Sachverstand (3)

Geschockt und schwer verletzt: Häufige Missverständnisse über den Rettungsdienst

Sie kennen sich aus, weil es ihr Fachgebiet ist und sie ständig damit zu tun haben. Immer wieder stolpern sie über Ungenauigkeiten und Fehler in journalistischen Berichten, die sie ärgern – und hier schreiben sie darüber. In der dritten Folge unserer Reihe „Sachverstand“ erklärt ein Rettungssanitäter, was ihm in Medien öfter aufstößt. Und wenn es Ihnen ähnlich geht, Sie also auch häufig Falsches über Ihren Beruf, Ihr Fachgebiet lesen, schreiben Sie uns eine E-Mail.


Bild von einem Unfall mit Rettungspersonal im Einsatz
Foto: WDR/Feuerwehr Bochum

Viel Lärm, viel Aufregung, man bekommt oft nicht mit, was genau passiert. Und für Erklärungen hat (verständlicherweise) auch selten jemand Zeit: Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdienst sind oft verwirrend. Zumindest für Außenstehende – und dazu gehören auch viele Journalisten. Da wundert es nicht, dass in Berichten immer wieder Ungenauigkeiten, Missverständnisse oder gar Fehler auftauchen, die mit guter Pressearbeit vermutlich nicht passieren würden.

Als Rettungssanitäter lese ich Artikel und sehe Berichte über Unfälle, Brände und andere Katastrophen berufsbedingt anders als Laien: Mir fallen falsche Formulierungen immer wieder negativ auf. Stimmt, die Begrifflichkeiten sind oft verwirrend und unterscheiden sich teilweise sogar nach Bundesland. Aber es gibt Fehler, die immer wieder auftauchen – und vermeidbar wären. Deswegen möchte ich gerne etwas von meinem Wissen teilen. Hier ein bisschen Hilfestellung:

Ein Rettungswagen ist kein Krankenwagen

Einer der häufigsten Fehler, über die ich stolpere, ist die Bezeichnung „Krankenwagen“. Im Alltag ist damit meist eine ganz bestimmte Art Fahrzeug gemeint, nämlich der „Rettungswagen“ (RTW). Dieser ist, Sie ahnen es, auf den Transport von zu rettenden, also vital bedrohten, Menschen ausgelegt. Dies unterscheidet ihn vom „Krankentransportwagen“ (KTW), der per Definition erkrankte aber vital stabile Patientinnen und Patienten transportiert. Es gibt auch Mischformen, aber generell lässt sich festhalten: Wird jemand nach einem Unfall transportiert, ist es ein Rettungswagen, kein Krankenwagen. Die Unterschiede sind durchaus gravierend.

Ein KTW ist etwa anders besetzt als ein RTW. Je nach Vorschrift des jeweiligen Bundeslandes mit einem Rettungssanitäter und einer Fahrerin, mitunter eine:r Sanitätshelfer:in; in Bayern dagegen ist lediglich die Rede von einer „geeigneten Person“. Auch die Ausstattung ist anders, so gibt es in einem KTW in der Regel keine Medikamente und weniger Ausrüstung wie EKG oder mobile Beatmungsgeräte. Ein RTW dagegen ist bundeseinheitlich von einem Rettungssanitäter und einer Notfallsanitäterin besetzt und hat eine genormte Ausstattung.

Es gibt übrigens eine historische Erklärung für den Namen „Krankenwagen“: Bis in die 1970er transportierte man Verletzte und Kranke tatsächlich oft nur ins Krankenhaus – ohne Behandlung vorher, etwa unterwegs.

Rettungssanitäter, Notfallsanitäterin, Sanitäter?

Auch rund um das Rettungsdienstpersonal scheint es große Verwirrung zu geben. Da ist die Rede von „Rettungssanitäter:innen“, „Notfallsanitäter:innen“, „Sanitäter:innen“, als sei alles das Gleiche. Weil der Rettungsdienst hierzulande föderal organisiert ist, gibt es auch keine bundeseinheitlichen Regelungen, Ausbildungen oder Berufsbezeichnungen. So ist es nicht ungewöhnlich, dass es etwa in einem Bundesland eine Qualifizierung als „RH“ (Rettungshelfer:in) gibt – in einem anderen ist sie jedoch nicht anerkannt. Bundesweit relevant sind im Grunde auch nur drei Bezeichnungen:

Der „Rettungssanitäter“ hat eine dreimonatige Schulung abgeschlossen und fährt in der Regel den Rettungswagen. Bisher unterschied sich die Ausbildung teilweise stark von Bundesland zu Bundesland, das ändert sich aber langsam. Rettungssanitäter:innen assistieren bei der Behandlung.

Mit dabei auch ein „Notfallsanitäter“: Nach einer klassischen, dreijährigen Ausbildung hat man damit die höchste notfallmedizinische Qualifikation ohne Studium. Diese Person ist medizinisch verantwortlich und trifft alle Entscheidungen bis der Notarzt eintrifft. Bis 2014 hieß dieses Berufsbild ausschließlich „Rettungsassistent“, bis 2023 können sich all diejenigen zum “Notfallsanitäter” weiterbilden.

Alle drei Berufsbezeichnungen lassen sich im Rettungsdienst antreffen, sind also formal korrekt. Im Grunde sind alles “Sanitäter:innen”. Falls vor Ort nicht klar erkennbar ist, wer wer ist, ist die eleganteste Lösung daher, von „Rettungsfachpersonal“ oder einfach „Rettungspersonal“ zu sprechen.

„Schwer verletzt“: Was heißt das eigentlich?

Die Antwort variiert, abhängig davon, wen man fragt. Für die Polizei sind in der Regel alle schwer verletzt, die ins Krankenhaus transportiert wurden und dort mindestens einen Tag bleiben. Ob lediglich für 24 Stunden zur Beobachtung oder länger (etwa wegen einer Operation) spielt dabei keine Rolle.

In der Notfallmedizin meint die Bezeichnung etwas anderes. In Hessen etwa gibt es drei „Sichtungskategorien“ – SK genannt – als Grundlage für die Triage, also eine Priorisierung der Verletzten: Das Rettungspersonal teilt dem jeweiligen Krankenhaus über die Leitstelle im Voraus mit, ob die Verletzten in die Kategorie „Grün“, „Gelb“ oder „Rot“ gehören, damit sich das Personal vorbereiten kann.

Ein „Grüner“ Patient hat leichte Blessuren und kann oft schon nach einer kurzen Behandlung wieder entlassen werden. Eine „Gelbe“ Patientin dagegen hat schwere Verletzungen oder Erkrankungen, die einen Transport ins Krankenhaus notwendig machen, sie sind aber nicht unmittelbar lebensbedrohlich. Ein Knochenbruch etwa mag schmerzhaft sein – aber solange keine größeren Gefäße verletzt sind, die Blutung gestillt ist, ist niemand akut bedroht.

Anders bei der letzten Stufe: „Rot“ erfasst nicht nur Unfallopfer, sondern auch Personen, die einen Schlaganfall oder Herzinfarkt erlitten haben. Sie haben Priorität vor allen anderen. Sie sind „Schwerstverletzte“ oder „Lebensbedrohlich Erkrankte“.

Wer darüber berichtet, sollte sich dieser Unterschiede bewusst sein. Denn viele Polizeimeldungen klingen oft dramatisch, stellen sich bei genauerer Betrachtung aber als weit harmloser dar. Weil es regionale Unterschiede gibt, werden auch Verletzte verschieden eingeteilt. Es kann also sinnvoll sein, sich über das geltende System zu informieren.

Wenn Journalist:innen das Geschehen mit eigenen Formulierungen beschreiben, sollten sie dennoch aufpassen. „Lebensverändernde Verletzungen“ ist etwa geeignet für eine Reportage über ein Einzelschicksal. Es taugt jedoch weniger in einem Bericht: Jede Verletzung kann letztlich lebensverändernd sein, unabhängig von bleibenden physischen Schäden.

Wie umgehen mit medizinischen Fachbegriffen?

Es kommt immer wieder vor, dass medizinische Ausdrücke unreflektiert verwendet, offensichtlich missinterpretiert oder falsch verstanden werden. Das fällt mir häufig bei den Begriffen „Trauma“ und „Schock“ auf. Etwa wenn es heißt, dass eine Person (meist nach einem Unfall) einen „Schock“ erlitten hat und deshalb ins Krankenhaus musste. Viele haben den Begriff zuletzt im Erste-Hilfe-Kurs gehört, als es um „Schocklagerung“ ging, und stellen sich eine verwirrte oder verängstigte Person vor.

Das Wort „Schock“ ist hier tatsächlich etwas irreführend, da wir darunter einen Kreislaufzustand verstehen. Das Thema ist sehr komplex, daher stark vereinfacht: Beim Schock zirkuliert zu wenig Blut im Kreislauf, die Organe bekommen nicht genug Sauerstoff. Die klassischen Symptome: blasse Haut, kalter Schweiß und Verwirrung. Dieser Zustand ist akut lebensbedrohlich und muss sofort rettungsdienstlich behandelt werden. Es handelt sich also mitnichten um etwas „Harmloses“, wie der Begriff für viele suggeriert.

Was man in der Öffentlichkeit gemeinhin unter Schock versteht, ist dagegen eine „Akute Belastungsreaktion“. Es handelt sich um einen ernstzunehmenden psychischen Ausnahmezustand. Das ist nicht akut lebensbedrohlich und klingt häufig von alleine wieder ab, wenn sich vor Ort jemand gut kümmert, etwa die Notfallseelsorge. Im Zweifel also nachfragen, ob ein „psychischer“ Schock gemeint ist.

Der zweite Begriff, der immer wieder Verwirrung stiftet: Unter „Trauma“ versteht man in der Medizin schlicht jede Art von Verletzung. Das Wort „Poly­trauma“ meint etwa, dass jemand mehrere Verletzungen hat, die zusammen lebensbedrohlich sind. Der „klassische“ Traumabegriff bezeichnet dagegen das psychische Phänomen der posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Es ist also auch hier sinnvoll, sich zu vergewissern: Geht es um körperliche oder seelische Verletzungen? Anstelle eines Satzes wie „X erlitt ein schweres Trauma“ ist die Formulierung „X erlitt schwere/schwerste Verletzungen“ daher korrekter.

Damit wären wir am Ende unserer kleinen Exkursion in die Welt der Rettungsdienstbegriffe. Ich hoffe, damit Verwirrungen zu beseitigen. Auch, weil sich falsche Vorstellungen von Krankheitsbildern hartnäckig halten. Als Daumenregel hilfreich, wenn etwas unklar ist: einfach mal in der Pressestelle oder bei der Einsatzleitung nachfragen.

16 Kommentare

  1. Danke, interessanter Text. Ich habe vor über 20 Jahren als Rettungshelfer beim DRK meinen Zivildienst abgeleistet – und an den Irrtümern in der Berichterstattung scheint sich seitdem wenig geändert zu haben.

    Ich vermute mal, das liegt auch an Mitteilungen aus wenig informierten Polizei-Pressestellen. Wenn da über einen Unfall steht: „Die Fahrerin hat einen Schock erlitten“, reicht die mögliche Bedeutung von Schreck gekriegt bis Kreislaufkollaps. Ähnlich das so beliebte wie abstrakte Schädel-Hirn-Trauma: Von Kopfweh bis akute Lebensgefahr ist alles drin. (Das stammt meiner Erfahrung nach oft von Stellen, die sich zwar auskennen, aber fachchinesisch reden, statt ihr Vokabular dem Laienverständnis anzupassen.)

    Die Sache mit dem „Krankenwagen“ finde ich für die Berichterstattung nicht so dramatisch – die Leute wissen, was gemeint ist. Allerdings ist es ein wenig demütigend für erfahrene Rettungsassistenten, die auch nach hunderten geretteten Leben ständig als „Krankenwagenfahrer“ angsprochen werden.

  2. Die Reihe „Sachverstand ist eine sehr schöne Idee!
    Der Autor hofft, mit seinem Text „Verwirrungen zu beseitigen.“ Das gelingt ihm weitgehend. Mit der Aussage „Ein Bruch etwa mag schmerzhaft sein – aber solange keine größeren Gefäße verletzt sind, die Blutung gestillt ist, ist niemand akut bedroht.“ erreicht er allerdings das Gegenteil, da unklar ist, ob mit „Bruch“ eine Fraktur (Knochenbruch) oder eine Hernie (Austritt von Eingeweiden aus der Bauchhöhle) gemeint ist. Vermutlich ist die Fraktur gemeint?!
    Schade!

  3. @#2: Ach kommen Sie. Ist das jetzt absichtliches Missverstehen? Aus dem Zusammenhang lässt sich klar herauslesen, dass ein Knochenbruch gemeint ist. Ansonsten hätte Herr Rewald sicher nicht die akute Lebensgefahr verneint bzw. diesen Bruch als Beispiel für Kategorie „Gelb“ gewählt.

    Bei meiner Argumentation setze ich voraus, dass ein Austritt der Eingeweide aus der Bauchhöhle akut lebensbedrohlich ist und damit in Kategorie „Rot“ fällt.

  4. @#3
    Nein, das ist kein absichtliches Missverstehen. In einem Text „über Ungenauigkeiten und Fehler in journalistischen Berichten, die sie ärgern“ ist das einfach nur eine ärgerliche Ungenauigkeit, mit der der Autor sich ein wenig selbst disqualifiziert.

  5. Ich frage mich, ob es überhaupt nötig ist, so detailliert über Unfälle zu berichten. Wem nützt es, zu erfahren, wie viele Menschen mit welcher Nationalität wie schwer verletzt sind, welche Farbe das Auto hatte und wie viele Einsatzfahrzeuge unterwegs waren?

  6. @Eddi: Dann muss aber jetzt noch geklärt werden, ob es ein offener Knochenbruch ist, der eine Arterie verletzt hat. Das kann man sich dann natürlich auch nicht denken.

    Mir sind darüber hinaus noch folgende ungeklärte Begriffe aufgefallen: „Operation“ im Zusammenhang mit dem Transport ins Krankenhaus. Ist damit eine militärische Operation gemeint, an der sich der Verletzte beteiligt, oder geht es darum, dass ein Arzt einen Menschen chirurgisch behandelt?
    „Einsatzleitung“ im letzten Satz des Artikels: Ist damit vielleicht ein Schlauch gemeint, den man etwas oder jemandem einsetzen kann? Oder sind das diejenigen, die einen (in diesem Fall) medizinischen Einsatz überwachen und steuern?
    Ich bitte um Klärung. Stellvertretend für Eddi.

  7. @Sid

    Ich hatte meinen ersten Impuls, einen solchen Kommentar zu verfassen, erfolgreich unterdrückt, aber umso schöner, dass Sie sich die Zeit genommen haben. Hat mich sehr amüsiert.

  8. @Ritter der Nacht: Das freut mich.

    Und manchmal verpasst man was, wenn man einen Impuls unterdrückt. So habe ich mich beim Schreiben darüber amüsiert, mir erneut klarzumachen, wie uneindeutig Sprache eigentlich ist, wenn man die einzelnen Begriffe ohne jeglichen Kontext betrachtet. Letztlich wird Kommunikation damit unmöglich. Diese Erkenntnis ist zwar banal, aber dennoch offenbar nicht bei allen angekommen.

  9. @#3, 7+9 Sid
    Haha. Bitte stellen Sie keine Forderungen in meinem Namen. Erst recht keine albernen.

    Die gemeinte Bedeutung fast aller Begriffe in Herrn Rewalds Kolumne ergibt sich aus dem Kontext. Für die Bezeichnung „Bruch“ gilt dies aber nicht, denn auch ein Eingeweidebruch ist nicht akut lebensbedrohlich. Diese Erkenntnis ist zwar banal, aber dennoch offenbar nicht bei allen angekommen.

    Daher vielen Dank
    @#5 Stefan Niggemeier
    für die Klarstellung durch Ergänzung zu „Knochenbruch“!

    @#8 Ritter der Nacht
    Freut mich sehr, dass ich mit meiner Anmerkung zu Ihrer Erheiterung beitragen konnte.

  10. @Eddi: Ich hoffe einfach, Sie sind nicht am Telefon, wenn jemand die 110 oder 112 wählt.

    Also wenn mir meine Eingeweide aus dem Bauch quellen, ist mein Leben noch immer nicht gefährdet? Ok, gut zu wissen. Und beruhigend. Dieses Unwissen hatte(!) ich mit so manchem Splatterfilmemacher gemeinsam.

  11. Den Begriff „Krankenwagen“ statt „Rettungswagen“ zu verwenden, finde ich nicht so schlimm. Aber bitte nicht „Ambulanz“! Das nämlich ist eine unpassende Eindeutschung von „ambulance“, ähnlich unpassend wie „US-Administration“ statt „US-Regierung“.

  12. Dass mit einem Bruch ja auch ein „Durchbruch“ gemeint sein konnte hatte ich tatsächlich nicht auf dem Schirm, meiner bisherigen Erfahrung nach wird da aber auch eher der medizinische Fachbegriff verwendet, zumal derartige Fälle in der der Presse eher nicht vorkommen (sehen wir mal von Boulevardmedien ab, wenn jemand prominentes betroffen ist).

    Und was den Unterschied zwischen Kranken- und Rettungswagen angeht: Ich sollte darüber schreiben was mich in der Berichterstattung nervt, und das fällt tatsächlich darunter. Mag „nitpicking“ sein, aber ich bin auch desöfteren schon im Freundeskreis gefragt worden was da eigentlich der Unterschied ist und finde das kann man ruhig mal richtig stellen. Wir würden bei einem Kombi ja auch nicht von einer Limousine schreiben, nur weil beides Autos sind :)

  13. Ernst gemeinte Frage: kann ich von außen Die verschiedenen Fahrzeuge voneinander unterscheiden? Mein Sohn freut sich (wie sehe viele Kinder über alles, was ein Blaulicht hat (wenn der wüsste, warum die da sind…)) und wir reden immer nur von Krankenwagen

  14. Hallo Tobi,

    natürlich gibt es immer Ausnahmen (deshalb ist was ich hier schreibe unter vorbehalt), aber Rettungswagen und Krankentransportwagen unterscheiden sich gut sichtbar in ihrer Bauform.

    Ein KTW sieht meist aus wie ein Sprinter oder Transporter. Da sie primär für Verlegungsfahrten oder den reinen Transport ausgelegt sind, braucht es normalerweise nicht viel Platz, sie fahren auch idR. nicht mit Sondersignalen.

    Rettungswagen (und alles, was noch besser ausgestattet ist) sind dagegen meist Kastenaufbauten auf einem LKW-Gestell, da hier oft auch direkt im Auto behandelt wird und eine größere Menge an Ausrüstung (mit entsprechend mehr Gewicht) verstaut ist.

    Wenn sie in der Suchmaschine ihrer Wahl „RTW KTW“ eingeben und danach auf „Bilder“ klicken sollte der Unterschied auf den ersten paar Bildern gut zu erkennen sein.

    Ich hoffe ich konnte weiterhelfen :)

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