Gerichtsprozess

Lena Meyer-Landrut und Mark Forster verklagen Axel Springer und Burda – und unterliegen

Das Musiker-Paar wehrt sich seit Jahren gegen Boulevardberichte über ihr Privatleben, meist mit Erfolg. Mit ihrer Klage auf Geldentschädigung gegen die beiden Verlage sind sie nun jedoch in erster Instanz gescheitert.

Seit vielen Jahren gehen Lena Meyer-Landrut und Mark Forster juristisch gegen Artikel in Boulevardblättern vor, weil sie Details aus ihrem Privatleben verbreiten. Immer wieder beschäftigen sich Gerichte damit, immer wieder bekommen die Musiker auch recht. Und immer wieder geht es anschließend von vorne los: mit neuen Berichten, neuen Fotos. Deshalb haben Meyer-Landrut und Forster, die verheiratet und Eltern eines Kindes sind, den Axel-Springer- und den Burda-Verlag auf Zahlung einer Entschädigung verklagt. Statt die Medienkonzerne andauernd nur abzumahnen und Unterlassung zu fordern, wollen sie Geld – sie sind damit aber jetzt in erster Instanz gescheitert.

In den Prozessen vor dem Landgericht Köln ging es um mehrere heimlich aufgenommene Fotos, die unter anderem „Bild“ (Springer), „neue woche“ und „Bunte“ (beide Burda) veröffentlicht hatten. Sie zeigten Lena Meyer-Landrut oder Mark Forster zusammen mit ihrem Kind bei einem Spaziergang in der Nähe ihrer Wohnung. Der berüchtigte Paparazzo Ha…

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