Bundesverfassungsgericht stärkt die Pressefreiheit
Vor drei Jahren nahmen Polizei und Staatsanwaltschaft den kleinen Freiburger Sender Radio Dreyeckland ins Visier – bloß weil er das Archiv von „linksunten.indymedia“ verlinkt hatte. Sogar die Wohnung eines Redakteurs wurde deshalb durchsucht. Aber: War das rechtens? Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat nun eine wichtige Grenze gezogen.
Mit diesem Beschluss endet ein jahrelanger Konflikt zwischen dem Freiburger Sender Radio Dreyeckland, der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und den Gerichten der ersten Instanzen. Es ging um fragwürdige Strafverfolgung und eine simple Verlinkung in einem Online-Text, weswegen die Polizei sogar die private Wohnung eines Journalisten durchsuchte. Die Kläger:innen sowie zivilgesellschaftliche Organisationen und Journalistenverbände hatten das lautstark kritisiert. Und das Bundesverfassungsgericht hat nun eine deutliche und wichtige Grenze gezogen.
Radio Dreyeckland
Das älteste Freie Radio in Deutschland sendet bereits seit 1977. Das links-alternative Radioprojekt war zunächst ein politischer Piratensender, der maßgeblich aus der Anti-AKW-Bewegung hervorging. Seit 1988 hat er eine offizielle Sendelizenz für lokalen Hörfunk. Auch prominente Journalisten wie „Monitor“-Redaktionsleiter Georg Restle arbeiteten einst für den Sender.
Ausgangspunkt war ein Artikel des Redakteurs Fabian Kienert vom Juli 2022. Kienert berichtete dort über ein eingestelltes Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche frühere Betreiber:innen der verbotenen linksradikalen Plattform „linksunten.indymedia“. Diese war vom Bundesinnenministerium im August 2017 mit einem bis dahin kaum genutzten juristischen Kniff verboten worden: Die Plattform wurde nicht als Presse- oder Telemedienangebot behandelt, sondern als „Verein“ eingestuft – und damit dem wesentlich niedrigschwelligeren Vereinsrecht unterworfen.
Aufgeheizte politische Stimmung
Die Konstruktion war bemerkenswert, weil es für einen solchen Vereinscharakter weder formale Strukturen noch belastbare Hinweise gab; die angeblichen Betreiber bestritten stets, ein Verein zu sein. Das Vorgehen erlaubte dem Staat jedoch, die hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen eines Medienverbots (inklusive Abwägung der Pressefreiheit) zu umgehen. In der aufgeheizten politischen Stimmung nach den Hamburger G20-Krawallen wurde dieser Weg kaum hinterfragt – und das Verbot blieb viele Jahre lang bestehen, obwohl die Ermittlungen später vollständig eingestellt wurden.
Durchsuchung bei Radio DreyecklandFoto: Radio Dreyeckland; Unkenntlichmachung: Ü
Kienerts Text enthielt einen Link zu einem öffentlich zugänglichen Archiv der Seite „linksunten.indymedia“ – eine reine Spiegelung, die seit Jahren unverändert online steht. Für die Staatsanwaltschaft genügte dieser einfache Link für den Verdacht, Kienert unterstütze eine verbotene Vereinigung. Im Januar 2023 durchsuchte die Polizei deshalb zwei Privatwohnungen sowie die Räume des Senders und beschlagnahmte mehrere Laptops und Datenträger. Die Ermittler:innen stützten sich im Kern auf die Annahme, die verbotene Vereinigung existiere fort. Ob es dafür belastbare Anhaltspunkte gab, blieb lange unklar; die bloße Existenz des Archivs wurde aber bereits als Indiz gewertet. Dass auch andere Medien, beispielsweise die „taz“ und der „Tagesspiegel“, ebenfalls auf dasselbe Archiv verlinkt hatten, spielte in der Bewertung der Behörden keine erkennbare Rolle.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun ausdrücklich festgestellt, dass die Durchsuchung der Wohnung eines Rundfunkjournalisten einen erheblichen Eingriff in die Rundfunkfreiheit darstellt und nur auf Grundlage belastbarer Tatsachen zulässig wäre. Auch wurde erstmals klar benannt, dass Durchsuchungen auch dann in die Rundfunkfreiheit eingreifen können, wenn die Privatwohnung eines Journalisten betroffen ist – vor allem dann, wenn dort Arbeitsmaterial aufbewahrt wird.
Die im Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe enthaltenen Hinweise seien lediglich „vage Anhaltspunkte“ gewesen, die für eine Durchsuchung nicht ausreichten, heißt es in der Entscheidung. Insbesondere sei nicht ersichtlich gewesen, dass die verbotene Vereinigung überhaupt noch existiert habe, als der Artikel erschien. Die Frage, ob es überhaupt schon als strafbare Unterstützung gelten kann, wenn man einen Link zu einem Archiv setzt, beantwortete das Gericht leider nicht mehr. Allerdings war Kienert bereits im Juni 2024 vom Vorwurf der Unterstützung einer verbotenen Vereinigung freigesprochen worden; auch ein Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Betreiber der Archivseite wurde im Mai 2025 eingestellt.
Der Versuch der Ermittler, aus einem Hyperlink eine Straftat abzuleiten, hätte – wäre er erfolgreich gewesen – tief in den redaktionellen Alltag eingegriffen. Journalistisches Arbeiten im digitalen Raum beruht auf Kontextualisierung, und dazu gehört regelmäßig auch das Verlinken problematischer, radikaler oder sogar strafrechtlich relevanter Inhalte. Eine Kriminalisierung solcher Verweise hätte die Berichterstattung über extremistische Milieus erheblich erschwert. Mit diesem Ansatz ist die Staatsanwaltschaft nun nach mehreren Jahren – und auf Kosten der Allgemeinheit – auf ganzer Linie gescheitert. Die bloße Verlinkung auf eine statische Archivseite reicht eben nicht aus, um eine weiterhin bestehende Organisation zu konstruieren. Dass dies im Jahr 2025 von Deutschlands höchstem Gericht betont werden muss, wirkt rückblickend ernüchternd.
„Nachhilfe in Grundrechten“
Mit dem Beschluss korrigiert das Bundesverfassungsgericht zugleich Entscheidungen des Amtsgerichts Karlsruhe und des Oberlandesgerichts Stuttgart, die die Ermittlungen bis zuletzt gestützt hatten. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die Verfassungsbeschwerde unterstützte, bewertet das Urteil als „dringend nötige Nachhilfe in Grundrechten“ für Staatsanwaltschaft und untere Instanzen. Es sei „ein wichtiges Signal gegen leichtfertige Eingriffe in Redaktionen“, so GFF-Verfahrenskoordinator David Werdermann. Polizei und Staatsanwaltschaft dürften sich nicht auf Verdachtsbilder stützen, wenn Quellenschutz und Redaktionsgeheimnis berührt seien.
Kienerts Rechtsanwältin Angela Furmaniak spricht von einer Entscheidung, die das „verfassungsrechtlich unzureichende Verständnis der Strafprozessordnung“ der Vorinstanzen zurechtrücke: „Die Entscheidung stärkt die Pressefreiheit, sie ist ein deutliches Signal an die Ermittlungsbehörden“, sagt Furmaniak im Gespräch mit Übermedien. „Auch im Fall von Strafverfahren gegen Journalistinnen ist der hohe Wert der Presse- und Rundfunkfreiheit zu beachten. Hausdurchsuchungen und sonstige Zwangsmaßnahmen gegen Journalist:innen müssen immer an der Bedeutung des Artikels 5 Grundgesetz gemessen werden. Leichtfertige Durchsuchungen sind unzulässig.“
Häusliche Arbeitsplätze geschützt
Das Urteil macht auch deutlich, dass die Eingriffsbefugnisse der Ermittler nicht isoliert betrachtet werden dürfen. Sobald journalistische Arbeitsmittel betroffen sind, greifen die Anforderungen der Rundfunk- und Pressefreiheit als eigenständige Schutzschicht. Das Gericht formuliert es ungewöhnlich klar: Die Pressefreiheit schütze „auch diejenigen Voraussetzungen und Hilfstätigkeiten“, ohne die Medien ihre Funktion nicht erfüllen könnten. Dazu gehöre zwingend, die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit zu schützen. Häusliche Arbeitsplätze stellten ein „funktionales Äquivalent“ dar – in Zeiten zunehmender „Homeoffice“-Tätigkeit eine wichtige Feststellung.
Für Fabian Kienert bedeutet die Entscheidung eine späte Rehabilitierung. Die Durchsuchung habe seine Privatsphäre und das Redaktionsgeheimnis „mit Füßen getreten“, sagt er in einer Stellungnahme. Er hoffe, dass der Beschluss dazu beitrage, dass Staatsanwaltschaften und Polizei „weniger leichtfertig“ mit Grundrechten umgehen.
Der Fall zeigt, wie schnell journalistische Arbeit zur Zielscheibe strafprozessualer Maßnahmen werden kann. Das Bundesverfassungsgericht hat nun betont, dass vage Vermutungen nicht genügen – und dass Presse- und Rundfunkfreiheit kein nachrangiges Abwägungsgut, sondern zentraler Bestandteil der demokratischen Öffentlichkeit sind. Ob diese Klarheit künftig auch in der Praxis der Ermittlungsbehörden ankommt, wird sich erst noch zeigen müssen.
Andrej Reisin ist freier Journalist, derzeit vor allem als Chef vom Dienst für „funk“, das junge Content-Netzwerk von ARD und ZDF. Daneben ist er u.a. für Übermedien, „Medium Magazin“ und „11 Freunde“ tätig, zuvor lange für den NDR („Tagesschau“, „Panorama“, „Zapp“). Er gewann zusammen mit der Redaktion den Grimme-Preis für die „Panorama“-Berichterstattung zum Hamburger G20-Gipfel.
Gute Entwicklung. Nach der Pleite mit Compact die zweite Niederlage der Exekutive in Sachen Presse und Pressefreiheit. Vor höchster Instanz. Das wird es etwaigen autoritären Regierungen der Zukunft schwerer machen, gegen unliebsame Medien vorzugehen. Freue mich für Herrn Kienert (für Herrn Elsässer habe ich mich nicht gefreut).
P.S.: Schön, hier mal wieder was von Ihnen zu lesen, Herr Reisin.
Vielen Dank für den informativen Artikel. Was passiert jetzt eigentlich mit den Personen, die die falschen Entscheidungen getroffen haben? Dürfen die weiter Entscheidungen treffen? Bekommen die eine juristische Nachschulung?
Haben die Opfer dieser Fehlbeurteilungen und Fehlentscheidungen einfach Pech gehabt oder können sie irgendwie auf Entschädigung hoffen? Soweit das überhaupt möglich ist.
@Uwe Schwarz:
Ich würde auch diesmal davon ausgehen, dass die Konsequenzen komplett ausbleiben. Nach meinem Eindruck ist es bei Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden weniger entscheidend, ob ein Vorgehen einer späteren juristischen Überprüfung standhält. Wichtiger ist, ob es den Vorgesetzten in ihren Kram gepasst hat und ob sich der Ausführende als vorauseilend gehorsam erwiesen hat. Ich habe das nicht weiter recherchiert, es handelt sich nur um anekdotische Evidenz meinerseits. Aber allein die Urteile gegen Polizeiführer Dudde hier in Hamburg und die nahezu durchgängig ergebnislosen Ermittlungen der Staatsanwaltschaften bei Polizeigewalt lassen mich eher pessimistisch sein, dass das innerhalb der Staatsanwaltschaft anders sein könnte.
Was passiert jetzt eigentlich mit den Personen, die die falschen Entscheidungen getroffen haben?
Nichts!
Schon Anfang dieses Jahrtausends gabs Aufstellungen im Netz, aus denen auch der unvoreingenommene Beobachter durchaus schließen konnte, dass das Instrument Wohnungsdurchsuchung (entgegen den Vorschriften der Strafprozessordnung) als Strafmaßnahme/Racheakt missbraucht wird. Massenhaft Beispiele, wie mit derselben Lässigkeit, mit der die Amtsgerichte die Durchsuchungsbeschlüsse bestätigen, die Obergerichte diese wieder aufheben. Nachdem der Geschädigte die Polizei im Haus hatte.
Mit der Ampel wurde der Booster zugeschaltet.
Dass solche Sachen für die Verursacher keine Folgen haben, liegt auch daran, dass die Mehrheit der Meinungsvervielfacher (Journalisten, NGOs, Wissenschaftler, Kleriker, Gewerkschafter usw.) ein durchaus positives Verhältnis zur Repression haben, der Zweck heiligt die Mittel, es trifft ja mehrheitlich schon die Richtigen, Widerspruch aushalten, müssen lernen mit den Konsequenzen zu leben, werdet endlich erwachsen.
So gibt’s keinen Druck auf die Behörden, warum sollten die sich ändern?
Ja, natürlich, es gibt löbliche Ausnahmen. Andrej Reisin hält schon Kurs in Sachen Bürgerrechte (ist mir schon zur Coronazeit aufgefallen), weitere positive Beispiele ließen sich in den MSM finden.
Nur leider, es ist die Minderheit.
Mal wieder nur gefühlte Wahrheiten von rechts.
Oder anders gesagt: Es gibt keine verfügbaren Statistiken, die die Aussage
„Mit der Ampel wurde ein Booster zugeschaltet“ überhaupt be- oder widerlegen könnten.
Also kann man so etwas einfach in den Raum stellen. Merkt ja sowieso keiner.
Allgemein lässt sich feststellen, dass die Staatsanwaltschaften in Deutschland politisch weisungsgebunden sind. Mit anderen Worten: Ohne Rückendeckung der Vorgesetzten und mutmaßlich ab einer Berfuung auch des Landesjustizministeriums verfolgt das keine Behörde durch mehrere Instanzen. Dementsprechend sind nach meinem Dafürhalten auch keine Konsequenzen zu erwarten, da ja offenkundig Rückendeckung „von oben“ für das Vorgehen bestand. Dass es daran objektiv rechtstaatlich und aus Sicht des Steuerzahlers einiges zu beanstanden gäbe, steht auf einem anderen Blatt.
@Frank Gemein
Ich glaube das merken schon die allermeisten wenn nicht alle. Und sie wissen glaube ich auch was davon zu halten ist
Ich für meinen Fall versuche solch offensichtliches Standard Pauschalisierungs und Diffamierungs Gelaber aus der rechten Ecke zu ignorieren.
Mal wieder nur gefühlte Wahrheiten von rechts.
Oder anders gesagt: Es gibt keine verfügbaren Statistiken, die die Aussage
„Mit der Ampel wurde ein Booster zugeschaltet“ überhaupt be- oder widerlegen könnten.
Also kann man so etwas einfach in den Raum stellen. Merkt ja sowieso keiner.
Immer wieder schön.
Wenn man ihnen den Spiegel vor die Nase hält, reagieren die mit Wutanfällen.
Und wenn man nur einen klitzekleinen Wegweiser zur Realität bringt, kommt immerhin ein Wutschnauben.
Sehr gut.
Anstatt einfach Belege für die herausposaunten gefühlten Wahrheiten zu bringen, „Wutanfälle“ und „Wutschnauben“ böswillig in einen völlig unaufgeregten Kommentar hineinzuphantasieren, ist schon fast wieder erheiternd. U.a. Journalisten pauschal „ein durchaus positives Verhältnis zur Repression“ zu unterstellen, und das unter einem Text, in dem es um die, wenn man so will, Gängelung von Journalisten geht, ist schon next level kognitive Minderleistung. Also, wäre es, wenn es nicht leicht durchschaubare, absichtliche rechte Tatsachenverdrehung wäre.
Und damit Schluss mit der Fütterung. Auf weitere rabulistische Repliken werde ich nicht eingehen, dafür ist mir meine Zeit zu schade
Die Frage ist, ob das künftige Strafverfolger von Durchsuchungen abhält. Denn wenn nach mehreren Instanzen ein Urteil fällt, ohne dass die Akteure bestraft werden, kann man es ja immer mal wieder einfach so versuchen. Irgendwas findet sich schon, und sei es nur, dass die Aktion eine abschreckende Wirkung hat.
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Gute Entwicklung. Nach der Pleite mit Compact die zweite Niederlage der Exekutive in Sachen Presse und Pressefreiheit. Vor höchster Instanz. Das wird es etwaigen autoritären Regierungen der Zukunft schwerer machen, gegen unliebsame Medien vorzugehen. Freue mich für Herrn Kienert (für Herrn Elsässer habe ich mich nicht gefreut).
P.S.: Schön, hier mal wieder was von Ihnen zu lesen, Herr Reisin.
Vielen Dank für den informativen Artikel. Was passiert jetzt eigentlich mit den Personen, die die falschen Entscheidungen getroffen haben? Dürfen die weiter Entscheidungen treffen? Bekommen die eine juristische Nachschulung?
Haben die Opfer dieser Fehlbeurteilungen und Fehlentscheidungen einfach Pech gehabt oder können sie irgendwie auf Entschädigung hoffen? Soweit das überhaupt möglich ist.
@Uwe Schwarz:
Ich würde auch diesmal davon ausgehen, dass die Konsequenzen komplett ausbleiben. Nach meinem Eindruck ist es bei Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden weniger entscheidend, ob ein Vorgehen einer späteren juristischen Überprüfung standhält. Wichtiger ist, ob es den Vorgesetzten in ihren Kram gepasst hat und ob sich der Ausführende als vorauseilend gehorsam erwiesen hat. Ich habe das nicht weiter recherchiert, es handelt sich nur um anekdotische Evidenz meinerseits. Aber allein die Urteile gegen Polizeiführer Dudde hier in Hamburg und die nahezu durchgängig ergebnislosen Ermittlungen der Staatsanwaltschaften bei Polizeigewalt lassen mich eher pessimistisch sein, dass das innerhalb der Staatsanwaltschaft anders sein könnte.
Nichts!
Schon Anfang dieses Jahrtausends gabs Aufstellungen im Netz, aus denen auch der unvoreingenommene Beobachter durchaus schließen konnte, dass das Instrument Wohnungsdurchsuchung (entgegen den Vorschriften der Strafprozessordnung) als Strafmaßnahme/Racheakt missbraucht wird. Massenhaft Beispiele, wie mit derselben Lässigkeit, mit der die Amtsgerichte die Durchsuchungsbeschlüsse bestätigen, die Obergerichte diese wieder aufheben. Nachdem der Geschädigte die Polizei im Haus hatte.
Mit der Ampel wurde der Booster zugeschaltet.
Dass solche Sachen für die Verursacher keine Folgen haben, liegt auch daran, dass die Mehrheit der Meinungsvervielfacher (Journalisten, NGOs, Wissenschaftler, Kleriker, Gewerkschafter usw.) ein durchaus positives Verhältnis zur Repression haben, der Zweck heiligt die Mittel, es trifft ja mehrheitlich schon die Richtigen, Widerspruch aushalten, müssen lernen mit den Konsequenzen zu leben, werdet endlich erwachsen.
So gibt’s keinen Druck auf die Behörden, warum sollten die sich ändern?
Ja, natürlich, es gibt löbliche Ausnahmen. Andrej Reisin hält schon Kurs in Sachen Bürgerrechte (ist mir schon zur Coronazeit aufgefallen), weitere positive Beispiele ließen sich in den MSM finden.
Nur leider, es ist die Minderheit.
Mal wieder nur gefühlte Wahrheiten von rechts.
Oder anders gesagt: Es gibt keine verfügbaren Statistiken, die die Aussage
„Mit der Ampel wurde ein Booster zugeschaltet“ überhaupt be- oder widerlegen könnten.
Also kann man so etwas einfach in den Raum stellen. Merkt ja sowieso keiner.
Allgemein lässt sich feststellen, dass die Staatsanwaltschaften in Deutschland politisch weisungsgebunden sind. Mit anderen Worten: Ohne Rückendeckung der Vorgesetzten und mutmaßlich ab einer Berfuung auch des Landesjustizministeriums verfolgt das keine Behörde durch mehrere Instanzen. Dementsprechend sind nach meinem Dafürhalten auch keine Konsequenzen zu erwarten, da ja offenkundig Rückendeckung „von oben“ für das Vorgehen bestand. Dass es daran objektiv rechtstaatlich und aus Sicht des Steuerzahlers einiges zu beanstanden gäbe, steht auf einem anderen Blatt.
@Frank Gemein
Ich glaube das merken schon die allermeisten wenn nicht alle. Und sie wissen glaube ich auch was davon zu halten ist
Ich für meinen Fall versuche solch offensichtliches Standard Pauschalisierungs und Diffamierungs Gelaber aus der rechten Ecke zu ignorieren.
Immer wieder schön.
Wenn man ihnen den Spiegel vor die Nase hält, reagieren die mit Wutanfällen.
Und wenn man nur einen klitzekleinen Wegweiser zur Realität bringt, kommt immerhin ein Wutschnauben.
Sehr gut.
Anstatt einfach Belege für die herausposaunten gefühlten Wahrheiten zu bringen, „Wutanfälle“ und „Wutschnauben“ böswillig in einen völlig unaufgeregten Kommentar hineinzuphantasieren, ist schon fast wieder erheiternd. U.a. Journalisten pauschal „ein durchaus positives Verhältnis zur Repression“ zu unterstellen, und das unter einem Text, in dem es um die, wenn man so will, Gängelung von Journalisten geht, ist schon next level kognitive Minderleistung. Also, wäre es, wenn es nicht leicht durchschaubare, absichtliche rechte Tatsachenverdrehung wäre.
Und damit Schluss mit der Fütterung. Auf weitere rabulistische Repliken werde ich nicht eingehen, dafür ist mir meine Zeit zu schade
Die Frage ist, ob das künftige Strafverfolger von Durchsuchungen abhält. Denn wenn nach mehreren Instanzen ein Urteil fällt, ohne dass die Akteure bestraft werden, kann man es ja immer mal wieder einfach so versuchen. Irgendwas findet sich schon, und sei es nur, dass die Aktion eine abschreckende Wirkung hat.