Albtraum-Text auf Nachrichtenportal

„T-Online“ über Mockridge: Wie man #MeToo ad absurdum führt

„T-Online“-Autorin rechnet mit Aktivistin ab. Screenshot: „T-Online“

Wissen Sie, wen es bei der ganzen #MeToo-Sache besonders hart trifft? Anwälte. Wirklich wahr. Und endlich schreibt das mal jemand!

Auf dem Nachrichtenportal „T-Online“ erschien am Dienstag ein Text von „Berlinreporterin“ Antje Hildebrandt mit dem Titel „Der Albtraum des Luke Mockridge“; er handelt von der „Kampagne“ gegen den einst beliebten Comedian und am Rande vom argen Stress seines gebeutelten Anwalts.

Einst beliebt, weil böse Frauen Mockridge beschuldigt haben, übergriffig gewesen zu sein und sexualisierte Gewalt ausgeübt zu haben. Sie machten das, so die These des Textes, nicht, um für die gute Sache zu kämpfen, die #MeToo sein sollte – sondern, ganz perfide: Sie missbrauchten den Hashtag der Bewegung, die ursprünglich auf Machtmissbrauch im Showbusiness aufmerksam machen wollte, für ihr eigenes Business. Für Geld und Aufmerksamkeit.

Und das trifft auch die Anwälte. Simon Bergmann zum Beispiel aus der bekannten Kanzlei Schertz Bergmann in Berlin, der Mockridge bei dem, wie Hildebrandt schreibt: „Drama“ vertritt. Wie schlimm das offenbar für Bergmann ist, merkt man daran, dass im Text Sätze stehen wie: „Bergmann atmet tief durch“. Bevor es dann heißt: „Die Kampagne gegen Mockridge zerrt auch an seinen Nerven.“ Hat ihn wohl ganz schön mitgenommen.

„Wendepunkt“ bei #MeToo?

Darum geht es, in Kürze: Die Komikerin Ines Anioli und Luke Mockridge waren einmal ein Paar. Es soll eine „toxische Beziehung“ gewesen sein, in der es auch zu Gewalt gekommen sein soll. Das behauptet zumindest Anioli und zeigte Mockridge an, wegen Vergewaltigung. Mockridge hingegen bestreitet alle Vorwürfe. Das Ermittlungsverfahren wurde dann eingestellt. Zu wenige Beweise. Aussage gegen Aussage. Man kennt das.

Dass das bei Fällen sexualisierter Gewalt oft so läuft – nur ein Prozent der Frauen, die vergewaltigt werden, erleben, dass der Täter verurteilt wird – , spart der Text bei „T-Online“ aus. Stattdessen konzentriert sich der Beitrag (in dem übrigens überwiegend Männer zu Wort kommen) sehr einseitig auf das Thema Unschuldsvermutung und auf die „Kampagne“ gegen den Comedian unter dem Hashtag #KonsequenzenFürLuke.

Für Autorin Hildebrandt war die ganze Debatte nichts weniger als der „Wendepunkt der deutschen #MeToo-Bewegung“; sie schreibt:

„#MeToo wurde zum Instrument einer Gruppe von Menschen, die den Hashtag nutzten, um Aufmerksamkeit für sich selbst zu generieren und Jagd auf vermeintliche Täter zu machen.“

Wer zu dieser Gruppe genau zählt, erklärt der Text nicht. Nur, dass an ihrer Spitze die Aktivistin Jorinde Wiese stehe. Und um die geht es auch zentral, der Text liest sich wie eine Abrechnung mit Wiese.

Bemerkenswert ist schon die Illustration des Artikels. Mittlerweile hat die Redaktion zwar das Bild (nach Kritik) ausgetauscht, zunächst aber nutzte sie ein Foto der Aktivistin, das offenbar bearbeitet wurde: statt eines Waldes bei Tag, wie im Original, war dort im Hintergrund ein düster-blauer Nachtwald zu sehen. Um es gruseliger zu machen? Bei genauem Hinsehen erkannte man rechts im Bild sogar ein schwarzes Kreuz. Mag sein, dass das ungewollt bei der Einfärbung des Hintergrunds passierte – aber im Original ist da kein Kreuz. Und wieso fummelt „T-Online“ überhaupt so an einem Foto rum?

Jorinde Wiese war es, die vor einem Jahr den Hashtag #KonsequenzenFürLuke und damit die öffentliche Debatte angestoßen hatte. Ines Anioli hatte zuvor zwar in ihrem Podcast über ihre Gewalterfahrung gesprochen, aber keinen Namen genannt. Dass der Hashtag trendete, sei nicht geplant gewesen, sagte Jorinde Wiese im Februar dem NDR-Medienmagazin „Zapp“:

„Ich weiß, dass das von außen vielleicht aussieht wie: Oh, das wurde geplant. Nein, das hat sich aus Tweets entwickelt, wo wir, nicht nur ich, sondern auch andere Twitter-User:innen gefragt haben: Wo bleiben die Konsequenzen? Und daraus kam dann eben der Hashtag #KonsequenzenFürLuke.“

In dem Video sagt sie, angesprochen auf die öffentliche Vorverurteilung Mockridges, den der Hashtag bewirke:

„Ich denke an Verantwortung nicht gegenüber mutmaßlichen Tätern, sondern gegenüber den Betroffenen. Ich verstehe den Fokus nicht.“

Unklare Vorwürfe gegen Aktivistin

Ihre Kritiker:innen werfen Jorinde Wiese vor, ohne Beweise und obwohl die Ermittlungen gegen Luke Mockridge eingestellt wurden, einen Feldzug zu führen. Gegen Mockridge und gegen die, die ihn verteidigen. Wieses Methode habe „dazu geführt, dass sich Unterstützer von #MeToo von der Bewegung getrennt hätten“, schreibt „T-Online“. Unklar bleibt auch hier, wer mit „Unterstützer von #MeToo“ genau gemeint ist.

Der, der im Text für #MeToo spricht, ist der Schauspieler Andrim Emini. Er wird als „früherer Mitstreiter“ der Bewegung vorgestellt. Er habe Mockridge anfangs auch vorverurteilt, sagt er im Text. Mittlerweile distanziert er sich davon. Im Kontext von #MeToo in Deutschland ist Emini bisher nicht größer in Erscheinung getreten, aber er wird wie ein Sprecher der Bewegung zitiert.

Es ist legitim und wichtig, sich kritisch mit Aktivist:innen wie Jorinde Wiese und deren Social-Media-Verhalten auseinanderzusetzen; zu fragen, welche negativen Folgen eine Debatte, angestoßen von einem Hashtag wie #KonsequenzenFürLuke, haben kann. Und wenn die Vorwürfe stimmen würden, die beispielsweise der YouTuber Unico gegen Wiese erhebt, wäre das hart. Er behauptet, sie habe ihn emotional terrorisiert, nachdem er sich zum Fall Mockridge geäußert habe. Er und andere, die Vorwürfe gegen Wiese erheben, nutzen wiederum seit Monaten den Hashtag #TäterinJorinde, was in dem Text auf „T-Online“ nicht thematisiert (oder gar problematisiert) wird.

Der Hashtag ist auch Titel eines Videos von Unico, in dem er sie als „dunkler Parasit“ und „emotionale Terroristin“ bezeichnet. Jorinde Wiese ist unter anderem deshalb juristisch dagegen vorgegangen und hat das Video bei Youtube gemeldet. Inzwischen ist es nicht mehr abrufbar, das Thumbnail des Videos aber kursiert weiterhin. Auch das wurde bearbeitet – in diesem Fall nicht der Hintergrund, sondern offenbar Wieses Gesicht. Ein Foto, auf dem sie ursprünglich lächelte, wurde anscheinend so manipuliert, dass ihre Mimik düster und böse wirkt. „T-Online“-Autorin Antje Hildebrandt teilte den Tweet mit dem Hashtag Ende Februar und schrieb dazu:

„Die Frau, die hinter der Rufmordkampagne gegen #LukeMockridge steckt, hat auch #Metoo in Deutschland gegründet. Interessante Konstellation. Was passiert mit angeblichen Anwaltskosten, die sie regelmäßig im Internet  aquiriert? Eines ihrer Opfer hat Fragen.“

Hildebrandt schenkt also durchaus Menschen Glauben, die sagen, dass sie Opfer sind. Es kommt halt drauf an, welche.

Die Auseinandersetzung zwischen Unico und Jorinde Wiese an dieser Stelle komplett auszubreiten, würde zu weit führen. Beide haben auf ihren Instagram-Profilen Story-Highlights, in denen man teilweise nachvollziehen kann, worum es geht. Das Bild, das man hier von Wiese bekommt: Sie hat durchaus einen kritischen, scharfen, auch mal schnippischen Ton. „Terrorisierend“, hetzend oder dergleichen wirkt das, was man öffentlich sehen kann, aber nicht.

Der „T-Online“-Text hätte die Vorwürfe gegen Wiese konkreter beschreiben können. Stattdessen bleibt er aber vage und suggestiv, auch wenn von Spenden die Rede ist, die Wiese einsammelte, „mal für Anwaltskosten, mal für Opfer von sexualisierter Gewalt“:

„Nach Recherchen von t-online dürften sich diese Spenden inzwischen zu einem fünfstelligen Betrag summiert haben. Zuletzt hatte Wiese im April auf gofundme um 5.000 Euro gebettelt.“

Ja. Aber was genau ist der Vorwurf? Unico frage nach „Belegen“ für diese Spenden, schreibt Hildebrandt. Aber was ist die Antwort? Ist der Vorwurf, sie mache unlautere „Geschäfte“? Dann fehlen dafür die Belege.

Oder was genau soll Wiese getan haben, wenn es heißt: „t-online liegen ein Dutzend Aussagen von Menschen vor, die der Aktivistin vorwerfen, sie habe ihre Geschichte für PR-Zwecke missbraucht und sie im Internet abgewatscht“? Statt hier ins Detail zu gehen (oder gibt es keine Details?) wird Jorinde Wiese persönlich diskreditiert. Noch bevor überhaupt ihr Name genannt wird, wird sie als „narzisstische Kriegstreiberin“ eingeführt, ein Zitat von Emini. Unmittelbar danach heißt es:

„Mit 19 sei sie bei einem Waldspaziergang oral vergewaltigt worden, hat sie mal erzählt. Damit legitimiert sie ihren Kampf gegen sexualisierte Gewalt.“

Das klingt so, als bräuchte man, wenn man sich gegen sexualisierte Gewalt engagieren will, einen Expertinnen-Schein. Und Wiese hat von ihrer Vergewaltigung nicht „mal erzählt“, wie es Hildebrandt so salopp formuliert, man kann es in verschiedenen Formaten nachlesen und -hören, etwa hier.

Und irgendwie hat es auch dieser Satz bei „T-Online“ durchs Redigat geschafft: „Anne Wiese, die sich selbst Jorinde nennt.“ Ja, weil es ihr Name ist. Steht in ihrem Ausweis: Anne Jorinde Wiese.

Die Geschichte vom Fame

Sowieso vermutet Hildebrandt ein Motiv: Aufmerksamkeit – und Geld. „Der Kampf gegen sexualisierte Gewalt, er ist jetzt auch zum Geschäftsmodell geworden“, schreibt sie. Und folgenden Beleg dafür liefert der Text:

„Über ein Fundraising-Portal sammelt sie Geld für Sticker mit der Aufschrift #KonsequenzenfürLuke. Über ein eigenes Internetportal verkauft sie Sticker oder Beutel.“

Ah, wie gewieft und zeitgemäß! Anti-Rape-Culture-Aktivismus als Businessmodell sozusagen. Ist Wiese damit also nun richtig reich geworden? Offenbar nicht. Weil es die Sticker und Beutel inzwischen „nur noch als ‚Dankeschöns‘ für Spender“ gebe, schlussfolgert Hildebrandt: „Das Geschäft scheint nicht gut zu laufen.“ Was bei einem „Geschäftsmodell“ natürlich doof ist.

Aber nicht nur Aktivistin Wiese wird im Text die Gier nach lukrativer Aufmerksamkeit unterstellt. Ines Anioli mache jetzt „Karriere als ‚die Ex von Mockridge“, heißt es im Text, unterstützt von Promis wie der Komikerin und Moderatorin Carolin Kebekus. Hildebrandt schreibt:

„Sie [die Prominenten] machen Stimmung gegen Kritiker, die auf die Unschuldsvermutung pochen. Schlecht für Mockridge, gut für Wiese. Auch gut für Anioli? Heute ist sie mit eigenem Comedy-Programm unterwegs, als ‚Ex von Mockridge‘. Es wird gemunkelt, sie habe ähnliche Vorwürfe auch gegen einen früheren Ex-Freund erhoben.“ *

Es ist die alte, frauenfeindliche Geschichte, die auch in diesem Kontext immer wiederkehrt: Frau denkt sich Vergewaltigung aus, damit sie Vorteile hat oder Mann eins auswischen kann. In diesem Absatz schafft Hildebrandt den ersten erstaunlichen Spagat in ihrem Text. Einerseits ist ihr wichtiges Anliegen ja die Unschuldsvermutung, die Mockridge in ihren Augen von dem gnadenlosen Social-Media-Gericht mit seiner Vorsitzenden Jorinde Wiese nicht zugestanden wird. Andererseits setzt sie, wenn sie „man munkelt“ schreibt, mal eben ein Gerücht in die Welt.

Das hindert Florian Harms, Chefredakteur bei „T-Online“, nicht daran, den Text seiner Mitarbeiterin in höchsten Tönen zu loben:

(Harms hat das zunächst so getwittert, dann wieder löscht, und dann erneut gepostet. Möglicherweise war er sich zwischendurch doch kurz unsicher.)

Der zweite Spagat ist, wie der Text mit der Idee #MeToo gegen #MeToo argumentiert. Für viele Opfer sei #MeToo ein Akt der Befreiung gewesen, schreibt Hildebrandt. Frauen, die sexuelle Übergriffe erfahren hatten, „waren jetzt nicht länger ohnmächtig. Sie holten sich die Deutungshoheit über ihre Geschichte zurück.“ Ja, das stimmt.

Aber gegen viele der Männer, gegen die Frauen seit 2017 unter dem Hashtag Vorwürfe äußerten, läuft auch heute kein Verfahren, wurde keine Anklage erhoben, wurde kein Prozess gewonnen. Viele Geschichten wurden ohnehin nur anonym publik. Wer glaubt, dass nur Fälle wie der von Produzent Harvey Weinstein richtige #MeToo-Fälle sind, weil die Beweise ins Gefängnis oder zumindest zu einer Anklage geführt haben (Dieter Wedel), hat #MeToo nicht verstanden.

Es geht darum, auf ein strukturelles Problem aufmerksam zu machen. Und darum, zu zeigen, dass sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch Formen haben, die bisher nicht gesehen und nicht besprochen wurden. Dass es gerade hier schwierig ist, handfeste Beweise vorzulegen. Kurz: Dass man Opfern glaubt, dass sie Opfer sind. Und wiederkehrende Muster erkennt. Müsste jede Aussage zu #MeToo immer erst bewiesen werden, gäbe es #MeToo nicht.

Das Opfer in Hildebrandts Text ist aber vor allem einer: Luke Mockridge.

„Was macht das mit einem Mann, wenn ihn die Öffentlichkeit als Vergewaltiger abstempelt? Bergmann sagt, es sei eine ‚sehr, sehr schlimme Zeit‘ für seinen Mandanten gewesen. Der Spießrutenlauf in der Öffentlichkeit. Der Rückzug in eine psychiatrische Klinik. Der finanzielle Verlust durch die TV-Pause.“

Das mag alles sehr belastend sein. Und Karrieren können auch zerstört werden, mahnt Hildebrandt an. Gecancelt wurde Luke Mockridge allerdings nicht. Er ist, nach einer Auszeit, wieder auf Tour durch Arenen und Stadthallen.

Persönlichkeitsrecht vs. Pressefreiheit

Auch mit dem im September im „Spiegel“ erschienen Artikel über Luke Mockridge geht „T-Online“ ins Gericht – und stellt die Sache verkürzt dar.

Die „Spiegel“-Journalistinnen Ann-Katrin Müller und Laura Backes hatten für ihren Text Einsicht in die Ermittlungsakten genommen, sie sprachen mit Anioli, einer Ex-Partnerin Mockridges und weiteren Frauen, die dem Comedian übergriffiges Verhalten vorwerfen. Die Autorinnen schreiben, es ergebe sich durch ihre Recherchen das „Bild eines Mannes, der Grenzen nicht akzeptieren will“ – auch „unabhängig von Aniolis Vorwurf“. Erschienen war der Text, nachdem das Ermittlungsverfahren eingestellt worden war – und nachdem sich Mockridge im Sommer öffentlich zur Sache geäußert hatte.

Mockridge und sein Anwalt klagten gegen den „Spiegel“-Artikel beim Landgericht Köln. Das urteilte, dass der Großteil der Berichterstattung zulässig sei; lediglich vier Sätze mussten gestrichen werden. Mockridge und sein Anwalt zogen daraufhin vor das Landgericht Hamburg. Es ist bekannt, dass dieses Gericht in Pressrechtssachen oft gegen Medien entscheidet – weshalb es von Anwälten und ihre prominenten Mandanten gerne ausgewählt wird.

Der „Spiegel“ musste danach weitere Passagen streichen, in denen es, so der „Spiegel“, um den „Hergang der fraglichen Nacht und die im Anschluss daran zwischen Anioli und Mockridge ausgetauschten Textnachrichten“ geht. Persönlichkeitsrecht schlägt Pressefreiheit. Aber der „Spiegel“ will sich weiter wehren: „Dagegen gehen wir vor, inhaltlich und formell, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht. Unserer Meinung nach dürfte es nicht sein, dass man von Gericht zu Gericht ziehen kann, bis man eines findet, das einem mehr zuspricht“, schrieb Ann-Katrin Müller.

Sicher, Vorwürfe zu sexuellen Übergriffen öffentlich zu machen, ist schwierig. Die „Spiegel“-Journalistin Juliane Löffler hat zum Thema einen lesenswerten Thread verfasst.

Opfer ernst zu nehmen, heißt nicht, die Unschuldsvermutung nicht mehr zu beachten. Es heißt vielmehr, auch einer anderen Vermutung Platz einzuräumen. Nämlich der, dass die, die sagen, dass sie Gewalt erlebt haben, glaubwürdig sind. Keiner sagt, dass es einfach ist, das in der Berichterstattung darzustellen und allen Seiten gerecht zu werden. Beschuldigte dürfen nicht vorverurteilt werden, Opfer müssen gehört und geschützt werden.

Ein „Albtraum“, wie es im Titel des Textes heißt, war die Debatte sicher nicht nur für Luke Mockridge (und seinen Anwalt). Vor allem Ines Anioli, aber auch Jorinde Wiese waren und sind ohnehin schon massivem Hass ausgesetzt. Das alles mit Hashtags wie #TäterinJorinde in sozialen Medien zu verhandeln, entschärft die Sache sicherlich nicht. Auch der „T-Online“-Text befeuert den Hass – und macht dabei selbst das, was er kritisieren will. Er munkelt und raunt und führt die Idee von #MeToo ad absurdum.

Gleichzeitig ist er Teil eines aktuellen Backlashs gegen die Bewegung, der Männer als systematische Opfer von Frauen darstellt. Das zeigt sich auch in der Art, wie Johnny Depp in seinem Verleumdungsprozess gegen seine Ex-Frau Amber Heard zum tapferen Helden stilisiert wird. Der neue Hashtag, der in diesen Tagen trendet, lautet: #MenToo.


*Nachtrag: „T-Online“ hat diesen Absatz gelöscht, nachdem Ines Aniolis Anwältin Unterlassung gefordert hatte. Übermedien schrieb sie: „Das behauptete Gerücht entbehrt jeder Grundlage und dient offensichtlich nur dazu, die Glaubwürdigkeit von Frau Aniol zu beschädigen.“ „T-Online“ weist dennoch darauf hin, dass „gegenteilige Informationen“ vorlägen.

2 Kommentare

  1. Zu schreiben

    „Kurz: Dass man Opfern glaubt, dass sie Opfer sind“

    nur um dann drei Sätze weiter Luke Mockridge abzustreiten, dass er ein Opfer sein könnte

    „Das mag alles sehr belastend sein. Und Karrieren können auch zerstört werden, aber Brokowski atmet doch noch, was jammert er denn“

    ja, das ist dann doch auch tendenziös.

    Finde es sehr gut den T-Online Artikel auf seine handwerklichen Fehler und inhaltlichen Fragen zu sezieren, aber ich bin kein Fan von dem Mockridge und schaffe es trotzdem anzuerkennen, dass er egal ob schuldig oder unschuldig an der Hetze gegen ihn gelitten haben könnte.

    Ist doch nicht zu viel verlangt, etwas Ambivalenz auszuhalten, oder?

    Ich habe leider Gewalt von Frauen erfahren, sowohl von meiner Mutter, als auch von meiner Freundin und als Mann ist man da ziemlich hilflos, weil man dich dafür auslacht, wenn man darüber sprechen möchte, von wegen dass man es wohl verdient hätte, bzw. was man sich denn bieten lasse.

    Es wäre echt schön wenn man Gewalt gegen Männer nicht mehr als Hirngespinst der Maskulinisten, sondern als Tatsache anerkennt.

    Aber das darf ja nicht sein, dann wären die „untouchables“ wie Frau Wiese ja auf einmal wieder Menschen die Fehler machen und keine Held*Innen, denen jedes Mittel gestattet wird.

  2. Ich bin nicht der Meinung, dass genau 1 Fall bzw. die Berichterstattung darüber #metoo ad absurdum führt.
    Allerdings frage ich mich, was genau bei Mockridge noch das Ziel sein kann.

    „Glaubt den Opfern!“ ist nunmal tautolgisch – entweder glaube ich jemandem, ein Opfer zu sein, dann glaube ich dem Opfer, oder ich glaube ihm nicht, also insbesondere nicht, ein Opfer zu sein. Ich glaube also nur solchen Menschen, die ich für Opfer halte, dass sie Opfer sind…

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