Erregung und Ärgernis (12)

Wenn sich mächtige Männer als Außenseiter inszenieren

In der absurden Debatte um Meinungsfreiheit erschwindeln sich Männer aus der gesellschaftlichen Elite einen Opferstatus. Das funktioniert nur, weil auch Medien an schwerer Machtvergessenheit leiden und diese Debatte immer wieder neu inszenieren.
Exklusiv für Übonnenten

Ulf Poschardt, Herausgeber der „Welt-Gruppe“, in der ZDF-Sendung „Lanz“. Foto: ZDF/Markus Hertrich

Es ist ein einträgliches Geschäftsmodell, sich als Kritiker der „Wokeness“ (früher „Cancel Culture“, davor „Political Correctness“) zu inszenieren. Man kann sich damit mediale Aufmerksamkeit, publizistische Reichweite und Buchverträge sichern. Denn dass man gar nichts mehr sagen darf, dass sich immer mehr Menschen in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt fühlen, das ist eines jener Themen, die seit Jahren von Medien mit großer Sorgfalt gehegt und gepflegt werden.

Angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen steht das Geschäftsmodell der Anti-Wokeness allerdings vor den Trümmern seines eigenen Erfolgs. Rechte und rechtsradikale Politiker wie Trump und seine Partei, die seit Jahren gegen „Wokeness“ oder „Cancel Culture“ hetzen, greifen basale bürgerliche Grundrechte an,

32 Kommentare

  1. Einen herausragenden Sendeplatz im ÖR sein Eigen nennen und dortselbst unablässig verkünden, dass man heutzutage nichts mehr sagen dürfe – ich werde nie verstehen, wie man mental verdrahtet sein muss, um so einen Unsinn ernsthaft vertreten und leben zu können.

  2. Jammert Herr Poschardt wirklich darüber, dass er sich nicht so äußern kann, wie er es will? Dem geht es doch wirklich gut bei Axel Springer. Aber ist das das „Märchen von den sozialen Kosten“ wirklich ein Märchen? Wenn junge Männer sich im Urlaub besaufen und bescheuerte Texte grölen, so kann man zwar die Köpfe darüber schütteln, aber ihnen deshalb ihre Jobs zu kündigen, erinnert mich doch sehr an die zu Recht von links kritisierten Berufsverbote. Wenn ein Rentner das Meme mit dem „Schwachkopf professionell“ teilt, sollte er nicht mit einer Hausdurchsuchung bedacht werden und vor Gericht landen. Der Besitz von Jagdwaffen sollte nicht an eine Parteizugehörigkeit geknüpft werden. Beamte sollten nicht bevorzugt werden, wenn sie in Bayern zur CSU gehören oder in Bremen zu linksgrünen Parteien, aber entlassen werden, wenn sie zur AfD gehören. Womit der Autor recht hat: Wer sich (extrem) rechts äußert, der muss mit (extrem) linken Gegenäußerungen rechnen und umgekehrt. Da sollte man nicht mimosenhaft reagieren. Aber seine Arbeit zu verlieren wegen politischer Meinungen gehört nicht in eine Demokratie. Die Ansichten der Person hinter „Clownswelt“ anzuprangern, das ist völlig in Ordnung. Aber sein privates Leben in der Öffentlichkeit auszubreiten, das ist schäbig.

  3. Erstaunlich ist allerdings auch, wie präsent fragile Männlichkeit in all diesen Debatten ist.

  4. 9.6. 21:00, 3 Kommentare und noch keiner veröffentlicht.
    Uiuiui.
    „Machtvergessenheit“, schöne Wortschöpfung.
    Das in etwa meinte ich, als ich gestern unter das Interview mit Leonie de Jong schrieb:
    „Die Rechte muss ja ein virtuelles „die-da-oben“ geradezu produzieren, um nicht komplett absurd zu erscheinen.
    Die Mehrheit aller VT lebt von dieser Klientel.“

  5. Die Form in der diese Personen ihren Anteil an den aus Amerika importierten Culture War, dem auch Politiker wie Markus Söder und Jens Spahn immer wieder neuen Anschub geben, erinnert doch sehr an das Verhalten der AfD: die politische Öffentlichkeit mit ihrem „Diskurs“ dominieren, die Politik in Ländern und Bund indirekt beeinflussen, und zugleich immer wieder auf die Opferrolle setzen, wenn sie angegriffen, ihre Machenschaften und Verbindungen offengelegt werden.

  6. @Florian Blechschmidt:
    Zunächst einmal werden Hausdurchsuchungen in Deutschland immer noch von Staatsanwaltschaften veranlasst – das sollte man nicht unter den Tisch fallen lassen. Und dass so etwas in München vielleicht schneller passiert als anderswo, als „soziale Kosten“ zu framen, bloß weil diesmal Habeck betroffen hat, wirkt doch ziemlich konstruiert.

    Angesichts dessen, was sich manche Staatsanwaltschaften in diesem Land sonst einfallen lassen, rangiert die Durchsuchung nach einer Minister-Beleidigung jedenfalls nicht ganz oben auf meiner Skandalhitliste. Aber das „Opfer-Narrativ“ hat sich der rechte Rand ja ohnehin dauerhaft gesichert.
    „Was hast du mich da wieder tun lassen, Stan?“

    Wie stehen Sie denn eigentlich zu den sozialen Kosten, die der „Letzten Generation“ auferlegt werden – bei all dem Verständnis für besoffen gegrölte Neonazi-Parolen? Wobei die meisten da froh wären, wenn es bei denen geblieben wäre.

  7. @Florian Bechschmied Weil hier wieder eine Falschbehauptung geteilt wird: Es gab keine Hausdurchsuchung, weil Robert Habeck jemanden wegen des Schwachkopf-Memes angezeigt hatte. Die Hausdurchsuchung war bereits vorher wegen des Verdachts der Volksverhetzung beantragt gewesen. Inzwischen wurde der Mann übrigens zu 90 Tagessätzen verurteilt, und zwar wegen „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Volksverhetzung“, nicht wegen der angezeigten Beleidigung von Habeck. (siehe https://www.deutschlandfunk.de/strafbefehl-nach-hausdurchsuchung-unter-anderem-wegen-schwachkopf-beleidigung-gegen-habeck-100.html)

  8. „Die Linken sind also schuld am Aufstieg der Rechten – und nicht Männer wie Nuhr, die deren Talking points seit Jahren öffentlich vertreten.“
    Dass Nuhr oder Männer wie er am Aufstieg Trumps Schuld sein sollen, halte ich aber ebenfalls für falsch.

  9. @6 und @8: Es geht mir gar nicht um den Politiker Robert Habeck. Jeder Politiker sollte Kritik, auch unsachliche Kritik, selbst Beleidigungen nicht mit dem Strafrecht abwehren. Das muss er aushalten, zumal die meisten Politiker auch gerne austeilen. Insofern sollte insbesondere der § 188 StGB wieder gestrichen werden. Besonders häufig wurde er von Herrn Habeck und Frau Baerbock „missbraucht“, berichtet die Presse. Rekordhalterin sei aber Frau Strack-Zimmermann, die ich ansonsten sehr schätze. Aber auch Frau Weidel hat, wie jetzt bekannt wurde, sehr intensiv Anzeigen nach § 188 StGB gestellt. Das irritiert mich besonders, da die AfD die Abschaffung dieses Paragraphen fordert. Ich befürworte nicht, dass Bürger sich beleidigend gegenüber Politikern äußern. die anderer Meinung sind als sie selber. aber die Politikern sollten das tolerieren. Sie selbst können ja mit gutem Beispiel vorangehen, indem sie ihre politischen Gegner in der Sache kritisieren, nicht aber deren persönliche Integrität beschädigen.

  10. Dann ziehen wir doch mal Bilanz:

    Herr Blechschmied findet also, Politiker*innen sollten sich „nicht so haben“. Ein Standpunkt, der auf bemerkenswerte Weise gleichzeitig dramatisiert und bagatellisiert. Chapeau.

    Zur Einordnung: Robert Habeck hat keine Hausdurchsuchung veranlasst. Die Empörung darüber basiert auf einer gezielten Verdrehung der Fakten.
    Was dabei gern unter den Tisch fällt: Die massiven Kampagnen, die von rechten Troll-Armeen und Desinformationsnetzwerken gegen Politiker*innen wie Habeck, Baerbock und ganz besonders Ricarda Lang gefahren wurden – systematisch, mit enormer Reichweite und oft jenseits jeglicher zivilisatorischer Standards.

    Dass man sich dieser gezielten Verrohung nicht einfach aussetzen muss, ohne dagegen vorzugehen, sollte eigentlich Konsens sein. Stattdessen erleben wir eine routinierte Täter-Opfer-Umkehr: Der Hetzer wird zum vermeintlich Bedrohten, während der Versuch, sich juristisch gegen Verleumdung zu wehren, als autoritär gebrandmarkt wird.

    Die eigentliche Schlagseite in dieser Debatte liegt jedoch tiefer: Sie ignoriert völlig, dass es längst nicht mehr um einzelne verbale Entgleisungen geht, sondern um ein strukturelles Problem – die Erosion des demokratischen Diskurses durch Desinformation, Empörungskapitalismus und die Normalisierung von digitaler Hetze.

    Währenddessen driftet die Öffentlichkeit weiter – auf einer schrägen Ebene, geschmiert von Fake-News, Framing und absichtlicher Verwirrung.
    Und viele schauen zu. Oder schlimmer: reden sie schön.

  11. Weil hier wieder eine Falschbehauptung geteilt wird: Es gab keine Hausdurchsuchung, weil Robert Habeck jemanden wegen des Schwachkopf-Memes angezeigt hatte.

    Da wissen Sie mehr als die Staatsanwaltschaft.
    Alexander Baum von der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Bamberg hat am 21.11.2024 klargestellt, dass es bei Anordnung der Wohnungsdurchsuchung ausschließlich um den Schwachkopf ging.

    „Bamberg / Lkr. Haßberge, 21.11.2024 Einem 64-jährigen Mann aus dem Landkreis Haßberge wird vorgeworfen, über das Internet den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck beleidigt zu haben. Am 12.11.2024 erfolgte bei dem Beschuldigten eine Wohnungsdurchsuchung wegen des Tatverdachts einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung gem. §§ 185, 188, 194 StGB. „

  12. @12 und @13
    „Die Durchsuchung wegen des „Schwachkopf“-Posts bei dem Mann hatte selbst im Umfeld des noch amtierenden Wirtschaftsministers Verwunderung ausgelöst. Die Staatsanwaltschaft Bamberg teilte später mit, die Durchsuchung sei schon beantragt worden, bevor der Grünen-Politiker in dem Fall selbst Anzeige stellte. “
    Vom April 2025.
    Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/habeck-beleidigung-auf-x-strafbefehl-nach-durchsuchung-wegen-schwachkopf-post-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250416-930-443765

  13. @FrankD
    Warum verbreitest du denn eine veraltete Presseerklärung? ist es aus Versehen, aus Inkompetenz oder vielleicht sogar absichtlich/aus Bösartigkeit? Hmmm…
    Da Habeck erst am 12.09.2024 (siehe Text) Strafantrag gestellt hat, ist diese Information sehr entscheidend.
    Hier, nur für dich, die aktuelle Version (vom 22.11.2024, also auch schon über ein halbes Jahr alt) ohne Schreibfehler:

    „Anmerkung vom 22.11.2024:
    In der ursprünglichen Fassung der Pressemitteilung wurde aufgrund eines Schreibfehlers in
    Absatz 4 mitgeteilt, dass der Durchsuchungsbeschluss am 08.08.2024 beantragt wurde. Dies
    wurde korrigiert. Der Durchsuchungsbeschluss wurde tatsächlich am 05.08.2024 beantragt.
    Die Pressemitteilung wurde am 22.11.2024 im 5. Absatz (Datum des Erlasses des
    Durchsuchungsbeschlusses durch das Amtsgericht Bamberg) ergänzt.“

    „Ebenfalls am 02.08.2024 wurde der Sachverhalt von
    der Kriminalpolizeiinspektion Schweinfurt dem Bundesminister Dr. Habeck zur Prüfung der
    Stellung eines Strafantrags mitgeteilt. Strafantrag wurde durch diesen am 12.09.2024 gestellt.“

    Quelle:
    https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/staatsanwaltschaften/bamberg/korrektur_-_pm_46-2024-_sta_bamberg_-_beleidigung_zu_lasten_dr._habeck_-_erg%25C3%25A4nzung_zur_pm_vom_15.11.2024.pdf&ved=2ahUKEwj_2PLe0ueNAxUPSPEDHTObKakQFnoECCIQAQ&usg=AOvVaw2yctfUBgM9NMQd8l6Etcb5

  14. „Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung
    wurde hier durch die Staatsanwaltschaft Bamberg bei Beantragung des
    Durchsuchungsbeschlusses am 08.08.2024 bejaht, da es sich bei Herrn Dr. Habeck um den Bundesminister und Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland handelt und zudem Verdachtsmomente einer antisemitischen Gesinnung des Beschuldigten bestehen. […]
    Staatsanwälte tun staatsanwaltliche Dinge. Für die Beweisführung bei diesen Delikten ist es extrem hilfreich, wenn das Device, mit dem sie ausgeführt wurden, unprepariert sichergestellt werden kann. Ohne ist die Zuordnung weit schwieriger (da hat jemand mein WLAN benutzt, bspw.).

    Aber mir liegt es fern, Staatsanwälte zu verteidigen. Nur haben wir es bei den Rechten mal wieder mit einem Jammern auf hohem Niveau zu tun. Wenn ich mich an die Durchsuchungen (deutlich Plural) von Radio Dreyeckland bspw. erinnere (Anlass: ein Beitrag über die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit dem Verbot der Internetplattform Indymedia Linksunten), dann erscheint mir diese ganze Habeck-und-sein-Troll-Geschichte oberlächerlich. Teil einer breiten Kampagne eben. Oder hier in HH nach der „Pimmel“-Affäre um den Innensenator oder die PlanB-Durchsuchung:
    https://taz.de/Skandaloeser-Polizeieinsatz/!5520469/

    Ich möchte auch auf gar keinen Fall §188 verteidigen, aber diesen gerade zu einer Zeit in den Fokus zu nehmen, in der solche Übergriffe inflationär und konzertiert betrieben werden (wobei die Player dann mitunter in der Größenordnung ganzer Verlagshäuser daherkommen), ist schon bezeichnend. Oder wo sich anderswo Billionäre Plattformen kaufen, um Shitstorms nach Belieben lenken zu können.

  15. FrankD, lesen Sie doch einfach Ihre eigene Quelle. Hausdurchsuchung beantragt durch StA am 8.8., Anzeige erstattet durch Habeck am 12.9. Es bleib also dabei, keine Hausdurchsuchung weil Habeck das wollte. Passt halt nicht in Ihr Narrativ, aber ist halt die Wahrheit. Da Sie aber auch an Menschen-Importe glauben, lassen Sie sich aber bestimmt nicht von solchen nervigen Dingen wie Tatsachen beeinflussen.

  16. @Mr Re:
    Anscheinend hat die Staatsanwaltschaft „von Amts wegen“ ermittelt. Was jetzt zwar nicht beweist, dass Habeck da nicht auf dem kurzen Dienstweg angerufen hätte, aber wenn nicht, verschiebt das das Problem eben mehr zur Staatsanwaltschaft.

    Aus meiner Sicht, und gemessen an den Beleidigungen, die man sonst so bei TwiX und Co lesen kann, war die anlässliche Beleidigung recht harmlos, und es stellt sich zumindest die Frage der Verhältnismäßigkeit.

  17. „Was jetzt zwar nicht beweist, dass Habeck da nicht auf dem kurzen Dienstweg angerufen hätte“

    Sobald die andere Seite bei einer Diskussion anfängt, in Richtung von Verschwörungserzählungen abzudriften, weiß man, dass man recht hat.

  18. @Surfguard:
    Wieso? Wenn ich argumentiere, muss ich solche Argumente wählen, von denen ich hoffen kann, dass die andere Seite sie akzeptiert. Dass Habeck erst nach der Durchsuchung Anzeige erstattete, wird niemanden überzeugen, der an Habecks „Schuld“ glaubt.
    Aber wenn wir uns darauf einigen, dass Habeck dafür nichts konnte, ist die StA da mMn sehr übereifrig gewesen, was eigentlich das größere Problem ist, weil Habeck ja abgewählt wurde, diese StA aber noch da ist.
    Und wenn man sagt, dass die StA in der Frage leider keinen Handlungsspielraum hat, ok, dann sollte man eine Bagatellgrenze einführen.

  19. Habecks berühmter heisser Draht zur Staatsanwaltschaft Bamberg, wer kennt ihn nicht?

    @Mycroft, Sie haben aber schon diesen Halbsatz im Schreiben des Staatsanwaltes gelesen?
    „und zudem Verdachtsmomente einer antisemitischen Gesinnung des Beschuldigten bestehen.“
    Er ist letztlich imho auch wegen anderer Delikte in diesem Komplex verurteilt worden, gar nicht wegen der Beleidigung.
    Was also hätte da eine Bagatellgrenze geholfen?

  20. Täglich werden Menschen rassistisch, sexistisch, transfeindlich etc beleidigt, diskriminiert, gekündigt und erfahren Polizeigewalt. Trotzdem hat es ein laut angezeigtem Vor- und Nachnamen vermutlich weißer Mann geschafft, dass sich die ganze Kommentarspalte um die Grenzen der Freiheit für weiße Männer dreht.

    Wer hat hier also Diskursmacht?

  21. @erwinzk:
    Ebend
    Jammern auf allerhöchstem Niveau.

    Bei der oben. verlinkten Hausdurchsuchung im PlanB hat sich die Polizeibehörde einen Durchsuchungsbefehl auf Halde beschafft, den Wochen später in anderem Kontext gezogen, um dann mit automatischen Waffen im Anschlag und nach Aufbrechen der Wohnungstür ( obwohl die anwesende Wohnungseigentümerin sich erboten hatte diese aufzuschliessen ) auch noch Teile der Wohnung zu durchsuchen, die gar nicht im Beschluss vorkamen. Alles komplett illegal, wie es das Gericht im Nachhinein beschied.
    Beim Radio Dreyeckland wurde der Durchsuchungsbefehl auch willkürlich ausgedehnt und komplett Unbeteiligten wurden die Arbeitsgeräte ( Computer, Laptops ) beschlagnahmt.
    Staatsanwälte tun Staatsanwaltdinge. Nur wenn das Opfer mal eine rechte Lobby hinter sich weiß, wird es zum Angriff auf die Freiheit.

  22. „Er ist letztlich imho auch wegen anderer Delikte in diesem Komplex verurteilt worden, gar nicht wegen der Beleidigung.“
    Mag ja sein, ist aber erstens vom Ergebnis her argumentiert – wenn man lange genug sucht, findet man halt was, also muss es erlaubt sein, beliebig lang zu suchen – zweitens heißt das in der Konsequenz, dass Antisemiten nur mit Konsequenzen rechnen müssen, wenn sie etwas gegen einen Minister sagen (anstatt umgekehrt), und drittens halte ich zumindest die gegenständliche Beleidigung wirklich sehr für eine Ausrede.
    „Was also hätte da eine Bagatellgrenze geholfen?“
    Die Staatsanwaltschaft wäre kein Staat im Staate. Zufällig hat es hier „den Richtigen“ getroffen. Sie selbst kennen Dutzende von Beispielen, wo es die Falschen trifft. Umgekehrt gibt es Millionen von Beispielen, wo jemand schlimmer beleidigt wurde als das jetzt, und keine StA interessiert’s.
    Nervt Sie nicht die Arroganz der Macht? Demnächst sagt irgendwer was despektierliches gegen einen CDU-Minister, mit mutmaßlich demselben Ergebnis.

  23. @Mycroft:
    Kurz gesagt: Nein.
    Mich nervt, wenn die „Arroganz der Macht“ immer nur dann entdeckt wird, wenn sich die Opfer unterirdischer Kampagnen mal zur Wehr setzen.

    Der Typ ist ein notorischer Querulant und Troll. Schön, wenn es auch mal einen von denen trifft.

    Ich kann Ihnen nur raten, Ihren Kompass gelegentlich neu zu justieren – wenn die Nadel seltsamerweise immer nur dann ausschlägt, wenn irgendein weißer Möchtegern-Arier mal die Minimalkonsequenzen seines Handelns zu spüren bekommt.

    Wenn Sie doch so ein ausgeprägtes Rechtsempfinden haben, warum ist es dann so selektiv?

  24. „Der Typ ist ein notorischer Querulant und Troll. Schön, wenn es auch mal einen von denen trifft.“
    Der Typ ist vor allem ziemlich unwichtig. Aber selbst wenn es anders wäre: ethische Urteile sollten nicht von meinem oder Ihren Sympathien abhängig sein.

    „Ich kann Ihnen nur raten, Ihren Kompass gelegentlich neu zu justieren – wenn die Nadel seltsamerweise immer nur dann ausschlägt, wenn irgendein weißer Möchtegern-Arier mal die Minimalkonsequenzen seines Handelns zu spüren bekommt.“ Nicht alles, was gebildet klingt, ist eine Metapher: Kompassnadeln schlagen nicht aus.
    JETZT sind Sie gegen eine Bagatellgrenze und verharmlosen den Vorgang als „Staatsanwälte tun Staatsanwaltdinge“; demnächst, wenn es wen trifft, den Sie leiden mögen, kann ich mich darauf beziehen, dass ich ja schon immer für eine Bagatellgrenze war, egal, wer davon profitiert.

  25. @Mycroft:
    Sie wissen von dem Vorfall, weil ein riesiger Player im Hintergrund daraus eine Geschichte gemacht hat, im Rahmen einer konzertierten Kampagne gegen die Grünen im Allgemeinen, und gegen Habeck im Besonderen.

    Daraufhin den moralisch Überlegenen zu spielen ist weit jenseits von lächerlich. Aber klar, ihr moralischer Kompass hat ausgeschlagen. Ansonsten ist er halt immer auffallend ruhig.

    [Google]
    Übersicht mit KI
    Der Ausschlag einer Kompassnadel beschreibt die Ablenkung der Nadel von ihrer ursprünglichen Position, wenn sie in der Nähe eines magnetischen Feldes ist. Dies liegt daran, dass die Kompassnadel selbst ein kleiner Magnet ist, der sich in Richtung der magnetischen Feldlinien ausrichtet.

  26. Der Ausschlag einer Nadel bezieht sich auf die Nadel einer altmodischen Anzeige (heute ist sowas meist digital), wenn beispielsweise an einem Geigerzähler die Nadel die Skala schlagartig hochzuckt und wieder herunterfällt, sagt man, dass sie ausschlägt. Dies zeigt dann Radioaktivität, also Gefahr an.
    Einen Geigerzähler kann man kalibrieren.

    Eine Kompassnadel ist kein Messgerät im eigentlichen Sinne, da es kein Maß angibt; sie schlägt auch nicht aus, sondern orientiert sich am örtlich stärksten Magnetfeld.
    Einen Kompass kann man nicht kalibrieren. Ihr Metapher ist nur dazu da, Sie intelligent wirken zu lassen.

    „Daraufhin den moralisch Überlegenen zu spielen ist weit jenseits von lächerlich.“ Sie unterstellen mir, dass mein Sinn für Recht und Unrecht nur bei „weißen Möchtegern-Ariern“ reagiert.
    Es ist nicht meine Schuld, dass die StA nur bei Beleidigungen gegenüber Ministern reagiert, insbesondere bei Beleidigungen, die mir egal wären, wenn sie mir gälten. Es ist nicht meine Schuld, dass Habeck irgendwann doch Anzeige erstattet hat, was er nicht musste. Es ist nicht meine Schuld, dass die politischen Gegner der Grünen dergleichen instrumentalisieren, was ziemlich erwartbar ist.
    Aber weil mein Track-Rekord zum Thema „Willkür der Exekutive“ Ihnen anscheinend nicht gut genug ist, soll ich meine Meinung zum Thema nicht sagen.

    Sie hingegen verteidigen etwas, was Sie sonst kritisieren, in Abhängigkeit davon, ob es weiße Möchtegern-Arier betrifft oder nicht.

  27. Wir haben derzeit einen Innenminister, der bekräftigt, Gerichtsurteile ignorieren zu wollen. Wir haben eine bayerische Staatsanwaltschaft, die Carla Hinrichs und vier andere Mitglieder der „Letzten Generation“ wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt hat. Wir haben eine Antifa-Aktivistin im Hungerstreik, die in höchster Eile nach Ungarn verschleppt wurde – bevor am selben Tag das Bundesverfassungsgericht das hätte verhindern können – und der dort nun 24 (!) Jahre Haft drohen, wegen des angeblichen Verprügelns von Nazis auf einer Nazikundgebung.

    Und Sie tragen hier wieder seitenlang der Springerpresse ihr Kampagnenfutter hinterher – wegen eines Soziopathen, dessen Beleidigung der eingesetzten KI der Grünen-Prominenz zum Opfer gefallen ist und der deshalb automatisch angezeigt wurde.

    Ihr Gerechtigkeitsempfinden ist dermaßen verwackelt, dass das Lesen nur noch weh tut.

    Ich kann beim besten Willen nicht so bescheuert sein, diesem Mob – von Springer bis Nius – die Talking Points nachzuplappern, wie Sie das begeistert exerzieren.

    Und zur Kompass-Geschichte: Kommen Sie sich nicht wenigstens manchmal selbst idiotisch vor, wenn Sie so etwas ablassen?

  28. „Wir haben derzeit einen Innenminister, der bekräftigt, Gerichtsurteile ignorieren zu wollen. Wir haben eine bayerische Staatsanwaltschaft, die Carla Hinrichs und vier andere Mitglieder der „Letzten Generation“ wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt hat.“
    Und das habe ich an keiner Stelle verteidigt, weder hier noch anderswo. Es belegt allerdings das Narrativ, das die Obrigkeit unliebsame Meinungen unter Missbrauch oder Umgehung rechtsstaatlicher Mittel unterdrücken würde. Dass es nicht unbedingt unliebsame _rechte_ Meinungen sind, macht die Sache ja nicht besser. Auch wenn Nius und Co das behaupten.

    „Und Sie tragen hier wieder seitenlang der Springerpresse ihr Kampagnenfutter hinterher“ Kontaktschuld? Eine Aussage wird nicht in Abhängigkeit davon wahr oder unwahr, aus welcher Quelle sie kommt.
    „wegen eines Soziopathen, dessen Beleidigung der eingesetzten KI der Grünen-Prominenz zum Opfer gefallen ist und der deshalb automatisch angezeigt wurde.“
    Persönlich ist mir der Mann egal. Ich habe allerdings genug Abstraktionsvermögen, vom konkreten Fall auf die Allgemeinheit zu schließen, und bin nicht der Auffassung, dass das allgemeines Prinzip sein sollte.

    „… zur Kompass-Geschichte: Kommen Sie sich nicht wenigstens manchmal selbst idiotisch vor, wenn Sie so etwas ablassen?“
    Ich sag mal so – wenn KIs nach Beleidigungen, ad hominems und dergleichen suchen und ggfs. die StA alamieren, wird es Sie eher erwischen als mich. B-)

  29. @29: Es ist natürlich grober Unfug zu behaupten, Dobrindt würde Gerichtsurteile ignorieren wollen. Dobrindt setzt die Entscheidung punktgenau um. Es ist lediglich das Narrativ interessierter Kreise, nennen wir sie freundlich „Open-Border-Blase“, aus der Einzelfalleilentscheidung einer zweifelhaft besetzten Kammer eines Verwaltungsgerichts ein Grundsatzurteil konstruieren zu wollen. Zu einem solchen ist die Kammer nicht befugt, im Eilverfahren gleich gar nicht.
    Die ehemaligen Verfassungsrichter Di Fabio und Papier vertreten die Auffassung, dass die Dublin-Verordnungen das deutsche GG bzw. die deutsche Asylgesetzgebung nicht brechen können und Zurückweisungen an den Grenzen selbstverständlich möglich sind. Dieser Rechtsauffassung darf ein deutscher Innenminister durchaus nähertreten. Bis halt ein befugtes Gericht vielleicht grundsätzlich anders entscheidet…

  30. @ #29:
    „Antifa-Aktivistin“

    Unser linksgrüner ÖRR berichtete gestern sehr faktisch und überhaupt nicht vage oder schwammig in 3:37 Minuten:
    https://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/tagesthemen/video-1475602.html

    Am Ende sogar noch ein „RAF“ reingequetscht. Abschließender Satz: „Das OLG Dresden muss noch über die Zulässigkeit der Klage entscheiden.“ Kein Hintergründe dazu, oder so.

    Ich hoffe ja auch auch noch auf einen Artikel hier bei üm über die Berichterstattung über den Verfassungsschutz-Extremismusbericht und wie einfach Dobrindt alle Journalisten auf das Nachplappern von „alles ist gestiegen, alles ist gleich schlimm“ einschwören konnte.
    Arne Semsrott, Volksverpetzer, etc. haben dazu schon was aufgeschrieben.

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