Über Rügen (2)

Herbeifantasierter Bürgergeld-Betrug ruft Presserat auf den Schirm

Schlagzeile aus der Berliner Zeitung zu einem angeblichen "Millionen-Betrug beim Bürgergeld", für den es keine Belege gibt
Belege für den angeblichen „Millionen-Betrug“? Fehlanzeige Foto: Canva/Ausriss: Berliner Zeitung

Herabwürdigungen von Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft sind eigentlich eine Domäne des rechten Milieus. Die AfD spricht zum Beispiel von Passdeutschen, um damit die aus ihrer Sicht abstammungsgeschichtliche Minderwertigkeit einer Person zum Ausdruck zu bringen.

Solche Verächtlichmachungen finden sich aber auch an Orten, die weniger erwartbar sind. Das zeigen fünf aktuelle Entscheidungen des Presserats. Denn gleich mehrere Medien haben in den vergangenen Monaten Menschen mit ukrainischer und ungarischer Doppelstaatsbürgerschaft als „falsche Ukrainer“ bezeichnet – im Zusammenhang mit angeblichem „Sozialbetrug“.

Aus unklarer Lage wird tausendfacher „Sozialbetrug“

Es geht dabei um eine Minderheit in der Ukraine, deren Mitglieder Ungarisch sprechen. Viele von ihnen sind Roma und zum Teil besitzen sie sowohl ukrainische als auch ungarische Pässe. Mit Blick auf Sozialleistungen ist das ein wichtiges Detail: Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass ungarische Staatsangehörige, die nach Beginn des Krieges aus der Ukraine geflüchtet sind, als EU-Bürger keinen Anspruch auf Bürgergeld haben. Das bedeutet natürlich nicht, dass jeder aus der Ukraine Geflüchtete, der trotz ungarischem Pass Bürgergeld beantragt, einen Betrugsversuch unternimmt. Betrug ist gemäß Strafgesetzbuch ein Vorsatzdelikt.

Für einige Medien waren die geflüchteten Doppelstaatler dennoch ein gefundenes Fressen: In Berichten über die angeblich „falschen Ukrainer“ spekulierten sie, in welchem Ausmaß ukrainische Geflüchtete wohl zu Unrecht Bürgergeld bekommen hätten. „Über 5000 Fälle von Sozialbetrug durch falsche Ukrainer“, lautete zum Beispiel im März eine Zwischenüberschrift in einem Artikel der Ippen-Mediengruppe, zu deren Netzwerk rund 80 Online-Portale gehören. Der Text enthielt auch wilde Berechnungen des durch Leistungsmissbrauch vermeintlich bereits entstandenen Schadens und erschien bei der „Frankfurter Rundschau“, „Leinetal24“, „Mannheim24“ und auf zahlreichen weiteren Portalen.

Presserat missbilligt fünf Online-Texte

Eine Veröffentlichung des Beitrags beim „Hanauer Anzeiger“ war schließlich Anlass für eine Beschwerde beim Presserat (hier die auf der Zeitungs-Website nicht mehr zugängliche Originalversion). Ergebnis: Der zuständige Beschwerdeausschuss sprach auf seiner letzten Sitzung im Juli eine Missbilligung gegen den Beitrag aus und monierte dabei gleich einen dreifachen Verstoß gegen den Pressekodex. Eine Missbilligung ist nach der Rüge die zweitstärkste Sanktion, die der Presserat aussprechen kann.

Seine Entscheidung begründete das Gremium unter anderem damit, dass die Formulierung „Sozialbetrug durch falsche Ukrainer“ ein „schwerer Verstoß“ gegen die Sorgfaltspflicht sei (Ziffer 2 im Pressekodex). Und indem die Redaktion aus einem „Verdacht auf Sozialbetrug“ „vollendeten Sozialbetrug“ mache, verstoße sie gegen das Gebot der Unschuldsvermutung (Ziffer 13). Die Kombination aus „falscher Tatsachenbehauptung und vorverurteilender Berichterstattung“ führe zudem zu einer Verletzung des Diskriminierungsverbots (Ziffer 12).

Auch gegen vier weitere Artikel, in denen es um Geflüchtete aus der Ukraine, um Bürgergeld und Roma ging, sprach der Beschwerdeausschuss Missbilligungen aus. Darunter ist ein weiterer Beitrag aus dem Ippen-Reich, ein Artikel auf der Website des „Münchener Merkur“. Moniert wurden außerdem Artikel der „Berliner Zeitung“, der „Heilbronner Stimme“ und des „Südkuriers“. Verglichen mit dem Fall „Hanauer Anzeiger“, fallen die Missbilligungen allerdings etwas weniger drastisch aus, weil der Presserat hier jeweils „nur“ einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht und das Diskriminierungsverbot feststellte.

Beschwerdeführer ist in allen Fällen der Politikwissenschaftler und frühere Lokaljournalist Séan McGinley. Er hatte im Juni in einem Gastbeitrag für Übermedien die ausufernde Berichterstattung über vermeintlichen „Sozialbetrug“ durch Geflüchtete mit zwei Staatsbürgerschaften kritisiert.

Die schriftlichen Entscheidungen zu den fünf Artikeln hat der Presserat bisher nicht veröffentlicht. Er werde dies „voraussichtlich Ende September 2024“ tun, sagte eine Sprecherin. Übermedien liegt aber ein Großteil der Dokumente vor.

Bedauern und Korrektur bei Ippen

Aus denen geht unter anderem hervor, dass ein vom Presserat zur Stellungnahme aufgeforderter Ippen-Verantwortlicher sein „Bedauern“ über die „Fehler“ in dem Text über den „Sozialbetrug durch falsche Ukrainer“ äußerte. Dass der Verlag sich reuig gab, hat der Presserat in seiner Entscheidungsbegründung mit Wohlwollen registriert. Sonst wäre möglicherweise eine Rüge fällig gewesen.

Inzwischen hat Ippen den inkriminierten Text aus dem „Hanauer Anzeiger“ an verschiedenen Veröffentlichungsorten angepasst. Darunter steht jeweils ein „Transparenz-Hinweis“:

„In einer früheren Version dieses Artikels war mehrfach von ‚falschen‘ Ukrainern die Rede. Da die Betroffenen aber als Doppelstaatler die ukrainische Staatsbürgerschaft besitzen, ist das nicht korrekt.“

Klingt nach souveräner Selbstkritik, macht das Ausmaß der Korrekturen aber nur bedingt deutlich. Verändert wurden zwei Zwischenüberschriften, eine Bildunterschrift sowie drei weitere Passagen.

Hinzu kommt: In einem Fall hat Ippen offenbar eine frühe Fassung online gelassen, nämlich auf der Website der „Hessisch-Niedersächsichen Allgemeinen“. Diese Version ist in einer Hinsicht noch gravierender als die vom Presserat missbilligte, weil die Formulierung „falsche Ukrainer“ nicht nur in der Zwischenüberschrift auftaucht, sondern sogar in der Hauptüberschrift – bis heute (Stand 11.9.2024).

Irreführende Zahl zuerst in der „Berliner Zeitung“

Was die Artikel nicht erwähnen: Als sie veröffentlicht wurden, lagen bereits Daten vor, die darauf hindeuten, dass der beklagte Leistungsmissbrauch wohl weit unbedeutender ausfällt. Die Bundesregierung teilte im Januar in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage eines CDU-Abgeordneten mit: Um Zweifel an der Staatsangehörigkeit von Geflüchteten zu klären, habe das Bundesamt für Flucht und Migration (BAMF) 3.111 Personen von  ungarischen Behörden überprüfen lassen. Ergebnis: Weniger als zehn Prozent von ihnen hatten einen ungarischen  Pass. Wie viele aus dieser kleinen Gruppe wiederum Bürgergeld beantragt oder bezogen haben – darüber sagen die Zahlen nicht aus.

Eine entscheidende Rolle in der Spekulationskette spielt ein Beitrag der „Berliner Zeitung“ von Ende Februar, gegen den der Presserat ebenfalls eine Missbilligung aussprach. „Etwa 5600 Flüchtlinge haben sich wohl mit gefälschten ukrainischen Pässen Bürgergeld erschlichen“, heißt es darin. Die Mutmaßungen der „Berliner Zeitung“ landeten dann im März in Ippens Beitrag im „Hanauer Anzeiger“ und im April im „Südkurier“.

Die Zahl 5600 stammt demnach von einem Sprecher des BAMF. Sie bezieht sich, anders als in den Artikeln suggeriert, aber ganz generell auf aus der Ukraine eingereiste Personen, die möglicherweise auch einen ungarischen Pass haben. Wie auch die Antwort der Bundesregierung sagt die Information des BAMF nichts über unrechtmäßigen Bürgergeldbezug aus – schließlich hat diese Behörde nichts mit Bürgergeld zu schaffen.

Das Problem der missbilligten Texte besteht somit darin, dass diese Medien Verdachtsfälle nicht nur aufgeblasen, sondern nicht einmal korrekt beschrieben haben. Hinzu kommt: Die Möglichkeit, dass ein Doppelstaatler kein Bürgergeld beantragt, weil er die Rechtslage kennt, bleibt hier völlig außen vor. An dem im unguten Sinne einflussreichen Text der „Berliner Zeitung“ kritisiert der Presserat nun unter anderem, er stelle „Vermutungen als Tatsachen bzw. als überwiegend wahrscheinlich dar“.

Anders als Ippen zeigte sich die „Berliner Zeitung“ gegenüber dem Presserat nicht kooperativ. Dreimal hatte das Selbstkontrollorgan die Zeitung nach Informationen von Übermedien aufgefordert, zu dem Fall Stellung zu nehmen. Alle Schreiben blieben unbeantwortet. Die Nicht-Reaktion ist konsequent, denn ein Bemühen, seriös zu wirken, ist bei der „Berliner Zeitung“ seit längerem nicht mehr zu erkennen (siehe hier, hier und hier).

Willkommener Anlass für Bürgergeld-Bashing

Im Bericht der „Berliner Zeitung“ geht es auch gar nicht vorrangig um ukrainische Geflüchtete, die möglicherweise noch eine weitere Staatsbürgerschaft haben. Stattdessen nimmt die Autorin Ann-Kattrin Palmer die Verdachtsfälle zum Anlass, grundsätzliche Kritik am Bürgergeld aufzukochen. Eine CDU-Bundestagsabgeordnete darf im Artikel sagen: „Das Bürgergeld muss als Fehlkonstrukt abgeschafft werden. Denn Leistung lohnt sich nicht mehr.“

An einer sachlichen Auseinandersetzung scheint die Autorin nur mäßig interessiert. Sie baut gleich drei dramatische Aufmerksamkeitsanker in ihren Text ein:

„Die Wogen schlagen hoch – und heizen die Debatte um die Sozialleistung erneut an.“

„Der mögliche Sozialbetrug heizt die Debatte um das Bürgergeld weiter an (...)“

„Jetzt, nachdem der Betrugsverdacht bekannt geworden ist, wird der Ruf nach Änderungen umso lauter.“

Die Autorin scheint berauscht von ihrer eigenen politischen Agenda.

Auch der mittlerweile gelöschte „Südkurier“-Beitrag („Betrug beim Bürgergeld?“) nutzte die spekulative Berichterstattung über einen Randbereich der Bürgergelds, um die Sozialleistung auf allgemeiner Ebene negativ zu framen. Bebildert wurde der Text mit einem Formular für einen Bürgergeld-Antrag.

Als Eindruck bleibt: Wenn ein Verdacht besteht, dass Geflüchtete zu Unrecht Sozialleistungen bezogen haben, scheint für viele Journalisten von Lokalmedien die Versuchung groß zu sein, die Berichterstattung skandalträchtig aufzupeppen. Es sind Journalisten mit einer nicht zu unterschätzenden bundesweiten Reichweite: Der vom Presserat missbilligte „Merkur“-Beitrag erschien online bei rund 30 Zeitungs- und Anzeigenblättern, die überregionale Berichte aus der Ippen-Zentralredaktion beziehen (hier die nach Intervention des Presserats geänderte Fassung).

Rassistische Aussagen einer Behördensprecherin

Der fünfte Beitrag zum Thema, gegen den der Presserat eine Missbilligung aussprach, hat einen etwas anderen Schwerpunkt. Während in den bisher beschriebenen Fällen das Thema Bürgergeld im Fokus stand, ist der beanstandete Text der „Heilbronner Stimme“ (Werbespruch: „Keine Filter, nur Fakten, Stimme stimmt“) von einem Generalverdacht gegen eine ethnische Minderheit geprägt.

Anfang Februar veröffentlichte die „Heilbronner Stimme“ einen Text unter der Überschrift:

„Roma-Problem im Raum Heilbronn – besonders viel Zuwanderung und jede Menge Ärger“

Der Beitrag basiert auf Äußerungen zahlreicher Behördenvertreter. Genauer gesagt: nur auf diesen Äußerungen. Zu Wort kommen: eine Sprecherin des Heilbronner Landratsamts, ein Staatssekretär aus dem baden-württembergischen Justiz- und Migrationsministerium, drei Vertreter verschiedener Städte. Nicht zu Wort kommen in dem Artikel: Roma oder deren Interessenvertreter. Ein vergleichbares Missverhältnis hat Übermedien vor kurzem erst in einem Lokalbericht über eine syrische Familie kritisiert.

In dem Text in der „Heilbronner Stimme“ sticht eine Aussage der Pressesprecherin der Stadt Eppingen als eindeutig rassistisch heraus. Die Zeitung gibt sie so wieder: „'Das generell bekannte Sozialverhalten’, das Roma zugeschrieben werde, ‚wie Missachtung der Schulpflicht, abweichende Standards und Fehlverhalten, konnten auch wir in Eppingen feststellen‘“.

Der Presserat hat sich nicht dazu geäußert, ob es die journalistische Sorgfalt nicht geboten hätte, Zitate einzuholen, die die Sicht der Betroffenen wiedergeben. Die Presseethikwächter vertreten hier eine Old-School-Position: „Für Angaben von Behördenvertretern“ gelte, dass Redaktionen ihnen „besonderes Vertrauen“ entgegenbringen dürfen. Diese Sichtweise blendet aber aus, dass Behörden auch Akteure sind, die gegenüber den Medien ihre Interessen vertreten. Bei Übermedien war das in der jüngeren Vergangenheit immer wieder Thema, etwa im Rahmen von Kritik am unhinterfragten Umgang mit Informationen von Polizeipressestellen.

Immerhin: Die diskriminierende Äußerung der Sprecherin aus Eppingen hätte redaktionell „eingeordnet werden müssen“, schreibt der Presserat. Denn: Was die Behördenvertreterin „perpetuiert“, seien „negative Stereotype über eine große Gruppe von Menschen“. Es handle sich hier nicht um Tatsachen. „Insofern genügt es an dieser Stelle nicht, den Inhalt im Wege des Zitats in die Distanz zu rücken.“

Nach Darstellung des Presserats lautete ein Argument der „Heilbronner Stimme“ zum Umgang mit Behörden-Statements: „Jeder Leser erkenne den Duktus der Berichterstattung und setze die Stimmen aus der Verwaltung nicht mit einer Einschätzung durch die Redaktion gleich.“ Die Frage ist allerdings, wie sich Leser ein Bild machen sollen, wenn in einem Text nur „Stimmen aus der Verwaltung“ zitiert werden.

Missbilligungswürdig fand der Presserat außerdem die Formulierung „Roma-Problem“ in der Überschrift:

„Vor dem Hintergrund, dass nach (…) in dem Beitrag wiedergegebenen Angaben des Landratsamts überhaupt keine getrennte Erfassung von Geflüchteten nach ethnischer Herkunft erfolgt, erscheint diese Zusammenfassung als nicht von den Tatsachen gedeckt. Vielmehr geht davon eine diskriminierende Wirkung für die gesamte Gruppe der Roma aus.“

Chefredakteur verteidigt "Klartext"

Abgesehen von der Kritik an der Überschrift (die die Redaktion hier geändert hat) findet „Stimme“-Chefredakteur Uwe Ralf Heer „die Beurteilungen des Presserats nicht nachvollziehbar“. Er betont, dass in einem anderen Artikel zum Thema - er erschien am selben Tag auf der Titelseite der gedruckten Ausgabe - Stephan Müller vom Zentralrat Deutscher Sinti und Roma zu Wort gekommen sei. In dem Fall sprach der Presserat keine Missbilligung aus. Ebensowenig gegen die wegen ihres Rechtsrucks zuletzt unter anderem hier und hier in die Kritik geratene „Schwäbische Zeitung“. Deren Überschrift „Warum immer mehr ‚falsche‘ Ukrainer Bürgergeld bekommen“ fand der Presserat nicht beanstandungswürdig, weil durch die Anführungszeichen bereits „angedeutet“ werde, dass es sich bei den bezeichneten Personen „nicht im klassischen Sinne um falsche Ukrainer handelt“.

Gegenüber Übermedien versteigt sich „Stimme“-Chef Heer ein bisschen ins Geraune: „Im Allgemeinen würde es dem Presserat gut zu Gesicht stehen, kritische Berichterstattung zu fördern und Journalisten darin zu unterstützen, zu sagen, was ist.“ Den Medien werde ja oft vorgeworfen, dass sie genau das nicht tun. Er sei, so Heer weiter, „froh, wenn Vertreter von Ämtern auch mal Klartext sprechen“.

Anders als bei Rügen sind die betroffenen Medien nicht verpflichtet, Missbilligungen zu veröffentlichen. Es sei aber „Ausdruck fairer Berichterstattung“, findet der Presserat. „Stimme“-Chefredakteur Heer hat gegenüber Übermedien deutlich gemacht, dass er die Entscheidung des Presserats nicht veröffentlichen wird. Günter Hoffmann, der stellvertretende Chefredakteur des „Südkuriers“, beantwortete die Frage nicht. Er bat „um Verständnis dafür, dass wir zu der Angelegenheit keine Angaben machen“. Nur so viel: Die Entscheidung des Presserats bedürfe in „einigen Punkten" noch „einer weiteren Klärung“. Ippen und die „Berliner Zeitung“ reagierten auf Anfragen von Übermedien gar nicht.

Presserat scheint sensibilisiert

"Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden“,

heißt es in Ziffer 12 des Pressekodex. Bisher war dieser Paragraph eher selten Anlass für den Presserat, aktiv zu werden: Von 76 Missbilligungen bezogen sich seit 2022 nur sieben auf das Diskriminierungsverbot, hinzu kamen drei Rügen. Beschwerdeführer McGinley sagt, er finde es deswegen „beachtlich", dass der Presserat nun gleich fünf Missbilligungen dazu aussprach. Offenbar, so McGinley, habe da eine „Sensibilisierung" stattgefunden.

In seiner nächsten Sitzung am 17. September wird sich der zuständige Beschwerdeausschuss des Presserats nach Informationen von Übermedien mit gleich drei weiteren Beiträgen zu Geflüchteten, Roma und Bürgergeld befassen.

2 Kommentare

  1. @1: Das frage ich mich allerdings auch regelmäßig.
    Vermutlich, weil Reiche in unserer Gesellschaft grundsätzlich als Vorbilder gelten, unabhängig von ihrem tatsächlichen Verhalten, den Hintergründen ihres Vermögens und den sonstigen Schattenseiten ihres Reichtums.
    Anders kann ich mir auch nicht diese unkritische Jubel-Berichterstattung über irgendwelche Milliardäre erklären, die im Weltraum spazieren gehen…

    Danke für den Beitrag, es ist zumindest positiv zu sehen, dass der Presserat sensibilisiert ist, auch wenn es doch immer wieder erschütternd ist, wie tief sich der Rassismus inzwischen in alle Institutionen und gesellschaftliche Schichten eingegraben hat…

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