicht zumindest vertretbar sein könnte.

    Ehrlich gesagt ist es mir auch zweitrangig – wie gesagt „hänge“ ich nicht an dem Ausdruck „Steuer“. Ich erinnere mich nicht, dass ich ihn benutzt hätte, und ich hatte nur argumentiert, dass er m.E. eben womöglich vertretbar ist.

  45. @ Stefan Niggemeier:

    Zu der Frage nach den „Steuern“ hatte ich mich in der Sache doch eher moderat geäußert; und ich hatte mehrfach und von Anfang an gesagt, dass mir der Streit um Worte eh recht egal ist. Es wurde dann aber von verschiedenen Leuten immer wieder genau da nachgehakt, und das teils recht heftig – und ich habe dann geantwortet. Und dann wurde wieder nachgehakt, und ich habe halt wieder geantwortet. Mein Engagement war hier zum größten Teil reaktiv, denn eigentlich nervt mich das Thema eher (auch wenn es juristisch betrachtet relevant ist).
    Meine Alternativen wären gewesen:
    – Ich anerkenne die Kritik vorbehaltlos, obwohl ich nicht wirklich überzeugt bin.
    – Ich äußere mich nicht mehr zum Thema.

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