Weniger Süßigkeiten-Werbung – weniger Medienvielfalt? Glaubt man einer großen Kampagne von Verbänden der Werbebranche, der Lebensmittelindustrie und privaten Medien, ist das geplante Werbegesetz von Cem Özdemir, dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, eine Gefahr für den Journalismus. Denn der Minister will Werbung für Produkte, die sich an Kinder richten und die als ungesund gelten, beschränken.
Kritiker seines Gesetzesentwurfs behaupten, dass dadurch Verlagen und Fernsehsendern künftig Werbeeinnahmen in Milliardenhöhe fehlen werden. Durch „pauschale Werbeverbote“ würden Medien „nicht nur eine der wichtigsten Einnahmequellen“ verlieren, „sondern unsere Gesellschaft auch die zuverlässige Versorgung mit Informationen als Gegengewicht zu Desinformation und Fake News“. So steht es in den Anzeigen der Kampagne, die seit voriger Woche in verschiedenen Medien erscheinen.
Doch ist da überhaupt was dran? „Wir haben hier eine Situation, in der sich jeder seine eigene Wahrheit schafft“, sagt Martin Rücker im Übermedien-Podcast. Der freie Journalist findet, dass bei der Debatte um das geplante Junk-Food-Werbeverbot die „Grenzen der Redlichkeit“ überschritten werden. Die Beteiligten hätten sich längst von einer „gemeinsamen Faktenbasis“ verabschiedet. Stattdessen werde Stimmung gemacht, natürlich auch bei „Bild“ – wie so oft, wenn es um den Esskulturkampf geht.
Was hat es mit dem geplanten Werbeverbot eigentlich auf sich? Wie berichten Medien darüber? Und welche Wirkung könnte so ein Gesetz eigentlich haben? Darüber reden Holger Klein und Martin Rücker im Podcast.
Die neue Folge „Holger ruft an …“ hören Sie hier:
(Sie können den Podcast auch über die Plattform oder App Ihrer Wahl hören. Hier ist der Feed.)
Der Gesprächspartner
Martin Rücker ist freier Journalist in Berlin. 2022 hat er im Econ-Verlag sein Buch „Ihr macht uns krank“ über deutsche Ernährungspolitik veröffentlicht. Rücker war bis Anfang 2021 Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch, er schreibt unter anderem regelmäßig für die „Frankfurter Rundschau“.
Ein sehr klassischer Fall von „Betteridges Gesetz der Überschriften“, isn’t it?