Weil ein Radiosender in einem Artikel auf das Archiv einer verbotenen linksextremen Internetseite verlinkt, lässt die Staatsanwaltschaft Redaktions- und Privaträume durchsuchen. Ihre Argumentation ist zweifelhaft – und ein beunruhigender Angriff auf die Pressefreiheit.
Von
Andrej Reisin