Getöteter Polizist

Was die empörten Berichte über das Völklingen-Urteil ignorieren

Ein Mann erschießt einen Polizisten, das Landgericht Saarbrücken hält ihn aber für schuldunfähig. Er kommt deshalb in die forensische Psychiatrie, nicht ins Gefängnis. In den öffentlichen Reaktionen dominiert das Unverständnis darüber, und einige Medien schüren zusätzlich Empörung. Statt nüchtern zu analysieren, wecken sie Erwartungen an die Justiz, die diese nicht erfüllen kann.
Mahnwache für den im saarländischen Völklingen getöteten Polizisten Simon Bohr im Sommer 2025: Hinter einem Aufsteller mit einem schwarz-weißen Foto des Polizisten stehen Personen und schweigen, darunter viele Polizisten.
Mahnwache für den getöteten Polizisten Simon Bohr im Sommer 2025.Foto: IMAGO / Michael Bahlo

Dieser eine Satz elektrisierte die Prozessbeobachter:

„Die Angst hatte sein Denken übernommen.“

Eine Richterin am Landgericht Saarbrücken nutzte diese Worte vor wenigen Tagen, um zu begründen, warum sie den offenbar psychisch kranken Angeklagten Ahmet G. als nicht schuldfähig einstufte. Dass er einen Polizisten erschossen hatte, war bewiesen â…

Ein Kommentar

  1. So berechtigt die Medienkritik auch ist-man darf die Rolle der „Gewerkschaft der Polizei“ nicht unterschlagen; die haben von Stunde 0 an Öl ins Feuer gegossen-wider besseren Wissens (?)-und werden ja von vielen Medien als „objektive“ Stimme der Polizei heran gezogen. Von BILD kommt was immer kommt, aber Polizistinnen die auf diesen Zug aufspringen ist besonders fahrlässig und zeigt wieder einmal mehr, daß man von diesem Verein Abstand nehmen sollte…

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