Mehr über Hans Paul
Seit vielen Jahren gehen Lena Meyer-Landrut und Mark Forster juristisch gegen Artikel in Boulevardblättern vor, weil sie Details aus ihrem Privatleben verbreiten. Immer wieder beschäftigen sich Gerichte damit, immer wieder bekommen die Musiker auch recht. Und immer wieder geht es anschließend von vorne los: mit neuen Berichten, neuen Fotos. Deshalb haben Meyer-Landrut und Forster, die verheiratet und Eltern eines Kindes sind, den Axel-Springer- und den Burda-Verlag auf Zahlung einer Entschädigung verklagt. Statt die Medienkonzerne andauernd nur abzumahnen und Unterlassung zu fordern, wollen sie Geld – sie sind damit aber jetzt in erster Instanz gescheitert.
In den Prozessen vor dem Landgericht Köln ging es um mehrere heimlich aufgenommene Fotos, die unter anderem „Bild“ (Springer), „neue woche“ und „Bunte“ (beide Burda) veröffentlicht hatten. Sie zeigten Lena Meyer-Landrut oder Mark Forster zusammen mit ihrem Kind bei einem Spaziergang in der Nähe ihrer Wohnung. Der berüchtigte Paparazzo Hans Paul hatte ihnen dort offenbar aufgelauert und sie dann länger verfolgt. „Bunte“ veröffentlichte sogar noch Anfang des Jahres Fotos von Meyer-Landrut, auf denen sie bei einem Aufenthalt im Ausland zu sehen war. Zu dem Zeitpunkt war die Klage schon eingereicht. Den Burda-Verlag schien das aber nicht sonderlich zu beeindrucken.
Vertreten werden Forster und Meyer-Landrut, ebenso wie ihr Kind, vom Berliner Rechtsanwalt Simon Bergmann. In den Klageschriften heißt es, die Familie werde „fortlaufend von Paparazzi-Fotografen verfolgt und fotografiert“. Zudem spekuliere die Klatschpresse regelmäßig über eine vermeintliche Schwangerschaft, Ehekrise oder gar ein Ehe-Aus. Und obwohl Forster und Meyer-Landrut regelmäßig gegen Berichte vorgingen, die ihre Privatsphäre verletzten, halte das die Verlage nicht davon ab, weiter auf ihre Kosten Profite zu erzielen; es sei eine „Zwangskommerzialisierung der Privat- und Intimsphäre“.
Nach Informationen von Übermedien ist Lena Meyer-Landrut, teilweise zusammen mit Mark Forster, mindestens zehnmal gegen Berichte in „Bild“ vorgegangen und rund zwanzigmal gegen Artikel diverser Burda-Blätter, vor allem in „Bunte“. Es ist fast immer dasselbe Spiel – und ein lukratives Geschäft für die Verlage: Erst machen sie Kasse mit ihren Artikeln, und wenn sich dann jemand beschwert, löschen sie die Beiträge kleinlaut aus ihren E-Papern und Online-Angeboten. Die anfallenden Abmahnkosten zahlen sie gewissermaßen aus der Portokasse, es sind meistens nur niedrige vierstellige Beträge.
Bergmann betont in seiner Klage die „wiederholten und besonders hartnäckigen Rechtsverletzungen“ der jeweiligen Medien. Sie hätten gewusst, dass Meyer-Landrut und Forster ihr Privatleben und insbesondere ihr kleines Kind aus der Öffentlichkeit heraushalten wollten, das aber fortwährend missachtet, um Auflage zu machen. Nur eine Geldentschädigung könne verhindern, dass die Verlage das Spiel immer weiter treiben.
Von Axel Springer fordert Bergmann deshalb für Meyer-Landrut, Forster und ihr Kind insgesamt mindestens 70.000 Euro, und von Burda mindestens 90.000 Euro. Das ist nicht wenig, angesichts der Milliardenumsätze beider Konzerne aber auch nicht viel.
Das Gericht allerdings sah für eine Geldentschädigung keine Grundlage. Zwar befand die Kammer, dass die Paparazzi-Fotos einen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Kläger darstellen. Denn auch Promis sollen sich im öffentlichen Raum unbeschwert bewegen können, ohne ständig damit rechnen zu müssen, fotografiert zu werden. Dieser Eingriff sei aber nicht so schwerwiegend, wie es für eine Geldentschädigung erforderlich und etwa bei Fotos in „örtlicher Abgeschiedenheit“ der Fall wäre, also etwa in einem Restaurant oder im eigenen Garten.
Als weitere Gründe führt die Kammer an, dass die Bilder auch nicht „unvorteilhaft oder sonst in irgendeiner Weise abträglich“ seien und zudem kein „besonders intimes Verhalten“ zeigten. Die Kammer fand es ebenfalls nicht so gravierend, dass der Familie längere Zeit nachgestellt wurde und die Fotos und Texte Details über ihren Wohnort preisgaben. Und für das Kind bestehe zwar ein „besonderes Schutzbedürfnis“, auf den Bilder aber sei es nur von hinten oder verpixelt gezeigt worden und deshalb nicht zu „individualisieren“.

Auch ein „hartnäckiges rechtswidriges Verhalten“ konnte die Kammer nicht erkennen, was ein wenig irritiert, weil Meyer-Landrut und Forster in den vergangenen Jahren ja schon etliche Male erfolgreich gegen Artikel beider Verlage vorgegangen sind: mal ging es um die Schwangerschaft, eine „Blitz-Hochzeit“ oder einen angeblich „traurigen Geburtstag“. Mal um Details über ein „geheimes Luxus-Liebesnest“ in Deutschland oder ein „Liebesnest“ im Ausland, kontextlos garniert mit einem fast seitenhoch abgedruckten Foto von Meyer-Landrut im knappen Bikini. Und immer wieder erschienen Paparazzi-Bilder: beim Einkaufen, vor einem Café.
Dem Gericht ist das wohl nicht hartnäckig genug. Burda attestiert die Kammer sogar Besserung: Die Berichterstattung in dessen Magazinen habe „deutlich abgenommen“, daher könne nicht angenommen werden, dass der Verlag „uneinsichtig vorgehe und die Rechte der Kläger beharrlich wider besseres Wissen verletze“. Dabei ist es vielleicht auch gar nicht so schwer, mal weniger zu berichten, wenn es allein im Jahr 2022 schon acht Berichte gab. Auch die Paparazzi-Fotos von Meyer-Landrut im privaten Urlaub, die „Bunte“ im Mai zeigte, als die Klage bereits erhoben war, wertete die Kammer nicht als Zeichen der Hartnäckigkeit. Und ein „erhebliches Verschulden“ der Medien konnte sie auch nicht erkennen: Denn die Veröffentlichung von Paparazzi-Bildern (auch von Kindern) sei nicht per se rechtswidrig, heißt es im Urteil, es müsse jedes Mal neu abgewogen werden.
Die Kammer sieht, und das ist nebenbei interessant, ein grundsätzlich „gesteigertes Berichterstattungsinteresse“, was den „Zustand und Verbleib“ von Lena Meyer-Landrut betreffe. Die Musikerin hatte Mitte 2024 Konzerte ihrer Tour abgesagt und sich mit Verweis auf ihre Gesundheit aus der Öffentlichkeit zurückgezogen. Das Gericht findet, sie habe „das Interesse an ihrer Person auch dadurch geschürt, dass sie in der Vergangenheit auf Social Media präsent war und auch private Themen wie ihren Gesundheitszustand mit ihren Fans öffentlich geteilt hat“. Daran knüpfe die Berichterstattung nun an.
Das ist deshalb interessant, weil es natürlich zutrifft: Viele Fans wüssten gerne, wie es Meyer-Landrut geht, wo sie ist, wann sie wieder auftritt. Und Meyer-Landrut hat sich in Bezug auf ihr Befinden freiwillig selbst geöffnet, das weicht das eigene Recht auf Privatheit immer etwas auf. Aber sollte es andererseits nicht in der Hand einer prominenten Person liegen, wann und ob überhaupt sie wieder öffentlich über Privates reden möchte, auch wenn sie es zunächst selbst angesprochen hat? Und wie viele dünne, spekulative Berichte müssen Promis hinnehmen, nachdem sie sich öffentlich geäußert haben, etwa zu ihrer Gesundheit?
Einen Text in „Bild“, der begleitend zu Paparazzi-Bildern gedruckt wurde, findet die Kammer jedenfalls („isoliert betrachtet“) nicht rechtswidrig, er sei vom Berichterstattungsinteresse gedeckt. „Bild“ habe dort lediglich beschrieben, dass sich Forster und sein Kind auf „einem Gang zur Apotheke“ befänden, womit die Zeitung Bezug nehme auf Meyer-Landruts Gesundheitszustand, den sie ja selbst thematisiert habe – was eine lustige Interpretation des Artikels ist. Denn „Bild“ hatte damals geschrieben, Forster sei „beim Verlassen“ einer Apotheke gesehen worden: „In der Hand anscheinend ein Medikament. Für seine Frau?“ „Bild“ mutmaßte also, dass ein Medikament in Forsters Hand, von dem „Bild“ nicht mal wusste, ob es ein Medikament ist, für Lena Meyer-Landrut sein könnte. Was aus Sicht der Kammer legitime Anknüpfung ist, dabei ist es reinste Spekulation.
Nicht gedeckt vom Berichterstattunginteresse sei hingegen, dass „Bild“ den Vornamen des Kindes nannte. Das verletze es in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Erschwerend komme hinzu, heißt es im Urteil, dass der Axel-Springer-Verlag den Namen nur dadurch erfahren konnte, weil er schon früher mal Paparazzibilder von dem Kind veröffentlicht hatte – und es so „zwang, seine Identität bei der Rechtsverteidigung offenzulegen“. „Bild“ hatte den Namen also brühwarm und im Wissen, dass die Eltern das nicht wollen, aus den Akten an die Leserschaft verraten.
Was das alles mit ihr macht, darüber hat Meyer-Landrut im Frühjahr 2024 mit dem „Spiegel“ gesprochen: über den Druck, ständig beobachtet und bewertet zu werden, über ihre Depressionen, die Selbstzweifel. Seit ihrem 19. Lebensjahr, als sie den „Eurovision Song Contest“ gewann, steht die heute 34-Jährige in der Öffentlichkeit.
„Alles, was ich sage, generiert eine Schlagzeile, und mir sind diese Schlagzeilen oft zuwider“, sagt Meyer-Landrut, immer seien es „Zuspitzungen, Bewertungen, Extreme.“ Dass sie mit Boulevardmedien grundsätzlich nicht spricht, helfe nur bedingt, weil die ja trotzdem über sie schreiben würden, „oft ohne jeden Wahrheitsgehalt“.
„Schon jetzt, wie ich hier sitze und nur darüber nachdenke, könnte ich heulen vor Wut, und mein Herz beginnt schneller zu schlagen. Es gab Berichte, die so respektlos und niederträchtig waren, dass sie mich für Wochen aus dem Leben geholt haben.“
Angesprochen auf „Bild“, antwortete Meyer-Landrut damals, sie wolle den Namen der Zeitung „nicht mal in den Mund nehmen, so sehr ekelt mich dieses Medium an“.
Die Abneigung sitzt offenkundig so tief, dass sich Meyer-Landrut und Forster mit den Urteilen des Kölner Landgerichts natürlich nicht zufriedengeben. Anwalt Simon Bergmann hat Berufung gegen beide Urteile eingelegt.
Auf Anfrage von Übermedien sagt er, das Gericht habe nicht nur „Tragweite und Erheblichkeit des Eingriffs fehlerhaft beurteilt“, vor allem fehle „eine hinreichende Auseinandersetzung mit den besonderen Voraussetzungen des presserechtlichen Geldentschädigungsanspruchs“. Er gehe davon aus, dass das Oberlandesgericht die Entscheidung aufheben werde. Denn anders als bei einem Schmerzensgeld, etwa wegen einer Körperverletzung, gehe es bei der Geldentschädigung nicht nur um den Ausgleich eines erlittenen immateriellen Schadens, sondern auch um Prävention. Bergmann findet, dieser Aspekt werde von den Gerichten immer wieder „sträflich vernachlässigt“. Dabei hätten die Betroffenen keine anderen Mittel, um Rechtsverletzungen in Zukunft zu verhindern, vor allem minderjährige Kinder von Prominenten.
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Früher hieß es doch mal „Du fährst mit der Bild hoch, du kommst mit der Bild runter!“ Heutzutage scheint es egal zu sein, wem man sich öffnet, solange man nur irgendwas in eine Kamera gesagt hat wird man zum Freiwild?
Wie kann es eigentlich sein, dass Übermedien anscheinend umfangreiche Akteneinsicht erhalten hat und/oder Informationen vom berühmt berüchtigten Staranwalt bekam, wenn es angeblich um so sensible Aspekte der Privatsphäre geht? Jetzt wird alles schön in einem Artikel zusammengefasst und dargestellt, was jahrelang „weggeklagt“ wurde. Chapeau an diese ganz neuen Dimension perider Selbstinszenierung! Aber wie heißt es so schön, Lügen haben immer kurze Beine.
Sehr merkwürdig ! In der Vergangenheit haben Gerichte immer absolut streng geurteilt, wenn es um die Privatsphäre von Promikindern ging ! Verpixelte Fotos hin oder her ! Außer natürlich, wenn jene Promis selber die Informationen an die Schmierblätter weitergegeben haben, um sich selbst und ihre Kinder zur Schau zu stellen ! Ein Schelm, wer hier Böses denkt 😉!
#2,#3
Immer gut, sich als neuer Kommentator so ursympathisch einzuführen.
Lena Meyer-Landrut hat von Anfang an, als es mit dem ESC losging, klar gemacht, dass sie ihr Privatleben komplett aus der Presse raushalten will. Ich erinnere mich noch an eine ESC-Pressekonferenz, bei der sie, als sie nach ihrer Mutter gefragt wurde, mit „Möööööp“ antwortete. Damals wurde sie dafür als kompliziert und pretentiös kritisiert, weil doch die Frage (ich glaube, ob die Mutter dabei sei oder so) völlig okay sei. Hat ihr nicht geholfen, ihr wird trotzdem weiter nachgestellt.
Die Argumentation, dass, wenn man etwas über sich selbst preisgibt, auch inkauf nehmen müsse, dass andere berichten, stößt mir sehr auf. Über psychische Erkrankungen zu sprechen, kann vielen anderen Betroffenen helfen. Das auf social media zu tun, bedeutet, die Informationen, die man teilen möchte, vollständig zu kontrollieren. Dass man damit zustimmen würde, dass einem selbst und den Familienangehörigen vor der eigenen Wohnung aufgelauert wird und hochpersönliche Informationen gesammelt werden, die man eben gerade nicht freiwillig geteilt hat, ist Unsinn.
Mich macht das Gerichtsurteil wütend. Ich hoffe, das OLG rückt das zurecht.
@2 Gee: Verraten Sie mir, wo im Artikel sensible Aspekte der Privatsphäre dargestellt werden?
@3 P.: Und können Sie mir sagen, wie Sie zu der falschen Behauptung kommen, in diesem Fall wären proaktiv Infos an die Klatschpresse gegeben und „Kinder“ „zur Schau“ gestellt worden?
Die kennen sich nicht nur sondern die sind auch noch verheiratet und haben ein Kind? Das ging total an mir vorbei…..
@Boris Rosenkranz
Angesichts der Tatsache, dass es niemals auch nur eine offizielle klare Bestätigung zu der Beziehung gab, stellt dieser Artikel schon sehr viel Privates dar. Wie Kommentar #7 nun schrieb, nichts zuvor mitbekommen zu haben. Nun ist jene Person, wohl stellvertretend für viele, aber im Bilde von Hochzeit, Wohnsitz im Ausland und vom gemeinsamen Kind. Wäre an all diesen Aspekten nichts dran, wäre es ja nicht vor Gericht gelandet und dieser Artikel entstanden. Somit hat man dank Ihres Artikels eine klare Bestätigung von großen Eckpfeilern des Privatlebens, ohne, dass diese Informationen jemals von beiden Personen öffentlich klar bestätigt worden sind.
Aber macht ja nichts, denn es sagt mehr als tausend Worte, dass Sie, Boris Rosenkranz, sich nun auf meinen Kommentar hin nicht dazu geäußert haben, wieso ausgerechnet Sie wohl anscheinend Akteneinsicht bekommen haben und/oder über Lena Meyer Landruts berühmt-berüchtigten Staranwalt eben jene Informationen zum Prozess zugespielt bekommen haben müssen. Oder aber, wieso Sie nicht proaktiv im Artikel schon darauf eingegangen sind. Hatten Sie denn keine Angst, dass Ihnen das Ding um die Ohren fliegt? Es entbehrt ja nicht einer gewissen – oder sagen wir mal einer enorm absurden – Ironie, über den vermeintlich starken Kampf um Privatsphäre ausgerechnet einen Artikel für die breite Öffentlichkeit zu verfassen. Denn das war ja nur möglich, indem sogar vertrauliche Informationen von Gerichtsprozessen an die Presse rausgegeben wurde. Diese sind ja an sich nicht öffentlich zugänglich, was bedeutet, dass nur die Mandanten selbst darüber entscheiden können, wer Akteneinsicht und gewisse Informationen erhält. Oder halten Sie alle Ihre Leser für so naiv, ernsthaft zu glauben, dass in Bürokratie-Deutschland keine umfangreichen Persönlichkeitsrechte bestehen? Besonders, wenn es um den Schutz von Kindern geht?
Von einem angeblich „medienkritischen“ Medium hätte ich mir wirklich mehr erwartet, als scheinbar die perfidesten Spielchen der Medien mitzuspielen (auch wenn natürlich sehr viel zwischen den Zeilen mitgeschwungen ist). Sie können mir doch nicht erzählen, dass Sie nichts von den exklusiven Verträgen zwischen Stars und der Boulevardpresse wissen; bei denen die Stars es selber sind, die private Informationen weiterleiten, sich die Fotografen selbst bestellen und ihr Privatleben perfide verkaufen. Oder was über gewisse Staranwälte bekannt ist. Übermedien hat doch auch selber über Fotograf Hans Paul kritisch berichtet, der sogar verwickelt war im Artikel über Meyer-Landrut vom November 2024. Jener Artikel (wie Übermedien überraschenderweise auch exklusiv berichtete), der nach Jahren der vermeintlichen Privatsphären-Tortur endlich dazu führte, auf Schmerzensgeld zu klagen. Komisch, nicht wahr, dass Meyer-Landrut mit Staranwalt erst nach Jahren und etlichen dieser vermeintlichen Privatsphärenverletzungen diesen Schritt vor Gericht gegangen ist, oder?
Nun gut, diese Fragen werde ich natürlich alle nicht beantwortet bekommen. Aber vielleicht bekomme ich ja eine Antwort darauf, warum eigentlich nichts von den Kindern etlicher Menschen bekannt ist, denen weitaus mehr öffentliches Interesse gilt als Meyer-Landrut. Zum Beispiel „Landrut-Mentor“ Stefan Raab. Wie kann es sein, dass er sein Privatleben, wie viele andere deutsche Prominente auch, wirklich privat halten und völlig abschirmen kann, wenn die Presse tatsächlich so sehr freie Hand hat, wie es Ihr Artikel unweigerlich vermittelt?
In dem Prozess, um den es hier geht, ging es um heimlich gemachte Paparazzi-Aufnahmen, die von Axel Springer und Burda verbreitet wurden.
Daher kann man hier (rein sachlogisch) davon ausgehen, dass Meyer-Landrut den Fotografen wohl eher nicht (per Geheimvertrag) selbst bestellt hat. Dass solche Geheimverträge existieren, ist ja auch nur eine unbelegte Behauptung.
Ich hol‘ Popcorn.
@ #9
Aber warum hat dann Meyer-Landrut vor Gericht verloren, wenn die Gesetzeslage so eindeutig ist dank vergangener Gerichtsfälle zu derselben Thematik vor sämtlichen Instanzen, besonders vor dem Bundesverfassungsgericht und dem europäischen Gerichtshof (Stichwort Caroline-Urteil), die seit jeher die juristische Grundlage in Deutschland bilden bezüglich der geschützten Privatsphäre von Prominenten, insbesondere von Kindern?
Und warum ist es eigentlich eine unbelegte Behauptung bezüglich dieser Geheimverträge? Wieso sollten jene Medien sich auch selbst schaden, indem sie diese Scharade auffliegen lassen, von der sie mit am meisten profitieren? Es gibt die einen, die die Informationen auf Wunsch hin veröffentlichen und damit Geld machen, und wiederum andere, die es dann auf Wunsch hin kritisieren und mit diesen Artikeln auch Geld machen.
Statt dir Popcorn zu holen, könntest du mir ja mal die Frage beantworten, wie wahre deutsche A-Prominente wie Stefan Raab es schaffen, ihr Privatleben so sehr privat halten zu können, wenn ja gefühlt überall die bösen Paparazzi lauern und die böse Boulevardpresse sich so gar nicht an Gesetze, Gerichtsurteile und an den Pressekodex halten muss?
Könnte ich, ja, aber meine spekulative Antwort wäre so seriös, wie die (nach wie vor) unbelegte Behauptung, dass es Geheimverträge zwischen Promis, Boulevard und Fotografen gäbe.
Zur ersten Frage: Das steht doch alles im Artikel?
Ich kläre kurz auf: Wenn mir auffällt, dass immer wieder Artikel erscheinen, die offensichtlich Privates über Prominente verbreiten, und diese Artikel dann immer wieder wieder gelöscht werden – dann frage ich nach. Bei den Anwälten der Betroffenen. Und die geben dann mitunter Auskunft, wogegen sie weshalb vorgegangen sind. Normales Prozedere.
Im Übrigen schildert mein Artikel ja hauptsächlich ein Urteil, das nach einer öffentlichen Verhandlung gesprochen wurde und einsehbar ist, es ist ja nicht geheim. Und weil sie insinuieren, ich würde „auf Wunsch hin“ etwas kritisieren: Nee. Ich entschiede selbst, womit ich mich befasse und womit nicht. Und wir berichten bei Übermedien übrigens auch kritisch über „Staranwälte“.
Was die vermeintliche Ironie angeht, über die Verletzung der Privatsphäre anderer zu schreiben: Ich habe schon mal in einem Text thematisiert, wie schwierig das ist. „Weil man zwangsläufig wieder private Angelegenheiten von Prominenten öffentlich verhandelt, wenn man über Leute (Medien) schreibt, die das Privatleben anderer öffentlich verhandeln.“ Aber man muss es halt, mit Vorsicht, benennen. Wie sollte man sonst darüber schreiben?
Weshalb die Kläger hier verloren haben, erklärt ja der Text. Sie haben vorher in vielen Abmahnverfahren (und auch in diesem Prozess) recht bekommen, dass ihre Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. Nur für eine Geldentschädigung reichte es nun eben nach Auffassung dieses Gerichts (aus den genannten Gründen) nicht.
Und weil Sie so auf „Geheimverträge“ drängen: Ja, es gibt Promis, die die Klatschpresse für sich nutzen, die Homestorys machen, sich fotografieren lassen etc. Aber mit diesem Fall hier hat das nichts zu tun.
Mensch Max, das ist der deep journalism, eine Unterabteilung des deep state.
Schau dir doch mal das Logo von Übermedien an. Drei Punkte über dem U. Das beweist doch alles. Steht nämlich für die heilige Dreifaltigkeit von Promis, Boulevard und Fotografen.
Sarkasmus aus
@Gee
Einfach mal in die Suchmaschine deiner Wahl eingeben und schon siehst du das alle Infos die jeden zugänglich sind.
Und vielleicht nicht alles glauben was auf irgendwelchen Kacheln auf X steht
@Max Bin ich ein Journalist? Nein, woher soll ich dann handfeste (!) Beweise haben von einem System, das sich selbst stützt und schützt? Für manches gibt es eben leider keine Beweise außer den gesunden Menschenverstand und genügend Anhaltspunkte.
Natürlich steht vieles in diesem Artikel geschrieben, aber meine Frage war darauf bezogen, wie es eigentlich sein kann, dass nun vor Gericht verloren wurde, wenn es schon etliche andere Gerichtsentscheidungen gibt, die oft zugunsten der Prominenten ausgefallen sind und das bereits vor über 20 Jahren. Ist ja nicht so, dass mit den privaten Artikeln über Meyer-Landrut auf einmal das Rad neu erfunden wurde. Wie gesagt, vor über 20 Jahren wurde schon gegen eine solche Berichterstattung geurteilt und Schmerzensgeld gezahlt (Caroline-Urteil) und damit maßgeblich die letzten Jahre geprägt, in denen eben kaum Kinder von Prominenten gegen den Willen in die Öffentlichkeit gezogen wurden, verpixelte Bilder und eigene Instagramposts hin oder her. Es gab nur wenige Ausnahmen, wovon die meisten dann im Nachhinein aber ganz von alleine ihre Kinder gezeigt haben.
Oder anders gesagt, die im Artikel genannten Gründe wirken leider unschlüssig, warum der Gerichtsfall verloren wurde, eben hinsichtlich anderer längst bestehender Gerichtsurteile. Wenn man sich mit diesen genauer befasst, sollte einem eigentlich auffallen, wie dünn hier die Begründung ist, dass das eigene Verhalten in diversen Medien (Aussagen über den Gesundheitszustand) das rechtfertigen können, dass die Veröffentlichungen von etlichen Bildern des minderjährigen Kindes nicht härter bestraft werden, wie es in der Vergangenheit schon der Fall war.
Aber gut, ich erspare mir mal alles andere. Eigentlich sollte die Diskrepanz zwischen dem, vermeintlich um die Privatsphäre zu kämpfen, und dann so einen privaten Artikel nicht zu verhindern, genug aussagen. Es ist ja einfach absurd, dass zugestimmt wurde, dass hier brühwarm alles wiedergegeben wurde, wogegen im Grunde ja „geklagt“ wurde. Es wurden ja sogar konkrete Details genannt., sprich Bilder vorm Café, vor einer Apotheke etc. Muss man da überhaupt noch die Fotos sehen mit etwas Fantasie? Man sieht ja förmlich die Medikamentenschachtel vorm inneren Auge.
Oder vielleicht ist es auch nicht aussagend genug, wenn man es partout einfach nicht sehen will und sich lieber vom schönen Schein vieler Prominenten blenden lassen möchte. Das ist ja auch völlig in Ordnung. Aber ich fürchte ohne handfeste Beweise, die mich vom Gegenteil überzeugen, werde ich auch nicht von meiner Meinung ablassen.
@Boris Rosenkranz Wo lässt sich dieses Urteil denn öffentlich einsehen? Zum Rest habe ich im vorherigen Kommentar wohl genug geschrieben. Aber ich fürchte ich muss nochmal extra betonen, dass meine Kritik vor allem Meyer-Landrut und Team gegolten hat und allgemein dem ganzen System. Diesen absurden Widerspruch sehe ich vor allem aufseiten des Anwalts und der Mandantin, einen solchen Artikel hier freizugeben.
…Kann mir jemand sagen, warum hier in der Kommentarspalte so ein Kindergarten stattfindet? Als ob irgendwelche Möchtegern-Highperformer aus der Springer-Praktikantensparte ein Probeabo abgeschlossen hätten, um hier mal ein wenig zu ragebaiten.
@Boris Rosenkranz: deine Mühe im Ehren, mit diesen Kevins tatsächlich auch noch konstruktive Gespräche führen zu wollen, aber das Getrolle was hier abgeht, hast du nicht verdient. Der Artikel ist sehr gut – wie immer
„Wieso sollten jene Medien sich auch selbst schaden, indem sie diese Scharade auffliegen lassen, von der sie mit am meisten profitieren…“
Diese VT kommt mir eher sinnlos vor.
Wenn sagen wir Burda mit sagen wir LML einen Deal hätte, über deren Privatleben zu schreiben, warum würde Burda nicht einfach eine Reportage oder Interview oder was es sein soll (mit exklusiven!!! Fotos!!!) veröffentlichen? Beide Parteien müssten nichts „auffliegen“ lassen.
Oder wenn jemand will, dass jemand anderes ihn und sein Kind beim spazieren gehen fotografiert, wieso den oder dessen Geschäftspartner verklagen? Und umgekehrt, würde Burda oder der Paparazzo nicht vortragen, guten Glaubens gehandelt zu haben, wenn es solche Deals geben würde?
Gerichtakten werden bei den jeweiligen Gerichten hinterlegt. Warum in einen Fall mal so, in einen anderen Fall anders entschieden wird, kann man da sicher nachvollziehen.
@Inga: nichts gegen Kevins!
@16 Iggie: Danke!
@ Gee: Ich glaube, wie so oft, heißt das Stichwort Ambiguitätstoleranz. Ich kann mich nicht vom „schönen Schein“ von Meyer-Landrut und Forster blenden lassen (will ich auch nicht, ich bin klassicher „Metaller“) und trotzdem die Paparazzi-Burda-Springer-Aktion für verachtenswert halten. Das geht. Indem man die Promis als Menschen betrachtet, was sie auch sind. Man muss ja froh sein, dass sich Boulevardmedien auf Opfer mit großem Haushaltseinkommen stürzen, weil die sich immerhin noch juristisch wehren können. Ich denke da an so traurige Gestalten wie Arno Dübel, die das nicht konnten.
Zu dem Gesagten in Ihren ersten vier Absätzen in #14 kann ich nicht viel sagen, außer dass ich die Unterstellung von Geheimverträgen zwischen Boulevard und Promis (Abseits von offensichtlichen PR-Artikeln in Lifestylemagazinen) für recht amüsant und unsinnig halte. Anhaltspunkte sind halt nicht mehr als das. Und „gesunder Menschenverstand“ attestiert sich halt jeder selbst und ist daher vollständig austauschbar. Glaube, da gab’s auch schon ne „Hasswort“-Kolumne hier bei üm dazu.
„Es ist ja einfach absurd, dass zugestimmt wurde, dass hier brühwarm alles wiedergegeben wurde, wogegen im Grunde ja „geklagt“ wurde.“
Dem würde ich so tatsächlich auch zustimmen – ich weiß aber nicht, ob Ihre Analyse da vollständig und „in good faith“ ist.
Wie Boris Rosenkranz sagt: „Aber man muss es halt, mit Vorsicht, benennen. Wie sollte man sonst darüber schreiben?“
Das wäre ja wirklich mal ein guter Ausgangspunkt für eine versöhnliche und ergebnisoffene Diskussion über die Methodik an sich.
@Anderer Max … „Dem würde ich so tatsächlich auch zustimmen – ich weiß aber nicht, ob Ihre Analyse da vollständig und „in good faith“ ist“, haben Sie geschrieben und das möchte ich besonders aufgreifen im Kontext des Doppelzitats: „Wie Boris Rosenkranz sagt: „Aber man muss es halt, mit Vorsicht, benennen. Wie sollte man sonst darüber schreiben?““.
Am liebsten würde ich ja nicht das „Wie“, sondern eher das „Warum“ diskutieren; WARUM muss man denn überhaupt darüber schreiben. Natürlich bin ich für die allgemeine Pressefreiheit und das kritische Hinterfragen, doch wie das Gericht befasse ich mich auch mit der Frage, was im Sinne der Privatsphäre alles rechtens ist. Da Dreh- und Angelpunkt des Artikels ja eben nun mal die (scheinbar hart umkämpfte) Privatsphäre ist, besonders die eines Kindes, empfinde ich es persönlich als unverhältnismäßig. Aber da nun dieser Artikel ja nicht von Meyer-Landruts Staranwalt verhindert, sondern sogar mit vielen seiner Aussagen ausgeschmückt wurde, und Sie infrage gestellt haben, ob meine Analyse vollständig sei, möchte ich mich an einer versuchen. Im Grunde aber eigentlich nur, um meine vorherige Meinung zu untermauen und zu verdeutlichen, dass dieser Artikel hier weitaus selber keine vollständige Analyse bietet.
Um diese ganze Causa Meyer-Landrut vs. Boulevardpresse meines Erachtens vollständig zu umfassen, muss man weitaus früher ansetzen, als es dieser Artikel (und gewiss auch andere von Übermedien) hier getan hat. Dazu reicht erst einmal eine schnelle Google-Suche nach „Meyer-Landrut Paparazzi Fotos“. In meinen Augen ist es wirklich erstaunlich, wie unglaublich viele es davon (noch) zu finden gibt und besonders die Bilder von vor über zehn Jahren nicht gut genug weggeklagt wurden. Das jedoch nur als kurzer Einstieg.
Das wirklich Interessante hat Meyer-Landrut jedoch selbst verlauten lassen in einem Spiegel-Interview aus dem Jahr 2017. Wie die Jahre zuvor war ihre ehemalige Beziehung zu Max von Helldorff Dreh- und Angelpunkt der Berichterstattung. Über Jahre hinweg hieß es in sämtlichen Medien, wie geheim die Beziehung doch sei. Was für mich persönlich sehr komisch anmutet, da ich meine, herausgefunden zu haben, dass der erste gemeinsame Auftritt des Ex-Paares samt Fotos schon im Jahr 2014 gewesen sein könnte, wenn nicht sogar früher, aber sicher nicht viel später.
Fortlaufend kamen danach neue Bilder dazu, höchstpersönlich gepostet von Meyer-Landrut oder freigegeben für die „gute“ Presse. Natürlich hier und da auch Paparazzi-Fotos, das wäre ja komisch, wenn die einfach weggebrochen wären, nicht wahr. Sogar in den Staaten blieb Meyer-Landrut anscheinend nicht verschont von den üblen Paparazzi. Mir persönlich sieht es ja nach Miami Beach aus, was dazu passt, dass es andauernd offizielle Pressebilder und eigene Instagramposts von dem Ex-Paar bei amerikanischen Basketballspielen gab.
Unsere ESC-Lena, der Weltstar …?
Und jedes Jahr, ach was, jeder Monat gefühlt, war es dieselbe Leier von DER Sensation, wie offen die verschwiegene Meyer-Landrut doch auf einmal über ihr Privatleben ist. Was dann gegipfelt ist in folgendem Spiegel-Artikel:
https://www.stern.de/lifestyle/leute/lena-meyer-landrut-spricht-erstmals-ueber-ihren-freund-und-kinder-7299258.html
Ein interessantes Zitat daraus:
„Das Versteckspiel ist mir zu anstrengend geworden. Wenn ich demnächst auf einer Veranstaltung bin und mit meinem Freund da hingehen will, dann mache ich das auch und lasse mir das nicht mehr nehmen“, erklärt sie.“
Ich muss es eigentlich nicht extra betonen, aber zum Zeitpunkt des Artikels war sie nachweislich bereits auf etlichen Veranstaltungen mit ihrem damaligen Freund gewesen. Aber egal, diesen kleinen Satz „Dann (…) lasse es mir nicht mehr nehmen“ sollte man, finde ich, wirklich im Hinterkopf bewahren und vor allem, dass Lena für eine lange Zeit sehr offen ihr Privatleben geteilt hat und dazu auch offen gestanden hat. Viel offener, als es hier seitens der wiedergegebenen Gerichtsargumentation deutlich wurde.
Was dann natürlich sicherlich blöd gewesen sein muss, als der nächste Partner kam, über dessen Privat- und Liebesleben bis dato wirklich nicht allzu viel bekannt gewesen war. Fast ein ganzes Jahrzehnt hat der bekannte Sänger es geschafft, sein Liebesleben aus der Öffentlichkeit rauszuhalten. Doch kaum, dass etliche Paparazzi-Bilder und private Artikel erschienen über ihn und Meyer-Landrut, wurde auch sein vorheriges Liebesleben bis zu jenem Punkt thematisiert, wo im Grunde vom Artikel nur noch schwarze Balken und graue „Wir bitten um ihr Verständnis“ Bilder-Seiten übrig blieben.
Eine interessante Anekdote, wie ich finde. Ich finde auch, das reiht sich gut in die Thematik von der Medikamentenschachtel ein, wie im Artikel hier thematisiert.
Meines Erachtens hat dieser kleine Exkurs der Vergangenheit natürlich nicht allzu viel Relevanz dabei, was die Gerichtsfälle bezüglich der aktuelleren Paparazzi-Bilder und Artikel anbelangt. Jedoch lässt sich diese gewisse Offenheit, die Meyer-Landrut selber beteuerte, auch heutzutage noch weitaus deutlicher finden und das ist meines Erachtens wirklich der Punkt, an dem ich tatsächlich jeglichen „good faith“ verliere. Besonders in diesen Artikel hier.
Denn es steht in diesem Artikel geschrieben:
„Die Kammer sieht, und das ist nebenbei interessant, ein grundsätzlich „gesteigertes Berichterstattungsinteresse, was den „Zustand und Verbleib“ von Lena Meyer-Landrut betreffe. Die Musikerin hatte Mitte 2024 Konzerte ihrer Tour abgesagt und sich mit Verweis auf ihre Gesundheit aus der Öffentlichkeit zurückgezogen.“
Aber stimmt das denn wirklich? Hat Meyer-Landrut sich tatsächlich ab Sommer 2024 aus der Öffentlichkeit zurückgezogen?
Dazu sollte man sich den Artikel „Lenas neue Welt“ auf N-TV (https://www.n-tv.de/leute/Lenas-neue-Welt-article25801715.html) zu Gemüte führen, wenn nicht sogar Lenas Discord-Server selbst beitreten und sich ein eigenes Bild verschaffen. Der Einleidungslink dazu befindet sich nach wie vor auf Meyer-Landruts Website. Doch ich bin so nett, ihn hier auch reinzukopieren: https://discord.com/invite/thelenaverse25
Kurz gesagt ist Meyer-Landrut ab Sommer 2024 von der einen Social-Media Plattform auf eine andere gewechselt. Ihren öffentlich zugänglichen Discord Server gibt es schon länger, er wurde auch seitens Meyer-Landrut beworben und zu dessen Entstehung 2023 u.a. von der Bunten thematisiert.
Nun weiß ich ehrlich gesagt gar nicht, wo ich anfangen und die Fäden verknüpfen soll; ob beim Gericht oder bei der Presse oder doch bei Meyer-Landrut.
Das beste kommt bekanntermaßen zum Schluss, also sei als erstes gesagt, dass Meyer-Landrut sich am 04.11.2024 sich in ihrem öffentlichen Discord-Chat-Server mit einer langen Nachricht zurückgemeldet und den Mitgliedern ihr Verbleiben erklärt hat.
Nun soll mir ja dieser Artikel von Übermedien hier weismachen, wie fixiert sämtliche Medien auf Meyer-Landrut doch sind. Soweit, dass weder Gesetze und Gerichtsfälle, noch der Pressekodex die Medien stoppen können. Doch wie kann es sein, dass kein einziges Medium diese social media Aktivität aufgegriffen hat inmitten einer Zeit, in der laut Gericht ein deutlich gesteigertes Interesse an Meyer-Landrut bestand?
Statt über Lenas Discord zu berichten, kam es dann Mitte November zu jenem Bild-Artikel, der Bilder von Hans Paul von Meyer-Landrut samt Kind veröffentlichte und auch den Namen des Kindes. Jener Artikel, wie Übermedien exklusiv berichtete, der den großen Klagen-Stein ins Rollen brachte und uns nun zu den heutigen Gerichtsfällen führt.
Ich kann es mir wirklich nicht erklären, inwiefern das Gericht, oder besser gesagt dieser Artikel hier, diese Aspekte nicht aufgegriffen hat. Noch weniger kann ich mir aber erklären, warum die bösen Medien auch nach dem November 2024 niemals über Lenas Discord-Aktivitäten berichteten. Denn bei dieser einen Nachricht ist es natürlich nicht geblieben. Über hunderte Nachrichten folgten, schätzungsweise auch über 30 Bild- und Videomaterialien, allesamt gepostet und veröffentlicht von Meyer-Landrut über sich selbst.
Doch was kam in den Medien? Dieselbe Leier von wegen „Wo ist denn nur unsere kranke Lena?“. Währenddessen berichtete Meyer-Landrut auf Discord von einem Halbmarathon-Training und machte per Videobotschaft Werbung zu ihrem Oliven-Öl. Schade, dass das Bild und Bunte nicht aufgegriffen haben, das hätte sicherlich die Verkaufszahlen gesteigert.
Bunte hat es wohl nicht in den öffentlichen Discord-Server geschafft. Stattdessen hat Bunte es dann im Mai 2025 geschafft, Lena samt Kind im Ausland per Paparazzi abzufangen und die nächste große Story über Lenas Verbleiben zu drucken. Alle viel privateren Bilder auf Discord blieben unberührt.
Genauso, wie der kritische N-TV Artikel im Mai 2025 über Lenas Discord unberührt blieb. Keine andere große Medienseite hat diesen Artikel jemals aufgegriffen, weder Bild noch Bunte, wo diese Medien doch angeblich Meyer-Landruts größte Peiniger sein und danach lechzen sollen, ausnahmslos alles von ihr zu veröffentlichen?
Komisch, komisch, finde ich. Aber es ist wirklich ein Armutszeugnis, dass diese Aspekte auch hier in diesem medienkritischen Medium keine Beachtung gefunden haben. Besonders aber bezüglich der genannten Begründungen des Gerichts. In meinen Augen macht es die ganze Argumentation noch absurder und dünner … vielleicht aber auch eindeutiger.
Schade, dass (bis jetzt) noch keine Antwort von dem Autor darauf kam, wo sich denn die Gerichtsfälle öffentlich einsehen lassen. Auf sämtlichen öffentlichen Datenbanken ist noch nichts zu finden, die Suche lässt sich ja dank der Nennung des Gerichts gut präzisieren.
Aber gut, wahrscheinlich ist das auch im Grunde besser so. Warum solche Gerichtsverhandlungen mit solchen privaten Inhalten überhaupt öffentlich gehalten werden, erschließt sich mir nicht. Wahrscheinlich habe ich als Laie wohl nur zu wenig Ahnung. Doch der fade Beigeschmack des Absurden bleibt. Wie bei diesem Artikel hier, leider.
@ #20 ??? … nehmen Sie doch einfach zur Kenntnis, daß Bunte, Bild und die übrige Yellow-Press-Mischpoke mit seriösem und fairem Journalismus nichts zu tun haben.
Ist Ihnen bekannt, wie in diesen Käseblättern die Horoskope entstehen? Ich weiß es.
#7: …..wir lesen halt das Falsche…
Da ich aus der Heimatstadt des Burda-Verlags komme und die „Heftle“ schon in den 70ern als Jugendliche kostenlos lesen konnte, habe ich den journalistischen Niedergang der Burda-Produkte stetig verfolgt.
Diese Paparazzis widern mich an, jeder Mensch hat ein Recht auf Privatsphäre.
Ich hoffe, die beiden gewinnen in der nächsten Instanz.
„Doch der fade Beigeschmack des Absurden bleibt.“
Absurdes hat einen faden Beigeschmack? Wieder was gelernt.
Man mag sich immer fragen, warum Promi A gegen Zeitung Y vorgeht, aber nicht Promi B gegen Zeitung X. Das hat vielleicht Gründe, die Außenstehende nicht wissen können, und vielleicht ist es letztendlich oft auch Willkür.
Über einen Gerichtsprozess zu berichten ist aber nicht dasselbe wie bspw. Fotos eines Kindes unverpixelt zu veröffentlichen, selbst wenn es im Prozess um diese Fotos ginge, sofern die Berichterstattung – wenn überhaupt – diese Bilder nur verpixelt zeigt.
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$triggerwarnung
fi
Ich hoffe, das Probe-Abo der beiden läuft bald aus und ich kann die Kommentare hier wieder mit Gewinn lesen, statt durch Twittergülle waten zu müssen.
Also ich finde, #20 ist durchaus nachvollziehbar, auch wenn ich nicht die Meinung teile. Ein (invite) Discord-Server ist halt nicht das gleiche wie ein Insta-Account, meine ich. Kann aber auch nachvollziehen, dass man diese Plattformen als gleichwertige Social Medias betrachtet.
Mir fehlt da wieder die menschliche Komponente: Sie hat sich zurückgezogen und wollte nicht belästigt werden. Hat das mitgeteilt.
Springer so: Ne, Frau Cash Cow. Auch Ihr privater Discordserver wird von uns überwacht. Dazu legitimiert uns die Existenz dieses Discord-Servers.
Schäbbich halt, aber das erwartet man ja auch von diesem Verlag.
@Anderer Max
War es so missverständlich, was ich ausdrücken wollte? Axel-Springer und Burda-Verlag haben NICHT über Lenas Discord Server berichtet. Niemand hat das jemals getan außer ein einziger (!) N-TV-Artikel; eine kritische Promi-Kolumne, die man somit eher dem konkreten Journalisten zuordnen kann als dem Medium.
Wenn Bild und Bunte Meyer-Landrut doch angeblich so als „Cash Cow“ benutzen und Discord überwachen, wieso haben sie nicht jedes einzelne Detail dazu ausgeschlachtet? Wieso haben sie nicht jede Nachricht, jedes Foto und jedes Video, was Lena alles munter auf diesem öffentlichen Server teilte seit ihrem „Verschwinden“ für ihre schäbigen Artikel benutzt? Wieso blieb das alles so unberührt? Ich soll doch glauben, dass Bild und Bunte sich nicht zu schade sind, ihre „Cash Cow“ mit allen Mitteln zu melken, an der solch ein gesteigertes öffentliches Interesse besteht. Also wie kann das sein? Nicht mal der NTV-Artikel wurde von Bild und Bunte aufgegriffen, der übrigens kritisch über Meyer-Landruts Verhalten berichtet hat, statt Foto- und Videomaterialien davon auszuschlachten.
Also um es nochmal klar und deutlich zu wiederholen: Seitens Bild und Bunte herrscht absolutes Schweigen über Lenas Discord-Chat, der nur so von intimen Einblicken in ihr Privatleben wimmelt! Kein einziges Detail von Meyer-Landruts Discord wurde vom Springer- und Burda-Verlag ausgenutzt.
Na ja gut, wahrscheinlich muss ich wohl einfach nur fest genug daran glauben, dass es weitaus plausibler ist, Meyer-Landrut im Ausland per Paparazzi erwischen zu können, anstatt Selfies von ihr von Discord zu verwenden trotz medialer Überwachung.
Ist ja eh nur die Yellowpress, wer soll die schon ernst nehmen, nicht wahr? Dass die Yellowpress aka Bild gestern Abend frisch sogar strenggeheime Zeugenaussagen im Block-Prozess veröffentlichen konnte, liegt wahrscheinlich auch nur an hellseherische Fähigkeiten der Yellowpress (die braucht man ja wohl auch, um Paparazzi zum perfekten Zeitpunkt auf die Promis loszulassen, selbst im Ausland!), statt an korrupten Medienverträgen, die regeln, dass beteiligte Leute selber die Infos gegen Geld an die Presse verkaufen können.
Darf eigentlich man private Fotos, also Fotos, die von einer Privatpersonen von anderen Privatpersonen gemacht wurden, ohne die Erlaubnis aller beteiligten Privatpersonen für kommerzielle Zwecken nutzen?
Falls nicht, hätte ich eine Erklärung, warum die Discord-Fotos nicht in der Bunten stehen.
@Mycroft
Gute Erklärung!
Nach kurzer Recherche stehen der Veröffentlichung wohl § 22 des Kunsturhebergesetzes im Weg.
Zu schade, hab schon gedacht gee ist hier einer gigantischen Verschwörung auf der Spur.
Man hätte aber auch annehmen können das er/sie bei dieser umfangreichen Recherche das selbst hätte rausfinden können.
@28
Das ist eine sehr gute Frage, da dieser Discord-Server ja semi-öffentlich ist und höchstpersönlich beworben wurde von Meyer-Landrut. Der Einladungslink wird auch nach wie vor öffentlich bereitgestellt.
Ich als Laie würde aber auch behaupten, dass das Veröffentlichen von Bildmaterialien aus dem Server verboten ist, selbst wenn Meyer-Landrut persönlich alles veröffentlicht hat.
Aber ich dachte doch Dreh- und Angelpunkt sei hier, dass es ein Ding der Unmöglichkeit für die Yellowpress ist, Meyer-Landruts Rechte zu wahren?! Ausgerechnet bei solchen intimen Einblicken in Meyer-Landruts Leben nach ihrem „Verschwinden“ sollen Bild und Bunte also auf einmal Meyer-Landruts Rechte wahren?!
Interessant! Eigentlich machen Bild und Bunte doch nicht mal davor Halt, immer und immer wieder die Rechte des Kindes von Meyer-Landrut zu verletzen!
Der kritische NTV-Artikel hingegen beweist aber konkret, dass es nicht verboten ist, über Meyer-Landruts muntere Discord-Aktivitäten schriftlich zu berichten und indirekt diese Inhalte wiederzugeben. Sonst wäre der Artikel ja schon längst weggeklagt.
Das ist doch aber mit der größte Knackpunkt. Nicht mal das haben Bild und Bunte getan, sie haben nicht mal den kritischen NTV-Artikel indirekt wiedergegeben.
Genau wie der restliche Mediensumpf haben Bild und Bunter beharrlich über Lenas Discord geschwiegen, obwohl sie ganz legal darüber hätten berichten können. Obwohl sie endlich eine Antwort auf ihre ausgenutzte Headline gehabt hätten, wo denn nur unsere kranke Lena sei.
Aber Meyer-Landrut zu genau jenem Zeitpunkt (Mai 2025) im Ausland die Paparazzi auf den Hals hetzen und darüber berichten, das geht natürlich wunderbar, da sind Gesetze und Rechte wiederum egal oder wie?
Bitte hört niemals auf, mich hier mit Kommentaren zu überhäufen. Ich finde diese absurde Thematik rund um Meyer-Landruts Verhalten in den Medien einfach so belustigend.
Nein, das Lustigste habe ich ja sogar vergessen, besser gesagt hier falsch wiedergegeben. Das kann ich nicht so stehen lassen.
Zuvor meinte ich, der restliche Mediensumpf, außer die NTV Promi Kolumne, hätte über Lenas Discord beharrlich geschwiegen.
Doch ein einziges Mal war es, soweit ich weiß, tatsächlich anders.
Ausgerechnet im Artikel der Bunten aus dem Mai 2025, der samt Paparazzi-Bilder darüber ging, exklusiv über Meyer Landruts Verbleiben nach ihrem „Verschwinden“ zu berichten, wurde Discord sogar erwähnt. Nur wurde seitens Bunte dann eben darüber gelogen. Die mussten in jenem Bericht nämlich extra erwähnen, dass ihr Discord Server auch brach liege und Meyer-Landrut selbst darin seit ihrem „Verschwinden“ nichts mehr teilt.
Das muss man sich einfach auf der Zunge zergehen lassen.
Bunte schafft es also, Paparazzi im Ausland Meyer-Landrut perfekt abfangen zu lassen, aber Bunte schafft es nicht in einen leicht zugänglichen Discord Server. Bunte musste diesen Server aber extra erwähnen, obwohl er laut Bunte gar keinen Nutzen mehr hat … Meyer-Landrut hingegen meldete sich kurz nach der Veröffentlichung jenes Bunte-Artikels bei ihren Fans im Discord-Server und teilte ihre Meinung darüber.
Aber natürlich bin ich nur ein Twitter-Schelm, der aus Prinzip zu viel Böses denkt.
„Bunte schafft es also, Paparazzi im Ausland Meyer-Landrut perfekt abfangen zu lassen, aber Bunte schafft es nicht in einen leicht zugänglichen Discord Server.“
Das hat einen einfachen Grund: manche Zeitungen – Namen wie „Bunte“ oder „BILD“ verraten es ein bisschen – wollen eigentlich keine Nachrichten, sondern bunte Bilder an ihre „Leser“schaft bringen. Die Info, dass man Infos und Bilder von LML oder wem per Discord o.a. bekommen könnte, ist dazu quasi maximal kontraproduktiv und wird daher eher nicht vermeldet.
Jedwede Meldung über Promis hat in solchen Medien daher eher keinen Nachrichtenwert, sondern dient als Vorwand, entsprechende Paparazzi-Bilder zu veröffentlichen.
Bunte kann die Discord-Fotos nicht verwenden, weil sie es nicht nur nicht darf, sondern weil das ein denkbar kurzer Prozess wäre, wenn sie auf Unterlassung + Entschädigung verklagt würde. Über irgendwelche Discord-Aktivitäten zu berichten, ohne die Bilder zu zeigen, ist kein funktionierendes Geschäftsmodell.
Sie sehen, dass der Wahnsinn Methode hat. Ganz ohne VT.