Kontrollgremium

Alles über den neuen ZDF-Fernsehrat

Am Freitag trifft sich in Mainz der neue ZDF-Fernsehrat, und das wird ein wichtiger Tag. Denn es geht darum, wie unabhängig und staatsfern das Kontrollgremium des ZDF nun sein wird, welche Leute dort also die Posten übernehmen. Weil das wichtig ist für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und weil es alle betrifft, da alle monatlich Rundfunkbeitrag zahlen, erklären wir Ihnen hier, was sich ändert – und was man davon halten kann.

Keine Fotos von der Sitzung: Der Fernsehrat tagt
Der alte Fernsehrat (März 2015, Mainz) Zeichnung: ZAPP / martinburkhardt.de

Wieso wird das ein besonderer Tag?
Weil sich der Fernsehrat erneuert. Das Bundesverfassungsgericht hat 2014 festgestellt, dass der Fernsehrat verfassungswidrig zusammengesetzt sei. Vor allem weil zu viele Politiker im Fernsehrat säßen. Das Gericht forderte deshalb den Gesetzgeber auf, das anders zu regeln, also einen neuen ZDF-Staatsvertrag auszuarbeiten. Dieser Staatsvertrag ist nun seit Anfang des Jahres in Kraft, und jetzt trifft sich erstmals der neue Fernsehrat.

Na, und? Was macht der überhaupt?
Der Fernsehrat vertritt uns alle, die ZDF-Zuschauer, und sowieso alle, die monatlich den Rundfunkbeitrag überweisen, was ja Pflicht ist. Im Senderamtsdeutsch heißt das: Der Fernsehrat ist „Sachwalter der Interessen der Allgemeinheit“, er ist der, Zitat: „Anwalt des Zuschauers“, und das ist kein Titel einer ZDF-Serie. Der Fernsehrat entwirft Programmrichtlinien, wacht über deren Einhaltung, er prüft Programmbeschwerden der Zuschauer und genehmigt den Haushalt des ZDF. Außerdem berät er den Intendanten in Programmfragen und, vor allem: Er wählt ihn. Der Fernsehrat bestimmt also alle fünf Jahre, wer ZDF-Chef wird.

Der "Anwalt des Zuschauers" im Internet
Der „Anwalt des Zuschauers“ im Internet Screenshot: zdf.de

Was für’n Staatsvertrag?
In Deutschland ist der Rundfunk Ländersache, also föderal organisiert. Als das ZDF 1961 gegründet wurde, haben die Bundesländer im ZDF-Staatsvertrag festgeschrieben, was das für ein Sender sein soll. Der Staatsvertrag ist quasi das Grundgesetz des Zweiten Deutschen Fernsehens. Er muss, auch bei Änderungen, von allen Landesparlamenten abgesegnet werden.

Drin steht zum Beispiel, dass das ZDF in seinen Sendungen einen „objektiven Überblick über das Weltgeschehen“ geben soll und „ein umfassendes Bild der deutschen Wirklichkeit“. Die Angebote sollen „die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland fördern sowie der gesamtgesellschaftlichen Integration in Frieden und Freiheit und der Verständigung unter den Völkern dienen und auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinwirken“.

Bis ins Detail ist dort alles festgelegt, auch wer den Laden kontrolliert und wie er finanziert wird. Die Frage ist nun bloß: Inwieweit wurde der Entscheidung Folge geleistet? Haben die Länder den Fernsehrat staatsferner gestaltet?

Und, haben sie?
Ja. Er ist nun staatsferner als vorher. Aber auch nur genau so staatsfern wie unbedingt nötig. Vorher waren es 34 staatsnahe Mitglieder, nun sind es nur noch 20. Die Vorgabe des Gerichts wurde maximal ausgereizt.

Was ändert sich denn jetzt?
Bisher hatte der Fernsehrat 77 Mitglieder, nun sind es nur noch 60. Das Gericht hatte entschieden, dass davon nur ein Drittel staatsnah sein darf, also in der Politik aktiv. Die übrigen 40 Mitglieder vertreten Gruppierungen, die die Gesellschaft abbilden sollen, also Kirchenvertreter, Gewerkschafter, Leute aus der Kultur, dem Verbraucherschutz oder dem Bund der Vertriebenen.

Entsendet werden Mitglieder teilweise von den Bundesländern, teilweise von Organisationen, die damit vom Land beauftragt wurden. So schickt jedes Bundesland einen Vertreter, also 16 Mitglieder. Darunter sind wieder viele Chefs von Staatskanzleien, einige davon sind schon länger im Fernsehrat. Die Landesregierungen sichern sich damit also wieder Einfluss. Nur Brandenburg schickt keine Regierungsvertreterin, nicht mal eine Politikerin, sondern die Präsidentin der Filmuniversität Babelsberg.

Hinzu kommen auf der Staatsbank noch zwei Vertreter des Bundes, einer vom Deutschen Städtetag und eine Vertreterin des Deutschen Landkreistages. Daneben staatsferne Mitglieder: 24 Leute von Institutionen, aus der Kirche, dem Naturschutz oder dem Handwerk. Und weitere 16 Mitglieder, die eine gesellschaftlich relevante Kategorie vertreten, zum Beispiel Wissenschaft.

Wie diese 16 Vertreter entsendet werden, regelt das jeweilige Landesgesetz jenes Bundeslandes, dem die Kategorie zugeordnet ist. Der Landtag beschließt also, welcher Verband oder welche Organisation einen Vertreter schickt. Die Kategorie „Ehrenamtlicher Zivil- und Katastrophenschutz“ ist beispielweise dem Land Sachsen zugeordnet, wo dann der Landesfeuerwehrverband zuständig ist, und der schickt seinen stellvertretenden Vorsitzenden.

Früher schickten auch die Parteien des Landes Vertreter. Das ist nun nicht mehr so. Was zur Folge hat, dass manche Parteien stark vertreten sind, andere gar nicht. Die FDP ist nicht mehr dabei; nur einer kommt nun von den Linken, einer von den Grünen; dafür sind neun von der SPD, sechs von CDU/CSU, zwei lassen sich keiner Partei zuordnen, und ein Vertreter fehlt noch.

Alle Mitglieder, ob aus der Politik oder den gesellschaftlichen Gruppen, werden für vier Jahre in den Fernsehrat entsandt. Weil das Gremium die ganze Gesellschaft abbilden soll, und weil das Gericht das anmahnte, gibt es nun ein paar Gruppierungen, die neu dabei sind. Und, übrigens: Auch unter den staatsfernen Mitgliedern können Leute sein, die Politik gemacht haben. Wenn sie 18 Monate lang kein politisches Amt mehr inne hatten.

ZDF-Fernsehrat auf Berliner Hotel-Kringelteppich
ZDF-Fernsehrat auf Berliner Hotel-Kringelteppich Foto: Übermedien

Wer ist denn neu dabei?
Die Verfassungsrichter warnten ausdrücklich vor einer „Versteinerung“ des Fernsehrats und vor einer „Dominanz von Mehrheitsperspektiven“. Deshalb sollten „auch kleinere Gruppierungen“ im Fernsehrat sitzen, „die nicht ohne Weiteres Medienzugang“ haben, also auch Minderheitenverbände. Wie sich der Fernsehrat zusammensetzt, also welche Gruppierungen vertreten sind, sollen die Länder künftig alle zwei Amtsperioden überprüfen.

Während der neue Fernsehrat auf der Staatsbank eher versteinert ist, hat er sich neuen gesellschaftlichen Gruppen geöffnet: So wird unter anderem ein Vertreter für Migranten einziehen, einer für Muslime und eine Vertreterin für „LSBTTIQ“, was für „Lesbische, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle und Queere Menschen“ steht. Außerdem dabei: ein Vertreter für „Inklusive Gesellschaft“ und einer für Katastrophenschutz.

Wer sitzt da sonst noch drin? Kennt man die?
Auf der Staatsbank ändert sich, wie gesagt, nicht viel. Etliche Länder entsenden genau jene Mitglieder, die schon im vorigen Fernsehrat saßen. Das sind eher selten Prominente. Karolina Gernbauer kann man kennen, aus Bayern, die auf Markus Söder (CSU) folgt, der eh kaum da war; Katarina Barley, die neue Generalsekretärin der SPD; Ex-Landesminister Peter Jacoby (CDU) aus dem Saarland; oder Franz Josef Jung (CDU), einst Bundesverteidigungsminister und deshalb früher spaßeshalber als „bewaffneter Arm des Fernsehrats“ bezeichnet.

Und einen alten Bekannten findet man auch unter den staatsfernen Mitgliedern: Reinhard Klimmt, ein lang gedienter Sozialdemokrat, der schon länger im Fernsehrat sitzt. Nun kommt er, der so lange Politik gemacht hat, durch die Hintertür. Das Saarland, wo Klimmt mal Ministerpräsident war, schickt ihn als staatsfernes Mitglied, für „Kunst und Kultur“. Das geht, weil Klimmt lange genug raus ist aus der Politik. Jedenfalls als Amtsträger.

Eine Liste, wer von wem in den Fernsehrat geschickt wird, finden Sie auf den Seiten des ZDF. Es ist eine vorläufige Liste. Vier Plätze sind noch unbesetzt, weshalb der Fernsehrat zunächst mit 56 Mitgliedern startet.

Wer fehlt denn noch?
Das schöne Sachsen-Anhalt ist zuständig dafür, einen Vertreter der Kategorie „Heimat und Brauchtum“ zu entsenden. Ist aber noch nicht passiert. Da sich der Landtag in Sachsen-Anhalt kürzlich erst neu gebildet hat, gebe es „noch keinen Vorschlag der Fraktionen“, sagt ein Sprecher. Aber damit wird sich der Landtag „sicher nach der Sommerpause beschäftigen“.

Aus ähnlichen Gründen hat das Land Baden-Württemberg noch keinen Landesvertreter entsendet. Auch hier wurde vor ein paar Monaten erst gewählt, und der Landtag wird sich demnächst erst mit dem Fernsehrat beschäftigen. Wann, ist unklar.

Das Land Bayern ist einen Vertreter der Kategorie „Digitales“ schuldig. Wer das wird, soll sich noch im Juli entscheiden, „möglicherweise sogar diese Woche“, heißt es in der Staatskanzlei. Das Landesgesetz habe „noch nicht alle parlamentarischen Hürden durchlaufen“. Der Verband der Digitalwirtschaft Bitkom soll dann entscheiden, wer entsendet wird.*

Und es fehlt noch jemand vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, kurz: BDZV. Auf Anfrage teilt der Verband mit, man habe eigentlich wieder Valdo Lehari jr., den Verleger des Reutlinger „General-Anzeigers“, entsenden wollen, „aufgrund seiner großen Expertise und Erfahrung“. Aber nun darf er nicht. „Extrem kurzfristig und für uns überraschend“ habe das ZDF Lehari „aufgrund einer sehr formalen Auslegung des neuen ZDF-Staatsvertrags“ abgelehnt, schreibt der BDZV. Der Grund: Lehari ist im Verwaltungsrat eines privaten Lokalradios. Und wer im Fernsehrat sitzen möchte, darf keine Amt bei einem anderen Sender haben, auch nicht in der Aufsicht, so steht es im Gesetz. Wer nun für den BDZV kommt, ist also offen.

(Nachtrag: Genauer muss es heißen, dass nicht das ZDF, sondern der Vorsitzende des ZDF-Fernsehrats feststellt, ob ein Vertreter formal berechtigt ist, im Fernsehrat zu sitzen. Personen, die für andere Sender tätig sind, dürfen das laut ZDF-Staatsvertrag nicht. Das umfasst auch Aufsichtsposten bei privaten Rundfunk-Anbietern.)

Wie sieht’s mit der Frauenquote aus?
23 der 60 Mitglieder sind Frauen. Da vier Sitze noch nicht vergeben sind, könnten es noch 27 Frauen werden.

Der Staatsvertrag schreibt vor, dass „Männer und Frauen angemessen zu berücksichtigen“ sind, dass also zum Beispiel eine Frau geschickt werden muss, wenn eine Organisation oder ein Verband zwei Mitglieder entsendet. Zählt man nun durch, wird die Frauenquote im neuen Fernsehrat zwischen 38 und 45 Prozent liegen. Verlässt eine Frau den Fernsehrat, muss ihr, so steht es im Gesetz, ein Mann folgen. Zwangsläufig. Das gilt allerdings auch andersherum: auf einen Mann folgt eine Frau.

Was sind diese Freundeskreise?
Über die Freundeskreise wurde vor Gericht auch gesprochen, aber nur am Rande. Denn wie der Name schon vermuten lässt, sind die Freundeskreise nirgends im Gesetz verankert. Es sind Gruppierungen, die sich mit der Zeit im Hintergrund gebildet haben. Im ZDF-Fernsehrat gibt es zwei Freundeskreise: einen roten und einen schwarzen.

Der rote wird auch Bergmann-Kreis genannt, benannt nach der früheren Bundesfamilienministerin Christine Bergmann (SPD). Die schwarzen Schäfchen, die der Union nahestehen, versammeln sich seit jeher um Franz Josef Jung (CDU). Bisher war anscheinend jedes der bisher 77 Mitglieder in einem Freundeskreis, je nach (politischer) Nähe – bis auf Gesine Lötzsch (Linke), die diese Treffen gemieden hat. Im neuen Fernsehrat ist Lötzsch nicht mehr dabei.

Die Freundeskreise treffen sich meistens am Tag vor der großen Fernsehrats-Sitzung zum lockeren Lala, meist im Hotel. In eine der beiden Sitzungen geht in der Regel auch der Intendant und plaudert mit, den anderen besucht eine Stellvertreterin. Bei den Treffen wird schonmal („Prost!“) ausbaldowert, welche Linie („Prost!“) man tags drauf im Plenum vertritt, alles ganz informell. Auch im neuen Fernsehrat werden diese Freundeskreise weiter existieren. Vor allem Politiker argumentieren gerne, dass man sich doch mal treffen und ein bisschen reden könne, das sei doch überall so.

Eine Politikerin sah das, wie erwähnt, anders: Gesine Lötzsch. Sie habe zu Beginn ihrer Mitgliedschaft im Fernsehrat drei Möglichkeiten gesehen: „Zum ersten hätte ich – demütig – um Aufnahme im Freundeskreis Dr. Bergmann (SPD) bitten können und auf eine gnädige Antwort warten können. Zum zweiten hätte ich Verwirrung stiften und zum Freundeskreis Dr. Jung (CDU) gehen können. Ich habe mich für den dritten Weg entschieden. Ich suche meine Freunde anderswo.“ Sie wolle im Fernsehrat keinen Block unterstützen, „sondern ohne den Zwischenruf ‚Das haben wir doch anders vorbesprochen‘ meine Fragen stellen können und meine Meinung sagen“.

Ein bisschen was wird sich nun auf jeden Fall ändern, personell: Während Franz Josef Jung weiter im Fernsehrat sitzen wird, seit fast 20 Jahren nun, ist Christine Bergmann nicht mehr dabei. Ungewiss ist also, welchen Beinamen der rote Freundeskreis künftig tragen wird. Vielleicht Barley-Kreis, nach Katarina Barley. Die 47-Jährige ist Generalsekretärin der SPD und wird, wie Jung, von der Bundesregierung in den Fernsehrat entsandt.

Und was passiert jetzt am Freitag so?
Die öffentliche Sitzung beginnt um 9 Uhr auf dem Lerchenberg in Mainz, der ZDF-Zentrale. Dort wird es unter anderem um das „Drei-Stufen-Test-Verfahren ‚KiKA-Telemedien'“ gehen, um die Entwicklung von 3Sat und die berühmte Erdogan-Ausgabe des „Neo Magazin Royale“, die mit dem Gedicht, Sie wissen schon. Die ganze Tagesordnung finden Sie auf den Seiten des ZDF.

Das alles arbeitet noch der alte Fernsehrat ab, im Anschluss konstituiert sich der neue. Spannend wird auch, wer zum Vorsitzenden gewählt wird. Bisher war das Ruprecht Polenz (CDU), der 16 Jahre lang im Fernsehrat war und 14 davon als Chef. Mit seinem Abschied endet eine kleine Ära, denn er scheidet komplett aus dem Gremium aus. Die Frage ist nun: Wer folgt? Wieder einer mit Parteikarriere im Rücken? Außerdem muss sich der Fernsehrat eine neue Geschäftsordnung geben und seine Ausschüsse besetzen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

*Nachtrag, 8.6.2016: Nun gibt es einen Vertreter aus Bayern für die Kategorie „Digitales“: Es ist Wolfgang Kopf, Leiter Politik und Regulierung der Deutschen Telekom AG.

8 Kommentare

  1. Eine Anmerkung und eine Frage.

    Erst die Anmerkung: Den Vertrag des Intendanten hat ja der alte Fernsehrat ja „netterweise“ schon letztes Jahr vorzetig bis 2022 verlängert. Insofern wird das ja noch viele Jahre dauern, bis das Urteil des Verfassungsgerichts wirklich die volle Wirkung entfaltet.

    Und die Frage: Ist es nun wirklich so gekommen, dass der Fernsehrat auch weiterhin ca. zwei Drittel der Mitglieder des Verwaltungsrates wählt? Falls ja, entspricht ein solches Vorgehen überhaupt den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichs? Denn dann hätten wir im Fernseh- und Verwaltungsrat ja jeweils ein Drittel direkt von der Politik entsandte Mitglieder und ZUSÄTZLICH im Verwaltungsrat Mitglieder, über die politischen Stimmen des Fernsehrates faktisch auch diesem Sektor zugeordnet werden müssten, oder nicht (1/3*2/3+1/3=55 Prozent)?

  2. Das der alte (nicht Verfassungsgemäße) Fernsehrat noch schnell die Intendantenwahl vorgezogen hat finde ich auch Grenzwertig und zeigt deutlich das es eben kein Kulturwechsel beim Fernsehrat gibt. Es gibt weiterhin die Freundeskreise von SPD und CDU die alles im Hinterzimmer ausmauscheln. Außer Kosmetik hat sich da nichts verändert.
    Und dann wundern sich die ÖR und die Politik wenn die Akzeptanz des Systems schwindet…

  3. Öffentlich rechtlicher Rundfunk ist nichts anderes als ein getarnter Staatsfunk. Der einzige Sinn dieses Rundfunksystems besteht darin den Machterhalt der Regierungsparteien durch regierungstreue Berichterstattung zu sichern, das Ganze zu verschleiern und die Finanzierung des Systems in der Bevölkerung durch Zwangsmaßnahmen zu sichern. Wer nicht zahlt darf auch das Internet nicht benutzen.
    Siehe wegen Glaubwürdigkeit z.B. die ganze gefakte Berichterstattung zum Thema Flüchtlingskrise, Nachrichtendienste, Militär…

    Die „gesellschaftlich relevanten Gruppen“, die den großen Rest des Fernsehrates bilden, die ebenfalls von den Regierungsparteien bestimmt werden und zum größten Teil zu über 50 % aus Bundesgeldern finanziert werden, wurden leider im Artikel nicht erwähnt. Da gibt es eine interessante Studie zur Finanzierung bei den ARD Rundfunkräten. Einfach mal googlen. Ebenfalls wäre interessant darüber zu berichten, wie ineffizient der öffentlich rechtliche Runfunk sendefähiges Material auf Grund seiner quasi Monopolstruktur produziert. Das ist wie bei einem privatisierten Staatsunternehmen. Alles ist doppelt so teuer, wie bei Unternehmen, die im freien Wettbewerb stehen. Da gibt es auch interessante Quellen dazu, wie die Gelder verwendet werden.

    Ich würde die Politiker und ihre Gesandten aus dem öffentlichen Rundfunk sofort entfernen und das System privatisieren wie die deutsche Post. Dann kann man alle „GEZ“-Verträge einfach weiterlaufen lassen, monatlich kündbar und jeder kann selbst entscheiden, ob er das gerne aboniert oder lieber vielleicht private Angebote wie Netflix.

    Es gibt keinen Grund beim Rundfunk einen staatlichen Eingriff in einen Markt durchzuführen, der sich auch von alleine reguliert, da genügend Wettbewerb besteht. Marktversagen liegt eindeutig nicht vor.
    Das ist wie im Kommunismus. Man erzählt den Leuten: „Das ist euer Fernsehen“, aber in Wirklichkeit kann man gar nicht mitreden und es werden die Interessen der Leute vertreten, die das System betreiben und es auch noch durch andere finanzieren lassen. Ein schlaueres Propagandasystem gibt es nicht.

  4. „Der Fernsehrat ist „Sachwalter der Interessen der Allgemeinheit“, er ist der, Zitat: „Anwalt des Zuschauers“, und das ist kein Titel einer ZDF-Serie.“

    Aber Comedy-Potenzial hat’s durchaus, das lässt sich nicht abstreiten. ;)

  5. Der Bund der Vertriebenen gehört also zu den „gesellschaftlich relevanten Gruppen“. Wie lange nach Kriegsende hat dieser CDU/CSU (und noch weiter rechts) Revanchistenhaufen der sich durch natürliche Selektion schon längst in Auflösung befinden sollte, denn noch Relevanz? Also jetzt außer für Gestalten wie Steinbach, die meint als Tochter eines Besatzungssoldaten den merkwürdigerweise veerbaren Vertriebenstatus zu besitzen. Anchronismus deluxe, wir haben sicher aktuell mehr wirkliche Flüchtlinge im Land als Überlebende des berechtigten Rauswurfs der Deutschen nach 45.

  6. Wenn der Fernsehrat „Sachwalter der Interessen der Allgemeinheit“ und „Anwalt des Zuschauers“ ist, könnte man ihn doch einfach per Los aus allen Einwohnern Deutschlands bestimmen. Das würde sicher zu besseren Ergebnissen kommen als das, was die von Parteien bestellten Vertreter dort fabrizieren. Und dass der Vertreter für „Digitales“ gerade aus Bayern(!) und von der Telekom(!!) kommt, spricht Bände…

  7. Welchem „Freundeskreis“ gehört denn Marlehn Thieme, die neue Vorsitzende des Fernsehrates, an ? Ist ja schon seit 2004 dabei, sollte sich also bereits ‚geoutet‘ haben.

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