Über Rügen (4)

Die „Schwäbische Zeitung“ auf Kollisionskurs mit dem Pressekodex

Tote 16-Jährige: Turn-Talent starbt an Herzversagen
Screenshot: schwaebische.de

Claudia Paganini ist Philosophie-Professorin und Sprecherin der Fachgruppe Kommunikations- und Medienethik in der Deutsche Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft. Sie hat also schon zahlreiche medienethische Fragen gewälzt, zum Beispiel viel über Reality-TV geforscht, ein medienethisches Minenfeld. Über einen Beitrag, den die „Schwäbische Zeitung“ im Mai veröffentlichte, sagt Paganani allerdings: „Der Artikel lässt mich als Medienethikerin fast ratlos zurück.“

In dem Beitrag geht es um eine Turnerin, die im Alter von 16 Jahren an einer Lungenembolie verstarb. Der Presserat hat der „Schwäbischen“ im September deswegen eine Rüge erteilt, es ist bereits die dritte in diesem Jahr.

Die zentralen Sätze des Textes lauten:

  • „Eine Lungenembolie kann Folge einer Corona-Erkrankung sein.“
  • „Allerdings ist derzeit nicht bekannt, ob und und wenn ja wann (…) sich (die Verstorbene) mit Corona infiziert hatte.“
  • „Auch die Corona-Impfung kann eine Lungenembolie zur Folge haben.“
  • „Ob – und wenn ja mit welchem Vakzin – die 16-jährige Sportlerin geimpft war, wurde bislang nicht gesagt.“

Das ist ungefähr so, als würde man bei einer Person, die an einem Herzinfarkt gestorben ist, die Risikofaktoren aufzählen, die zu so einem Tod führen können – und dann anfügen: Ob diese Faktoren auf die verstorbene Person zutreffen, wissen wir aber nicht.

Der Presserat begründet die Rüge damit, dass die Zeitung „über die Hintergründe des Todesfalls spekulierte und damit potenziell das Ansehen der Presse nach Ziffer 1 des Pressekodex schädigte“. Außerdem verstoße die Redaktion „mit ihren Vermutungen“ gegen Ziffer 2, die journalistische Sorgfaltspflicht, wozu Recherche unverzichtbar gehört, und die „Grundsätze der Medizinberichterstattung“ nach Ziffer 14 des Pressekodex. Die ausführliche Begründung der Rüge hat der Presserat noch nicht veröffentlicht.*

„Dekontextualisierung“ von Fakten

Claudia Paganini sagt, der „Schwäbische“-Artikel sei „in höchstem Maße irreführend“, und es sei besorgniserregend, dass „kein Gespür für journalistische Arbeit“ zu erkennen sei. Bei manchen medienethischen Streitfragen könne man die Position der anderen Seite zumindest nachvollziehen; das sei hier nicht der Fall.

Typisch für den Text ist die „Dekontextualisierung“ von Fakten, wie Paganini es nennt. Anders gesagt: Der Autor baute willkürlich zahlenlastige Sätze ein, die zum faktischen Kern des Artikels (der Nachricht vom Tod der Turnerin) in keinerlei Bezug stehen.

Einer dieser Sätze lautet:

„Mit 3,3 Meldungen je 100.000 Impfungen war bei Vaxzevria (AstraZeneca) (…) eine Lungenembolie häufiger als bei den beiden mRNA-Impfstoffen oder bei Johnson&Johnson.“

Um es noch einmal zu betonen: Ob die verstorbene Teenagerin überhaupt geimpft worden war (und wenn ja: wann und mit welchem Stoff), wusste die Zeitung bei Erscheinen des Textes nicht.

Der „Schwäbische“-Autor benutzt solche Zitate als eine Art Pappkamerad. Er benennt nicht einmal seine Quelle präzise: „So heißt es bei Helios, einem der größten Gesundheitsunternehmen und Klinikbetreiber in Deutschland“, lautet die Formulierung zu Beginn seiner „Fakten“-Passage. Ob es sich um eine Studie oder eine Umfrage handelt und auf welcher Datenbasis die Behauptungen fußen – das erfährt der Leser nicht.

Manipulative oder marktschreierische Motivation?

Es ist bereits die dritte Rüge im laufenden Jahr für die „Schwäbische Zeitung“. In den zehn Jahren zuvor hatte es nur eine Rüge gegeben. Und gleich zwei der aktuellen Rügen haben mit einem Autor zu tun – der nun sogar noch befördert wurde. Was ist da los?

Verfasst hat den Beitrag über die verstorbene 16-jährige Turnerin Philippe Debionne. Zu dem Zeitpunkt, als der Text erschien, war er Berliner Korrespondent der SV-Gruppe, zu der unter anderem der „Nordkurier“, die „Schweriner Volkszeitung“ und die „Schwäbische Zeitung“ gehören. Seit 1. September ist Debionne nun Chefredakteur des „Nordkuriers“ und der „Schweriner Volkszeitung“. Bei der Nordkurier-Mediengruppe ist er jetzt auch Teil des Managements. Als die Medienethikerin Paganini, die berufsbedingt eher nicht so vertraut ist mit Personalentwicklungen im Regionalzeitungsgeschäft, von Debionnes Aufstieg erfährt, sagt sie bloß: „Oh Gott!“

Hätte den spekulationsgesättigten Text über die tote Turnerin ein „unerfahrener Autor“ geschrieben, hätte man in Betracht ziehen können, „dass er die journalistischen Grundsätze nicht kennt“, sagt Paganini. Da dies nicht der Fall sei, könne man davon ausgehen, dass er „eine manipulative oder zumindest marktschreierische Motivation“ hatte.

Debionne hat auf eine Anfrage von Übermedien nicht reagiert.

Der SWR berichtete Anfang August, wie ein Kollege aus der „Schwäbischen Zeitung“ Debionne einschätzt: „Ein Redakteur beschreibt ihn als affin für Rechtspopulismus und die ‚Querdenker-Szene‘.“ Das ist ein Etikett, das Debionne nicht passt. In einer „Aktualisierung“ knapp zwei Wochen später schreibt der SWR, Debionne habe „über seinen Rechtsanwalt insbesondere mitteilen“ lassen, „dass er nicht ‚affin‘ für Rechtspopulismus oder die ‚Querdenker-Szene‘ sei“.

„Unterm Strich ganz schön ausgewogen“

In den vergangenen Wochen haben neben dem SWR auch andere Medien ausführlich über die politische Entwicklung bei der Lokalzeitung berichtet. „Medieninsider“ zitierte Journalisten, die sich sorgten, dass aus „ihrer“ Zeitung eine Art „AfD-Postille“ werden könnte. „Zeit Online“ fragte: „Ist die ‚Schwäbische Zeitung‘ zur Bühne für die AfD und Querdenker geworden?“ Auch FAZ, „taz“ und andere befassten sich mit der Zeitung aus Ravensburg.

Chefredakteur Gabriel Kords kommentierte in der eigenen Zeitung, Berichte „über einen vermeintlichen Rechtskurs“ seien „haarsträubender Unsinn“. Lutz Schumacher, der Geschäftsführer der SV-Gruppe, behauptete gegenüber der FAZ: „Unser Angebot ist unterm Strich ganz schön ausgewogen.“

„Ausgewogene“ Berichterstattung – was auch immer man darunter verstehen mag – relativiert allerdings keine Grenzüberschreitungen.

Sucht man in der jüngeren Vergangenheit nach einem Text, der ähnlich Grenzen verletzt wie der „Schwäbische“-Text über die verstorbene Turnerin, stößt man auf einen Online-Beitrag bei „Bild“ über „die 4 Todes-Rätsel von Kalkar“. Den rügte der Presserat im Dezember 2023. In dem Artikel ging es ebenfalls um den Tod eines relativ jungen Menschen, allerdings ohne Querdenker-Beigeschmack. Nachdem ein 29-jähriger in der niederrheinischen Stadt Kalkar aus einem Fenster gestürzt war, fragte „Bild“:

„Wieso fällt man einfach aus dem Fenster? Haben eventuell Drogengeschäfte etwas damit zu tun? Musste Dario F. fliehen?“

Der Presserat stellte „einen schweren Verstoß gegen den Pressekodex fest“, unter anderem wegen fehlender „ausreichender Anknüpfungspunkte“ für diese Spekulationen.

Die Grenzverletzung der „Schwäbischen“ ist allerdings gravierender, weil die Spekulation, jemand sei infolge einer Corona-Impfung gestorben, Leser politisch in die Irre führt. Mehr als ein Rüge aussprechen kann der Presserat aber nicht, es ist die höchste Sanktion, die ihm zur Verfügung steht.

Artikel mit nachträglichen Hinweisen

Über und unter dem gerügten Artikel stehen mittlerweile drei Hinweise. Einer davon lautet:

„Einige Absätze des ursprünglichen Artikels wurden im Zuge einer redaktionellen Änderung am 24.7. entfernt.“

Dieser Vermerk entstand allerdings erst im Oktober, nach einer Anfrage von Übermedien. Chefredakteur Kords, der sei dem 1. September im Amt ist, sagt dazu: „Der Artikel ist im Zuge der Abgabe unserer Stellungnahme [an den Presserat] durch die damals zuständigen Kollegen verändert worden. Dabei ist der eigentlich übliche Änderungshinweis unterlassen worden. Ich habe das jetzt nachgeholt.“

In einem weiteren undatierten „Hinweis“ informiert die „Schwäbische“ über die Existenz der Rüge. Und in einem auf den 15.10. datierten Vermerk macht sie den Kern der Rüge publik. Dort heißt es, „die betreffenden Passagen der Berichterstattung“ seien „bereits am 24.7. aus dem Artikel entfernt“ worden. Was die Leser nicht erfahren: Dass die Redaktion fast die Hälfte des Textes gestrichen hat. Von ursprünglich elf Absätzen sind nur sechs übrig.

So ein „Hinweis“ ist symptomatisch für den wurschtigen Umgang der „Schwäbischen“ mit presseethischen Fragen. Im Juni rügte der Presserat einen Ende Februar erschienenen Text mit der Headline „Hausarzt: ‚Wir brauchen das Schreckgespenst Corona nicht mehr‘“. Zu dem Artikel waren fünf Beschwerden eingegangen.

Vor der Entscheidung hätte die Redaktion zu den Vorwürfen Stellung nehmen können, tat es aber nicht. Seine Rüge begründete der Presserat unter anderem damit, dass „nicht ersichtlich“ sei, dass die „persönlichen Praxiserfahrungen“ des ausgiebig zitierten Arztes „geeignet sind, um repräsentative, allgemein gültige Aussagen und Prognosen zu künftigen pandemiologischen bzw. epidemiologischen Entwicklungen zu treffen“.

Laut Presserat hat die „Schwäbische“ am 11. Juli eine Rüge veröffentlicht, außerdem steht der Text über den Hausarzt nun in einer veränderten Fassung online. Statt eines Hinweises auf die Entscheidung des Presserates steht unter dem Text:

„Einzelne Formulierungen im Text wurden nach der Erstpublikation im Sinne eines besseren Verständnisses von medizinischen Zusammenhängen angepasst.“

Die Redaktion erweckt damit den falschen Eindruck, der Originalartikel wäre für medizinische Laien schwer verständlich gewesen. Tatsächlich hat die Redaktion inhaltlich durchaus verständliche O-Töne des Arztes gestrichen, etwa: „Long-Covid, frisch geborenes Long-Covid aus der letzten Zeit, das gibt es gar nicht mehr“.

Im Fall einer weiteren aktuellen Entscheidung des Presserats ist der beanstandete Beitrag bei der „Schwäbischen Zeitung“ sogar noch prominent sichtbar: ein Video vom Messerattentat von Mannheim, das den vollständigen Tathergang zeigt. Eingebettet ist es in einen Artikel des hausinternen Überfliegers Debionne. Die „Schwäbische“ erwähnt die Rüge zwar (offenbar seit einer Anfrage von „Medieninsider“), will aber aufs Zeigen der Bilder nicht verzichten. Das Video sei „geeignet, die Gefühle der Angehörigen des Verstorbenen und den Jugendschutz zu verletzen“, befand der Presserat.

Problematische Entwicklungen

Was die Angehörigen des verstorbenen Polizisten fühlen, ist der „Schwäbischen Zeitung“ offenbar ebenso egal wie das Leid der Angehörigen der verstorbenen Turnerin. Problematisch ist die Entwicklung der „Schwäbischen Zeitung“ also nicht nur aus politischen Gründen, sondern auch aus berufsethischen. Die „Schwäbische“ ist, neben der „Berliner Zeitung“ und der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, ein weiteres Beispiel dafür, wie lax Regionalzeitungen mit journalistischen Standards verfahren.

Was die Rüge für den Text über die verstorbene 16-Jährige angeht, sagt Chefredakteur Kords: „Ich gehe davon aus, dass wir die Rüge – wie üblich – veröffentlichen werden.“

Eine gewisse Verbundenheit zwischen „Schwäbischer Zeitung“ und dem Presserat gibt es nämlich trotz allem: SV-Holding-Geschäftsführer Lutz Schumacher ist selbst Mitglied in einem der Ausschüsse des Presserats, genauer: in Beschwerdeausschuss drei, der sich schwerpunktmäßig mit Beiträgen beschäftigt, denen die fehlende Trennung zwischen Werbung und Redaktion vorgeworfen wird.

Immerhin: Was das betrifft, ist die „Schwäbische“ in letzter Zeit nicht negativ aufgefallen.


*Nachtrag, 29.10.2024: Mittlerweile liegt uns die die vollständige Begründung des Presserats zukommen lassen. Darin heißt es ergänzend: Der „Umstand“, dass der inkriminierte Beitrag „potenziell das Ansehen der Presse schädigt“, werde „zusätzlich“ dadurch „verstärkt, dass es sich bei der Toten um eine Minderjährige handelt“. Der Presserat gibt in der Begründung auch im Konjunktiv die Stellungnahme der früheren Chefredaktion der „Schwäbischen“ wieder: „Aus presserechtlicher Sicht sei nichts an der Veröffentlichung auszusetzen. Es würden keine falschen Tatsachenbehauptungen veröffentlicht. Der Autor stelle auch keine Spekulationen an (…) Bezogen auf die Gefühlslage der Angehörigen habe der Beschwerdeführer allerdings Recht. Detaillierte Erklärungen zur möglichen Todesursache könnten die Angehörigen in ihrer Trauer weiter belasten.“ Die frühere Chefredaktion versuchte also unter anderem, „presserechtlich“ zu argumentieren – obwohl sich der Presserat gar nicht mit presserechtlichen Fragen beschäftigt, sondern mit presseethischen. Irritierend hier aber vor allem: Was die „Schwäbische“ unter „keine Spekulationen anstellen“ versteht.

9 Kommentare

  1. Das klingt ein bisschen nach einem KI fail. Mir sind in letzter Zeit öfter Artikel in verschiedenen Medien aufgefallen, in die random Fakten eingestreut waren, die mit dem Kern des Artikels nichts zu tun hatten (aber durch einen Begriff aus dem semantischen Feld ausgelöst waren, wie hier zum Beispiel „Lungenembolie“ und „Corona“). Leider habe ich kein Beispiel, weil die sinnlosen Passagen meist ein paar Stunden später heimlich herausgelöscht werden, wenn es doch mal einem Menschen auffällt…. Zum Beispiel stand mal in einem
    Beitrag des rbb zur Festnahme am Flughafen BER eines Mannes, der seine Frau gerötet hatte (August 24) ein Absatz über die Verzögerungen beim Bau des BER (wurde kurz danach gelöscht).

  2. Deutlicher kann man es eigentlich nicht mehr sagen: Querdenker, Schwurbler etc kommt her, hier habt ihr eine Zeitung mit der ihr eurem Käse einen, auf den ersten Blick seriösen Anstrich geben könnt.

    Es ist wirklich bedauerlich dass man anscheinend keine ernstzunehmenden Konsequenzen mehr fürchten muss (zb Einbruch der Auflage weil die Leser fortgehen) wenn man seine Zeitung zum Dummlaberblatt umfunktioniert.

  3. Um Missverständnissen vorzubeugen: Mein erster Beitrag (inkl. Link) ist nicht Pro-Debionne. Danke fürs Lesen :)

  4. Frank Plasberg, der mit dem „Faktencheck“ bei „Hart aber fair“ eine Art des speziellen investigativen Journalismus in den öffentlich-rechtlichen Medien begründete, war auch mal für kurze Zeit bei der Schwäbischen Zeitung in Leutkirch tätig.
    Tradition damit festigen?

Einen Kommentar schreiben

Mit dem Absenden stimmen Sie zu, dass Ihre Angaben gemäß unseren Datenschutzhinweisen gespeichert werden. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.