Über Rügen (8)

Besser erst recherchieren, bevor man Rassismus einfach wegkommentiert

Ein Redakteur der „Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen“ redet vorschnell einen Rassismusvorwurf klein und nimmt den Beschuldigten in Schutz. Dann stellt sich heraus, wie falsch er liegt. Der Presserat hat die Zeitung nun gerügt. Der Fall zeigt, dass auch Kommentare mitunter Recherche brauchen.

Wenn ein Journalist kommentieren möchte, was ein Redner auf einer öffentlichen Veranstaltung gesagt hat – muss er dann erst einmal bei der Person nachfragen, wie sie oder er diese Äußerung gemeint hat?

Die einfache Antwort darauf lautet: in der Regel nein.

Kein Journalist ruft bei CSU-Ministerpräsident Markus Söder oder Linken-Politikerin Heidi Reichinnek an, wenn er in einem Artikel eine öffentliche Aussage von ihnen bewerten möchte.

Die etwas kompliziertere Antwort lautet: Kommt darauf an, wie man die Äußerungen eines Redners kommentiert und um was für Aussagen es geht. Das zeigt eine Rüge, die der Presserat im Juni gegen die Hessisch-Niedersächsische Allgemeine (HNA) ausgesprochen hat. Die in Kassel erscheinende Zeitung hatte im Februar die Äußerung eines Demo-Redners heftig kritisiert, ohne den Hintergrund zu recherchieren.

„Rassistischer Landgraf“

David Zabel, Vorsitzender des Kulturbeirats der Stadt Kassel, hatte bei einer Demonstration gegen Rechtsextremismus seinen damaligen Beiratskollegen Martin Eberle als „rassistischen Landgrafen“ bezeichnet. Eberle ist Direktor der Einrichtung Hessen Kassel Heritage, in de…

2 Kommentare

  1. Feuilleton-Autoren sollen recherchieren? Keine steilen Thesen mehr, ohne die Fakten zu berücksichtigen? Da würde doch das Geschäftsmodell all der Fleischhauers und Konsorten zusammenbrechen.

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