Bücher über Rechtsradikale

Abmahnwelle setzt kritische Journalisten unter Druck

Völkische Landnahme (Cover)

Der Berliner Ch. Links Verlag sieht sich einer Abmahnwelle von rechts ausgesetzt. Im Juni ist dort das Buch „Völkische Landnahme“ der JournalistInnen Andrea Röpke und Andreas Speit erschienen. Die beiden langjährigen BeobachterInnen der deutschen Neonazi-Szene beschreiben darin, wie Rechtsextreme sich oftmals unbemerkt im ländlichen Raum breit machen. Wie sie dörfliche Strukturen unterwandern, ökologische Landwirtschaft betreiben, sich für nationales Brauchtum und völkische Kindererziehung stark machen. Im Rampenlicht wollen die wenigsten solcher Neonazis stehen.

Doch genau dafür haben Röpke und Speit gesorgt. Die erste Auflage ihres Buches ist bereits vergriffen, eine aktualisierte Neuauflage ist in Arbeit. Das ARD-Kulturmagazin „Titel Thesen Temperamente“ und das NDR-„Nordmagazin“ widmeten der Szene der völkischen Siedler und der Arbeit der beiden JournalistInnen Fernsehbeiträge.

Mehrere Personen, die Röpke und Speit in ihrem Buch erwähnen, versuchen sich auf dem juristischem Weg gegen diese unerwünschte Aufmerksamkeit zu wehren und die Verbreitung des Buches zu stoppen. Eine ganze Reihe an Abmahnungen hat den Verlag in den vergangenen Monaten erreicht, wie er in einer Pressemitteilung erklärt. Alleine zwölf davon stammen demnach aus der Kanzlei des Kölner Rechtsanwalts Ralf Höcker.

In ihren Abmahnungen bemängelt die Kanzlei vor allem zwei Dinge: dass ihre MandantInnen als Teil einer Bewegung „völkischer Siedler“ oder als rechtsextrem bezeichnet würden, und dass Röpke und Speit identifizierend über sie berichten, also beispielsweise deren volle Namen nennen.

Der Verleger Christoph Links und die AutorInnen sehen in diesen Abmahnungen einen gezielten Angriff auf die freie Meinungsäußerung. Es gehe nicht um die Durchsetzung des Rechts, sondern um die Behinderung kritischer Berichterstattung. „Jeder Mensch muss die Möglichkeit haben, sich juristisch dagegen zu wehren, dass wir ihn in unseren Büchern nennen“, sagt Andrea Röpke. „Ich bin mir meiner Sorgfaltspflicht als Journalistin bewusst.“

Der Vorwurf der Lüge

Die Abmahner und die von ihnen beauftragte Kanzlei Höcker sehen das naturgemäß anders und machen den AutorInnen auch gegenüber Übermedien schwere Vorwürfe. „Das Buch skandalisiert, dass Menschen wohnen. Und zwar nah beieinander auf dem platten Land“, teilt der Anwalt Ruben Engel mit. „Man kann sich fragen, was das soll, denn auch echte Rechtsradikale müssen irgendwo wohnen. Unsere Mandanten bestreiten aber ausdrücklich rechtsradikal zu sein.“

Röpke und Speit würden „ihre dürre Geschichte leider mit einigen frei erfundenen Passagen“ ausschmücken, behauptet der Anwalt. Die AutorInnen würden „glatte Lügen“ verbreiten, das müssten sich selbst „echte Nazis“ nicht gefallen lassen, „und auch die Leser dürften wohl ein Interesse daran haben, dass die Details im Buch stimmen.“ Es gehe aber vor allem um die Frage, „ob ganze Familien es dulden müssen, unter voller Namensnennung angeprangert zu werden, nur damit sich ein Buch besser verkauft.“

Verleger Christoph Links hält den Vorwurf, ganze Passagen im Buch seien frei erfunden, für „arg verwunderlich, ja geradezu absurd“. „So arbeiten unsere Autoren nicht, und Derartiges ist auch von der Kanzlei selbst in dieser Form nie an uns juristisch herangetragen worden“, sagt er. „Die übermittelten Abmahnungen bezogen sich auf die Identifizierbarmachung rechter Aktivisten, ihre politische Bewertung, angeblich falsche Eindruckerweckungen und einzelne Tatsachenbehauptungen zu Details in den Biografien.“

Andrea Röpke bestreitet auch, dass sie und ihr Autorenkollege jemanden zu unrecht benannt, oder gar angeprangert hätten. „Gerade wenn es um die völkische Szene geht, muss man sehr vorsichtig sein und kann nicht einfach eine ganze Familie über einen Kamm scheren“, sagt sie.

Hohe Kosten

Für die Journalistin hat die Abmahnwelle auch eine finanzielle Dimension. Ein großer Teil der Abmahnungen erreichte zwar den Verlag, mehrere seien jedoch auch an sie privat adressiert gewesen. „Was mich schockiert: Wie einfach es ist, uns horrende Kosten aufzubürden, auch wenn wir gar keinen Fehler gemacht haben“, sagt sie. „Denn jedes Mal, wenn eine Abmahnung bei mir ankommt, muss ich einen Anwalt beauftragen, der dagegen vorgeht und eine Schutzschrift schreibt. Das kostet jeweils fast 2000 Euro.“ In Schutzschriften begründen AnwältInnen, warum sie eine Abmahnung für nicht gerechtfertigt halten. Sie werden bei Gericht hinterlegt, um den eigenen juristischen Standpunkt dort deutlich zu machen, bevor eine einstweilige Verfügung erlassen wird, was in der Regel ohne Anhörung der Gegenseite geschieht.

In einem Fall zeigte das bereits Wirkung: Eine der im Buch beschriebenen Personen hatte eine Berliner Kanzlei mit einer 15 Punkte umfassenden Abmahnung beauftragt. Der Anwalt Peter Scheibe verfasste im Auftrag des Verlags eine Schutzschrift; das Berliner Landgericht wies den Unterlassungsantrag in allen Punkten zurück. Weil die abmahnende Kanzlei Beschwerde eingelegt hat, geht der Fall nun vor Gericht weiter. Sollte es den Unterlassungsanspruch weiterhin ablehnen, muss der Abmahner auch die Anwaltskosten des Verlags übernehmen.

Andere Fälle landen jedoch gar nicht erst vor Gericht: Abmahnungen werden teilweise in der Hoffnung verschickt, dass AutorInnen, Verlage oder Redaktionen eine Unterlassungserklärung abgeben. Falls sie das nicht tun, belassen die Abmahner es dann dabei, wohl wissend, dass sie vor Gericht kaum Chancen hätten.

Auf den Kosten für eine Rechtsberatung oder bereits verfasste Schutzschriften bleiben die Abgemahnten in solchen Fällen sitzen.

Andrea Röpke und ihren Kollegen sind durch solche Abmahnungen bislang Tausende Euro an Kosten entstanden, nicht erst seit dem Erscheinen des Buches „Völkische Landnahme“. „Gerade bei Freiberuflern kann man damit Existenzen ruinieren“, sagt die Journalistin. Zumindest in diesem Fall ist sie jedoch erleichtert: Die JournalistInnengewerkschaft DJU in Verdi übernimmt ihre Anwaltskosten.

Röpke berichtet bereits seit den neunziger Jahren über Deutschlands Neonazis. Mit ihrer Arbeit ist sie einer Vielzahl von Rechtsextremen auf die Füße getreten, war immer wieder Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt. Mehrfach veröffentlichten Neonazis ihre Wohnadresse. Abmahnungen, die nicht an Verlage oder Redaktionen, sondern an sie privat adressiert seien, hätten deshalb oft noch eine weitere Funktion, meint sie: „Das ist auch eine Machtdemonstration, die einschüchtern soll. Die wollen zeigen: Wir kennen deine Privatadresse.“ Solche Abmahnungen würden häufig von Anwälten verschickt, die als „szenenah“ gelten.

„Relotius-Jünger“

Dass Abmahnungen gegen kritische Publikationen über Rechtsradikale kein Einzelfall sind, zeigt auch eine Abmahnwelle, die den Rowohlt-Verlag getroffen hat. Dort ist im März 2019 das Buch „Das Netzwerk der Neuen Rechten“ der „Zeit“-Journalisten Christian Fuchs und Paul Middelhoff erschienen. Sie zeigen darin auf, wer die Strippenzieher der in den vergangenen Jahren angewachsenen „neurechten“ Szene in Deutschland sind, und wer die Scharnierstellen zwischen rechtskonservativen Kreisen, der AfD und rechtsextremen Organisationen wie der „Identitären Bewegung“ besetzt.

Das Buch sorgte für ein großes mediales Echo – und wurde auch in rechten Kreisen aufmerksam rezipiert. So schrieb etwa die einstige DDR-Bürgerrechtlerin, anschließende Bundestagsabgeordnete und heutige Publizistin Vera Lengsfeld einen Verriss des Buches. Lengsfeld ist in den vergangenen Jahren stetig nach rechts gerückt und findet gleich an mehreren Stellen im „Netzwerk der Neuen Rechten“ Erwähnung. In ihrem Blog bezeichnet sie die Autoren Fuchs und Middelhoff als „Relotius-Jünger“. Sie wirft ihnen vor, unbewiesene Behauptungen aneinanderzureihen und vergleicht die kritische Berichterstattung über sich mit der Hexenverfolgung. Lengsfeld endet ihren Text mit der Aufforderung an alle im Buch erwähnten Personen, zu „prüfen, ob die ‚Recherche‘ der beiden Investigativ-Genies von der Qualität sind, wie die Fakes, die sie über mich publiziert haben, und es ihnen nicht durchgehen zu lassen.“

Tatsächlich wollten gleich mehrere im „Netzwerk der Neuen Rechten“ erwähnte Personen den Autoren und dem Rowohlt-Verlag diese Erwähnungen „nicht durchgehen lassen“.

„Zahlreiche Abmahnungen und gerichtliche Verfahren haben den Verlag seit Erscheinen des Buches bereits eine fünfstellige Summe gekostet“, sagt Autor Christian Fuchs. Dabei hätten der Rowohlt-Verlag und die beiden Autoren in der Vielzahl der angeblichen Angriffspunkte jedoch fast jede Auseinandersetzung gewonnen. Nicht einmal habe im Buch aufgrund einer Gerichtsentscheidung etwas Inhaltliches geändert werden müssen. Teilweise sei es nicht einmal um die Inhalte selbst gegangen, sondern auch „um reine Formalitäten, wie das Impressum unserer Website zum Buch“, berichtet Fuchs. „Wir wurden gleich zweimal abgemahnt, weil dort eine Faxnummer fehlte.“ Auftraggeber dieser Abmahnungen: Zwei rechtskonservative Publizisten, die an der Schnittstelle zwischen dem bürgerlich konservativen und dem „neurechten“ Milieu stehen.

Christian Fuchs sieht in solchen Abmahnwellen „eine bewusste Strategie, mit der kritische JournalistInnen eingeschüchtert und mundtot gemacht werden sollen.“ Solche Abmahnungen seien zwar nichts neues, der Fall habe jedoch eine neue Qualität. „So massive Versuche, gegen ein journalistisches Produkt vorzugehen, haben wir vorher noch nie erlebt. Und das obwohl wir seit Jahren über alle möglichen berichten, die das nicht wollen: Geheimdienste, Extremisten, Sekten.“

Fuchs glaubt, dass es einem Teil der Abmahner auch darum ging, an die Privatadressen der beiden Autoren zu gelangen. „Wir wissen aus der Vergangenheit, dass die dann teilweise auch veröffentlicht werden, um AutorInnen einzuschüchtern.“

„Keinen Millimeter nachgeben“

Die Bundesgeschäftsführerin der DJU in Verdi, Cornelia Berger, sieht in solchen Abmahnungen ebenfalls eine Strategie von rechts, um unliebsame Berichterstattung zu unterbinden. „Seit dem Start der Pegida-Demonstrationen 2014 haben rechte Drohungen und Schikanen gegen JournalistInnen massiv zugenommen und eine neue Qualität erreicht“, sagt sie. Teil dieser Strategie sei es, gerade freie JournalistInnen durch juristische Mittel wirtschaftlich zu ruinieren.

Denen empfiehlt Berger, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Denn: In Fällen, in denen ein besonderes gewerkschaftliches Interesse vorliege, greife der Rechtsschutz. Vor allem wenn es um die Verteidigung der Pressefreiheit gehe, sei das der Fall. Und auch festangestellten JournalistInnen und Verlagen rät Berger dazu, bei ungerechtfertigten Abmahnungen auf keinen Fall klein bei zu geben. „Wenn man sich nicht zur Wehr setzt, entsteht auch eine Schere im Kopf“, sagt sie. „Solche Abmahnungen sind aus meiner Sicht ein Rechtsmissbrauch und da dürfen wir keinen Millimeter nachgeben.“

87 Kommentare

  1. „dass ihre MandantInnen als Teil einer Bewegung „völkischer Siedler“ oder als rechtsextrem bezeichnet würden“

    Ohhh …. die armen Schneeflöckchen möchten nicht rechtsradikal genannt werden :D

    Tipp: Keine rechtsradikale Scheiße verbreiten, kommt dann von ganz allein!

  2. …ich erinnere ein Seminar der IG Metall im Jahr 1971 für die damals neuen Jugendvertretungen in grösseren Betrieben in Duisburg-Wedau.
    Thema war u.a. NPD und deren Einfluss in Betriebe.
    Alles also nicht wirklich neu…
    Lesen bildet, aber noch muss ich mir solchen Müll ja nicht antun.
    Ebensowenig wie Erzeugnisse aus dem Springer/Burda-Verlag.

  3. ‚tschuldigung, da ist verständnismässig was durcheinander geraten:
    Selbstverständlich sind solche Bücher wichtig und auch lesenswert.
    Irgendwie argumentativ aus der Reihe gelaufen.
    Wer will hat aber den Kontext verstanden.
    Danke

  4. OT:
    Kann mir jemand erklären, warum in der „Tagesschau“ die Partei „Die Linke“ konsequent „Linkspartei“ genannt wird, die AfD aber nicht „Rechtspartei“ oder die CDU/SPD/FDP “ irgendwasweisich-Partei“?
    Habe ich die „GrünePartei“ vergessen?
    Das tut mir leid…

  5. Diese armen rechtsradikalen Schneeflöckchen, die Autoren beschneiden wollen, sind die gleichen, die bei 2 Trillerpfeifen gegen Lucke oder Nazi-Bernd das Ende der Meinungsfreiheit beklagen.

  6. @5:
    abgesehen davon: sog. „Störungen“ gab es immer schon.
    Stichwort „Unter den Talaren…“ usw.
    Nichts neues also, aber wichtig, immer wieder…

  7. So wie der Fall hier beschrieben ist, kann ich die Empörung nicht teilen. WENN die genannten Journalisten für ihre Recherche in das Privatleben anderer eingedrungen sind und dieses Eindringen durch eine Veröffentlichung von Klardaten in ihrem Buch auch noch perpetuiert haben, dann sind im Rahmen der sich daraus ergebenden politischen Auseinandersetzungen ihre Klardaten nicht schutzwürdiger als die der zuerst Betroffenen. Aus meiner Sicht wäre das Verhalten also keine Machtdemonstration, sondern die schlichte Herstellung von Waffengleichheit.

  8. Ja richtig! Klardaten wie Namen und Adressen. Die sind hier Gegenstand des Themas gewesen. Gut erkannt! Und Danke für das schnelle ad hominem Argument und den von Ihnen erbrachten Beweis, dass der Spruch, es gäbe keine dummen Fragen, nicht zutreffend sein kann.

  9. Nachtrag@8:
    Joseph Victor von Scheffel: Ekkehard

    „…uneingedenk Ihr kommt wohl, Euren trägen Sohn zu schelten, / Weil er in Leidenschaft die Zeit vergeudet, / ……

    Naja

  10. „Ja richtig! Klardaten wie Namen und Adressen. “

    Darf man also beispielsweise Björn Höcke noch beim Namen UND rechtsextrem nennen? Ist das die Frage, die sich Ihnen stellt, und die Sie im Sinne der „Waffengleichheit“ damit beantworten, dass die Privatadressen von Journalisten in die Hände von zum Teil mordbereiten Strukturen gelangen, weil diese Journalisten Neonazis beim Namen genannt haben?

    Von Adressen ist im ganzen Text nicht die Rede, das haben Sie sich ausgedacht, das ist also nicht wert, dass man darauf eingeht.

  11. @Stefan Pannor
    Sie sind bereits darauf eingegangen!
    Sie konnten der Versuchung nicht widerstehen, ihr Wissen über „Johan Liebert“ der staunenden Übermedienkommune mitzuteilen.
    Manchmal sind Sie so Ober(-schlau), das ist schon wieder dumm!

  12. „In ihren Abmahnungen bemängelt die Kanzlei vor allem … dass Röpke und Speit identifizierend über sie berichten, also beispielsweise deren volle Namen nennen.“

    Natürlich müssen die identifizierend über die Unpersonen berichten.
    Wie, bitteschön, sollen denn sonst die „unbekannten Täter“ erfahren, wem sie als nächstes das Auto abfackeln oder die Fensterscheiben einwerfen sollen?

  13. Ach, Sensentroll. Alles, was von rechts kommt, kleinreden und alles Linke aufblähen. Der Höckler hätte Freude an Ihrer Agenda. Blöd bloß, dass sie auf dieser Plattform nicht verfängt. Aber salbadern Sie ruhig weiter. Dafür ist das Internet ja da.

  14. @Johan Liebert @7

    Mein Eindruck ist, dass nur solche Personen namentlich genannt werden, die eine entsprechend wichtige öffentliche Rolle in der rechten Szene wahrnehmen und daher von Interesse sind. Andrea Röpcke bekräftigt dies nach eigener Aussage, dass sie nicht leichtfertig Unbeteiligte am Namen nennt.

  15. Die heldenhaften antifaschistischen Widerstandskämpfer Röpke und Speit sind gestählt im jahrzehntelangen antifaschistischen Widerstandskampf. Die haut nichts mehr um.
    Doch kaum flattert ihnen eine Abmahnung ins Haus, fangen die Schneeflöckchen an rumzuopfern.

  16. „… sagt Andrea Röpke. ´Ich bin mir meiner Sorgfaltspflicht als Journalistin bewusst´.“

    Natürlich schreibt Röpke nur die sorgfältige Wahrheit. Genau wie Speit.
    Ist schon sprichwörtlich. Früher sagte man „er ist ein ehrlicher Mensch“, heute „er ist wie Röpke und Speit“.

    Selbstverständlich haben diese Heroen des Haltungsjournalismus auch im NSU-Geschäft mitgemischt und in ihrem weltweit beachteten Werk „Blut und Ehre“ die Ergebnisse ihrer knallharten Recherche der Öffentlichkeit bekannt gemacht.

    Zum Beispiel haben die herausgefunden, dass die Mordwaffe „Ceska mit Schalldämpfer“ im WoMo in Eisenach sichergestellt wurde.
    Das steht zwar im Widerspruch zur Presseerklärung der Bundesanwaltschaft vom 11.11.11 und im Widerspruch zu den Ermittlungsakten; in der Folge dann logischerweise im Widerspruch zu allen diesbezüglichen Medienveröffentlichungen und den Beweiserhebungen im OLG München.
    Aber was interessieren schon die BAW, Ermittlungsakten oder gar Belanglosigkeiten wie die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung?
    Sch. auf Daten und Fakten, Haltung ist das einzige was zählt.
    Röpke und Speit machen es uns vor.

  17. @12
    „Von Adressen ist im ganzen Text nicht die Rede, das haben Sie sich ausgedacht, das ist also nicht wert, dass man darauf eingeht.“
    Ausgedacht und eingebildetet. So so!

    Bezogen auf die Dorfbewohner:
    „[…]Rechtsextreme sich oftmals unbemerkt im ländlichen Raum breit machen. Wie sie dörfliche Strukturen unterwandern[…]“
    sowie
    „In ihren Abmahnungen bemängelt die Kanzlei vor allem zwei Dinge: dass ihre MandantInnen als Teil einer Bewegung „völkischer Siedler“ oder als rechtsextrem bezeichnet würden, und dass Röpke und Speit identifizierend über sie berichten, also beispielsweise deren volle Namen nennen.“
    An dieser Stelle ist für den geneigten Leser der geistige Sprung nötig, ‚ländlich‘ und ‚dörflich‘ als kleinste denkbare Wohnörtlichkeit zu erkennen und daraus abzuleiten, dass wenn der Dorfname und der Name genannt werden, es den gleichen persönlichkeitsrechtlichen Einschlag zur Folge hat, wie die Veröffentlichung einer Adresse.

    Bezogen auf die Journalisten:
    „Fuchs glaubt, dass es einem Teil der Abmahner auch darum ging, an die Privatadressen der beiden Autoren zu gelangen.“
    Das ist selbsterklärend.

    Ich empfehle Mister Pannor vor dem Kommentieren lieber den Artikel zu lesen, statt die Namen anderer Kommentatoren zu googeln.

    @17
    Das mag sein. Dann ist die Sachlage ggf. anders. Obwohl auch Ortsgrößen einen Anspruch auf Privatsphäre haben. Bei Straftätern geißelt auch jeder die BILD, wenn der Klarname veröffentlicht wird. Und ob die Ortsgrößen jetzt als Person der Zeitgeschichte gelten, ob ihrer Tätigkeit, ist zumindest einen presserechtlichen Gedanken wert.

    PS:
    Die Diskussion über die Schutzwürdigkeit von Privatadressen ist ohnehin absurd, wenn eine Einwohnermeldamtanfrage keine besonders hohen Anforderungen hat.

  18. Es ist ein Fehler der Autoren Menschen mit vollem Namen zu nennen, und damit deren Privatsphäre zu verletzten.
    Wer nicht im politischen Rampenlicht steht, und kein Aktivist ist, hat ein Recht darauf nicht mit vollem Namen an einen öffentlichen Pranger gestellt zu werden.
    Die Privatsphäre und der volle Name wird ja meistens sogar gegenüber Straftätern gewahrt, hier aber werden die Namen einfach von Antifa-nahen Autoren öffentlich gemacht.

    Insofern ist es völlig in Ordnung, dass diese linken Autoren einer Abmahnwelle ausgesetzt sind!

  19. Meinen sie nicht das sollte generell vor einem Gericht geklärt werden und nicht durch einen Flut von Abmahnungen außerhalb des Gerichtssaals?

  20. „Bei Straftätern geißelt auch jeder die BILD, wenn der Klarname veröffentlicht wird. “

    Nein. Es geht um Tatverdächtige oder um minderjährige Täter, bei denen – aus gutem Grund – besondere Schutzmaßnahmen greifen (sollten).

    Sie unterliegen hier, absichtlich oder nicht, derselben Unterscheidungsschwäche, der auch die BILD regelmäßig unterliegt: Sie unterscheiden nicht zwischen Täter und Tatverdächtigem.

    Tatsächlich gibt es keinen Grund, Akteure nicht zu nennen. Bei jeder Dorfreportage, jeder Pudelzüchterausstellung, jeder Art von Lokaljournalismus ist es absolut Usus, Namen zu nennen.

    Bei Aktivismus sowieso. Wenn ein Lutz Bachmann Demonstrationen ins Leben ruft, wenn ein Sven Krüger eine völkische Dorfgemeinschaft initiiert, wenn ein Tommy Frenck eine Kneipe betreibt, die für rechtsextremes Publikum offen ist – ja, dann ist das eben so, dann nennt man die beim Namen. Zumal diese Menschen ja von sich aus das Rampenlicht suchen.

    Die Scheindebatte, die hier geführt wird, ist ein Wiedergänger jenes „Sie haben mir ins Gesicht gefilmt, das dürfen Sie nicht“. Auch diese Aussage war bekanntlich falsch. Das durfte man, im gegebenen Kontext.

    So wie man in diesem Kontext bestimmte Namen nennen darf. Dass die Betroffenen ihre Namen nicht genannt haben wollen, ist ja immerhin ein Zeichen dafür, dass es ihnen doch irgendwie unangenehm ist, in entsprechenden Kontexten benannt zu werden. Es ist aber kein Argument dafür, sie nicht zu benennen. Darum wird auch mit dem Mittel der Abmahnung gearbeitet statt mit dem Mittel der Anzeige oder Klage – letztere wären erfolglos.

    Die argumentative Decke hier ist dünn, deshalb der aggressive Tonfall der rein zufällig gehäuft hier aufschlagenden rechtsextremen und rechtsoffenen Kommentatoren. Aber Lautstärke verbessert ein Argument nicht, sie verwässert es eher.

    Aber okay, wisst ihr ja. Nicht? ;-)

  21. @20: Die Ermittlungspannen bei der Wohmobilgeschichte des NSU nun so auszulegen, als wolle man den Naziterroristen etwas unterjubeln, was nicht passiert ist, ist schon mehr als dreist.
    Empfehlung: „Der NSU Prozess“ von Anette Ramelsberger.
    Da können Sie dann alle Ungereimtheiten nachlesen.

    Ich komme immer zu der Schlussfolgerung, die keiner sich so richtig traut auszusprechen, um nicht als Verschwörungsheini zu gelten:
    Die beiden Rechtsterroristen sind rechtzeitig von der Polizei erschossen worden, bevor sie etwas sagen konnten. Wahrscheinlich wollten die sich selbst stellen und die Mitwisser in den Behörden gleich mit outen. Passt auch zum Verlauf des Prozesses, in dem es nur um eine Person ging, nicht um das ganze Netzwerk.
    Was da wohl tatsächlich los war, wenn man sich für dieses „kleinere Übel“ entscheidet.

    @25: 100% Zustimmung!

  22. Vielen Dank für diesen interessante Artikel! Eine Information interessiert mich noch sehr: Kostet es jene, die Unterlassungserklärungen fordern, wenigstens ebenso viel Geld, wie jene, die darauf reagieren müssen?

    Zum Rest: Selbstverständlich steht jedem der Rechtsweg offen. Doch ist das so wie mit der Meinungsfreiheit: Aus der Tatsache, dass jeder seine eigene Meinung haben kann, folgt nicht, dass jede Meinung gleich gut ist. Das gilt genauso für schlecht begründete Klagen. Im Artikel wird deutlich, dass die meisten dieser Unterlassungsklagen offensichtlich unbegründet sind.

  23. Ich schließe mich Pit an. Kostet eine Schutzschrift wirklich jedesmal fast 2.000 €?
    Bzw., muss man das wirklich von einem Anwalt machen lassen?
    Wenn ein Großteil dieser Abmahnungen wirklich nur Schikanen sind, könnte man die Schutzschriften nicht auch selbst aufsetzen, jedenfalls bei den ganz dämlichen Sachen?

  24. Bei einer Schutzschrift gibt es grundsätzlich keinen Anwaltszwang. Für Laien dürfte es aber außerordentlich schwierig sein, eine Schutzschrift vernünftig zu gestalten und zu platzieren, vgl. schon die kaum verständlichen Regularien des Einreichens beim zentralen Schutzschriftenregister oder die Ermittlung des richtigen Gerichts, das wahrscheinlich wegen einer einstweiligen Verfügung angerufen werden würde …

    Eine Schutzschrift ist aber auch kein „Muss“. Gerade bei weitreichenden Entscheidungen ist es keineswegs die Regel, dass ohne mündliche Verhandlung und damit Beteiligung des Gegners gleich eine einstweilige Verfügung erlassen wird. Kann aber vorkommen. Ist halt eine Abwägungsfrage, die sich maßgeblich danach richtet, wie sehr man von einer erstmal erlassenen einstweiligen Verfügung betroffen ist, die man natürlich angreifen kann, die aber erstmal wirksam in der Welt ist. Richtet sich die Abmahnung bspw. gegen den Inhalt des Buchs, kann durch eine Verfügung der gesamte Vertrieb des Buchs beeinträchtigt werden, da ist es natürlich eminent wichtig, alles gegen die drohende Gefahr zu unternehmen. Geht es aber „nur“ um eine angebliche Äußerung bei einer Veranstaltung, wie im Beitrag oben anklingt, muss eine Schutzschrift nicht unbedingt sein, weil man mit einer Verfügung, den Namen einer Person in bestimmten Zusammenhängen nicht zu nennen, wohl erstmal leben kann, auch wenn die zugrundeliegende Behauptung falsch ist.

    Mehr lässt sich aus der Ferne kaum sagen und die Informationen aus obigem Artikel reichen auch nicht für eine weitergehende Einschätzung, beispielsweise zu den Kosten.

  25. @28: „Kostet es jene, die Unterlassungserklärungen fordern, wenigstens ebenso viel Geld, wie jene, die darauf reagieren müssen?“ Wenn beides nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet wird: Ja.

  26. Man
    Die Überschrift könnte genauso lauten „Übermedien möchte verhindern, dass Menschen aus dem rechten Spektrum sich an Gerichte wenden“.

    Mann kann ja das deutsche Abmahnwesen kritisieren, aber das politisch zu verwursten ist ziemlich unsinnig.

  27. Korrektur:

    Die Überschrift könnte genauso lauten „Übermedien möchte verhindern, dass Menschen aus dem rechten Spektrum sich an Gerichte wenden“.

    Man kann ja das deutsche Abmahnwesen kritisieren, aber das politisch zu verwursten ist ziemlich unsinnig.

  28. Man hätte die Frage grundsätzlicher stellen müssen: Ist es gut, dass rechtswidrige Veröffentlichungen per Einstweiliger Verfügung gestoppt werden können? Wie lang sollte man sich Zeit lassen für das Verfahren?

    Bei diesem Artikel entsteht jedoch leider der Eindruck, dass seine eigentliche Motivation wieder mal der „Kampf gegen Rechts“ ist.

  29. @Vannay,
    danke für die umfassende Erklärungen.
    Ich befürchte nur, das „szenenahe“ Anwälte möglicherweise etwas günstiger arbeiten. :-(

  30. Man KANN Abmahnungen auch völlig ignorieren und abwarten, was und ob etwas passiert. Es gibt keine Verpflichtung, eine Abmahnung zu beachten (Rechtsanwälte raten natürlich was anders, warum wohl?) Wenn man nicht darauf reagiert, ist die Gegenseite in Zugzwang und hat das Kostenrisiko.

  31. Weiter mit „Blut und Ehre“.
    Dort wurde dem staunenden Publikum bekanntgegeben:
    „Hinter einer Wandverkleidung befand sich ein ganzes Waffenarsenal: Eine Handgranate, vier Pistolen der Marken Heckler&Koch, Erma und Ceska, zwei Pumpguns, drei Revolver sowie eine kroatische Maschinenpistole.“

    Auch hier stimmt nichts an der von den Propagandafuzzis herausgegebenen Darstellung.
    Das passiert schon nicht mal die erste Plausibilitätsprüfung. Wer ein eigenes WoMo hat und handwerklich begabt ist, der kriegt es vielleicht hin, ein Versteckt hinter einer Wandverkleidung zu bauen.
    Wie soll das gehen in einem Fahrzeug, dass die sich für ein paar Tage geliehen haben?
    Kann nicht sein, war auch nicht so.
    Tatsächlich lag eine H&K auf dem Fußboden der Toilette, eine H&K auf dem Tisch, eine H&K auf dem Bett. Die MPi der Marke Pleter lag auf der Sitzbank, ein Revolver auf dem Herd und ein weiterer im Unterbauschrank unter dem Kühlschrank.

    Die Prozessmitschriften von NSU-Watch sind immer noch im Netz (https://www.nsu-watch.info/category/prozess/protokolle/). Dort kann jeder nachlesen, dass in den über 400 Verhandlungstagen im OLG kein einziger Beweis erbracht wurde, dass hinter einer ominösen Wandverkleidung auch nur eine einzige Waffe sichergestellt wurde, jedoch für die Auffindesituation samt und sonders andere Plätze dokumentiert sind.

    Insoweit kann man schon fragen ob das die Mühe wert ist, sich mit den Machwerken dieser Spinner ernsthaft auseinanderzusetzen.

  32. @25
    Guter Versuch von Ihrer Falschbehauptung abzulenken, es wäre in dem Fall nicht um Adressen gegangen und stattdessen eine Diskussion über Punkte anzufangen, die Ihnen genehmer erscheinen. Wird in mündlichen Prüfungen auch oft probiert. Klappt da meistens auch nicht. Aber der nochmals deutliche Hinweis darauf, dass Sie sich Falschbehauptungen bedienen, wenn sie Ihrer Argumentation nützlich sind, muss dann wohl auch unter aggressivem Tonfall subsumiert werden.

  33. @Sensenmann

    Sie sind einer heißen Sache auf der Spur. An ihrem Ende wartet entweder ein Purlitzer Preis oder ein Topf voll Gold.

  34. Korrektur:
    Interessanter Ansatz, abzumahnen, weil im Impressum einer Internetseite die Faxnummer fehlt … Wusste gar nicht, dass man verpflichtet ist, eine Faxgerät sein Eigen zu nennen …

  35. Es ist schon merkwürdig, dass Mörder und Vergewaltiger in den Medien nicht mit ihrem vollen Namen genannt werden dürfen. Wenn aber jemand angeblich ein Nazi ist (wobei ich mal gern wissen würde, wie sich dafiniert – vielleicht wenn man die Deutschlandfahne im Garten hisst?) dann gilt das nicht mehr?
    Auch wenn das moralisch bei dem ein oder anderen vielelicht nachvollziehbar ist, muss man sich mal fragen, wohin eine solche mediale Hetzjagd führen kann und soll? Vielleicht kommt als nächstes „Kauft nicht beim Afd-Sympathisanten“? (Sorry, das gibt es ja zum Teil schon). Auch gutmeinende Linke sollten aufpassen, dass sie nicht ein 1939reloaded anfangen.

  36. # 43

    „Es ist schon merkwürdig, dass Mörder und Vergewaltiger in den Medien nicht mit ihrem vollen Namen genannt werden dürfen.“
    Da sind sie einer falschen Information aufgesessen. Denken Sie z.b. an Beate Zschäpe oder Ralf Wohlleben.
    Die Deutschlandfahne in ihrem Garten macht Sie natürlich nicht zum Nazi. Auch nicht zum Deutschen. Höchstens zu einem Menschen, der gerne Fahnen aufhängt, am liebsten natürlich die der eigenen Nation.

    Wie sie allerdings darauf kommen, dass die Ablehnung von Nazis und der AfD das selbe wie Krieg und Völkermord ist, bleibt dunkel.

    Und das ist – vielleicht – auch gut so.

  37. Das Problem ist, niemand möchte gerne denunziert werden, egal, ob Rechts, Links oder Mitte. Der Schutz vor übler Nachrede, Denunzierung, Mobbing, Verleumdung usw steht halt dem Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit gegenüber. Das ist Prinzipbedingt. Die Autorin, der Verlag und auch viele hier Kommentierende, möchten diesen Schutz auch genießen, sollte die rechte Presse sie einmal Thematisieren.
    Der Schutz muss auch schnell greifen und darf den Klagenden nicht belasten, damit nicht sozial Schwache schutzlos sind.
    Da das Gesetz nicht einseitig sein darf, wird es daher immer der Fall sein, dass auch (radikale) Randgruppen sich hinter dem Recht verschanzen können. Wäre das nicht so, könnte man unsere Gesellschaft mit einem einfachen Begriff belegen: Faschistisch.

  38. Man stelle sich nur mal den Aufschrei vor, wenn ein „rechter“ Verlag in den Sümpfen der Antifanten umherirrt und Namen, Adressen und weiteres veröffentlichen würde.

    Wäre der Aufschrei groß und keine Strafe wäre hoch genug, wenn die bösen „rechten“ so ein Buch veröffentlichen würden.
    Beides halte ich für falsch.

    Hier gehen die linken, wie so oft, einfach viel zu weit.
    So ein Buch darf nicht veröffentlicht werden. Die Absichten der Autoren / des Verlages dienen lediglich der Denunziation. Diese hatten wir schon einmal im dritten Reich als auch in der DDR. Wenn sich nun in dem Buch „völkische Landnahme“ offen ähnliches abspielt, gehört es nicht veröffentlicht.

    Wenn ich auch schon den Titel höre … „völkische Landnahme“. OMG und wenn schon. Lasst wenigstens die Menschen auf dem Land in Ruhe, wenn ihr schon unsere Städte in den Abgrund führt.

  39. Noch mehr Blut und Ehre
    Im Wohnmobil lagen die Leichen der beiden Bankräuber: Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, 38 und 34 Jahre alt. Laut Rekonstruktion der Ermittler tötete Mundlos seinen Komplizen mit einem aufgesetzten Schuss aus der Pumpgun Winchester Modell 1300 Defender in die linke Schläfe, zündete den Wagen an und schoss sich dann selbst in den Mund. Er war nicht sofort tot. Die Kugel trat am Hinterkopf wieder aus, Gaumen und Schädeldecke wurden zertrümmert. Gerichtsmediziner fanden Rußpartikel in seiner Lunge – Mundlos war im brennenden Fahrzeug erstickt.

    Auch das stimmt nicht. Die Gerichtsmediziner haben keine Rußpartikel in Mundlos´ Lunge festgestellt.
    Aus dem Blog der Nebenklage im NSU-Prozess:
    Der Sachverständige beschrieb die von ihm durchgeführte Obduktion und stellte neben der genauen Todesursache dar, dass in den Atemwegen und Lungen der beiden Toten keine Rauchpartikel und in der chemisch-toxischen Untersuchung keine Hinweise für das Einatmen von Rauch festgestellt werden konnte.
    https://www.nsu-nebenklage.de/blog/2014/05/21/

    Röpke und Speit sind keine Journalisten. Die bringen zu Sachfragen reinweg nichts zustande. Egal was die sagen, es ist falsch.
    Das sind Krawallschachteln, die nichts weiter hinkriegen als andere anzuzinken.
    Ihr größter Sieg ist, dass die Betroffenen sich dagegen wehren. Dann können die so richtig schön rumopfern. Ein toller Erfolg!

  40. Sensenmann recycelt hier Stück für Stück vermeintliche „Erkenntnisse“ des Blogs nsu-leaks, um immer mehr Beschimpfungen über den Autoren auskippen zu können. Tolle Sache.

  41. Langsam bin ich es wirklich leid. Linksextremistischer Terror (Leipzig) ist natürlich völlig in Ordnung. Und alles was nicht stramm Grün oder Links ( am besten natürlich beides) ist wird sofort als Nazi diffamiert. Nur weil man seine Heimat liebt uns nicht Zustände wie in Gelsenkirchen in der Zukunft überall haben will ist man noch lange kein Nazi. Wer der Meinung ist ich wäre doch einer ist es mir absolut egal.

  42. @46
    Selbst wenn es stimmen würde, dass es im Artikel nicht auch um Adressen „ging“, war Ihre Aussage in Kommentar 12: „von Adressen ist im ganzen Text nicht die Rede.“ Diese Aussage ist aber weiterhin unwahr. Sie haben schlicht gelogen, offenbar in der Absicht sich einen argumentativen Vorteil zu verschaffen. Ein klares Zeichen unethischen Verhaltens, dessen eindeutigen Nachweis Sie immernoch mit Ablenkungen zu übertünchen versuchen. Die Glaubhaftigkeit aller Ihrer weiteren Aussagen spielt daher auch keine Rolle, weil Ihre Glaubwürdigkeit längst bei Null liegt.

  43. @Johan Liebert#50

    Trotz ihres Geschwurbels ging es immer noch nicht um Adressen im Text.
    Kann man ganz einfach in Text nachlesen. Bzw., man kann im Text feststellen, dass man keine Adressen findet.
    Klarer geht es nicht.

  44. Wenn in einem Buch so viele Unwahrheiten und/oder Lügen verbreitet werden ist es für die Betroffenen nur recht das durch Abmahnungen zu verhindern und zu bestrafen.

    Kudos an die Abmahner.

  45. Christian Fuchs? Wer ist das? Was hat er erlernt? Worüber kann er wirklich mitreden? Wenn der Verlag eine fünfstellige Summe aufwenden mußte, dann muß wohl etwas an den Abmahnungen dran gewesen sein, sonst hätte der Verlag keine Kosten gehabt. Da ist ja wohl etwas grottenschlecht vom Verlag oder den betreuenden Juristen falsch gemacht oder von Herrn Fuchs falsch berichtet worden!Kosten trägt der verlierer bei derartigen Auseinandersetzungen, jedenfalls soweit angemessene der Gebührenordnung entsprechende Anwaltskosten dem Verlag berechnet worden. Ich halte deshalb den Artikel insoweit für geistigen Müll.

  46. Wenn der Berliner Ch. Links Verlag alles richtig macht bzw. machte, dann kann er sich gegen jede Abmahnung zur Wehr setzen und die ihm erwachsenen Kosten zu Recht erstattet verlangen. Wenn erKosten behielt, tja dann … – ein Schelm, wer Böses dabei denkt! –

  47. @48: Es stimmt, mit Bücherschreiben halten sich die Rechtsextremisten in der Regel nicht auf. Das ist insofern konsequent, als alle Missliebigen in deren Augen ohnehin schnellstens entsorgt gehören. Falsche Gruppenzugehörigkeit reicht da, eine nähere schriftliche Begründung ist nicht erforderlich. Es genügt vielmehr, Feindeslisten zu erstellen, mit Namen und Adressen selbstverständlich.

    Da würde ich mir einen „Aufschrei“ sehr wünschen, der bleibt aber leider weitgehend aus. Weil, natürlich, „Hier gehen die linken, wie so oft, einfach viel zu weit.“ Weiß man aus der Ferne, ohne das Buch überhaupt gelesen zu haben. Ist ja klar, die Linken steuern alles in den Abgrund, während Rechtsextremisten einfach nur „auf dem Land in Ruhe“ Blümchen züchten wollen.

  48. Mich würden 2 Dinge interessieren. Welche Straftaten hat den Abmahnenden bisher zur Last legen können? 2. Wie sieht die Einschätzung der Autoren, gegen die abgemahnt worden ist, von Links- und Islamfaschismus aus? Letzteres unter der Rubrik „auf einem Auge blind“ Beide Fragen hängen zusammen. Denn wer auf dem linken und islamistischen Auge blind ist, muss einen viel zu weiten Rechtsextremismusbegriff haben, der z.B. auch Helmut Schmidt oder Hamed Abdel Samad umfasst.

    Für mich sieht die Sache erstmal so aus: da hat jemand von seinem Recht, nicht mit Klarnamen diffamiert zu werden, gewehrt. Die Autoren wissen allzugut, daß es gewaltbereite Antifa gibt nebst einer Mainstreampresse, die bei schweren Kopfverletzungen (Magnitz), die bis auf den Schädel gehen, gerne aus einer schweren Verletzung einen Streichholz machen. Hihi, es traf ja bloß einen, der dieselben Ansichten vertritt wie ein Helmut Schmidt.

  49. Danke Pantau, bei deinem Geschreibsel ist die Rechtstroll Bullshit-Bingo-Karte sofort voll. Ich mag besonders deine ausgefeilten medizinischen Beobachtungen in „schwere Kopfverletzungen die bis auf den Schädel gehen“

  50. # 58 Pantau

    „Denn wer auf dem linken und islamistischen Auge blind ist, muss einen viel zu weiten Rechtsextremismusbegriff haben…“

    oder Bindehautentzündung. Oder einen Tunnelblick. Oder Scheuklappen. Halt irgendwas mit den Augen. Und wenn es wirklich nichts Medizinisches ist, dann ist es ein Problem uneigentlicher Rede.
    Passen Sie gut auf sich und Ihre Mitmenschen auf! Sowas ist ansteckend.

  51. Bemerkenswert sind die Reaktionen.

    Den NSU-Plot habe ich nicht in Zweifel gezogen. Ich habe nichts abgestritten oder gar, huch, geleugnet.
    Im Gegenteil, ich habe die offiziellen und semioffiziellen Verlautbarungen als Basis für meine Argumentation verwendet.

    Trotzdem springen die linken Dumpfbacken mit Schaum vorm Mund vor Wut im Dreieck.
    Was zur Frage führt – Warum?

    Ich hatte schon lange den Eindruck, dass einige der Schreihälse keine Personen sind, sondern wahrscheinlich social bots. Und zwar welche aus dem Billig-Regal, die mit der Verknüpfungstiefe größer eins hoffnungslos überfordert sind. Das klingt erst mal verschwörungstheoretisch. Nur wenn man sich durchliest was die hier so absondern, ich meine, so dumm kann ein Mensch doch gar nicht sein, nicht mal ein rot-grüner.

    Eine andere Erklärung wäre die, dass am offiziellen NSU-Plot vielleicht doch was faul ist und die Propagandafiffis den Auftrag haben, eine Diskussion darüber mit allen Mitteln zu unterbinden.

    Andere Vorschläge?

  52. # 61

    „Eine andere Erklärung wäre die, dass am offiziellen NSU-Plot vielleicht doch was faul ist und die Propagandafiffis den Auftrag haben, eine Diskussion darüber mit allen Mitteln zu unterbinden. “

    Das hört sich plausibel an. An Ihrer Stelle hätte ich ‚mit allen Mitteln‘ noch gefettet. Das wäre die hohe Kunst des lauten Raunens.

    Wenn Sie rausgefunden haben, wie man einen solchen Auftrag bekommt, sagen Sie unbedingt Bescheid. Dann muss ich es wenigstens nicht mehr umsonst machen.

  53. @59. Schnellinger
    Vielleicht ist es auch bloß Projektion ihres linkstrolligen Geschreibsels, wo sie dann bloß für „links“ eben „rechts“ einzusetzen brauchten. Das verringert die mentale Belastung mit Sachfragen ungemein. Daß Sie sich nur Sorgen um die korrekte medizinische Bezeichnung machen, zeugt von Ihrer verkrüppelten Empathiefähigkeit.

    @60. PIT
    Sie nehmen das zu wörtlich, glauben Sie mir, denn es handelt sich um eine gebräuchliche Rendewendung. Sicher werden Sie mir nachweisen, daß diese Redewendung selber „rechtslastig“ ist. Wissen Sie, es ist ganz einfach, woran man Ideologen, ggf. Faschisten erkennt: daß sie über den Singular beim Faschismusbegriff nicht hinauskommen.

  54. # 63 Pantau

    I wo, ich kann Ihnen nur das Gegenteil anbieten. Diese Redewendung ist im politischen Sinn von der SPD 1923 im ‚Vorwärts‘ geprägt worden:

    „All diese und eine große Reihe weiterer Urteile ergeben, so schloss er seine Ausführungen, unwiderleglich den Beweis, dass unsere preußische Justiz auf dem rechten Auge blind und auf dem linken Auge scharfsichtig ist“ (Vorwärts NR. 50; 31.1.1923)

    Sie haben einfach ein wenig Pech mit der Auswahl der sprachlichen Bilder. Auch ist Faschismus ein Begriff, den es nur im Singular gibt.

    Egal, der Wille zählt!

  55. Ich vermisse die Zeiten, als „Gutmensch“ noch das Schimpfwort en vogue war. „Dumpfbacke“ mit „islamistischem Auge“ und „Schaum vorm Mund“ ist so unkreativ. Als wären die rechten Trolle von ihrer eigenen Pöbelei gelangweilt. Ich finde, da kann man schon einen gewissen Anspruch haben, deutsche Wertarbeit sieht anders aus.

  56. Es ist schwierig, wenn man vier bis fünf Pseudonyme parallel bespielen muß. In diesem Fall Sensenmann, Gernot, Windisch und Sachse, dem weitgehend identischen Duktus nach. Da leidet natürlich auch die Kreativität, es wird auf Quantität gespielt.

    Ich weiß gerade selbst nicht, ob es lohnt, die Fakten in Pantaus wirrem Geschreibsel etwa zum Fall Magnitz richtigzustellen.

  57. Der Gutmensch ist einfach zu passiv.

    Jetzt will man sich schon vom blödem, geiferndem Mob gehetzt verstehen.

    Macht sich besser beim Rumopfern.

  58. @57, 58:

    „Christian Fuchs? Wer ist das? Was hat er erlernt? Worüber kann er wirklich mitreden?“
    Können Sie u.a. bei Wikipedia nachlesen. Und Sie sind der Anwalt, den man bei Google findet?

    „Wenn der Verlag eine fünfstellige Summe aufwenden mußte, dann muß wohl etwas an den Abmahnungen dran gewesen sein, sonst hätte der Verlag keine Kosten gehabt. Da ist ja wohl etwas grottenschlecht vom Verlag oder den betreuenden Juristen falsch gemacht oder von Herrn Fuchs falsch berichtet worden!“
    Unsinn. Wie im Artikel bereits berichtet, kostet die außergerichtliche anwaltliche Verteidigung gegen eine Abmahnung und/oder das Verfassen und Einreichen einer Schutzschrift Geld, das der Mandant (Verlag) als Auftraggeber zu bezahlen hat.

    „Kosten trägt der verlierer bei derartigen Auseinandersetzungen, jedenfalls soweit angemessene der Gebührenordnung entsprechende Anwaltskosten dem Verlag berechnet worden.“
    Und wenn es keinen „Verlierer“ gibt, weil die erfolglose Abmahnung vom Abmahnenden nicht gerichtlich weiterverfolgt wird? Trägt jeder seine Kosten selbst, oder?

    „Wenn der Berliner Ch. Links Verlag alles richtig macht bzw. machte, dann kann er sich gegen jede Abmahnung zur Wehr setzen und die ihm erwachsenen Kosten zu Recht erstattet verlangen.“
    Es wäre schön, wenn Sie dafür eine Rechtsgrundlage nennen könnten. Und jetzt bitte nicht § 8 Abs. 4 Satz 2 UWG (um Wettbewerbsrecht geht es hier offensichtlich nicht) oder negative Feststellungsklage (neues Verfahren, extra Kosten). Bis dahin muss ich leider Ihre Thesen für „geistigen Müll“ halten, sorry, Ihre Wortwahl.

    „Wenn er Kosten behielt, tja dann … – ein Schelm, wer Böses dabei denkt! –“
    Sind Sie denn ein solcher Schelm?

  59. @53
    Nochmal:
    „Fuchs glaubt, dass es einem Teil der Abmahner auch darum ging, an die Privatadressen der beiden Autoren zu gelangen.“
    Was ist mit den Kommentaren hier los, die einen bezichtigen nicht gelesen / verstanden zu haben und dabei ein glasklares gegenteiliges Zitat aus dem Text ignorieren. Den vertieften Zusammenhang habe ich bereits in meinem Eingangskommentar und in 21 dargestellt.

    Mr. Pannor hat ja jetzt wenigstens aufgegeben und sich anderen zugewandt.

  60. Zur Einstufung von Personen, ob diese rechtsextremistisch sind, gibt es immer noch den Verfassungsschutz. Der stuft nach halbwegs klaren Maßstäben ein, an denen sich jeder orientieren kann – auch Konservative und Rechtsradikale, die eine Grenze zum Extremismus nicht überschreiten wollen. In dem Buch werden aber behördlich bekannte Rechtsextremisten mit politisch nichtaktiven konservativ Lebenden vermengt, teilweise über komplizierte Kontaktbögen (z. B. der eine war auf der gleichen Veranstaltung wie der andere), und mit Klardaten (voller Name, Wohnort) aufgeführt. Nun mögen bekannte Extremisten tatsächlich die Öffentlichkeit gesucht haben, eben weil sie auch öffentlichkeitswirksam sind, aber andere namentlich Aufgeführte suchen weder die Öffentlichkeit, noch sind sie öffentlichkeitsrelevant, was schon auch Rückschlüsse auf das Ausmaß ihres politischen Aktivismus und somit ihrer gesellschaftlichen Relevanz zuläßt. Wer mal vor Jahren bei einer zugelassenen Demonstration mitgelatscht ist oder an einem privaten Tanztreffen teilnahm, sonst aber politisch unauffällig ist, der muß nicht hinnehmen, mit vollem Namen in einem vorgeblichen Fachbuch (!) über Rechtsextremismus genannt zu werden.

    Die Autoren maßen sich Aufgaben des Verfassungsschutzes an. Wenn ihnen rechtsextremistische Aktivitäten auffallen, könnten sie auch die entsprechenden Behörden informieren, die dann nach ihren Extremismus-Kriterien werten. Und auch, wenn es sich tatsächlich um rechtsextreme Akteure handelt, wägen Behörden namentliche Nennungen nach der Maßgeblichkeit des Jeweiligen jedenfalls genauer ab. Erstaunlich ist freilich, daß die Autoren oder zumindest die Autorin jahrelang selbst im Visier des Verfassungsschutzes war(en), weil sie für linksextremistische Periodika publiziert(e) und sich im linksextremistischen Milieu bewegen. Und solche Leute sollen objektiv über extremistische Gefahren aufklären?

    Erstaunlich ist weiterhin, daß die Autoren bis dato unbekannte konservative/rechte Landbewohner namentlich und örtlich stigmatisieren und in extremistische Zusammenhänge rücken, selbst aber Sorge um ihre Adreßdaten haben. Etwas Reflexionsvermögen täte ihnen sicherlich gut – doch wozu brauchen sie das, wenn sie sich auf der moralisch richtigen Seite wähnen? In jeder totalitären Ideologie zählt das Recht des Individuums nichts – wer sich der kollektivistischen Lebensweise nicht unterordnet, ist vogelfrei. Und wer sich dagegen wehrt, der „erdreistet“ sich, seine Anprangerung nicht demütig hinzunehmen und seinen Anprangerern Ungemach zu bescheren.

    Über die Selbstgefälligkeit und Machtarroganz, wie sie in diesem Artikel zum Ausdruck kommt, kann man nur den Kopf schütteln!

  61. zu 72 VANNAY:
    Wie wäre es denn mit Klartext und Klarname? Oder haben Sie was zu verbergen?
    Ein leider bereits verstorbener, ehemaliger Freund und Kollege pflegte in Fällen, wie Ihrem zu sagen: „Wissen ist macht, nichts wissen macht auch nix.“ Schönen Wochenanfang!

  62. Diese Kommentarkultur hier ist wirklich interessant. Der Artikel handelt davon, welche Auswirkungen eine Abmahnwelle für einen einzelnen Autor hat und wie man mit einer Abmahnwelle umgehen kann oder nicht.

    Aber man muß bis Kommentar Nr. 24 lesen, um überhaupt mal eine Äußerung zu diesem Thema zu finden. Und erst ab Kommentar Nr. 28 wird dann tatsächlich über den Umgang mit einer Abmahnwelle diskutiert.

  63. zu 75:
    Ich weiß jedenfalls nicht, ob man überhaupt von einer Diskussionskultur sprechen sollte. Ich schau mir das noch eine Weile an, mache aber nicht mehr mit Allein, wenn ich an den Verfasser Vannay denke …

  64. @77, 80: Klartext habe ich, denke ich, geschrieben. Da können Sie gern drauf eingehen, wenn Sie möchten. Dann haben wir eine Diskussion. Dem Zitat Ihres verstorbenen Freundes und Kollegen kann ich nämlich bislang kein Argument entnehmen.

    Mein Klarname spielt bei dieser Diskussion keine für mich erkennbare Rolle. Aber zu verbergen habe ich nichts. Jedenfalls nichts, was im hiesigen Kontext irgendeine Relevanz hätte.

  65. „Ich schau mir das noch eine Weile an, mache aber nicht mehr mit“

    Sie sind gerade wie der Partygast, den keiner hat kommen sehen, den keiner bemerkt hat und der mit niemand geredet hat, aber groß verkündet, das er nun geht.

    Ist aber ganz simpel: Sie haben argumentiert, Vannay hat gegenargumentiert, nun wären Sie am Zuge. Statt aber zu argumentieren, werden Sie ad hominem, oder kurz: Sie haben keine Argumente. Lichtenberg haben Sie gelesen, oder?

  66. @Ullrich Dobke

    Herrlich, sie lassen einen Kommentar da, dem wird sachlich widersprochen, woraufhin sie den Untergang der Diskussionskultur verkünden die Anwort als diskussionskulturell minderwertig abtun, natürlich ohne auf irgendeinen Punkt daraus einzugehen, und verkünden dann patzig jetzt zu verschwinden.

    Ich glaube in Sachen Diskussionskultur ist von ihnen nichts zu lernen.

  67. Herr Dittmann, das finde ich sehr richtig, daß Sie in Ihrem Beitrag (Kommentar Nummer 52) die schlimmen Verhältnisse in Gelsenkirchen ansprechen. Ich ging neulich mit einer Freundin durch die Fußgängerzone von Gelsenkirchen, und sie wollte meine Kritik über die vielfältige Verunglimpfung der deutschen Schriftsprache leider nicht teilen. Dabei wird auf den Leuchtreklamen der Geschäfte der Apostroph nicht nur falsch für die Bildung den Genitiv eingesetzt, sondern inzwischen auch für den Plural. Solche Zustände möchte ich wahrlich in Zukunft nicht überall sehen.

    Leider enttäuscht mich aber auch die Interpunktion in Ihrem Kommentar. Dabei sollten wir doch die deutsche Sprache pflegen und uns entsprechend eines korrekten Schriftbildes befleißigen. Immerhin ist die Sprache für jeden Menschen ein zentrales Identifikationsmerkmal der Heimat, in der er aufgewachsen ist. Wir sollten uns glücklich schätzen, daß wir hier in Deutschland in politisch einigermaßen stabilen Verhältnissen leben, und daß wir nicht, so wie Menschen in manchen anderen Gegenden auf diesem Planeten, unsere Heimat schweren Herzens verlassen müssen.

    P.S.: Zum Glück gibt es in Gelsenkirchen auch sehr schöne Seiten der Heimatverbundenheit, z.B. die Pflege der Bergbautraditionen:
    https://www.instagram.com/p/B2b0fstoGCA/

  68. „Sensenmann recycelt hier Stück für Stück vermeintliche „Erkenntnisse“ des Blogs nsu-leaks“

    Danke für den Tipp, ich habe mich ein wenig eingelesen.
    Die Aufmachung ist nicht so toll, aber der Zusammentrag hat es in sich.

    Ein Kabinettstückchen ist der Text, der der Öffentlichkeit als „Zschäpes Aussage“ bekannt gemacht wurde. Aus der WELT, 09.12.2015:
    “Sodann nahm ich etwa die Hälfte der DVDs, welche sich versandfertig und frankiert verpackt im Abstellraum befanden, an mich und steckte diese in den Briefkasten, der sich vor dem Haus befand.“
    Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.

    Noch schöner ist die Aussage des Leiters des Bundestagsuntersuchungsausschusses, Clemens Binninger, in der Südwestpresse am 09.02.2017:
    “Es gibt 27 Tatorte, an denen Böhnhardt und Mundlos ihre Verbrechen begangen haben sollen. Also 10 Morde, 15 Banküberfälle, 2 Sprengstoffanschläge. An keinem einzigen Tatort wurden Fingerabdrücke und DNA-Spuren von den beiden gefunden. Das ist ausgesprochen ungewöhnlich. Stattdessen haben wir an verschiedenen Tatorten anonyme DNA, die bis heute niemandem zugeordnet werden konnte. Und auch auf den Bekenner-DVDs gibt es keine personenbezogenen Aussagen. Dort ist immer nur vom NSU die Rede. Und zwar als einem „Netzwerk von Kameraden.“

    Nochmals danke für den Hinweis auf NSU-Leaks.

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