Stiftung auf Mallorca

Peter Maffay lässt kritischen „Spiegel“-Bericht untersagen

„Liebe Freunde“, schreibt Peter Maffay, „es ist bedauerlich, dass es nötig ist, eine eigentlich renommierte Zeitschrift gerichtlich zur Wahrheit zu zwingen.“

Artikel aus dem "Spiegel": Rechts ein Foto von Peter Maffay, rauchend; links unscharfer Text, Überschrift: "Peterchens Irrfahrt"
„Spiegel“-Bericht „Spiegel“ 30/2017

Die Zeitschrift, die der Musiker meint, ist der „Spiegel“. Vor drei Wochen hatte das Nachrichtenmagazin über Maffays Stiftung und deren Anwesen auf Mallorca berichtet und etliche Vorwürfe erhoben. Angeblich, hieß es, stünde die Finka, in der traumatisierte Kinder und Jugendliche Urlaub machen können, vor dem Aus. Der angrenzende Biohof sei „verwahrlost“, Geschäftspartner und Freunde „verärgert“. Insgesamt also eine Geschichte, gespickt mit Anekdoten über Maffays Privatleben, die dem Musiker nicht sonderlich gut zu Gesicht steht – und ihn offenbar nachhaltig verärgert.

In den Archiven und im Internet wurden die Artikel nun gelöscht. Der „Spiegel“ hatte sowohl online (Überschrift: „Jahrelange Misswirtschaft“) als auch im gedruckten Heft („Peterchens Irrfahrt“) berichtet. Das Landgericht Köln hat diese Woche auf Maffays Antrag hin eine einstweilige Verfügung erlassen.

Der Musiker dankte daraufhin seinen Facebook-Fans, „die in Kommentaren an dieser Stelle oder in Mails und Briefen deutlich gemacht haben, dass ihr Vertrauen in unsere Arbeit nicht eine Sekunde durch den ‚Spiegel‘-Artikel gelitten hat.“ Allerdings ist der Rechtsstreit noch nicht abgeschlossen.

Das Landgericht Köln hat dem „Spiegel“ vorläufig untersagt, eine Reihe von Behauptungen zu verbreiten. So ist es unter anderem verboten, zu schreiben:

  • dass sich Maffay mit der Stiftung aus Mallorca zurückziehe.
  • dass er die Finca verkaufe, „auf der traumatisierte Kinder Urlaub verbringen konnten“.
  • dass es scheine, als wäre ihm das Interesse „an dem einstigen Herzensprojekt verloren gegangen“.
  • dass seine Stiftung auch in Rio de Janeiro tätig sei.
  • dass VW „zum Start auf Mallorca eine Million Euro“ gegeben habe.

Insgesamt hat das Gericht 13 Stellen aus den Artikeln vorerst verboten.

Kurz nach Erscheinen des Berichts hatte Maffay bereits öffentlich gegen den „Spiegel“ gewettert. Auf Facebook schrieb er, mit dem Sommerloch sei die Zeit gekommen, in der der „Spiegel“ versuche, „seine eh stark rückläufige Auflage durch einen Artikel zu unserer Stiftung und den Hintergründen auf Mallorca“ aufzubessern. Das Ergebnis sei „Boulevard, auf niedrigstem Niveau“, ein „verleumderischer Artikel, vorbei an Fakten, gespickt mit Fehldarstellungen und Vermutungen“, so Maffay. Sein Urteil: „Des ‚Spiegels‘ unwürdig.“

Schon während der Recherchen des „Spiegels“ deutete sich an, dass Maffay gegen den Bericht vorgehen würde. Fragen zur Stiftung und dem Engagement auf Mallorca ließ er nach Angaben des Magazins unbeantwortet. „Sein Anwalt teilte mit“, schrieb der „Spiegel“, „man habe von zahlreichen Seiten gehört, ‚dass Sie dort recherchieren und Fragen stellen. In diesen Fragen sind Behauptungen enthalten, die jeglicher Grundlage entbehren‘ – und drohte mit Klage.“

Ein „Spiegel“-Sprecher erklärt auf Nachfrage von Übermedien, man werde gegen den Beschluss des Kölner Landgerichts Widerspruch einlegen. Der Streit dürfte sich also noch hinziehen. Angesprochen auf Maffays Vorwürfe heißt es aus Hamburg lediglich, das Verfahren werde zeigen, „ob es uns am Ende verboten bleibt, einzelne Passagen aus dem Beitrag weiter zu verbreiten.“

Derweil versucht Maffay noch zu erwirken, dass der „Spiegel“ eine Gegendarstellung druckt. Das Magazin schreibt dazu: „Herr Maffay hat uns bislang insgesamt 12 Gegendarstellungen zugeleitet, die unseres Erachtens aber alle nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen.“ Wenn dies aber doch der Fall sein sollte, „werden wir eine Gegendarstellung auch veröffentlichen.“ Dieses Prozedere, auch über kleinste formale Mängel in einer Gegendarstellung zu streiten, ist bei Medien nicht unüblich – und Strategie. Grundsätzlich sind Presseorgane verpflichtet, eine Gegendarstellung zu behaupteten Tatsachen zu veröffentlichen.

Nachtrag, 12.8.2017. Der „Spiegel“ hat gestern bereits eine Art Facebook-Brief an Peter Maffay veröffentlicht. Darin nimmt das Magazin Stellung zu den von Maffay erhobenen Vorwürfen. Auch wir hatten angefragt, wie sich der „Spiegel“ dazu verhalte, aber die Antwort fiel knapp aus – „wegen des laufenden Verfahrens“. Der ausführliche Facebook-Brief erschien, bevor wir unseren Beitrag veröffentlichten. Darauf hingewiesen hat der „Spiegel“ nicht. Deshalb tragen wir ihn hier nun nach.

6 Kommentare

  1. Sehr merkwürdig… die verbotenen Sätze „dass sich Maffay mit der Stiftung aus Mallorca zurückziehe“ und „dass es scheine, als wäre ihm das Interesse „an dem einstigen Herzensprojekt verloren gegangen““ sind doch wohl Meinungäußerungen. Dagegen sind „dass er die Finca verkaufe“ und „dass seine Stiftung auch in Rio de Janeiro tätig sei“ Tatsachenbehauptungen.

    Zum Thema Rio findet sich übrigens dies: https://www.petermaffaystiftung.de/deutsch/kooperationen/tabalugahaus_rio.html

  2. Welch gesetzlichen Vorgaben muss denn eine Gegendarstellung entsprechen, daß sie abgedruckt werden darf ?
    Klingt eher nach Blockadehaltung.

  3. @BorisRosenkranz/StefanNiggemeier:

    ist mir mein ich schon anderswo mal aufgefallen, dies hier, aus dem Übermedien-Über-Uns

    „Nach sieben Tagen werden diese Beiträge nicht depubliziert wie beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk – im Gegenteil: Sie werden zugänglich für alle, im Archiv. “

    wir mittlerweile flexibler gehandhabt, oder? also nach sieben, acht, elf oder auch erst nach mehr Tagen?

  4. @4 Krimekri: Nee, kann nur mal vorkommen, dass wir vergessen, die Wand rauszunehmen. Sorry und danke für den Hinweis! Jetzt ist er offen.

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