Medien übernehmen die Sichtweise von Bundeskriminalamt und Politik zur Gewalt gegen Polizeikräfte fast ungeprüft. Sie wiederholen irreführende Vergleiche, übersehen methodische Probleme und ignorieren den nötigen Kontext. So wird Journalismus zum Sprachrohr der Politik statt zum Korrektiv.
Demonstrationen treiben die Fälle von Gewalt gegen Polizeikräfte in die Höhe. Über das grundsätzliche Verhältnis zur Polizei sagen diese Zahlen allerdings nichts aus. Foto: IMAGO / Eibner
Als das Bundeskriminalamt am 29. Dezember 2025 sein neues Bundeslagebild „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte“ veröffentlichte, war die mediale Resonanz groß. Zahlreiche Redaktionen berichteten innerhalb weniger Stunden über „neue Höchststände“, zunehmende Gewalt und politischen Handlungsdruck. Sowohl Innen- als auch Justizministerium nutzten die Gelegenheit, um Strafverschärfungen anzukündigen.
Die „Bild“ titelte „Neue Schock-Zahlen vom BKA“ und erwähnte sogleich, dass „mehr als ein Drittel der Täter“ keinen deutschen Pass habe. Die NZZ nutzte die Gelegenheit, um den polizeigewerkschaftlichen Scharfmacher Manuel Ostermann ausführlich zu Wort kommen zu lassen. Er warf „Politikern“ pauschal vor, ihr Amt sei ihnen wichtiger als „das Wohlergehen eines Menschen in Uniform“. Soweit zum Populismus jenseits von „NIUS“ und Co.
Aber auch die FAZ kommentierte, es herrsche ein „Klima der Gewalt“. Und die „Badischen Neuesten Nachrichten“ glänzten mit der maximal redundanten Feststellung, „jeder Fall“ sei „einer zu viel“ und überhaupt sei das Ganze ein „Unding“. Wer wollte da widersprechen?
Aussagen der Politik werden einfach übernommen
Der „Tagesschau“ und dem „Spiegel“ gelang demgegenüber immerhin eine halbwegs nüchterne Darstellung der wichtigsten Zahlen aus der Pressemitteilung des BKA. Beide übernahmen allerdings deren Kernaussagen nahezu unverändert. So auch in der maßgeblichen dpa-Meldung, die ohne weitergehende Analyse der Redaktionen unter anderem von der „Süddeutschen Zeitung“, „Welt“ und anderen verbreitet wurde.
Andrej Reisin ist freier Journalist, derzeit vor allem als Chef vom Dienst für „funk“, das junge Content-Netzwerk von ARD und ZDF. Daneben ist er u.a. für Übermedien, „Medium Magazin“ und „11 Freunde“ tätig, zuvor lange für den NDR („Tagesschau“, „Panorama“, „Zapp“). Er gewann zusammen mit der Redaktion den Grimme-Preis für die „Panorama“-Berichterstattung zum Hamburger G20-Gipfel.
Ausführlich zu Wort kommen darin Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) und der offenbar immer noch unvermeidliche Polizeigewerkschafter Rainer Wendt – all seiner Skandale und Böhmermann-Parodien zum Trotz. Der Tenor war somit gesetzt: steigende Gewalt, wachsender Respektverlust, notwendige Konsequenzen. Viele Medien verpassten es dabei komplett, die Zahlen und ihre statistischen Voraussetzungen kritisch einzuordnen. Auch der politische Kontext wurde weitgehend vernachlässigt.
Eine Ausnahme bildete die „taz“. In dem Artikel „Hubig zündet zu Silvester einen Kracher“ stellte die Redaktion nicht nur die Zahlen dar, sondern problematisierte deren politischen Kontext und den Zeitpunkt der Veröffentlichung. Zudem weist der Artikel darauf hin, dass ein Großteil der angekündigten strafrechtlichen Verschärfungen entweder bereits existiert oder keine grundlegende Neuerung darstellt. Allerdings verpasste man auch hier eine tiefergehende Auseinandersetzung mit den Zahlen.
Veröffentlichung zwischen den Jahren
Dass das BKA sein Lagebild ausgerechnet am 29. Dezember veröffentlichte, markiert tatsächlich einen deutlichen Bruch mit der bisherigen Praxis: Frühere Jahrgänge erschienen entweder im zeitlichen Umfeld der Polizeilichen Kriminalstatistik im Frühsommer oder im Herbst des Folgejahres. Eine offizielle Begründung für den ungewöhnlichen Termin lieferte das BKA nicht; medial wurde er – mit Ausnahme der taz – kaum hinterfragt.
Dabei ist die kommunikative Absicht offensichtlich. Kurz vor Silvester ist das Thema Gewalt gegen Polizeikräfte politisch besonders aufgeladen, während redaktionelle Ressourcen zwischen den Jahren begrenzt sind. Innenminister Dobrindt und Bundesjustizministerin Hubig nutzten diese Konstellation, um die Zahlen unmittelbar mit Forderungen nach weiteren Strafverschärfungen zu verknüpfen.
Allein das hätte eine kritische Einordnung durch Medien bereits gerechtfertigt. Noch relevanter sind allerdings die statistischen Details, die sich hinter der Pressemitteilung verbergen.
Anstieg beruht auf irreführendem Vergleich
Der zentrale Befund des Lagebilds lautet: 46 367 Gewalttaten gegen Polizeikräfte im Jahr 2024. Gegenüber 2023 entspricht das einem Anstieg von 149 Fällen (+0,3 Prozent). Die Zahlen sind also im Vergleich zum Vorjahr ungefähr gleichgeblieben. Bemerkenswerterweise griff das BKA – und mit ihm zahlreiche Medien – daher zu einem weiteren Referenzpunkt: 2015. Seitdem seien die Zahlen um 38,5 Prozent gestiegen.
Dieser Vergleich ist formal korrekt, aber in mehrfacher Hinsicht selektiv. Zum einen wurde das Strafrecht seitdem mehrfach verschärft – zuletzt 2017 mit der Einführung des eigenständigen Tatbestands des „tätlichen Angriffs“ (§114 StGB). Diese Reform hatte zwei Effekte: Sie erhöhte den Strafrahmen und weitete zugleich den Kreis der erfassten Taten aus. Soll heißen: Heute werden Delikte erfasst, die früher entweder anders oder gar nicht gezählt wurden.
Das BKA selbst weist deshalb darauf hin, dass die Vergleichbarkeit über längere Zeiträume eingeschränkt ist – allerdings nur im Kleingedruckten. In der Berichterstattung spielte diese Einschränkung gar keine Rolle. Im Gegenteil: Steigende Zahlen wurden vielfach als Ausdruck real zunehmender Gewalt dargestellt.
Zentrale Delikte sind gar zurückgegangen
Wollte man unbedingt 2015 heranziehen, müsste man den Vergleich enger ziehen – und es würde alles deutlich komplizierter. Beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – einem Delikt, das seit Jahrzehnten statistisch erfasst wird – weist das aktuelle Bundeslagebild für 2024 genau 21 483 Fälle aus. Für 2015 nennt dieselbe Zeitreihe 21 945 Fälle. Die Zahlen sind über fast zehn Jahre hinweg damit weitgehend stabil (–2 Prozent).
Kurios wird es, wenn man noch weiter zurückblickt. So erinnerte das BKA im ersten Bundeslagebild 2013 selbst daran, dass es beim Widerstand gegen die Staatsgewalt bereits 2008 einen Höchststand von 28 272 Fällen gab. Würde man dieses Jahr also als Vergleichspunkt nehmen, müsste das BKA – und die Medien – bei diesem Delikt plötzlich einen Rückgang um 24 Prozent verkünden.
Wer also 2015 als Ausgangspunkt wählt, startet in einer Phase vergleichsweise niedriger Werte – und erzeugt damit leichter den Eindruck, die Zahlen seien über die Jahre bei einem zentralen Delikt wie dem Widerstand gegen die Staatsgewalt außergewöhnlich stark gestiegen. Dass diese Einordnung in der Berichterstattung fast vollständig fehlt, ist eine bemerkenswerte mediale Lücke.
Unschärfen und Graubereiche tauchen in Medien nicht auf
Auffällig ist zudem, dass sich im selben Zeitraum die angezeigten einfachen Körperverletzungen von 8196 (2015) auf 922 (2024) reduziert haben – ein Rückgang um fast 90 Prozent. Plausibel ist, dass ein erheblicher Teil der früheren Körperverletzungen nun als tätlicher Angriff erfasst wird. Davon gab es 2024 17 796. Wissen kann man das allerdings nicht – zumal Körperverletzung und tätlicher Angriff auch inhaltlich nicht miteinander vergleichbar sind.
Vor der Reform von 2017 war der heutige „tätliche Angriff“ ein Sonderfall des Widerstands. Seitdem ist er ein eigenes Delikt, das einen großen Strauß an Handlungen bündelt, die vorher nicht erfasst wurden: Von einem Schubser über einen verfehlten Flaschenwurf auf ein Polizeifahrzeug bis hin zum Faustschlag kann sehr vieles darunterfallen. Und anders als zuvor muss es jetzt nicht mehr zum direkten Kontakt mit einem Beamten kommen.
Es ist daher logisch, dass Handlungen, die vorher weder als Widerstand noch als Körperverletzung gewertet werden konnten, jetzt in der Statistik auftauchen. Genau das war die Absicht der Gesetzesänderung.
All diese Unschärfen und Definitionsprobleme tauchen in den Berichten allerdings gar nicht auf.
Was „Gewalt gegen Polizei“ bedeutet
Wenn im öffentlichen Diskurs nun explizit von einem „Klima der Gewalt“ und von Verrohung die Rede ist, sollten Medien zudem erklären, was das Lagebild überhaupt als „Gewalt“ erfasst. Dazu sind die folgenden Zahlen durchaus aussagekräftig: Von 106 875 als Opfer gezählten Polizeivollzugsbeamt:innen im Jahr 2024 wurden 73,6 Prozent nicht verletzt, 18 Prozent leicht verletzt, 0,1 Prozent schwer verletzt, zwei Beamte wurden getötet*.
Besonders aufschlussreich ist dabei der Blick auf jene Delikte, die die höchsten Opferzahlen verursachen – also genau jene Bereiche, die auch die öffentliche Wahrnehmung der Statistik prägen. Beim tätlichen Angriff, der mit Abstand die meisten Opfer aufweist, liegt der Anteil Schwerverletzter bei 0,5 Prozent. Beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte beträgt er 0,3 Prozent, bei der vorsätzlichen einfachen Körperverletzung 0,4 Prozent.
Hinzu kommen weitere Delikte, die unter „Gewalt“ firmieren, etwa Bedrohung oder Nötigung. Gerade bei Bedrohungen kann es definitionsgemäß zu keiner körperlichen Verletzung kommen.
Diese Zahlen relativieren selbstverständlich in keiner Weise, dass Angriffe auf Polizeikräfte grundsätzlich problematisch sind. Und sie bagatellisieren auch nicht die Schicksale hinter den einzelnen Fällen. Aber sie zeigen, wie groß die Diskrepanz zwischen den Fallzahlen und der Schwere der Gewalt ist. Wer steigende Zahlen pauschal als Beleg für eine zunehmende Brutalisierung der Gesellschaft liest, unterschlägt diese wichtige Differenz. Und dass Medien diese Unterscheidung kaum berücksichtigen, verzerrt und dramatisiert die Realität.
Demonstrationen treiben Zahlen in die Höhe
Ebenfalls nicht erwähnt wird, dass sogenannte polizeiliche „Großlagen“ – vor allem Demonstrationen – die Zahlen erheblich in die Höhe treiben. Besonders deutlich wird dies am Beispiel des Landfriedensbruchs (§§ 125, 125a StGB), einer klassischen Straftat bei nicht friedlichen Demonstrationen. Die Zahl der Fälle verdoppelte sich hier von 876 im Jahr 2023 auf 1802 im Jahr 2024 (+105,7 Prozent). Das ist der stärkste Anstieg einer einzelnen Deliktgruppe im gesamten Lagebild.
Naheliegende Ursache dürften die zahlreichen Gaza-Demonstrationen sein, bei denen es wiederholt zu Verstößen gegen Auflagen und zu Auseinandersetzungen mit Polizeikräften kam. Zugleich beklagten nicht wenige Teilnehmer:innen die aus ihrer Sicht unverhältnismäßige Gewalt seitens der Polizei. Unabhängig von dieser Bewertung gilt: Ein solches Demonstrationsgeschehen lässt sich kaum mit Strafrechtsänderungen steuern – und es taugt auch nur bedingt als Beleg für eine generell zunehmende Gewaltbereitschaft.
Sinkt das entsprechende Demonstrationsgeschehen im Folgejahr, sinkt erfahrungsgemäß auch die Zahl der Landfriedensbrüche – ohne dass sich das Verhältnis zur Polizei oder eine grundsätzliche Gewaltneigung in der Gesellschaft verändert hätten. Der starke Anstieg in diesem Bereich kaschiert zudem, dass die Zahlen in anderen Deliktgruppen teilweise rückläufig sind. So gingen etwa die Fälle von einfacher Körperverletzung gegen Polizeikräfte laut Bundeslagebild 2024 um 4,2 Prozent zurück.
Eine verpasste Chance
Das Bundeslagebild ist kein neutraler Datensatz, sondern ein politisch relevantes Dokument. Es enthält eine Vielzahl wichtiger Zahlen und methodischer Hinweise. Genau deshalb verdient es journalistische Distanz, Kontext und Widerspruch – insbesondere dann, wenn es zur Begründung neuer Gesetzesverschärfungen herangezogen wird.
Genau an dieser Stelle haben viele Medien versagt. Statt das Lagebild zu prüfen, haben sie es erzählt. Statt die Zeitreihen aufzuschlüsseln, wurden selektive Vergleiche übernommen. Statt zu erklären, welche Delikte heute unter „Gewalt“ fallen, welche vor zehn oder fünfzehn Jahren noch gar nicht existierten und welche statistischen Voraussetzungen hinter den Zahlen stecken, wird von einer gesellschaftlichen Verrohung und Eskalation der Gewalt fabuliert.
So wird statistische Komplexität zugunsten einer gewollten politischen Erzählung vereinfacht. Doch dieser Alarmismus trägt nicht zur Aufklärung bei – sondern zur Verengung der Debatte. Gerade bei sicherheitspolitischen Themen zeigt sich, wie schnell Medien vom Korrektiv zum Verstärker werden können. Das Bundeslagebild hätte Anlass zu genau dem geboten, was Journalismus leisten soll: erklären, hinterfragen, widersprechen, vergleichen. Dass dies weitgehend unterblieb, sagt am Ende weniger über die vermeintliche Verrohung der Gesellschaft aus als über den Zustand der Berichterstattung.
*Anmerkung, 6.1.26:Offiziell weist die Statistik zwei getötete Beamte aus. Das BKA weist aber in einer Fußnote darauf hin, dass es sich beim zweiten Tötungsdelikt um eine „Fehlerfassung“ handelt.
Korrektur, 6.1.26: Wir hatten zuerst geschrieben, die Fallzahlen beim Widerstand gegen die Staatsgewalt seien im Zeitraum von 2015 bis 2024 um 0,02 Prozent zurückgegangen. Richtig sind 2 Prozent.
Korrektur, 16.1.26: Wir hatten zuerst geschrieben, im Zeitraum von 2008 bis 2024 habe es beim Delikt „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ einen Rückgang um 31,6 Prozent gegeben. Tatsächlich waren die Fallzahlen 2008 zwar um 31,6 Prozent höher als 2024, der Rückgang von 2008 zu 2024 beträgt aber 24 Prozent.
13 Kommentare
Danke!
Super Artikel! Als Soziologe bekomme ich immer Kopfschmerzen bei der kritiklosen Übernahme der Statistik insbesondere der Deutung. Vielleicht inspiriert der Text zum kritischen Journalismus.
Sehr starke Recherche!
@2:
Ich stimme zu, dass es ein großartiger Text ist, der mal wieder aufzeigt, was bei uns schief läuft, im Umgang zwischen Medien und Polizei. Aber leider sind die Worte der Wahl hier wirklich „mal wieder“. Dass dieser Text gerade jetzt ein Umdenken bei den Medien einleitet, die nunmal kaputt gespart sind und die, wie im Text selbst ja auch beschrieben, dann auch noch sabotiert werden, kann ich mir leider wirklich kaum noch vorstellen.
Danke für den großartigen Artikel! Leider ist es wie bei der polizeilichen Kriminalstatistik jedes Jahr dieselbe Leier…
Ein Zahlendreher ist mir im Text aufgefallen zum Thema Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Die Reduzierung der Fälle zwischen 2015 und 2024 von 21 945 Fälle auf 21 483 Fälle sind ein Rückgang um ca. 2 Prozent statt den genannten 0,02 Prozent
@5, P.M.: Vielen Dank fürs aufmerksame Lesen! Ist korrigiert.
Beste Grüße aus der Redaktion
Alexander Graf
Erhellender Beitrag – danke!
Danke für den Artikel!
Ich hoffe sie betroffenen Medien nehmen dies wahr und reagieren entsprechend darauf. Es ist nämlich schon etwas beängstigend. Durch diese unreflektierte Wiedergabe könnte ja auch die Akzeptanz der Bevölkerung steigen für mehr Polizei- und Überwachungsbefugnisse.
Eine kleine, bizarre Anmerkung am Rand: Der Anstieg von Verfahren nach sogenannten Großlagen hat womöglich auch einen strategischen Anteil. Wer nach mutmaßlicher Polizeigewalt Anzeige erstatten will, bekommt nicht selten umgehend eine Gegenanzeige – weshalb Rechtsbeistände oft schon im Vorfeld raten, sehr genau abzuwägen, ob man dieses Risiko eingehen will.
Manchmal glaube ich, dass es einfach egal ist, wie falsch oder uneinordnend die Medien berichten. Die Meinungen stehen eh schon fest.
Als neulich über Offenbach laut Polizeilicher Kriminalitätsstatistik 2024 als die sicherste Großstadt Hessens (bundesweit auf Platz 4) berichtet wurde, da haben meine dort lebenden verlorenen Verwandten das auch nicht glauben wollen. Sie erzählen mir seit 15 Jahren, dass unsere Töchter in spätestens 10 Jahren Kopftuch tragen müssen. Also seit 5 Jahren, eigentlich. Ihre Tochter ist in Kanada mit einem Indigenen verheiratet und trägt als modisches Accessoire „Westernkopftücher“.
Insgesamt eine überzeugende Argumentation, aber was mir doch ziemlich aufgestoßen ist: Böhmermann-Parodien sollten in keinem Fall eine Rechtfertigung dafür sein, eine Person nicht zu Wort kommen zu lassen. Im Gegenteil, jemand der Ziel einer Böhmermann-Parodie geworden ist, muss (natürlich erst einmal nur bezogen auf die parodierte Sache) eine Chance zur Gegndarstellung bekommen. Da auch Böhmermann und sein Team nicht frei von Irrtümern sind oder die Brisanz eines Sachverhalts gelegentlich falsch einschätzen, darf seriöser Journalismus, wie er hier gefordert wird, auf keinen Fall eine Böhmermann-Parodie zur eigenen Richtschnur nehmen.
Danke Andrej. Das eigentliche Problem sind die vielen Kolleg:innen, die Lobbyarbeit nicht erkennen und die Polizei und Innenbehörden als vertrauenswürdige Quelle betrachten. Was bedeutet das wohl für die vielen anderen Themen, bei denen ebenso Lobbyinteressen verbreitet werden? Nichts gutes.
Vielen Dank! Genau wegen solcher Artikel bin ich immer wieder froh, Übonennt zu sein.
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Danke!
Super Artikel! Als Soziologe bekomme ich immer Kopfschmerzen bei der kritiklosen Übernahme der Statistik insbesondere der Deutung. Vielleicht inspiriert der Text zum kritischen Journalismus.
Sehr starke Recherche!
@2:
Ich stimme zu, dass es ein großartiger Text ist, der mal wieder aufzeigt, was bei uns schief läuft, im Umgang zwischen Medien und Polizei. Aber leider sind die Worte der Wahl hier wirklich „mal wieder“. Dass dieser Text gerade jetzt ein Umdenken bei den Medien einleitet, die nunmal kaputt gespart sind und die, wie im Text selbst ja auch beschrieben, dann auch noch sabotiert werden, kann ich mir leider wirklich kaum noch vorstellen.
Danke für den großartigen Artikel! Leider ist es wie bei der polizeilichen Kriminalstatistik jedes Jahr dieselbe Leier…
Ein Zahlendreher ist mir im Text aufgefallen zum Thema Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Die Reduzierung der Fälle zwischen 2015 und 2024 von 21 945 Fälle auf 21 483 Fälle sind ein Rückgang um ca. 2 Prozent statt den genannten 0,02 Prozent
@5, P.M.: Vielen Dank fürs aufmerksame Lesen! Ist korrigiert.
Beste Grüße aus der Redaktion
Alexander Graf
Erhellender Beitrag – danke!
Danke für den Artikel!
Ich hoffe sie betroffenen Medien nehmen dies wahr und reagieren entsprechend darauf. Es ist nämlich schon etwas beängstigend. Durch diese unreflektierte Wiedergabe könnte ja auch die Akzeptanz der Bevölkerung steigen für mehr Polizei- und Überwachungsbefugnisse.
Eine kleine, bizarre Anmerkung am Rand: Der Anstieg von Verfahren nach sogenannten Großlagen hat womöglich auch einen strategischen Anteil. Wer nach mutmaßlicher Polizeigewalt Anzeige erstatten will, bekommt nicht selten umgehend eine Gegenanzeige – weshalb Rechtsbeistände oft schon im Vorfeld raten, sehr genau abzuwägen, ob man dieses Risiko eingehen will.
Manchmal glaube ich, dass es einfach egal ist, wie falsch oder uneinordnend die Medien berichten. Die Meinungen stehen eh schon fest.
Als neulich über Offenbach laut Polizeilicher Kriminalitätsstatistik 2024 als die sicherste Großstadt Hessens (bundesweit auf Platz 4) berichtet wurde, da haben meine dort lebenden verlorenen Verwandten das auch nicht glauben wollen. Sie erzählen mir seit 15 Jahren, dass unsere Töchter in spätestens 10 Jahren Kopftuch tragen müssen. Also seit 5 Jahren, eigentlich. Ihre Tochter ist in Kanada mit einem Indigenen verheiratet und trägt als modisches Accessoire „Westernkopftücher“.
Insgesamt eine überzeugende Argumentation, aber was mir doch ziemlich aufgestoßen ist: Böhmermann-Parodien sollten in keinem Fall eine Rechtfertigung dafür sein, eine Person nicht zu Wort kommen zu lassen. Im Gegenteil, jemand der Ziel einer Böhmermann-Parodie geworden ist, muss (natürlich erst einmal nur bezogen auf die parodierte Sache) eine Chance zur Gegndarstellung bekommen. Da auch Böhmermann und sein Team nicht frei von Irrtümern sind oder die Brisanz eines Sachverhalts gelegentlich falsch einschätzen, darf seriöser Journalismus, wie er hier gefordert wird, auf keinen Fall eine Böhmermann-Parodie zur eigenen Richtschnur nehmen.
Danke Andrej. Das eigentliche Problem sind die vielen Kolleg:innen, die Lobbyarbeit nicht erkennen und die Polizei und Innenbehörden als vertrauenswürdige Quelle betrachten. Was bedeutet das wohl für die vielen anderen Themen, bei denen ebenso Lobbyinteressen verbreitet werden? Nichts gutes.
Vielen Dank! Genau wegen solcher Artikel bin ich immer wieder froh, Übonennt zu sein.