Klage gegen das sächsische LKA

Sollte die Polizei Journalisten heimlich informieren dürfen?

Der Leipziger Journalist Aiko Kempen verklagt das LKA Sachsen. Er will von der Behörde Auskunft, ob sie im Fall Lina E. Hintergrundgespräche mit Journalisten geführt hat – und ob die Ermittler Akteninhalte weitergegeben haben.


Seit einem Jahr stehen in Dresden Lina E. und drei weitere mutmaßliche Linksextremisten vor Gericht. Ihnen wird vorgeworfen, eine kriminelle linksextreme Vereinigung gegründet zu haben, deren Ziel es war, systematisch Neonazis und Rechtsextreme anzugreifen und zu verletzen.

Lange Zeit war nicht klar, wie viele der Anklagepunkte vor dem Oberlandesgericht Bestand haben. Dann präsentierte die Bundesanwaltschaft im Juli einen Mann als Zeugen, mit dessen Aussagen wieder Schwung in das Verfahren kommt: ein Aussteiger aus dem Umfeld der Angeklagten. Er belastet sie schwer. Wegen krankheitsbedingten Unterbrechungen verzögert sich der Prozess aktuell. Dennoch wird mit einem Urteil Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres gerechnet.

Für Aufsehen sorgte der Fall schon lange vor Prozessauftakt. Das liegt auch daran, dass von Lina E. in Karlsruhe Fotos gemacht wurden, die sie zeigen, kurz bevor sie dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof vorgeführt wird. Zu sehen ist eine junge Frau mit langen Haaren und Minirock, die aus einem Hubschrauber aussteigt. Die Hände gefesselt, erwartet von mehreren vermummten Polizisten.

„Dastehen und Leute abballern“
Artikel mit Informationen, die eigentlich nur Behörden bekannt waren Ausriss: „Welt“

Diese Aufnahmen sind längst ikonisch geworden. Sie stehen beispielhaft für den Kampf eines starken Staates gegen Linksextremismus im Land. Auch die Tatsache, dass es sich bei der Beschuldigten um eine Frau handelt, sorgt für großes mediales Aufsehen. Berichterstattung, die an manchen Stellen fast in Voyeurismus mündet: Die „Zeit“ berichtet über die „Frau unter Vermummten“. Hier agierten „Linksextremisten fast wie die RAF“, notiert der „Tagesspiegel“. Lina E. sei die „Chef-Chaotin im Mini-Rock“, schreibt „Bild“.

Gezielte Propaganda gegen die Szene?

Die Berichterstattung vor Beginn des Verfahrens war immer wieder davon geprägt, dass die Taten als „an der Schwelle zum Linksterrorismus“ charakterisiert und Parallelen zur RAF gezogen wurden. So beispielsweise im „Welt“-Artikel „Die ‚Kommandoführerin‘ Lina E.“, der nur einen Tag nach ihrer Festnahme im November 2020 erschien. Diese Analyse resultiert wohl daraus, dass die Ermittler (auch weiterhin) davon ausgehen, dass die Angeklagten den Tod ihrer Opfer zumindest in Kauf nahmen. So steht es auch in der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft. Der Szeneaussteiger bestritt bei seiner Aussage vor Gericht allerdings, dass es eine Tötungsabsicht gegeben habe oder der Tod der Angegriffenen in Kauf genommen worden sei.

Linke Kreise werfen der ermittelnden „Soko Linx“ beim LKA Sachsen immer wieder vor, gezielte Propaganda gegen die Szene zu machen. Diesem Verdacht geht auch Aiko Kempen nach, ein Investigativ-Journalist und Mitarbeiter von „FragDenStaat“. Er will von den Behörden wissen, wann und mit wem das LKA in den Jahren 2020 und 2021 Hintergrundgespräche zum Fall Lina E. geführt hat. Und wem es Einsicht in Ermittlungsakten gegeben hat.

Sogenannte Hintergrundgespräche sind informelle Unterhaltungen mit Journalisten, die sie vertraulich behandeln und aus denen sie nicht zitieren können, die aber ihrer Berichterstattung dienen – oder, je nach Perspektive, ihrer Beeinflussung. In diesem Rahmen können etwa Politiker und Journalisten freier miteinander sprechen. Solche Formen haben mittlerweile auch Einzug in die Kommunikationsarbeit von Behörden gehalten. Journalisten und Behördenmitarbeiter tauschen dabei Informationen aus, ohne dass die Behörde als Quelle genannt wird.

Weil das LKA Sachsen ihm keine befriedigenden Antworten gab, verklagt er nun die Behörde am Verwaltungsgericht Dresden nach dem Sächsischen Pressegesetz darauf, Auskunft über Hintergrundgespräche zu bekommen. „In der Berichterstattung rund um den Fall Lina E. war für mich relativ schnell ersichtlich, dass von Behörden Informationen weiter gegeben wurden, die offensichtlich aus Ermittlungsakten stammen und eigentlich so noch nicht an Pressevertreter:innen hätten weitergegeben werden dürfen“, sagt Kempen. Vor allem bei Berichten der „Welt“ sei es nach seiner Überzeugung „sehr offensichtlich“, dass Informationen aus Ermittlungsunterlagen stammen. Später seien dann auch andere Medienvertreter hinzugekommen. „Da weiß ich teilweise aus erster Hand, dass sie Unterlagen einsehen durften, die sie eigentlich nicht hätten einsehen dürfen.“

Ausriss aus der Auskunftsklage

Interne Ermittlungsergebnisse lanciert?

Übermedien konnte die Klageschrift einsehen. Darin heißt es, dass „im Zeitraum von 13.11.2020 bis zum 28.05.2021 mindestens 10 Berichte von verschiedenen Medien und verschiedenen Journalist:innen veröffentlicht“ wurden, „in denen interne Ermittlungsergebnisse aufgegriffen wurden, die noch nicht öffentlich bekannt waren“. Genannt werden neben Artikeln der „Welt“ unter anderem auch eine Reportage des NDR-Formats „Strg-F“ sowie ein Fernsehfilm des MDR.

Besonders oft seien Akteninhalte in Veröffentlichungen der „Welt“ gelandet. In Artikel mit dem Titel „Der Hammer hing gleich hinter der Wohnungstür“, der bereits eine Woche nach der Festnahme von Lina E. veröffentlicht wurde, heißt es wörtlich:

„Lina E. wohnt mitten im Leipziger Szenestadtteil Connewitz, in einem sanierten Altbau. Gleich an der Wohnungstür und neben ihrer Zimmertür fanden Beamten griffbereit Beutel in unterschiedlichen Farben. Darin: Mobiltelefone, Perücken, Hammer. Offiziell gemeldet war E. dort nicht, […]. Für die Ermittler ist das einer von vielen Hinweisen, dass sie sich klandestin bewegte.“

In einem weiteren „Welt“-Artikel mit dem Titel „Dastehen mit der Waffe und Leute abballern“ aus dem Mai 2021, „werden abgehörte Gespräche aus der Innenraumüberwachung eines Fahrzeuges eines Angeklagten des Strafverfahrens gegen Lina E. u.a. thematisiert und Inhalte zum Teil wörtlich wiedergegeben“, so die Klageschrift.

Auch ich werde zweimal in der Klageschrift genannt. Dabei geht es um Nachfragen zu möglichen Hintergrundgesprächen, nicht um konkrete Artikel, die erscheinen sind.

Wählen sich Behörden Empfänger aus?

Seine Kritik richte sich nicht gegen die Pressevertreter, die in den konkreten Fällen gearbeitet haben, sagt Kempen. Auch er selbst nutze bei seinen Recherchen mitunter die Chance, Hintergrundgespräche zu führen, wenn er die Möglichkeit habe, dadurch an relevante Informationen zu kommen. „Mir geht es darum, dass es grundsätzlich sehr schwierig ist, wenn sich Behörden aussuchen, wem sie welche Informationen geben“, sagt Kempen. Mit dieser Praxis könne eine machtvolle Institution wie das LKA Sachsen die eigene Arbeit gezielt in ein bestimmtes Licht rücken. „Sie können den Fokus auf Aspekte der Berichterstattung lenken, die möglicherweise der eigenen Arbeit dienlich sind.“

Ein Sprecher des LKA Sachsen bestätigt Übermedien, dass die Klage am Verwaltungsgericht Dresden eingegangen ist. Weiter möchte er sich aufgrund des laufenden Verfahrens nicht äußern.

Dass Inhalte der Ermittlungsakten angeblich „durchgestochen“, also unbefugt an Journalisten weitergegeben wurden, war schon einige Male Thema im Prozess gegen Lina E. Vor allem zu Beginn des Prozesses entbrannten darüber zwischen Verteidigung, Bundesanwaltschaft und dem Gericht wüste Streitereien. Allerdings wurde von allen beteiligten Parteien in öffentlicher Hauptverhandlung festgestellt, dass im LKA ein Vermerk darüber ausgearbeitet wurde, in welchen Medien überall Teile der Akten aufgetaucht seien und von welcher Verfahrenspartei diese stammen könnten. Das LKA habe darin festgestellt, dass es nicht ausschließen könne, dass Informationen zum Verfahren auch aus dem Inneren der Behörde nach außen getragen wurden.

Eine Schnapsidee?

Kempens Klage dürfte für etliche investigativ arbeitende Journalisten und Journalistinnen heikel sein. Übermedien hat mit einigen gesprochen, zitiert werden will kaum einer. Einerseits können sie sich nicht vorstellen, dass die Behörde proaktiv Akteninhalte an Medienvertreter gegeben hat: Die meisten haben so etwas jedenfalls noch nicht erlebt. Andererseits fürchten sie, dass eine erfolgreiche Klage negative Auswirkungen auf ihre eigene Arbeit haben könnte und sich Behörden dann gar nicht mehr auf Hintergrundgespräche einlassen werden. Oft tippen die von uns befragten Personen vor allem auf Anwälte der Nebenklage als Quelle. Viele dieser Anwälte und ihrer Mandanten aus der rechtsextremen Szene haben natürlich ein Interesse an einem schlechten Bild der Angeklagten in der Berichterstattung.

Einer der wenigen Journalisten, die sich öffentlich zu der Klage äußern, ist Holger Stark, stellvertretender Chefredakteur und Leiter des Ressorts Investigative Recherche und Daten von „Zeit“ und „Zeit Online“. „In den 30 Jahren meiner journalistischen Arbeit ist es äußerst selten vorgekommen, dass Behörden von sich aus mit Informationen auf Medien zugegangen sind“, sagt er. „In der Regel ist es andersrum: Die Journalistinnen und Journalisten wollen etwas wissen, und sie sind froh, wenn sich die Behörden auf ein Gespräch einlassen.“

Deswegen kritisiert er Kempens Klage deutlich: „Diese Klage greift in die Freiheit der Recherche von Medien ein und ist deshalb eine Schnapsidee. Quellenschutz muss für jede Journalistin und jeden Journalisten die überragende Priorität sein, auch dann, wenn die Quelle in einer Behörde sitzt.“ Er betont, dass es nicht darum gehe, die Soko Linx in Schutz zu nehmen. „Deren Wirken darf und soll gerne kritisch hinterfragt werden. Aber es geht andere Medien nichts an, wann, wo und mit wem Rechercheure gesprochen haben, um ihre Informationen zu sammeln.“

Für den Fall einer erfolgreichen Klage zeichnet Stark ein düsteres Bild, denn das würde „einen Rückschlag für investigative Recherchen allgemein bedeuten – auch zum Thema Rechtsextremismus“. In diesem Bereich fänden im Vorfeld von Veröffentlichungen weitaus öfter Hintergrundgespräche statt. Die gehörten zu den meisten investigativen Recherchen dazu, auch mit Behörden: „Sie helfen, die bisherigen Recherchen zu schärfen und Behörden mit den gesammelten Erkenntnissen zu konfrontieren – auch mit deren möglichem Fehlverhalten. Das wäre künftig deutlich schwerer möglich.“

Kontrollfunktion in Gefahr?

Kempen kritisiert diese Struktur grundsätzlich, auch jenseits des Falls Lina E. Er zitiert im Gespräch den Kriminalsoziologen Reinhard Kreissl mit der Aussage, dass die Polizei mit jeder Pressearbeit die Herrschaft über die Wirklichkeit habe. Dies verschärfe sich durch Hintergrundgespräche mit Journalisten, von denen die Öffentlichkeit nichts erfährt, noch einmal. „Das ist ein grundlegender Verstoß gegen Prinzipien unserer Verfassung“, meint Kempen, denn wenn nicht alle Pressevertreter gleich behandelt werden würden, sondern eine Behörde gezielt aussuche, gehe zugleich ein Stück der Kontrollfunktion der Presse verloren: Das Machtgefälle kehre sich so gewissermaßen um.

Stark widerspricht: „Wenn kleinere Medien zu Pressekonferenzen oder Gesprächen in größerer Runde nicht eingeladen werden, wäre ich der erste, der eine Klage richtig findet. Anders ist es bei Hintergrundgesprächen. Der Weg der Klage ist in diesem Fall das falsche Instrument.“ Statt investigative journalistische Arbeit zu erleichtern, würde es sie unnötig erschweren.

Hintergrundgespräche waren bereits einmal das Thema eines aufsehen erregenden Rechtsstreits. Der rechtspolitische Korrespondent des „Tagesspiegel“, Jost Müller-Neuhof, klagte gegen den Bundesnachrichtendienst. Das Bundesverwaltungsgericht entschied im September 2019, dass der Geheimdienst ihm Fragen zu Informationsrunden für ausgewählte Journalisten beantworten muss.

Offenlegung: Aiko Kempen hat als freier Autor Artikel für Übermedien geschrieben. Edgar Lopez hat mit Aiko Kempen bei Recherchen zusammengearbeitet.

Ein Kommentar

  1. Mein Mitleid hält sich in Grenzen bei derartigen Vorfällen, die Identität blieb ja weitestgehend geschützt. Und man hat im letzten Dezember ja gut sehen können, dass es von beiden Seiten geht, aber dann doch noch weitaus krasser beim Rechtsextremismus, bzw. den Reichsbürgern. An sich sollte sowas gar nicht passieren, die Medien sind nicht zur bestmöglichen Darstellung des Staates da. Allerdings auch nicht zur bestmöglichen Darstellung seiner Gegner.

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