Paparazzo-Fotos

Lena Meyer-Landrut will Axel-Springer-Verlag anzeigen

Exklusiv für Übonnenten
Screenshot eines Berichts auf Bild.de mit der Überschrift: "Schön, dich zu sehen, Lena!"; daneben ein Foto der Sängerin
Gelöschter „Bild“-Bericht über Lena Meyer-Landrut Foto: Imago / Horst Galuschka; Screenshot: Bild.de

Die Sängerin Lena Meyer-Landrut geht juristisch gegen einen Artikel vor, der vor zwei Wochen in der „Bild“-Zeitung erschienen ist. Sie will nun auch Strafanzeige gegen den Axel-Springer-Verlag erstatten, in dem „Bild“ erscheint.

Das Boulevardblatt hatte kürzlich zwei aus einem Hinterhalt aufgenommene Paparazzo-Fotos veröffentlicht, die Meyer-Landrut bei einem Spaziergang durch Berlin zeigen. Auch auf den Fotos zu sehen: Meyer-Landruts Kind. Dessen Gesicht hatte „Bild“ zwar verpixelt, welche Kleidung es trug und welches Fahrrad es fuhr, war allerdings zu erkennen. Der Fotograf hatte die beiden offenbar heimlich bis zu einem Spielplatz verfolgt.

Es seien „Bilder der Erleichterung“, schrieb „Bild“, „die ersten Fotos von Lena Meyer-Landrut, seit sie Ende Juli aus gesundheitlichen Gründen die restlichen Termine ihrer Sommertour absagen musste“. Passanten hätten die Sängerin „natürlich gleich erkannt“, der „Kreis ihrer Liebsten“ gebe ihr weiter Kraft. Meyer-Landruts Kind, flötete „Bild“-Redakteurin Nicola Pohl im Artikel, werde „seiner Mama vermutlich viele Schmunzler aufs Gesicht zaubern. Denn nichts hilft besser als die Liebe eines Kindes.“

Unterlassungserklärung

Meyer-Landruts Anwa…

3 Kommentare

  1. Solange es sich monetär für dieses Medium zu lohnen scheint, mit Lügen und Gesetzesbruch die große Kasse zu machen, werden wir diese Art Bericht leider noch viel zu oft lesen müssen. Eine empfindliche, sechs- oder siebenstellige Geldstrafe wäre längst an der Tagesordnung …

  2. Niemand muss die Artikel lesen, die meisten wollen das wohl. Die Leser sind damit zwar nicht verantwortlich, aber durchaus Teil des Problems.

  3. Ich stimme Lea zu: Die Strafen sind lächerlich. Dieses sich immer wiederholende, perfide Verhalten wird so nur schwer einzudämmen sein. Der Strafrechtskatalog muss entsprechend angepasst werden.

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