Syrisches Twitter-Mädchen

Stern.de-Autor muss sich nicht Fake-News-Produzent nennen lassen

Jens Bernert ist fassungslos. Immer wieder nippt er nervös an der Plastikflasche mit Sprudel, die er mitgebracht hat. Er sagt: „Es geht mir um die Wahrheit, ganz einfach.“ Doch das interessiert hier gerade niemanden so richtig in Raum B335 des Hamburger Landgerichts. Es ist Freitag, kurz vor zwölf, Sonne fällt aufs triste Linoleum. Bernert, der als „Blauer Bote“ bloggt, muss sich hier, vor der dreiköpfigen Pressekammer, für einen seiner Einträge verantworten. Der „Stern“ und einer seiner Redakteure haben ihn deswegen verklagt. Mit Erfolg. Am Montag hat die Kammer ihre Entscheidung verkündet.

Ein Gerichtssaal aus Sicht der Richter: hinten sitzen vier Zuschauer, vorne an Tischen zwei Anwälte in Roben und ein Angeklagter im weißen Hemd.
Blogger Jens Bernert (2.v.r.) im Landgericht Hamburg Foto: Ü

Es geht um eine Geschichte, die seit einigen Monaten weltweit für mediales Aufsehen sorgt. Die Geschichte eines kleinen Mädchens aus Syrien, inzwischen acht Jahre alt, das angeblich über sein Leben inmitten des Krieges twittert – in allerbestem Englisch. Bernert hat darüber in seinem Blog geschrieben, weil er etliche Zweifel an der Geschichte hegt und gleichzeitig all jene kritisiert, die sie ohne eine solche Skepsis verbreiten – wie zum Beispiel Stern.de, dessen Artikel über das Twitter-Mädchen Bana Alabed Bernert explizit aufs Korn genommen hatte. Seine Empörung über diesen Text lässt Bernert auch vor Gericht noch deutlich spüren.

Bernert hatte über den Stern.de-Autor unter anderem geschrieben, er sei ein „Nachrichtenfälscher“ und „Fake-News-Produzent“ und dass er „Falschmeldungen zu Propagandazwecken“ produziere. Das darf er laut Gericht nicht behaupten, da es dem Redakteur von Stern.de einen Vorsatz unterstelle, also nahelege, das Magazin habe absichtlich die Unwahrheit verbreitet. Das kann Bernert aber nicht nachweisen. Dafür, so Richterin Käfer, bräuchte es einen Einblick in die redaktionelle Arbeit von Stern.de, die Bernert nicht habe.

In erster Instanz hatte das Landgericht Hamburg dem Blogger zunächst Recht gegeben und die Unterlassungsanträge des Stern.de-Redakteurs Marc Drewello abgewiesen. Der legte daraufhin Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) ein, das dann einigen seiner Unterlassungsanträge stattgab. Gegen diese Entscheidung hat sich wiederum Bernert gewehrt, weshalb die Angelegenheit abermals an die Pressekammer des Landgerichts ging.

Dort erklärt Käfer am Freitag schon eingangs, dass man der Entscheidung des OLG wohl folgen werde: „Das schreiben wir ab“, sagt die Richterin. Mit anderen Worten: Es sieht nicht gut aus für den „Blauen Boten“, der in den ersten beiden Instanzen nicht angehört wurde. Die Entscheidungen ergingen in Abwesenheit, was ein Gericht so machen kann, aber auch nicht zwingend muss.

„Wir nehmen Ihnen nicht Ihre Meinung“, sagt Richterin Käfer nun zu Bernert, der offensichtlich kaum glauben kann, was ihm gerade geschieht. Er dürfe ja behaupten, dass er Zweifel habe an der Geschichte um das achtjährige Twitter-Mädchen, sagt Käfer. Er dürfe schreiben, dass er stutzig sei und weshalb. In diesem Verfahren gehe es aber nicht um seine Meinung, auch nicht darum, ob die Sache wahr sei oder unwahr, sondern um Begrifflichkeiten wie „Fake-News-Produzent“, die er verwendet habe – und die vom OLG als unwahre Tatsachenbehauptungen eingestuft und deshalb verboten wurden.

Der Streitwert sei vom Oberlandesgericht „ungewöhnlich hoch“ angesetzt worden, betont die Richterin. Er habe mal bei rund 100.000 Euro gelegen, nun bei um die 50.000 Euro, was immer noch bedeute, dass sich Bernert auf Kosten so „zwischen 5.000 und 10.000 Euro“ einstellen müsse. Als die Richterin das sagt, ist dem Blogger anzusehen, wie hart ihn das treffen würde. Der Familienvater ist Software-Entwickler und betreibt das Blog privat, wie er vor Gericht erzählt. Er schreibe abends, so nach 22 Uhr, wenn sein Kind im Bett sei und er Zeit habe, „Fehler in den Medien“ aufzudecken. Und nun werde er von einem Medienunternehmen mit viel Geld im Rücken verklagt. Bernert bebt. Sein Anwalt nennt die ganze Angelegenheit: „ernüchternd“.

Ein kleines syrisches Mädchen werde zu Zwecken der Kriegspropaganda missbraucht, glaubt Bernert. Aber um die Details der Geschichte geht es hier vor Gericht ja nicht, auch wenn der Blogger immer wieder versucht, sie zu thematisieren. Ein Mädchen dürfe mit sieben, acht Jahren gar nicht twittern, sagt er. Das würden die Twitter-Geschäftsbedingungen verbieten. Und, außerdem, sein Hauptargument: Wie könne ein Mädchen, das in einem Video schlecht Englisch spreche, in perfektem Englisch twittern? Den Anwalt des Stern.de-Redakteurs, der ohne seinen Mandanten erschienen ist, beeindruckt das nicht. Im Artikel stehe ja, dass Bana gemeinsam mit ihrer Mutter, einer Englisch-Lehrerin, twittere. Aber auch daran hat Bernert so seine Zweifel.

Richterin Käfer versucht mehrfach, den Betreiber des „Blauen Boten“ zur Einsicht zu bewegen, dass seine Wortwahl nicht statthaft sei – dann könne man sich bestimmt auch mit der Gegenseite über die Kosten unterhalten. Aber er beharrt. Zumindest, dass Stern.de eine „offensichtliche Lügengeschichte“ verbreite, müsse man doch wohl behaupten dürfen, pflichtet ihm sein Anwalt bei. Doch das Gericht sieht das anders. Und da Bernert und sein Anwalt standhaft bleiben, will die Gegenseite irgendwann auch nicht mehr über Kosten reden.

Der Anwalt des „Blauen Boten“ deutet schon nach der Verhandlung am Freitag an, dass er im Falle einer Niederlage in die nächste Instanz gehen will. Was er nun also wohl muss, denn die Pressekammer des Landgerichts hat sich am Montag, wie angekündigt, der Entscheidung des OLG angeschlossen.

Wie viel der „Blaue Bote“ genau zahlen muss, kann das Gericht noch nicht beziffern. Ein Sprecher sagt, es werde wohl unterm Strich der Großteil der Verfahrenskosten sein. Und wenn Bernerts Anwalt nun tatsächlich ein Hauptsacheverfahren anstrebt in dieser Sache, müsste die ganze Geschichte um das angeblich twitternde Mädchen aus Syrien noch mal komplett aufgerollt werden. Ist nur die Frage, wer das dann bezahlt. Solche Prozesse sind bekanntlich teuer, und sie ziehen sich oft über viele Jahre. Schwer für einen Blogger, der mit seiner Seite nach eigenen Angaben keinen Cent verdient.

Bernert darf also nicht mehr sagen, dass Stern.de eine „offensichtliche Lügengeschichte“ verbreitet. Die Nachfrage, ob Stern.de die eigene Geschichte denn für wahr hält und sie in irgendeiner Weise überprüft hat, wollte eine Verlagssprecherin mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht beantworten.

 

113 Kommentare

  1. „Fake-News-Produzent“ halte ich für eine ziemlich harte Behauptung, aber andrerseits sind fünf- bis knapp sechsstellige Strafen auch recht happig.

    Das siebenjährige nicht twittern dürfen, ist kein Argument, mMn, Twitter schickt bestimmt niemanden nach Aleppo, um ihr Alter zu überprüfen. (Und nebenbei halte ich twittern momentan für nicht so ungeeignet für Kinder wie Aleppo.) Und mein schriftliches Englisch ist auch besser als mein mündliches.

    Andrerseits muss ich dem Blogger doch rechtgeben, dass eine Zeitung nicht die – leider Gottes nicht völlig erfundene Geschichte – benutzt, um per Kitschfaktor Geld zu verdienen. Ja, Kitschfaktor ist auch ein hartes Wort.

  2. @Mycroft

    „„Fake-News-Produzent“ halte ich für eine ziemlich harte Behauptung“

    Wenn sich jemand intensiv mit der Geschichte beschäftigt hat, wie Bernert, dann ist das wohl gar nicht anders möglich, als das so zu sehen. Es lohnt sich die Texte von Bernert zum Thema zu lesen, z.B. auch beim Rubikon. Deshalb sollte meiner Meinung nach seine Aussage durchaus von der Meinungsfreiheit gedeckt sein.

    https://www.rubikon.news/artikel/das-twittermadchen-aus-syrien

    „Das siebenjährige nicht twittern dürfen, ist kein Argument, mMn, Twitter schickt bestimmt niemanden nach Aleppo, um ihr Alter zu überprüfen. “

    Doch, das ist ein Argument, denn Bana soll ja laut Eigenauskunft (bzw. der ihrer Mutter) 7 (bzw. jetzt 8) Jahre alt sein. Es muss also niemand nach Aleppo fahren.

    “ (Und nebenbei halte ich twittern momentan für nicht so ungeeignet für Kinder wie Aleppo.)“

    Auch das ist fraglich, ob das Mädchen (bzw. der oder die in ihrem Namen twitternden) überhaupt aus Aleppo getwittert hat.

    „Und mein schriftliches Englisch ist auch besser als mein mündliches.“

    Schau dir mal das Interview an – die kleine kennt ein paar auswendig gelernte Phrasen, ansonsten versteht sie kein Wort. Und dann sieh dir mal ihre Twittertexte an.
    https://www.youtube.com/watch?v=04Eix3lRVJc

  3. Der Rubikon-Artikel ist sehr stark, finde ich. Das Verhalten von Stern hingegen unter aller Sau und ich frage mich immer wieder, nach welchen Methoden Streitwerte eigentlich festgelegt werden. Wird da einfach das millionfache dessen genommen, was der Verlag seinen Autoren als Honorar zahlt?

  4. das nennt man wohl „schlecht beraten“.
    Der Mann hat einen ganz schlechten Rechtsanwalt. Die Richterin hat es doch ganz klar und verständlich erklärt und alle Wege zu einer möglichst gütlichen Einigung gezeigt – wenn die Schilderung hier von Herrn Rosenkranz richtig ist.

    Wenn man sich mit Jens Bernert über die WWW-Suchmaschine seiner Wahl informiert, findet man leider Inhalte, die zeigen, dass der Herr nicht von seiner Position (etwas zu behaupten und nicht wie man etwas behauptet) abzubringen ist.

  5. Auf der einen Seite muss ich ganz klar sagen, Fake-News-Verbreiter wäre eine falsche Tatsachenbehauptung, weil Fake-News nur wissentlich verbreitet werden können. Auf der anderen Seite ist der Streitwert irgendwie… das ist der Stern, nicht die GVU oder?

  6. Nachtrag: Lustig wird das ganze, wenn sich die selben Leute darüber aufregen, dass das Urheberrecht genutzt wird um die Informationsfreiheit auszuhebeln.

  7. Wie kann man Postings wie dieses als perfektes Englisch begreifen?
    So many dead here I cant count this is what. Assad Putin Obama do you want to finish us?

  8. @Daarin: Fake-News kann man nur wissentlich und gewollt verbreiten? Naja, wenn ich den Begriff mal mit dem der etwas aus der Mode gekommenen „Zeitungsente“ vergleiche, muss ich widersprechen: mangelnde journalistische Sorgfaltspflicht genügt da m. E. schon! Erst durch den Appendix „Produzent“ wird doch eine gewisse sytematische Absicht wider besseren Wissens unterstellt. Davon darf sich das Blatt in Gestalt des klagenden Redakteurs durchaus „ehrverletzt“, „verleumdet“ etc. fühlen.
    Zur „offensichtlichen Lügengeschichte“ vermag ich hier – trotz nicht minder starker, immerhin aber nicht personenbezogener Wortwahl – indes einen gewissen Unterschied zu erkennen.
    Aber: „Uneinsichtigikeit“ Berners und/oder seines Anwalts hin oder her, ist – neben der nicht ohne Zutun des Klägers zustande kommenden Höhe des Streitwerts – doch die Reaktion des Verlags bezeichnend, sich mit einem – zulässigen wiewohl lapidaren – Hinweis auf das laufende Verfahren einer Antwort auf die am Beitragsende genannte Nachfrage zu entziehen.
    Schon zur ursprünglichen wie später abgesenkten Streitwertbezifferung fiel mir nur das Sprichwort „getroffene Köter jaulen“ ein – und ging mir bis zum Schluss nicht mehr aus dem Kopf.
    Insofern bleibt die Hautpsacheverhandlung schon spannend. Und die Frage, ob eine gewisse auch klägerseitige erkennbare „Hartleibigkeit“ eventuelle Boomerang-Effekte für stern.de nach sich ziehen könnte.
    Für den „Ehrschutz“ auch des beklagten Jens Berner wäre dies zumindest zu hoffen.

  9. @Dievonhier, #3:

    xy-Produzent heißt für mich, jemand stellt xy her, nicht, jemand verbreitet xy. Also wäre ein Fake-News-Produzent jemand, der falsche Nachrichten herstellt, was demzufolge absichtlich ist, weil echte Nachrichten ja gar nicht „hergestellt“ werden; im konkreten Zusammenhang hieße das nach meinem Verständnis des Wortes, dass Stern eine Familie in Aleppo fürs Twittern _bezahlt_. Der Stern will vermutlich nicht, dass ich das denke. Wenn ich der einzige wäre, der das dächte, würde dem Stern zwar kein wesentlicher Schaden entstehen, aber es gibt wohl mehr Leute wie ich.

    Dass Twitter per Nutzungsbedingungen keine Kinder als Kunden zulässt, ist kein Argument, dass die Geschichte nicht stimmen kann; neben der offensichtlichen Erklärung, dass das Twitterkonto mit Wissen ihrer Mutter betrieben wird (und evt. von ihr angelegt wurde), welche Auswirkungen hätte es, wenn ein Kind gegen die Nutzungsbedingungen von Twitter verstößt, indem es sich da anmeldet? Hat Twitter den Ruf, in solchen Fällen hart durchzugreifen, das Konto zu löschen und die IT-Addi zu sperren (die ja auch von ihren Eltern benutzt werden würde)? Wenn ja, auch in Syrien? Das soll wohl wirklich eine alepiner IT-Adresse sein, der Teil zumindest stimmt. (Es gibt auch Sachen, die man erst ab 16 oder 18 machen darf, aber ich wette, es gibt Leute, die damit schon eher angefangen haben…)

    Was das Englisch betrifft, okeee. Ich könnte mir vorstellen, dass das alles von meinetwegen Banas Mutter aus dem Arabischen ins Englische übersetzt wird; oder das arme Lehrerkind muss jeden Tweet 395 x überarbeiten, bis ihre Mutter zufrieden ist: „Lern englisch, das brauchst Du später!“ – „Mach das ordentlich, das lesen doch ganz viele Leute.“

    Das soll nicht heißen, dass das alles wahr und richtig ist. Aber die Zweifel an der Sache reichen nicht aus, um Stern zum Fake-News-Produzenten zu machen.
    Und es _gibt_ Kinder, die in Aleppo leben, soweit wir wissen. Wenn alles andere Fake wäre, der schlimmste Teil dieser News ist es wohl nicht.

    So richtig Mitleid habe ich mit Stern allerdings auch nicht, gerade, weil die Wirklichkeit schlimm genug /ist/ – nur weil man sieben ist, ist man nicht notwendigerweise qualifizierter, sich über die politischen Ursachen zu einem Krieg zu äußern als mit 27. Wieso, wenn nicht um die Tränendrüse nochmal extra zu drücken, sollte man also über die Tweets einer Siebenjährigen berichten?

    Ich guck gleich mal beim Postillon, ob der Stern auch Hitlers Twitteracount veröffentlicht.

  10. An dieser Stelle über AGB, Fake-News oder Rechtsanwälte zu philosophieren, erscheint mir etwas kurz gesprungen. Es geht um Krieg, Tod, Vertreibung von Millionen Menschen. Geplant und vorangetrieben von westlichen Staaten.

    Und die Bevölkerung dieser Staaten soll mit Propagandamethoden auf Linie gebracht werden. Von Weißhelme, über Giftgasangriffe bis hin zum Twitter-Mädchen. Habt Ihr das denn schon vergessen, wie es in den Kriegen davor war? Zum Beispiel Nayirah. Da arbeiten viele PR-Agenturen, damit uns das Gehirn gewaschen wird.

    Ich denke es gibt viele, die dem Blauen Boten spenden würden. Er macht seit Jahren eine wichtige, mutige und gute Arbeit.

  11. Irgendwie bekommt das eine neue Dimension, wenn ein Medienkonzern versucht eine Privatperson in den Ruin zu klagen wenn diese lautstark verkündet was von der Berichterstattung zu halten ist. Die Firma konnte wohl nicht auf das NetzDG warten, bzw. wollte dass es für den Gegner teuer wird.

  12. @5: LG und OLG HH haben eine etwas spezielle Rechtsauffassung, die immer mal wieder vom BGH korrigiert wird.

  13. Ich bezog mich jetzt auf die Aussagen im Artikel über den Gerichtsprozess, wo Bernert sich auf die guten Sprachkenntnisse nur in der Schrift und die Altersgrenze bei Twitter bezieht. Beides halte ich für nicht sooo überzeugend.
    Die anderen Argumente, warum Banas Geschichte nicht unbedingt schlüssig ist, kommen mir teilweise besser vor, weshalb ich an seiner Stelle die vorgebracht hätte, aber schön.

    Gibt jetzt verschiedene Möglichkeiten:
    – Stern beschäftigt Leute, um die traurige, z.T. ungereimte Twittergeschichte zu faken
    – Stern sind die Ungereimtheiten* aufgefallen, hat sich aber entschlossen, diese zu ignorieren, weil er der Meinung ist, diese Details wären nicht so wichtig
    – Stern sind die Ungereimtheiten aufgefallen, hat sich aber entschlossen, sie zu ignorieren, weil er damit Geld verdient
    – Stern ist zu blöd, diese Ungereimtheiten zu bemerken
    – Stern hat die Ungereimtheiten bemerkt, ist denen nachgegangen und hat sie aufgelöst (nur der Vollständigkeit halber aufgezählt, da das nicht passiert ist)

    Trotzdem ist es für mich ein Unterschied zu sagen: „Ich glaube diese Geschichte im Stern nicht, da ich aus den und den Gründen vermute, er sei auf (mMn offensichtliche) Propaganda hereingefallen.“ und „Stern ist ein Fake-News-Produzent.“ Letzteres ist im Grunde ein sehr konkreter Lügenpresse-Ruf. Wie gesagt, dass ausgerechnet dieser hier so hart bestraft werden soll, ist ziemlich happig.

    * Diese Ungereimtheiten sind auch nicht der Beweis, dass die Geschichte komplett falsch ist, sondern Hinweise, dass ein reales Mädchen von ihrer Familie oder sonstwem instrumentalisiert wird, eine bestimmte Politik zu unterstützen, und _die_ drücken die Tränendrüse mit widersprüchlichen Details, falsch datierten Fotos und Anbiederungen an den westlichen Mainstream. Und ja, vllt. ist das auch _komplett_ von Assad- und Putin-Gegnern gefälscht. Dann sind /die/ eben die Fake-News-Produzenten.

  14. Es ist doch interessant, dass in der Debatte um Fake News immer so getan wird, als ob solche sicher und sogar leicht zu erkennen seien. Dann stellt ein Gericht fest, dass es auf die Fakten gar nicht ankommt. Hätte das Gericht die Fakten nicht einfach vom Faktenfinder oder von Correctiv prüfen lassen können? Ironie off.
    Andererseits zeigt dieses Urteil, dass der Blogger das Problem leicht hätte umschiffen können, wenn er etwas in der Art geschrieben hätte:
    „Vieles spricht dafür, dass die Geschichte in wesentlichen Punkten nicht stimmt und ein Propagandainstrument ist. Der Stern stellt sich unter Fake-News-Verdacht, wenn er solche Rührstücke offensichtlich ungeprüft verbreitet“.
    Für diesen Lerneffekt, den er der Bloggerszene damit verschafft hat, werde ich dem Blauen Boten eine kleine Spende zukommen lassen, wenn er zur Unterstützung aufruft. Das sollte es uns wert sein.
    Die Berichte in Übermedien zu dem Thema sind übrigens spürbar um unparteiische Berichte über die Fakten bemüht. Das muss man anerkennen.

  15. Propaganda auf allen Seiten, auch und gerade bei der Syrien-Berichterstattung. Der „Stern“ sieht da gar nicht gut aus. Allerdings ist auf der anderen Seite der „Blaue Bote“ mitsamt „Rubikon“ geradezu verzweifelt bemüht, Propaganda zu streuen. Da wird immer noch behauptet, es habe bei Khan Sheikhun gar keinen Giftgas-Angriff gegeben – die Untersuchung der „Organisation für das Verbot chemischer Waffen“ wird schlichtweg ignoriert. Und die „Washington Post“ wird kurzerhand zum Propaganda-Instrument der CIA erklärt.

    Das nennt man wohl geschlossenes Weltbild. Gezimmert von Jens Wernicke, Daniele Ganser, KenFM und wer da noch alles mithämmert. Ich empfehle Übermedien, sich da nicht einzureihen.

  16. Anwalt Markus Kompa: Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (3) http://www.kanzleikompa.de/2017/07/18/stern-und-marc-drewello-blauer-bote-3/

    Zitat: „Noch erstaunlicher aber ist, dass diese Problematik dem Landgericht Hamburg in der Widerspruchsverhandlung völlig neu war. Denn ich hatte hierzu in der Widerspruchsbegründung breite und in einem aktuellen Schriftsatz kurze Ausführungen hierzu gemacht. Die Unkenntnis des Gerichts lässt nur einen Schluss zu: Das Gericht hat unsere Schriftsätze gar nicht gelesen. Man hat sich damit begnügt, dass das unfehlbare Oberlandesgericht ex Kathedra gesprochen hat, was die Betroffenen zu sagen hat, interessiert nicht.

    Man muss sich das mal vorstellen: Man bekommt einen Monat lang in Abwesenheit den Prozess gemacht, ohne dass einem das Prozessgrundrecht des rechtlichen Gehörs gewährt wird. Dann erfährt man vom Ergebnis, dass dann aus Prinzip verteidigt wird, und das Landgericht Hamburg liest keine weiteren Schriftsätze mehr.

    Deratiges habe ich in 15 Jahren Anwaltspraxis nicht erlebt.“.

  17. Sehr geehrtes Übermedien-Team,

    hier schreibt einer „Allerdings ist auf der anderen Seite der „Blaue Bote“ mitsamt „Rubikon“ geradezu verzweifelt bemüht, Propaganda zu streuen.“.

    Warum muss ich mich hier dermaßen beleidigen lassen?

    Viele Grüße,

    Jens Bernert

  18. Die Impressumsabmahnung seitens stern (Nr. 19/Jens) ist ja wohl wirklich an Schäbigkeit kaum zu überbieten. Auf der sicheren Seite ist man als privater Blogger wohl am ehesten mit einer .to-Adresse und einem Server im Ausland.

    @ Jens (20): Ist halt seine Meinung. Argumentieren Sie doch lieber dagegen und entkräften Sie den Vorwurf. Wenn man nicht gerade „stern“ heißt, schaffen es ja zum Glück die Meisten, Meinungsverschiedenheiten zivilisiert zu diskutieren.

  19. Wer sich mit Bertelsmann anlegt muss eben genug Geld haben…
    Das ganze erinnert an SLAPP:
    https://de.wikipedia.org/wiki/SLAPP
    und an Burlesconis Übernahme fast aller Verlage, TV-und Radio Sender in den 80ern in Italien. Der legte die Streitwerte gleich in 1-2 stelligen Millionenbeträgen an und übernahm so die dadurch in Konkurs gegangenen Opfer.

  20. @Thomas (18)

    Ein „geschlossenes Weltbild“ ist in den letzten Jahren aber eigentlich eher bei den „Mainstreammedien“ zu finden. Man sollte außerdem zur Kenntnis nehmen, von wem Aussagen kommen.

    Zum Beispiel: „Prof. Dr. Günter Meyer leitet das Zentrum für Forschung zur Arabischen Welt (ZEFAW) an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.“

    https://www.rubikon.news/artikel/giftgasmassaker-war-false-flag-operation

    Oder auch: „Seymour Hersh wurde 1969 weltbekannt, als er während des Vietnamkriegs die Kriegsverbrechen der US-Armee im Massaker von My Lai aufdeckte.“

    Bemühst du dich auch um etwas, Thomas? Um dein Weltbild? Kann ich verstehen. Ist aber trotzdem notwendig, dass man genau hinschaut und hinhört.

    @Raoul (21)

    Vermutlich ging es in erster Linie um die Impressumsabmahnung. Den Blauen Boten ans Licht zu zerren und wirtschaftlich zu schaden. Dem Stern-Journalisten wird es wohl kaum um die Fake-News-Vorwürfe gehen.

  21. Wer Fakenews verbreitet, sollte es dulden, als Fakenews-Produzent gesehen und bezeichnet zu werden. Das ist eine Art Gegenschlag, vor der Meinungsfreiheit auch bei Käfer & Buske eigentlich gedeckt.

    Für den Rechtsanwalt auf der Antragsgegnerseite offenbar zu hoch. Es dürfte auch nicht leicht sein bei Käfer&Buske mit deren eigenen Argumenten durchzukommen. Versuchen sollte Bernert das.

    Anwaltswechsel wäre angebracht. Keinen Populisten, sondern einen tatsächlichen Fachanwalt.

  22. @Rolf Schälike: Manchmal muss man zweimal hinsehen – ging mir auch so. Aber weder Angeklagte, noch Kläger oder die Anwälte beider sitzen erstens am Richtertisch. Und wenn man zweitens genau hinschaut, übersieht man nicht den rechts im Bild angeschnittenen stehenden Justizbeamten. Das macht den Sitzenden im weißen Hemd eindeutig zum Zweiten von rechts – und da die übrigen Robenträger zu sein scheinen, legt das nahe, dass der Zweite von rechts – ohne Brille und Robe – tatsächlich wie in der Bildunterschrift behauptet auch Jens Bernert ist.
    Aber alles Bemühen um Genauigkeit und Wahrhaftigkeit – vulgo „journalistische Sorgfalt“ – geht natürlich fehl, wenn das Publikum dann nicht auch genau hinschaut, ehe es etwas „besser weiß“ – sorry.

  23. Der Justizstandort Hamburg ist sicher ein Thema für sich. Dennoch hat das Urteil möglicherweise einen gewissen Charme, wenn bei „Fake News“ dieser Beweis immer zu erbringen ist. So kann ja jetzt auch z.B. Herr Maas umgekehrt jedesmal, wenn er von „Fake News“ spricht, ohne präzise dies im Sinne des Urteils nachweisen zu können mit einer Unterlassungserklärung konfrontiert werden. Somit ist der Begriff „Fake News“ in Deutschland defacto aus dem Verkehr gezogen, denn wer soll diesen Beweis praktisch führen. Ob das so ganz im Sinne des Erfinders war, sei dahingestellt.

  24. @20 Jens: Weshalb so empfindlich? Sie teilen doch sonst auch ganz gut aus. Wieso halten Sie nicht dagegen, wie auch #21 vorschlägt?

    @24 Rolf Schälike: Wie #26 schon erläutert hat, muss man bei der BU den Justizbeamten im Hintergrund mitzählen. Der Mann im weißen Hemd ist Herr Bernert. Also alles richtig.

  25. @Rolf Schälike: Mangelnde Differenzierung hilft nicht – schon gar nicht im Umgang mit Juristen und der Justiz! Ob jemand eine Falschnachricht produziert, also etwas selbst erfundenes zudem bewusst Wahrheitswidriges in Umlauf bringt, ist eine Sache – die im Begriff „Fake-News-Produzent“ auch zum Ausdruck kommt.
    Aber das – wenngleich fahrlässige, irrtümliche, leichtfertige, naive – Aufsitzen auf einen vorgespiegelten Sachverhalt, den man dann – sozusagen arglos, meinethalben auch dämlich – weiterverbreitet, ist etwas anderes.
    Ich könnte mir gut vorstellen, dass es dieser feine Unterschied ist, an dem in Hamburg Anstoß genommen wurde. Und mir scheint, dass dafür auch Markus Kompa durchaus zugänglich gewesen sein muss, hat er der Darstellung hier zufolge sich in der Verhandlung doch darauf zurückgezogen, dass man eine „offensichtliche Lüge“ zumindest auch so nennen dürfen muss.
    Solche Feinheiten mögen nun spitzfindig erscheinen – aber wie gesagt, siehe oben. Bietet das Anlass zur Anwaltsschelte? Hmm, ich finde (und habe auch gelernt), dass wenn man jemanden öffentlich „anpisst“, man auch ziemlich wasserdichte Belege haben sollte. Nicht nur der Juristerei wegen, schon um anderer Dinge Willen, Sachlichkeit und so…
    Um nun aber nicht falsch verstanden zu werden, und vielleicht auch ein wenig zur Beruhigung der Gemüter: Der Schluss des Beitrags legt mit dem Hinweis der Verlagssprecherin nahe, dass der Bescheid der Hamburger Pressekammer noch nicht rechtskräftig ist – da kann also noch was kommen, für das ich Herrn Bernert – schon aus Sympathie für die Davids gegenüber den Goliaths – von Herzen das Beste wünsche!
    Aber es bleibt, wie schon zuvor gesagt: Was ein Verbreiter möglicher Fake-News dulden sollte und was er duldet, ist der fundamentale Unterschied zwischen realer Entscheidung des Verbreiters und dem Konjunktiv. stern.de hat sich hier klar positioniert – mit vielleicht zunächst geringem Prozessrisiko. Vielleicht! Aber ebenso hat er sich zumindest a la longue auch dem Risiko des o. a. „getroffenen Köters“ ausgesetzt – und ihm fällt bei den Wellen, die das inzwischen schlägt, gehörig auf die Füße. Hier würde sich mein kollegiales Mitleid indes in marginalen Grenzen halten…

  26. Vielleicht sollte man nicht nach der Arbeit um 22 Uhr bloggen. Die Müdigkeit scheint eine gewisse Naivität, den Hang zu Verschwörungstheorien und einen lässigen Umgang mit justiziablen Begriffen zu befördern!
    Wenn ich nicht wüßte, dass Udo Ulfkotte tot ist…aber lassen wir das!

  27. @Frank Reichelt: Danke! Ich dachte beim Verfolgen dieses Threads und seines Themenkreises mitunter ähnlich, wollte mir aber diese Deutlichkeit mit Rücksicht auf Herrn Bernert nicht zugestehen. Da es nun aber raus ist…
    Die Beiträge Jens Bernerts mögen interessant sein, viele kenne ich nicht, finde aber, die wenigen, die ich überflogen habe, haben eine gewisse Berechtigung. Das gilt für vieles – auch meinem Empfinden nach teils etwas Verschwurbeltem im Netz – genauso. Aber, bitte eines NIEMALS vergessen, liebe gesellschaftskritische bloggende, schreibende, sendende Zeitgenossen – und das sage ich nicht vom „hohen Ross“ herab: Gerade, wo Einwände, Kritik, Hinterfragen, Protest angezeigt sein mögen – Sachlichkeit und bedachte Wortwahl und Beitragskomposition sind die entscheidenden handwerklichen und ethischen Fundamente, die einem erst breite Zustimmung ermöglichen. Wer darauf unbedacht oder leichtfertig verzichtet, verspielt diesen – und damit den kritisierten Verhältnissen ohne jede Not nur in die Hände!
    Das gilt aber für alle, weswegen ich gleichwohl dabei bleibe – die Art, wie man seitens GJ mit „der Sache Bernert“ umgeht – ich höre nach wie vor den Köter lauter jaulen, als ich Gegenwehr wider eine berechtigt empfundene Ehrverletzung bei stern.de spüren kann.
    Und weil ich zudem strikt für den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit plädiere, wünsche ich Bernert von Herzen in rechtlicher Hinsicht das Beste und im Zweifel ein hohes Spendenaufkommen. Es kann nicht sein, dass er für die ihm angelasteten niedrigschwelligen Verfehlungen durch einen Medienkonzern mit prallvoller Kriegskasse existenziell derart belastet werden kann! Schämt Euch was in Hamburg!

  28. 26 @Frank Für den durchschnittlichen Leser ist es egal, wer tatsächlich produziert hat. Dem Stern wird geglaubt, nicht mehr oder weniger als einem tatsächlichen Produzenten.

    Es ist verheerend zu verlangen, dass alle Menschen juristisch denken, kommunizieren und sprechen sollen, ansonsten können diese zu Kasse gebeten werden.

    Zu Kompa: Weshalb Widerspruchsverfahren anstelle gleich Hauptsache? Gleich Hauptsache ist kostengünstiger, es ist kein Schnellverfahren, der Weg zum BVerfG ist kürzer.

    Am Montag wurde in der Sache 324 O 826/16 verkündet: Die einstweilige Verfügung des OLG vom 214.02.2017 wird in Ziffer I.1 a-d und Ziffer I.2 bestätigt.

    Von den Kosten haben der Antragsggenger45 % der Antragsteller zu 1 22,5, der Antragsteller zu 32,5 % zu tragen.

    Die Kosten des Erlassverfahrens: Antragsteller zu 2 10 %, Antragsgegner 90 %

    Streitwert 50.000,- €

  29. Eine kurze Einordnung des fragwürdigen Schaffens dieses VT-Bloggers wäre imho schon angebracht gewesen. Freilich kann auch solchen Leuten Unrecht widerfahren. Ob das hier der Fall ist, sei dahingestellt.

  30. Lieber Rolf Schälike,

    stimme Ihnen fast vorbehaltlos zu und bin – hoffentlich erkennbar – weit davon entfernt, den Stern in Schutz zu nehmen! Im Gegenteil: gerade weil dem geglaubt wird, wähne ich hier einen etwas schludrigen Umgang mit der Sorgfaltspflicht, deswegen ja auch mein „fortwährend jaulender Köter“.
    Und ich verlange auch nicht, dass alle Menschen juristisch denken und kommunizieren! Aber es gibt einfach publizistisch relevante juristische Dinge, die man als Medienunternehmen und selbst als Redakteur und journalistisch Tätiger – Blogger eingeschlossen! – im Hinterkopf haben muss. Schon aus Eigeninteresse, wie der Fall Bernert zeigt.
    Und ich bin weit davon entfernt, mit den, nennen wir es „handwerkliche Standards“, allseits im Journalismus zufrieden zu sein.
    Aber genau deswegen meine ich ja: Wenn der freie „unredigierte“ Zugang zum Publizieren im Netz ohne journalistishes Gatekeeping seitens irgendeines Blatts oder Senders eine komplementäre und bisweilen sogar korrektive Funktion erfüllen kann und dieses Potential nicht aufs Spiel gesetzt werden soll – sprich, freie Veröffentlichungen im Netz in Sachen Vertrauenswürdigkeit nicht als „Quelle zweiter Wahl“ gelten sollen, dann ist es umso wichtiger, dass, wer im Netz veröffentlicht, eben diese journalistisch-handwerklichen Standards auch kennt und einhält; möglichst nicht schlechter/unzureichender als es vielfach seitens etablierter Medien den Anschein erweckt. Das ist die Produzentenseite.
    Auf der Rezipientenseite kenne ich es leider nicht nur aus Postings, sondern auch Leserbriefen, dass bisweilen die Fähigkeit zur genauen/sorgfältigen Lektüre zu Wünschen übrig lässt. Was bezüglich Ihres Einwandes zur Bildunterschrift aber nicht bös‘ von mir gemeint war.
    Ich denke aber, auf eines werden wir uns verständigen können: Schon sozial und ethisch sollte es Standard sein, dass man höchste Sorgfalt walten lässt, ehe man im Umgang miteinander jemanden „anpisst“. Sagt jemand, der sich bisweilen selbst erst mal den Schaum vom Munde wischen und nochmal nachdenken muss, ehe er (wieder) im Stande ist, seine Worte mit gefordertem Beacht zu wählen…
    Also, nix für ungut!

  31. zur Ergänzung: Ja es wäre verheerend, für jeden kommunikativen Fehler zur Kasse gebeten werden zu können. Weswegen ich – ohne mich mit dem Thema näher beschäftigt zu haben – auch die Haltung der dt. Prozessordnung nicht verstehe, für oder besser wider das hier im Thread genannte SLAPP kein Rechtsschutzbedürfnis zu erkennen. Ist das noch zeitgemäß???

  32. @Frank Martini: Bin mit Ihnen als Ganzes einverstanden.

    Eins haben Sie aber weggelassen. Für die Meanstream-Medien sind deren Veröffentlichungen ein Geschäft. Es wird – vor allem beim Boulevard – bewusst geschwindelt, nicht genau berichtet etc. Es rechnet sich aber auch bei hohen Streitwerten und Geldentschädigungen.

    „Stern“ hat neben dem rein geschäftlichen Interesse auch ein politisches Interesse. Da wird auch mit Absicht falsch berichtet, nicht richtig recherchiert etc.

    Bei den Pressekammern bespricht man nun mit den Rechtsanwälten beider Seiten und den Richtern, wie und was man dem Volk zutrauen darf und kann. Es wird im Einvernehmen korrigiert. Die Parteien, erst recht Blogger sind nur Objekte. Die Rechtsanwälte bewegt weniger die Frage nach der Wahrheit als, wie können diese das Verhandlungsergebnis dem Mandanten verkaufen. Es geht ja um deren Geschäft.

    Da passen Blogger, erst nicht die nicht kommerziellen, nicht rein. Diese können es sich nicht leisten, – auf dem Wege nicht zu vermeinender Fehler bzw. oberflächlicher Fehler oder anderer Ansichten – über die Justiz sich einzutakten, eintakten zu lassen in die Äußerungsrechtsprechung, Zensur genannt.

    RA Kompa ist das einfach überfordert und sieht es anders als hier von mir beschrieben. Er ist eben Populist in eigener Sache, auch kein guter Geschäftsmann als Rechtsanwalt.

    Weswegen ist er ins Wierspruchsverfaghren gegangen? Hauptsache wäre angebracht. Wird es wahrscheinich aus Kostengründen nicht geben.

  33. @Frank Martini: Was stimmte in meinem Post zu Bildunterschrift nicht:
    „Zweiter von rechts am Richtrertisch. der Mann mit der Brille ist Rechtsanwalt Matkus Kompa, nicht , keinesfalls Jens Bernert.“

    Wershalb soll ich böse sein?

  34. Es wird hier ja hier in den Kommentaren viel auf die Bezeichnung „Fake-News-Produzent“ abgestellt. Auf der Website von RA Kompa werden auch noch die anderen Unterlassungsanträge aufgelistet, denen stattgegeben (+) bzw. die abgelehnt (-) wurden:

    – Bezeichnung des Antragsstellers zu 1. als „Nachrichtenfälscher“ (+)

    – Behauptung, der Antragsteller zu 1. produziere Falschmeldungen zu Propagandazwecken (+)

    – Bezeichnung des Antragsstellers zu 1. als „Fake News-Produzent“ (+)

    – Behauptung, der Antragsteller zu 1. verbreite eine „offenkundige Lügengeschichte“ (+)

    – Behauptung, die Antragsteller seien „privatisierte Propagandadienstleister“ (-)

    – Behauptung, die Antragsteller verbreiten Lügen und Propaganda (-)

    – Behauptung, die Antragsteller handelten „wie bei den Nazis oder in der DDR, nur eben outgesourct“ (-)

    Ich tippe jetzt einfach mal darauf, dass es nicht zum Prozess gekommen wäre, wenn Drewello nur „Fake-News-Produzent“ genannt worden wäre. In der Sache hat wohl die Menge das Gift gemacht.

  35. @Rolf Schälike: Zweierlei – der Richtertisch, geschenkt…
    Aber der Zweite von rechts im Bild trägt keine Brille, sondern ein weißes Hemd. Und ist nach meiner Einschätzung und bisheriger Kenntnis von Bildern des Beklagten und seines Anwalts eben auch der Beklagte, nicht dessen Anwalt. Und böse sein, weil Sie vllt. den vorgehaltenen Spiegel als Angriff empfinden könnten. So schnell, wie man eben nicht mal richtig bis zwei zählt, einfach, weil es eine bildunwichtige Person angeschnitten im rechten Bildhintergrund gibt, so schnell passieren eben Fehler. Leider eben auch in Redaktionen! Die – bei mindestens gleichbleibenden, wenn nicht tendenziell eher gestiegenem Aufgabenvolumen, personell zunehmend marginalisiert worden sind.
    Ich weiß, keine Ausrede für Eigendynamik in „Skandalgeschrei“ in Redaktionsbesprechungen, Sensationslüsternheit, geschweige denn ungenaues Arbeiten – aber eben fairerweise auf jeden Fall ein erheblich begünstigender Faktor für schlechtere Qualität!
    Weswegen – das ist jetzt aber nicht an Sie gerichtet, weil Sie nach meiner Wahrnehmung da eher noch vornehm-zurückhaltender zu sein scheinen – mich dieses schwarz-weiß gegeneinanderstellen (angefangen von „Holzmedien vs. Strommedien“ über „Mainstreammedien vs. – ja was denn eigentlich? – „alternativen Nachrichtenquellen“ (oops – und schwups, landen wir mit solchem Zeug nämlich dann AUCH ganz schnell bei den „Syrermamas mit den mutmaßlich instrumentalisierten Töchterchen“), bewusster „Fälschung“ bis hin zu „professionell manipulativen“ Absichten, alles natürlich im industriellen Format und längst profitorientiert institutionalisiert… Hey, habt‘ Ihr’s nicht ’n bisschen kleiner?!?
    Deswegen neige ich zunehmend auch David zu – es war wohl auch die Quantität der Provokationen, die zur Verrechtlichungskeule beigetragen haben mag.
    Auch Kompa einerseits honoraroptimierte Strategien gegenüber – zumindest implizit anzudichten – ihn andererseits aber einen schlechten Geschäftsmann und Anwalt zu schelten…ja, was denn nun???
    Folgt man SIPRI, ist es doch so, dass ein Löwenanteil aller menschlichen Konflikte, selbst der bewaffneten, Folgen kommunikativer Eskalationsstufen sind. Weswegen ich einfach für die Serviette plädiere, die ich selbst auch gern immer bereit liegen habe – denn natürlich müsste man Buddha selbst oder ein unfühliger Klotz sein, wäre einem bei dem, was uns in der Welt so umgibt, jeder Neigung überzuschäumen abhold.
    Nur ist der innere Zustand, bei dem man Schaum vor’m Mund hat leider nie eine angemessene und zielführende Verfassung für Lösung von Problemen, Erkennen von Wahrheiten, Beilegen von Konflikten.
    Und gaaanz sicher werden auch Rosenkranz (‚tschuldigung, werter Boris!) und sogar Stefan Niggemeier Eier unterlaufen sein, über die sie sich klammheimlich geärgert haben mögen.
    Aber: Käme deswegen irgendjemand hier auf die Idee, ihnen, diesem Portal und den Blogs auf dem Wege hierhin grundehrliche und hehre Absichten als Korrektiv und kritischer Medienspiegel abzusprechen? Wohl kaum! Dann aber bitte doch alle möglichst an der gleichen Latte messen! Die darf und muss je nach Background eines Mediums natürlich unterschiedlich skaliert sein – aber es dürfen doch für den einen nicht vollkommen andere Maßstäbe herangezogen werden als für den anderen, oder?
    Ihre Fragen zu Kompas Strategie oder üblichen prozessualen Schritten muss ich leider unbeantwortet lassen, weil ich weder die anwaltliche Strategie kenne, geschweige denn beurteilen wollte, noch weiß, ob der Weg direkt ins Hauptsacheverfahren nach aller Vorgeschichte direkt offen gestanden hätte – zumindest zu vertretbarem Prozessrisiko, das ein Anwalt ja auch immer abwägen sollte.
    Jedenfalls freut mich zu lesen, dass Sie mir meine kleine Spitze zur „Zählfähigkeit“ nicht übel nehmen!

  36. Nachtrag: bewusst geschwindelt? Beim Boulevard – d’accor, wenn die Beiträge von Menschen sind, die über hinreichende Feinfühligkeit und Differenzierungsvermögen verfügen, dass sie in der Art ihrer journalistischen Verkürzung eine Verzerrung der Wirklichkeit zu erkennen vermögen!
    Bloß: Hatten Sie mal mit Kollegen zu tun, die sich im Boulevardgeschäft scheinbar rundheraus wohlfühlen? Ich leider schon! Und meine Reaktion aus den Eindrücken ihrer persönlichen Gestricktheit; Herr, vergib‘ Ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun…

  37. at Rolf Schälike

    Ich bin mit jetzt nicht ganz sicher, ob Sie die eigene Aussage

    „„Stern“ hat neben dem rein geschäftlichen Interesse auch ein politisches Interesse. Da wird auch mit Absicht falsch berichtet, nicht richtig recherchiert etc.“

    als offenkundige Tatsache gemäß §291 ZPO betrachten, oder ob es nicht doch im eigenen Interesse hilfreich sein könnte, diese Behauptung ein kleines bißchen zu belegen.

  38. @Thomas: Danke – that’s exactly what I ment! Nich‘ immer gleich so derb drauflos ballern – es sei denn, man hat ziemlich wasserresistentes Pulver im Munitionskästchen…

  39. @36 Rolf Schälike: Ich darf sicherheitshalber an dieser Stelle auch noch mal darauf hinweisen, dass Sie (und alle, die hier schreiben) Vorwürfe, wie den in #41 zitierten, belegen sollten. Sie haben ja sicherlich den Text oben gelesen. Und befassen sich doch ohnehin viel mit Recht und Gesetz.

  40. Sehr geehrter Herr Schälike,

    wenn ein Verbreiter von Fake-News es hinnehmen sollte, als „Fake-News-Produzent“ bezeichnet zu werden, sollte es ein Milchmädchen hinnehmen, als „Milchkuh“ bezeichnet zu werden.
    MMn sollte sie es nicht. Und in der Konsequenz der Fake-News-Verbreiter auch nicht.

    Das hat nichts mit Juristendeutsch zu tun, sondern mit Logik und Taktik.

  41. @Thomas, 41: Den Beweis offenkundiger Sachen überlasse ich anderen, wie z.B. , dass in Brasilien Bäume wachsen.

    Anders, wenn für Käfer & Buske etwas tatsächlcih oder angeblich nicht offenkundig ist. Da verteidige ich mich vehement auch mit Argumenten. Nicht immer hilfreich bei Käfer, wie z.B. mit der Tatsache, dass Dr. Nikolaus Klehr (†) selbst Galavit verwendete und am Galvitbetrug beteiligt wr..

  42. @Macroft, 44: Hatte schon gepostet, dass meiner Meinung nach Mainstreammedien-Verbreiter von Fakenews durchaus als Fakenews-Produzenten gesehen werden und gesehen werden dürften. Allein des Gegenschlags wegen, weil man sich auf die Informationen der Mainstream verlassen möchte.

    Auf den Vergleich „Milchmädchen“ mit „Milchkuh“ möchte ich nicht eingehen. Würde eine solche „Milchkuh“ bei Käfer & Buske klagen, da käme es bestimmt auf den Einzellfall an, auf den Kontext. Lachen würde ich bei einer solchen Realsatire-Vehandlung jedenfalls.

    Das Leben ist mehr als Logik. Auf Logik verweisen gern Diktatoren. Taktik widerspricht der Logik, d.h. ist nicht immer logisch, meist unlogisch. Zur Taktik gehören auch Lügen, nicht zu vermeiden. Davon leben Rechtsanwälte.

  43. at Rolf Schälike

    Von mir aus können Sie gerne einen Rechtsstreit mit G+J anzetteln und dann über brasilianische Bäume referieren. Aber natürlich wissen Sie auch, daß wegen bestimmter Behauptungen ein Blog in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. Deswegen die höflichen Hinweise von Boris Rodenkranz und von mir.

    Ich fände es zudem auch netter, wenn Sie Ihre Dauer-Privatfehde mit RA Kompa nicht an dieser Stelle austragen. Aber das ist nur meine ganz persönliche Auffassung.

  44. Manchmal ist es taktisch klüger, die Wahrheit zu sagen. Manchmal ist es taktisch klüger, nur solche Wahrheiten zu sagen, die man tatsächlich beweisen kann. Und manchmal verhält man sich unlogisch und bietet seinen Gegnern eine offene Flanke, weil Unlogik halt zum Leben gehört. Jaaaa, richtig.

    Natürlich will man sich auf den „Mainstream“ verlassen. Aber ist das eine Rechtfertigung, als Nicht-Mainstream-Blogger Aussagen zu tätigen, deren Grundlage auch nicht besser ist?
    Ich finde nein.

    Bei aller Sympathie, als Durchschnittsnutzer der Deutschen Sprache sehe ich wie bereits geschrieben in „Fake-News-Produzent“ einen völlig anderen Sachverhalt dargestellt als in „Fake-News-Verbreiter“. Verbreiter und Produzent verhalten sich zu den Fake-News wie Milchmädchen und -kuh zur Milch. Dass viele Leute keine Ahnung haben, wo ihre Milch herkommt, kann keine Rechtfertigung sein, diese Begriffe auszutauschen.

  45. @Thomas: Für mich sind Namensnennungen nicht zwangsweise Privatfehden. Eher das Gegenteil.

    Jede Tat hat einen Täter. Jede Meinung, hat konkrete Vertreter. Hinter allem stecken Interessen, recht private, persönliche, verbrämt mit Argumenten, wie Logik, macht man nicht, man lügt nicht etc.

    @MYCROF. Unlogik gehört nicht zum Leben. Das Leben ist unlogisch. Lügen gehören allerdings zum Leben. Ohne Lügen gebe es kein Leben.

  46. Herr Schälike,

    ich bezweifle, dass das Leben auf der Erde durch eine Lüge entstanden ist.
    Wenn Sie meinen, dass das Leben unlogisch sein, so will ich Ihnen nicht ganz widersprechen, aber was folgt daraus? Dass man sich möglichst unlogisch verhalten sollte und z.B. darauf beharren, einen zumindest sehr missverständlichen Begriff wie „Fake-News-Produzent“ weiterhin verwenden zu wollen? Oder ob man sich vllt. zumindest dann logisch verhält, wenn Unlogik bestraft wird?

    Bernert hätte all die Unstimmigkeiten und Zweifel an der Geschichte genauso veröffentlichen können, ohne Stern einen „Fake-News-Produzenten“ zu nennen. Er hätte den Begriff als solchen auch zurücknehmen können, ohne dass seine Argumentation gelitten hätte. Dass er das doch tat, halte ich für unlogisch und taktisch unklug, insbesondere, weil mal die 100.000 € im Raum standen.

    Die Art, wie der Stern mit der Angelegenheit umgeht, finde ich nach wie vor nicht gut, aber das macht Bernerts Verhalten ja nicht besser.

  47. @MYCROFT, 51: Das viel Wesentlichere wurde nicht bestraft:
    – Behauptung, die Antragsteller seien „privatisierte Propagandadienstleister“ (-)
    – Behauptung, die Antragsteller verbreiten Lügen und Propaganda (-)
    – Behauptung, die Antragsteller handelten „wie bei den Nazis oder in der DDR, nur eben outgesourct“ (-)

    Durch Bestrafung von „Produzent“ und den anderen Äußerungen, worüber man ja streiten kann, dient einzig und allein der Aussonderung von Bernert aus dem Meinungsbildungsprozess, wenn er sich nicht unterordnet unter die Zensurregeln und nicht das entsprechende Geld hat. Er hat sich gefälligst einzutakten, anzupassen.

    Solche Fehler, wie „Produzent“ werden gesucht, werden in jedem Artikel, bei jedem gefunden. Wehren und die Meinungsbildung mitbestimmen können nur die, welche das nötige Geld dazu haben.

  48. Lieber Rolf Schälike,

    wenn ich so verfolge, wohin sich Ihre Argumentation und Positionen entwickeln, frage ich mich, was Sie eigentlich treibt.

    Brasilianische Bäume, Offenkundigkeiten, Milchmädchen…und jetzt auch noch Zensurregeln und die Bestrafung des Worts Produzent, weil der sich so schön häufig in Texten – und mithin auch in missliebigen – finden lässt…

    Merken Sie denn selbst nicht, in welch‘ absurde Verschwörungstheorien Sie da abdriften – solange Sie für Ihre Behauptungen keine echten Beweise, und damit meine ich nicht Ihre Offensichtlichkeiten a la brasilianischer Bäume, vorlegen können.

    Und entzieht es sich Ihrer Vorstellungskraft vollends, dass Sie der Sache durch derlei Überziehungen viel mehr schaden als nutzen???

    Oder wollen Sie das vielleicht insgeheim sogar (Ironiemodus ein und aus…) – ach ’ne, jetzt will ich nicht auch noch mit Verschwörungstheorien anfangen…

    ….obwohl…;-)

  49. Kann es sein, dass viele Juristen anwesend sind? Die Diskussion wirkt auf mich bisweilen abgehoben ;-)

    @David (38)

    Der Blaue Bote ist wenig bekannt. Der gesellschaftliche Einfluss ist unbedeutend. Die Fake-News-Vorwürfe werden offenbar erst durch den Gerichtsprozesss weithin bekannt (Streisand-Effekt). Und die Bana-Story könnte sich jederzeit tatsächlich als Fake herausstellen. Zum Beispiel, wenn es eine PR-Agentur dahinter gibt, die bekannt wird. Solche Enthüllungen gab es schon früher.

    Von der daher ist die Annahme geradezu grotesk, dass es dem Stern-Journalist tatsächlich um Vorwürfe wie Fake-News-Produzent, Nachrichtenfälscher oder ähnliches geht. Ich verstehe nicht, wieso hier so ausschweifend darüber diskutiert wird.

    Es geht offensichtlich darum ein Exempel zu statuieren. Um Alternativmedien klar zu machen, dass man sich nicht mit den großen Meinungsführern anlegt. An den Blauen Boten hat man sich herangetraut, an die Nachdenkseiten wohl nicht und die Propagandaschau bekommt man offenbar nicht zu fassen.

    Wobei es auch schon von anderen Seiten Angriffe gab. Erinnert sei hier an die unvergesslichen Kommentare von Mario Sixtus

    https://twitter.com/sixtus/status/792339197294219264

    Es wäre in unser aller Interesse, dass es nicht gelingt, den Blauen Boten zum schweigen zu bringen. Abweichende und damit unangenehme Aufklärung sollte möglich bleiben. Man sollte sich auch fragen, wer trommelt für den Krieg und wer dagegen.

  50. @Frank Martini, 53: Leider kann man mit Ihnen nicht ernsthaft dikutieren, Offenbar zu unterschiedlich die Interessen und zu viele versteckte sowie direkte persönliche Angriffe.

    Sie erwecken den Eindruck, justizgläbig zu sein. Da kann ich Ihnen tatsächlich nicht helfen.

    Man müsste mit dem ABC anfangen. Das müsste wo anders geschehen, nich in diesem Blog.

  51. @Boris Rosenkranz:

    Die bisherigen Verhandlungen bezogen sich lediglich auf die beantragte einstweilige Verfügung. Herr Bernert ist deshalb bisher nicht verklagt (=Hauptsacherverfahren), sondern gegen ihn erging nun eben die einstweilige Verfügung auf Unterlassung. Dagegen kann nun Klage erhoben werden.

    Solche Verfügungen sind wie der Name schon sagt vorläufig und nicht mit einem (auch nicht endgültigen) erstinstanzlichen Urteil auf eine Stufe zu stellen. Es ist mE deshalb evtl. redlicher, davon zu sprechen, der Stern müsse sich „vorläufig“ nicht mehr fake-news-Produzent nennen lassen.

  52. @Maxi

    „Es geht offensichtlich darum ein Exempel zu statuieren. “

    Das denke ich auch.
    Nach dem Motto „Bestrafe einen, erziehe tausend“ hat das eine nicht zu unterschätzende Wirkung auf andere „kleine“ Blogger.

  53. @Luc: Danke für die Erhellung – damit ist auch die Absurdität des Vorwurfes klar, die Rolf Schälike in Richtung Kompas erhoben hat, aus fragwürdigem Interesse nicht gleich in die Hauptsache eingestiegen zu sein.

    Und im übrigen, lieber Herr Schälike, finde ich die Wendungen, die Sie hier vollziehen, immer bemerkenswerter. Zunächst fragen Sie mich noch, warum Sie mir böse sein sollten, dann entdecken Sie lauter versteckte und direkte persönliche Angriffe in meinen Äußerungen, halten mich für justizgläubig – um mir schlussendlich ein gewisses i-Dötzchen-Niveau zu attestieren und im Übrigen zu befinden, man könne mit mir nicht ernsthaft diskutieren…

    Wissen Sie was? Stimmt!!! „Man“ kann mit mir (und wahrscheinlich vielen anderen) nicht ernsthaft diskutieren, wenn „man“ nicht in der Lage ist, andere Meinungen auszuhalten und sich anders als abwertend mit diesen auseinanderzusetzen. Aber lassen wir das – der Raum hier sollte anderen Dingen vorbehalten bleiben…

  54. Herrn Schälikes Wertung will ich nicht kommentieren. Sachlich ist es jedenfalls so, dass der Betroffene der Verfügung (=Antragsgegner) Widerspruch gegen die Verfügung einlegen oder die Eröffnung des Hauptsacheverfahrens erzwingen kann.

  55. 56, @LUC: “ Es ist mE deshalb evtl. redlicher, davon zu sprechen, der Stern müsse sich „vorläufig“ nicht mehr fake-news-Produzent nennen lassen.“

    Leider ist es nicht ganz so. Denn wir wissen jetzt, dass Käfer – entgegen Ihrer Auffassung beim Erlass der Verfügung – nun Buske folgt. Auch Käfer hat sich nun festgelegt und folgt der Meinung von Buske. Das ist das Ergebnis des unnötigen Widerspruchsverfahrens. Es wird schwer fallen, Käfer und Buske davon zu überzeugen, deren juristische Meinung zu ändern.

    Jetzt müssen Tatsachen sprechen, das „Stern“ die Fakenews selbst „produziert“ hat in der juristischen Deutung von Käfer und Buske. Das wird Bernert und Kompa nicht gelingen.

    Nur das BVerfG könnte die Meinung von Käfer und Buske kippen. Der Weg dahin ist aber langwierig und teuer, mit Risiken behaftet.

    Hoffentlich geht Bernert nicht in Berufung gegen das Verfügungsurteil.

  56. @Luc: Nochmal danke! Was für Herrn Bernert natürlich doof ist, weil es ihn in die Rolle des Klägers bringt – dem dann die Beweisführung obliegt und der natürlich als Initiator des Hauptsacheverfahrens auch das Prozesskostenrisiko abwägen muss.
    Bei der Beweisführung wird er sich aber nur auf den eigenen Einflussbereich beschränken können – denn Einblicke in die redaktionellen Abläufe bei stern.de, die seine Anwürfe stützen könnten, wird ihm die dann Beklagte wohl kaum gewähren müssen.

    und @Maxi: Beteiligung von Juristen hier hin oder her – es geht schließlich um Rechtsfragen, die auch für andere Blogger interessant sein dürften. Weswegen mir das „bestrafe einen, erziehe tausend“ schon wieder ein bisschen zu verschwörungstheoretisch ist. Es sei denn, der pädagogische Effekt wäre darauf gerichtet, „kleine Blogger“ zu sorgsamer Arbeit und überlegter Wortwahl zu erziehen. Schädlich? Nicht unbedingt! Denn genauso – vor Gericht und auf hoher See – kann es nämlich sein, dass Dwerello in einem Hautpsacheverfahren unterläge, was wahrscheinlich von der Massivität und dem ggf. auch persönlich ehrverletzenden Charakter Bernert‘ scher Worte abhängt.
    Aber sollte der Schuss für den Stern nach hinten losgehen, würde das bedeuten, dass sich Blogs – auch ÜBERMEDIEN – schon ziemlich klarer und drastischer Worte bedienen darf bei der Analyse medialer Fehlleistungen – und das wäre doch ein Gewinn, oder?

  57. @Herr Schälike, # 52:
    „solche Fehler … werden gesucht“.
    Ja. Stimmt. Das ist so.
    Und weil das so ist, und weil man weiß, dass das so ist, sollte man darauf achten, solche Fehler zu vermeiden; was mMn keine unangemessene Härte darstellt, da solche Fehler vermeidbar sind.
    Oder wenn einem mal so eine angreifbare Formulierung durchrutscht, ist es möglich, diese eine Formulierung zurückzunehmen.
    Was in Bernerts Fall alles nicht passiert, was mir als Zuschauer ja leid tut, aber es ist, wie es ist.
    Und dass Bernert das alles privat stemmt, während Stern das von einem gemütlichen Polster an finanziellen Reserven aus macht, ist leider auch kein Argument, das anders zu machen.

  58. 61, @FRANK MARTINI: „Was für Herrn Bernert natürlich doof ist, weil es ihn in die Rolle des Klägers bringt – dem dann die Beweisführung obliegt und der natürlich als Initiator des Hauptsacheverfahrens auch das Prozesskostenrisiko abwägen muss.“

    Auch das ist so nicht richtig. Auch im Hauptsacheverfahren ist Bernert der Beklagte. Die Hauptsachklage kann Stern von sich aus erheben, muss es aber tun, wenn Bernert das fordert. Bernert bleibt aber Beklagter.

    Was die Beweispflicht betrifft, so hat im Äußerungsverfahren immer derjenige die Beweispflicht, dessen Äußerungen negativ zu deuten sind. Das ist meist der Äußernde.

  59. 62, MYCROFT: „Und weil das so ist, und weil man weiß, dass das so ist, sollte man darauf achten, solche Fehler zu vermeiden; was mMn keine unangemessene Härte darstellt, da solche Fehler vermeidbar sind.“

    Das ist eben nie möglich. Fehler gibt es immer.

    Ihren Post „während Stern das von einem gemütlichen Polster an finanziellen Reserven aus macht“ könnte Stern, z.B. angreifen, und Sie müssten beweisen, dass Stern einen „gemütlichen Polster an finanziellen Reserven“ besitzt unn nur deswegen gegen Bernert klagt. Sie erzeugen jedenfalls einen falschen Eindruck, könnte Stern behaupten.

  60. Das Polster an finanziellen Reserven bezieht sich darauf, dass Stern offensichtlich gewinnorientiert arbeitet; Eigenangabe Stern: „Die garantierte verkaufte Auflage vom STERN lautet 580.000 Exemplare. (Gültig ab 01.01.2017)“ Beleg: http://www.gujmedia.de/print/portfolio/stern/auflagereichweite/

    Man kann daraus ungefähr abschätzen, dass der Stern nicht Gefahr läuft, pleite zu gehen, Massenentlassungen vorzunehmen oder im Vergleich zum Jahresumsatz deutliche Einbrüche zu erleiden, selbst wenn dieser Prozess verloren gehen sollte; d.h., der Teil ist beweisbar.

    Ich habe nicht explizit oder implizit behauptet, dass Stern nur deshalb klagt, weil er es sich leisten kann. Ich habe insbesondere als Grund genannt, dass „Fake-News-Produzent“ ein ziemlich harter Vorwurf sei; wenn der Stern dem widersprechen sollte, bspw.: „Nein, ‚Fake-News-Produzent‘ ist okaye Meinungsäußerung, aber die ABM-Stellen bei unserem Rechtsanwalt sollen nicht immer nur Nasebohren.“ wäre ich ggfs. auch bereit, meine Aussage zurückzuziehen.

    Ich denke aber nicht, dass das passieren wird.

  61. 65, MYCROFT: „wäre ich ggfs. auch bereit, meine Aussage zurückzuziehen.“

    O.k. Kann aber im Falle einer Abmahnung an die 1000,- € kosten. Wird keine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben, wird es noch teurer. Dabei spielt es keine Rolle, ob die strafbewehrte Unterlassungsverpflichtngserklärung rechtlich notwendig war.

    Gibt man eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung ab, dann ist das ein Vertrag mit Stern. Äußern Sie danach aus Versehen oder aus Unkenntnis Ähnliches, müssen Sie Vertragsstrafe zahlen. Käfer & Buske entscheiden darüber.

    Für manche Abmahner und Anwälte ist das eine Art Zusatzrente, welche mehr bringen kann als die reguläre Rente.

  62. Herr Schälike,

    genau DAS ist der Grund, warum man mit Aussagen vorsichtig sein sollte.
    Wenn ich irrigerweise etwas schreibe, was so nicht stimmt, und stelle das unmittelbar richtig, sobald ich von meinem Irrtum Kenntnis erlange, wieso sollte das 1.000 € kosten? Das ist das private Gegenstück zu einer Gegendarstellung in der Zeitung. Man bekäme als Betroffener ja auch nicht notwendigerweise Geld, wenn man eine Gegendarstellung z.B. im Stern erwirkt. Eine Aussage richtigstellen ist nicht dasselbe wie eine Unterlassungserklärung.

    Im obigen Falle bin ich zudem extrem zuversichtlich, meiner „journalistischen“ Sorgfaltspflicht Genüge getan zu haben. Ich sehe auch keinen Teil meiner Aussagen, der dem Verhalten und der Selbstdarstellung des Sterns widerspräche. Insofern gehe ich nicht davon aus, dass der Stern mich deshalb abmahnen würde.

    Umgekehrt, wenn im Stern stünde, ich wäre ein Fake-News-Produzent, würde ich zumindest darüber nachdenken, eine Gegendarstellung im Stern erwirken zu lassen.

  63. Uuuund da kann ich mal ein Beispiel bringen:
    in #67 behauptete ich, eine Richtigstellung eines Fehlers wäre das Gegenstück zu einer Gegendarstellung in der Zeitung. Das stimmt nicht.
    Das passendere Gegenstück ist die _Berichtigung_ in der Zeitung.

    Gut, dass ich nicht behaupte, Jurist zu sein. *g

  64. @Frank Martini (61)

    > und das wäre doch ein Gewinn, oder?

    wohl wahr. Aber es geht halt weniger um die intellektuelle Analyse medialer Fehlleistungen. Sondern sehr wahrscheinlich um die Unterstützung von Propaganda, um schwerste Verbrechen zu fördern und zu verschleiern. Da finde ich den Vorwurf „Nachrichtenfälscher“ noch äußerst moderat.

    Das Twitter-Mädchen hat häufig für den Krieg getrommelt und militärische Maßnahmen gefordern. Zum Beispiel

    Dear world, it’s better to start 3rd world war instead of letting Russia & assad commit #HolocaustAleppo
    — Bana Alabed (@AlabedBana) September 29, 2016

    Ein siebenjähriges Mädchen!! Entweder stehen Terroristen oder Geheimdienste dahinter. Oder beide. Die verschwören sich ja erfahrungsgemäß regelmäßig.

  65. 67, MICROFT „Wenn ich irrigerweise etwas schreibe, was so nicht stimmt, und stelle das unmittelbar richtig, sobald ich von meinem Irrtum Kenntnis erlange, wieso sollte das 1.000 € kosten?“

    Abmahnungen kommen auch, wenn man etwas Richtiges und Zulässiges geschrieben hat. Richtigstellung muss als solche erkennbar sein mit dem Wort „Richtigstellung“.

    Aber was ist, wenn es stimmt, was man geschrieben hat?

    Was ist, wenn man nicht erkennt, dass es fehlerhaft war?

    Das alles kann sehr teuer werden.

  66. #70:
    Wir regen hier von Tatsachenbehauptungen, die in Teilen ehrenrührig oder geschäftsschädigend sind, ja? Nicht über Geschmacksbekundungen, Spekulationen über das Wetter am Wochenende, unzutreffende Horoskope oder die Äthertheorie? (Ich bezweifle mal, dass irgendein Gericht in D. wegen letzteres morgens aufsteht und zur Arbeit kommt. Bis zum Beweis des Gegenteiles.) Abmahnungen sind nicht immer begründet, deshalb muss man nicht alle bezahlen, ja.

    Ok, wenn man wegen einer (angeblich) ehrenrührigen Tatsachenbehauptung abgemahnt wird, gibt’s verschiedene Möglichkeiten:

    Die Aussage ist wahr, und man kann das beweisen -> nicht zahlen
    Die Aussage ist wahr, man kann das aber nicht beweisen -> Pech (wenn man sich nicht auf Überspitzung oder so rausreden kann)
    Die Aussage ist unwahr, und man kann hat sich geirrt -> Pech (wenn der Irrtum nicht relativ naheliegend ist)
    Die Aussage ist unwahr, und man hat gelogen -> selber schuld

    Deshalb sollte man nur solche Aussagen treffen, die entweder nicht ehrenrührig bzw. geschäftsschädigend sind, oder aber die man beweisen kann. (Ja, was ehrenrührig oder geschäftsschädigend ist, ist prinzipiell auch diskutierbar, aber bei „Fake-News-Produzent“ für eine Zeitung sehe ich da wenig Diskussionsbedarf…)

  67. 71, MYCROFT Kleiner Irrtum, was Sie das posten.

    Bei Gericht gilt die juristische, die StPO-formale Wahrheit, nicht die materielle. die wirkliche Wahrheit. Außerdem entscheiden die Richter, was sie überzeugt, was nicht.

    Sagt ein Richter, es überzeugt mich nicht, dann ist oft zu spät, neue Beweise vorzubringen. Beim OLG kann aber nur das vorgebracht werden, was zeitlich gesehen neu für einen ist, nicht das, was man wusste aber nicht vorgebracht hat in der Annahme, dass das schon Vorgebrachte genüge als Beweis.

    Kann alles sehr, sehr teuer werden.

  68. Niemand hält einen davon ab, vor Gericht ALLE Beweise, Indizien, Zeugen, Dokumente oder Argumente vorzubringen, die den eigenen Standpunkt untermauern.
    Also sollte man das tun.

  69. 73, MYCROFT: Sie sind weit, sehr weit entfernt von der Gerichts-Wirklichkeit. Das Gericht erkennt nicht alle Beweise an, verlangt vom Gericht anerkannte Gutachter. Das Kostenrisiko steigt, zumal die Gutachter nicht unbedingt Fachleute sind, dem Gericht mehr verbunden sind als der Wahrheit.

    Alle Beweise vorbringen bedeutet, sehr, sehr viel Arbeit, großen Zeitaufwand, Bände an Schriftsätzen dem Gericht übergeben. Werden aber oft gar nicht gelesen, bestenfalls oberflächlich. Macht ja Arbeit.

    Dann behauptet das Gericht einfach, die Beweise überzeugen nicht. Schluss mit der Musik. Beim OLG kann man nur … ich wiederhole mich. Ich höre auf.

    Es geht hier um Verbote von Recherchen eines Bloggers in einer recht wichtigenm Sache, nicht um Seminare, wie Gerichtsverhandlungen ablaufen.

  70. @74 Rolf schälike

    Sie halten also unser Justizsystem für wahlweise „korrupt“, „obrigkeishörig“oder“ dumm“. Habe ich das richtig verstanden?

    Es geht eben nicht um das Verbot der Recherche eines Bloggers. Es geht um die falsche Behauptung des „fake news Produzenten“ ggü. Stern. Und da bin ich komplett bei mycroft. Entweder er kann es beweisen oder er muss es richtig stellen. Will er beides nicht muss er halt Strafe zahlen. Und das ist auch gut so. (wo kommen wir denn sonst hin?)

    Wenn sie andere Beispiele für Willkür in der Justiz haben können sie die ja gerne bringen. Bei der Sache hier ist aber alles sehr eindeutig.

  71. 7. ICHBINICH: Es ist nur relativ eindeutig fehlerhaft, nicht absolut.

    Auch wenn es eindeutig falsch wäre, ist eine Bestrafung nicht das richtige Mittel.

    Es ist nicht Willkür, es ist einfach falsch, Blogger deswegen zu bestrafen. Es geht dem Stern auch nicht um Bestrafung, um Erziehung des Bloggers.

    Ich als Teil des Deuschen Volkes habe kein Interesse an der Bestrafung für eine solche ungenaue Bewertungen von Stern und Drewello. In meinem Namen erging das Urteil von Ri’in Käfer nicht.

    So einfach ist es.

  72. 77, STEFAN PANNOR: Die Wahlergebnisse entsprechen nicht der Meinung des Volkes. Dem Volk wird eingeredet, dass es nach den Wahlen ordentlich verterten wird.

    Die Mechnismen, Wahlen zu gewinnen, sind denen der Findung von Gerichtsentscheidungen ähnlich. „Im Namen des Volkes“ wird ebenfalls dem Volk eingeredet, wie die Entscheidungen des Bundestages angeblich im Namen der Wähler erfolgen.

  73. @Maxi / #69
    „Entweder stehen Terroristen oder Geheimdienste dahinter. Oder beide. Die verschwören sich ja erfahrungsgemäß regelmäßig.“

    Ach ja, die Erfahrungswelt von VTlern… LOL.

    Die in Syrien aktivsten Geheimdienste sind übrigens eher mit Foltern und Morden anstatt mit Verschwörungen beschäftigt. Und für den Krieg muss auch niemand trommeln, der ist nämlich längst da, falls Ihnen das noch nicht aufgefallen ist.

  74. @76 Rolf schälike

    Es wurde richterlich festgestellt dass es eine Verleumdung ist. Bis zur nächsten Verhandlung ist es also auch absolut fehlerhaft (so funktioniert unsere Justiz halt).

    Und auch ob es falsch ist oder ob Bestrafung das verkehrte Mittel ist entscheiden nicht Sie oder ich sondern das Gesetz. Und das sieht bei Verleumdung nunmal Geldstrafe vor.

    Ob Sie mit diesem Urteil einverstanden sind ist deshalb ebenfalls irrelevant
    Wir sind hier nicht in der Türkei…

  75. Herr Schälike, mit Verlaub: Sie haben sich da bis weit über den Naidoo-Horizont hinaus in etwas verrannt. Das Sie wirklich zu glauben scheinen, ein Gerichtsurteil müsse jedem einzelnen Bürger dieses Landes (mit Ausnahme vllt. des Verurteilten, obwohl: der ist ja auch Teil des Volkes) gefallen, um „im Namen des Volkes“ gesprochen zu sein, ist nur noch irre.

    Dass Ihre Erwiderung auf meine Aussage rein logisch gesehen gar keine Erwiderung ist, sondern ein argumentativer Sidestep, muss da gar nicht mehr erwähnt werden.

  76. Sehr geehrter Herr Schälike,

    wenn Sie jetzt einfach nur beklagen, dass Gerichtsprozesse schwierig sind, gebe ich Ihnen Recht: Gerichtsprozesse kosten Geld, Zeit, Arbeit und Nerven. Wenn Sie jetzt – wie mir vorkommt – aber erzählen wollen, dass es unfair ist, dass das OLG Argumente nicht anerkennt, die man schon beim LG hätte vortragen können, aber nicht hatte, weil manche Argumente sowieso vom LG nicht anerkannt werden, und dass Richter da sowieso willkürlich Argumente ignorierten, und dass das alles auch nicht im Namen des Volkes geschähe (das (ungefähr) gleiche Volk, das das Parlament gewählt hat, dass das Gesetz verabschiedet hat, das der Richter hier zur Anwendung bringt, wohlgemerkt), dann sagen Sie im Grunde, dass wir in keinem Rechtsstaat lebten. Okeeeeee.
    Dann bräuchten wir uns über Details wie Sorgfaltspflicht und so ja auch keinen Kopf mehr machen, wie praktisch.

    Oder: man gibt in Gerichtsprozessen alles, und zwar sofort in der ersten Instanz, um gar nicht erst in die zweite zu müssen. Oder: man ist mit harter Polemik in seinem Blog etwas vorsichtiger und kann so vermeiden, überhaupt vor Gericht zu landen.
    Denn, mal ganz theoretisch gedacht, falls wir hypothetischerweise doch in einem Rechtsstaat leben sollten, und einige unserer Argumente, Beweise und sonstiger Vorträge werden vor Gericht nicht anerkannt, unser aller gegenteiligem Insistieren zum Trotze, dann könnte das vllt. auch daran liegen, dass unsere Argumente so scheiße sind.

  77. 81, ICHBINICH: „Und auch ob es falsch ist oder ob Bestrafung das verkehrte Mittel ist entscheiden nicht Sie oder ich sondern das Gesetz.“

    Das ist eins der größten Irrtümer.

    Nicht das Gesetz entscheidet, sondern die Interpretation durch Richter, d.h. die Rechtsprechung.

    Bleiben wir bei der Beleidigung, der hier konkret diskutierten.

    Nicht das Gesetz hat entschieden das Fakenews-Produzent eine Beleidigung ist, sondern Richter. Im konketen Fall hat die VorsRi’in Simone Käfer das zunächst nicht als Beleidigng im Sinne des Gesetzes gesehen, welche zu verbieten wäre. Gesetzesbruch war das seitens dieser Richterin nicht.

  78. 84, MYCROFT: Rechtsstaatliche Gerichtsentscheidungen sind nur ein Tel des realen Lebens. Das reale Leben lässt sich nicht in Gesetze und Rechtsprechung pferchen, erst recht nicht, wenn Rechtsanwälte dabei das Sagen haben.

    Wir haben einen Rechtsstaat. Die Gerichte entscheiden nicht alles und können gar nicht alles entscheiden, z.B. die Wettervoraussage.

  79. 81, @ICHBINICH: „Ob Sie mit diesem Urteil einverstanden sind ist deshalb ebenfalls irrelevant“

    Wenn sehr viele mit dem Urteil von Käfer und Buske nicht einverstanden sind, dann urteilen diese Richterin und dieser Richter auch anders. Schon alles in Hamburg erlebt. Sind ja auch bloß Menschen.

  80. @Rolf Schälike

    Das reale Leben lässt sich nicht in Gesetze und Rechtsprechung pferchen, erst recht nicht, wenn Rechtsanwälte dabei das Sagen haben.

    Also lieber Faustrecht?

  81. Ach, Herr Schälike, Rechtsanwälte haben nicht das Sagen. Wir können nicht das ganze reale Leben, aber Streitigkeiten zwischen Menschen in Gesetze und Rechtsprechung „pferchen“. Was stört Sie daran?

  82. Die Zeit 2016:

    „Nach den Untersuchungsergebnissen von Uwe Jürgens lag die Quote für die Aufhebung von Hamburger Presseentscheidungen durch den BGH in den Jahren 2010 bis 2012 bei etwa 50 Prozent und damit um ein Vielfaches höher als bei anderen Zivilverfahren.

    Viele Medien scheuen den Weg nach Karlsruhe aber, weil er Jahre dauern und Zehntausende kosten kann. Und beim Oberlandesgericht, der zweiten Instanz in Hamburg, brauchen sie auf eine Kurskorrektur meist nicht zu hoffen – umso weniger, als dem für Berufungen in Pressesachen zuständigen Senat seit 2011 der Richter Andreas Buske vorsitzt, der zuvor elf Jahre lang selbst die Leitung der Pressekammer innehatte.“

    Der Beklagte sollte das mal vertieft recherchieren und dann sein weiteres prozessuales Vorgehen danach entscheiden.

  83. @87 Rolf schälike

    „Wenn sehr viele mit dem Urteil von Käfer und Buske nicht einverstanden sind, dann urteilen diese Richterin und dieser Richter auch anders.“

    Ähm nein, tun sie nicht.

    Disclaimer: Es mag da Ausnahmen geben denn Richter sind ja tatsächlich nur Menschen. Im allgemeinen ist aber Justiz eben gerade unabhängig von der Regierung und dem Volk. Das ist ja gerade der Sinn der Gewaltenteilung….
    Sie können das natürlich doof finden, das hat dann halt aber nix mehr mit einer vernünftigen Demokratie zu tun.

  84. 88, @ZET: Real herrscht doch Fausrecht in der Welt mit der NATO an der Spitze. Weshalb gibt es so viel Kritik an Deutschland?

    Mit diesem Fausrecht sollte man sich rechtsstaatlich beschäftigen und nicht mit Peanuts.

    Das Käfer&Buske-Verbot bezüglich „Fakenews-Produzent“ unterstützt rechtsstaatlich gerade die, welche Fausrecht ausüben.

  85. @Rolf Schälike, #91

    Real herrscht doch Fausrecht in der Welt mit der NATO an der Spitze.

    Jetzt ist die Welt aber nicht auch unbedingt rechtstaatlich organisert, auch wenn es mit internationalen Abkommen und Gerichten Ansätze dahin gibt, die sich natürlich entsprechend ihrer Möglichkeiten auch um das Faustrecht kümmern.

  86. @LAW schrieb in #22:

    »Wer sich mit Bertelsmann anlegt muss eben genug Geld haben …«

    Oder seine Formulierungen sorgfältig wählen und justiziable Kampfbegriffe vermeiden. Was nebenbei übrigens auch der eigenen Glaubwürdigkeit zuträglich wäre.

    Ich halte diese Prozessiererei generell für eine Unsitte. Und in den meisten Fällen für ziemlich dumm. Davon abgesehen: Wer so lange bloggt und andere Personen „Nachrichtenfälscher“ und „Fake-News-Produzent“ etc. nennt, der weiß, dass er sich auf hauchdünnem Eis bewegt und darf sich nicht über den Frost beschweren, wenn er dann doch mal einbricht. Ich denke, für die Opferrolle gibt es geeignetere Kandidaten.

    Schön finde ich aber auch:

    »Er schreibe abends, so nach 22 Uhr, wenn sein Kind im Bett sei und er Zeit habe, „Fehler in den Medien“ aufzudecken.«

    Denn für fundierte Medienkritik braucht es ja nicht mehr als einen Computer mit Internet-Anschluss und ein bisschen Zeit nach Feierabend. Und die richtige Weltanschauung natürlich.

    Was ist eigentlich aus dem guten, alten Hobby Briefmarkensammeln geworden?

  87. 93, AXEL E. AUS B.: „… darf sich nicht über den Frost beschweren, wenn er dann doch mal einbricht … “ ????

    Wie sieht es aus mit den Deutchen 1945, mit all den anderen in den zerstörten Ländern mit Millionen von Toten?

    Wie wird des mit uns ausehen, wenn wieder Bomben fallen?

    Sollen sich all die nicht beschweren über den Frost, welchen es heute gut, bestens geht und die damit argumentieren, es gebe keine Alternativen zu dem heutigen Zustand in Deutschland?

  88. Zu #95, Burkard und #96, Schälike:

    Vergleiche mit dem Dritten Reich und dem in Schauprozessen für tausende Todesurteile verantwortlichen NS-Richter Freisler sind:

    a) strunzdumm
    b) widerwärtig
    c) bösartig
    d) keiner ernsthaften Auseinandersetzung würdig

    Mehrfachantworten möglich.

  89. So, ich würde alle hier (manche dürfen sich etwas mehr angesprochen fühlen) bitten, entweder sachlich und ohne (unbelegte) Unterstellungen *zum Thema* zu diskutieren – oder es einfach zu lassen. Danke. Smiley.

  90. Sagt mal Leute, geht es auch eine Nummer kleiner? Freisler? Kadavergehorsam? Jetzt gehen hier ja sämtliche, aber auch sämtliche Dimensionen verloren. Der Blogger wird nicht morgen in ein Lager gesperrt und übermorgen Früh auf der Flucht erschossen und kommt auch nicht unter das Fallbeil. Er bekommt maximal eine Geldstrafe und auch die hätte er, zumindest entnehme ich das diesem Beitrag, vermeiden oder zumindest verringern können.
    Ich finde den „stern“-Beitrag (wie so viele in diesem einst so tollen Magazin) unsäglich. Die ganze Geschichte schreit nach Manipulation (weniger von Geheimdiensten und NATO und was weiß ich für Schreckensgespenstern der Putin-Freunde als mehr schlicht von den Eltern oder der engsten Umgebung des Kindes). Skepsis ist erste Journalistenpflicht und mir kann keiner erzählen, dass bei dem Verfasser nicht die Alarmglocken geklingelt haben MÜSSEN. Aber he, es ist so eine schöne Geschichte. Syrien und neue Medien und ein Kind, und dann auch noch ein Mädchen. Und muslimisch! Ach, die ganze Packung, toll. Also was soll’s. Die Geschichte KANN ja immerhin stimmen.
    Furchtbar.
    Aber es ist trotzdem etwas anderes, als vorsätzlich zu fälschen. Merkt der Blogger das nicht? Ist er so beschränkt, dass er nicht zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz unterscheiden kann? Wenn er jetzt sagt, er sei doch kein Jurist, dann darf er nicht veröffentlichen, wenn er nicht das mindeste (!) von Standards versteht. Ein Journalist darf auch nicht Mist zusammenschreiben und dann sagen, er sei ja kein Jurist.
    Der Blogger hätte sagen können, dass der „stern“-Journalist ein Versager, ein mieser Journalist, ein Tölpel, ein Schlendrian, ein Un-Faktenchecker ist. Das könnte man mit dem Artikel untermauern. Aber wenn man sagt „Das hast Du im vollen Bewusstsein und aus Absicht gemacht“, dann muss man es beweisen. Man darf nicht über andere Menschen lügen, nur weil man der David ist.

  91. Entschuldigung. Es geht hier um den de facto schon stattfindenden 3. Weltkrieg auf rechtsstaatliche Art westlich geprägter Manier.

    Ich verstehe z.B., dass 1933 und danach, sowie nach 1945 / 1949 in der DDR die Menschen hinter dem Staat standen, sich wohl fühlten und zu spät erkannten, wohin das Ganze führt. Den meisten kann man keine Schuld geben. Heute nicht anders.

  92. Jetzt ist aber mal gut, oder?
    Wie kommt man denn bitte von einer gerechtfertigten Geldstrafe für Verleumdung auf den angeblich schon stattfindenden 3.WK (und sind wir da auch dabei? Weil das hätte ich dann dummerweise verpasst)?

    Obwohl, ich glaube ich will es gar nicht wissen….

  93. Die Kommentare mit Dritten Weltkrieg und korrupter Justiz und eiserner Hand der NATO zeigen leider, wie weit wir schon gekommen sind. Einige Leute können anscheinend wirklich nicht mehr sachlich unterscheiden zwischen kritischer Bestandsaufnahme und unkritischem Glauben an alles, was da als Verschwörungstheorie daherkommt. Besonders faszinierend finde ich, dass es in der Regel keinerlei Trennung mehr zwischen links und rechts gibt.
    Wir leben in der freiesten Gesellschaft, in der je ein Mensch gelebt hat. Und trotzdem sehnen sich einige Leute nach den Putins und Erdogans und vielleicht sogar Hitlers, damit endlich mal wieder Ordnung ist mit diesen ganzen Liberalen, Schwulen, Christen und anderen Perversen. Dabei haben wir eine hervorragende Medienlandschaft (auch wenn ich jeden Tag über sie meckere) mit hervorragenden Journalisten (auch wenn ich jeden Tag über sie meckere). Die bemühen sich jeden Tag um einen tollen Job und meistens klappt das auch.
    Und dann kommen solche Flachmänner wie der hier vom Stern oder auch die, die vor zwei Jahren aus dem Flüchtlingsstrom ein Sommermärchen gemacht haben (Und ja, Herr Niggemeier, so sehr ich Sie schätze, glaube ich dennoch, dass sehr viele Journalisten viel, wirklich viel zu sehr zu Akteuren geworden sind) , und reißen das ganze Vertrauen wieder ein. Wenn man nicht Berichterstatter, sondern Volkserzieher sein will, hat das Volk (aka Leser, Kunden) vielleicht irgendwann keine Lust mehr.

  94. 102, ICHBINICH. Die Geldstrafe, d.h. die Gerichts- und Anwaltskosten, sind eben nicht gerechtfertigt. Sie dienen dem Geschäft verantwortungsloser, kriminell anmutender Rechtsanwälte und Medien. Sehr gefährlich.

    Betrifft auch die gesamte Russlandhetze etc.

    Lese heute im Abendbaltt, dass die meisten Hacker – 37 % – aus Deutschland kommen. Aus Russland unter 20 %, obwohl die mehr Einwohner haben.

    Auch die internationele Mafia fühlt sich in Deutschland wohl am wohlsten.

    Kann das alles nicht beweisen, eerst recht nich logisch, sind vielleicht auch Fakenews der Meanstream-Medien. Widerspricht aber nicht meinen recht konkreten persönlichen Erfahrungen im Umgang mit den heutigen Herrschern.

  95. Zum Vergleich mit Freisler, von der Meinungsfreiheit gedeckt:

    OLG München, Beschluss v. 31.05.2017 – OLG 13 Ss 81/17 http://bit.ly/2tphXvr

    „„Der Unterschied zwischen Ihnen und Roland Freisler liegt in Folgendem: Während Roland Freisler im Gerichtssaal schrie und tobte und überhaupt keinen Wert darauf legte, das von ihm begangene Unrecht in irgendeiner Weise zu verschleiern, gehen Sie den umgekehrten Weg: Sie haben sich ein Mäntelchen umgehängt, auf dem die Worte „Rechtsstaat“ und „Legitimität“ aufgenäht sind. Sie hüllen sich in einen Anschein von Pseudolegitimität, die Sie aber in Wahrheit in keiner Weise für sich bean¬spruchen können. Denn in Wahrheit begehen Sie – zumindest in diesem vorliegenden Justizskandal – genauso schlicht Unrecht, wie es auch Roland Freisler getan hat. So betrachtet ist das Unrecht, das Sie begehen noch viel perfider, noch viel abgründiger, noch viel hinterhältiger als das Unrecht, das ein Roland Freisler begangen hat: Bei Roland Freisler kommt das Unrecht sehr offen, sehr direkt, sehr unverblümt daher. Bei Ihnen hingegen kommt das Unrecht als unrechtmäßige Beanspruchung der Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie daher: Sie berufen sich auf die Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, handeln dem aber – zumindest in dem vorliegenden Justizskandal – zuwider.“.“

  96. Natürlich ist der Freisler-Vergleich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das ist ja gerade das, was Sie nicht begreifen. Erzählen Sie doch mal Ihrem Putin, er sei wie Freisler!
    Und Sie begreifen noch etwas nicht: Der Staat ist nicht dazu da, Ihnen zu sagen, was Sie gut zu finden haben. Das heißt im Umkehrschluss aber auch, dass nicht alles, was er erlaubt, auch gut sein muss. Es gibt ein Recht auf Dummheit. Wenn etwas durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist, ist das kein TÜV-Siegel, dass es korrekt ist.
    Ich habe fast die Hälfte meines Lebens in Diktaturen gelebt. Ich möchte nicht eine Selunde den Rechtsstaat missen. Alle Probleme, die er ohne Zwrifel hat, sind nichts gegen die Zwänge einer Diktatur.

  97. 105, NEW YORKER: Bis 1985 habe ich 47 Jahre in Diktaturen – Sowjetunion, DDR – gelebt. Kenne alle LGW-Länder, saß 10,5 Monate in Dresden i n der Stasi-UHA.

    Fühle mich aber jetzt beschissener als in der DDR oder Sowjetunion. Bin damit in der Minderheit, das weiß ich.

    Ein Grund zum Nachdenken gibt es. Es liegt nicht an meinem Charakter an meiner Art und Weise des Umgangs mit anderen. Die Stasi hat es versucht mir und anderen das einzureden. Markus Kompa zitiert sogar aus dem Stasi-Urteil gegen mich: http://bit.ly/2eDChH5.

    Das gibt mir zu denken. Bin nicht der Einzige, dem es so geht.

  98. @100 Rolf Schälike: Sie haben sich jetzt hier genug gegen alles und jeden verschworen. Melden Sie sich bitte erst wieder, wenn Ihr „3. Weltkrieg“ vorüber ist. Danke.

  99. Dann, lieber Herr Schälike, verstehe ich Sie noch weniger. Wenn Sie selbst die „DDR“ erlebt haben, dann kann sich doch Ihre Erinnerung (oder Ihre jetzige Wahrnehmung) nicht so sehr trügen, dass Sie das Deutschland des Jahres 2017 mit dem Ostdeutschland des Jahres 1987 (oder wann auch immer) gleichsetzen wollen. Oder gar mit der Nazidiktatur. Mir passen jeden Tag Dinge nicht. Und wie abweichende Meinungen heute vom Meanstream, der sich dazu für unangepasst hält, untergerudert werden, empört mich auch jeden Tag. Aber von einer Diktatur sind wir nun wirklich Lichtjahre entfernt. Und das zeigt der Blog des Herrn Bernert, der Blog des Herrn Niggemeier (der Hausherr wird begeistert sein, dass diese beiden Blogs in einem Satz erwähnt werden), das zeigt die Gerichtsverhandlung, in der Bernert eine echte Chance (und Prozesskostenbeihilfe!) hat und das zeigt nicht zuletzt unsere offene Diskussion hier.

  100. @ 97:

    e) Von der Meinungsfreiheit gedeckt.

    Das ändert natürlich nichts an der Unsinnigkeit an sich. Aber in Anbetracht der Tatsache, daß wir nun an die 100 Kommentare zusammen hatten, war es eben mal wieder an der Zeit, Godwin’s Law nicht Lügen zu strafen.

  101. Der erste Satz ist Stuß, und mittendrin offenbart der Autor, dass er entweder nicht verstandne hat oder nicht verstehen will, worum es bei der Klage geht.

    Wieder so ein Link, der nur in Parallelwelten als Diskussionsbeitrag gilt.

  102. Ich denke mal der Journalist beruft sich darauf dass er die Meldungen von den großen Agenturen bekommt und diese genauso weiterverkauft wie jeder andere auch.
    Allerdings sagte mir ein Mitarbeiter der ÖR (ohne Einfluss): Er habe auch das Gefühl dass die Nachrichten manipuliert werden, er wüßte nur nicht wie…
    Ein Redakteuer einer großen Tageszeitung erzählte mir allerdings, dass Politiker das Blau vom Himmel heruterlügen sobald sie nur den Mund aufmachen und das in der Politik gelogen wird das sich die Balken biegen.
    So ein Journalist, ich weiß nicht ob der sich da einfach so rausreden kann, er hätte eben keine Ahnung, sei nicht in Aleppo gewesen usw., sei vielleicht selber darauf reingefallen.
    So ein Journalist weiß schon was Kriegspropaganda ist, er ist ja kein Laie oder unerfahren, dem müßte das schon klar sein das er eventuell eben Nachrichten (sein Artikel) erzeugt die nicht der Wahrheit entsprechen.

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