Der mühsame Weg, das Rundfunk-Gedächtnis zugänglich zu machen
Frank Adam leitet das Archiv des Südwestrundfunks. Mehr als zwei Jahre hat er zusammen mit Juristen, Lizenzexperten, Dokumentaren und Redakteuren auf der Idee herumgekaut, den Beitragszahlern Zugang zum sogenannten Programmvermögen zu gewähren, sprich: das Archiv zu öffnen. „Die Sache ist unfassbar komplex“, sagt Adam. Der SWR habe zunächst in einem Gutachten klären lassen, was er dürfe. Dann hätten Kollegen durchgerechnet, wie teuer und aufwändig Nachlizensierungen wären. „Jetzt haben wir einen Spalt in der Wand gefunden: das non-fiktionale audiovisuelle Repertoire von den Anfängen bis 1966.“
Übersetzt heißt das: Der SWR wird als erster öffentlich-rechtlicher Sender in Deutschland systematisch historisches Material ins Netz stellen. Das sind über Jahre die Beiträge der abendlichen Regionalmagazine. Dazu kommt eine Dokumentarfilmreihe, aber auch die Quizshow „Die sechs Siebeng’scheiten“. Die sei für viele in der Region eine kultige Kindheitserinnerung: „Das war keine bloße Unterhaltung“, sagt der Archivar, „sondern eine spielerisches Wissenssendung, in der Schülerinnen und Schüler gegeneinander angetreten sind“.
„Datenbank der Geschichte“
Adam ist stolz auf das Projekt. Er spricht von einer „Datenbank der Geschichte unseres Sendegebiets“. Mit den Filmbeiträgen gehen auch die Notizen der Archive online. Für die Nutzer wird der Bestand so durchsuchbar: nach Orten, Politikern, Unternehmen und Vereinen. Wer in dem Material stöbert, wird immer wieder auch skurrile Beobachtungen machen. In den Fünfzigern war etwa für schwarze Menschen noch das N-Wort als Bezeichnung üblich. Der SWR werde die Berichterstattung so dokumentieren, wie sie gewesen sei, sagt Adam. „Das ist genau das Ziel der Sache: keine Zensur.“
Sein Sender reagiert mit diesem Schritt letztlich auf die aktuelle Gesetzeslage. Seit einer Änderung im Mai heißt es im Rundfunkstaatsvertrag, der die Spielregeln für ARD, ZDF und Deutschlandradio festschreibt: „Der Auftrag umfasst insbesondere zeit- und kulturgeschichtliche Archive mit informierenden, bildenden und kulturellen Telemedien.“ Außerdem fühlen sich die öffentlich-rechtlichen Archivare auch an ein EU-Übereinkommen zum Schutz des audiovisuellen Erbes gebunden. Der SWR will sein Angebot deshalb auch am 27. Oktober starten, dem Welttag des audiovisuellen Erbes.
Vor allem kuratierte Angebote
Der SWR ist nur eine von neun ARD-Anstalten. Dazu kommen ZDF und Deutschlandradio. Übermedien hat alle gefragt, wann sie ihre Archive öffnen. Das Ergebnis: Die ARD hat eine Arbeitsgruppe installiert. Der Zeitplan sieht Ergebnisse bis November vor. Dann müssen die Intendanten entscheiden. Und erst dann geht es andernorts an die Umsetzung. Das Archiv-Portal des SWR wird also vorerst ziemlich allein sein. Nur einige wenige Sendungen wie „Panorama“ oder auch 20-Uhr-„Tagesschau“ und „Tagesthemen“ stehen bislang über Jahre oder sogar Jahrzehnte frei im Netz.
Üblich sind bislang vor allem handverlesene, kuratierte Angebote. Mit dem „Archivradio“ seiner Kultur- und Wissenswelle SWR2 ist der Südwestrundfunk auch hier Vorreiter: Die Archivare stellen zu einzelnen Themen Originalmitschnitte und -reden zusammen, zuletzt etwa zum Wettrennen von USA und UdSSR zum Mond oder zum Nürnberger Kriegsverbrecherprozess.
Zum 30. Jahrestag der Wende legt der Mitteldeutsche Rundfunk nach. Dafür will der MDR Ende September unter dem Titel „Originale 89“ Zeitdokumente dauerhaft in voller Länge in die Mediathek stellen: Dokumentarfilme der Ost-Filmschmiede Defa von 1989/90, Berichte zum Wendeherbst aus dem „Westfernsehen“ sowie historische Ausgaben der „Aktuellen Kamera“ und der „Tagesschau“ – die dann auch in direkter Gegenüberstellung.
Das Deutschlandradio will zusammen mit dem Deutschen Rundfunkarchiv 2021 das Projekt „Ihre persönliche Geschichte. Unsere gemeinsame Geschichte. Unser gemeinsames Land.“ starten und Archivschätze des geteilten Deutschlands veröffentlichen – vom US-amerikanischen Rias, von Deutschlandfunk, Deutschlandradio und DDR-Hörfunk. Wissenschaftler sollen die Dokumente aufbereiten und einordnen, Hörer ihre persönlichen Erinnerungen ergänzen. Ein Sprecher des Senders sagt, das Ergebnis werde „ein einzigartiger Beitrag zur Geschichtsschreibung sowie zum kollektiven Gedächtnis in Ost und West“ sein.
Hindernisse für eine grenzenlose Öffnung
Das ZDF wird vorerst keine umfassenden Archivbestände ins Netz stellen – jedenfalls nicht zusätzlich zu einzelnen Inhalten des Portals ZDFkultur. Anders als bei Regionalmagazinen der ARD sei die Rechteklärung „an zeit- und kulturgeschichtlich interessanten Werken im ZDF vielfach komplexer, da es sich in der Regel um Auftrags- beziehungsweise Lizenzproduktionen“ handle, heißt es aus Mainz. Genau diese Rechtefragen hindern auch die ARD daran, auf Knopfdruck mehr Material freizugeben.
Dass der SWR seine Archive systematisch nur bis 1966 öffnet, liegt daran, dass seitdem das Urhebergesetz greift. Die Sender müssen Lizenzen nachlösen und Kontakt aufnehmen zu Autoren, Protagonisten und Produzenten – ganz abgesehen von Nachverhandlungen für eingekaufte Bilder etwa aus Archiven anderer Sender oder von Sportveranstaltern. Weil das ganze Apparate beschäftigen und zusätzliche Lizenzgebühren nach sich ziehen würde, soll das nur bei ausgewählten Produktionen passieren und das auch erst im nächsten Schritt.
Auf die Frage, ob die Sender für neu produzierte Inhalte bereits entsprechende Rechte für Onlinearchive vereinbaren, ist von den Sendern keine eindeutige Antwort zu bekommen. Das Deutschlandradio teilt mit, dass für sein Hörspiel- und Featureportal bei neuen Stücken „Urheberrechte für längere Zeiträume vereinbart werden konnten“. Der MDR sagt, man wolle die Rechte je nach Nutzerinteresse erwerben – beides müsste in einem „angemessenen wirtschaftlichen Verhältnis stehen“.
Audio folgt
Dass der SWR unter den öffentlich-rechtlichen Anstalten nach vorne geht, liegt auch daran, dass er der Onlinesender der ARD ist: Er betreibt die Media- und die Audiothek des Senderverbunds. „Wir bekommen widersprüchliche Signale“, sagt Redaktionsleiter Thomas Laufersweiler. Einerseits fordere der Rundfunkstaatsvertrag die Sender auf, mehr Inhalte öffentlich zugänglich zu machen. Andererseits ziehe das Urheberrecht eine enge Grenze.
„Da stellt sich schon die Frage, wann der Gesetzgeber den nächsten Schritt macht und uns Rahmenbedingungen gibt, in denen wir historisches Material leichter der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen können“, sagt Laufersweiler. „Man muss es uns auch ermöglichen, den Auftrag tatsächlich in größerem Umfang umzusetzen. Wir würden da gerne weiter gehen, als wir es heute dürfen.“ Mit anderen Worten: Die Sender werden der Forderung vieler Historiker und Beitragszahler vorerst nur bedingt nachkommen können.
So oder so will Laufersweiler dafür sorgen, dass sich nach der Mediathek auch die Audiothek mit historischen Stoffen füllt. Das gehöre ebenso „ausdrücklich zu unserem Auftrag und unserer Absicht“, auch wenn zunächst der Schwerpunkt auf dem bewegten Bild liege.
Und dann hoffen der Redaktionsleiter und sein Archivar Frank Adam, dass das Modell des SWR Schule machen wird. Ende Oktober wird der Sender als einziger öffentlich-rechtlicher Sender im Programm einer Fachkonferenz von Historikern und Archivaren vertreten sein. Der Titel der Veranstaltung passt zum Projekt des Senders: „Zugang gestalten! Mehr Verantwortung für das kulturelle Erbe.“
Eine Sache verwirrt mich noch etwas.
Ebenfalls bei SWR2 gibt es seit einiger Zeit die Reihe „Hörspielklassiker online“. Bei diesen Sendungen heißt es in der Ansage stets, dass man sie nur nach vorheriger Sendung im linearen Programm online stellen dürfe. Es handelt sich dabei ebenfalls um Produktionen aus den 1950ern und 1960ern.
Wieso muss man sie erst senden, wenn man lt. neuem Staatsvertrag angeblich doch ein dauerhaftes Archiv aufbauen soll/will/kann?
@ BlueKO
Vielleicht ist die Ansage seit Mai nicht überarbeitet worden. :-)
@Blueko Mache mich beim SWR schlau, melde mich wieder.
Warten wir mal auf die ersten Kritiker, die die Gemächlichkeit bei der Umsetzung des neuen Auftrags auch für die Erhebung des Rundfunkbeitrages einfordern.
Für mich persönlich: Interessante Info, vielversprechender Ansatz für mittlerweile historische Quellen, gut erklärt, warum es nicht einfach funktioniert alte Sendungen einfach mal so in die Mediatheken zu stellen.
@blueko
Da die Sendung/Hörspiel für den Funk (Ausstrahlung) produziert wurde und dafür Rechte vorliegen, darf es als Wiederholung gesendet werden ohne Nachzuverhandeln. Vermutlich darf es im Rahmen der „Mediathekengesetze“ nach Sendung für eine Woche Online stehen und wird dann wieder ausgeknipst. Eine Onlinestellung ohne Sendung geht somit nicht ohne Nachverhandlung.
Die Idee des Bereitstellens von „altem“ Sendungsmaterial über eine Archiv-Plattforme kursiert schon länger in der ARD. Das scheitert oft weniger am alten oder neuen RStV (Langzeit-Archive waren schon immer möglich), vielmehr an urheberrechtlichen Fragestellungen (vor den 1990er Jahren gabt quasi keine Internet-Nutzung) sowie den entsprechenden Vergütungsfragen der Urheber.. diese Klärungen sind enorm aufwändig und teuer für die Landesrundfunkanstalten. Die geben das Geld lieber für „neues“ Programm aus…
Spannender Artikel! Ich freue mich schon auf Ende Oktober, dann kann ich mein schwäbisch endlich verfeinern:-) Bis dahin möchte ich noch 2 Links empfehlen, die gut zum Text passen: Einmal das schweizerische Angebot memobase.ch (großartige Datenbank. Leider ist der Zugang oft auf eine schweizerische IP oder PCs in einer teilnehmenden Institution beschränkt) und dann natürlich mediathek.at. Dort finden sich viele Radio- und Fernsehsendungen des ORF. Insbesondere die Mitschnitte des „Mittagsjournals“ (der Hauptnachrichtensendung des ORF-Radios) dürften auch für deutsche Besucher von Interesse sein. Damit kann man alle wichtigen weltpolitischen Ereignisse zwischen den 60- und 90er-Jahren nachhören, von der Mondlandung bis zum Mauerfall. Übrigens: Vom politischen Umschwung in der Tschechoslowakei 1989 berichtete u.a. ein junger Journalist. So ein komischer Typ names Armin… Wolf. Aus dem ist aber sicher nichts geworden:-)
Die Sache mit den Rechten macht es leider so kompliziert. Ich würde mir eine Generalamnestie wünschen:
Beiträge bis (willkürlich ausgewählt) 1980 dürfen von den Anstalten einfach so online gestellt werden. Ab nächstes Jahr dann die von 1981 etc. Betroffene Rechteinhaber erhalten eine einmalige, kleine, gedeckelte Aufwandsentschädigung, wenn sie sich melden.
Die Anstalten verpflichten sich, ihr Material zu digitalisieren, durchsuchbar zu machen und für eine ständige Verfügbarkeit zu sorgen.
Natürlich kann ich als Urheber, der davon nicht betroffen wäre, so etwas schnell vorschlagen ;) Realistisch ist es leider nicht.
Oje, dabei ist das Urheberrecht ja gerade nochmal verschärft worden! (Generell halte ich auch eine Lockerung für sinnvoll, z.B. 50 Jahre ab Veröffentlichung. Die Kopplung an die Lebensdaten der/des Urheber*in finde ich unpassend.)
Aber das würde mindestens EU-weite, wenn nicht weltweite Verhandlungen erfordern. Also ist damit auf absehbare Zeit nicht zu rechnen, und die Lage für die ÖR-Archive bleibt kompliziert…
„Die Kopplung an die Lebensdaten der/des Urheber*in finde ich unpassend.“
Ich nicht. Mindestens lebende Urheber sollten, wenn sie das wollen, von ihren Werken auch profitieren. Bei 50 Jahren kann das leicht nicht passieren. Die Backlist ist eben auch eine Art Rentenversicherung.