Wie ein Verfahren torpediert wird

Politiker und Medien ignorieren, wer die Höhe des Rundfunkbeitrags festlegt

Beginnen wir mit einem kleinen Quiz. Wer bestimmt in der Bundesrepublik Deutschland die Höhe des Rundfunkbeitrags, immer noch gerne „GEZ-Gebühr“ genannt?

a) ARD und ZDF
b) die Politik

Na?

Richtig ist natürlich: c) 16 unabhängige Sachverständige, die die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) bilden.

Man würde das nicht ahnen, wenn man die seit Monaten andauernde Berichterstattung darüber verfolgt, wie hoch der Rundfunkbeitrag von 2025 an sein sollte.

Collage mit Überschriften: „Bayern will Rundfunkbeitrag nicht weiter erhöhen“, „Öffentlich-Rechtliche wollen den Rundfunkbeitrag deutlich anheben“, etc.

Bei Axel Springers Portal „Business Insider“ zum Beispiel, das für seine Enthüllungen der rbb-Skandale ausgezeichnet wurde. „Geheime ARD-Akten zeigen, wie die öffentlich-rechtlichen Sender den Rundfunkbeitrag auf mehr als 20 Euro erhöhen wollen“, titelte das Magazin im März, für Klicks in Suchmaschinen noch irreführender zugespitzt zu: „Rundfunkbeitrag: ARD plant heimlich die nächste Erhöhung“.

Dass es kein Versehen von „Business Insider“ war, der ARD sprachlich die Macht einer Erhöhung zuzuschreiben, zeigte eine weitere Überschrift einen Monat später: „ARD will den Rundfunkbeitrag offenbar um 1,09 Euro pro Monat erhöhen“. Schon mit einem schlichten „lassen“ am Ende des Satzes wäre es weniger falsch gewesen.

Aber es war nicht nur eine Sache der Überschrift. Der kurze Text ist durchzogen von der Unterstellung, ARD und ZDF könnten das selbst bestimmen. Der WDR „plant offenbar eine Erhöhung des Rundfunkbetrags“, heißt es da, oder, dass das ZDF ebenfalls „eine Erhöhung beschließen“ könne.

(Dass der zweite Artikel die hohen Summen aus dem ersten kassierte, die auf einem alten internen ARD-Papier basierten, ließ „Business Insider“ sicherheitshalber unerwähnt.)

Die irreführenden Formulierungen wurden von vielen Medien und Kritikern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks übernommen. „Öffentlich-Rechtliche wollen Rundfunkbeitrag erhöhen“, titelte „Focus Online“. Die „Augsburger Allgemeine“ formulierte, dass „senderintern eine massive Beitragserhöhung erwogen“ werde. Die „Berliner Morgenpost“ schrieb: „Laut eines Medienberichts wollen die öffentlich-rechtlichen Sender den Rundfunkbeitrag erhöhen.“ Springers „Techbook“ titelte: „Öffentlich-Rechtliche wollen den Rundfunkbeitrag deutlich anheben“. „Ruhr 24″, ein Schrottportal der Ippen-Gruppe, meldete gleich als Tatsache: „GEZ-Beitrag wird drastisch erhöht“.

Natürlich ist die „Bild“-Zeitung in ihrer Dauerkampagne gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorne mit dabei, den falschen Eindruck von einer Selbstbedienungslogik zu erwecken und zu bestärken. Immer und immer wieder:

„Heimlich planen die ARD-Bosse um Intendant Kai Gniffke (62), den Rundfunkbeitag auf bis zu 25,19 Euro monatlich rauf zu knallen!“

„ARD-Bosse um Intendant Kai Gniffke (62) planen, den Rundfunkbeitag deutlich auf bis zu 25,19 Euro monatlich rauf zu knallen.“

„Immerhin hatte das Portal ‚Business Insider‘ zuletzt berichtet, dass die Anstalts-Chefs den aktuellen Beitrag von 18,36 Euro/Monat quasi als Inflationsausgleich – auf bis zu 25,19 Euro nach oben schrauben wollen.“

„Laut ‚Business Insider‘ planen die Rundfunkregenten um ARD-Chef Kai Gniffke und ZDF-Intendant Norbert Himmler, den Beitrag – quasi als Inflationsausgleich – auf bis zu 25,19 Euro nach oben zu schrauben.“

Dass das ZDF eine solche Erhöhung bzw. ein „Raufknallen“ auch „plane“, behauptet übrigens nicht einmal das Schwesterblatt „Business Insider“, sondern ist eine reine „Bild“-Erfindung. Aber darum soll es hier gar nicht gehen.

Zwei getrennte Verfahren – aus gutem Grund

Ende April meldeten ARD und ZDF ihren „Finanzbedarf“ bei der KEF an: Die notwendigen Aufwendungen für Programm und Personal würden demnach zwischen 2025 und 2028 jährlich um bis zu 2,71 Prozent steigen.

Nun ist es in dem Verfahren, mit dem der Rundfunkbeitrag festgesetzt wird, an der KEF, diese Forderungen zu überprüfen – „nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“. Regelmäßig macht sie dabei deutliche Abstriche von den Wünschen der Sender. Geplant ist, dass sie Anfang 2024 das Ergebnis ihrer Berechnungen vorlegt, aus dem sich ergibt, wie viel Geld jeder Haushalt monatlich für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlen muss.

Dieser „Beitragsvorschlag“ der KEF ist dann, so heißt es im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, „Grundlage für eine Entscheidung der Landesregierungen und der Landesparlamente“ über den neuen Beitrag. Er ist, wie das Bundesverfassungsgericht formuliert hat, mehr als eine „bloße Entscheidungshilfe“. Wenn sie vom KEF-Vorschlag ausnahmsweise abweichen wollen, müssen die Länder sich einig sein – und gute Gründe nennen, die nichts mit dem Programm oder medienpolitischen Zielen zu tun haben.

Die Länder können als Gesetzgeber trotzdem Einfluss auf Größe und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nehmen – aber nicht über eine mutwillige Kürzung der Einnahmen. Sie legen den Auftrag für ARD und ZDF in Medienstaatsverträgen fest. Wie viel Geld die Anstalten bekommen, folgt daraus – und nicht umgekehrt.

Die beiden Verfahren sind aus guten Gründen getrennt, damit der Staat nicht über den Weg der Finanzen Einfluss auf das Programm nimmt. Deshalb ist es auch eine unabhängige Kommission, die die Höhe des Rundfunkbeitrages de facto bestimmt.

Wer hat noch nicht abgelehnt, wer will nochmal?

Große Teile der Politik versuchen, mit breiter publizistischer Unterstützung privater Medien, dieses Verfahren zu torpedieren. Eine erstaunliche Zahl von Landesregierungen hat sich bereits in den vergangenen Monaten öffentlich darauf festgelegt, eine Erhöhung des Rundfunkbeiträge abzulehnen.

Die Ministerpräsidenten von Brandenburg und Sachsen-Anhalt, Dietmar Woidke (SPD) und Reiner Haseloff (CDU), gehörten zu den ersten, die sich entsprechend positionierten – und das seit Monaten in Interviews wiederholen, was ungefähr jedesmal wieder wie eine Neuigkeit behandelt wird.

Im April ergab eine Umfrage der „Welt“ bei den Landesregierungen, dass Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Niedersachsen und Bayern eine Beitragserhöhung ablehnten.

Im Juni ergab eine Umfrage der Nachrichtenagentur epd bei den Landesregierungen, dass Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Niedersachsen, Bayern – und nun auch Mecklenburg-Vorpommern gegen eine Erhöhung seien.

Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht irgendein Politiker oder eine Parteigruppierung sich gegen eine Erhöhung ausspricht. In dieser Woche war es die Konferenz der Fraktionsvorsitzenden von CDU und CSU in den Landesparlamenten, die es sonst eher selten in die Nachrichten schafft. Einen Entwurf für ein Positionspapier hatte man sogar vorab schon an die Presse lanciert, obwohl der noch gar nicht abgestimmt war. In der beschlossenen „Resolution“ heißt es immerhin, halbwegs zurückhaltend formuliert: „aus heutiger Sicht erscheint eine Anhebung des Rundfunkbeitrages ab 2025 politisch nicht vermittelbar“.

Im durchgestochenen Entwurf waren nach Presseberichten noch deutlich markigere Worte zu lesen. Der „Münchner Merkur“ schrieb:

„Vorgeschlagen wird ein langes Beitragsmoratorium über 2025 hinaus. Erst wenn es Klarheit über Reformen gebe, dürfe wieder über die Beitragshöhe geredet werden.“

Besonders bemerkenswert ist eine andere Passage in dem Entwurf. Der „Merkur“ gibt sie so wieder:

„Es dürfe sich nie wiederholen, dass am Ende das Bundesverfassungsgericht ‚gegen den demokratisch legitimierten Willen eines oder mehrerer Länder den Beitrag festsetzt‘, steht im Entwurf; eine Anspielung auf die Entscheidung 2021, mit der Sachsen-Anhalts Veto weggeräumt wurde. Hier drohe der Akzeptanz ein ‚irreparabler Schaden‘.“

Das ist eine spektakuläre Umkehrung rechtsstaatlicher Regeln. Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, dass Sachsen-Anhalt mit seiner Nicht-Zustimmung zur Beitragsfestsetzung gegen geltendes Recht verstoßen hat, scheinen die Verfasser des Entwurfes nicht zu folgern, dass Sachsen-Anhalt sich in Zukunft anders verhalten muss – sondern dass das Bundesverfassungsgericht sich in Zukunft anders verhalten muss.

Vielleicht kein Wunder, dass es diese Forderung aus dem Entwurf nicht in die beschlossene Resolution schaffte – aber immerhin ja in die Medien.

Ignorieren der Rechtslage als Normalfall

In der Art, wie viele Medien über die Diskussion berichten, wirkt das Ignorieren der Rechtslage als Normalfall – und das Festhalten am geltenden Verfahren wie eine Merkwürdigkeit. In der epd-Meldung über die sechs Bundesländer, die eine Beitragserhöhung ablehnen, heißt es am Ende:

„Zwar betont die Berliner Senatskanzlei, dass es vor dem Hintergrund laufender Debatten wichtig sei, ‚den Rundfunkbeitrag zu stabilisieren, um ihn möglichst langfristig über 2025 hinaus etwa auf dem derzeitigen Niveau zu halten‘. Sie verweist jedoch auch ‚auf das staatsferne Verfahren durch die KEF‘, die den benötigten Rundfunkbeitrag ermittle und feststelle.“

Das ist eigentlich eine Position, die ein politisch gewünschtes Ergebnis durch den Hinweis auf die Rechtslage angemessen relativiert, im Gegensatz zu all den vorher in der Meldung zitierten Positionen. Die Agentur moderiert diese entschieden rechtstreue Sicht aber ausgerechnet mit den Worten an: „Berlin zeigt sich unentschieden“.

Dass es klare rechtliche Vorgaben gibt, die den Einfluss der Regierungen begrenzen, würde man in weiten Teilen der Berichterstattung nicht erahnen. Das in mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes definierte Verfahren mit der KEF wirkt wie eine bloße Gewohnheit, irgendetwas, woran man sich früher aus inzwischen in Vergessenheit geratenen Gründen gehalten hat. Von einem „eingeübten“ Verfahren spricht etwa die „Welt“ und beschreibt es so:

„Jahrzehntelang waren Beitragserhöhungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk kein großes politisches Streitthema. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) stellte das Ausgabevolumen fest, die Ministerpräsidenten unterzeichneten entsprechende Staatsverträge, die Landesparlamente winkten etwaige Erhöhungen durch.“

Dass Beitragserhöhungen „jahrzehntelang kein großes politisches Streitthema“ gewesen seien, ist natürlich völlig abwegig. Nicht nur, weil immer wieder unüberhörbar darüber gestritten wurde. Sondern auch, weil die Länder für die Gebührenperiode ab 2005 beschlossen hatten, unter den Empfehlungen der KEF zu bleiben. ARD und ZDF zogen deshalb vor das Bundesverfassungsgericht, das ihnen Recht gab – und genau die engen Umstände definierte, unter denen die Länder vom Votum der KEF abweichen dürfen, die auch heute noch gelten.

Eine große Ausnahme in der öffentlichen Diskussion ist der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU). Er will nicht nur keine Nullrunde fordern – sondern kritisiert diese Forderungen seiner Amtskollegen auch, weil sie dem etablierten Verfahren widersprächen: Er finde es nicht gut, dass derzeit ein Ministerpräsident nach dem anderen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages für die nächste Beitragsperiode ausschließe, sagte Kretschmer Mitte Juni auf dem Evangelischen Kirchentag in Nürnberg.

Die Nachrichtenagentur epd berichtete auch darüber. Das konnte man aber leicht verpassen: Die Meldung fand nicht annähernd eine solche Beachtung und Verbreitung wie die immer wiederholten Nullrunden-Forderungen der anderen.

Kein Interesse an Vermittlung

Die meisten Ministerpräsidenten begründen ihre Ablehnung einer Beitragserhöhung damit, dass sie den Bürgern in diesen Zeiten und angesichts des rbb-Skandals nicht zu vermitteln sei. Doch eine Vermittlung, wenn man sie ernsthaft versuchen wollte, begänne damit, Verständnis für das Verfahren zu wecken, das nicht versehentlich so komplex ist. Dazu gehörte auch, Respekt vor der Arbeit der KEF zu haben, und sie nicht von vornherein für irrelevant zu erklären, indem man lautstark verkündet, ihr Ergebnis im Zweifel zu ignorieren.

Die Länder werden in diesem Verfahren übrigens durchaus gehört: Nachdem die KEF die Anmeldung der Anstalten „nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ geprüft hat, verfasst sie bis zum Spätherbst einen Berichtsentwurf. „Dieser Entwurf wird an die Länder und an die Anstalten gehen“, erläutert der KEF-Vorsitzende Martin Detzel. „Mit beiden finden jeweils Anhörungen statt, und danach beschließt die KEF ihre endgültige Empfehlung über die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags.“

Was bedeutet es für die Arbeit der KEF, dass weite Teile der Politik ignorieren, dass medienpolitische Zwecksetzungen bei der Festlegung des Rundfunkbeitrages keine Rolle spielen dürfen? Detzel sagte Übermedien dazu im April:

„Von der Politik, von den Rundfunkanstalten und auch von anderen Betroffenen wird immer mal wieder versucht, die KEF in die eigene Interessenslage einzubinden. Die KEF ist jedoch eine unabhängige Sachverständigenkommission. Unabhängigkeit bedeutet, dass man sich von keinem einbinden lässt. Die KEF lässt sich bei ihrer Arbeit daher weder von medienpolitischen noch von anderen interessensgeleiteten Aussagen beeinflussen.“

Selbst wenn ihr das gelingt, wird ihre Empfehlung auf eine Öffentlichkeit stoßen, die zwar ausweislich zahlreicher Umfragen den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk schätzt, am liebsten aber weniger dafür bezahlen würde. Und die, dank monatelanger irreführender Berichterstattung vieler Medien, glauben muss, ARD und ZDF könnten eine Erhöhung ihrer Einnahmen einfach bestimmen und Politiker könnten sie einfach verhindern.

Zur Ironie der Geschichte gehört auch, dass gerade diejenigen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk immer wieder als zu staatsnah kritisieren, offenbar kein Problem damit haben, wenn der Staat sich tatsächlich anschickt, seine Grenzen zu überschreiten. Hauptsache es dient der guten Sache, also etwa dem Kampf gegen das Gendern und die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

6 Kommentare

  1. Zu den Leerstellen der entsprechenden Berichterstattung gehört auch, dass die Medien eigentlich nie mal bei den Absendern solcher Forderungen nachfragen, auf welchem legalem Weg sie ihr Ziel eigentlich erreichen wollen. Wie sie also das vorgegebene Verfahren aushebeln wollen. Aber Nachfragen würde ja die Geschichte kaputt machen.

  2. Auch die Zeitungen, die ungenau berichten, erhöhen dauernd ihre Bezugspreise. Aber ihre Leser können kündigen. Das geht beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht. Auch sonst hat der gewöhnliche Beitragszahler keinerlei Mitwirkungsrechte. Das schürt eine weit verbreitete Skepsis gegenüber ARD und ZDF. Deshalb sprechen sich viele Landesregierungen gegen eine Beitragserhöhung aus, obwohl sie das gar nicht verhindern können. Und insgeheim wollen sie es auch nicht, denn die Sender berichten meistens eher positiv über ihre staatstragenden Parteien. Ungerecht ist dieses System vor allem für jene, die sich in ihrer politischen und gesellschaftlichen Lebensweise nicht im Programm gespiegelt sehen und es deshalb nicht oder nur widerwillig nutzen. Das sind vor allem Nicht-Urdeutsche, Ostdeutsche, Jungtürken, Jungdeutsche und Quertreiber. Wo bleibt da die Vielfalt und Buntheit im Programm?

  3. Dass ARD und ZDF (gerne) die Beiträge anheben wollen, ist offensichtlich Tatsache. Insofern sind die Zeitungsüberschriften nicht falsch. Das Weglassen relevanter Informationen, die dagegen sprechen, ist dann eher Nachrichten-Folklore.

    Als Sahnehäubchen noch die letzte Entscheidung des BundVerfassGerichts, das ja bestätigt hat, die Landtage als Träger politischer Willensbildung seien nur zum Abnicken der KEF-Empfehlung da, solange es keine anderslautenden Medienstaatsverträge gibt.
    Alles wahrscheinlich rechtsweg-konform, aber in der Gesamtheit unbetriedigend.

  4. „Auch sonst hat der gewöhnliche Beitragszahler keinerlei Mitwirkungsrechte“

    Quatsch. In einer demokratischen Gesellschaft hat jeder Mitwirkungsmöglichkeiten. Es macht halt nur Arbeit!

    Man kann sich in den Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden engagieren, in den Kirchen, Religionsgemeinschaften, den Sportvereinen, den Lobbygruppen für Senioren oder Jugendliche, für Künstler und Autoren, den Parteien, den Heimatverbänden, LGBTQ, Jäger, Vertriebene etc. pp

    All diese gesellschaftlichen Gruppen haben Vertreterinnen in den Rundfunk- und Fernsehräten. DAS sind die Mitwirkungsgremien der Beitragszahler. Und sie sind mit gravierenden Kompetenzen ausgestattet.

    Der Weg zu großem Einfluss (in Politik sowie allen gesellschaftlich getragenen Organisationen, also auch Krankenkassen, Sozialverbände etc.) führt immer über persönlichen Einsatz!

  5. „Dass ARD und ZDF (gerne) die Beiträge anheben wollen, ist offensichtlich Tatsache. “

    Nein. Ist es nicht. Sie KÖNNEN die Beiträge nicht anheben.

    Sie bekommen von der Politik einen Auftrag und rechnen nach einem vorgegeben Verfahren aus, wieviel Geld sie dafür brauchen. Wenn es Preissteigerungen gibt (Tarifabschlüsse, Inflation), gehen diese in die Berechnung mit ein. Die sich ergebenden Werte senden sie der KEF.
    Zu diesem Zeitpunkt wissen sie also nur, wieviel sie brauchen, um den Auftrag zu erfüllen. Die KEF berechnet, was sich daraus für ein Beitrag ergibt. Wenn es z.B. mehr Beitragszahler gibt, kann der Beitrag des Einzelnen auch geringer werden. Das hat aber mit dem Bedarf, der sich aus dem Auftrag ergibt, nichts zu tun!

  6. Ruhr24 gehört zu Lensing und Rubens (Umna), wird glaube ich aber vom Ippen mit zusätzlichen Inhalten beliefert.

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