Die deutsche Medienpolitik hat sich 2025 unter Wolfram Weimer ganz dem Kulturkampf gegen die Plattformkonzerne verschrieben. Das ist reine Symbolpolitik und übersieht Probleme, deren Lösung tatsächlich den Medien zugutekäme.
Große Gesten: Kulturstaatsminister Wolfram Weimer.Foto: IMAGO / Bernd Elmenthaler
Wolfram Weimer hat bisher vor allem mit Kontroversen um seine Person auf sich aufmerksam gemacht. Gleich zu Beginn seiner Amtszeit als Staatsminister für Kultur und Medien sorgte sein bereits vor sieben Jahren erschienenes „Konservatives Manifest“ für Spott, Kritik und Empörung in den Feuilletons. Danach ging es um seinen Gebrauch des Wortes „Zwangsgebühren“ für den Rundfunkbeitrag, angeblich „links geneigte“ öffentlich-rechtliche Sender oder mögliche Interessenkonflikte mit Blick auf seine Firmenbeteiligungen.
Neben konservativem Kulturkampf und Skandalen ging da ein bisschen unter, dass der Wechsel von seiner Vorgängerin Claudia Roth zu Weimer durchaus noch eine andere Dimension hatte: Weimer will in erster Linie Medienpolitik machen, ein Thema, das Roth eher links liegen lassen hatte. Die Grünen-Politikerin setzte vor allem auf den zweiten Themenbereich in ihrer Zuständigkeit, die Kultur. Eine Green-Culture-Anlaufstelle für die Kreativwirtschaft oder die Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz waren etwa Roths Errungenschaften.
Der Autor
Foto: Prisca Martaguet
Ilja Braun hat für Medien wie den Perlentaucher, die Deutsche Welle und die Süddeutsche Zeitung geschrieben sowie den Redaktionen von iRights und Carta angehört. Außerdem war er unter anderem am Deutschen Bundestag für Die Linke (Netzpolitik) und später für die Grünen (Medienpolitik) tätig und zuletzt, bis Januar 2025, im Advocacy-Team von Reporter ohne Grenzen. Derzeit arbeitet er freiberuflich und ist im deutschen No-SLAPP-Bündnis aktiv.
Welche Probleme journalistische Medien haben
Daher scheint es erst mal gar nicht schlecht, wenn Medienpolitik auf Bundesebene ein bisschen prominenter würde. Und aufgrund seines Hintergrunds als Journalist (Welt, Berliner Morgenpost, Focus, Cicero) und Verleger (Weimer Media Group) könnte man bei Weimer zumindest davon ausgehen, dass er weiß, worum es in diesem Themenbereich geht – nämlich um die seit Jahren gut dokumentierte sogenannte „Medienkrise“.
Das ist die Situation dahinter: Insbesondere der Zeitungsbereich ist von anhaltenden Konzentrationsprozessen geprägt. Weil im Netz die großen Techkonzerne den Werbemarkt dominieren, ist dieser jahrelang so ertragreiche Erlöszweig für klassische Medien komplett eingebrochen: Nur noch knapp ein Viertel der Branchenerlöse stammt aus der Vermarktung. Die Einnahmen aus Abos können das nicht kompensieren, da Menschen unter 30 keine gedruckten Zeitungen mehr lesen – 2025 taten das gerade noch 8% der 14-29-jährigen – und Digitalabos in der Regel deutlich günstiger angeboten werden (müssen). Insgesamt ist die Auflage der gedruckten Tageszeitungen in Deutschland seit 2005 um mehr als 54% zurückgegangen; digitale Abos können das trotz Zuwächsen längst nicht auffangen.
Nennenswerte Auflagenzuwächse lassen sich deshalb nur noch durch eine Ausdehnung in der Fläche erreichen: Große Verlagsgruppen wie Funke oder Madsack kaufen lokale und regionale Titel zu und versorgen immer größere Gebiete durch sogenannte Mantelredaktionen, die Inhalte für mehrere Titel produzieren. Die Folge: In manchen Regionen unterscheiden sich die lokalen Blätter in vielerlei Hinsicht nur noch im Namen. So etwa in Thüringen, wo Thüringer Allgemeine, Ostthüringer Zeitung und Thüringische Landeszeitung allesamt von der Mantelredaktion der Funke Medien Thüringen versorgt werden. Man könnte also sagen: Die wirtschaftliche Konsolidierung geht mit einer abnehmenden Medienvielfalt einher.
Medienpolitik soll für Medienvielfalt sorgen
Wenn man nun, was in der Medienpolitik eigentlich unumstritten ist, Medienvielfalt für die Grundlage freier Meinungsbildung hält – Weimer selbst spricht von „Medienvielfalt als demokratischer Infrastruktur“ – müsste da dringend etwas passieren. Aber was? Dass der „Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien“ nicht mal einen richtigen Ministertitel hat – geschenkt. Aber auch sonst ist sein Handlungsspielraum begrenzt. Die Presse legt großen Wert darauf, staatsfern und selbstreguliert zu sein. Für Online-Plattformen und „journalistisch-redaktionelle Telemedien“ sind wiederum die Bundesländer zuständig, genauer: die Landesmedienanstalten, während Digitalpolitik und Wettbewerbsrecht zwar Bundessache sind, aber nicht federführend beim Medienbeauftragen liegen. Wer in diesem komplizierten Gefüge überhaupt etwas bewegen will, muss viel Beharrlichkeit und Geduld mitbringen.
So kann man es als Flucht nach vorne verstehen, dass Weimer offenbar lieber gleich das ganz große Ding drehen möchte. Sein Prestigeprojekt heißt seit Beginn seiner Amtszeit: „Plattform-Soli“. Die findet sich als „Abgabe für Online-Plattformen, die Medieninhalte nutzen“ schon im Koalitionsvertrag. Die Erlöse sollen „dem Medienstandort zugutekommen“. Etwas verkürzt gesagt, heißt das: Wir nehmen Google Geld weg und verteilen es an die Verlage.
Ganz neu ist diese Idee nicht. Schon 2013 wurde in Deutschland nach langer Diskussion das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingeführt. Suchmaschinenanbieter müssen demnach eine Lizenzgebühr zahlen, wenn sie Auszüge urheberrechtlich geschützter Texte in ihren Ergebnissen anzeigen. Google drohte den Verlagen daraufhin zunächst, sie aus seinem Suchindex auszulisten, falls sie nicht bereit wären, eine freiwillige Vereinbarung über die kostenfreie Nutzung zu unterzeichnen.
Trotz Misserfolgen hält sich ein Argument hartnäckig
Inzwischen zahlt das Unternehmen, teils direkt an Verlage, teils an die Verwertungsgesellschaft Corint Media – allerdings viel weniger, als die Verlage sich erwartet hätten, und die Rechtsstreitigkeiten darüber halten an. Ein Erfolgsmodell ist das Presseverleger-Leistungsschutzrecht also nicht.
Das zugrundeliegende Gerechtigkeitsargument hat aber nach wie vor Konjunktur: Google profitiere irgendwie von den Leistungen der Verlage, nutze also Inhalte, ohne dafür zu bezahlen. Und während der Konzern dabei immer reicher und mächtiger werde, gehe es den Medienhäusern immer schlechter. Also bräuchte es doch irgendeine Art von gesetzlicher Umverteilung.
Dieser Gedanke steht nun auch hinter Weimers Vorstoß. Bemerkenswert ist, dass es keine politische Opposition gegen diesen doch recht simpel gestrickten Lösungsvorschlag gibt. Denn so problematisch die wirtschaftliche Macht der Plattformgiganten auch sein mag – dass diese schuld seien an den strukturellen Problemen der deutschen Medienlandschaft, die man aber mit einem „Plattform-Soli“ im Handumdrehen beheben könnte, scheint doch recht kurz gegriffen.
Eine Digitalabgabe bleibt schwer vorstellbar
Grüne und Linke spielen zwar brav ihre oppositionelle Rolle, inhaltlich wollen sie im Kern aber dasselbe – wenn auch mit einer kleinen Variante: Statt einer Abgabe schwebt ihnen die Besteuerung von Werbeumsätzen vor. Der Unterschied: Eine Abgabe kann im Gegensatz zu einer Steuer zweckgebunden ausgestaltet werden, muss aber besonders gut begründet sein. Nämlich weil dabei vorausgesetzt werden muss, dass diejenigen, die sie zahlen, für die Stärkung des Medienstandorts besonders in der Verantwortung stehen – also mehr als andere, die nicht zahlen müssen. Bei einer Steuer wiederum würde das Geld in den allgemeinen Haushalt fließen und nicht unbedingt dem Mediensektor zugutekommen.
Es bleibt aber ohnehin schwer vorstellbar, dass ein solches Gesetz gegenüber den USA durchsetzbar wäre. So wird inzwischen ja sogar offen darüber diskutiert, ob nicht europäische Digitalgesetze wie der gerade erst in Kraft getretene Digital Services Act, der Plattformen unter anderem zu einem Management der Risiken verpflichtet, die mit der Nutzung ihrer Dienste einhergehen, wieder zurückgefahren werden soll, um die US-amerikanischen „Partner“ zu besänftigen. Gut möglich also, dass der „Plattform-Soli“ am Ende ein Rohrkrepierer bleibt. Und schwer vorstellbar, dass Weimer das nicht auch weiß.
Während sich aber alles um den Plattform-Soli dreht, bleiben eine Menge anderer Maßnahmen liegen. Das sind vor allem Dinge, die auf mehr Medienvielfalt zielen, Journalist*innen ihre Arbeit erleichtern oder mehr Medientransparenz für Nutzer*innen bringen könnten. Zum Teil werden sie bereits seit Jahren diskutiert und wären verhältnismäßig leicht umzusetzen.
Auskunftsrechte, Gemeinnützigkeit & Co. – was alles liegenbleibt
Beispielsweise liegt ein Gesetzentwurf, der Bundesbehörden zu Auskünften gegenüber Journalist*innen verpflichten soll, fertig in der Schublade. In zahlreichen Informationsfreiheitsgesetzen der Länder gibt es entsprechende Regelungen längst. Nur gegenüber Bundesbehörden müssen sich Journalist*innen immer noch rechtfertigen, wenn sie für ihre Arbeit Auskünfte bekommen wollen, die als irgendwie geheimhaltungsbedürftig betrachtet werden. Angeblich mauert hier aber das Bundesinnenministerium, weshalb das Vorhaben schon während der Ampel-Koalition unter den Tisch fiel.
Sinnvoll wäre auch, Journalismus endlich als gemeinnützigen Zweck anzuerkennen. So könnten journalistische Projekte, die nicht gewinnorientiert arbeiten, rechtssicher Spenden einwerben und würden so für mögliche Unterstützer überhaupt erst attraktiv. Derzeit wird eine Organisation wie Correctiv, die hauptsächlich für ihre journalistische Arbeit bekannt ist, nur als gemeinnützig anerkannt, weil sie nebenbei auch Bildungsarbeit leistet. Die juristisch völlig unkomplizierte Änderung der Abgabenordnung wird aber angeblich von den Finanzministern der Länder blockiert.
Oder wie wäre es mit einem vielfaltsorientierten Journalismus-Förderprogramm? Eine klug gemachte Förderung könnte durchaus einen nennenswerten Beitrag zur Medienvielfalt leisten – wenn sie nämlich gezielt dorthin fließen würde, wo es am wenigsten davon gibt, also etwa in sogenannte Einzeitungskreise im ländlichen Raum. Wer hier etwas Neues aufzieht, beispielsweise einen lokalen Nachrichtenblog, könnte dafür Geld bekommen, vorausgesetzt er hält bestimmte professionelle Standards ein.
An die Presseförderung wagt sich keiner mehr
Entsprechende Ideen gab es durchaus schon* – und skandinavische Länder zeigen, dass solche Modelle möglich sind. Aber weil die Verleger natürlich nicht wollen, dass irgendjemand Geld bekommt, der ihnen dann im Lokalen Konkurrenz macht, sprachen sie sich in der letzten Legislaturperiode lieber für eine Zustellförderung aus – eine typische Gießkannen-Maßnahme und gerade keine gezielte Förderung journalistischer Produktion.
Das war selbst der SPD zu rückwärtsgewandt, die lieber eine Förderung der „digitalen Transformation“ wollte. Die scheiterte dann aber an einem Einspruch des Bundesrechnungshofs und am Protest der unabhängigen Online-Medien, die von der Förderung ausgeschlossen werden sollten – sozusagen zur Strafe dafür, dass sie die digitale Transformation schon aus eigener Kraft hinbekommen hatten.
Seitdem hat sich kein Medienpolitiker mehr an das Thema herangewagt. Und Wolfram Weimer hat nun auch das kleine projektbezogene Förderprogramm seines Ministeriums, das bereits seine Vor-Vorgängerin Monika Grütters ins Leben gerufen hatte, still und leise beendet.
Reicht der Schutz gegen Einschüchterungsklagen?
Das betrifft etwa die für ihr erstes Jahr aus diesem Programm finanzierte No-SLAPP-Anlaufstelle, deren weitere Finanzierung dem Vernehmen nach derzeit unklar ist**. Sie berät Aktivist*innen und Journalist*innen bei Einschüchterungsklagen, die allein darauf abzielen, kritische Berichterstattung zu verhindern. Vielleicht hält man diese Arbeit aber in der Regierung inzwischen auch für überflüssig. So wurde ein neues Gesetz, das ursprünglich einen besseren Schutz vor SLAPP-Klagen gewährleisten sollte, im aktuellen Entwurf stark beschnitten: Es soll nicht für innerdeutsche, sondern nur bei grenzüberschreitenden Fällen gelten. Journalistenverbände kritisieren das als „unzureichend“.
Und dann ist da noch der EMFA, das neue Medienfreiheitsgesetz der EU, das der deutschen Medienpolitik einige Hausaufgaben aufgibt. So soll es erstmals ein Recht auf Zugang „zu einer Vielzahl von redaktionell unabhängigen Medieninhalten“ geben. Das deutsche Medienkonzentrationsrecht stellt bisher aber lediglich auf Anbietervielfalt ab, nicht auf inhaltliche Vielfalt. Auch ein verbesserter Schutz von Journalist*innen vor Spyware ist vom EFMA eigentlich zwingend vorgegeben, was sich aber in den deutschen Sicherheitsgesetzen bislang nicht niederschlägt.
Zudem muss die Mediendatenbank der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) in Zukunft angeben, welche Medien staatlicher Werbegelder erhalten haben und wie viel diese von den Gesamteinnahmen des Mediums ausmachen. Es dürfte spannend werden, wann die Mediendatenbank ein entsprechendes Update bekommt und wie es genau aussehen wird.
Das neue europäische Medienfreiheitsgesetz spielt kaum eine Rolle
Nicht zuletzt sollen laut EMFA Fusionen in Zukunft auf ihre Auswirkungen auf die Medienvielfalt und die Unabhängigkeit der betroffenen Redaktionen geprüft werden. Eine Reform des Medienkonzentrationsrecht scheint aber derzeit nicht auf dem Programm zu stehen, obwohl 2025 auch die letzten der neuen europäischen Vorgaben in Kraft getreten sind. Außer im Diskussionsentwurf für einen neuen Digitale-Medien-Staatsvertrag kommt der EMFA vielmehr in der medienpolitischen Debatte so gut wie gar nicht vor.
Kurz, es gäbe einiges zu tun. Aber Regierung und Opposition haben sich anscheinend darauf verständigt, dass zum Schutz der Medienvielfalt derzeit nichts wichtiger ist als der Kulturkampf gegen die Plattformkonzerne. So wird Medienpolitik auf absehbare Zeit bleiben, was sie freilich schon länger ist: Symbolpolitik. Aber vielleicht ist Wolfram Weimer dafür ja genau der richtige Mann.
Transparenzhinweise: * Der Autor war zu dieser Zeit für die Grünen-Fraktion im Bereich Medienpolitik tätig. ** Der Autor ist im „No-SLAPP-Bündnis“ aktiv.
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