„Selbst­erfahrungs­bericht“ einer Lobbyistin

Hochmut kommt vor der Rüge: „Spiegel“ blamiert sich beim Presserat

Das ist natürlich ein cooler Bitch-Move: Wenn du als größtes anzunehmendes Nachrichtenmagazin Deutschlands vom Presserat eine Leser-Beschwerde über einen Artikel geschickt bekommst und in deiner Antwort die Vorwürfe nicht nur kurz inhaltlich abtust, sondern den Presserat auch noch bittest, in Zukunft auf die Übersendung offensichtlich unbegründeter Beschwerden zu verzichten.

Der Presserat fand die Sache aber dann nicht nur nicht offensichtlich unbegründet, sondern sogar so begründet, dass er eine öffentliche Rüge gegen den „Spiegel“ aussprach.

Woraufhin dessen Justiziar noch einmal an den Presserat schrieb, diesmal mit großem „EILT! BITTE SOFORT VORLEGEN!“ über der Betreffzeile, aber sonst vergleichsweise klein mit Hut, und auf zwölf Seiten bettelte, ob man nicht wenigstens etwas milder sein und auf „die Verhängung der schärfsten denkbaren Sanktion“, die öffentliche Rüge, verzichten könnte.

Der Presserat wollte das dann aber doch nicht.

Statt Kaffee lieber eine kleine Dosis LSD

Es geht um die Online-Version eines Artikels, der von den Vorzügen und Möglichkeiten von psychedelischen Drogen schwärmt. Er war zuerst in der Stilbeilage „S“ des „Spiegels“ erschienen – dort präsentiert als „Insiderbericht“ der Autorin Anne Philippi. Online hat die Redaktion daraus einen „Selbsterfahrungs-Bericht“ gemacht unter der Überschrift:

Statt Kaffee lieber eine kleine Dosis LSD

Zwei eigene Trips, die die Autorin schildert, machen nur einen kleinen Teil des Stücks aus, das über viele Absätze fast ausschließlich positiv die – nicht zuletzt auch für Investoren – vielversprechenden Entwicklungen beim Einsatz von Psychedelika beschreibt. Fast beiläufig erwähnt die Autorin kurz vor Schluss, dass sie nach einem Trip „The New Health Club“ gegründet habe,

eine Plattform, die mit Events und Podcasts Psychedelika im therapeutischen Kontext salonfähig machen soll.

Prinzipielle Befangenheit

Die Leserin, die sich über den Artikel beim Presserat beschwerte, sah in ihm unter anderem „kaum verhohlene Werbung für das eigene Unternehmen“ der Autorin. Er verstoße gegen die Ziffern 6 (Trennungsgebot von Tätigkeiten), 7 (Schleichwerbung) und 14 (unangemessen sensationelle Medizin-Berichterstattung) des Pressekodex.

Ein Beschwerdeausschuss des Presserates stimmte in Bezug auf Ziffer 6 zu: Aufgrund der Aufmachung des Artikels dürften die Leser davon ausgehen, dass die Autorin sich „mit journalistischer Distanz und entsprechender Objektivität dem Thema genähert hat“. Doch als Betreiberin einer Lobby-Plattform sei ihr „prinzipiell eine Befangenheit zu unterstellen“:

Die Redaktion hätte entsprechend bei der Autorin auf eine strikte Trennung dieser Funktionen hinwirken müssen. Zumindest hätten die Leser an prominenter Stelle auf die Doppelfunktion der Autorin hingewiesen werden müssen, so dass sichergestellt ist, dass dieser Umstand den Lesern vor Kenntnisnahme des Artikels transparent wird.

Die Geschäftsstelle des Presserates hatte als Entscheidungshilfe Recherchen über das Unternehmen „The New Health Club“ angestellt (vulgo: gegoogelt). Sie fand leicht ein Interview der „Spiegel“-Autorin mit ntv, in dem sie über ihre Firma sagte:

„Es geht zunächst darum, die Kultur der neuen Psychedelika zu definieren, neu einzuordnen, die Thought Leader, Innovatoren und neuen Gründer mit Podcasts und Events vorzustellen und durch ihren Input zu zeigen, wie diese neue Welt und auch dieser neue Markt aussehen kann. Wir sind die erste Medien Company für die neuen Psychedelika, doch unser Ziel ist es, das „Goop“ für Psychedelics zu werden.“

„Goop“ ist die millionenschwere Wellness-Firma von Gwyneth Paltrow und wird auch mehrfach im „Spiegel“-Artikel erwähnt.

Sachliche Unkenntnis

Am 9. September 2020 entschied der Beschwerdeausschuss des Presserates, den „Spiegel“ für den Artikel zu rügen. Bereits am nächsten Tag legte der „Spiegel“ Widerspruch ein und stellte einen „Wiederaufnahmeantrag“. Die Eile war geboten, um zu verhindern, dass der Presserat die Rüge, wie üblich, sofort in einer Pressemitteilung öffentlich macht.

Vier Wochen später präsentierte „Spiegel“-Justiziar Uwe Jürgens dem Presserat zahlreiche Argumente gegen das Rügen des „Spiegels“. Er erklärte zunächst, dass dem Magazin und ihm nicht bekannt gewesen sei, dass die Autorin „ganz offensichtlich eine wirtschaftliche Betätigung plant(e) und sich offenbar als ‚Gründerin‘ ansieht“. Die Website des „New Health Clubs“, die er als „Web-Blog einer Einzelperson“ bezeichnet, gebe kein Hinweise darauf.

Das ntv-Interview sei der Redaktion nicht bekannt gewesen, und vor seinem Hintergrund sei „dann wohl auch eine Bewertung des Web-Blogs als ‚Lobby-Plattform‘ nachvollziehbar“, formuliert der Justiziar vorsichtig. Es gebe aber „nach aktueller Auskunft der Autorin bis heute keine Investoren, kein Unternehmen und kein Produkt“. (Auf Linkedin bezeichnet sie sich dennoch bereits als „CEO“ dieses nicht vorhandenen Unternehmens.)

Der Justiziar bedauerte, „seiner sachlichen Unkenntnis wegen nur apodiktisch Stellung genommen und vielleicht auch etwas barsch auf die mangelnde Substantiierung der Beschwerde hingewiesen zu haben“. Seine fehlende Recherche überkompensierte er nun dadurch, dass er die Entscheidungsdatenbank des Presserates durchforstete, um anhand anderer Fälle darzulegen, dass eine Rüge unverhältnismäßig wäre. (Der Presserat kann in weniger gravierenden Fällen auch eine „Missbilligung“ oder einen „Hinweis“ aussprechen. Beides muss vom betroffenen Medium nicht veröffentlicht werden.)

Weil die Redaktion keine Kenntnis von den wirtschaftlichen Plänen der Gastautorin gehabt habe, könne „von Vorsatz bei der Redaktion keine Rede sein, sie handelte allenfalls fahrlässig“. Der „Spiegel“ beantrage die Wiederaufnahme des Verfahrens „angesichts uns unbekannter, aber entscheidungserheblicher Fakten“.

Presseethisch gravierende Mängel

Der Presserat – konkret ein anderer Beschwerdeausschuss als bei der ursprünglichen Entscheidung – lehnte das Anfang Dezember mehrheitlich ab. Er erklärte dem „Spiegel“ noch einmal geduldig, was der Grund für die Rüge war:

dass die Autorin sich laut eigener Aussage im streitgegenständlichen Text als Lobbyistin für den im Artikel beschriebenen Gebrauch von LSD sieht und dazu eine Organisation gegründet hat. Sie hat damit erkennbar keine journalistische Distanz zu dem Thema. Dies hätte den Lesern zwingend auf eine Weise transparent gemacht werden müssen, die sicherstellt, dass diese darüber vor dem Lesen des Artikels in Kenntnis gesetzt werden. Stattdessen führt die Kennzeichnung als Selbsterfahrungsbericht die Leser in dieser Hinsicht in die Irre. Das Gremium macht deutlich, dass es sich bei Vertstößen gegen das Trennungsgebot bei Tätigkeiten grundsätzlich um presseethisch gravierende Mängel handelt.

Der „Spiegel“ hatte den bemängelten Artikel nach der ersten Entscheidung des Presserates vorläufig offline genommen. Am vergangenen Dienstag veröffentlichte er ihn wieder, jetzt mit einem deutlichen Transparenzhinweis am Anfang:

Die Redaktion weist darauf hin, dass die Autorin dieses Artikels Gründerin von „The New Health Club“ ist, einer „Plattform für neue Psychedelika“, auf der künftig möglicherweise auch Psychedelika kommerziell vertrieben werden.

Am selben Tag veröffentlichte der „Spiegel“ auch die Presserats-Rüge, gab sich aber Mühe, damit keine unnötige Aufmerksamkeit zu erregen. Er hat die Schreiben des Presserates und die ausufernde, in Juristendeutsch verfasste eigene Stellungnahme als PDFs veröffentlicht. Die Seite mit der Rüge war nach Auskunft des „Spiegels“ im Ressort Leben auf der Homepage „für mehrere Stunden am Mittwochabend“ verlinkt.

Der Pressekodex sieht eigentlich vor, dass die Rügen in Onlinemedien „mit dem gerügten Beitrag verknüpft werden“ müssen. Und in der Beschwerdeordnung heißt es, dass Medien „ihre Nutzer bei Aufruf des Beitrags über die Rüge informieren“ sollen. Der „Spiegel“ hat erst nach einer Nachfrage von uns im gerügten Artikel einen Hinweis auf die Rüge und einen Link eingefügt.

13 Kommentare

  1. Der SPIEGEL ist inzwischen so eine art suchbild geworden: sehen sie irgendwo unsere berühmte dok am werk? Also der zärtliche name für diese kleine, angeblich hochakribische dokumentationsabteilung, die jedes verdammte wort vor der veröffentlichung überprüfen soll. Oder auch mal den ganzen autor. Nachdem dann jägers grenze weit überschritten worden war, hatte man uns ja versprochen, dass die ermittlernerds da unten zwischendrin immer mal wieder aus dem tiefschlaf aufwachen werden. Der brüller ist aber die typische SPIEGEL-arroganz in der ersten antwort: man möge von der zusendung offensichtlich unbegründeter beschwerden künftig absehen. Mit eben dieser unfehlbarkeitsattitude des magazins, das keine angst vor der eigenen wahrheit haben muss, hat man damals dem juan moreno in aussicht gestellt, ihn nie wieder zu beschäftigen, wenn er seinen anfangsverdacht gegen den hochgejazzten claas nicht umgehend lückenlos beweisen könne. Nachdem dann der sitz des verlagshauses allgemein in relotiusspitze umbenannt wurde, schlug man sich mit selbstgefälligem dröhnen an die zitternde brust und versprach umgehend das grosse niewieder.
    Ich habe den hochmütigen schon nach der dreisten fälschung ihrer eigenen bestsellerliste, der sie in sachen sieferle eine stille stalinistische säuberung zuteilwerden ließen die aber aufflog, weil sie zu blöd waren, die auch wirklich bei allen listen in allen publikationsformaten durchzuführen, das abo gekündigt. Online nahmen sie dann dazu mal kurz in gewohnt knarzender arroganz stellung (die schlicht erkennen ließ, das keiner das buch zu ende gelesen hatte), in der printausgabe nie. Der spruch ‚wir sind papst‘ passt sehr viel besser als ‚keine angst vor der wahrheit‘. Wir irren nicht und wenn doch, dann ist alles ganz anders gewesen. Viel ruf ist da nicht mehr zu verspielen. Augstein, also der rudolf, nicht der walserspross, hat es gut: er ist tot.

  2. Abokündigung wegen jedem »Hennekäs« (badisch für Pillepalle) ist ja irgendwie so Neunziger.

  3. Der Spiegel hat ja wirklich gute Geschichten weiterhin. Aber diese Hochnäsigkeit und Arroganz sollte man sich an der Ericusspitze dringend abgewöhnen. Das hat nichts mit Journalismus zu tun, das ist BILD-Niveau.

    Habe mir seit längerem wieder das Magazin angeschaut. Wieder einige „Relotius-Passagen“ gefunden, bei denen ich mir nicht sicher bin: Stimmt das so? Wissen die zB, was dieser „Revoluzzer“ vor dem Sturm aufs Kapitol gedacht hat? Das liest sich natürlich gut, aber so einen wirklichen Erkenntnisgewinn liefert es nicht.

    Relotius hat dafür gesorgt, dass bei mir bzgl. des Spiegels ein massives Umdenken stattgefunden hat. Im Spiegel-Verlag anscheinend leider nicht. So viele Chancen wird das Magazin nicht bekommen.

  4. @Stefan Niggemeier (#4):

    Heute früh war ihm der Pocher „im Kern faschistisch“, jetzt die Spiegel-Bestsellerliste ohne Sieferle das Ergebnis einer „stalinistischen Säuberung“ – und morgen vielleicht die Wendler-Verpixelung ein „Castingshow-Holocaust“? Wir werden es erfahren…

    Zum Thema: Eine Lobbyistin setzt ein Ratgeber-Selbstoptimierungs-Gwyneth-Paltrow-schwört-darauf-Gewäsch in eigener Sache als redaktionellen Beitrag ab. Das Ergebnis ist interessegeleitet und anfechtbar, aber keine Fälschung im Sinne eines Relotius. Es ist auch keine ungekennzeichnete Werbung, denn der Spiegel hat kein Geld dafür erhalten (zumindest scheint das nicht Gegenstand der Rüge zu sein).

    Presserechtlich bedenklich ist also, dass die Perspektive der Autorin nicht gekennzeichnet wurde – eine formelle Rüge ist da hart, eine Missbilligung hätte es vielleicht auch getan. Womit sich der Spiegel die Rüge dann allerdings verdient hat, ist die Reaktion auf die Kritik. Ich denke, ohne die arrogante Abfuhr hätte der Presserat milder entschieden. Danach wollte er ein Exempel statuieren. Mir gefällt’s.

  5. Er erklärte zunächst, dass dem Magazin und ihm nicht bekannt gewesen sei, dass die Autorin „ganz offensichtlich eine wirtschaftliche Betätigung plant(e)

    Es freut mich jedesmal, wenn die unfehlbaren Großmäuler ihre eigenen klitzekleinen Fehlerchen mit Ahnungslosigkeit begründen.

    Die Geschäftsstelle des Presserates hatte als Entscheidungshilfe Recherchen über das Unternehmen „The New Health Club“ angestellt (vulgo: gegoogelt)

    Wer oder was ist eigentlich dieses google?

    … könne „von Vorsatz bei der Redaktion keine Rede sein, sie handelte allenfalls fahrlässig“

    Für meinen Geschmack hat der SPIEGEL in der letzten Zeit ein wenig zu oft „fahrlässig“ gehandelt.
    Vielleicht haben die lange nicht mehr ihre zigseitigen SPIEGEL-Standards gelesen. Da finden sich Kleinodien wie etwa

    Die Mitglieder der SPIEGEL-Redaktion sind höchsten journalistischen Standards verpflichtet.

    Humor haben die, das muss man ihnen lassen.

  6. @Kritischer Kritiker: Ja, gerügt wurde konkret wegen der fehlenden Trennung der Tätigkeiten. Der Schleichwerbe-Effekt sei als Folge daraus entstanden, wurde aber nicht eigens gerügt.

  7. Hatt schon beim Lesen des Artikels überlegt, wann wohl der erste Kommentator „RELOTIUS!!1!“ kräht. Oh, gleich Nummer 1. Seufz. Kann mal jemand eine Relotius-Fassung von Godwin’s Law machen?

    Und dann noch „stalinistische Säuberung“. Gemeint ist: Ein in einem rechtsextremen Verlag erschienener rassistischer Schinken, den ein Juror mittels dreister Manipulation in die Spiegel-Bestsellerliste gehievt hatte, wurde aus selbiger wieder entfernt. Bei näherer Betrachtung verlieren die stalinistischen Säuberungen des 21. Jahrhunderts doch einiges von ihrem Schrecken.

    Und Sie schwafeln anderswo was von „erwachsenem Umgang“ mit irgendwas, Herr Chiaro? Was Sie hier abliefern, ist Kleinkind (will das Abo nicht mehr, die sind böse, bäh!) bis pubertär (alberne Provokationen am laufenden Band), aber keine Spur erwachsen. Sie können keine Reflexion, Sie können nur Reflexe.

  8. Hatt schon beim Lesen des Artikels überlegt, wann wohl der erste Kommentator „RELOTIUS!!1! kräht

    Manche Beschwerden gehen einem irgendwann auf den Geist, auch wenn sie zutreffen.
    Der Klassiker sind die Hitlertagebücher, die von manch einem dem STERN vorgehalten werden in einem zeitlichen Abstand, nachdem jeder Mörder schon zweimal wieder draußen ist.

    Allerdings, manchmal sieht es so aus, als wenn der SPIEGEL das RELOTIUS!!1! nachgerade absichtlich herausfordert.
    Eigentlich müsste der Relotius-Fall ein Trigger sein für den Saustall wieder mal ausmisten und dem Personal Manieren beibringen. Nur ist außer den SPIEGEL-Standards (wer liest so was?) nichts weiter passiert, die machen weiter im alten Trott.

    Wie kann ein selbsternanntes Qualitätsblatt so tun, als wäre es wäre es zum ersten mal in der Menschheitsgeschichte zu Schleichwerbung gekommen. Ich hätte gedacht, dass steht irgendwo im Kleingedruckten des Veröffentlichungsvertrags (wie immer der in echt heißen mag) … verpflichtet sich … erklärt … Vertragsstrafe … die naheliegenden Stanzen eben.
    Falsch gedacht.

    Es ist ja nicht nur der LSD-Fall. Es ist die ganze Einstellung, die solche Pleiten vorhersehbar macht.
    Welchen Ethos lebt ein Periodikum, das mit Überschriften wie „US-Senat findet vorerst wohl keine Beweise gegen Trump“ hausieren geht? Oder ein BILD würdiger Artikel wie „Der Prinz und der Pöbler“? Oder die Buschmann-Maschenschaften? Oder „42 Unternehmen siedeln in die Niederlande über – und das ist erst der Anfang“? Oder „Wenn Kinder Hakenkreuze malen“? Oder „871 Übergriffe auf Muslime in Deutschland in 2019“? Oder Attila Hildmann will sich Horst Mahler beraten lassen? Oder „Trump will sich am Mount Rushmore verewigen lassen“? Oder …

    Der Journalismus ist tot – fünf Dinge, die du nicht über ihn wissen musst.

  9. @Jörn: Man muss den Spiegel nicht mögen, kann ihn auch für vieles grundsätzlich kritisieren. Aber weder der gerügte Text noch irgendwas, was Sie aufzählen, hat irgendeinen Bezug zu Relotius – abgesehen davon halt, dass das alles beim Spiegel erschien. (Zur Erinnerung: Das Problem bei Relotius war nicht ein Verstoß gegen das Trennungsgebot.) Das Relotius-Gekrähe ist in den allermeisten Fällen in der Tat genauso albern, wie beim Stern immer wieder mit den Hitler-Tagebüchern anzukommen.

  10. Ja, und nein, #4, lieber @niggi, die stalinistische säuberung. Ich hatte da in der tat gar nicht an die prozesse der 30er gedacht, sondern an ein foto. Mein fehler, das nicht einfach auch gesagt zu haben. Es gab da also ein bild, dass den grossen stalin im kreis seiner getreuen mitkämpfer zeigte. Einer nach dem anderen fiel in ungnade oder der wirklichen
    stalinistischen säuberung zum opfer, wurde also umgebracht oder verschwand in der versenkung der provinz. Aber das foto von stalin, h i e r der vergleich zur spiegelbestsellerliste, wurde weiter verbreitet, nur fehlten immer mehr alte kämpfer drauf. Als ob sie nie d a gewesen wären. Das war das tertium comparationis: es gab keine spur mehr vom sieferle, er war nie dagewesen. Aber mea culpa, so wie ich es sagte klang es natürlich falsch. Aber das foto ist natürlich die mutter der cancel culture. Vergleichen heisst übrigens nicht gleichsetzen, aber in deutschland will man das nicht verstehen. Kann man sich so schlecht über vergleiche erregen.
    Nein,
    #9, fakten gehen anders. Die bestsellerliste kennt keine juroren, nur verkaufszahlen. Vielleicht meinen sie ne andere liste? Die einer örr-anstalt? Wer nichts weiss, der belehrt am besten?
    Wer relotius nach so kurzer zeit nicht mehr hören will, der sollte sicher sein, dass der spiegel daraus wirklich lehren zog. Naja, @niggi kennt da gegenbeispiele.. hat er hier von geschrieben..

  11. @GC / #12: Was die Spiegel-Bestsellerliste betrifft, habe ich in der Tat etwas durcheinandergebracht: http://uebermedien.de/18120/der-rechte-rechte-platz-ist-frei-spiegel-loescht-heimlich-skandalbuch-aus-bestsellerliste/

    Der Vergleich mit stalinistischen Säuberungen ist allerdings auch dann völlig daneben, wenn er sich auf das berühmte, in mehreren Schritten retuschierte Foto bezieht. Denn da wurden die betreffenden Personen eben nicht nur aus dem Foto, sondern auch physisch beseitigt, was Sieferle auch dann nicht passiert wäre, wenn er den Erfolg seines Machwerks noch erlebt hätte.

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