Klage gegen Wochenzeitung

Fall Wedel: Jany Tempel fühlt sich von der „Zeit“ im Stich gelassen

Vor eineinhalb Jahren hat die „Zeit“ Vorwürfe mehrerer Schauspielerinnen gegen Dieter Wedel wegen sexueller Gewalt öffentlich gemacht. Die Wochenzeitung hat für ihre Berichterstattung viel Lob bekommen. Doch eine der Frauen kämpft inzwischen dafür, dass ihr die Journalistenpreise dafür aberkannt werden, und erhebt Vorwürfe gegen das Blatt. Sie behauptet unter anderem, dass ihr die „Zeit“ Geld schulde, für die Vertretung durch einen Strafrechtsanwalt. Der versucht sein Honorar nun einzuklagen.


Jany Tempel hatte Angst. Sie fürchtete sich vor dem, was nach dem Erscheinen des „Zeit“-Artikels passieren würde, in dem sie und mehrere Kolleginnen dem Regisseur Dieter Wedel vorwarfen, sie sexuell bedrängt oder vergewaltigt zu haben. Sie hatte Angst davor, Zielscheibe von Angriffen zu werden. Sie schrieb dem Chefredakteur der „Zeit“, Giovanni di Lorenzo, sie hoffe, dass sie und die anderen Frauen nicht nur „eine Story“ seien, „sondern in diesem Fall besonders empfindliche Menschen, die mit diesem hohen Risiko etwas bewegen. Dass Sie uns/mich auch über den Artikel hinaus begleiten.“

Aufmachung des ersten Artikels im „Zeit-Magazin“

Das war Mitte Dezember 2017. Am 4. Januar 2018 erschien im „Zeit-Magazin“ der Artikel „Im Zwielicht“, der die Vorwürfe öffentlich machte und die #MeToo-Debatte mit Macht nach Deutschland holte. Danach gab es nicht nur Zuspruch und die befürchteten Angriffe, sondern wenig später auch eine für Tempel überraschende Neuigkeit: Die Taten, derer sie Wedel beschuldigte, waren noch nicht verjährt.

Davon war die „Zeit“ aber ausgegangen. Das hatte ihr der Strafverteidiger Johann Schwenn, mit dem die „Zeit“ schon häufiger zusammengearbeitet hat, im Vorfeld der Veröffentlichung auf ihre Nachfrage bestätigt. So stand es auch im ersten und einem weiteren Artikel. Die Vorgänge, um die es im Fall von Jany Tempel geht, haben zwar schon 1996 stattgefunden, und schwere sexuelle Straftaten verjähren nach 20 Jahren. Seit einer Rechtsänderung 2015 beginnt diese Verjährung aber frühestens mit Ablauf des 30. Lebensjahres des Opfers. Das heißt im konkreten Fall: 2019.

Die Münchner Staatsanwaltschaft leitete am 22. Januar 2018 ein Ermittlungsverfahren gegen Dieter Wedel ein. Das hatte nicht nur für den Regisseur, sondern auch für die Schauspielerin erhebliche Konsequenzen. Sie musste nun gegen ihn aussagen. Das hatte sie nach Darstellung ihres Anwaltes unbedingt vermeiden wollen, um die traumatisierenden Erlebnisse nicht ein weiteres Mal durchleben zu müssen. Auch Menschen aus ihrem Umfeld wurden nun vernommen.

Die fehlende Verjährung hatte auch Konsequenzen für weitere mutmaßliche Opfer Wedels. Als Zeuginnen im Strafverfahren mussten auch sie nun namentlich benannt werden und verloren Wedel gegenüber ihre Anonymität.

Nach bestem Wissen und Gewissen

Jany Tempel sagt, sie hätte sich nie bereit erklärt, ihre Geschichte zu veröffentlichen, wenn sie gewusst hätte, dass sie noch nicht verjährt ist. Nach ihrer Darstellung hatte sie sich auf die – falsche – Auskunft der „Zeit“ verlassen.

Die „Zeit“ bestreitet, Tempel und die anderen Frauen überhaupt in dieser Frage beraten zu haben. Der Anwalt der Wochenzeitung, Jörg Nabert, sagt auf Anfrage von Übermedien, Tempel habe „vor der Veröffentlichung nicht deutlich gemacht, dass die Verjährungsfrage für sie von Bedeutung war.“ Die Frage habe „lediglich interne Bedeutung gehabt, weil diese Frage im Artikel erwähnt werden sollte“.

Die Wochenzeitung gab sich aber gegenüber Tempel zerknirscht und gab ihr zu verstehen, sie nicht alleine lassen zu wollen. Schon im Dezember 2017, noch vor der Veröffentlichung, hatte der Zeitverlag der Schauspielerin zugesagt, sie „von etwaigen Ansprüchen von Herrn Dr. Dieter Wedel wegen der Berichterstattung“ freizustellen und auch „etwaige Anwalts- und Gerichtskosten“ zu übernehmen. Im Februar 2018 schrieb Giovanni di Lorenzo ihr, dass man nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert habe, er es sich aber nicht habe vorstellen können, dass drei Anwälte übersehen könnten, dass der Fall noch nicht verjährt sei. Er meinte damit neben Schwenn offenbar den Medienanwalt Tempels und den Medienanwalt der „Zeit“.

Eine besondere Verantwortung

Di Lorenzo fügte hinzu, dass der „Zeit“ aus dem Fehler „eine besondere Verantwortung“ erwachse und man begonnen habe, sich nach einem guten Anwalt für sie umzusehen. Tempel aber wählte einen anderen Anwalt, als ihr von den „Zeit“-Leuten empfohlen wurde und ging auch sonst auf Distanz – zur „Zeit“ und zu dem prominenten Medienanwalt, von dem sie sich vorher vertreten ließ.

Strafrechtlich ließ sie sich nun von Alexander Stevens vertreten, der auch nicht unprominent ist und sich auf Sexualstraftaten spezialisiert hat, sonst aber eher Beschuldigte vertritt. Er ist ihr Rechtsbeistand in dem Ermittlungsverfahren gegen Wedel. Ob der Regisseur angeklagt wird, soll die Staatsanwaltschaft demnächst entscheiden. Tempel will in dem Verfahren dann auch als Nebenklägerin auftreten.

Im November 2018 schickte Stevens eine Rechnung über 30.835 Euro an die „Zeit“ für diese Arbeit für Jany Tempel: Die Zeitung habe ihr zugesagt, alle Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten zu übernehmen. Der „Zeit“-Verlag bestreitet eine solche Vereinbarung. Man habe lediglich zugesagt, für eventuelle Ansprüche aufzukommen, die Dieter Wedel wegen der Veröffentlichung gegen Tempel geltend macht. Den Medienanwalt hat die „Zeit“ offenbar direkt bezahlt.

Die Klage

Stevens klagt nun gegen die „Zeit“ auf sein Honorar. Am Freitag trifft man sich in Hamburg vor dem Landgericht. Es geht formal um das Geld und die Frage, ob die „Zeit“ Jany Tempel zugesagt hat, solche Rechtskosten zu übernehmen. (Tempel hat ihre Ansprüche an Stevens abgetreten, so dass er als Kläger und sie als mögliche Zeugin auftritt.)

Die „Zeit“ sagt, sie übernehme solche Kosten für einen Strafprozess – anders als presserechtliche Kosten, die aus einer Veröffentlichung entstehen – grundsätzlich nicht. Stevens sagt, die „Zeit“ habe eine solche Kostenübernahme zugesichert, aber offenbar wohl an die „unausgesprochene Bedingung geknüpft, einen Anwalt auszuwählen, welcher nicht primär den Interessen von Frau Tempel verpflichtet ist, sondern sich vielmehr auch der Redaktion gegenüber ‚gefällig‘ zeigt und großzügig über die groben journalistischen Fehler der ‚Zeit‘ im Umgang mit Frau Tempel hinwegzusehen bereit ist.“

Mindestens so sehr wie um das Geld geht es Stevens mit der Klage um den Umgang der „Zeit“ mit den Belastungszeuginnen und mit dem Verjährungsfehler. Stevens behauptet, neben Tempel würden noch zwei weitere mutmaßliche Opfer Wedels, deren Erlebnisse in den ersten Artikel der „Zeit“ Eingang gefunden haben, „schwere Vorwürfe gegen die ‚Zeit‘ erheben, vor allem in Bezug auf Ethos, Moral, Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein der ‚Zeit‘-Verantwortlichen“. Jany Tempel habe den Eindruck, „dass die ‚Zeit‘ möglicherweise ihr Vertrauen und das der anderen betroffenen Frauen rücksichtslos ausgenutzt hat, um unter dem Deckmantel des Opferschutzes eine auflagenstarke Story zu veröffentlichen.“

Die „Zeit“ sieht in den Aktivitäten des Anwaltes einen Versuch, sich auf ihre Kosten zu profilieren und persönlich zu bereichern. Schon die Tatsache, dass er die Presse informiert, nimmt sie ihm übel: „Zeit“-Anwalt Nabert schreibt auf Anfrage von Übermedien, es gehe um die „pekuniären Interessen des Anwalts, der die Presse benutzt, um Druck auf unsere Mandantin aufzubauen“. Es gebe auch keine zwei weiteren Protagonistinnen in der „Zeit“-Geschichte, die mit der Veröffentlichung ihrer Informationen nicht einverstanden gewesen seien, sondern nur eine. Ihre Aussagen seien daher auch nicht verwendet worden. Ihre Geschichte sei allerdings auch von anderen Zeugen beschrieben worden und deshalb Teil des Artikels.

Die Preise

Die Auseinandersetzung wird von beiden Seiten mit großer Unerbittlichkeit geführt. Beide Seiten werfen sich gegenseitig vor, Jany Tempel erneut zum Opfer zu machen.

Die Auseinandersetzung spielte auch beim Henri-Nannen-Preis eine Rolle, der in der vergangenen Woche in Hamburg verliehen wurde. Die Wedel-Recherche hatte es in der Kategorie „Investigation“ auf die Shortlist geschafft. Nachdem die Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen bereits im vergangenen Jahr in der „Welt“ die Auseinandersetzungen hinter den Kulissen thematisiert hatte, erkundigte sich die Hauptjury nach den Hintergründen. Stevens verfasste eine Stellungnahme; die beiden Autorinnen des ersten „Zeit“-Artikels antworteten. Die Kontroverse könnte nach Ansicht von Beteiligten dazu beigetragen haben, dass die Wedel-Recherche nicht für den Preis nominiert wurde. (Nachtrag/Korrektur: Hier stand zunächst falsch, dass die Wedel-Recherche nominiert war, aber nicht gewann. Tatsächlich hat sie es aber nicht unter die Nominierten geschafft.)

Tempel kämpft nach Aussagen ihres Anwaltes jetzt auch darum, dass der „Zeit“ der „Leuchtturm-Preis“ sowie der „Deutsche Reporter-Preis“ für die Wedel-Berichterstattung nachträglich aberkannt werden.

Schwere Nachspiele

Jany Tempel hat in dieser Woche einen Brief veröffentlicht, in dem sie um Unterstützung bittet und desillusioniert klingt:

Wir leben in einer Zeit der Trends. Der Metoo-Trend ist „durch“, sagt man mir. Was mir und den anderen geschehen ist, scheint schon wieder egal zu sein.

Die „Zeit“ kommt in diesem Text nur indirekt vor:

(…) im Hintergrund wurden Fehler gemacht, die schwere Nachspiele verursacht haben. Der schwerwiegendste Fehler wurde nun als „Verjährungsfehler“ zum zahlreich zitierten Begriff. Die Staatsanwaltschaft begann zu ermitteln. Mir wurde einerseits Schweigen auferlegt, andererseits musste ich zermürbende Anhörungen bei der Kripo über mich ergehen lassen. All das, warum Betroffene eben doch lieber schweigen. Journalisten belagerten mein Haus, verfolgten mich und belästigen meine Familie, Freunde, Nachbarn.

Der Anwalt der „Zeit“ schreibt uns unter Bezug darauf:

Jany Tempel beschwert sich inzwischen öffentlich darüber, dass keiner mehr über ihre Geschichte spricht, aber sie will auch nicht mehr Zeugin sein („Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“). Sie hat sich ausgerechnet einen Anwalt ausgesucht, der nach dem ersten „Zeit“-Artikel unaufgefordert Wedels Position eingenommen hat, um ihn öffentlich zu verteidigen. Die Widersprüchlichkeiten in ihrem Verhalten und die rechtswidrigen Aussagen ihres Anwalts, der im Augenblick nicht zum ersten Mal juristisch auf Unterlassung in Anspruch genommen werden muss, sind auch Gegenstand des zivilrechtlichen Verfahrens, über das am Freitag verhandelt wird.

Die beiden „Zeit“-Autorinnen erklärten in ihrer Stellungnahme für die Nannen-Jury, die Vorwürfe von Jany Tempel seien falsch und erschütterten sie:

Wir bedauern, dass wir einem Beratungsfehler erlagen und auch, welche Wendung unser Verhältnis zu Jany Tempel genommen hat. (…) Es wäre schade, wenn nun in den Hintergrund geriete, was unsere Artikel bewirkten: Umfangreiche Recherchen bei den Sendern, die Einrichtung einer Beschwerdestelle für alle Filmschaffenden, und ein völlig neues Bewusstsein für Machtmissbrauch in der Branche und darüber hinaus.


Nachtrag, 31. Mai, 17 Uhr. Bei der heutigen Verhandlung vor dem Hamburger Landgericht sah der Richter keinen Beleg dafür, dass die „Zeit“ Jany Tempel tatsächlich versprochen hatte, Kosten auch für eine strafrechtliche Auseinandersetzung zu übernehmen – selbst wenn die Schauspielerin diese Vorstellung gehabt haben mag. Es sei völlig unklar, wer genau so etwas in welcher Form zugesagt haben soll.

Genauso fehle ein eindeutiger Beleg dafür, dass Tempel ihr Einverständnis zur Veröffentlichung in der „Zeit“ davon abhängig gemacht habe, dass die Sache verjährt ist. Wenn das rechtsverbindlich erklärt worden wäre, ließe sich argumentieren, dass die „Zeit“ wegen ihres Fehlers in dieser Frage zu Schadensersatz gegenüber Tempel verpflichtet wäre.

Der Kläger hat jetzt noch zwei Wochen, entsprechende Belege zu liefern. Anwalt Stevens will dafür Zeugenaussagen vorlegen über ein Krisen-Gespräch, das mit Tempel und einem weiteren mutmaßlichen Opfer Wedels sowie Vertretern der „Zeit“ im Februar 2018 in der Kanzlei des damaligen Medienanwalts von Tempel stattfand.

Sollte das die Einschätzung des Richters nicht grundlegend ändern, will er am 28. Juni das Urteil verkünden. Im Moment sieht alles danach aus, dass er die Klage abweisen wird.

Nachtrag, 12. Februar 2020. So schnell war die Sache doch nicht erledigt, und der Ausgang ist nun wieder offen. Heute sagt Jany Tempel als Zeugin vor dem Landgericht Hamburg aus. Das Gericht will klären, ob der „Zeit“ hätte klar sein müssen, dass die Frage der Verjährung für die Schauspielerin entscheidend war, um einer Veröffentlichung zuzustimmen.

29 Kommentare

  1. Der Anwalt der „Zeit“ sieht einen Widerspruch darin, dass Jenny Tempel sich zwar beschwere, dass über ihre Geschichte nicht mehr gesprochen wird, gleichzeitig aber „nicht mehr Zeugin sein“ wolle.

    Zeugin (im Strafverfahren) sein wollte sie ja noch nie; das ist ja gerade die Ursache des Konflikts. Ursprünglich hat das aber bei der „Zeit“ offenbar niemand besonders widersprüchlich gefunden. Da war immer von den mutigen Frauen die Rede, die jetzt endlich an die Öffentlichkeit gehen. Erstaunlich, was daraus und aus dem sensiblen Umgang mit besonders empfindlichen Menschen wird, wenn es um die eigenen Interessen geht.

  2. Beschuldigungen öffentlich auszusprechen – was sehr mutig und anerkennenswert ist – und nicht Zeugin werden zu wollen, geht nun mal nicht zusammen. Diesen Widerspruch in sich hätte „Die Zeit“ vorsorglich mit Frau Tempel abklären müssen.

    Sie beklagt, dass der Prozess nicht losgeht. Soll der Prozess allein auf der Basis eines Zeit(ungs)-Berichts geführt werden? Ohne die Beschuldigerin anzuhören oder zu befragen? So ein Justizsystem möchte ich nicht haben.

    Mich wundert allerdings, dass der „Opfer“-Anwalt ein Honorar von über 30.000 Euro in Rechnung stellt für eine (oder auch mehrfache) Zeugenbegleitung bei einer Befragung durch die Kripo.

  3. Yeah, endlich kann ich hier bezüglich der Rechtschreibung auch mal klugscheißern! Oder heißt es dann doch klugscheißen?

    Wie auch immer, im Intro ist ein „zu“ zu viel:

    „Der versucht sein Honorar nun zu einzuklagen.“

  4. Wenn eine Person ggü. einer Zeitung Aussagen tätigt und die Zeitung ihr diesbezüglich Rechtsbeistand zusichert, dann doch wohl offensichtlich Rechtsbeistand in Sachen, in denen die Person Beschuldigter ist aufgrund dieser Aussagen, wohl kaum in Sachen in denen die Person Nebenklägerin ist. Und warum braucht das Opfer einer Straftat einen Anwalt, der noch vor Prozessbeginn 30.000 Euro kostet?

  5. Die Grundprämisse – „Ich will nur Angaben zu einer Straftat machen, wenn diese bereits verjährt ist, so dass eine juristische Verfolgung der Straftat nicht mehr möglich ist“ – finde ich auch etwas merkwürdig.

  6. Die Vorgänge … haben zwar schon 1996 stattgefunden, und schwere sexuelle Straftaten verjähren nach 20 Jahren. Seit einer Rechtsänderung 2015 beginnt diese Verjährung aber frühestens mit Ablauf des 30. Lebensjahres des Opfers. Das heißt im konkreten Fall: 2019.

    Die Verjährungs_frist_ begann 1999, oder? Bzw., sie endete 20 Jahre nach Ablauf des 30. Lebensjahres des Opfers. So klingt das nämlich, als ob Frau Tempel 2019 erst 30 wurde.

    Persönlich finde ich es immer schlimm, wenn ich in der Zeitung lese, dass das und das Verbrechen leider wegen der verstrichenen Verjährungsfrist nicht mehr verfolgt werden könne; dass es jetzt auf einmal ein Problem ist, wenn es doch noch geht, kann ich daher nur z.T. nachempfinden.
    Ich vermute im Übrigen, dass, wenn der allgemeine Konsens war, dass Tempel Wedel nicht anzeigen wollte/konnte, niemand ihr die Erstattung der Anwaltskosten für sie als Nebenklägerin versprochen hat, sondern „nur“ die anfallenden Kosten, falls Wedel sie wegen Verleumdung oder dergleichen verklagt hätte. Und ein Journalist ist kein Jurist, d.h., wenn ein Journalist juristisch falsch beraten wurde, ist das wohl eher die Schuld der jeweiligen Juristen, nicht der Zeitung.

  7. Ich versuche es doch nochmal, nachdem zur WDR-Debatte soviel Zuspruch kam. Frau Tempel schreibt:

    Was mir und den anderen geschehen ist, scheint schon wieder egal zu sein.

    Das mag als Ausdruck persönlicher Betroffenheit richtig sein, als Analyse stimmt es nicht. Schließlich haben die Vorwürfe gegen Wedel jetzt die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen, die also zumindest einen Anfangsverdacht für gegeben hält – und eines der Hauptargumente, warum Wedels mutmaßliche Opfer nicht gleich zur Polizei gingen, war ja immer: Man hätte ihnen nicht geglaubt. Auch der Umstand, dass die Verjährungsfrist noch läuft, ist ironischerweise das Ergebnis einer Reform im Sinne der Opfer.

    Man kann der Zeit durchaus vorwerfen, dass sie ihre Zeuginnen gegen Wedel „benutzt“ hat, um eine große Geschichte zu machen. Wenn man Jany Tempel et. al. aber nicht als hilflose Objekte der Umstände betrachtet, sondern als erwachsene, mündige Personen, dann muss man auch den Umkehrschluss gelten lassen: Sie haben die Zeit als Medium „benutzt“, um ihre Vorwürfe öffentlich zu machen.

    Die Konsequenzen dieses Schrittes mag Tempel wegen der falschen Beratung nicht gekannt haben, aber im Sinne der Allgemeinheit sind sie doch begrüßenswert: Ein mutmaßlicher Sexualstraftäter wird nach Jahrzehnten endlich vor Gericht gestellt und muss sich verantworten. Dass es für Betroffene keine schöne Sache ist, in die Mühlen der Strafprozessordnung zu geraten, liegt auf der Hand – es ist aber notwendig, wenn der Prozess der Wahrheitsfindung dienen soll. Und bei der Polizei als Zeugin auszusagen, ist nicht das gleiche wie „erneut Opfer werden“; nicht einmal, wenn die Aussagen wehtun.

    Mindestens so sehr wie um das Geld geht es Stevens mit der Klage um den Umgang der „Zeit“ mit den Belastungszeuginnen und mit dem Verjährungsfehler.

    Wenn ich mich nicht irre, haben Sie diesen Satz abgeschwächt. In der ersten Fassung hieß er „Stevens geht es nicht ums Geld“, oder so ähnlich. Ich finde auch die zweite Fassung journalistisch unsauber. Wie wäre es mit: „Stevens sagt, es gehe ihm nicht nur ums Geld…“?

    Es ist nicht die Aufgabe von Anwälten, für das Wahre, Schöne, Gute zu kämpfen, sondern die Interessen ihrer Mandanten wahrzunehmen. Wenn sie dabei moralische Argumente ins Feld führen, heißt das noch lange nicht, dass sie diese auch wirklich teilen.

    „Jany Tempel hatte Angst“

    Dieser Satz ist um einiges plausibler als: „Stevens geht es nichts ums Geld.“ Sehr wahrscheinlich – und nachvollziebahrer Weise – hatte sie Angst. Dennoch ist das ein Stilmittel, das in der Debatte um die Wahrhaftigkeit im Journalismus zurecht in die Kritik geraten ist: Sie können Tempel nicht in den Kopf gucken, und ich vermute, sie kennen sie auch nicht persönlich. Was in aller Welt spricht denn gegen „‚Ich hatte große Angst‘, schreibt Jany Tempel in einem Offenen Brief, den sie auf ihrer Homepage veröffentlicht hat“?

  8. @Kritischer Kritiker: Ich habe den Satz mit Stevens nicht verändert, der lautete schon immer so. Und, ja, ich verstehe die Kritik, die ist auch nicht unberechtigt, aber der Satz gibt auch meinen Eindruck wieder. Und ich meine den gar nur nicht in dem Sinne, dass er der schnöden Klage um Geld eine Überhöhung ins Moralische gibt; man kann ihn auch so lesen, dass Stevens von Anfang nicht davon ausging, wirklich sein Geld zu bekommen, sondern diese Klage benutzte, um PR zu machen oder die „Zeit“ zu ärgern. Aber, ja, vielleicht hätte ich da klarer machen sollen, was meine Einschätzung ist und was seine Aussage (ehrlicherweise: beides ein bisschen).

    Der „Jany Tempel hatte Angst“-Satz bezieht sich nicht auf den offenen Brief, sondern auf eine Mail, die sie damals – vor der Veröffentlichung – an die „Zeit“ schrieb. Und da finde ich schon, bei aller sprachlichen Genauigkeit und bei allem Leuten-nicht-in-den-Kopf-gucken-Können: Wenn jemand in einer solchen Situation eine Mail schreibt, aus der sehr deutlich die (begründete) Angst hervorgeht, darf man schon schreiben, dass er/sie Angst hatte.

  9. @ Stefan Niggemeier:

    Ich habe den Satz mit Stevens nicht verändert, der lautete schon immer so.

    Dann bitte ich um Entschuldigung. Ich hatte den Text beim ersten Mal nur flüchtig gelesen, und an dieser Stelle war mir der alte Switch-Witz eingefallen: „Peter Zwegat geht es nicht ums Geld, Peter Zwegat will einfach nur ins Fernsehen.“ Kam mir irgendwie passend vor. Beim genauen Lesen stellte sich die Formulierung als weniger ähnlich heraus – deshalb dachte ich, sie hätten den Satz nochmal überarbeitet.

    Meine Kritik an dem Angst-Satz halte ich grundsätzlich für berechtigt – aber da ich Ihre Einschätzung, wie gesagt, auch für plausibel halte, ist sie zugegebenermaßen ein bisschen haarspalterisch (die Kritik, meine ich, nicht die Einschätzung).

  10. @Stefan Niggemeier

    Vielleicht beim Nachtrag noch das heutige Datum angeben?
    Der Hauptbeitrag ist ja auf gestern datiert.

  11. Ich weiß auch nicht recht, was man davon halten soll, eine Aussage nur machen zu wollen, wenn die Beschuldigung wegen Verjährung nicht mehr gerichtlich überprüft werden kann.

    Sie lässt über ihren Anwalt ausrichten, sie habe einen Prozess unbedingt vermeiden wollen, um die traumatisierenden Erlebnisse nicht ein weiteres Mal durchleben zu müssen.

    Lang und ausführlich mit der Zeit darüber zu reden und willentlich mit Namensnennung ein öffentliches Gesicht der Beschuldigungen zu werden scheint dagegen nur insoweit Bedenken bezüglich Retraumatisierungen ausgelöst zu haben, als sie Di Lorenzo mailt, sie habe Angst und hoffe auf Beistand über die Halbwertszeit des medialen Sturms hinaus.

    Ich will ihr diese Angst nicht absprechen. Aber wenn sie sie hatte, und trotzdem ein Gesicht der Story wird, wirkt es für eine erwachsene Frau mE etwa seltsam, wenn bezüglich eines Prozesses plötzlich eine Retraumatisierund angeführt wird.

    Was nicht heißen soll, dass nicht stimmt, was sie sagt. Die Zeit sollte ihr so oder so, ohne Wenn und Aber zur Seite stehen.

  12. Wie einige Kommentatoren schon ausgeführt haben, halte ich die Argumentation von Frau Tempel in ihrem offenen Brief für eher verworren. Dem Anliegen jedenfalls, das – bei unterstellt guter Absicht – der Wedel-Story zugrunde lag (Wehrt Euch gegen Missbrauch!) erweist dieser Prozess einen Bärendienst, nein, er ist katastrophal dafür: Wie soll sich eine Betroffene am veröffentlichten Beispiel der Frau Tempel aufrichten, wenn diese äußersten Wert auf Verjährung gelegt haben will, bevor sie mit ihren Vorwürfen an die Öffentlichkeit ging? Was muss das für ein Gang zur Polizei/Staatsanwaltschaft sein (übrigens den einzig dafür berufenen Organen in unserem Rechtsstaat), wenn man ihn nur mit einem Anwalt gehen kann, der dafür auch mal locker 30.000 Euro einsackt, auf denen Frau (ohne Übernahmeerklärung einer Zeitung) dann auch sitzenbleibt? Ebenso fatale wie falsche Signale. Eine dämlichere „Öffentlichkeitsarbeit“ als durch Herrn RA Stevens und seine Mandantin kann man sich kaum vorstellen. Meine Fr…

  13. Ich werde aus dem Artikel bzw. dem Verhalten von Frau Tempel auch nicht schlau.
    Die Zeit hat (offenbar) zugesichert, die Anwaltskosten zu übernehmen (lt. Artikel: „von etwaigen Ansprüchen von Herrn Dr. Dieter Wedel wegen der Berichterstattung freizustellen“).
    Jetzt nimmt sie aber selbst einen Anwalt um als Nebenkläger ggü. Wedel aufzutreten. Das ist ja etwas anderes als wenn sie verklagt worden wäre. Wie kommt sie darauf, dass das die Zeit auch übernehmen würde? Fehlt da was entscheidendes in dem Artikel oder habe ich das überlesen? (oder steckt da eine juristische Spitzfindigkeit dahinter, die sich mir nicht erschließt?)

  14. @Ichbinich: Das ist ein Missverständnis. Sie hat sich nicht einen Anwalt genommen, um als Nebenklägerin aufzutreten. Sie brauchte einen Anwalt, weil sie Belastungszeugin im Verfahren gegen Wedel ist.

    Nachdem die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Wedel eingeleitet hat, wurde Tempel viele Stunden lang vernommen. Zu dieser Befragung hatte sie ihr damaliger Medienanwalt begleitet – die Polizei wies sie dann darauf hin, dass es ratsam wäre, sich als Beistand einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt zu nehmen.

    Ob es darüber hinaus notwendig oder sinnvoll für sie war, auch als Nebenklägerin aufzutreten, ist zwischen den Parteien umstritten. Die Notwendigkeit, sich einen Strafrechtsanwalt zu nehmen, eigentlich nicht.

    Strittig ist aber auch, ob die „Zeit“ überhaupt zugesagt hatte, irgendwelche strafrechtlichen Kosten zu übernehmen. Sie sagt Nein – die Formulierung „Ansprüche von Herrn Dr. Dieter Wedel wegen der Berichterstattung“ deute klar auf nur zivilrechtliche (z.B. medienrechtliche) Ansprüche hin. Auch der Richter tendiert zu dieser Bewertung. Tempels Anwalt hingegen versucht mit vielen Indizien und Aussagen der Beteiligten zu belegen, dass eine weitergehende Zusage bestand.

  15. #20 Stefan Niggemeier:

    Sie brauchte einen Anwalt, weil sie Belastungszeugin im Verfahren gegen Wedel ist.

    Nur zur Klarstellung: Als Zeuge „braucht“ sie grundsätzlich keinen Anwalt im Sinne eines Anwaltszwangs (wie bspw. vor dem Landgericht). Sie hat ihn freiwillig engagiert. Wie auch immer es dabei zu einer Summe von 30.000 Euro gekommen ist.

  16. @STEFAN NIGGEMEIER

    Vielen Dank für die Zusatzinformationen! Das hatte ich tatsächlich so nicht aus dem Artikel mitgenommen.
    Mir war auch nicht klar, dass man als Zeuge einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt benötigt. (oder es zumindest ratsam ist, wenn das ja sogar beide Seiten bestätigen)

    @VANNAY

    Danke!

  17. @Illien: Ja, ich meinte das nicht im juristischen Sinne, sondern im Sinne von: Es ist – insbesondere in dieser Situation – gut und wichtig. (Sie ist ja nicht nur irgendeine Zeugin, sondern die Belastungszeugin, weswegen überhaupt gegen Wedel ermittelt wird.)

  18. In seiner letzten Kolumne für die ZEIT, bzw der letzten, die er dort zu veröffentlichen versuchte und für die man ihm dann den Stuhl vor die Tür kickte, hat Ex-Bundesrichter Thomas Fischer darauf hingewiesen, wie sehr sich das Blatt damit überhoben habe, mit journalistischen Mitteln eine Schuld Wedels zu „beweisen“. Teile seiner Argumentation sind dann auf @übermedien erschienen, wodurch ich übrigens erst auf euch aufmerksam wurde, lieber @niggi, was die sofortige Folge hatte, daß ich Übonnent wurde und blieb.
    Nun zeigt sich, wie prophetisch mein weiträumiger Nachbar Fischer, den ich schönerweise ab und zu beim Einkaufen treffe, und der nettwerweise zum Plaudern oft aufgelegt ist, mit seiner Warnung war. Nicht nur war die ZEIT also zu blöde, die Verjährungsfristen zu raffen, sondern auch unfähig, Frau Tempel klarzumachen, daß sie damals nach Lage der Dinge praktisch auf jeden Fall mit einem Prozess zu rechnen gehabt hätte, in dessen Verlauf sie dann wohl eine sie eventuell retraumatisierende Aussage zu machen gehabt hätte. Gesetzt den Fall, die Verjährung wäre tatsächlich schon eingetreten gewesen, so wäre eine Verleumdungsklage seitens Wedel die wahrscheinlichste Folge ihrer Behauptungen gewesen. Wofür man ja seitens der ZEIT auch die Anwaltskosten zu übernehmen bereit war. Es erschließt sich allerdings nicht, warum eine solche Aussage in einem Verleumdungsprozess für Frau Tempel nun weniger traumatisierend hätte sein sollen. Wo sie ja ihre Behauptungen selber hätte beweisen müssen, wogegen sie in einem Strafprozess, wie er jetzt ansteht, lediglich Zeugin ist und der Staatsanwalt diese Nachweispflicht hat.
    Es war ihr und der juristisch dilettierenden ZEIT nicht klar, daß so oder so eine gerichtliche Aussage also fast nicht zu vermeiden war? Außer Wedel hätte es vorgezogen, ihre Behauptungen unwidersprochen auf sich sitzen zu lassen? Das zeigt wie recht Fischer damit hatte, vor der Pseudojustiz seitens einer Zeitung zu warnen. Die ja anscheinend noch nicht mal die basics juristischer Art drauf hat und es als Antwort auf seine Kritik vorzog, Fischer seine Kolumne und sein kostenloses ZEIT-Abo (!) zu entziehen. Fähiger als in der berüchtigte SPIEGEL-Dok scheint man bei di Lorenzo nun auch nicht gerade zu agieren. Hauptsache die Weltanschaung stimmt, auf nähere Kenntnis der Fakten verzichten wir dann gerne.

  19. @ @LucianoCali_2

    Ob Wedel eine Verleumdungsklage gegen Tempel angestrengt hätte, ist Spekulation. Sein bisheriges Verhalten auch gegenüber anderen Beschuldigerinnen spricht eher dagegen

  20. Die Verabredung zwischen der ZEIT-Redaktion und Jany Tempel sowie anderen Frauen, dass ihre Anschuldigungen gegen Wedel nur veröffentlicht werden sollten, wenn dessen behauptete Sexualtaten juristisch verjährt waren (was in ihrem Fall wg. eines Beratungsfehlers schief lief), zeigt ein weiteres Mal die Fragwürdigkeit solcher Verdachtsberichterstattung. Die angeblichen Opfer können ohne Risiko, in einem Strafprozess aussagen zu müssen, ihr Vorwürfe verbreiten. Der angebliche Täter hat keine Chance, sich außer durch eine Verleumdungsklage zu wehren und zu erreichen, dass seine Schuld oder Unschuld bewiesen wird. Er und sein Ruf bleiben vernichtet, ohne dass die schwerwiegenden Anschuldigungen juristisch bewiesen werden müssen. Natürlich kann eine öffentliche Aussage vor Gericht für Frauen, die tatsächlich Opfer waren, belastend sein. Aber ein Strafverfahren hat ja gerade die Funktion, Straftaten aufzuklären und präventiv zu wirken. Und nebenbei einem Opfer Genugtuung zu verschaffen, dass ein Täter zur Rechenschaft gezogen wird, sofern seine behaupteten Taten bewiesen werden können. So aber bleiben in diesem Fall gleich zwei Opfer zurück: das angebliche Opfer – und der angebliche Täter. Wem ist damit geholfen? Außer der Blatt und den Autorinnen, die sich selbst als Aufklärer/innen feierten und gefeiert wurden und Preise einheimsten. Unterm Strich hat das mE dem Anliegen der #metoo-Kampagne geschadet.

  21. Was mich en passant doch ein wenig wundert – oder vielleicht sogar erschüttert – ist, dass offenbar auch sogenannte Top-Juristen es mit der beruflichen Weiterbildung nicht so genau nehmen. Was für Namen: Jörg Nabert, Christian Schertz, Johann Schwenn. Vielleicht sollte der gelegentliche Besuch eines Repetitoriums alle 30 bis 40 Jahre nach dem 2. Staatsexamen verpflichtend werden.

  22. Was hier geschehen ist, ist unentschuldbar.
    Als Zeitung und Journalist habe ich eine Verantwortung meinen Quellen gegenüber.
    Und wenn die als Voraussetzung für eine Aussage haben, dass es nicht zu einem Prozess kommen darf und ich denen das zusichere, dann habe ich das nicht zu verkacken.
    Und wenn ich das dann verkacke, dann versuche ich diesen Quellen nicht noch eben diese Juristen aufs Auge zu drücken, die ersten schon falsch beraten haben und zweitens in erster Linie meiner Zeitung verpflichtet sind.
    Selbstverständlich nimmt sich die Tempel einen eigenen Anwalt.
    Und wenn die Zeit nur einen Funken journalistischer Ehre im Leib hätte, würden sie in den sauren Apfel beißen und die scheiß 30 000€ bezahlen. Davon geht das Blatt sicher nicht pleite.
    Aber da reichte das hohe moralische Roß und die Sisterhood eben nur bis zur dicken Schlagzeile.

    Jetzt kommt es drauf an, was zwischen Tempel und Zeit hinter verschlossenen Türen passiert ist und was man jetzt im Nachhinein juristisch belegen kann, wobei ist im Zweifel für den Angeklagten ausgehen wird.
    Ob Frau Tempel das wohl als Reinszenierung ihres mutmaßlichen Missbrauchs erlebt?
    Ist aus jeden Fall aus psychologischer Sicht nahe liegend, potentiell sehr schädlich und ein katastrophales Vorspiel auf den eigentlichen Prozess, welcher ja sehr wahrscheinlich auch mit einem Freispruch Wedels enden und damit in die selbe Kerbe schlagen wird.

    Mich mach das wirklich wütend.
    Ich stehe der MeToo Bewegung in vielen Fällen skeptisch gegenüber, halte das Hexenjagdklima für kontraproduktiv, aber hier geht es um grundsätzliches journalistisches Versagen und Ausbeuten einer Quelle, wie es die Bild nicht rücksichtsloser machen hätte können.
    Und diese Verbindung von hochtrabendem Moralgehabe auf der einen Seite und dann rückgratlosem Zurückrudern auf der anderen Seite triggert mich echt enorm :D
    Daher bitte ich vereinzelte Kraftausdrücke zu entschuldigen.

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