Der Autor
Stefan Niggemeier ist Gründer von Übermedien und „BILDblog“. Seit vielen Jahren Autor, Blogger und freier Medienkritiker, früher unter anderem bei der FAS und beim „Spiegel“.
Die Ampelkoalition hat einen Entwurf für eine Reform des Wahlrechts vorgelegt. Die Parteien streiten – mit teils schrillen Tönen – darüber, was der beste Weg ist, ein Ziel zu erreichen, über das sich, immerhin, alle einig sind: den Bundestag zu verkleinern.
Stefan Niggemeier ist Gründer von Übermedien und „BILDblog“. Seit vielen Jahren Autor, Blogger und freier Medienkritiker, früher unter anderem bei der FAS und beim „Spiegel“.
Denn daran gibt es ja wohl keinen Zweifel: Der Bundestag ist zu groß. 598 Sitze hat er regulär, aber aktuell sind es aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten 736! Die Zersplitterung der Parteienlandschaft sorgt dafür, dass das gegenwärtige Wahlrecht im Zweifel immer mehr Abgeordnete produziert. Das muss geändert werden.
Muss es? Natürlich gibt es viele Argumente dafür, den Bundestag zu verkleinern, aber es gibt auch einige dagegen – das sieht man schon an den Schwierigkeiten, das Wahlrecht in einer Weise zu reformieren, die fair und gerecht ist. Die Debatte um die Reform des Wahlrechts wird jedoch nicht geführt, als gehe es um eine Abwägung zwischen verschiedenen Zielen (etwa: Welche Ungerechtigkeiten bei der Sitzverteilung sind wir bereit, in Kauf zu nehmen, um den Bundestag klein halten zu können?). Die Debatte um die Reform des Wahlrechts wird auf der Prämisse geführt, dass der Bundestag verkleinert werden muss. Die wird gar nicht mehr hinterfragt.
Im Januar schrieb Justus Bender einen Kommentar in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“, der genau das tat, was sonst fast keiner tat.
Er schrieb, dass das Problem gar nicht die Parlamentsgröße sei. Er zitierte die Argumente der Ampelkoalition, dass ihre Reform unausweichlich sei, der Bundestag werde „sonst zu teuer, zu unhandlich, gar arbeitsunfähig“. Und fügte hinzu:
„Die Parolen sitzen. Aber etwas stimmt nicht mit ihnen. Es fehlt im Bundestag weder an Stühlen noch an Büros. Es gibt auch keine arbeitsunfähigen Ausschüsse oder Däumchen drehende Abgeordnete. Auch das Akzeptanzproblem ist nur so groß wie die Buchstaben des Boulevards, Neiddebatten gab es immer schon.“
Er behauptete, dass das Problem für die Parteien „nicht die Parlamentsgröße, sondern der Kontrollverlust“ sei: Durch das Prinzip von Überhangs- und Ausgleichsmandaten sei die Mandatsvergabe unvorhersehbar. Es würden plötzlich „Leute von hinteren Listenplätzen ins Parlament“ kommen, „die nie damit gerechnet hätten“. Umgekehrt sei es schwer, gute Leute abzusichern. „Die Parteien wollen lieber weniger Abgeordnete, dafür geordnete Karrieren.“
Ich weiß nicht, ob das stimmt. Aber ich weiß, wie verblüfft ich war, als ich diesen Kommentar las, weil er es ermöglichte, plötzlich anders auf die ganze Debatte zu gucken. Weil er eine Prämisse als Variable erkennbar machte, die sonst überall als unverhandelbare Konstante erschien. Man kann sich nach dem Lesen dieses Kommentars immer noch dafür entscheiden, den Bundestag für zu groß zu halten, aber man musste sich erst dafür entscheiden.
Und im Bewusstsein, dass die Verkleinerung des Bundestages gar nicht alternativlos ist, wirkten auch Teile der Berichterstattung deutlich weniger zwingend. Nicht nur die, die sich vom Boulevard das Wort vom „Bläh-Bundestag“ diktieren ließ. (Bender hat im Juli 2022 schon einmal ausführlich dokumentiert, dass viele Argumente gegen den angeblich zu großen Bundestag einer Überprüfung nicht standhalten.)
Gestern erschien in der „Süddeutschen Zeitung“ eine Seite-3-Geschichte über die Wahlrechtsreform, die fast vollständig durchdrungen war von der Überzeugung, dass ein Bundestag mit 736 Abgeordneten eine Peinlichkeit sondergleichen ist. Als Klammer nutzt sie, was natürlich unter dieser Prämisse eine schöne Idee ist, die Schwabacher Firma Ohning, die dafür zuständig ist – und dafür bezahlt wird – dass es im Bundestag genug Stühle gibt. „Ein großer Bundestag kann auch Vorteile haben“, beginnt der Artikel und schildert, wie die Servicemonteure von Ohning nach jeder Wahl anrücken „und noch mehr blaue Sitze einschrauben“. Die SZ stellt lakonisch fest: „ein krisenfestes Geschäftsfeld“.
Abgesehen von der Firma Ohning (und natürlich den Abgeordneten selbst) profitiert aber niemand davon, dass es viele Abgeordnete im deutschen Parlament gibt, das stellt der Artikel schon in der Unterzeile klar:
„Der Bundestag ist das größte frei gewählte Parlament der Welt, was aber eher kein Grund zum Angeben ist. Jetzt soll er endlich schrumpfen. Diesmal wirklich“
Der Rahmen ist gesetzt. Die Prämisse muss gar nicht mehr erklärt werden.
„Der Deutsche Bundestag steht in dem zweifelhaften Ruf, das größte frei gewählte Parlament der Welt zu sein“, schreiben die Autoren Boris Herrmann und Robert Rossmann. Warum ist das ein zweifelhafter Ruf? Weil sich „nur der chinesische Volkskongress mehr Abgeordnete [leistet], die aber größtenteils einstimmig abstimmen“, wie es im nächsten Satz heißt?
„Einen kausalen Zusammenhang zwischen der Anzahl der Sitze und der demokratischen Vielfalt eines Parlaments gibt es also eher nicht“, geht der Text weiter, und das „also“ ist in seiner Scheinlogik geradezu empörend dumm. Aus der Größe eines Scheinparlamentes lässt sich exakt nichts über die ideale Größe eines demokratischen Parlamentes ableiten. Wenn der chinesische Volkskongress nur 2 Mitglieder hätte, würde das genauso wenig für oder gegen einen Bundestag mit über 700 Abgeordneten sprechen.
Die SZ schreibt weiter, dass die Übergröße des Bundestages seine Arbeitsfähigkeit beeinträchtige, und macht das unter anderem daran fest, dass „fast drei Dutzend Konferenzstühle aufgestellt werden“ mussten, „weil das fest verbaute Mobiliar nicht mehr für alle reichte“, dass sich vor den Aufzügen lange Warteschlangen bildeten und dass „manche Fachausschüsse des Bundestags inzwischen fast so viele Mitglieder [haben] wie der ganze saarländische Landtag“. Das ist eine schöne Variation des ewigen Saarland-Vergleichs, aber Hand aufs Herz: Wie viele Mitglieder hat der saarländische Landtag? Und wie groß sollte ein Fachausschuss des Bundestages höchstens sein? Hm?
„So kann es nicht weitergehen, da sind sich eigentlich alle seit Jahren einig, die Parteien, die Abgeordneten, die Leute draußen im Land sowieso. Der überdimensionierte Bundestag ist drauf und dran, den bauverzögerten BER als Running Gag der Nation abzulösen.“
Wirklich? So wie wir alle jahrelang gesagt haben: Haha, BER, immer noch nicht fertig, sagen wir jetzt dauernd: Haha, Bundestag, immer noch riesig?
Die SZ referiert:
„Näheres dazu, wie sich der Bundestag zusammensetzt, ist im Bundeswahlgesetz geregelt. Darin haben die Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg nicht etwa eines der weltweit funktionierenden Wahlsysteme kopiert, sie haben sich etwas Eigenes ausgedacht. Und daraus, sagt [der ehemalige Bundestagspräsident] Lammert, sei ‚dann eben mit teutonischer Gründlichkeit‘ ein Wahlrecht geworden, das eine Verbindung von Mehrheits- und Verhältniswahl ist. Ein Wahlrecht, das es allen recht machen will. Einerseits sollen alle Wahlkreissieger in den Bundestag einziehen dürfen. Andererseits sollen die Parteien trotzdem immer exakt nach ihrem bundesweiten Stärkeverhältnis vertreten sein. Aus dieser Kombination ergeben sich zweifellos Vorzüge. Allerdings auch die Probleme, so sieht Lammert das.“
Die „Vorzüge“ sind in diesem Text (und in der Debatte generell) etwas, das nur sehr am Rande vorkommt. Stattdessen können wir uns mit den Autoren augenrollend mokieren über „teutonische Gründlichkeit“ und darüber, wie Politik und Justiz alles noch schlimmer gemacht hätten: Das Bundesverfassungsgericht habe „einen gehörigen Anteil an der entstanden Lage“, zitiert die SZ Lammert, weil es „der Versuchung nicht widerstehen [konnte], bei einer spannenden Frage einen eigenen Gestaltungsehrgeiz zu entwickeln“. Und die Berliner Politik, fügt die SZ hinzu, habe „die Vorgabe der Verfassungsrichter übererfüllt“ und somit zu dem beigetragen, was die Zeitung einen „Irrsinn“ nennt.
Das sind erstaunlich abschätzige Formulierungen dafür, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil 2012 eine heftige Schieflage im Wahlrecht korrigierte: Weil Überhangmandate nicht ausgeglichen wurden, konnte es vorkommen, dass die Zusammensetzung des Bundestages sehr vom Zweitstimmenergebnis abwich. 2009 gewann die Union so 24 zusätzliche Mandate, die ihr eigentlich nicht zustanden, was auch die SZ erwähnt.
Das führte dazu, dass SPD, Grüne und FDP zwar unter den im Bundestag vertretenen Parteien eine klare Mehrheit der Zweitstimmen hatte (48,3 Prozent gegenüber 45,7 Prozent), aber nicht über eine Mehrheit der Mandate verfügte.
Das Bundesverfassungsgericht gab nur vor, dass die Zahl der nicht ausgeglichenen Überhangmandate auf ungefähr 15 begrenzt werden müsse. CDU/CSU, FDP, SPD und Grüne beschlossen aber, alle Überhangsmandate auszugleichen. Das kann man natürlich als, womöglich auch wieder teutonische, „Übererfüllung“ einer juristischen Vorgabe abtun. Es bedeutete aber vor allem, die Verzerrung des Wahlergebnisses durch solche Überhangmandate nicht nur teilweise, sondern ganz auszugleichen.
All das, möchte man meinen, ist im Sinne des Wählers und der Demokratie: Ein komplexes Verfahren, das dafür sorgt, dass die Wähler einen Kandidaten aus ihrem Wahlkreis direkt wählen können, die Zusammensetzung insgesamt aber dem Verhältniswahlrecht entspricht. Der Preis dafür: ein je nach Wahlergebnis sehr großer, übergroßer Bundestag.
Man kann, wie gesagt, mit guten Gründen der Meinung sein, dass dieser Preis zu hoch ist. Aber wenn man ihn nicht mehr zahlen will, muss man an anderer Stelle Abstriche machen, und das bedeutet fast immer, dass der Wählerwille weniger gut im Bundestag abgebildet wird.
Der SZ-Artikel ist kein Pamphlet, er wirft einen oft amüsierten Blick auf die Versuche, das Wahlrecht zu reformieren. Aber er steht als ein typisches Beispiel für viele Artikel, die einfach voraussetzen, dass die jetzige Größe des Bundestages ein „Irrsinn“ ist, und dabei ignorieren, wie gut es dem jetzt noch geltenden Wahlrecht gelingt, den Wählerwillen abzubilden (wenn man von der Fünf-Prozent-Hürde absieht, die die Ampelkoalition offenbar aus rein parteitaktischen Gründen auch noch verschärfen will, wofür sie nicht mal das Argument von der Übergröße ins Feld führen kann).
Justus Bender hat es in seinem FAS-Kommentar im Januar auf den Punkt gebracht: „Ein Bundestag, dessen Zusammensetzung ungerecht wirkt, kommt die Demokratie teurer zu stehen als die Diäten für Ausgleichsmandate.“
Ein schöner Artikel, der mal wieder zeigt, wie wichtig es ist, nicht alles als gegeben zu sehen, was in der Zeitung steht.
Man könnte übrigens auch je zwei Wahlkreise zusammenlegen…
„Man kann sich nach dem Lesen dieses Kommentars immer noch dafür entscheiden, den Bundestag für zu groß zu halten, aber man musste sich erst dafür entscheiden.“
Schöne Beobachtung. Ich habe mich entschieden und halte den Bundestag für zu groß – was ich als Berliner in erster Linie an den neuen Parlamentsgebäuden festmache, die gebaut oder zukauft werden, um zusätzliche Büros unterzubringen.
Auf der anderen Seite kann es aber nicht sein, dass das Verhältniswahlrecht aufgeweicht wird. Wäre für eine Neuaufteilung der Wahlkreise: 200 oder 250 täten es auch.
Sehr gute Beobachtung und Kommentar, Herr Niggemeier. Vielen Dank, das ist Übermedien auf den Punkt.
Mein Vorschlag: 299 Direktmandate, aber nur mit absoluter Mehrheit, also Stichwahl, wenn nötig. 299 Mandate über bundesweite Listen, aber ohne 5-Prozent-Klausel.
Oder es so lassen, wie es ist. Dass es auch diese Möglichkeit gibt, zeigt Herr Niggemeier in diesem Artikel.
Danke für einen solchen Artikel und den Hinweis auf die FAZ – ich habe lange darauf gewartet! Mein Bauchgefühl sagt: Ein Parlament im Jahr 2023 hat weitaus mehr „Baustellen“ zu bearbeiten als beispielsweise 1960. Die Welt ist komplexer geworden, das Kommunikationsbedürfnis (z.B. online) auch. Für mich die erste Frage: Können Abgeordnete ihre Aufgaben und die Anforderungen an sie überhaupt noch sachgerecht erfüllen, und zwar innerhalb einer halbwegs menschlichen Wochenarbeitszeit? Können mehr Abgeordnete hilfreich sein, Aufgaben auf mehr Schultern zu verteilen? Bekomme ich dadurch in den Ausschüssen nicht eine größere Meinungsvielfalt?
Welche Art von Repräsentanz wollen wir? Regional: Dann muss ich eigentlich an der Idee der VolksvertreterIn pro Wahlkreis festhalten. Nach politischer Stimmung: Dann kann ich theoretisch alle Mandate nach Parteiproporz vergeben und die Erststimme entfallen lassen. Das deutsche Bundeswahlrecht ist im Verhältnis zu anderen Ländern ein intelligenter Mix. Könnten diejenigen, die das System entwickelt haben, sich nicht genau das dabei gedacht und die Zahl der MandatsträgerInnen als zweitrangig eingestuft haben?
Vielleicht tut’s folgende Idee:
1/2 der Abgeordneten per Verhältniswahl, 1/2 per Direktwahl bestimmen. Dann aber mit folgender Änderung zur Direktwahl: Es gilt nicht die einfache Mehrheit, stattdessen wird eine Condorcet-Methode angewendet: https://de.wikipedia.org/wiki/Condorcet-Methode.
Zur 5%-Klausel: In meinen Augen zunehmend undemokratisch, da Bevölkerungsmeinungen und politische Präferenzen zunehmend fragmentieren und durch die Hürde zu vieler dieser Meinungen ausgeschlossen werden. Es wäre mal interessant die Gesichter zu sehen, wenn alle bis auf eine Partei an der 5%-Hürde scheitern würden. Die mit 6% „siegreiche“ Partei erringt dann sämtliche Bundestagsmandate. Noch „lustiger“: ALLE Parteien scheitern an der 5%-Hürde… bleibt der Bundestag dann unbesetzt?
Und für alle „Fans“ der Erststimme + einfacher Mehrheit: Wenn die meisten Erststimmen mit z.B. 11% auf eine extremistische KandidatIn fallen, nur weil alle anderen KandidatInnen (15 an der Zahl, alle im demokratischen Spektrum) nur 5-10% erzielen, ist dann die 10%-SiegerIn die „legitime Stimme des Volkes“ dieses Wahlkreises?
Schon deshalb spricht vieles für eine Condorcet-Methode (z.B. nach Schulze). Dringender Auftrag an die Politik: Statt die Zahl der ParlamentarierInnen zu begrenzen an einem besseren Wahlsystem arbeiten. Aussicht auf Erfolg: Leider nahezu null, weil es immer ausreichend Profiteure des bestehenden System gibt.
Gegen die Variante von #4 Florian Blechschmied habe ich etwas. Die ergibt nämlich ein Majorzwahlverfahren, bei dem im Extremfall 49,9 Prozent der Wählenden ihre Stimme auch gleich in den Papierkorb werfen können, weil am Schluss nur die 50,1% zählen, die auf den/die siegende(n) DirektkandidatIn entfallen. Das ergibt ein britisches Wahlsystem: The winner takes it all – und die anderen sind nicht mehr vertreten. Es ist meiner Meinung nach, nicht sonderlich demokratisch, nur die Majorzgewinner in einem Parlament zu vertreten und nicht auch all jene, die andere Meinungen vertreten – und die unter Umständen über alle Wahlkreise gerechnet sogar die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen könnten (siehe USA). Die Gegenvariante wäre ein reines Proporzwahlverfahren, bei dem die Parlamentssitze strikte nach WählerInnenanteil verteilt werden. Dazu gibt es unterschiedliche Verfahren, die sicherstellen dass a) bundesweit der Gesamtproporz eingehalten wird, und gleichzeitig b) der Proporz in den einzelnen Wahlkreisen erhalten bleibt. (Mit einem solchen doppelten Proporzverfahren arbeitet z.B. das System „Pukelsheim“) Wollen die Parteien bestimmte Personen im Parlament haben, müssen sie diese eben – wie heute auf den Landeslisten – auf die vorderen Listenplätze setzen. Die absolute Grösse des Bundestags ist nebensächlich – hauptsächlich ist, dass jede Stimme im Bundesgebiet das gleiche Gewicht hat. Zu klein sollte der Bundnestag nicht werden, denn sonst ist die regionale Vertretung nicht mehr gewährleistet.