Verwertungsgesellschaft Wort

Mehr ist weniger: Die Tantiemen der VG Wort schrumpfen, die Probleme wachsen

VG Wort-Logo mit Emoji davor, dass von Dollarzeichen in den Augen und fröhlich in ernüchtert und traurig wechselt
Logo: VG Wort; Montage: Ü

Ende September schüttet die VG Wort Tantiemen an Journalist*innen aus. Der Betrag pro Online-Text sinkt dabei erheblich. Das liegt nicht nur an der Masse an gemeldeten Texten. Die VG Wort steht nun vor einem Berg von Fragen: Wie kann eine gerechtere Verteilung aussehen? Wie geht man mit fragwürdigen Praktiken großer Medienkonzerne um? Und was ist eigentlich mit Texten, die mit Hilfe von KI geschrieben werden?


Es haben sich schon sehr viele Menschen den Kopf darüber zerbrochen, welche Probleme es mit sich bringt, dass immer mehr Medienbeiträge entstehen. Zu den weniger beachteten Folgen der Überproduktion gehören die sinkenden Tantiemen der Verwertungsgesellschaft Wort.

Weil immer mehr Beiträge im Metis-System der VG Wort gemeldet werden, sinkt bei der kommenden jährlichen Ausschüttung für Online-Artikel der Betrag erheblich. Ende September, wenn die Tantiemen überwiesen werden, wird die Freude bei Journalist*innen also gedämpfter ausfallen als sonst um diese Jahreszeit.

2021 gab es für einen gemeldeten Beitrag noch 45,00 Euro. Im Jahr 2022 waren es immerhin noch 43,86 Euro. Bei der nun anstehenden Ausschüttung wird es nach Übermedien-Informationen rund ein Viertel weniger geben als im Vorjahr: Nur noch 33,34 Euro zahlt die VG Wort pro Online-Beitrag aus.

Da die Kuchenstücke für die einzelnen Wahrnehmungsberechtigten kleiner werden, stellt sich nun verstärkt die Frage, ob die Verteilung der Tantiemen gerecht erfolgt: Wer bekommt, wenn man das Gesamtwohl betrachtet, zu wenig, wer profitiert von Unwuchten?

Die Schlechterstellung der Online-Only-Fraktion

Die finanzielle Kluft zwischen Print- und Online-Journalisten mag in den vergangenen Jahren kleiner geworden sein. Aber die VG Wort hat diesbezüglich noch Arbeit vor sich. Bei den Veröffentlichungen in gedruckten Zeitungen und Publikumszeitschriften, die man in der Kategorie „Presse-Repro“ meldet und für die es jeweils bei der Sommer-Ausschüttung der VG Wort Geld gibt, erhalten die Urheber 82,5 Prozent der Tantiemen und die Verlage 17,5 Prozent.

Bei der Metis-Ausschüttung, also der für die Online-Beiträge, ist das Verhältnis für die Urheber deutlich ungünstiger: Sie bekommen für Artikel ohne Paywall 70 Prozent von den Tantiemen, 30 Prozent gehen an die Verlage. Steht ein Text hinter einer Bezahlschranke, entfallen zwei Drittel des Betrags auf die Autor*innen und ein Drittel auf die Verlage.

Leidtragende sind vor allem Autor*innen, die gar keine Texte bei gedruckten Medien (mehr) veröffentlichen. Zukunftsweisend wirkt das nicht.

Die Hartleibigkeit der Öffentlich-Rechtlichen

2022 verabschiedeten 93 Prozent der Mitglieder der VG Wort einen Antrag. Sie appellierten darin an die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender, mit den Verwertungsgesellschaften zu kooperieren. Hintergrund: Seitdem die VG Wort 2009 die Metis-Zählpixel eingeführt hat, die erfassen, ob ein Text im Netz die für die Tantimen-Ausschüttung notwendige Zahl von 1.500 Zugriffen erreicht, weigern sich die öffentlich-rechtlicher Sender, diese einzusetzen. Eines der ältesten Probleme, mit denen sich die VG Wort herumschlagen muss.

Journalist*innen, die frei Texte für die Webseiten von ARD und ZDF schreiben, bekommen für diese Arbeit also keine Tantiemen aus der Metis-Ausschüttung – und sind somit gegenüber Autor*innen von Verlagsmedien benachteiligt. Aber auch dort gibt es noch urheberunfreundliche Unternehmen. Beispiele: Die Mediengruppe NOZ/MHN („Neue Osnabrücker Zeitung“, „Flensburger Tageblatt“), die „Mitteldeutsche Zeitung“ und der „Freitag“. Auch sie bauen bisher keine Zählpixel in ihre Online-Artikel ein.

Auf die Frage, warum es keine Zählmarke in seine Textbeiträge setze, teilt das ZDF mit, das eigene Haus sei „nicht als Verlag einzustufen“. Das stimmt natürlich, aber in einer Zeit, in der Verlage schon lange Bewegtbild- und Audioformate anbieten und Sender geschriebenen Text, ist das eine allzu bequeme Antwort.

Auch sei, wer Texte verfasse, „die nicht mit einem Metis-Zähler ‚verpixelt‘ sind“, von den Zahlungen der VG Wort nicht „ausgeschlossen“, betont der Sender. Stimmt ebenfalls. Die Urheber*innen können an der sogenannten Sonderausschüttung teilnehmen, die ebenfalls Ende September über die Bühne geht. Diese Zahlungen fallen aber gering aus, die Höchstgrenze wird nach Übermedien-Informationen in diesem Jahr bei 1.632 Euro liegen.

Der WDR, der für das Thema Metis-Zählpixel innerhalb der ARD federführend zuständig ist, nennt als „wesentlichen Grund“ für die öffentlich-rechtliche Verweigerungshaltung: „Für die beitragsfinanzierten Rundfunkanstalten“ würden „mit einem Einsatz der Metis-Zählpixel erhebliche Aufwände für Implementierung, Betreuung und Metadaten-Pflege einhergehen“.

Das sind Scheinargumente für viele Kritiker aus dem Umfeld der VG Wort, die – wie fast alle Gesprächspartner, die für diesen Text zur Verfügung standen – nicht namentlich genannt werden möchten. Die Öffentlich-Rechtlichen, sagen sie, scheuten die Pixel, weil sie gegenüber der Verwertungsgesellschaft ihre Nutzungszahlen nicht preisgeben wollen.

Mehrfaches Kassieren für wortgleiche Texte

Noch relativ neu ist die Kritik an der VG-Wort-Meldungs-Strategie großer Regionalzeitungsgruppen, die aus unterschiedlichen Teilen der Medienbranche kommt. Ippen und Funke, um zwei Beispiele zu nennen, veröffentlichen auf mehreren Webseiten wortgleiche Texte. Das wäre nicht zu beanstanden, so lange für die identischen Artikel auch identische Zählmarken verwendet werden – sie also für die Ausschüttung wie ein Text behandelt würden.

So halten es Funke und Ippen auch in der Regel – aber eben nicht immer. Patrick Scheidt, Verwaltungsdirektor der VG Wort, sagt: Wenn eine Mediengruppe aus „mehreren wahrnehmungsberechtigten Verlagen“ bestehe, dann dürfe „jeder dieser Verlage eine unterschiedliche Zählmarke setzen.“ Das ist bei den zahlreichen Einzelunternehmen unter den Dächern von Ippen und Funke der Fall, und das machen sich die beiden Konzerne zu Nutze.

Auf eine grundsätzliche Anfrage zur Ausschüttungsanmeldung von mehrfach verwendeten Texten haben Funke und Ippen nicht reagiert. Schauen wir uns daher aktuelle Beispiele an: Ippen veröffentlichte in dieser Woche den Text „Mehr als 100 chinesische Kampfflugzeuge bedrängen Taiwan“ auf vier Webseiten seines Imperiums mit jeweils unterschiedlichen Zählmarken – bei der „Frankfurter Rundschau“, dem „Münchener Merkur“ der „Kreiszeitung“ aus Syke und der „Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen“. Auch bei dem jeweils dort online erschienenen Text „Kölner Paar hilft nach Erdbeben in Marokko – ‚ganze Dörfer sind einfach weg’“ sind unterschiedliche Pixel eingebaut. Die Zählmarken werden sichtbar, wenn man in der Entwickler-Konsole des Browsers auf „Seitenquelltext einblenden“ klickt und dann nach „vgwort“ sucht.

Auch die Funke-Mediengruppe setzt mit Clickbait-Texten offenbar auf mehrfache Tantiemen-Ausschüttung. Der Text „‚Gefragt – Gejagt‘-Zuschauer deutlich: ‚Wirklich erschreckend’“ erschien kürzlich bei „derwesten.de“, „news38.de“, „thüringen24.de“ und „moin.de“ – mit vier verschiedenen Zählmarken. Den Text „Kaufland verschenkt Geld an Kunden – es könnte dir bei jedem Einkauf passieren“ präparierten Funkes Leute ebenfalls für eine mehrmalige Ausschüttung, er erschien bei drei der genannten Reichweitenplattformen.

Neuer Pixel, neues Glück

Warum tun Ippen und Funke das? Wahrscheinlich, weil mit jedem zusätzlichen Pixel zusätzliche Tantiemen fließen, sofern auf jede einzelne Veröffentlichung mindestens 1.500-mal zugegriffen wird. Geht man von den diesjährigen Tantiemen von 33,34 Euro pro Text aus und davon, dass der Beitrag zum China/Taiwan-Konflikt bei den vier Ippen-Portalen jeweils die Mindestzugriffszahl erreicht, dann fließen rund 133 Euro, die unter Autor und Verlag aufgeteilt werden. Für einen Text zum China/Taiwan-Konflikt etwa beim „Spiegel“ oder bei der taz würden dagegen nur 33,34 Euro an Autor und Verlag fließen. Weil die Artikel, die beim „Spiegel“ oder bei der taz erscheinen, halt in aller Regel auch wirklich nur dort erscheinen.

Bei Clickbait-Texten kommt außerdem hinzu: Die Grundlage dafür, dass Geld von der VG Wort an Urheber und Verlage fließt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Text privat vervielfältigt wird. Die Tantiemen dienen dazu, die Zweitnutzung eines Beitrags zu vergüten. Aber wie wahrscheinlich ist es, dass jemand Clickbait-Texte kopiert? Wer etwa den Text unter der Überschrift „‚Gefragt – Gejagt‘-Zuschauer deutlich: ‚Wirklich erschreckend‘ liest, erfährt, was „ein Nutzer bei Twitter“ geschrieben habe: „Also wenn man ‚Gefragt – Gejagt‚ oder ‚Quizduell‘ schaut, ist das Niveau bei bei [sic] ‚Wer wird Millionär?‘ wirklich erschreckend.“ Im Text steht somit das größtmögliche Gegenteil von dem, was die Überschrift suggeriert. Clickbait-Texte sollen nur Werbung blühen lassen, sie wollen gar nicht kopiert werden.

Lässt sich eine Regelung finden, die ausschließt, dass für einen wortgleichen Text mehrfach Geld der Verwertungsgesellschaft fließt? Engagierte Mitglieder fordern, dass Verlage in einer Selbstverpflichtung den Verzicht auf die zwar formal korrekten, aber praktisch grenzwertigen Praktiken erklären. Andere Mitglieder sehen den Verwaltungsrat in der Pflicht. „Bis zur nächsten Mitgliederversammlung“ müsse eine Lösung gefunden werden und man einen entsprechenden Antrag zur Abstimmung vorbereiten, sagt ein Journalist, der das Innenleben der VG Wort seit Jahren gut kennt. Bis dahin könne man nur „die Faust in der Tasche ballen“.

Die Mitglieder, die für die Berufsgruppe 2 („Journalisten, Autoren und Übersetzer von Sachliteratur“) im Verwaltungsrat sitzen, müssen allerdings abwägen. Schließlich vertreten sie die Interessen von zwei Fraktionen: zum einen freie Autor*innen, die die teilweise relativ hohe VG-Wort-Ausschüttung für zum Beispiel Ippen- und Funke-Texte als angemessene Kompensation für niedrige Verlagshonorare sehen, zum anderen jene, die die Ausschüttungspraxis für ungerecht halten, weil ihre Texte nur an einem Ort erscheinen.

Tantiemen für Kollege KI?

Mit einer Frage, die derzeit in allen Diskussionen aufpoppt, in denen der Wert geistiger Schöpfung eine Rolle spielt, muss sich auch die VG Wort befassen: Wie geht man um mit Beiträgen, die unter Beteiligung Künstlicher Intelligenz entstehen?

Zu den Branchenteilnehmern, die sich gern zu KI äußern, gehört die Ippen-Gruppe. In der Juni-Ausgabe des „journalist“ sagte Markus Knall, der Chefredakteur von Ippen Digital: „Bis Ende April sind bei uns mehrere hundert Beiträge erschienen, die in irgendeiner Weise KI unterstützt hat“. Auf die grundsätzliche Frage von Übermedien, ob Ippen mit Hilfe von KI entstandene Texte für die Metis-Ausschüttung meldet, hat das Unternehmen aber nicht reagiert.

Im April sagte Knall gegenüber Übermedien: „Wir kennzeichnen jeden Text, selbst wenn nur kleine Abschnitte mit KI-Hilfe generiert wurden“. Nur fällt diese Kennzeichnung sehr unterschiedlich aus:

Mal findet man unter einem Text die Information, dass ein Beitrag „mithilfe maschineller Unterstützung erstellt und von der Redaktion geprüft“ worden sei, während oben ganz klassisch ein Autorenname steht. Beispiel: „Fisch eines YouTube-Streamers begeht Kreditkartenbetrug im Nintendo-Shop“, erschienen bei „ingame.de“. Bei anderen Texten (wie diesem im „Remscheider General-Anzeiger“) fehlt dagegen die Autorenzeile – stattdessen steht unten, dass der Text „vor der Veröffentlichung von der Redakteurin Juliane Gutmann sorgfältig überprüft“ wurde. Bei einem Text bei „landtiere.de“ kombiniert Ippen beide Varianten: oben der Autorenname, unten noch einmal dieselbe Person in der Überprüfer-Rolle.

Für meldefähig bei der VG Wort hält man diese Texte bei Ippen allemal: Ein Zählpixel ist in allen vier Artikeln eingebaut. Auch hier gilt: Wenn die Zugriffszahlen stimmen, werden 2024 für diese Artikel Tantiemen fließen. Aber sollten sie? Die Angaben, die der Verlag zu den genannten Texten veröffentlicht, lassen jedenfalls keinen Rückschluss darauf zu, ob hier jemand eine urheberrechtlich schützenswerte Leistung erbracht hat.

Hat ein Redakteur einen Text bloß „geprüft“ oder „sorgfältig überprüft“, wäre das vergleichbar mit dem Redigat oder der Schlussredaktion eines Textes. Wer den Text einer Kollegin oder eines Kollegen redigiert oder auf Fehler überprüft, bekommt allerdings kein Geld von der VG Wort – und es sollte daher auch keines dafür geben, wenn ein Redakteur das Werk einer KI „redigiert“.

Worauf sich die VG Wort verständigen müsste: Kriterien, die festlegen, ab wann Personen oder Medienunternehmen für einen Text, an dem sowohl Menschen als auch KI beteiligt waren, Tantiemen kassieren dürfen.

Die VG Wort hat in Sachen KI allerdings erst spät reagiert. Im Juni hat der neu gewählte Verwaltungsrat beschlossen, eine Arbeitsgemeinschaft KI einzurichten. Am vergangenen Donnerstag tagte diese AG zum ersten Mal; Beobachter gehen davon aus, dass sie sich maximal zweimal pro Jahr treffen wird. Wenn die AG richtig ins Laufen gekommen ist, könnten im sich rasant verändernden Bereich KI schon ganz andere Fragen auf der Tagesordnung stehen als die, die man derzeit angeht.

Die überkommenen Regeln für TV-Autoren

Nach der ersten diesjährigen VG-Wort-Hauptausschüttung im Sommer war eine kleine Gruppe von Wahrnehmungsberechtigten besonders zerknirscht: Synchronautoren, die für den Kika arbeiten. Der Grund: Für ihre Arbeit für den Spartenkanal sahen sie erstmals keinen Cent. Das liegt daran, dass Autoren nur dann Tantiemen erreichen, wenn die Leistung für einen Sender erbracht wird, der bei der linearen TV-Nutzung, die die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) misst, einen Gesamtjahres-Marktanteil von mindestens 0,8 Prozent erreicht. Und der Kika lag im Jahr 2022 erstmals darunter.

Dass es eine Bemessungsgrenze gibt, ist nachvollziehbar. Aber abgesehen davon, dass die Messung der linearen Nutzung grundsätzlich nicht das Maß aller Dinge für eine Ausschüttung an TV-Autoren sein sollte, ist die derzeitige Regelung mit Blick auf den Kika besonders bizarr: Der Kika sendet nur 15 Stunden am Tag für eine altersmäßig klar definierte und quantitativ kleine Zielgruppe, für die die lineare Fernsehnutzung eine geringe Rolle spielt – um im GfK-Jahresmarktanteil-Rennen muss er mit 24/7-Sendern konkurrieren, die die Gesamtbevölkerung anpeilen. Bei den 3-13-Jährigen kam der KiKa 2022 übrigens auf einen linearen Marktanteil von knapp 16 Prozent.

Der Kollateralschaden der derzeitigen Regelung besteht darin, dass ausgerechnet Autor*innen, die dazu beitragen, den Bildungs-Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erfüllen, nicht gerade dazu motiviert werden, in diesem Bereich weiter zu arbeiten. Nun könnte man natürlich einwenden, dass dies ein inhaltliches Argument ist und die Qualität von Inhalten bei der Ausschüttung von VG-Wort-Tantiemen keine Rolle spielen darf.

Andererseits: Es gibt im Bewegtbildbereich eine weitere nicht zwingend plausible Regelung, die auf einer inhaltlichen Bewertung basiert: die Ungleichbehandlung von Animation und Realfilm. Die von Betroffenen so genannte Zeichentrick-Klausel beinhaltet nämlich, dass Synchronautor*innen von Animationsfilmen nur die Hälfte der Tantiemen einstreichen, die für Realfilme tätige Kolleg*innen bekommen.

Lösungen gibt es auch

Fragwürdige Zählmarkennutzung, Clickbait, KI, Kika – mit diesen Schlagworten sind unterschiedliche Probleme unterschiedlichen Ausmaßes verbunden. Ganz zu schweigen davon, dass es für Podcaster und die Autorentätigkeit für Streaming-Anbieter bisher noch keine Tantiemen gibt. Kein Wunder, dass ein engagiertes Mitglied sagt: „Die VG Wort steht vor einem Berg von Fragen.“

Nun ist es aber nicht so, dass die VG Wort nur tatenlos vor diesem Berg steht. Sie nimmt auch Ungerechtigkeiten in Angriff, im März 2021 zum Bespiel. Seitdem können auch Journalistinnen und Journalisten, die für Nachrichtenagenturen schreiben, mit ihren Texten an der regulären Metis-Ausschüttung teilnehmen. Das war vorher aus technischen Gründen nicht möglich. Im vergangenen Jahr stellte die VG Wort 20 Millionen Euro für Nachzahlungen an Agenturjournalisten zurück. „Im Sommer haben wir für die Jahre 2019, 2020, 2021 ausgeschüttet. Jetzt im September schütten wir regulär für Werke aus dem Jahre 2022 aus“, sagt VG-Wort-Verwaltungsdirektor Scheidt.

Auch wenn sich also die Mehrheit der Journalist*innen im September aufgrund gesunkener Tantiemen leicht grämen wird: Bei den Kolleg*innen der Nachrichtenagenturen, die im Sommer über erkleckliche Nachzahlungen jubeln konnten, wird die Stimmung besser sein. Für sie ist der warme Regen der Verwertungsgesellschaft immer noch ungewohnt.

 

Nachtrag, 28.9.23: Funke reagierte auf diesen Artikel am 26. September und teilte uns mit: „Sie schreiben implizit, dass Funke durch die mehrfache Publikation von Texten auch mehrfach VG-Wort-Einnahmen erzielen möchte.“ Das sei „so nicht korrekt.“ Es stimme zwar, „dass derselbe Artikelinhalt auf mehreren Nachrichtenangeboten von Funke Digital mit unterschiedlichen Zählmarken ausgeliefert wurde“. Die „Ursache“ sei der Einsatz „eines neuen CMS ab 2022, bei dem die Funktion zur Generierung der VG-Wort-Zählmarke ursprünglich nur unzureichend abgebildet war“.

Die „Meldung und Zuordnung der Zählmarke an die VG Wort mit einem Inhalt, der Autorin bzw. dem Autor und dem herausgebenden Medium“ sei „für die betreffenden Inhalte ausschließlich für das ursprünglich produzierende Medium“ erfolgt – „und nicht, wie implizit behauptet, für alle Nachrichtenangebote, für alle Nachrichtenangebote, auf denen der Inhalt verbreitet wurde“.

Die Mail wirft jedoch Fragen auf. Während bei „einem Text, der auf mehreren Seiten eines Verlages einsteht“, durch eine „identische Zählmarke die Zugriffe kumuliert werden“ (so die VG Wort am 19. September auf Übermedien-Anfrage), beginnt mit jeder weiteren Zählmarke eine neue Zugriffszählung. Funke sagt nun im Prinzip: Im Ergebnis läuft bei uns die Setzung identischer Pixel und unterschiedlicher Pixel aufs Gleiche hinaus.

Wir haben bei Funke nachgefragt: „Wenn es de facto keinen Unterschied macht, ob bei identischen Texten die Zählmarken identisch oder unterschiedlich sind – warum setzt Funke dann bei identischen Texten mal identische Pixel und mal nicht?“ Funke antwortete: „Es sind einfach technische Gründe. Das ist aber auch nicht relevant – denn der Kern ist ja: Gemeldet wird nur einmal, alles ist korrekt und von der VG Wort auch geprüft und freigegeben.“ 

Hinzu kommt: Bei der Mehrfach-Ausspielung eines Textes mehrere Zählpixel zu verwenden und dann später eine „Zuordnung der Zählmarke“ vorzunehmen, um die eigentliche Funktionsweise eines zusätzlichen Pixels gewissermaßen zu korrigieren – bringt einen erheblichen Aufwand mit sich.

5 Kommentare

  1. Ich hatte mal als freier Autor einen Artikel in einem Magazin veröffentlicht und später wurde dieser leicht verändert in einem anderen publiziert (als Zweitverwertung hat man mir nur die wenigen Ergänzungen honoriert). Beide liefen unter demselben Titel. Die zweite Einreichung wurde von der VG Wort abgelehnt. Ist aber schon länger her. Gibt es hier Unterschiede zwischen Print und Digital?

  2. @Nils Ich bin Mitglied der Verwaltungsrats für die Berufsgruppe 2. Grundsätzlich sind meiner Kenntnis nach auch Zweitverwertungen im Print-Bereich separat meldefähig, wobei es in der Presse-Repro Regelungen für Redaktionsnetzwerke und Agenturen gibt.

    Ohne zu wissen, wie das bei Dir begründet wurde, lässt sich also nicht sagen, ob das bei Dir richtig gelaufen ist.

  3. Die Sonderausschüttungen der VG Wort für Onlinetexte ohne Zählpixel sind keineswegs so unbedeutend, wie in dem Beitrag dargestellt. Denn dabei werden auch solche Onlinetexte vergütet, die weniger als 1.500 Zugriffe hatten. Bei der Ausschüttung im Herbst 2022 für das Jahr 2021 bekam man zum Beispiel 20 Euro, wenn auf irgendeiner Webseite mindestens ein eigener Text veröffentlicht wurde – egal, wie oft er angeklickt wurde. Ab 21 Texten auf einer Webseite gab es 60 Euro, ab 61 Texten sogar 120 Euro.
    Ein weiterer Vorteil der Sonderausschüttung: Hier zählen auch ältere Texte mit, solange sie weiterhin auf der jeweiligen Webseite stehen. Sie können von den Autor:innen jedes Jahr wieder neu für die Sonderausschüttung gemeldet werden, auch wenn man vielleicht gar keine neuen Artikel mehr geliefert hat. Es hat also durchaus auch seine Vorteile, wenn Verlage oder Sender keine Zählpixel in Onlinetexte einbauen. Fraglich ist allerdings, ob es überhaupt angemessen und gerecht ist, wenn man auch für Texte aus früheren Jahren jedes Jahr wieder neue Vergütungen aus der Sonderausschüttung erhält.
    Ärgerlich finde ich auf jeden Fall, dass die VG Wort die Teilnahme an der Sonderausschüttung unnötig erschwert: Wer regelmäßig für dieselben Redaktionen arbeitet, kann seine Meldungen aus dem Vorjahr nicht einfach ins neue Jahr hinüberkopieren, sondern muss für jedes Jahr wieder ein neues Online-Meldeformular für jede einzelne Webseite ausfüllen. Bei jeder dieser Meldungen muss man mehrere Häkchen setzen (z.B. zum Akzeptieren der Teilnahmebedingungen), die man nicht voreinstellen kann, so dass man sie Meldung für Meldung wieder neu anklicken muss – eine nervige Fließbandarbeit. Leider ist die VG Wort bisher nicht bereit, dieses umständliche Verfahren zu vereinfachen.

  4. @Eckhard Stengel Ich nutze nun einfach mal das kollegiale Du, und bitte um einen Hinweis, wenn das unwillkommen ist.

    Herzlichen Dank für Deine Ausführungen. Vorab: Alles, was ich schreibe, kann immer nur der letzte Stand meiner Gedanken sein. Denn die Verteilungssystematik der VG Wort ist mit der Zeit so komplex geworden, dass ich zumindest immer wieder Neues entdecke.

    Beide Online-Ausschüttungen sind in den vergangenen Jahren für viele sehr wichtig geworden, und die Bedeutung stieg mit den Quoten und der Höhe der Ausschüttungen.

    Alle können in den Geschäftsberichten der vergangenen Jahre sehen, dass die regulären Einnahmen nicht substanziell steigen, von Nachzahlungen einmal abgesehen. Hinzu kam in den vergangenen Jahren die Auflösung von Rückstellungen.

    Die Gesamtsumme X, die dann auf alle Ausschüttungsbereiche aufgeteilt wird, wird also nicht mehr. Was aber stark steigt, ist die Zahl der Texte, die die Mindestzugriffe erreichen sowie die Zahl der Meldungen zur Sonderausschüttung und / oder die Menge der Faktoren, die insgesamt gemeldet werden. Denn die Texte „kumulieren“ ja über die Jahre hinweg.

    Leider fehlt es mir hier an belastbaren Zahlen, aber die informierte Vermutung liegt nahe, dass die Sonderausschüttung durchaus, aktuell, die bessere Wahl sein kann, und zwar beispielsweise bei Texten mit lokalem oder regionalem Bezug, die wahrscheinlich im Netz auf Grund ihrer recht kleinen Zielgruppe nicht die Mindestzugriffe erreichen würden. Anekdotisch wurde mir mehrfach berichtet, dass die Umstellung auf Zählpixel auch bei Medien mit nationaler Bekanntheit aber starkem regionalem Bezug dazu geführt hat, dass es für einen Teil der online veröffentlichten Texte gar nichts mehr gab.

    Auf der anderen Seite haben wir in der Sonderausschüttung aber auch die Situation, dass die Anforderungen an Webseiten und Texte, die gemeldet werden können, sehr einfach gehalten sind. Nur wenige Bedingungen müssen erfüllt sein und es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der gemeldeten Texte heute bereits sehr alt ist und die Vervielfältigungsrelevanz, falls sie jemals bestand, längst nicht mehr besteht.

    Man kann also davon ausgehen, dass die Sonderausschüttung in den kommenden Jahren immer weniger Geld bringen wird, weil es nur zweieinhalb Möglichkeiten gibt: Entweder man reformiert sie. Oder man zwackt Geld aus anderen Ausschüttungsarten ab. Oder es kommt mehr Geld rein.

    Aber die zweieinhalbte Option ist eben nur eine halbe Lösung: Denn die Einnahmen müssten erstmal im zweistelligen Prozentbereich steigen, um den Niedergang überhaupt aufzuhalten, pro Jahr. Und dann müssten sie nochmal zusätzlich im zweistelligen Prozentbereich steigen, um wieder dahin zu kommen, wo wir hergekommen sind.

    Erschwerend kommt hinzu: Einige gehen bislang leer oder mit nur sehr wenig aus. Auch die Wissenschaftler*innen und die Mitarbeiter*innen bei öffentlich-rechtlichen Sendern müssen sich mit den Mehrwerdenden ums gleiche Geld in der Sonderausschüttung drängeln. Und für Podcasts, Online-Videos und anderes gibt es überhaupt nichts, wobei ich hier nicht bewerten möchte, ob dies vor dem Hintergrund der urheberrechtlichen Vorgaben berechtigt wäre.

    Schwierig ist in diesem Zusammenhang, dass sich Gleiches von Gleichem im Verteilungsplan oft abgekoppelt hat: Man hat also sehr ähnliche Ausschüttungsarten, die sich nicht mehr in Relation zueinander setzen lassen. Zum Beispiel Sachbücher und Buchbeiträge: 300 Normseiten als Buchbeitrag würden nach Verlagsbeteiligung 900 Euro bringen (Stand: Quoten 23 für 22). 300 Normseiten als Buch bringen nach VB 700 Euro.

    Und das Verhältnis von regulärer Ausschüttung zur Sonderausschüttung ließ sich nie in eine Relation zueinander stellen. Sie war ja meines Wissens nach auch vor allem als Übergangslösung gedacht, bis alle den Segen der Zählpixel erkannt haben würden.

    Es ist eine schwierige Aufgabe, dieses Rätsel zu lösen. Denn alles so möglichst einfach sein, für die Wahrnehmungsberechtigten und die Verwaltung gleichermaßen. Gleichzeitig wird man sich auf das besinnen müssen, weshalb es die VG Wort gibt.

    Man wird möglicherweise auch stärker differenzieren müssen: Wenn ein Beitrag online bei einer Webseite eine hohe Reichweite hat, muss die Relation zu Beiträgen hergestellt werden, die die gleiche Reichweite insgesamt auf mehreren Webseiten erreichen, wobei man Reichweite auch gerne durch Zugriffe oder einen anderen Parameter ersetzen kann.

    Das Argument der separaten Verlage innerhalb eines Konzerns könnte auch außerhalb des Verteilungsplans für Schwierigkeiten sorgen – nämlich dann, wenn ein solcher Konzern auf die Idee käme seine Einzelverlage zu Mitgliedern der VG Wort zu machen. Dies könnte dann dazu führen, dass ein Konzern eine gesamte Berufsgruppe auf der Verlagsseite dominiert und sogar die Sitze dieser BG im Verwaltungsrat übernehmen könnte.

  5. Ergänzung zu einem nicht unwichtigen Detail: „Warum tun Ippen und Funke das? Wahrscheinlich, weil mit jedem zusätzlichen Pixel zusätzliche Tantiemen fließen, sofern auf jede einzelne Veröffentlichung mindestens 1.500-mal zugegriffen wird.“
    Ich habe das nicht für möglich gehalten, weil der Verteilungsplan auf „Werke“ abstellt und Werke entstehen nicht durch Kopien. Nun hat die VG Wort bei Facebook gemeldet, dass die Metis-Quoten online sind, und ich habe dort nachgefragt. Zitat: „Werden allerdings dieselben Texte unter verschiedenen Karteinummern gemeldet, dann ist eine Vergütung möglich, denn dann ist von einer erhöhten Kopierwahrscheinlichkeit auszugehen.“
    Also wird bei Involvierung mehrerer Verlagsseiten von einer erhöhten Kopierwahrscheinlichkeit ausgegangen. Erscheint ein Text nur auf einer Website (egal ob Verlag oder nicht) und erreicht ein Mehrfaches der Mindestabrufzahl, wird nicht von einer erhöhten Kopierwahrscheinlichkeit ausgegangen. Und erscheint ein Text auf mehrerer Nichtverlagsseiten und schafft jeweils die Mindestabrufzahl, wird ebenfalls nicht von einer erhöhten Kopierwahrscheinlichkeit ausgegangen. Diese erhöhte Kopierwahrscheinlichkeit gibt es nur bei Texten, die auf mehrerer Verlagsseiten mit Verlagsmarken erfolgreich platziert werden. Dann bekommen alle beteiligten Verlage Geld und der Urheber ein Vielfaches der METIS-Quote.
    Nun weiß ich nicht, ob diese Ungleichbehandlung tatsächlich ein großer Faktor ist, der zum Absturz der METIS-Quote führt. Doch in meinen Augen ist das nicht nur ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, es ist völlig absurd. Im Internet braucht es keine Verlagskonstruktion, um erfolgreich zu publizieren. Wenn also Websitebetreiber Autoren anbieten, dass sie ihre eigenen Zählmarken setzen können, ohne dass sie als Verlag etwas abbekommen, dann schädigen sie ihre Autoren, denn eine Mehrfachauszahlung ist nur möglich, wenn Verlage Zählmarken setzen.
    Die Frage ist: Wo steht das eigentlich, dass Mehrfachauszahlung für Werke im Internet ausschließlich über die Verlagskonstruktion möglich sind? Ich habe im aktuellen Verteilungsplan keinen Hinweis darauf gefunden, ich bin aber auch kein Jurist.

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