Paparazzo Josef W.

„Obsessiv“: Der Fotograf, der Helene Fischer verfolgte

Das klingt natürlich heftig. Die bekannte Schlagersängerin Helene Fischer und ihr Lebensgefährte Thomas Seitel haben einen alten, anscheinend gebrechlichen Mann verklagt, einen Rentner. Und dieser Rentner kann deswegen jetzt seinen „Lebensabend“ nicht mehr „unbeschwert genießen“.

So stand es Mitte Februar in der Zeitschrift „Bunte“.

Magazin über Rentner: „Bunte“ am 10.2.2022 Ausriss: Bunte / Verpixelung: Übermedien

Da fragt man sich doch: Was hat Helene Fischer bloß gegen so einen armen „älteren Herrn“, der sich auf dem Weg ins Gericht auf einen Rollator stützt? Was kann der ihr schon angetan haben?

Laut „Bunte“ hat der Rentner vor seinem Ruhestand davon gelebt, „Menschen wie das Traumpaar Helene Fischer und Thomas Seitel durch Fotografieren noch berühmter zu machen“ – was eine lustige Umschreibung dafür ist, dass der Mann als Paparazzo unterwegs war und Fischer und ihrem Lebensgefährten offenbar über Monate nachstellte, sie stalkte.

Das steht komischerweise natürlich nicht in dem Artikel. Auch nicht, dass der „Rentner“ die Fotos, die er auf seinen Stalkingtouren machte, an Klatschblätter verkaufte, zum Beispiel an – Überraschung: „Bunte“.

Wirft man einen Blick in die Gerichtsbeschlüsse zu diesem Fall, die Übermedien vorliegen, bietet sich ein Eindruck davon, wie extrem belastend es sein muss für einen Top-Promi, der ohnehin in der Öffentlichkeit permanent beobachtet wird, auch noch im privaten Umfeld immer damit rechnen zu müssen, dass irgendwo im Gebüsch ein Paparazzo liegt und wartet.


Die Jagd des „Rentners“ auf Helene Fischer und Thomas Seitel soll im Jahr 2019 begonnen haben. Im Sommer hielten sich die beiden auf ihrem Privatgrundstück an einem See in Bayern auf, als Seitel auf einen Mann aufmerksam wurde, der sie wohl von einem Bootssteg aus fotografierte. Seitel ging hin, sprach ihn an. Doch der Mann bestritt alles. Ein Angler, der sich auch auf dem Steg aufhielt, bestätigte allerdings: Ja, der Mann hat Fotos gemacht.

So wird es in einem Beschluss des Amtsgerichts Starnberg von 2019 geschildert. Fischer und Seitel hatten ihren Anwalt eingeschaltet, um ein gerichtliches Annäherungsverbot für den Fotografen zu erwirken. Mündlich verhandelt wurde damals nicht. Der Beschluss basiert in weiten Teilen auf Fischers und Seitels Schilderungen bzw. jenen ihres Anwalts, denen das Gericht umfänglich folgte. Die Antragsteller, heißt es, hätten die Sachverhalte eidesstattlich versichert „glaubhaft gemacht“.

Ständig beobachtet: Schlagersängerin Helene Fischer Foto: Imago, Laci Perenyi / iStock, IkonStudio

Nach der Konfrontation am Bootssteg machte sich der Fotograf plötzlich aus dem Staub und fuhr mit seinem Auto weg. Seinen Rucksack warf er vorher noch, etwas rätselhaft, über einen Zaun. Die Polizei fand darin später eine Fotokamera mit Fotos von Helene Fischer und Thomas Seitel, die kurz zuvor angefertigt worden waren. Sie konnte außerdem ältere Fotos wiederherstellen, die Fischer und Seitel, wie es im Beschluss heißt, „in verschiedenen Situationen an verschiedenen Orten bei privaten Verrichtungen“ zeigen.

Deutschlandweit „aufgelauert“ und „nachgestellt“

Josef W., um den es hier geht, ist nicht irgendein Fan oder Hobbyfotograf, sondern ausgestattet mit hochprofessionellem Equipment.

Laut Beschluss soll er Fischer und Seitel über viele Monate „verfolgt“ und dabei immer wieder Fotos von ihrem „privaten Umfeld“ angefertigt haben, „zum Teil offen, zum Teil heimlich“. Er habe die beiden an „privaten Aufenthaltsorten dauerhaft beobachtet und fotografiert“, ihnen „deutschlandweit“ „aufgelauert“ und „nachgestellt“ und die Fotos, die er dabei schoss, an Dritte verkauft. Dafür gebe es Belege und „eine Vielzahl von Indizien“.

Bemerkenswert ist, wohin überall Josef W. Fischer und Seitel nachstellte. Auf einem der sichergestellten Fotos ist Fischer im Garten ihrer Eltern zu sehen. Auch deren Haus liegt an einem See, der Garten ist nicht einzusehen. Eigentlich. Kein Problem aber für den Paparazzo: Er soll zwischen 700 und 1000 Meter (!) entfernt auf der anderen Seeseite gestanden und von dort aus in den Garten fotografiert haben. „Um über eine solche Distanz Fotos anfertigen zu können“, heißt es im Beschluss des Gerichts, „muss also ein starkes Teleobjektiv verwendet worden sein.“ Josef W. habe es „bewusst darauf angelegt, natürlichen Sichtschutz zu überwinden“.

Was vom „Closer“-Artikel übrig blieb, nachdem Fischer sich wehrte Ausriss: Closer

Bereits im Januar 2019 lauerte Josef W. Helene Fischer und ihrem Manager morgens vor einem Hotel in Berlin auf und fotografierte sie, was der Manager bemerkte. Damals war noch nicht klar, wer der Mann ist. Als Fischers Manager ihn darauf hinwies, dass er und Fischer keine Fotos wünschen, soll W. das ignoriert und weiter fotografiert haben, „woraufhin der Manager die Hand vor die Linse hielt“.

Die Fotos, die W. dort ohne Einverständnis machte, erscheinen dann wenig später in der Zeitschrift „Closer“, die von der Bauer Media Group vertrieben wird. Und „Closer“ druckte nicht nur die unerlaubten Fotos, sondern stellte den Vorgang so dar, dass Fischers Manager „auf einen Passanten“ losgegangen sei. Fischer erwirkte daraufhin eine Unterlassungserklärung des Verlags.

Bis zum Elternhaus verfolgt

Es sei zu vermuten, heißt es im Beschluss, dass auch weitere heimliche Aufnahmen von W. stammen. Im April 2019 beispielsweise fotografierte ein Paparazzo Thomas Seitel auf seinem und Fischers Privatgrundstück, in einer „rein privaten Situation“, begleitet von Fischers Eltern, weiterer Verwandtschaft und einem Nachbarn. Erschienen sind diese Aufnahmen in „Bunte“. Josef W. habe sich bereits einen Tag zuvor in unmittelbarer Nähe des Grundstücks aufgehalten, heißt es im Beschluss – „mit welcher Intention sonst“, als „entsprechende Aufnahmen“ zu fertigen.

Weiter sei zu vermuten, dass auch jene Aufnahmen von W. stammen, die Seitel bei Renovierungsarbeiten an seinem Elternhaus zeigen. Der Grund für die Vermutung: Das Auto des Fotografen wurde auch dort gesichtet. W. müsse Seitel „zu seinem Elternhaus (…) verfolgt“ haben, um ihn dort „dauerhaft“ zu „observieren“. Seitel bemerkte es erst, als die Fotos in der „neuen woche“ erschienen, die vom Burda-Verlag herausgegeben wird, wo auch „Bunte“ erscheint. Seitel setzte Unterlassungsansprüche durch.


Nachdem es ausreichend Belege und Indizien gab, dass Josef W. Helene Fischer und ihrem Lebensgefährten offenbar nicht von der Seite weicht, übergaben die beiden die Sache ihrem Anwalt.

Das Gericht stellte in seinem Beschluss fest, dass die „Dauerbeobachtung“ durch W. „aus mannigfaltigen Gründen eine unzumutbare Belästigung“ darstelle. Fischer und Seitel müssten „davon ausgehen, in jeder Lebenslage an jedem privaten aufgesuchten Ort (…) dauerhaft beobachtet und ständig fotografiert zu werden“:

„Allein das Wissen ob einer solchen Dauerbeobachtung wirkt sich nachhaltig auf die private Lebensführung aus. Außer in den eigenen vier Wänden bei heruntergelassenen Rollos und zugezogenen Vorhängen gibt es damit eigentlich keine einzige mehr vorstellbare Lebenslage, in der sich die Antragsteller unbeobachtet von dem Antragsgegner wähnen können.“

Rollos und Vorhänge, das wäre vielleicht etwas übervorsichtig, aber es beschreibt die – auch psychische – Ausnahmesituation: „Bei jeder, aber auch jeder Tätigkeit müssen die Antragsteller im Hinterkopf behalten, durch den Antragsgegner beobachtet und fotografiert zu werden.“ Seine Verhaltensweisen könnten „schon als obsessiv“ bezeichnet werden, und es sei anzunehmen, dass W. auch Adressen weiterer Menschen aus Fischers Familien- und Bekanntenkreis kenne.

Fischer und Seitel müssten davon ausgehen, dass die Fotos „einem großen Kreis von Rezipienten“ zugänglich gemacht würden; und auch wenn sie nicht veröffentlicht würden, etwa in Klatschblättern, müssten sie damit rechnen, „dass mehrere hundert oder gar tausend Personen unmittelbar über deren privateste Verrichtungen in Kenntnis gesetzt wurden“. Fazit:

„Eine normale Lebensführung ist damit nicht mehr möglich.“

Das Gericht verhängte deshalb Ende Juli 2019 ein Annäherungsverbot für Josef W. bis Ende Januar 2020 – mit einer erheblichen Distanz von 1500 Metern, auch um die Grundstücke der jeweiligen Eltern, weil W. eben über „derart gute technische Ausrüstung verfügt“, dass er auch aus großer Entfernung in den Kernbereich der Privatsphäre eindringen könne. Ohne Kamera durfte er sich Fischer und Seitel bis auf 150 Meter annähern.

Wieder auf der Suche nach der „Hausherrin“?

Diesen ersten Beschluss hat W. ohne Widerspruch hingenommen. Doch nachdem die Frist für das Abstandsgebot abgelaufen war, soll sich W. Fischer und Seitel angeblich wieder angenähert haben.

Im Sommer 2021 soll er abermals am Privatgrundstück aufgetaucht sein; ein Handwerker, der dort arbeitete, habe ihn später identifiziert. Außerdem soll eine Frau dabei gewesen sein, die sich bei den Arbeitern erkundigte, ob die „Hausherrin“, also Fischer, anwesend sei. Dass der Fotograf „zufällig“ dort war, schließt das Gericht in einem neuen Beschluss aus dem Jahr 2021 aus. Zumal Seitel den Paparazzo kurze Zeit später wieder vorm Haus gesehen haben will, wie er aus seinem Auto heraus Fotos machte, mit einem Handy.

Das Gericht verhängte deshalb abermals ein Annäherungsverbot, für die Dauer eines Jahres. Dagegen aber ging W. dann vor, mit etwas Verzögerung. Anfang 2022 wurde die Sache vor dem Amtsgericht Starnberg mündlich verhandelt – es war jene Verhandlung, über die „Bunte“ berichtete.

Als W. vor Gericht erschien, stützte er sich auf einen Rollator. Insgesamt soll er den Eindruck gemacht haben, in keiner guten gesundheitlichen Verfassung zu sein. W. bestritt vor Gericht, im Jahr 2021 Fotos von Fischer und Seitel gemacht zu haben; für einen der Termine, an denen er an Fischers und Seitels Haus gewesen sein sollte, erklärte er, in einer Klinik im Ausland gewesen zu sein. Offenbar konnte ihm in dieser Verhandlung nichts nachgewiesen werden, die alten Vorwürfe aber bestritt er weiterhin nicht. Auf unsere Anfrage bittet der Anwalt von Josef W. um Verständnis, „dass unser Mandant nicht an einer Berichterstattung mitwirken möchte“.

Wohl auch angesichts des körperlichen Zustands einigten sich die Parteien am Ende: Fischer und Seitel nahmen ihren Antrag zurück; und W. versicherte, er werde sich nicht mehr vor dem Haus oder am See aufhalten.


Das Geschäftsmodell des Paparazzos Josef W., der laut „Bunte“ Prominente nur „noch bekannter“ machen wollte, funktioniert natürlich nur, wenn es Abnehmer seiner Arbeit gibt. Es sind Klatschblätter aus Verlagen, die sich als ehrliche, bodenständige Unternehmen geben und sich für seriöse journalistische Produkte feiern, die sie neben den Schmierblättchen vertreiben.

Gleichzeitig beschäftigen sie Leute, die andere Leute professionell stalken. Leute, bei deren Tätigkeit das Gewaltschutzgesetz angewendet werden kann, wie in diesem Fall, der vor dem Familiengericht landete. Das Gewaltschutzgesetz soll in erster Linie Frauen oder Familien vor Übergriffen, zum Beispiel eines Ex-Partners, schützen. Oder Promis vor stalkenden Fotografen.

Auch andere Prominente, nicht nur Helene Fischer, sind von solchen Eingriffen in ihr Privatleben betroffen; Fischer aber, aufgrund ihrer enormen Bekanntheit, ganz besonders. Seit sie Mutter geworden ist, hat sich die Lage noch einmal verschärft. „Jetzt wird die Jagd auf uns wohl losgehen“, hatte Fischer im Herbst vergangenen Jahres auf Instagram geschrieben. Sie sollte recht behalten. Sie hatte ja bereits erlebt, wie sie Reporter und Fotografen belauern, auch als sie noch kein Kind hatte.

Vor ihrem Privatgrundstück tauchen seit der (von „Bild“ ungefragt ausgeplauderten) Geburt permanent Reporter und Fotografen oder gar Kamerateams auf, zum Beispiel von RTL. Entspannt am See rumsitzen? Nicht dran zu denken. Und wenn die Stalker nicht kriegen, was sie wollen, nämlich exklusive Fotos, machen sie eben eine andere Geschichte daraus, wie „Die Aktuelle“ aus der Funke-Mediengruppe.

Man höre und sehe nichts vor dem Haus von Helene Fischer, schreibt das Blatt im Februar. Es druckt eine Außenaufnahme der Villa und ein Bild des Eingangs – und titelt: „Die kleine Familie ist in Gefahr“! Weshalb? Weil sie draußen „auf Schritt und Tritt beobachtet werden“ könnte. Selbst ein „sorgenfreier Spaziergang“ werde zum „Spießrutenlauf“. Ja, warum nur?

Andere Magazine machen es ähnlich, titeln, Helene Fischer habe sich „abgeschottet“, sei „spurlos verschwunden“ und verstecke ihr Baby. „Nicht alle“ hätten „Verständnis für die medienscheue Schlagerqueen“.

Wer könnte das wohl sein, der da sauer ist? Weil eine Prominente etwas schützt, das auch Prominenten zusteht: Privatsphäre.

Der Prozess in der Klatschpresse

Neben „Bunte“ haben auch andere Magazine über den Streit mit dem Paparazzo-Renter berichtet. „Bunte“ lässt es insgesamt so aussehen, als wäre einem alten Mann Unrecht getan worden. Und die „Freizeit Revue“ schildert die Angelegenheit, wie üblich, als „Drama“: „Dieser unheimliche Mann“, womit W. gemeint ist, „macht sie alle noch wahnsinnig!“, schreibt das Blatt. Seitel wisse, wie sehr seine „Herzdame“ leide. Und „Freizeit Revue“ weiß: „Das kann auch eine Liebe zermürben. Irgendwann liegen die Nerven blank.“

Drama! „Freizeit Revue“ über Helene Fischer Ausriss: Freizeit Revue

„Freizeit Revue“ schreibt, es hätte doch ein so schöner, friedlicher Frühling werden können, aber mit der Ruhe sei es nun vorbei, jetzt müssten Fischer und ihre Familie wieder mit „gierigen Blicken“ rechnen. Es ist gespieltes Mitgefühl. Und es ist zynisch, wenn „Freizeit Revue“ als einzige Lösung einfällt, Fischer das Exil ans Herz zu legen. Vielleicht müsse sie nun die „Koffer packen und wegziehen – das könnte am Ende die einzige Lösung sein“.

Direkt neben diesen Zeilen druckt „Freizeit Revue“ ein Foto von Seitel auf dem Weg zum Gericht, aufgenommen offenbar – wen wundert’s – von einem Paparazzo. Anscheinend hatte er sich etwas versteckt, ins Bild ragen Zweige und Blätter. Auch „Bunte“ hat dieses Paparazzo-Foto in ihrem Bericht über den Prozess gegen den Paparazzo-Renter gedruckt. Was für eine Ironie.

Auf die Spitze treibt es „Das Neue Blatt“ der Bauer Media Group. Statt sich über ihr Kind zu freuen, habe Fischer sofort „Heerscharen von Fans und Fotografen“ gewittert: „Sie ist überzeugt, dass einige Menschen ihr etwas Böses wollen, und ihre Gedankengänge machen einem langsam Sorgen“. Noch nie habe man die „junge Mama (…) stolz mit dem Kinderwagen spazieren“ sehen, stellt auch „Das Neue Blatt“ ganz aufmerksam fest, um daraus dann eine infame Theorie über Fischers Geisteszustand und ihren Freund zu spinnen, gleich in der Überschrift: „Verfolgungswahn – Ist Thomas schuld daran?“.

3 Kommentare

  1. Man kann nicht oft genug wiederholen, dass die Leser:innen, die sich diese Schundblätter kaufen, und die mitunter halbkriminellen Inserenten derselben schuld daran sind, dass ausgerechnet ihren eigenen Lieblingen von solchen Kanaillen die Lebensqualität ruiniert wird. Es dürfte für derartige Blätter eigentlich gar keinen Markt geben.
    Die infamen Gestalten in solchen „Redaktionen“ sind keine Kolleg:innen, sondern der Abschaum unserer Zunft. Man schnüffelt einfach nicht im Privatleben von Künstlern herum, die nichts Schlimmeres getan haben, als sich vom Ertrag ihrer Arbeit ein nettes Häuschen gegönnt zu haben. Eigentlich gäbe es doch genügend Zeitgenossen, die es verdient hätten, dass die Medien ihnen penetrant nachspionieren – etwa Putins willige Helfer in Deutschland. Derer nehmen sich anscheinend aber nur Journalist:innen an, die sich an professionelle Regeln halten.

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