In dieser Rubrik geben wir Autorinnen und Autoren die Gelegenheit, über ihr persönliches Hasswort zu schimpfen. Eine Redewendung oder Formulierung, die nervt, sinnlos ist oder falsch eingesetzt wird – die aber ständig auftaucht, in Texten, im Radio oder im Fernsehen. Alle Hasswörter finden Sie hier.
Totalverweigerer
„Totalverweigerung“, so nannte man ursprünglich die vollständige Ablehnung des Militärdienstes und aller Ersatzdienste. Dass das Wort „Totalverweigerer“ zuletzt nicht in diesem, sondern im Kontext von Arbeit verwendet wurde, ist bezeichnend, suggeriert es doch indirekt, Arbeiten würde – ganz wie der Militärdienst – eine patriotische Pflicht darstellen. Und in beiden Fällen soll diese „Totalverweigerung“ am Ende bestraft werden. Dabei steckt im Wort „Totalverweigerer“ eine Unterstellung, die Medien reproduzieren, wenn sie den von Politikern geprägten Begriff ebenfalls verwenden.
Los ging es mit Arbeitsminister Hubertus Heil von der SPD. Im Dezember 2023 holte er den „Totalverweiger“ aus der Mottenkiste populistischer Vokabeln und arbeitete im Namen der Schuldenbremse einen Entwurf für ein Gesetz aus: Den Jobcentern sollte ermöglicht werden, bei Menschen, die einen angebotenen Job nicht annehmen, das Bürgergeld (bis auf die Miete) für zwei Monate komplett zu streichen.
Dann kam CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, der so tat, als gäbe es die Sanktionsvorhaben der Ampelregierung gar nicht und der in vermeintlicher Konfrontation praktisch dasselbe forderte: Eine komplette Sanktionierung von „Totalverweigerern“ – und nicht nur auf zwei Monate begrenzt.
Darüber gab es teils empörte, teils schmeichelhafte Berichterstattung, aber kaum solche, die den Kontext in Erinnerung rief: Dass nämlich ein entsprechendes Gesetz längst auf dem Weg war. Zwischen Linnemanns Äußerung am 18. März und der finalen Verabschiedung eines ganz ähnlichen Ampel-Gesetzes im Bundesrat am 22. März lag nicht einmal eine Woche.
Das Thema Cannabis überstrahlte an diesem Tag alles. Um die Sache mit den Sanktionen herauszubekommen, hätte man als Journalist*in extra in einen Unterpunkt des Haushaltsfinanzierungsgesetzes gucken müssen. Für eine Nachrichtenmeldung im Deutschlandfunk am Freitagabend reichte es immerhin, aber ansonsten weitgehend: Stille. Stille angesichts eines sozialpolitischen Skandals.
Nicht nur von SPD und CDU wird das Wort „Totalverweigerer“ verwendet, auch einige Medien übernehmen es weitgehend unkritisch. „Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat die Streichung von Bürgergeld für Totalverweigerer angekündigt“, überschreibt etwa die „Frankfurter Rundschau“ einen ansonsten recht informativen Artikel zum Thema, und auch im FAZ-Podcast nutzt Wirtschaftskorrespondentin Corinna Budras das Wort, ohne es zu hinterfragen. Ihr Gast baut immerhin eine Minimaldistanz auf, indem er von „sogenannten Totalverweigerern“ spricht. Offen bleibt dabei, von wem diese Leute so genannt werden. Und ob das wirklich sein muss.
Einen Schritt weiter sind jene, die sich zumindest um Anführungszeichen bemühen und damit vermutlich andeuten wollen, dass es sich dabei nicht um die eigene Wortwahl handelt, etwa in der „Wirtschaftswoche“ , der „Süddeutschen Zeitung“ oder der „Welt“. Ob den Leser*innen, die während der morgendlichen Busfahrt durch die Nachrichten scrollen, solche Feinheiten auffallen, ist allerdings zu bezweifeln. Das Ansinnen mag löblich sein. Im Endeffekt aber wird damit das Wort „Totalverweigerer“ bloß in Köpfen verankert, ohne darüber aufzuklären, was damit transportiert wird.
Andere untersuchen das Wort immerhin auf seinen Wahrheitsgehalt, wie etwa die „Tagesschau“, wenn sie titelt: „Wie viele ‚Totalverweigerer‘ es wirklich gibt“, oder die „Frankfurter Rundschau“ in ihrem Artikel: „Aktuelle Statistik zeigt, wie viele ‚Totalverweigerer‘ es unter Bürgergeldempfängern tatsächlich gibt“. Und auch das „Handelsblatt“ zitiert einen Jobcenter-Sprecher, der das Wort für „überstrapaziert“ hält. Solche Ansätze erfüllen die journalistische Sorgfaltspflicht insofern, als sie die populistische Vokabel nicht nur in Anführungszeichen setzen, sondern sie einer Art Faktencheck unterziehen – so weit das möglich ist. Aus den Texten wird jedenfalls schnell klar: Ob jemand ein „Totalverweigerer“ ist, ist eine Frage der Bewertung. In welchen Fällen sind Jobablehnungen berechtigt? Darüber kann man diskutieren.
„Jobverweigerer“: auch problematisch
Sandra Maischberger wählt in ihrer Talkshow im Februar einen präziseren Begriff und fragt den Arbeitsminister: „Wie viele solcher harten Jobverweigerer gibt‘s denn eigentlich?“ (Worauf Hubertus Heil dann übrigens zugeben muss: „Sehr wenig.“) Auch die „Tagesschau“ und der „Tagesspiegel“ finden in manchen ihrer Beiträge zu dem Wort „Jobverweigerer“ – allerdings auch ohne distanzierende Anführungszeichen, wenn es heißt: „Vorübergehend kein Bürgergeld für Jobverweigerer“ oder „Sanktionen für Jobverweigerer“.
Bei dem Wort „Jobverweigerer“ wissen Leserinnen und Leser immerhin, was „verweigert“ wird. Die „Totalverweigerung“ suggeriert dagegen letztlich ein Dasein völlig außerhalb der Gesellschaft, ein bockiges Nicht-Kooperieren.
Beide Begriffe sind problematisch, da sie etwas nicht genau Nachweisbares unterstellen. Jemand, der einen Job „verweigert“, kann das schließlich aus vielfältigen Gründen tun: Weil er oder sie einer anderen gesellschaftlichen Aufgabe nachgeht, zum Beispiel Angehörige pflegt oder Kinder betreut. Es kann auch ein gesundheitlicher oder psychischer Notfall dahinter stecken, eine Depression oder ein Todesfall. „Verweigerung“ ist deshalb eindeutig erst einmal eine Unterstellung. Bei „Totalverweigerung“ schwingt zusätzlich mit, man würde sich in Gänze unsozial und unsolidarisch verhalten.
Darin verbirgt sich eine moralische Wertung, obwohl die verurteilte Handlung nur vermutet wird. Die Grundannahme, einerseits: Dass jemand, der nicht arbeitet, unlautere Absichten hat und es aus Verweigerung tut. Und andererseits: Dass Leute, die nicht arbeiten, bestraft gehören. Und zwar so hart, dass die Lebensgrundlage entzogen wird. Wer nicht arbeitet, so die Vorstellung, verdient keinen Strom und kein Essen, oder, drastisch gesagt: verdient es zu hungern und im Dunkeln zu sitzen. Denn es ist davon auszugehen, dass Bürgergeldempfänger*innen nicht unbedingt Erspartes auf dem Konto haben, auf das sie in dieser Zeit zurückgreifen können.
Hubertus Heil staunt denn auch bei Maischberger: Manche verhielten sich so, als sei der Gesetzentwurf „ein Anschlag auf die Menschenwürde“. Man fragt sich, wie würdig Herr Heil sich fühlen würde ohne Essen und Strom.
Der Begriff „Totalverweigerer“ ist deshalb nicht bloß Geschmackssache, sondern gefährlich: Er entmenschtlicht die Bezeichneten so weit, dass es legitim scheint, ihnen die Existenzgrundlage zu entziehen. Dabei ist es völlig egal, ob sie nun eigentlich wirklich Arbeit verweigern oder triftige Gründe haben. Der Überbegriff „Totalverweigerer“ verhindert, wie man auch an der Berichterstattung sieht, dass eine entscheidende Frage gestellt wird: Ist es überhaupt menschlich, irgendjemandem – egal welche Absichten die Person hat, welche Hintergründe, welche Vita – das Essen zu entziehen?
Dem Begriff liegt das neoliberale Dogma zugrunde, man müsse sich seine Grundrechte erstmal verdienen – was der Idee des Grundrechts im Übrigen diametral entgegensteht. Eine Sprache, die diesen meritokratischen Ansatz überwindet, könnte den Beschluss des Gesetzes zum Beispiel so umschreiben: „Marginalisierten kann für zwei Monate die Lebensgrundlage entzogen werden“. Womöglich ergäben sich daraus ganz andere Fragen an Herrn Heil, an die Bundesregierung und ihr Sparpaket – und auch an die CDU.
Die Autorin
Lea Fauth ist freie Journalistin in Berlin. Sie war von 2020 bis 2024 Redakteurin bei der „taz“ und ist als freie Autorin auch im Hörfunk tätig. Nach dem Master in Philosophie und Literatur in Frankreich und Portugal hat sie bei der Deutschen Welle volontiert.
Oh ja. Menschen das rechnerische Minimum zahlen, das man zum Leben braucht, um dann noch was abzuziehen, das ist schon pervers. Wer hat uns verraten? (Christdemokraten reimt sich hier natürlich auch.)
Vor allem: Totalverweigerern drohte meiner Erinnerung nach bis zu 5 Jahren Gefängnis.
Hat sicherlich überhaupt nichts mit irgendwas zu tun, was tatsächlich von jemanden geplant würde…
Danke für diesen, immens wichtigen Artikel.
Die soziale Kälte steigt gefühlt immer mehr.
Und um es klar zu sagen: Bild und Konsorten haben daran einen sehr großen Anteil. Das ewige Ausspielen der Schwächsten der Gesellschaft ist ja den ihr täglich Brot. Da schreit der Pöbel ganz schnell auf und die Politik denkt sie müsste darauf hören. Vermutlich weil sie alle die AFD im Nacken spüren und dann selbst lieber asozial agieren.
Aber für den Neoliberalismus gibt es kaum was besseres, als eine Zwangs-, Sklavenarbeiter Schicht, die nahezu keine Möglichkeiten bekommt aus ihrer prekären Lage rauszukommen.
Die Zahlen zu den Langzeit Hartz 4 Empfängern waren immer sehr erschreckend. Nur ganz wenige haben es wieder in den normalen Arbeitsmarkt geschafft.
Ich bin auch mal in den Genuss eines 1 Euro Jobs gekommen. Da muss man dieselben Arbeiten erledigen wie die Festangestellten Kollegen, bekommt aber nur ein zwanzigstel von deren Lohn. Das hat mit Respekt und Wertschätzung der Arbeit so gar nichts mehr zu tun.
Dazu noch das System der Leiharbeiter, die Idee dahinter war ja gar nicht schlecht aber mittlerweile ist es großteils auch nur noch ein System der Ausbeutung zur Profitmaximierung.
Als persönlich lange Betroffener, musste ich mir da jetzt gerade mal Luft machen
Dazu steuere ich die Hasswortgruppe „soziale Hängematte“ bei, in der er es sich die „Totalverweigerer“ ja ach so gemütlich machen können.
@Peter Sievert (#4):
Zu ergänzen wären noch der „Besitzstandswahrer“ (arme Leute, die nicht ins Elend abgleiten wollen) und sein böser Zwilling, der „Leistungsträger“ (reiche Leute, die sich vom Finanzamt belästigt fühlen).
Das Wort mit dem Kontext ist völlig an mir vorbei gegangen. Ich hab das nur als Bezeichnung der Arbeitsverweigerer Scholz, Lindner oder Wissing gelesen – vermutlich als satirische Reaktion in meiner Blase.
Positiv anzumerken ist: DerBeitrag täuscht nicht einmal vor, dass ihm auch nur ein Minimum an Grundkenntnissen in Bezug auf die Mechanismen des SGB II zugrunde liegt, wenn etwa die Annahme in den Raum gestellt wird, die betroffenen Personen könnten „triftige Gründe“ für ihr Verhalten haben. Das Problem ist aber, dass es an dieser Stelle nicht einmal möglich ist, die gröbsten Unrichtigkeiten zu korrigieren. Und was das Ganze mit Grundrechten und einem – frei erfundenen – „neoliberalen Dogma“ zu tun haben soll, bleibt das Geheimnis der Autorin.
Schöner Artikel. Leider werden wir auch von Verweiger*innen regiert. Das färbt dann nach unten ab.