Dieser Artikel ist eine Kooperation von Übermedien mit BuzzFeed News.
Wie die Stasi-Unterlagenbehörde dem rbb und „Bild“ half, Dutzende Journalisten auszuforschen
Mitarbeiter der Stasi-Unterlagenbehörde haben offenbar dem rbb und der „Bild“-Zeitung geholfen, Mitglieder und Funktionäre der größten deutschen Journalisten-Gewerkschaft auszuforschen. Mehr als 1.000 Seiten wurden an die „Bild“ herausgegeben, Unterlagen über 164 Menschen dafür durchleuchtet – rechtswidrig, wie die Behörde selbst einräumt. „Die haben sich benommen wie die Stasi 2.0“, sagt ein Anwalt, der die Unterlagen kennt. Der Deutsche Journalistenverband spricht von einer „Aktenaffäre“ und fordert umfassende Aufklärung.
Update (13.05.)
Nach dieser Veröffentlichung hat der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung ein Verfahren gegen den Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen eingeleitet. Hier alle Infos dazu. Auch die Stasi-Unterlagenbehörde hatte nach der Berichterstattung angekündigt, den gesamten Vorfall ein weiteres Mal zu prüfen. Diese Prüfung ist bislang noch nicht abgeschlossen.
Die Vorstandswahlen einer Journalistengewerkschaft sind normalerweise kein Thema, das eine größere Öffentlichkeit elektrisiert. Das ändert sich, wenn sich plötzlich herausstellt, dass ein Landesvorsitzender, der bei der internen Auseinandersetzung eine größere Rolle spielt, von der Stasi als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) geführt wurde. Der rbb ließ diese Bombe platzen, und er tat das zu einem Zeitpunkt, an dem die Explosion die maximale Wirkung entfalten konnte: am Vorabend der Wahl.
Das war im Herbst 2015, und schon damals gab es Zweifel an dieser spektakulären Enthüllung. Doch erst jetzt kommt ans Licht, dass dahinter ein ganz anderer und viel größerer Stasi-Skandal steckt.
Es geht um den Kampf zwischen zwei verfeindeten ehemaligen Organisationen des Deutschen Journalistenverbandes. Es geht um die Interessenskonflikte einer rbb-Journalistin. Es geht um die Ehre eines Fotojournalisten.
Es geht aber auch darum, wie sich noch Jahrzehnte nach dem Untergang der DDR mit Stasi-Akten Karrieren vernichten lassen. Wie Mitarbeiter der Stasi-Unterlagenbehörde sich einspannen ließen. Und wie die Behörde selbst zu einem Instrument zur Ausforschung von Menschen wurde.
Die Enthüllung
Sonntag, 13. September 2015. Die „Abendschau“, das Berliner Regionalmagazin des rbb, berichtet:
„Transparenz und demokratische Selbstkontrolle. So steht es in der Satzung des Journalistenverbandes. Doch jetzt steht die Glaubwürdigkeit auf dem Spiel. Nachdem erst Stasi-Fälle aus dem Landesverband in Sachsen-Anhalt bekannt wurden, woraufhin der gesamte Vorstand zurückgetreten ist, wird die Frage nach Konsequenzen auch bei uns aktuell. Nach den exklusiven Recherchen der ‚Abendschau‘ soll auch der Vorsitzende des Berliner Landesverbandes ein Stasi-Spitzel gewesen sein.“
Es geht um Bernd Lammel, ein Fotojournalist, der seit 2011 Vorsitzender des DJV-Berlin war. Er bestreitet in einer Eidesstattlichen Erklärung, jemals wissentlich für die Stasi gearbeitet oder sich dazu bereit erklärt zu haben – von der vermeintlichen Enthüllung sei er völlig überrascht gewesen. Er konnte sich nicht einmal erklären, wie überhaupt jemand darauf kommen sollte, eine Abfrage bei der Stasi-Unterlagenbehörde zu seiner Person zu machen, sagt er gegenüber BuzzFeed News und Übermedien. „Ja, ich hatte ungewollt Kontakte zur Staatssicherheit, daraus habe ich aber nie einen Hehl gemacht. Ich bin da nicht hingegangen, sondern die sind auf mich zugekommen, was sehr unerfreulich war, und ich hab dann auch eine ganze Weile versucht, aus diesen Fängen rauszukommen.“
Lammel war alleinerziehend, man habe gedroht, ihn zum Reservedienst in die NVA einzuziehen und seinen Sohn in ein Kinderheim zu geben. „Wenn die aufgetaucht sind, dann hatten wir einfach mal richtig Angst. Das waren Leute, die waren psychologisch als Geheim-Polizisten ausgebildet, und wir waren naiv und grün hinter den Ohren.“
„Einfluss des MfS auf Journalisten am Beispiel von XY“
Welche Rolle Lammel für die Stasi gespielt hat und wie es dazu kam, dass er von ihr als IM geführt wurde, ist ein komplizierte und teilweise undurchsichtige Geschichte – dazu später mehr. Klarer ist hingegen jetzt nach Recherchen von BuzzFeed News und Übermedien, wie es dazu kam, dass er vom rbb als angeblicher „Stasi-Spitzel“ geoutet wurde.
Demnach hatte eine Journalistin des rbb bereits 2010 einen sogenannten Medienantrag bei der Stasi-Unterlagenbehörde gestellt. Genau wie Wissenschaftler dürfen auch Redaktionen Stasi-Unterlagen bekommen, wenn sie damit über die Arbeit des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) aufklären wollen. Die Journalistin erhielt so Unterlagen zu Bernd Lammel. Die zeigten, dass Bernd Lammel als IM „Michael“ geführt worden sei. Doch diese Erkenntnis führte damals zu keiner Veröffentlichung – auch 2011 nicht, als Lammel Vorsitzender des DJV Berlin wurde.
Bis zum 13. September 2015, bis zu jener „Abendschau“. Der Beitrag löste eine ganze Welle weiterer Anfragen aus. Die „Welt” beantragte Kopien seiner Akten, der Branchendienst „Kress“ gleich zwei Mal, dann der NDR. Andere Redaktionen sprangen auf und berichteten: „Cicero“, „Kress“, auch die „Bild“-Zeitung.
Im DJV kam es zu heftigen Diskussionen. Lammel, damals Vorsitzender des DJV Berlin und freiberuflicher Foto-Journalist, verliert zahlreiche Auftraggeber.
Medien haben nach dem Stasi-Unterlagengesetz das Recht, Dokumente der Stasi zu bekommen, um über die Arbeit der Stasi aufzuklären. Was nicht genügt: einfach nur jemanden auf einen Stasi-Verdacht überprüfen zu wollen. Der Antrag muss darum ein Thema haben und begründet werden.
Entsprechend taten es die Redaktionen, nachdem 2015 Stasi-Vorwürfe gegen DJV-Vertreter aufgekommen waren. Die „Bild“-Zeitung zum Beispiel gab in ihrem Antrag am 26. Juni 2015 das Thema an: „Einfluss des MfS auf Journalisten am Beispiel von XY.“ Ob die Berichterstattung, die aus einer solchen Recherche erwächst, dann wirklich den „Einfluss des MfS“ zeigt, oder einzelne „Stasi-Spitzel enttarnt“, ist natürlich offen. Das darf die Unterlagenbehörde allerdings nicht daran hindern, die Unterlagen herauszugeben. Am 22. September und am 13. Oktober erhielt ein „Bild“-Chefreporter die angefragten Unterlagen, auch jene über Bernd Lammel.
Das alles ist nicht ungewöhnlich. Ungewöhnlich wird es danach – zumindest, wenn man der „fachaufsichtlichen Prüfung“ glaubt, die das Grundsatzreferat der Stasi-Unterlagenbehörde im April 2017 dazu durchgeführt hat. Das Dokument liegt BuzzFeed News und Übermedien vor, und es ist eine schallende Ohrfeige für das Vorgehen der Behörde.
Wie aus 20 Namen 164 werden
Demnach hatte „Bild“ ursprünglich Informationen zu 20 Personen angefragt. In den folgenden vier Monaten wird der Antrag ganze 13 Mal erweitert. Immer mehr Namen reicht der „Bild“-Chefreporter ein. Mehrfach weitet er das Thema seines Antrags aus. Eine Begründung, warum dieser oder jener Name auf die Liste kommt, findet sich nicht. Am Ende landen so 104 Namen auf der Liste.
Der gesamte Vorgang umfasst in der BStU gar 164 Namen. Das Fazit der internen Prüfung: Es „müssen von dem Sachbearbeiter etwa 60 Personen in das Verfahren eingeführt worden sein“.
Das ist an sich schon bedenklich, denn die Behörde hat sich bezüglich der Akten, die sie verwaltet und an Berechtigte herausgibt, auf die Rolle eines Archivs zu beschränken. Ihre Aufgabe war nie, Menschen zu überprüfen. Doch dieser Vorgang ist doppelt brisant – denn hier sind nicht irgendwelche Personen abgefragt worden: „Eine triviale Internetrecherche“ zeige, dass sie zu ostdeutschen DJV-Landesverbänden gehören. „Dabei handelt es sich nicht um die reine Mitgliedschaft. Vielmehr bekleiden/bekleideten die Personen entsprechende Funktionen in den Vereinen. Für die überwiegende Mehrzahl war ohne Aufwand der vorgenannte Verbandszusammenhang belegbar“, heißt es in der fachaufsichtlichen Prüfung.
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Mit anderen Worten: Mitarbeiter der Stasi-Unterlagenbehörde haben in den dem Haus anvertrauten Unterlagen systematisch Journalisten und Vertreter der größten deutschen Journalistengewerkschaft gesucht. „Was Bernd Lammel berichtet und was sich aus den Unterlagen ergibt (…) wirft die Frage auf, wie weit sich die Stasi-Unterlagenbehörde von ihren Leitbildern entfernt hat“, schreibt die „Berliner Zeitung“, die am Wochenende als erstes über den Fall berichtet hat.
Mehr als 1.000 Seiten Dokumente und Unterlagen mit teils privaten Informationen über 15 Personen haben auf diese Weise die Stasi-Unterlagenbehörde verlassen und sind bei der „Bild“ gelandet – nach dem Urteil der internen Prüfung: zu Unrecht.
Die Redaktion sagt, ihr Vorgehen sei rechtmäßig. Doch schon die Antragstellung hält „einer rechtlichen Prüfung nicht stand“, heißt es in der internen Stellungnahme der Behörde. Auffällig sei zudem, dass ein Erweiterungsantrag „erst nach Kenntnis des Sachbearbeiters vom Akteninhalt gestellt wurde“. Dass der Sachbearbeiter selbst 60 Personen in den Vorgang eingefügt habe, „begegnet erheblichen Bedenken“. Auch die „Nichtanonymisierung der Angaben zu Vorstrafen“ sei „rechtlich nicht vertretbar“. Zudem bestehe eine „gesteigerte Prüfungspflicht“ für Anträge, mit denen mehrere Personen abgefragt werden. Stattdessen seien hier sogar Familienangehörige „in die Antragsbearbeitung durch die Behörde nicht statthaft“ mit einbezogen worden.
Die Behörde räumt also selbst ein: Ihr eigener Mitarbeiter hat fleißig mitgeholfen, hat selbst Namen und Personen recherchiert, und er hat dem Antragsteller vermutlich Tipps gegeben, wie man den Antrag noch ausweiten könnte. Die Prüfung kommt zu einem klaren Urteil: All das bestätige den „ausforschenden Charakter des Ausgangsantrags“, auch „das permanente kurzfristige Nachreichen von Personen bestätigt die Vermutung der Ausforschung und Überprüfung“.
Das Dokument endet mit der ernüchternden Feststellung:
„Hinsichtlich der festgestellten Unzulässigkeit des Antrags ist eine Änderung durch die Auswertung mit dem Fachbereich nicht zu erwarten. Da die Bearbeitung des Antrags mittlerweile abgeschlossen ist, besteht diesbezüglich kein Handlungsbedarf.“
Anders gesagt: Das war zwar alles unrechtmäßig, aber nun ist die Sache eh schon gelaufen.
Die Stasi-Unterlagenbehörde hat den Vorgang gegenüber BuzzFeed News und Übermedien bestätigt. Der Vorgang sei „intensiv mit dem damaligen Abteilungsleiter, dem Sachbearbeiter und dem Grundsatzreferat, das diese Prüfung durchgeführt hat, debattiert und ausgewertet“ worden. Auf die Frage, warum all das angesichts der zahlreichen Nachanträge und des offenkundigen „Schleppnetz“-Verfahrens nicht früher aufgefallen sei, schreibt die Behörde: Es sei üblich, das Wirken des MfS in einem bestimmten gesellschaftlichen Bereich durch Prüfung mehrerer Namen durchzuführen. Und da viele Journalisten nun einmal im DJV seien, sei auch das nicht weiter bedenklich. Betroffene seien nicht informiert worden, weil die internen Überprüfungen ja intern blieben. Den Antragsteller, also „Bild“, habe man „anderthalb Jahre nach der Veröffentlichung“ auf die Rechtslage hingewiesen.
Bei „Bild“ sieht man das ganz anders. Ein Sprecher teilt uns mit, die Bewertung der Behörde läge dem Blatt weder vor, noch sei sie dort bekannt – und überhaupt komme die Behörde darin „offenkundig zu falschen Schlussfolgerungen“.
„Im Übrigen verwahren wir uns gegen jedwede unterstellende Bezeichnung von journalistischer Recherche als ‚Ausforschen‘. ‚Bild‘ wird auch weiterhin die Tätigkeit der Staatssicherheit der ehemaligen DDR durch Recherchen im Stasiunterlagenarchiv aufarbeiten und darüber berichten.“
„Vielleicht gibt es ja etwas“
Ist diese besondere Zusammenarbeit zwischen der Behörde und „Bild” ein Einzelfall? Gab es da im Amt einen einzelnen Mitarbeiter, der es übertrieben hat, aus welcher Motivation auch immer? Es scheint nicht so. In den BuzzFeed News und Übermedien vorliegenden Dokumenten finden sich diverse Stellen, die ein merkwürdiges Licht auf die Zusammenarbeit der Behörde mit Journalisten aufwerfen – oder besser: mit einer Journalistin. Besagte Journalistin aus dem rbb, die den Beitrag in der „Abendschau“ verantwortet hatte. Sie zeigt zwar nicht ganz so viel Interesse an den Akten über ostdeutsche DJV-Vorstände – dafür aber umso mehr an denen über Bernd Lammel.
Im Juni 2010 schickt sie ein schnell von Hand dahingeschriebenes einseitiges Fax an die Unterlagenbehörde, mit drei kurzen Anforderungen. „Vielleicht gibt es ja etwas“, steht darauf.
Im September 2015 veranlasst sie mit einem einzigen Satz und ohne Begründung die Suche nach einem ehemaligen SFB-Kollegen. Die Sachbearbeiterin in der Behörde antwortet, man habe „entgegen unserer (?) Hoffnungen“ leider nichts finden können, sie „bedaure, Ihnen nichts Erfreulicheres mitteilen zu können“.
Als Bernd Lammel in einer Zeitschrift von einem Freund spricht, über den es ebenfalls eine Akte geben soll, schickt die rbb-Journalistin im Januar 2016 eine dreizeilige „eilige Nachrecherche“ an die BStU und schreibt: „Können Sie zu dieser Person recherchieren, ob es wirklich einen Vorgang gibt?“
Als eine weitere Recherche nichts zu Lammel hervorbringt, schreibt jemand aus der Behörde im Januar 2016 von Hand auf ein Info-Fax an den rbb: „Das war zu erwarten“.
All das hat nicht den Anschein professioneller Distanz. Es wirkt nicht wie die neutrale Arbeit eines Archivs. Und es wirft die Frage auf, welches Motiv hinter einem solchen Verhalten steckt.
„Das nenne ich nicht Chancengleichheit“
Nicht nur Bernd Lammel glaubt, da eine Ahnung zu haben, in einem Konflikt, der sich für Außenstehende wie absurdes Theater anfühlt. 2004 formierte sich, ebenfalls unter dem Dach des DJV, der Journalistenverband Berlin-Brandenburg JVBB – und stand fortan in Konkurrenz zum DJV Berlin. Als im Herbst 2015 die Wahl eines neuen DJV-Bundesvorsitzenden anstand, kandidierte unter anderem der damalige JVBB-Vorsitzende. „Und das war der Zeitpunkt, wo ich weg sollte“, sagt Lammel.
Am Tag vor der entscheidenden Bundesvorstandssitzung im DJV brachte die „Abendschau“ den Beitrag über ihn als IM „Michael“. Die Autorin: besagte rbb-Journalistin, in der Vergangenheit selbst im JVBB engagiert.
Die Journalistin selbst ließ Fragen von BuzzFeed News und Übermedien auch auf mehrfache Nachfrage hin unbeantwortet. Auch ein Gespräch lehnte sie ab. Der rbb antwortete, aus der Mitgliedschaft in einer konkurrierenden Gewerkschaft erwachse nicht per se ein Interessenkonflikt. Mitarbeiterinnen seien verpflichtet, mögliche Interessenkollisionen anzuzeigen. „Das Engagement von (der Journalistin, d. Red.) im JVBB war in der Redaktion bekannt. Für die Berichterstattung und Recherche war und ist dies aber unerheblich“, so die Pressestelle weiter. Zudem habe das Thema „Stasi-Verdacht in DJV-Landesverbänden“ Anfang September 2015 in vielen Medien Aufmerksamkeit bekommen, in Sachsen-Anhalt sei es zu Rücktritten gekommen. „Daraufhin fiel die redaktionelle Entscheidung, die Situation auch im Berliner Landesverband näher zu beleuchten“, schreibt die Pressestelle des rbb.
Von Bernd Lammel gibt es auch eine Betroffenenakte. Sie liegt BuzzFeed News und Übermedien vor. Die Stasi hat ihn überwacht, sein Fahrzeug beobachtet, seine Post kopiert. Alle diese Informationen sind höchst privat, doch auch diese Akte wollte die rbb-Journalistin sehen. Sie probierte es am 14. Oktober 2020 mit einer langen Mail, die sie als Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verstanden wissen wollte. Ausführlich schrieb sie darin, Bernd Lammel würde sie verunglimpfen, öffentlich und in Abwesenheit, dafür auch seine Tochter instrumentalisieren, von „Attacken auf mich“, von einem Journalistenpreis, bei dem sie sich benachteiligt fühlte. „Ich kann nicht verstehen, dass seine Postüberwachung und andere Belege nicht auch an uns Journalisten herausgegeben wurden. (…) Das nenne ich nicht Chancengleichheit.“
In der Stasi-Unterlagen-Behörde ist man irritiert, wie interne Mails zeigen. Die Unterlagen stünden ihr nicht zu, das sollte sie „als Dauerkundin eigentlich wissen“, schreibt eine Mitarbeiterin. Am 21. Oktober 2020 wird der Antrag abgelehnt. Sie könne „Ihre Darstellungen durchaus nachvollziehen“, schreibt die Mitarbeiterin an die rbb-Journalistin, doch das Stasi-Unterlagengesetz unterscheide nun einmal zwischen Zugangsrechten für Medien und für individuelle Personen: „‚Gleiche Chancen‘, wie Sie schreiben, können dabei leider nicht geltend gemacht werden.“
Fünf Tage später legt die Journalistin Widerspruch ein. „Das können Sie mir nicht verwehren“, heißt es in Ihrer Mail, und weiter: „In einen ähnlichen Vorgang hatte ich schon bei Ihnen Akteneinsicht.“
Das Thema zu bearbeiten sei eine „redaktionelle Entscheidung“, so der rbb, das Auskunftsbegehren „Teil der gebotenen journalistischen Sorgfaltspflicht”. Wollen der Sender oder seine Mitarbeiterin nun per Klage Einsicht in die private Post eines Journalisten, der von der Stasi überwacht wurde, bekommen? Führen der rbb oder die Journalistin selbst eine solche Klage? Auf diese Fragen schreibt uns der Sender: „Zu laufenden Recherchen geben wir keine Auskunft.“
Zusätzlich pikant macht die Sache, dass Lammel seit 2019 Mitglied im Rundfunkrat des rbb ist.
„Als wäre die BStU eine Ermittlungsbehörde“
Doch mit ihrem IFG-Antrag hat die Journalistin auch Bernd Lammel alarmiert. Da damit persönliche Unterlagen beantragt wurden, musste Lammel als Betroffener informiert werden: „Und da bekam ich dann Post von der BStU, ob ich einverstanden wäre, dass (die Journalistin, d. Red.) diese Postüberwachung und diese Betroffenenakten bekommt. Das war 22. Dezember. Ich dachte: Jetzt geht das wieder los“, erinnert sich Lammel.
Zu diesem Zeitpunkt, so sagt er, habe er keine Ahnung gehabt, worum es da überhaupt geht. Also meldete er sich in der Behörde. Dort bot man ihm an, sich selbst ein Bild von den Unterlagen zu machen, die ihn betreffen. Lammel fährt hin. „Da standen 16 Leitz-Ordner. Da sage ich: Wie bitte, da komme ich in jedem Ordner vor? Ja, sagt der Mitarbeiter.“ Der Inhalt: Die Anfragen Dritter zu seiner Person, die zugehörigen Stasi-Unterlagen, Gesprächsnotizen.
Eine Woche lang habe er gebraucht, um alles zu lesen. „Da wurde nach meiner Frau gesucht, da wurden sämtliche Funktionäre, Fachausschuss-Sekretäre aus unserem Verband, in einem Zeitraum von sechs Jahren immer wieder abgefragt“ – offenbar in der Hoffnung, dass man noch irgendwas findet. Irgendwann habe der Sachbearbeiter die Anfragen der „Bild“-Zeitung und des rbb zusammengelegt. „Der hat das nur noch als einen Vorgang betrachtet. Die ganzen Leute aus dem Berliner Verband, die sind alle abgefragt worden, durch die Bank weg.“ Darunter gewesen sind laut Lammel unter anderem der Gründer der Berliner „Abendschau“ Harald Karras und Peter Pistorius, Lammels Vorgänger als DJV-Berlin-Vorsitzender, ehemaliger SFB-Hörfunkchefredakteur und ARD-Korrespondent.
In der Tat zeichnen die Dokumente das Bild mindestens eines ganz besonders engagierten Behörden-Mitarbeiters. Fein säuberlich protokollierte er in Aktenvermerken für sich selbst seine „Recherchen zu Bernd Lammel alias IMS ‚Michael‘“. In einem dieser Vermerke, 19 Stichpunkte lang, heißt es: Zwar seien bereits früher „sämtliche(!) Personen, Decknamen und Sachhinweise (…) ausrecherchiert worden“, er habe nun aber „sicherheitshalber“ noch Recherchen in „Arbeitsplänen“, mit der „damaligen Wohnanschrift von Bernd Lammel“ und mit einem anderen Geburtsdatum angefordert sowie nach der „Aktenauswertung zum Vater von Lammel (…) noch die Daten der Schwester, des Bruders und der Lebensabschnittsgefährtin ermittelt und Recherchen eingeleitet. Eventuell finden sich hier noch weitergehende Hinweise (…).“
Warum durchforsten Sachbearbeiter der Stasi-Unterlagenbehörde geradezu exzessiv die Akten des ehemaligen DDR-Ministeriums für Staatssicherheit nach all diesen Namen aus dem DJV?: „Hier wurde der rbb instrumentalisiert, durch Leute, die den DJV ausforschen wollten“, ist sich Lammel sicher.
Doch noch etwas anderes erstaunt ihn: Die Aktenführung der Stasi-Unterlagenbehörde selbst. Er findet fein säuberliche Notizen zu seinen Anrufen dort. „Und dann fällt mir das da mit einem Mal in die Hand: Ein Tonprotokoll aus meiner zehnminütigen Rede auf dem Bundesverbandstag in Fulda 2015. Da schreibt eine Dame aus der Pressestelle an eine Dame von der Auskunftsabteilung, sie könne jetzt in die 7. Etage kommen, der Redebeitrag von Lammel sei dort anhörbar.“
Der interne Mailverkehr dazu liegt BuzzFeed News und Übermedien ebenfalls vor. Der DJV-Bundesverbandstag ist nicht öffentlich. Lammels Rede, die der dort als Vorsitzender des DJV Berlin gehalten hat, wurde nie veröffentlicht. Zwar würden Redebeiträge dort durch den Verband selbst aufgezeichnet, zur Beweissicherung, die anwesenden Delegierten aber dürften keine Mitschnitte machen, sagt Lammel. Bis heute ist er fassungslos: „Das ist schon erstaunlich, oder? Als wäre die BStU eine Ermittlungsbehörde.“
Lammel reicht es. Er geht zu Cord Heinichen, einen Berliner Rechtsanwalt und Verwaltungsrechtler. Der kann nicht glauben, was sein Mandant ihm da erzählt: „Das halte ich ehrlich gesagt für skandalös. Die hat ja nun gar keinen Bezug zum Aufgabenbereich der Behörde, diese Rede. Punkt eins, es war ja wohl vereinbart, dass die nicht aufgenommen wird. Und dann scheint sie ja irgendwie zu Herrn Jahn oder zur Behörde gelangt zu sein. Nur es ist nicht die Aufgabe der Behörde, rechtswidrig – rechtswidrig! – zustande gekommene Tonaufnahmen in den Datenbestand der Behörde aufzunehmen. Das ist ja Stasi 2.0.“
Heinichen hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht: bei Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Es ist schon seine zweite. Die erste stellte er im Januar 2016, nach dem Beitrag in der „Abendschau“. „Da ist Roland Jahn aufgetreten in öffentlicher Funktion und hat eigentlich dem Herrn Lammel damals nahegelegt, doch zurückzutreten wegen angeblicher Stasi-Verstrickungen. Das hab ich für eine Überschreitung seiner gesetzlichen Kompetenzen gehalten“, sagt Heinichen. Die Beschwerde sei damals abgelehnt worden, ohne inhaltliche Begründung.
Jetzt also die zweite Dienstaufsichtsbeschwerde, wieder gegen Roland Jahn:
„Da ist nicht nur ein unzulässiger Antrag als zulässig behandelt worden. Sondern da ist weit über den Antrag hinaus auf Eigeninitiative ermittelt worden, im Interesse des oder der Antragsteller. (…) Und wenn die Behörde schon selbst sagt, bereits der Antrag ist unzulässig, aber erst Recht das, was dann gemacht wird, dann ist das aus meiner Sicht schon dem Behördenleiter zuzurechnen. Und das halte ich natürlich für rechtlich höchst problematisch.“
Man kennt sich
Ein Mailverkehr könnte Roland Jahn dabei zum Verhängnis werden. Bernd Lammel wollte 2015 von der Behörde wissen, welche Journalisten Dokumente zu ihm angefragt hätten. Das ist sein Recht. Die Sache wandert hoch bis zum Behördenleiter. Der schreibt zwei Tage vor Weihnachten von seiner privaten Mailadresse dem Leiter der Auskunftsabteilung, das solle doch bitte nochmals rechtlich geprüft werden, weil „Recherche Teil der Pressefreiheit sei und es zum Selbstbestimmungsrecht der Journalisten gehöre, ob und wann sie ihre Rechercheergebnisse herausgeben“. Das habe man getan, antwortet der Abteilungsleiter, aber es gehe ja gerade nicht darum, Quellen offenzulegen oder Recherchen zu verhindern: „Die Behörde würde sich aus meiner Sicht angreifbar machen, wenn sie die hier begehrte Auskunft verweigern oder auch nur verzögern würde, gerade im vorliegenden Fall.“
Man kann lange rätseln, was mit dem letzten Halbsatz gemeint ist. Nicht wenige aber, mit denen wir für diese Recherche gesprochen haben, glauben, die Antwort zu kennen: Denn der Behördenleiter war zuvor selbst als Journalist in ebenjener Redaktion tätig, für die auch die rbb-Journalistin arbeitet. Ebenso seine Sprecherin. Alle kennen sich aus dem rbb.
Die Behörde antwortet, über persönliche Verhältnisse des Bundesbeauftragten vor Beginn der Amtszeit könne man keine Auskünfte geben, auch die Sprecherin selbst gebe keine Auskünfte über ihre persönlichen Bekanntschaften. In die „Alltagsarbeit“ sei der Bundesbeauftragte jedenfalls nicht eingebunden – „das gilt auch für die Antragstellung zu IM ‚Michael‘“, so die Sprecherin der Behörde weiter.
Wusste Bernd Lammel, dass er ein IM war?
„Niemand soll auf ewig verdammt sein, weil er verstrickt war mit der Stasi“, sagte der Bundesbeauftragte damals im Beitrag der „Abendschau“. Für Lammel aber fühlte es sich lange Zeit genau so an. „Die haben mir ein Mal auf die Stirn gebrannt, da steht Stasi drauf“, sagt er. Doch was heißt das?
Die Stasi-Unterlagen von Bernd Lammel liegen BuzzFeed News und Übermedien vor – sowohl das, was die Behörde als „Betroffenenunterlagen“ bezeichnet, als auch der Teil, der als „Mitarbeiterunterlagen“ gilt. (Eine Täterakte im engeren Sinne gibt es nicht über Lammel.) Über das, was sich dort findet, gibt es keinen Streit. Über die Frage, was es bedeutet, umso mehr.
So findet sich keine eigenhändige Verpflichtungserklärung von Lammel in den Unterlagen und auch kein Hinweis auf eine Verpflichtung per Handschlag. Die einen sagen: Die findet sich noch, oder sie wurde in den Wendewirren entsorgt. Lammel sagt: Die gab es nie, und hat darüber auch eine eidesstattliche Versicherung abgegeben.
Lammel habe sich mit seinem Führungsoffizier in einer „konspirativen Wohnung“ der Stasi getroffen, heißt es in der „Abendschau“. Lammel erwidert, er habe, nachdem die Stasi ihn mehrmals zuhause aufgesucht habe, gesagt, dass er das nicht mehr wolle und dass er auch keinen Dienstsitz der Stasi betreten wolle. Darum habe ihm der Stasi-Mann angeboten: „Na dann komm doch zu mir.“ Er habe direkt gemerkt, dass das nicht die Privatwohnung des Mannes sei und sei danach nie wieder dorthin gegangen.
Es gebe Berichte von Lammel, zum Beispiel über westliche Konzerne oder Besuche in der britischen Botschaft, heißt es in der „Abendschau“. Die Berichte habe alle der Führungsoffizier geschrieben, sagt Lammel, in die Botschaft sei er seit seinem Anglistik-Studium immer mal wieder zu Kulturveranstaltungen eingeladen worden, und die westlichen Konzerne seien Besuche auf Messen gewesen, bei denen er sich als Fotojournalist Fotoausrüstung angeschaut habe.
Der Führungsoffizier habe vermerkt, Lammel habe sich „auftragsgemäß“ verhalten und „erfolgreich“ berichtet, heißt es in der „Abendschau“. Nur Belanglosigkeiten habe er dort erzählt, sagt Lammel, der Führungsoffizier habe unter Druck gestanden und hätte liefern müssen, mehr nicht.
Tatsächlich zeigen die Akten, dass es der Führungsoffizier vor IM „Michael“ zwei Jahre lang nicht geschafft hat, einen anderen IM anzuwerben. Nachdem er Lammel vier Jahre lang als „Vorlauf-IM“ führt, registriert er ihn 1988 zum IM um. Als Deckname wird „Michael“ vergeben – keine sonderlich gute Tarnung, denn das ist Lammels zweiter Vorname, der sogar in seinem Ausweis steht.
Helmut Müller-Enbergs, von 1992 bis 2019 als wissenschaftlicher Referent beim BStU und Herausgeber des dreiteiligen Standardwerks „Inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit“, heute Professor in Dänemark, hat sich in einer Stellungnahme für BuzzFeed News und Übermedien mit dem Fall Bernd Lammel befasst. Wissenschaftliche Untersuchungen oder Stasi-Akten zur Frage, ob es einen Druck zur Planerfüllung auch für Führungsoffiziere gegeben habe, seien ihm nicht bekannt. Anhand der bekannten Dokumente sei hinreichend belegt, dass Lammel dem MfS als IM galt – aber auch nach dem Stasi-Unterlagengesetz zufolge als solcher einzugruppieren ist.
Doch es kann durchaus sein, dass Lammel, wie er beteuert, gar nicht wusste, dass man ihn zum IM gemacht hat. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein Gutachten der Historikerin Francesca Weil, das der DJV Berlin damals in Auftrag gegeben hat. Weil hatte schon davor rund 500 Stasi-Akten ausgewertet. In Ihrem Gutachten heißt es:
„In der Regel wussten IM, dass sie konspirativ mit der Staatssicherheit zusammenarbeiteten, da dieser IM-Tätigkeit ein Werbungsgespräch vorausging. Hierbei wurde die Zusammenarbeit mit einer eigenhändig verfassten Verpflichtungserklärung oder per Handschlag besiegelt. Derartige Belege gibt es zu IM ‚Michael‘ nicht. Nach jetzigem Wissensstand muss daher davon ausgegangen werden, dass Geffke den IM-Vorlauf eigenständig umregistriert und als IM-Vorgang geführt hat, ohne dass ein Werbungsgespräch stattgefunden hat und ohne Kenntnis des Betreffenden. Damit gehört dieser IM-Fall zu den Ausnahmen von der Regel.“
Der DJV ist von den Enthüllungen alarmiert. In einem am Montag veröffentlichen Statement schreibt der Bundesvorsitzende Frank Überall an Monika Grütters, der die Stasi-Unterlagenbehörde als Kulturstaatsministerin untersteht, man erwarte eine „Aufklärung der Vorgänge, die zumindest den Anschein erwecken, dass Medienschaffende und Gewerkschafter/innen systematisch und ohne gesetzliche Grundlage ausgeforscht wurden“ – und auch, welche Motivation bei den Behördenmitarbeitern dahinter stecke. Die abgefragten DJV-Mitglieder würden „unter Generalverdacht gestellt – und das ist unverantwortlich.“
Diese Recherche ist eine Kooperation von BuzzFeed News und Übermedien. Uns liegen sämtliche der oben genannten Unterlagen vor. Für diese Recherche haben wir hunderte Seiten Dokumente ausgewertet, mit Zeitzeugen gesprochen, Gutachten von Historikern und Juristen ausgewertet und Geheimdienst-Experten um Einschätzungen gebeten.
(Anmerkung der Redaktion (3. Mai 2021): Wir haben nach der Veröffentlichung zwei Stellen überarbeitet und dort noch präziser formuliert, welche Redaktion welche Unterlagen erhalten hat.)
Der Autor
Marcus Engert hat als Reporter und Autor u.a. für den BBC World Service, die ARD und die Nachrichtenagentur dapd gearbeitet und war Dozent an verschiedenen Universitäten und Journalistenschulen. Heute ist er Reporter bei BuzzFeed News – und hier spricht er im „Übermedien“-Podcast „Holger ruft an“ über diese Recherche.
Ist doch zulässig, die „B!ld“ damit zu zitieren?
Danke für diese Recherche.
„Die Journalistin selbst ließ Fragen von BuzzFeed News und Übermedien auch auf mehrfache Nachfrage hin unbeantwortet.“
Sehr schade. Habe leider die gleiche Erfahrung mit Kontraste (RBB) gemacht: Fragen zu bestimmter Sendung hingeschickt, nie eine Antwort bekommen.
War ein Interessenkonflikt nicht programmiert, wenn man einen Journalisten zum Chef der Behörde macht, die den Zugriff auf sensible persönliche Akten regelt?
Das erforderte schon eine hohe professionelle Disziplin, dann den Modus wechseln zu können.
Nur, damit ich es nicht missverstehe:
Die Stasi-Behörde archiviert illegale Redemitschnitte aus dem Jahre 2015 und setzt somit ernsthaft 25 Jahre nach Ende der Stasi praktisch noch immer die Stasi-Arbeit fort?
Zu Teil eins Ihrer Frage: Genau so ist es. Teil zwei wäre eine Bewertung, die mir als Berichterstatter darüber nicht zusteht, aber zumindest der Anwalt des Betroffenen drückt sich da recht hart und klar aus…
Danke für die Recherche
Beeindruckende Recherche, toller Text. Vielen Dank!
Gibt es eigentlich irgend einen Dreck, in den der Springer Konzern nicht verwickelt ist?