Details, die wenig Erkenntnis bringen

In der „Tagesschau“ am Montagabend sagte Sprecherin Romy Hiller einen Satz, der für eine Nachrichtensendung zunächst einmal recht gewöhnlich klingt. Doch er verrät viel über den Aktualitätsdruck von Nachrichtenmedien.
„Lange war zum Tathergang wenig bekannt, inzwischen aber gibt es mehr Details.“
Der Satz war Teil von Hillers Anmoderation zum ersten Beitrag der Sendung über eine brutale Gewalttat am Montagmittag in Stade bei Hamburg. In einer Einrichtung für Kinder und Mütter erschoss mutmaßlich ein 45-jähriger Mann sechs Mitarbeitende der Jugendhilfe. Sein Baby und dessen Mutter befanden sich zum Tatzeitpunkt ebenfalls in der Einrichtung.
Wenige Stunden nach der Tat
Bemerkenswert ist Romy Hillers Satz deshalb, weil das Verbrechen, zu dem also angeblich „lange wenig bekannt“ gewesen sei, zum Sendetermin um 20 Uhr gerade mal ein paar Stunden her war.
Bei einer Pressekonferenz kurz vor der Sendung hatten Niedersachsens Innenministerin, der zuständige Staatsanwalt und die Polizei bereits gesagt, was Behörden nach solchen Taten immer wieder betonen: Dass es noch sehr früh sei, die Ermittlungen also noch am Anfang stünden.
Im Nachrichtengeschäft aber sind acht Stunden offenbar eine Ewigkeit. Und der Aktualitätsdruck führt dann zu Falschinformationen und Verwirrung. Wir haben über diesen Mechanismus bei Übermedien schon häufig berichtet.
Was haben „türkische Wurzeln“ mit der Tat zu tun?
In ihrem Beitrag raunte die „Tagesschau“, der mutmaßliche Täter gelte als „Clanmitglied“. Das hatten NDR und WDR zuvor bereits berichtet. Der „Tagesschau“-Reporter aber, der nach dem Filmbeitrag live aus Stade zugeschaltet wurde, erzählte dann, der Mann solle „nicht dem Clanmilieu zugehörig“ sein; das habe Niedersachsens Innenministerin auf Nachfrage bei der Pressekonferenz kurz zuvor gesagt. Der Täter sei in Deutschland geboren, lebe in Hannover, habe „aber türkischen Wurzeln“.
Das wiederum ist eine Information, die mit der Tat erst mal nichts zu tun hat. Sie weckt vor allem Ressentiments der Sorte: Ah, ein Ausländer, mal wieder.
Widerspricht dem Pressekodex? Egal.
Laut Pressekodex sollte die Herkunft des Täters nur dann genannt werden, wenn sie relevant ist für die Tat oder ein „begründetes öffentliches Interesse“ besteht. In diesem Fall wurde der Täter in Deutschland geboren. Es ist also die Frage, welche Relevanz der Hinweis auf seine familiäre Herkunft für das Verständnis der Tat überhaupt hat. Nach aktuellem Stand: keine.
Auf ihrer Website hat die „Tagesschau“ die Formulierung mittlerweile geändert. In einem Text mit dem Titel „Was über die Gewalttat von Stade bekannt ist“ steht nun nicht mehr, der Täter habe „türkische Wurzeln“, sondern, er sei türkischer Staatsbürger. Aber ändert das was? Inwiefern dieser Umstand für die Tat relevant ist, erklärt der Text nicht.
Doch man will sich eben nicht vorwerfen lassen, man würde Informationen unterschlagen. Ein Teil des Publikums und der Politik fordert Informationen zur Herkunft von Tätern immer lauter ein. Viele Medien kommen dem oft vorauseilend nach, obwohl es meistens dem PressekodexHier sind ethische Standards für Journalisten festgehalten. Der Pressekodex wurde 1973 vom... widerspricht. Und, wie gesagt, für das Verständnis und das Motiv der Tat irrelevant ist.
Mittlerweile hat das Amtsgericht Stade* gegen den Mann Haftbefehl erlassen. Die Staatsanwaltschaft bewerte die Taten als sechsfachen Mord, heißt es in einer Pressemitteilung. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ am Dienstag berichtete, hatte das Jugendamt vor einiger Zeit das Baby in Obhut genommen. Die Mutter und das Kind seien dann Ende Mai in der Einrichtung in Stade aufgenommen worden. Am Tag der Tat gab es einen Gesprächstermin mit dem Vater. Die Staatsanwaltschaft Hannover bestätigte der SZ außerdem, dass sie gegen beide Eltern wegen des Verdachts auf Misshandlung von Schutzbefohlenen ermittle.
Wie soll man die Tat nennen?
In sozialen Medien wurde verschiedentlich gefordert, dass Medien die Tat als „erweiterten Femizid“ bezeichnen. Ob dieser Begriff hier wirklich passt, ist jedoch fraglich – erstens, weil man eben noch nicht viel weiß. Und zweitens, weil es keine einheitliche Definition eines „erweiterten Femizids“ gibt. Versteht man darunter die Gewalttat gegen eine Frau und ihr Umfeld aus einem absoluten Vernichtungswillen eines Mannes heraus, trifft der Begriff nach bisherigem Kenntnisstand eher nicht zu. Stellt man dagegen patriarchales Besitzdenken und Kontrollanspruch des Täters in den Mittelpunkt, liegt die Bezeichnung zumindest näher.
Doch grundsätzlich sollte man auch hier abwarten. Über das Verhältnis zwischen dem Täter und der Mutter des Kindes ist bislang kaum etwas bekannt. Man weiß nicht, ob der Mann der Frau und dem Kind auch etwas antun wollte. Und man weiß auch nichts Genaues über die Rolle der Mutter im Sorgerechtsstreit.
Und da ist sie wieder, die „Familientragödie“
Es ist dennoch fatal, wenn Medien verharmlosende Begriffe für solche Taten übernehmen – selbst dann, wenn sie von der Polizei stammen. Auch das passiert immer wieder. Die „Tagesschau“ zitierte hier die Formulierung der Polizei, es handle sich um eine „erweiterte Familientragödie“. Auch der „Spiegel“ schrieb, es handele sich um eine „mutmaßliche Beziehungstat“.
Das so zu formulieren, verschiebt den Kontext solcher Taten ins Private, stellt sie als dramatischen Einzelfall dar und erklärt sie mit Wörtern wie „Tragödie“ zum unabwendbaren Schicksal.
*Korrekturhinweis, 5.7.26: An dieser Stelle hatten wir zuerst geschrieben, die Staatsanwaltschaft habe Haftbefehl erlassen. Richtig ist, dass das Amtsgericht Stade den Haftbefehl erlassen hat.

Andere Medien sind schon viel weiter:
https://nius.de/kriminalitaet/stade-anschlag-mord-migrationskomplex
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/stade-migrations-aktivistin-fuhr-den-fluchtwagen/
Von Montagmittag bis Montagabend gilt schon als „lange“.
Ja, wenn man keinen Schrott bringt wie die anderen, stellt sich direkt die Sinnfrage.
(„Tragödie“ ist mMn eine Triggerwarnung, aber das ist nur das halbe Argument…)
Eine Staatsanwaltschaft kann keinen Haftbefehl „erlassen“, nur beantragen. Die Entscheidung darüber trifft dann ein Richter.
Auf Linked-In sah ich neulich zufällig einen Post eines WELT-Redakteurs. Er mokierte sich mit Screenshots darüber am Beispiel eines Posts der Polizei auf X, dass die „dpa“ in ihrer Pressemeldung die Angabe zur Nationalität nicht übernahm.
Das wird so weitergehen und das findet Zustimmung im „Volk“ – jetzt erst recht. Presserat und journalistische Kriterien hin oder her.
Liebe Lisa,
ein Haftbefehl wird von einer Richterin/einem Richter erlassen, die Staatsanwaltschaft beantragt ihn – § 114 StPO
Viele Grüße, Burkhard Plemper
@#4, #6: Danke für die Hinweise, wir haben die Stelle entsprechend korrigiert.
Beste Grüße aus der Redaktion!
Was daran sollte denn überhaupt eine „Familientragödie“ oder „Beziehungstat“ sein? Täter und Opfer standen doch in keinerlei Beziehung zueinander. Das macht die Bezeichnungen noch absurder.