Wie Übermedien KI nutzt

Wir beobachten neugierig, aber mit Skepsis die jüngsten Entwicklungen rund um das Thema „Künstliche Intelligenz“. Gerade im Journalismus sehen wir einen offensiven Einsatz der Technologie zunehmend kritisch. Das hat nichts damit zu tun, dass wir uns neuen Technologien verschließen, sondern speist sich aus den Erfahrungen in unserer täglichen Arbeit. Wir sehen etwa, dass KI:

  • Texte nicht besser, sondern gleichförmiger, austauschbarer und oberflächlicher macht.
  • die sinnlose Content-Produktion im Onlinejournalismus weiter anheizt.
  • journalistische Standards im Namen der Innovation unterläuft.
  • Immer noch sehr viele Fehler bei einfachsten Rechercheaufgaben sowie der Textanalyse produziert.

Das Versprechen vieler Chefredaktionen, dass der Einsatz von KI redaktionelle Ressourcen freisetzen würde, die dann in Recherche und „echten“ Journalismus gesteckt würden, wurde zudem bisher nicht eingelöst. Im Gegenteil.

Gleichzeitig muss das Thema im Hinblick auf den Einsatz entsprechender Tools differenziert betrachtet werden. Denn KI ist nicht gleich KI – auch wenn in den vergangenen Jahren viele unterschiedliche Dinge in einen Topf geworfen wurden.

So werden etwa heute Anwendungen mit dem Label „KI“ versehen, die auch schon früher in ähnlicher Form verwendet wurden. Das betrifft etwa Rechtschreib- und Grammatikprogramme sowie Tools zur Audio-Transkription oder Übersetzung. In solchen und ähnlichen Fällen scheint uns der redaktionelle Einsatz weitgehend unproblematisch.

Unsere KI-Leitlinien

Folgende KI-Leitlinien haben wir daher als Redaktion für Übermedien vereinbart. Diese können jederzeit an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.

  1. Übermedien verwendet grundsätzlich keine KI-Tools, um originäre Beiträge in Text, Audio oder Video zu erstellen. 
  1. Anwendungen, die unter das Label KI fallen, können jedoch eingesetzt werden, um Bearbeitungen an eigenen Beiträgen vorzunehmen. Dabei handelt es sich um Aufgaben, die in vielen Fällen auch schon vor dem KI-Hype von Software unterstützt wurden. Konkrete Beispiele dafür sind: Rechtschreibkorrektur (LanguageTool), Klangoptimierung von Podcast-Aufnahmen (Auphonic), Übersetzung (DeepL), Video-/Audioschnitt oder Transkription.
  1. Redakteur*innen dürfen theoretisch Sprachmodelle wie ChatGPT verwenden, um sich anhand der eigenen Beiträge Ideen für redaktionelle Kurztexte wie Vorspänne, Zwischenüberschriften oder SEO-Teaser ausspielen zu lassen. In der Praxis haben wir allerdings gemerkt, dass die Qualität der Vorschläge unseren Ansprüchen oft nicht genügt.
  1. KI darf ebenfalls genutzt werden, um Illustrationen und Grafiken für Beiträge zu erstellen. Wir verwenden hierzu die Software Canva. Fotorealistische Bilder mit dokumentarischem Anspruch sind davon ausdrücklich ausgenommen.
  1. Beim Thema Recherche befinden wir uns in der Redaktion noch in einer Phase des Experimentierens. Der Zwischenstand: Bei der klassischen Quellenrecherche entsprechen die Resultate meist nicht unseren Standards. Mehr Potenzial sehen wir hingegen in anderen Bereichen, etwa beim Durchsuchen großer Datenmengen.
  1. Übermedien nimmt die redaktionellen Sorgfaltspflichten sehr ernst. Beim Einsatz von KI-Tools gilt das umso mehr. In keinem der oben genannten Fälle wird ein Beitrag ohne akribische und verantwortungsvolle Prüfung durch die Redaktion veröffentlicht.
  1. Keines der eingesetzten KI‑Tools darf mit sensiblen Daten gespeist werden.
  1. In den oben genannten Anwendungsfällen besteht aus unserer Sicht keine Notwendigkeit einer entsprechenden KI‑Kennzeichnung.