Deutsche Vorurteile über US-Justiz

10 Gebote für bessere Berichte über amerikanische Strafprozesse

Jens Sörings letztes Wort vor Gericht

Deutsche Journalisten scheinen besessen von amerikanischen Kriminalfällen. Kaum eine Woche vergeht, ohne dass irgendwo ein Bericht aus einem amerikanischen Gerichtssaal oder Gefängnis erscheint.

Aber kaum ein Fall hat eine derart andauernde Faszination ausgeübt wie der von Jens Söring. 1985 tötete er Derek und Nancy Haysom, die Eltern seiner damaligen Freundin. Söring gestand die Tat und wurde 1990 in Virginia zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Im November 2019 wurde Söring überraschend auf Bewährung freigelassen. Begnadigt wurde er nicht: Das Virginia Board of Parole betonte ausdrücklich Sörings Schuld. Trotzdem wurde Söring bei seiner Ankunft am 17. Dezember in Deutschland von vielen als Justizopfer gefeiert. Dabei ist er in allen Instanzen gescheitert, und seine Unschuldslegende fußt vorwiegend auf Falschdarstellungen und Übertreibungen.

Viele deutsche Journalisten, die über den Fall Söring berichteten, haben jeden Ansatz von Neutralität über Bord geworfen. Paradebeispiel dafür ist der 2016 erschienene Dokumentarfilm „Das Versprechen – Erste Liebe Lebenslänglich“ von Markus Vetter und Karin Steinberger.

Aber sie sind nicht allein mit ihrer Faszination für amerikanische Kriminalfälle, besonders bei Verdächtigen mit deutschen Wurzeln. Peter F. Müller drehte 2004 den Film „Todesstrafe für eine Lüge“ über Dieter Riechmann, der 1987 seine Freundin in Miami Beach tötete. Sein Todesurteil wurde 2010 in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt.

Beide Filme sind Beispiele einer ganzen Gattung deutscher Berichterstattung: die kritische Aufarbeitung amerikanischer Gerichtsurteile. Die Filme weisen die typischen Schwächen von True-Crime-Storys auf: der Druck, alles in ein „unschuldig / schuldig“-Schema zu quetschen und „dramatische Momente“ zu (er)finden. Wie Stefan Winterbauer und Christian Meier anmerken, ist das auch in amerikanischen Filmen und Podcasts häufig anzutreffen. Aber deutsche Medienmacher stehen vor einer zusätzlichen Hürde – sie berichten über ein fremdes Rechtssystem. Und sie sind nicht immer in der Lage, die eigenen Wissenslücken zu erkennen. Deshalb haben sie oft einen selektiven, irreführenden Blick auf die Dynamik, das gesellschaftliche Umfeld und die Struktur der amerikanischen Strafjustiz.

Es ist meines Erachtens höchste Zeit für eine Korrektur. Hier die häufigsten Fehler und Fehlannahmen aus meiner Sicht in Form einer Liste von Geboten.


1. Du sollst nie vergessen, dass ein Prozess stattgefunden hat

Der deutsche Journalist ist nach Texas oder Florida oder Virginia geflogen, hat einen Wagen gemietet, ist zum Gefängnis gefahren und durch die Sicherheitsschleuse gekommen und sitzt jetzt einem Häftling gegenüber, der ihm erklärt, warum er unschuldig ist.

Aber warum sitzt dieser Mensch auf der anderen Seite der Glasscheibe?

In True-Crime-Dokus ist die Verhängung einer Freiheits- oder Todesstrafe das erste Kapitel eines spannenden Justizkrimis. Das Hauptverfahren liegt oft weit in der Vergangenheit und wird höchstens in Rückblenden gezeigt – und dann nur, um vermeintliche Fehler und Unzulänglichkeiten zu dokumentieren. Der Zuschauer bekommt nur sekundenlange Ausschnitte von stundenlangen Zeugenaussagen zu sehen. Sie vermitteln keinen Eindruck von der gesamten Beweislage, die die Jury bewogen hat, den Angeklagten für schuldig zu befinden, oder von den langwierigen Ermittlungen, die die dafür nötigen Beweise zu Tage gebracht haben.

In der realen Welt ist das Gerichtsurteil aber das letzte Kapitel einer sehr langen und oft sehr teuren Geschichte. Am Anfang ermittelt die Polizei. Wenn genug Beweise vorliegen, erhebt der Staatsanwalt Anklage. Dazu muss er ein unabhängiges Sondergremium (grand jury) davon überzeugen, dass ein Anfangsverdacht (probable cause) gegen den Beschuldigten besteht. Spätestens zu diesem Zeitpunkt bekommen Beschuldigte, die sich keinen Anwalt leisten können, einen Pflichtverteidiger beigestellt.

Nun muss eine Jury (petit jury) für das Hauptverfahren gewählt werden. Obwohl über 90 Prozent der amerikanischen Strafverfahren mit einem Deal beigelegt werden, können wir diese Fälle getrost außer Acht lassen; Medienmacher interessieren sich so gut wie nie für derartige Fälle.

Die Auswahl der Jury ist ebenfalls ein langwieriger Prozess. Der Richter lädt eine Gruppe von rund 50 zufällig ausgesuchten Bürger vor. Als Geschworene zu dienen ist eine Pflicht. Die Mitglieder dieser Zufallsgemeinschaft werden nun ausführlich befragt. Voreingenommene oder anderweitig ungeeignete Menschen werden ausgeschlossen bis nur zwölf bleiben.

Dann beginnt das Hauptverfahren. Die Auswertung von Beweisen wird durch einem strengen Kodex (Rules of Evidence) reguliert. Am Ende der Beweiserhebung bekommt die Jury detaillierte schriftliche Anweisungen über das anwendbare Recht. Alle zwölf Jurymitglieder müssen einstimmig befinden, dass der Angeklagte schuldig ist. Der Maßstab ist beyond a reasonable doubt – jenseits jeden vernünftigen Zweifels. Dieser Maßstab wird häufig für Laien folgendermaßen umschrieben: Sie müssen sich genau so sorgfältig über die Schuldfrage beraten wie bei den wichtigsten Entscheidungen Ihres Lebens – zum Beispiel Immobilienkauf oder Heirat.

Jeder Angeklagte hat auch ein Recht auf eine Revision. Ein Pflichtverteidiger wird das mehrbändige wörtliche Gerichtsprotokoll durchkämmen, um Revisionsgründe zu finden. Erst wenn diese Revision abgelehnt wird, ist das Urteil rechtskräftig.

Bis der Angeklagte verurteilt ist, haben sich also dutzende, wenn nicht hunderte Menschen mit dem Fall befasst. Sie haben abertausende Stunden investiert, um den Fall akribisch aufzuarbeiten. Je nach Komplexität können die Gesamtkosten für einen Prozess und anschließende Revision mehrere Millionen Dollar betragen. Sinn und Zweck dieses aufwändigen Verfahrens ist es, die Anzahl an Fehlurteilen möglichst gering zu halten.

Das funktioniert. In den USA sind Fehlurteile, genau wie in Deutschland, sehr selten; in amerikanischen Bundesgerichten haben ca. sechs Prozent der Revisionen Erfolg, in Deutschland sind es drei Prozent der Revisionen und drei Prozent der Wiederaufnahmeverfahren. Diese Quoten sind ein positives Zeugnis: Sowohl in Deutschland als auch in den USA verlaufen Strafverfahren in der Regel rechtskonform, und der Richtige wird verurteilt. Es wird immer Ausnahmen geben, aber die sind eben Ausnahmen.


2. Du sollst die vorherigen Gerichtsentscheidungen lesen und die Arbeit der Richter ernst nehmen

Bei einer Revision kommt es in der Regel zu einer mündlichen Anhörung, bei der mehrere Revisionsrichter pointierte Fragen an den Verteidiger bzw. den Staatsanwalt stellen. Aber es gibt noch weitere Rechtsmittel: Der Verurteilte darf ein habeas-corpus-Verfahren einleiten, das Pendant zum deutschen Wiederaufnahmeverfahren. Diesmal muss der Verurteilte (genau wie in Deutschland) in der Regel selbst einen Anwalt bezahlen oder das Wiederaufnahmegesuch selbst schreiben.

Oft tun deutsche Medienmacher diese Gerichtsentscheidungen mit einem beiläufigen Satz ab („Die Revisionen blieben alle erfolglos.“). Es wird selten erklärt, warum die Gerichte die Einwände abgewiesen haben.

In „Das Versprechen“ behaupten Söring und seine Unterstützer, der Richter sei bei seinem erstinstanzlichen Prozess befangen und die Verteidiger seien unfähig gewesen. Das sind schwerwiegende Vorwürfe, denen nachgegangen werden muss. Der kritische Zuschauer aber fragt sich: Der Prozess fand schon 1990 statt. Hat sich denn niemand seitdem um diese Vorwürfe gekümmert?

Der Film beantwortet diese Frage nicht. Doch es gibt eine Antwort, und die lautet: Ja. Schon 1991, im ersten von vielen Revisions- und Wiederaufnahmeverfahren, hat Söring die angebliche Befangenheit des Richters als Revisionsgrund geltend gemacht. Der Virginia Court of Appeals hat das Verfahrensprotokoll analysiert und keine Anzeichen dafür gefunden.

Die angeblich mangelhafte Verteidigung Sörings war auch Hauptthema bei Wiederaufnahmeverfahren sowohl vor den Gerichten Virginias als auch des Bundes. Jedes Mal wurde das Verhalten von Sörings Verteidiger überprüft und für kompetent befunden. Im Jahr 2000 zum Beispiel hat der Federal Court of Appeals for the Fourth Circuit die Strategie von Sörings Verteidiger unter die Lupe genommen und keine Fehler festgestellt. Selbst wenn ein Fehler vorgelegen hätte, resümierte das Gericht, hätte es keinen Einfluss auf den Verfahrensausgang gehabt, da Sörings Schuld durch „überwältigende Beweise“ bestätigt wurde (siehe Gebot 8).

Söring hat mindestens vier Revisions- bzw. Berufungsverfahren bekommen. Mindestens 15 Richter auf Staats- und Bundesebene haben seine Revisionsgründe geprüft. Jeder davon, ohne Ausnahme, fand Sörings Behauptungen haltlos – und erklärte genau warum.

Das alles wird in „Das Versprechen“ ignoriert. Dasselbe gilt für „Todesstrafe für eine Lüge“. Die jahrelangen Verfahren, die Debatten, die Entscheidungen – alles wird mit einem kurzen Verweis auf erfolglose Revisionen abgetan. Man fragt sich, warum überhaupt Richter bestellt und bezahlt werden, wenn ihre Arbeit ignoriert wird.


3. Du sollst nicht allem, was ein Verurteilter sagt, Glauben schenken

Die überwältigende Mehrheit der amerikanischen (und deutschen) Gefängnisinsassen sind zu Recht verurteilt worden. Viele davon sind aber nach wie vor keineswegs damit einverstanden. Häftlinge reklamieren ihre Unschuld aus mehreren Gründen. Eine kleine Minderheit ist unschuldig, was natürlich nie vergessen werden darf. Manche sind schuldig, aber haben sich vom Gegenteil überzeugt. Wieder andere sind schuldig und wissen es, wissen aber auch, dass keiner in der Außenwelt sich besonders um Schuldige kümmert. Deshalb lügen sie und beteuern ihre Unschuld.

Um ihre Behauptungen zu untermauern, bestreiten sie längst nachgewiesene Sachverhalte, spielen ihre Rolle bei gemeinschaftlich begangenen Straftaten herunter, bauen Verschwörungstheorien auf und untersuchen versessen jedes Beweisstück und jede Aussage gegen sie.

Eine Mahnung zur Vorsicht bei Unschuldsbehauptungen aus dem Gefängnis mag auf den ersten Blick überflüssig erscheinen. Die gesunde Skepsis wird aber ausgeschaltet, wenn ein deutscher Journalist in die USA fliegt.

Es gibt dutzende Reportagen in den deutschsprachigen Medien, in denen rechtskräftig verurteilten Straftäter ausführlich und unkritisch interviewt werden. Schwerpunkt der beiden genannten Dokus sind auch lange Interviews mit den verurteilten Mördern. Dabei werden keine kritischen Fragen gestellt. Verkehrte Welt: Bei einem Interview mit einem mutmaßlichen Mörder verhält sich ein Journalist weniger kritisch als mit einem x-beliebigen Kommunalpolitiker.

Ich sehe mir diese Interviews an und denke: „Ich könnte mit vier bis fünf pointierten Fragen diese Menschen in große Erklärungsnot bringen.“ Eigentlich könnte das jeder – die Geschichten der Verurteilten sind häufig offensichtlich widersprüchlich. Aber diese Widersprüche werden nicht aufgearbeitet.

Der Grund liegt auf der Hand: Kritische Fragen würden die Glaubwürdigkeit des Verurteilten beschädigen, der quasi der Star der Sendung ist. Das David-gegen-Goliath-Schema (unschuldiger Underdog gegen den allmächtigen Staat) würde verschwimmen. Am Ende würde eine kritische Perspektive zwar der Wahrheitsfindung dienen, aber kein Millionenpublikum begeistern.


4. Du sollst nicht allem, was ein Verteidiger sagt, Glauben schenken

Ich war einmal Pflichtverteidiger in den USA. Mittellose Menschen gegen den Staat zu verteidigen, ist ein schöner und ehrbarer Beruf. Damals habe auch ich Journalisten Interviews gegeben. Dabei habe ich nie wissentlich gelogen, weil das ein schwerwiegender Verstoß gegen meine Berufspflicht gewesen wäre. Aber ich habe nie die volle Wahrheit gesagt – meistens, weil das auch meine Berufspflicht verletzen würde.

Amerikanische Gerichtsverfahren sind nicht kooperativ, sondern gegnerisch (adversarial). Ziel des Staatsanwalts ist es, die Schuld der Angeklagten zu beweisen. Ziel des Verteidigers ist es, einen Freispruch zu erreichen. Dabei dürfen beide Seiten jedes probate und lautere Mittel einsetzen.

Dank dieser betont gegnerischen Struktur stellen die Kontrahenten (Staatsanwalt und Verteidiger) oft zwei gegensätzliche Versionen des Tatgeschehens dar und greifen die jeweilige andere Version frontal an. Am Ende des Gefechts, so die Logik, wird die Wahrheit dastehen, wie ein einsamer Überlebender auf einem noch rauchenden Schlachtfeld. The „crucible of meaningful adversarial testing“ (Feuerprobe der gegnerischen Prüfung) heißt es in einem amerikanischen Grundsatzurteil.

Das hat mehrere Nebeneffekte. Der wichtigste für unsere Zwecke: Ein amerikanischer Strafverteidiger wird immer nur eine Seite der Geschichte widergeben. Selbst wenn er weiß, dass sein Mandant schuldig ist, wird er – darf er – dies nie ohne Einwilligung des Mandanten preisgeben. Der Strafverteidiger darf keine Lügen verbreiten, muss aber alles tun, um belastende Tatsachen und Aussagen herunterzuspielen und Aufmerksamkeit auf Schwachstellen in der Beweislage zu lenken. Die Aussagen eines Strafverteidigers sind relevant und interessant, aber nur solange man weiß, dass sie immer nur eine Seite der Geschichte darstellen. Dasselbe gilt für den Staatsanwalt – aber dieser Hinweis ist überflüssig; deutsche Journalisten legen immer eine gesunde journalistische Skepsis an den Tag, wenn sie mit amerikanischen Staatsanwälten reden.


5. Du sollst ehrlich und transparent über die Motivlage der Betroffenen und die Rahmenbedingungen deiner Reportage berichten

Wenn mediales Interesse an einem Fall besteht, gibt es immer eine sehr heikle Frage für den Strafverteidiger: Soll der Beschuldigte mit der Presse reden?

Meistens wollen Mandanten ihre Sichtweise erzählen, und die „Lügen“ der Staatsanwaltschaft kontern. Aber ein Interview mit einem Pressevertreter kann – je nach Mandant und Beweislage – leicht zur Katastrophe werden. Vielleicht erzählt der Häftling eine Geschichte, die mit seiner Aussage beim Hauptverfahren nicht übereinstimmt. Oder er wird bei kritischen Nachfragen wütend und bedroht den Journalisten. Oder er äußert rassistische Vorurteile oder haarsträubende Verschwörungstheorien.

In einem mir bekannten Fall sagte einmal ein Angeklagter mit der ihm charakteristischen saftigen Wortwahl: „Die Staatsanwältin ist eine verfickte Lügnerin. Sie sagt, ich hätte die Opfer mit einer 9mm-Pistole erschossen. Bullshit! Ich habe die Motherfucker mit einem 32-Kaliber-Revolver abgeknallt!“ Jeder Strafverteidiger in den USA kann ein Lied von derartigen Entgleisungen singen.

Aus Angst davor raten viele Rechtsanwälte ihren Mandanten dringend von Interviews mit Journalisten ab. Aber wenn der Mandant unbedingt mit der Presse reden will, gehen viele Anwälte einen Kompromiss ein: Der Reporter darf mit dem Mandanten reden, aber keine Fragen zum Beispiel zum Tatgeschehen oder zum Prozess stellen. Ist es mit der journalistischen Ethik vertretbar, Interviews unter solchen Auflagen zu führen?

Wahrscheinlich schon. Aber eines ist meines Erachtens unabdingbar: Das Publikum muss stets darauf hingewiesen werden, unter welchen Bedingungen oder Auflagen das Interview stattfand. In amerikanischen Dokus ist das üblich: „Wir dürften mit Herrn X reden, aber sein Anwalt hielt uns an, keine Fragen über die Tatnacht zu stellen.“ Manchmal dagegen lautet der Hinweis, dass keine Fragen tabu (off-limits) waren.

Ich habe noch nie einen derartigen Hinweis bei einer deutschen Dokumentation über amerikanische Kriminalfälle gehört. Dabei halte ich es für wahrscheinlich, dass die Interviews mit Jens Söring und Dieter Riechmann unter derartigen Auflagen geführt wurden. Wenn das stimmt, hätte man die Zuschauer darüber informieren sollen.

Dasselbe Transparenzgebot gilt auch für parteiische Experten und Gutachter. Im Abspann von „Das Versprechen“ heißt es: „Im August 2016 bestätigte das gerichtsmedizinische Institut von Virginia, dass die Blutspuren am Tatort, Blutgruppe O, nicht von Jens Söring stammten.“ Das stimmt nicht. Diese Schlussfolgerung stammt von Sörings Anwälten und von zwei bestellten, parteiischen Gutachtern. Unabhängige Gutachter dagegen sind allesamt zu dem Schluss gekommen, dass die DNA-Analyse und Blutgruppentypisierung Sörings Anwesenheit am Tatort nicht ausschließen.

In „Todesstrafe für eine Lüge“ hören wir von Forensikern und Ballistik-Experten. Es wird aber nie klar gemacht, wer diese Menschen bezahlt hat. Die Filmemacher? Riechmanns Anwälte? Oder arbeiteten die Gutachter pro bono publico?

In Deutschland werden Gutachter in der Regel durch das Gericht bestellt, in den USA aber fast ausschließlich von den Parteien. Abermals kommt die gegnerische Qualität des amerikanischen Rechts zum Vorschein. Müssen wir annehmen, dass diese Experten gegen Geld lügen? Nein. Die Antwort auf forensische Fragen – Wann ist das Opfer gestorben? Was bedeutet das Muster der Blutspuren? Was für ein Messer wurde benutzt? – ist häufig umstritten; zwei Experten können auf vollkommen ehrliche Weise zu gegensätzlichen Folgerungen kommen. Die Schlussfolgerungen eines bezahlten, parteiischen Gutachters sind nie das letzte Wort. Es ist legitim, aus diesen Gutachten zu zitieren und mit diesen Gutachtern zu reden – aber die Argumente müssen immer als parteiisch gekennzeichnet werden.


6. Du sollst die Rolle der Beteiligten verstehen

Die meisten deutschen Journalisten wissen nur ungefähr, was eine amerikanische Jury alles tun darf und was nicht. Der Grund dafür ist einfach: Es gibt keine Jurys in Deutschland, sondern nur Schöffengerichte. In Deutschland ist der Richter der Schwerpunkt des Prozesses; er oder sie führt den Prozess buchstäblich. In den USA dagegen ähnelt die Rolle eines Richters eines Schiedsrichters: Er muss Regelverstöße ahnden und Konflikte lösen, darf den „Spielfluss“ aber nicht unterbrechen.

Bei jedem Prozess entscheidet die Jury – und nur die Jury – über die alles entscheidende Schuldfrage. Sie erhält eine ausführliche Erklärung des einschlägigen Rechts und wendet es auf den Sachverhalt an. Nur in Ausnahmefällen darf der Richter an der Entscheidung der Jury rütteln. Viele deutsche Beobachter finden die Institution der Jury befremdlich, aber sie ist fest im amerikanischen Justizbewusstsein verankert.

Weitere wichtige Unterschiede betreffen die Rolle des Angeklagten. Wie in Deutschland genießt er in den USA ein Aussageverweigerungsrecht. Aber wenn er aussagt, wird er vor einem amerikanischen Gericht wie ein gewöhnlicher Zeuge behandelt. Er muss einen Eid leisten und darf ins Kreuzverhör genommen werden.

Wenn der Angeklagte schweigt, darf die Jury nichts über etwaige vorherige Straftaten erfahren. Aber wenn er aussagt, darf die Jury alles wissen, was seine Glaubwürdigkeit betrifft – zum Beispiel auch etwaige Verurteilungen für Betrug, Meineid, Diebstahl.

Der Verteidiger kann den Mandanten aber vor den Nachteilen einer Aussage nur warnen: Der Angeklagte besitzt ein absolutes, unveräußerliches Recht darauf, vor dem Gericht auszusagen. Deshalb musste ich schmunzeln, als die Off-Stimme in „Todesstrafe für eine Lüge“ erzählt, der Verteidiger habe einen „entscheidenden Fehler“ begangen, als er Dieter Riechmann in den Zeugenstand „gerufen“ hatte. Da Riechmann reichlich vorbestraft war – darunter wegen eines früheren Tötungsdeliktes – bin ich ziemlich sicher, dass sein Anwalt ihn vor einer Aussage gewarnt hatte. Aber Riechmann traf die verhängnisvolle Entscheidung, trotzdem auszusagen. Die Jury erfuhr von seinem zwielichtigen Vorleben als Zuhälter, Hochstapler und Hallodri, und seine Glaubwürdigkeit wurde schwer beschädigt. Die Schuld für diese Katastrophe trug aber nur Dieter Riechmann, nicht seinen Anwalt.


7. Du sollst gesunden Menschenverstand walten lassen

In einem Bericht der „Bild“-Zeitung über die Freilassung Sörings steht der Satz: „Auch der blutige Sockenabdruck [am Tatort] konnte nicht von Söring stammen – er war zu klein.“ In der Tat hinterließ Jens Söring einen blutigen Sockenabdruck am Tatort. Ein Foto davon war ein Beweisstück in seinem Prozess, und die Jury und alle anderen durften den Sockenabdruck mit einem Abdruck von Sörings Fuß vergleichen.

Wenn man den „Bild“-Satz liest, fragt man sich, warum niemand den Unterschied zwischen Sörings Fußabdruck und dem Fußabdruck am Tatort bemerkt hat. Warum hat der Richter es zugelassen, dass zwei völlig unterschiedliche Fußabdrücke als „vergleichbar“ dargestellt werden? Haben Sörings Verteidiger denn keinen Einspruch erhoben? Waren alle Prozessbeteiligte blind oder gekauft?

Ein englisches Sprichwort heißt: „If it’s too good to be true, it probably is.“ Wenn es schier unglaublich erscheint, dass ein derart eklatanter Fehler unbemerkt blieb, sollte man es in der Tat nicht glauben. Sörings Fußabdruck war natürlich durchaus mit dem Sockenabdruck am Tatort vergleichbar. Jeder kann dies bestätigen – überall im Netz gibt es die Bilder, die die Jury gesehen hat.

Gesunder Menschenverstand hilft auch beim Dokumentarfilm über Dieter Riechmann. Seine Anwälte haben zahlreiche Menschen von den Straßen von Miami Beach aufgetan, die eine andere Version des Mordes erzählen als die Staatsanwaltschaft. Das ist keine Überraschung: Riechmanns Unterstützer haben einmal 15.000 Dollar für entlastende Hinweise angeboten. Sie stellten Plakate im Drogenviertel von Miami Beach auf. Es sollte nicht überraschen, dass sich selbst Jahrzehnte nach dem Prozess Menschen gemeldet haben, um neue Informationen zum Mord beizutragen.

Aber diese denkbar fragwürdigen Zeugen werden mit keiner kritischen Frage konfrontiert. Der gesunde Menschenverstand verbietet es nicht, den Erzählungen von Drogendealern, Drogensüchtigen, Räubern und Prostituierten zuzuhören; er verbietet es aber, diese Erzählungen unkommentiert wiederzugeben. Übrigens gebietet es der gesunde Menschenverstand auch, Menschen, die ihre Version einer Geschichte mehrmals geändert haben – wie Jens Söring und Dieter Riechmann es nach eigenen Angaben getan haben –, zu misstrauen.


8. Du sollst erkennen, dass nicht alle Prozessfehler gravierend sind

Wozu gibt es Berufungs- und Revisionsgerichte? Um sicherzustellen, dass jeder Strafprozess fehlerfrei ist? Nein. Ihre Aufgabe ist es sicherzustellen, dass der Angeklagte einen ausreichend rechtsstaatlichen Prozess hatte. Ein Urteil wird nur unter zwei Umständen aufgehoben: 1. Es gibt einen gravierenden Fehler, der den ganzen Prozess an sich ungültig macht (zum Beispiel einen Richter, der keiner war); oder 2. Es gibt einen Fehler, der zum falschen Ergebnis führen konnte.

Sowohl in den USA als auch in Deutschland führen Fehler in diesen beiden Kategorien zwangsweise zur Aufhebung des Urteils. Aber es gibt eine dritte Kategorie von Fehlern, die ungleich häufiger anzutreffen ist: Fehler, die den Ausgang des Prozesses nicht beeinflussen, harmless errors.

Jeder Rechtsstaat kennt ähnliche Regeln zu Verfahrensfehlern, weil Ressourcen knapp und Strafprozesse teuer und zeitaufwändig sind. Die allermeisten Fehler, die von Angeklagten reklamiert wurden, gehören dieser dritten Kategorie an, weshalb die überwältigende Mehrheit von Revisionen scheitert. Sie scheitern nicht, weil der Prozess fehlerfrei war, sondern weil der Prozess nicht zum falschen Ergebnis kam.

Die überwältigende Mehrheit von deutschen Journalisten, die über amerikanische Strafprozesse berichten, scheinen diese Grundsätze nicht wirklich verstanden zu haben. Immer wieder reklamieren sie vermeintliche „Fehler“ bei amerikanischen Strafprozessen, ohne zu erwähnen, dass nach einer eingehenden Prüfung (siehe Gebot 2 oben) ein Revisionsgericht befunden hat, dass der Fehler keinen Einfluss auf den Ausgang des Prozesses hatte.


9. Du sollst das demographische und soziokulturelle Umfeld nicht außer Acht lassen

Einmal las ich ein Bericht im WDR von einer Journalistin, die einen Brieffreund auf dem Todestrakt in Florida besucht hat. Es fiel die Bemerkung, dass der Brieffreund einer der „wenigen“ Todesverurteilten in Florida mit „weißer Hautfarbe“ war. Bestimmt lasen tausende Deutsche diesen Bericht und dachten: „Ja, so ist es bei den Amis. Nur arme Schwarze landen im Gefängnis.“

Das stimmt nicht. Tatsächlich gibt es derzeit im Todestrakt im Florida 203 weiße und 124 schwarze Menschen. „Zugegeben,“ sagt der deutsche Kritiker der amerikanischen Justiz, „aber Schwarze machen nur 13 Prozent der Bevölkerung aus, aber 37 Prozent der Menschen auf dem Todestrakt in Florida. Das ist ein klarer Fall von Diskriminierung!“

Nicht unbedingt. Der Grund dafür ist so bedauerlich wie unbestritten: Manche Gewaltdelikte kommen viel häufiger bei schwarzen Amerikanern vor als bei anderen Gruppen. In den USA werden Statistiken zur Herkunft von Angeklagten und Verurteilten akribisch gesammelt, um Hinweise auf Diskriminierung aufzudecken. Demnach begehen schwarze Menschen rund die Hälfte aller Tötungsdelikte in den USA (über 90 Prozent der Opfer dabei sind auch Schwarze). Die Häufigkeit von Tötungsdelikten von Schwarzen ist achtmal höher als von Weißen, schwere Raubüberfälle kommen ca. zehn- bis zwölfmal so häufig vor, Sexualdelikte ca. sechs- bis achtmal. Eine Untersuchung der „New York Times“ ergab, dass ca. 75 Prozent aller mass shootings (Schießereien mit mindestens vier Opfern) von Schwarzen begangen wurden. Anlässe waren in der Regel Auseinandersetzungen unter Party-Gästen, Beleidigungen, und/oder Bandenkriminalität.

Es kommen viele andere Faktoren hinzu, die diese Diskrepanzen zum Teil relativieren – aber die Unterschiede sind dermaßen groß, dass niemand an der Existenz dieses Phänomen zweifelt. Es ist keineswegs so, dass schwarze Amerikaner generell krimineller sind als andere – die überwältigende Mehrheit ist nicht vorbestraft. Es bedeutet aber, dass es eine spezifische kriminelle Subkultur in Teilen der schwarzen Community gibt, die zu diesen überproportionalen Verbrechensraten führt.

Dasselbe gilt übrigens in Deutschland, wo Ausländer und Menschen mit Migrationshintergrund in Gefängnissen deutlich überrepräsentiert sind. Die Gründe sind in beiden Fällen vermutlich ähnliche: eine Mischung aus Diskriminierung, schlechten Bildungschancen, und eben eine gewaltverherrlichende Macho-Subkultur. In den USA kommt natürlich die Omnipräsenz von Schusswaffen hinzu.

Vorsicht ist auch geboten beim Thema der Polizisten, die auf schwarze Menschen schießen. Einige Morde wie die an Laquan McDonald oder Walter Scott haben zu Recht für Aufsehen gesorgt. Die „Zeit“ berichtete 2016 unter dem Titel „Polizeigewalt an schwarzen Menschen erreicht einen Höchststand“:

Insgesamt sind im vergangenen Jahr 1.134 Menschen in den USA von Polizisten erschossen worden. Davon waren 577 weiß, 300 schwarz und 193 hispanischer Abstammung. Schwarze und hispanische Menschen machen zusammen weniger als 38 Prozent der US-amerikanischen Gesamtbevölkerung aus.

Aber wie wir gesehen haben, gibt es deutliche Unterschiede bei der Verbrechensrate von schwarzen und weißen Amerikanern. Deshalb werden junge schwarze Männer deutlich häufiger in gefährliche Konfrontationen mit Polizisten verwickelt. Wenn man das mitberücksichtigt, relativieren sich die Unterschiede zwischen Weißen und Schwarzen, die von Polizisten erschossen werden, dramatisch, wie wissenschaftliche Studien von Roland Fryer und anderen Forschern gezeigt haben. Ein Überblick über die Literatur kam zum folgenden Schluss:

Unter Berücksichtigung von Unterschieden bei Verhaftungen und Gewaltkriminalität war es tatsächlich weniger wahrscheinlich, dass schwarze Bürger bei Auseinandersetzungen mit der Polizei erschossen und getötet wurden – ein Muster, das im Widerspruch zu einer Reihe von Interpretationen in den Medien steht.

Es ist unbestreitbar, dass es Diskriminierung in der amerikanischen Strafjustiz gibt. Laut einer ambitionierten Studie bekommen Angeklagten schwarzer Hautfarbe zum Beispiel vor Bundesgerichten 19,1 Prozent längere Freiheitsstrafen als vergleichbare weiße Angeklagte. Das ist ein schwerwiegendes Problem, das angegangen werden muss – aber nicht das scheinbar eklatante Missverhältnis, das oberflächliche Vergleiche suggerieren.


10. Du sollst dich immer fragen: Würde ich über einen deutschen Strafprozess so berichten?

Würde ich die Behauptungen eines verurteilten Mörders ohne kritische Nachprüfung wiedergeben?

Würde ich die ausführlichen Entscheidungen des Oberlandesgerichts bzw. des Bundesgerichthofs gar nicht erwähnen bzw. mit ein paar Wörtern abtun?

Würde ich lange Ausschnitte von Interviews mit Strafverteidigern ausstrahlen, ohne auch Stellungnahmen von der Staatsanwaltschaft gebührend zu berücksichtigen?

Würde ich Schlüsse auf die gesamte deutsche Strafjustiz auf der Grundlage eines einzelnen Falls ziehen?

Würde ich die gesamte deutsche Strafjustiz als rassistisch brandmarken, weil Ausländer und Menschen mit Migrationshintergrund die Mehrheit aller deutschen Gefängnisinsassen stellen?

Die oben gestellten Fragen fußen auf einer schlüssigen Annahme: Die amerikanische und die deutsche Strafjustiz sind im Großen und Ganzen ähnlich verlässlich, und deshalb sollte man beiden Systemen nicht unkritisch, aber mit einem gewissen Grad an Respekt begegnen.

Gebildete Deutsche sind in der Regel stolz auf das Grundgesetz und auf die deutsche Justiz. Dieser Stolz ist auch gerechtfertigt. In den meisten Fällen kommen deutsche Gerichte zu gerechten Urteilen. Aber dasselbe gilt auch für die USA. Die Strafen sind in den USA viel härter als in Deutschland (auch das ist eine Erklärung für die Abneigung gebildeter Deutscher gegenüber der amerikanischen Strafjustiz), aber sie treffen meistens den Richtigen.

Viele Medienkonsumenten hierzulande werden mit dieser Feststellung sicher hadern: Schließlich kennen deutsche Zeitungsleser und Fernsehzuschauer die Strafjustiz der USA ausschließlich von vermeintlichen und echten Fehlurteilen und Justizirrtümern. Es ist, als wären die einzigen Quellen über die deutsche Justiz die Fälle Mollath, Wörz und Rupp.

Das Ergebnis ist eine verzerrte Wahrnehmung, die leider auch von deutschen Politikern manchmal geteilt wird. Man denke an Hertha Däubler-Gmelins berühmte Feststellung, die amerikanische Justiz sei „lausig“. Diese Wahrnehmung herrscht offenbar auch in den Chefetagen einiger deutscher Medienhäuser. Nur so lässt sich erklären, wie Claas Relotius mit seinen absurden Erzählungen über die USA (darunter einer über eine Amerikanerin, die vom Bundesstaat zu Bundesstaat reist, um Hinrichtungen beizuwohnen) durchgekommen ist.

Amerika ist kein Entwicklungsland mit einer korrupten, unreifen und drastisch unterfinanzierten Strafjustiz, auf deren Urteilen kein Verlass sein kann. Es gibt Reformbedarf und viel Raum für Verbesserung in den USA, und Millionen Amerikaner aus beiden politischen Parteien sind dabei, Schwachstellen in der Strafjustiz aufzudecken und grundlegende Reformen durchzusetzen. Deutsche Journalisten könnten zu ähnlichen Tendenzen in Deutschland beitragen – wenn sie nur genauso viel Reformeifer zuhause zeigten, wie sie in den USA an den Tag legen.

27 Kommentare

  1. Autsch… der Finger in der Wunde tut gerade sehr weh, selbst wenn ich nur als Leser genauso unkritisch war wie die Berichtenden. Nebenbei habe ich mich im Fall Söring schon einmal gefragt: Aber wenn er nun doch schuldig ist, dann ist diese ganze Feierei ziemlich ekelhaft. Aber viel zu leicht glaubt man, dass es in Amerika schon ein Fehlurteil gewesen sein wird, und lässt alles obige, was man besser wissen sollte, außer Acht. Danke!

  2. Was mir hier noch fehlt sind Belege, dass diese fehlerhafte Berichterstattung in Deutschland wirklich ein Problem ist. Irgendwie ist der Fall ein wenig an mir vorbei gegangen und ich war mir nicht bewusst, dass es eine signifikante Anzahl Journalisten gibt, die hier von Justizfehlern schreiben. Ich kann aber auch verstehen, dass hier nicht gezielt mit dem Finger auf die journalistische Konkurrenz gezeigt sondern lieber indirekte Kritik geübt wird.

  3. Dankeschön, sehr lehrreich!
    Aber trotzdem die Frage: wie könnte man „unwissentlich lügen“? Entweder sagt man wissentlich die Unwahrheit, dann nennt man das eine Lüge, oder unwissentlich, dann nennt man das Irrtum.

  4. Waren Deutsche unter den Tätern?
    Ist die Frage zu bejahen, findet sich wohl automatische Anteil- bis Parteinahme, wie bei der Frage nach den deutschen Opfern bei Unglücken aller Art.

    Da sieht man mal, zu welchen Leistungen die furchtbare Abstraktion der Volkszugehörigkeit in der Lage ist.

  5. „Da sieht man mal, zu welchen Leistungen die furchtbare Abstraktion der Volkszugehörigkeit in der Lage ist.“

    Dabei weiß doch jeder, dass in den USA nur Schwarze zu Unrecht verurteilt werden.

  6. @8
    Das will ich nicht bewerten, aber z.B. ist der Ferguson Täter „zu Recht“ erschossen worden, als er einen Polizisten angriff.

  7. Auch von mir ein herzliches Dankeschön! Es ist leider selten, dass mal jemand eine Lanze für das Justizwesen bricht, sei es nun in den USA oder hierzulande. Ich habe den Eindruck, viele Journalisten lesen die Entscheidungen der Gerichte nicht einmal, obwohl sie frei zugänglich sind. Dabei sind sie – jedenfalls in Deutschland – oftmals hervorragende Quellen für den Sachverhalt und bieten jede Menge Stoff für kritische Nachfragen: Sie sind schließlich das Destillat aus vielen, vielen Ermittlungsschritten professioneller Ermittler, angefangen von Polizei über Staatsanwaltschaft, Gutachtern, Ermittlungsrichter(n) und Richter(n) in der Hauptverhandlung sowie evtl. höherer Instanzen. Dass die alle doof wären, inkompetent und/oder voreingenommen, kann vorkommen, natürlich. Aber die Wahrscheinlichkeit dessen sollte doch auch ins journalistische Kalkül einfließen…

  8. Kurze Frage dazu:
    In Deutschland ist es ja — meines Wissens zumindest — so, dass auch der Staataanwalt entlastendes Material ggü. dem Angeklagten in den Prozess einbringen muss. Sprich: der Staatsanwalt ist nicht „gegen“ den Angeklagten, sondern „für“ die Wahrheit (zumindest theoretisch).
    Der Artikel ließt sich so, als ob das in den USA anders wäre. Stimmt das? Also was macht der Staatsanwalt in den USA, sollte er von entlastendem Material erfahren? Gibt er es weiter oder ignoriert er es?

  9. @11 Ichbinich

    Steht ja so im Artikel:
    „Amerikanische Gerichtsverfahren sind nicht kooperativ, sondern gegnerisch (adversarial). Ziel des Staatsanwalts ist es, die Schuld der Angeklagten zu beweisen. Ziel des Verteidigers ist es, einen Freispruch zu erreichen. Dabei dürfen beide Seiten jedes probate und lautere Mittel einsetzen.“

    Trotzdem ist Ihre Frage interessant. Ist es ein lauteres Mittel, entlastende Erkenntnisse zu ignorieren? Der Anwalt darf das ja offensichtlich.

    Auch von meiner Seite vielen Dank für den Artikel. Auch ich habe mich zuvor von der Unschuld Sürings überzeugen lassen und ziehe daher aus diesem Artikel in mehrfacher Hinsicht neue Erkenntnisse.

  10. @ichbinich
    Richtig verstanden, der Staatsanwalt kann es ignorieren. Es ist Aufgabe des Verteidigers, entlastendes Material zu finden und vorzubringen.

    Ich hatte mich mal eine Zeit lang relativ intensiv mit dem US-Rechtssystem beschäftigt und muss sagen, aus meiner Sicht kommt dabei das US-Recht weniger gut weg, als es hier dargestellt wird.
    Was mit Sicherheit auch an meiner Prägung durch das deutsche Systems beruht.
    Ich habe die Details nicht mehr so auf dem Schirm, aber ich meine mich zu erinnern, dass gerade dieses adversarial System für mich als besonders Fehleranfällig rüber kam.
    Auch US-Staatsanwälte sind Menschen und Menschen haben die Eigenschaft, Fehler vertuschen zu wollen.
    Wie der Artikel schön darlegt, ist vor einer Gerichtsverhandlung schon sehr viel geschehen. Die Staatsanwaltschaft und die Ermittlungsbehörden mussten schon viel Manpower investieren. Womit die Staatsanwaltschaft sich quasi automatisch in eine Blase begibt (um einen Bogen zum Blog-Thema Medien zu schlagen, in dem Meinungs-Blasen ja auch eine Rolle spielen), in der nur noch belastendes Material wirklich wahrgenommen wird.
    Im deutsche System muss dieses Material in die Akten aufgenommen werden und der Verteidigung zur Verfügung gestellt werden.
    Im US-System aber eben nicht.
    Ich weiß nicht, ob ich das gut finden soll und ich neige dazu, hier auch der Meinung zu folgen, dass gut betuchte Mandanten einen Vorteil haben, weil sie mit Geld die Manpower aufbringen können, selbst nach entlastendem Material zu suchen, was einem weniger gut betuchten Angeklagten nicht so leicht möglich ist.
    Wenn man dazu bedenkt, dass der Staatsanwalt sich zur Wahl stellen muss, also auch eine politische Agenda verfolgt, bin ich aus deutscher Sicht noch kritischer gegenüber dem US-System.

    Ich bin schon länger raus aus dem Thema und kann argumentativ sicher nicht mit dem Autor mithalten, aber damals, als ich mich recht intensiv damit Beschäftigte, war ich ganz froh, dass unsere System anders aufgebaut ist.
    Und wäre ich Journalist, so würde ich aus diesen Gründen eben auch kritisch über Urteile aus den USA schreiben.
    Was natürlich nicht bedeutet, völlig unreflektiert zu schreiben, was mit Sicherheit auch vorkommt.
    Aus meiner Sicht aber auch nicht so schlimm, wie es der Artikel hier darstellt.
    Wie Erwinzk in #4 schreibt, ist auch mir nicht aufgefallen, dass zu negative Berichterstattung über das US-System hier wirklich ein Problem darstellt.

  11. @Micha

    Danke für die Aufklärung. Das finde ich dann allerdings auch problematisch, wenn entlastende Hinweise vom Staatsanwalt nicht in die Hände der Verteidigung gelangen.

  12. @ichbinich: Klingt hier ebenfalls so https://amrecht.com/nehring-staatsanwaltschaft-2007.shtml, wobei ich auch noch zweifle. Wenn die US-amerikanische Staatsanwaltschaft der Verteidigung tatsächlich entlastende Beweise vorenthalten könnte, auch wenn man sie beispielsweise nur zufällig auffindet, wäre das schon ein starkes Stück … eine Zeugenaussage, dass auch noch ein anderes Fahrzeug am Tatort gesehen wurde, den Umstand, dass an der Tatwaffe neben DNA des Täters und Opfers noch weitere DNA gefunden wurde, etc. etc. … irgendwie kann ich mir nicht recht vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft sowas bewusst verheimlichen können soll.

  13. „irgendwie kann ich mir nicht recht vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft sowas bewusst verheimlichen können soll.“
    Doch, ich bin mir da ziemlich(!) sicher, dass dem so ist.

    In der Regel ist das auch in so fern kein Problem, sollte es sich bei den entlastenden Material um entscheidendes Material handeln, was die Täterschaft des Verdächtigen ausschließt. Damit wäre der Verdacht dann obsolet und die Ermittlungen gehen weiter.

    Allerdings, wie ich schon schrieb, wenn alles auf den Verdächtigen hindeutet, keine entscheidenden entlastende Beweise aufgetaucht sind, wenn die Grand Jury überzeugt wurde, wenn kein Deal geschlossen wurde, wenn es also wirklich zum Prozess kommt, dann sind schon sehr viele Wege bestritten. Und falls dann zufällig während des Prozesses doch noch etwas entlastendes bei der Staatsanwaltschaft auftaucht, dann muss die sich dazu nicht äußern. Und wird es wahrscheinlich auch nicht, eben, weil schon so weit gegangen wurde und es eben ein System ist, bei dem man gegeneinander antritt, nicht miteinander um die Wahrheit kämpft.

    Und wenn es sich bloß um Indizien handelt, die entlastend sein könnten und die Staatsanwaltschaft meint, die Belastungen sind größer, dann kann sie diese Indizien eben auch verschweigen.

  14. Zur obigen Diskussion: Die Staatsanwaltschaft muss der Verteidigung entlastendes Beweismaterial sehr wohl zugänglich machen; der entscheidende Begriff dazu ist die sog. „Brady Rule“.

  15. Ah, okay. „Brady Rule“ ist mir damals nicht untergekommen.
    Danke für den Hinweis, werde ich mir noch mal anschauen.

  16. Wer glaubt, dass in Amerika immer alles mit rechten Dingen zugeht, hat vermutlich noch nicht von diesem Fall gehört.
    Debra Milke wurde 1990 zum Tod verurteilt, weil sie angeblich „Mastermind“ einer Verschwörung zur Ermodung ihres 4-jährigen Sohnes war. Einziger Beweis gegen sie war ein angeblichen Geständnis gegenüber dem ermittelnden Polizisten, bei dem es keine Zeugen gab, das nicht auf Tonaband aufgezeichnet wurde, das nicht von der Beschuldigten unterschrieben war, und das von dem ermittelnden Polizisten nach eigenen Angaben nach seinen beim Verhör angefertigten handschriftlichen Notizen „paraphrasiert“ wurde, wobei er danach die Notizen vernichtet hat.
    Der Fall wurde auch in den deutschen Medien bekannt, weil ihre Mutter aus Berlin stammt, und den Fall in den 90er Jahren zur Unterstützung ihrer Tochter publik gemacht hat.
    Milke wurde nach 23 Jahren, davon über 20 on „death row“ entlassen.

    Weil hier die „Brady Rule“ erwähnt wird: diese hat hier auch eine entscheidende Rolle gespielt. Es konnte von Ihren Anwälten nachgewiesen werden, dass die Staatanwaltschaft wusste, dass Saldate (=der ermittelnde Polizist) bereits zuvor in mehreren Fällen wegen grober Missachtung der Rechte von Beschuldigten aktenkundig geworden war. Laut der „Brady Rule“ hätte die Staatsanwaltschaft diese Unterlagen der Verteidung zur Verfügung stellen müssen.

    Wenn man ein bisschen Zeit mitbringen kann, sehenswert:
    Debra Milke A Mother’s Story Crime Documentary – (Video 40 min)
    https://www.youtube.com/watch?v=o88Js2teecE

    FNN: Former Death Row Inmate Debra Milke and her Lawyers Speak to Press (Video 114 min)
    https://www.youtube.com/watch?v=A6ky3uGiWZM

    Debra Milke: Statement at Press conference 03/24/2015 (Video 8 min)
    https://www.youtube.com/watch?v=GER1LR2lnc8

  17. Die „Feierei“ war tatsächlich schwer zu ertragen.

    Seriöse Sympathisanten für Sörings Freilassung betonten immer, dass er als Schuldiger zu behandeln ist, aber es eben unmenschlich ist, jemanden bis zum Tod durch Altersschwäche im Gefängnis – und dann auch relativ isoliert – aufzubewahren.

    Man sollte den Fall eher dazu nehmen, zu betonen, weshalb „lebenslänglich“ in Deutschland in der Regel eben nicht lebenslänglich bis zum Tod durch Altersschwäche bedeutet, sondern Freilassung nach max 25 Jahren: der Menschlichkeit und Sühne wegen

  18. @19: Es ist nicht richtig, dass man in der Bundesrepublik Deutschland nach maximal 25 Jahren rauskommt. Man hat nach 15 Jahren, oder auch später erst, wenn die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird, einen Anspruch darauf eine Aussetzung der Strafe auf Bewährung (Bewährungszeit fünf Jahre) zu beantragen. Diesem Antrag wird nicht automatisch statt gegeben.

  19. @ Stefan Niggemeier #21
    Der Fall Rupp ist immerhin inzwischen weitgehend klar.
    Wer einen normalen Kriminalfall sucht, in dem die Schuldfrage wie im Fall Söring weiterhin eher unklar und über Grenzen hinweg emotional und strittig ist, könnte sich vielleicht auch einmal den Todesfall Kalinka Bamberskiansehen.
    Und bei den Fällen mit einer offensichtlich „schützenden Hand“ in beiden Ländern sind wir damit noch gar nicht angekommen.

  20. Es freut mich immer, wenn Andrew Hammel mal in einem Mainstream-Medium zu Wort kommt. Habe seinen Blog German Joys immer gerne gelesen und fand vor allem die rechtsvergleichenden Beiträge spannend. Ich weiß nicht mehr genau, ob es ein Blogeintrag selbst war oder ich nur von einem inspiriert wurde, aber die distinktiven Vor- und Nachteile des Beibringungsgrundsatzes im deutschen Zivilrecht wurden mir beim Bloglesen bewusst.

  21. @Mycroft
    Da ist ja ganz einfach. Der Angeklagte sagt mir als seinem Verteidiger etwas, z.B. über den Mord bei dem es keine direkten zeugen gab, was gelogen war. Da ich das aber nicht wissen kann und sonst auch keiner, verwende ich es als Verteidiger in bester Absicht FÜR meinen Angeklagten und erfahre vielleicht erst viel später oder nie, dass der Angeklagte gelogen hatte.

  22. Der Autor der Artikels schreibt:
    „Die Strafen sind in den USA viel härter als in Deutschland (auch das ist eine Erklärung für die Abneigung gebildeter Deutscher gegenüber der amerikanischen Strafjustiz), aber sie treffen meistens den Richtigen.“

    Richtig ist aber auch: Es trifft außerdem viel zu viele.
    https://de.statista.com/statistik/daten/studie/3212/umfrage/laender-mit-den-meisten-gefangenen-im-jahr-2007/

    https://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4ngnissystem_der_Vereinigten_Staaten

    Die USA haben mit 706 pro 100.000 Einwohnern (2011) die zweithöchste Inhaftierungsrate der Welt nach den Seychellen (799 Gefangene / 100.000 Einwohner). Zum Vergleich (Stand 2016): Russland 420, Volksrepublik China 118, Deutschland 77 Gefangene je 100.000 Einwohner. Der größte Teil der ausgesprochenen Strafen ahndet Gewaltverbrechen (624.900), Eigentumsdelikte (253.000) und Drogenkriminalität (265.000) (Statistik 2002).

    https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_L%C3%A4nder_nach_Gef%C3%A4ngnisinsassen

    1 Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten 2.145.100
    2 Volksrepublik China Volksrepublik China 1.649.804
    3 Brasilien Brasilien 746.532
    4 Russland Russland 527.216
    5 Indien Indien 450.696
    6 Thailand Thailand 367.162

    https://www.vice.com/de/article/vdny7b/amerika-hinter-gittern-0001167-v11n10

    „Die Vereinigten Staaten sperren mehr Menschen ein als jedes andere Land der Welt. US-Politiker haben im Laufe der letzten 50 Jahre ein System der Masseninhaftierung erschaffen. Heute sitzen 2,2 Millionen Bürger und Bürgerinnen hinter Gittern (also 1 von 99 Personen). “

    „Die USA machen fünf Prozent der Weltbevölkerung aus“, sagte Präsident Barack Obama diesen Juli nach einem Besuch in dem überfüllten Bundesgefängnis in El Reno, Oklahoma. „Hier leben 25 Prozent der weltweit inhaftierten Menschen.“ (Siehe unser Interview mit Präsident Obama auf Seite 16.)

    Und: Schon die erste Überschrift des Autors dieses Artikels ist offenbar nicht zutreffend: „1. Du sollst nie vergessen, dass ein Prozess stattgefunden hat“

    Richtig ist auch: es erhalten offenbar nur 3% der Beschuldigten in Strafrechtsprozessen einen Prozeß. Der Rest wird mehr oder weniger zu einem „Deal“ gedrängt, und fährt ohne Prozeß für vieel Jahre ein.
    https://www.youtube.com/watch?v=hVFcMtCjHrg (Video nur 4 Minuten,es spricht ein ehemaliger „Prosecutor“ (also: Staatsanwalt)

    innocenceproject „When I was a prosecutor, of course, I thought the system worked absolutely perfectly. When I was a defense counsel, I had some doubts. But I didn’t really see the magnitude of the problem.“
    – Judge Jed S. Rakoff

    Natürlich meint der Autor des Artikels solche Fälle gar nicht – sondern nur die Fälle mit großer öffentlicher Aufmerksamkeit, die auch den Weg in die deutsche Presse finden. Dass er die extrem großen Zahlen von Betroffenen hier mit keinem Wort erwähnt, macht den Artikel aber zumindest einseitig.

  23. Die Kritik an der Prozessberichterstattung kann ich gut nachvollziehen, aber hierzulande wird die Meinung über die US-Justiz eben nicht nur von solcher Berichterstattung geprägt, sondern auch durch Statistiken, wie sie der Nutzer Harry D hier präsentiert hat oder durch die Berichte von Bürgerrechtsanwälten. Wer mal Bryan Stevensons „Ohne Gnade“ gelesen hat, der weiß, wovon ich rede: Absurde Strafhöhen, von einer privaten Gefängnisindustrielobby gepusht, three-strikes Regel, Ankettung von Schwangeren während der Geburt (erst in den 90ern abgeschafft, wohlgemerkt: 1990ern…), kafkaeske Indizienprozesse noch und nöcher. In Illinois ist die Todesstrafe auch deshalb abgeschafft worden, weil in so vielen Fällen nach Urteil(!) erwiesen werden konnte, dass es sich um Fehlurteile handelte. Dies geschah nicht ursprünglich aufgrund von Revisionsprozessen, sondern nach langwierigen Wiederaufnahmeverfahren mit vorausgehender Recherche durch private Projekte. Die vielen Leute, die bis zum Urteil den Fall begutachtet haben, haben nichts gebracht.

    Es ist ja richtig, dass es hier die Fälle Rupp, Mollath usw gibt, aber die Tatsache, dass es auch hierzulande spektakuläre Fehlurteile gab, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass dies in den USA wesentlich häufiger vorkommt – und durch die Todesstrafe eine erheblich schwerwiegendere Bedeutung hat. Auch dazu liefert Wikipedia nützliche Quellen, etwa die Studie des Rechtsprofessors James Liebman, derzufolge 68% der Todesurteile von der höheren Instanz korrigiert wurden, eine doch etwas erstaunliche Quote. Titel der Studie: A broken system. Liebman ist kein deutscher Journalist. Es geht immer weiter: Vom FBI gibt es eine Studie zu mangelhaften Haaranalysen per Mikroskop (Fehlerquote 95%, für 14 Menschen leider zu spät…), deathpenalty.info listet 167 Verurteilte auf, die später entlastet wurden, eine Studie aus Michigan schätzt „konservativ“, das 4% der Todesurteile Fehlurteile sind.

    So unbegründet ist die Skepsis gegenüber dem US-System als nicht.

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