Gericht verbietet Luftaufnahmen von Schumachers Anwesen
Seit im Sommer 2018 bekannt wurde, dass die Familie von Michael Schumacher ein Feriendomizil auf Mallorca gekauft hat, macht die Klatschpresse daraus immer wieder Sensations-Schlagzeilen: „Sein neues Leben auf Mallorca!“, titeln die Blätter. „So lebt er wirklich!“ Oder: „Exklusiv-Fotos von seinem neuen Zuhause!“
Bei diesen Fotos handelt es sich oft um Luftaufnahmen des Anwesens, offenbar mittels Drohnen oder aus Helikoptern heraus fotografiert. Darauf ist das Grundstück genau zu sehen: die Gebäude, Terrassen, Balkone – mitunter sind sogar Details zu erkennen, etwa welche Deko-Artikel auf den Tischen stehen. Zum Teil kann man in Fenster blicken.
Die Veröffentlichung solcher Fotos nahm derart überhand, dass sich Schumachers Anwalt Felix Damm vergangenes Jahr zu einer öffentlichen Mitteilung gezwungen sah: Diese Luftaufnahmen stellten „einen gravierenden Eingriff in die räumlich geschützte Privatsphäre unserer Mandanten dar“. Eine Einwilligung in die Herstellung und Verbreitung dieser Fotos sei „nicht erfolgt“ und werde „auch in Zukunft nicht erteilt werden.“
Trotzdem wurden die Fotos weiter gedruckt.
Damm ging im Namen der Schumachers dagegen vor und erwirkte vor ein paar Wochen schließlich ein erstes Urteil: Das Hamburger Landgericht untersagte die Veröffentlichung (Aktenzeichen: 324 O 515/18).
Im konkreten Fall ging es um „Das neue Blatt“, eine Zeitschrift aus dem Bauer-Verlag (die das Schicksal von Michael Schumacher besonders obsessiv ausschlachtet). „Michael & Corinna Schumacher: Neuanfang auf Mallorca“, hatte das Blatt auf der Titelseite verkündet. Im Innenteil: zahlreiche Informationen zum Grundstück und den Gebäuden, Fotos inklusive Luftaufnahme.
Dieser Blick hinter die Mauern und durch das Schlüsselloch sei „allein dem Bemühen geschuldet, die Neugier der Leser zu befriedigen“, argumentierte Schumachers Anwalt vor Gericht. Auch Sicherheitsaspekte spielten eine Rolle: Wie das Haus gesichert sei, in welchem Umfang ein Sicherheitsdienst existiere – solche Angaben würden die Geheimsphäre verletzen. Das gelte auch für die Kosten, Hinweise zur Lage des Grundstücks und Angaben dazu, ob dort Umbauarbeiten stattfinden.
Außerdem sei davon auszugehen, dass die Aufnahmen dazu führen könnten, den sogenannten Fan-Tourismus zu befördern. Denn aufgrund der veröffentlichten Informationen sei es nicht nur für die unmittelbaren Nachbarn möglich, den genauen Standort der Villa zu ermittlen; suche man mit Google Earth, finde man die Villa in wenigen Sekunden.
Die Zeitschrift erwiderte, an den Wohnverhältnissen und der Urlaubsgestaltung der Familie bestehe ein erhebliches öffentliches Informationsinteresse. Außerdem habe die Familie zum Zeitpunkt der Aufnahmen und der Berichterstattung ja noch nicht dort gewohnt, deswegen habe auch keine Gefahr bestanden, dass sie dort hätte aufgesucht werden können.
Zudem führte sie an, dass Schumacher 2011 selbst mal in einem Interview über sein Haus in der Schweiz gesprochen hatte. Dass er zum Beispiel direkt auf den Genfer See schauen könne und es einen begehbaren Kleiderschrank gebe. Wenn er selber solche Einblicke gewährt, so die Argumentation, dann dürfen wir auch detaillierte Fotos von seinen Ferienhäusern veröffentlichen.
Das sah das Gericht anders. Diese Aussagen seien viele Jahre her, außerdem hätten sie sich auf ein ganz anderes Haus bezogen. In den vergangenen zehn Jahren habe sich die Familie nicht mehr öffentlich zu ihrer Wohnsituation geäußert und „durchgängig und konsistent zum Ausdruck gebracht, dass dieser Teil ihres Lebens privat ist“. Zudem seien die Interviewaussagen von damals „nicht geeignet, dem Leser ein Bild von den Wohnverhältnissen der Familie zu vermitteln, da er nur einige wenige Details über Lage und Ausstattung des Anwesen erfährt.“
„Ganz anders“ verhalte es sich mit den Fotos, die das Blatt veröffentlicht habe. Diese würden dem Leser „einen sehr detaillierten Einblick über die Wohnverhältnisse“ der Schumachers vermitteln und Dinge beinhalten, „welche sonst für die Öffentlichkeit nicht einsehbar sind“. Der Leser erhalte die Möglichkeit, „quasi an der Terrasse beziehungsweise dem Pool der Familie“ zu sitzen und deren Perspektive einzunehmen. Dies stelle „einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre“ der Familie dar.
Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro wurde der Bauer-Zeitschrift verboten, bestimmte Details sowie Fotos und Luftaufnahmen des Ferienhauses zu veröffentlichen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im E-Paper wurden die Aufnahmen inzwischen geschwärzt.
Keine vier Wochen nach dem Urteil veröffentlichte der Bauer-Verlag – Luftaufnahmen von Schumachers Ferienhaus.
Diesmal in der Zeitschrift „Neue Post“. Auch hier wieder: Fotos von Terrasse, Pool, Balkon, diesmal sogar noch detaillierter.
Es ist ein Kampf gegen Windmühlen.
Wir wollten vom Bauer-Verlag wissen, warum er das Verbot des Gerichts ignoriert hat. Und ob er auch in Zukunft Luftaufnahmen von Schumachers Anwesen veröffentlichen wird. Und ob er Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt hat. Seine vollständige Antwort:
Wir haben gegen den Beschluss bzgl. unserer Veröffentlichung in DAS NEUE BLATT Berufung eingelegt. Alles Weitere wird sich im Rahmen des Verfahrens ergeben.
Der Burda-Verlag druckte in seinen Zeitschriften ebenfalls viele Fotos des Anwesens, etwa in „Bunte“. Auch dagegen ging Schumachers Anwalt vor. Inzwischen wurden auch diese Fotos geschwärzt.
Die Funke-Mediengruppe hatte sich in ihrer Zeitschrift „Die Aktuelle“ derweil einen ganz besonderen Dreh überlegt. „Angriff aus der Luft!“, titelte das Blatt Anfang des Jahres. „Dramatische Szenen!“ „Sie versuchten noch, die Terrasse abzuschirmen und sich mit Decken zu schützen …“
Gemeint waren: Angriffe der Fotojäger, die versuchen, Schumachers Anwesen aus der Luft zu fotografieren. Im Innenteil war der Artikel bebildert mit: einer Luftaufnahme von Schumachers Anwesen.
Ja, das zeigt leider, dass Gerichtsbeschlüsse in Deutschland halt kaum noch etwas wert sind.
250.000 Euro die (aber auch nur im schlimmsten Fall!) vom Gewinn abzuziehen sind. Das Urteil betrifft schließlich formal nur „Das Neue Blatt“ – nicht aber „Die Neue Post“.
„Die Aktuelle“ von der Konkurrenz zeigt dann eigentlich nur noch, dass sie in punkto Scheinheiligkeit noch besser ist.
Was bleibt als Fazit? – Die Gesetze und auch die Strafen sind einfach zu lasch, die schrecken keinen mehr ab, selbst dann nicht, wenn im Ausnahmefall ein Richter sowas mal untersagt. Die pfeiffen einfach drauf.
Sagt man aber, dass sich sowas grundsätzlich (also auch an anderen Stellen) ändern muss, dann kommt als allererstes die bekannte kategorische Veggie-Day-Partei vor die Kameras und Mikrophone gerannt und belehrt einen, das bessere Gesetze angeblich nichts bringen würden und halt den üblichen Kladeradatsch, den jeder schon auswendig kennt.
Hätte der Richter hier aber statt 250.000 Euro 2.500.000 Euro Strafe angedroht dann wäre die Rechnung des Verlages möglicherweise nicht mehr aufgegangen.
Echt? Wo hat die Veggie-Day-Partei dazu was gesagt?
Und sind da nicht eher gerade andere Partein am Drücker an denen es wäre daran etwas zu ändern?
@ 2 (Mike Hunt):
„Echt? Wo hat die Veggie-Day-Partei dazu was gesagt?“
Ich schrieb extra „grundsätzlich“ und damit eben nicht auf diesen konkreten Fall bezogen.
„Und sind da nicht eher gerade andere Partein am Drücker an denen es wäre daran etwas zu ändern?“
Vollkommen richtig.
Wir wissen aber beide vermutlich ziemlich gut, das keine der beiden Parteien etwas ändern wird, vor allem nicht die Partei, die die Justizministerin stellt und deren Aufgabe das eigentlich in erster Linie wäre.
Zwar „plant“ die SPD viel (das können die richtig gut), allerdings wird es dabei wohl auch wieder mal bleiben, denn CDU, CSU und auch die FDP sind dagegen, selbst wenn es auf letztere nicht wirklich ankommt:
https://www.zeit.de/news/2019-08/22/justizministerium-will-kriminellen-unternehmen-an-den-kragen
Ob das neue Gesetz in dem konkreten Fall hier aber überhaupt Wirkung gezeigt hätte, bzw. auf diesen Fall angewendet werden könnte, das weiss ich nicht, bin kein Jurist.
Ich vermute aber Mal nein.
Und Holger wieder so: *überleit zu völlig anderem Thema XYZ (wahlweise Steuergelder, Rundfunkbeitrag, Gesetzgebung, Meinungsfreiheit, Flüchtlingskrise, AfD, Merkel)* und irgendwer wieder so *Ja aber @Holger …!* und der Thread so *Ich bin raus*.
@4 ( spacespencer):
In Momenten wie diesen, bin ich direkt dankbar und demütig, dass es mich nur an der Bandscheibe erwischt hat.
Zeigen Sie mir auch nur einen einzigen Beitrag, den ich heute nicht beantwortet habe, egal zu welchem Thema.
Immer ist das aber nun mal nicht machbar aber ihre Unterstellung, ich würde mich vor einer Diskussion drücken, die ist einfach nur absurd.
Jetzt schreib ich Ihnen also sogar noch *zu wenig* also Sachen gibt’s.?
Was für ein Gesindel.
Nochmal genau lesen, was da beim Kommentator stand, Holger. Dann meckern.
@HOLGER
Es wäre schön, wenn Sie nicht zu jedem Beitrag bizarren themenfremden Mist absondern würden. Oder einfach weggingen, irgendwohin, wo man Ihre „Beiträge“ zu würdigen weiß. Wo immer das sein mag…
Es gibt nur eine Lösung:
Die konsequente harte Bestrafung. Es müssen Strafen sein, die deutlich über jedem zu erwartenden Gewinn liegen. Sämtliche Gewinne, die durch solch rechtswidrige Aktionen entstehen, gehören zudem bis zum letzten Cent abgeschöpft. Notfalls neben Bußgeldern auch strafrechtliche Maßnahmen bis hin Freiheitsstrafen für die Verantwortlichen (natürlich zuerst zur Bewährung auszusetzen, aber auch das nicht fünf mal hintereinander). Anders ist dem nicht beizukommen.
Es braucht eine harsche, effektive Abschreckung. Jeder Chefredeakteur, der so etwas macht, muss sich zu 100% sicher sein, dass er VIEL mehr verliert als er je gewinnen kann.
Dabei sollten auch Lösungen gefunden werden, die sicherstellen, dass Verlage, die in grober Weise Persönlichkeitsrechte verletzen auch dann empfindlich bestraft werden, wenn das Opfer keinen Prozess anstrengt (etwa weil es nicht die Nerven oder das Geld hat), oder wenn der Verlag einen Vergleich anstrebt. Es hilft hier wirklich nur eines: Harte, konsequente Abschreckung. Alles andere ist heiße Luft.
@ Holger:
Für normale Leute stellen Ordnungsgelder in dieser Höhe natürlich eine Bedrohung der bürgerlichen Existenz dar. Es werden durchaus gegen normale Leute auch sehr hohe Ordnungsgelder angedroht.
Reiche Firmen zahlen das hingegen aus der Portokasse und können es sich erlauben, bis zu den höchsten Instanzen durchzuklagen.
Das heißt nicht, dass Gesetze oder angedrohte Strafen generell keine Abschreckungswirkung hätten, sondern dass Leute (oder Firmen) mit viel Geld de facto im Rechtssystem sehr privilegiert sind. (Man denke etwa an die Prozesse der Call-In-Sender gegen Privat-Personen.)
Womit das Prinzip, dass vor dem Gesetz alle gleich sind, in der Praxis zugunsten der Wohlahbenden nicht vollständig, aber doch in erheblichem Maße unterminiert wird. Das mag sich nicht zu 100% vermeiden lassen, aber dieser Missstand ließe sich zweifelsohne zumindest erheblich mildern.
Wenn man denn wollte. Und es ist wohl nicht nur (und vermutlich nicht mal in erster Linie) die „Veggie-Day-Partei“, die hier versagt.
Niveaulimbo ist halt schlecht für die Bandsscheibe
Wenn die Gewinne mit einer Ausgabe so groß wären, wie man sich das hier vorstellt, würden sie die Fotos wohl nicht nachträglich schwärzen …
(Nur mal schnell gegoogelt: verkaufte Auflage „Das neue Blatt“ angeblich rund 337.000, Verkaufspreis 1,79 EUR. Wenn man da 250.000 EUR Gewinn rauszieht, kaufe ich das Archiv des Topfes voll Gold als Ideenspender und mache daraus bis zur Schließung meiner Pforte wegen Reichtums auch so ein Blatt.)
Verschärfungen des Gesetzes sind immer ein zweischneidiges Schwert. Auch wenn der berichtete Müll hier wie auch sonst beim „Topf voll Gold“ in meinen Augen widerlich ist, wäre durch Gesetzesverschärfungen zwangsläufig auch der seriöse und investigative Journalismus betroffen.
„Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro … “
Wo ist da die Drohung? 250.000 sind ein Nasenwasser für die niederträchtigen, schäbigen Ignoranten dieser Verlage. Sieht man ja. Sie machen einfach weiter. Hinter solche Beträge gehört noch wenigstens eine Null, und zusätzlich die Androhung von Haft für die jeweils verantwortlichen Redakteure. Dann hört diese Sauerei binnen kurzer Zeit auf.
Diese Menschen erinnern mich an Stalker, die ein Ende der Liebesbeziehung nicht akzeptieren wollen und den Ex-Partner auf Schritt und Tritt verfolgen, egal was er tut. Diese Besitzansprüche finde ich äußerst unangenehm und die entsprechenden Personen ziemlich widerlich.
Gesetzesverschärfungen könnten da helfen, müssten aber mit Bedacht gewählt werden. Oftmals gibt es nunmal Grauzonen, man denke an Informationen von Whistleblowern oder aus investigativen Recherchen. Da ist auch nicht a priori klar, wo genau die Grenze liegt und ob eine entsprechende Veröffentlichung rechtlich ok ist. Wenn es dann schon empfindliche Strafen hageln würde, würde man auch diese Veröffentlichungen einschränken.
Man müsste bei der Wiederholung bestimmter Vorfälle die Strafen steigern können. Die Kunst dabei wäre die Gesetze so zu formulieren, dass man die richtigen Dinge zusammenfassen kann und die anderen Dinge getrennt bleiben. Das ist nicht unbedingt trivial.
@Nr.12 Vannay: Die Gewinne solcher Schmierblätter generieren sich nicht nur aus dem Verkaufspreis, sondern vor allem aus den Einnahmen durch Werbung. Und da kommt doch einiges zusammen. Wenn schon die Anwälte Springers meinen, der Journalismus diene nur als Vehikel, Werbung zu verkaufen, kann man sich gut vorstellen, wie das bei den bunten Schmierblättern aussieht, die in aller Regel ja auch Werbung und redaktionelle Beiträge nicht sauber trennen und sich regelmäßig zum Handlanger pharmazeutischer Unternehmen und dubioser „Heil“methoden machen und Präparate und Diäten anpreisen.
Und ich bin, wie LLL der Meinung, dass die Strafen unabhängig vom Gewinn, den das einzelne Schmierblatt generiert, festgelegt werden sollten. Es muss auch mal weh tun!
Danke, Vannay,
ich teile Ihre Einschätzung. Ich sähe eine Gesetzesverschärfung ebenfalls ambivalent bis kritsch. So sehr ich es befürworten würde, dass der Knallpresse das Geschäftsmodell ruiniert würde, so sehr befürchte ich auch, dass es nur sehr schwierig umsetzbar ist, es auf eben jene zu beschränken und nicht gleich journalistische Berichterstattung aufgrund eines höheren Risikos grundsätzlich erheblich zu erschweren. Denn sie würde sich auch auf für den Betroffenen zwar unliebsame, aber im Kern berechtigte Berichterstattung beziehen, woran tatsächlich ein öffentliches Interesse besteht und dies nicht bloßer Sensationslust platzgemacht hat. Spontanes Beispiel: Gegen Juan Morenos Buch über Claas Relotius ist dieser auch juristisch vorgegangen.
@12 (Vannay):
„Auch wenn der berichtete Müll hier wie auch sonst beim „Topf voll Gold“ in meinen Augen widerlich ist, wäre durch Gesetzesverschärfungen zwangsläufig auch der seriöse und investigative Journalismus betroffen.“
Die haben sich genauso an Gesetze und Gerichtsurteile zu halten, wie alle anderen auch. – Machen die das nicht, dann sind die auch nicht seriös, fallen also sowieso nicht unter die von Ihnen erwähnte Kategorie.
Und „investigativ“? Sollen die jetzt nur noch Strafen erhalten, die sie aus der Portokasse bezahlen können, weil die doch die vermeintlich guten sind oder wie ist das sonst zu verstehen?
@8 (Kaktus):
„Es wäre schön, wenn Sie nicht zu jedem Beitrag bizarren themenfremden Mist absondern würden.“
Und noch schöner wäre es, wenn morgen schon Weihnachten wäre, dann hätte der Stress mit dem Geschenke kaufen ein Ende. Wäre sogar echt *richtig schön*, finden Sie nicht?
Und was jetzt in ihren Augen „bizarr, themenfremd und Mist“ ist, das können Sie für sich weiter gerne so halten wie Sie wollen aber *ich* möchte mit Ihnen hier wirklich nicht über *Mist* reden, auf dem Gebiet kann ich eh nicht mit Ihnen konkurrieren. – Schauen Sie sich doch Ihren Beitrag nur mal an. Da ist kein Unterschied mehr zu „Schnellinger“.
„Oder einfach weggingen, irgendwohin, wo man Ihre „Beiträge“ zu würdigen weiß. Wo immer das sein mag…“
Es gibt auch noch eine andere Möglichkeit: Sie lesen meine Beiträge einfach nicht und gut ist. Schließlich steht doch mein Name drüber, also was echauffieren Sie sich hier so?
Niemand zwingt Sie doch auch nur ein Wort von mir zur Kenntnis zu nehmen und mir zu antworten gleich zweimal nicht.
Ich weiß nicht, ob eine Gesetzesverschärfung dafür notwendig ist, aber ich verstehe nicht, warum nicht einfach so argumentiert werden kann, dass der ganze Gewinn dieser Ausgabe, einschließlich Werbung, aufgrund von illegal gemachten Fotos entstand und dieser somit den Schumachers zusteht. Schumacher ist ja auch groß auf der Titelseite als verkaufsfördernd abgebildet!
Bei Copyright-Claims geht es ja auch, dass bei einem längeren Video eine Sekunde ausreicht, um sämtliche Einnahmen aus dem Video an den Claimenden geben zu müssen.
Zur Gesetzesverschärfung:
Die rechtliche Lage sieht derzeit so aus, dass angedrohte Ordnungsgelder die Existenz „normaler Leute“ ruinieren können, während sie finanzstarke Unternehmen u.U. nicht schmerzen. Ich erinnere mich noch an einen Fall (ich glaube es ging um RTL, will es aber nicht beschwören), wo ein Sender trotz angedrohten Ordnungsgeldes sendete – die Einnahmen lagen höher als das Ordnungsgeld. Mit anderen Worten: Erkennbar gesetzeswidriges Verhalten kann sich lohnen, selbst wenn es offen stattfindet.
Mein Vorschlag ist nun einfach der: Ordnungsgelder und Strafen sollten nicht nur Leute wie Sie und mich effektiv abschrecken, sondern auch große Unternehmen und Konzerne. (Wobei sie nicht so extrem sein müssten, dass sie einfache Leute so hart treffen können wie nun.) Das scheint mir nur fair zu sein.
Im Übrigen hat das alles doch gar nicht direkt mit dem Schutz von Journalisten zu tun. Ein einfacher Journalist könnte auch schon heute durch Ordnungsgelder extrem empfindlich bestraft werden, während ein großer Medienkonzern davon profitieren mag, Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Es geht also nicht darum, dass „Investigativ-Journalismus“ derzeit besonders geschützt wäre und ich dies nun ändern wollte. Es geht darum, dass finanzstarke Akteure, die große Gewinne machen, derzeit im Effekt besonders privilegiert sind, und dass nicht einzusehen ist, was solche Privilegien rechtfertigen würde.
Doch selbst, wenn es um ein härteres vorgehen gegen Journalismus im Allgemeinen ginge (was wie gesagt gar nicht der Fall ist), glaube ich nicht, dass es unmöglich wäre, ein Gesetz so zu formulieren, dass Investigativ- und Paparazzi-Journalismus relativ klar unterschieden würden. Grenzfälle gibt es immer, das ist eben so. Aber die meisten Fälle sind doch keine Grenzfälle. Dass beispielsweise die genaue Beschreibung von Schumachers Anwesen irgendeinen nennenswerten Beitrag zur politischen Aufklärung leisten würde oder als „Investigativ-Journalismus“ im Sinne des üblichen Sprachgebrauchs gelten könnte, wird doch niemand behaupten wollen, der noch seine fünf Sinne beisammen hat. (Siehe dazu etwa die Wikipedia-Definition: „Investigativer Journalismus […] setzt eine langwierige, genaue und umfassende Recherche vor Veröffentlichung voraus. Themenschwerpunkte sind in der Öffentlichkeit als skandalträchtig angesehene Vorgänge aus Politik oder Wirtschaft.
Viele dieser Reporter erfüllen als sogenannte Vierte Gewalt im Staat eine wichtige Funktion bei der Kontrolle der Staatsorgane und Wirtschaftskonzerne in Demokratien (siehe auch Checks and Balances).“)
@20 LLL
„…glaube ich nicht, dass es unmöglich wäre, ein Gesetz so zu formulieren, dass Investigativ- und Paparazzi-Journalismus relativ klar unterschieden würden.“
Dann machen Sie doch mal einen Vorschlag. Nur zu.
Ich bin ja prinzipiell ganz bei Ihnen, aber ich würde gerne all denjenigen, die immer gleich ganz empört nach Gesetzesverschärfungen und höheren Strafen rufen, empfehlen, sich mal so eine Gesetzesformulierung auszudenken. Und diese dann gleich nach möglichen Schlupflöchern und Zweideutigkeiten abzuklopfen. Wäre das so einfach, hätte der Gesetzgeber da bestimmt schon gehandelt. Auch wenn die Verlagslobby da sicher auch noch eine Rolle spielen würde.
@ Ingo S., #21:
Ja, wenn Sie für mich arbeiten gehen, mach ich in 5-8 Jahren den Volljuristen klar und kann anfangen, hieb- und stichfeste Gesetzesentwürfe zu liefern.
Ansonsten haben wir doch hier in Berlin-Mitte so ein Dingens, so’n JusPieps-Mini-Terrarium oder so, das sowas machen täte, was dann auch voll GG-mäßig okee wär und so…
@22 Physeter
So war das nicht gemeint. Das Problem ist doch, dass so eine Gesetzesänderung hieb- und stichfest sein muss. Es muss sichergestellt werden, dass tatsächlich nur solche Schweinereien wie oben belangt werden können, oder solche Sachen, wie sie im Topf voll Gold auftauchen, wobei diese schon viel schwieriger zu bewerten sind. Es muss ausgeschlossen werden, dass satirische oder auch sarkastische Veröffentlichungen nicht Gefahr laufen, auch unter Strafe zu fallen. Es muss sichergestellt werden, dass die Änderung es nicht erlaubt, unliebsame investigative Journalisten juristisch mundtot zu machen, indem man irgendwelche Detailfehler gleich zu riesigen Schadenersatzklagen aufbauscht. Und, und, und, …
Ich fürchte, das ist ein gordischer Knoten und kaum machbar.
Ich bin selbst juristischer Laie und höchstens am Studium vieler Kolumnen von Thomas Fischer geschult, aber glaube schon gelernt zu haben, wie reich an Fallstricken solche Gesetzesformulierungen sind. Gerade Gesetzesverschärfungen zur Befriedigung des „gesunden Volksempfindens“ geraten da häufig zu Fehlschüssen.
Und nochmal, ich würde diese Schmierfinken, die z.B. die Schumacher-Geschichte gnadenlos ausweiden, auch zu gerne am Pranger sehen. Ich wäre froh, wenn es diese unseligen Klatschblätter gar nicht mehr geben oder man sie zumindest wirksam unter Druck setzen könnte. Aber die immer gleiche Forderung nach verschärften Gesetzen ist wohlfeil. Oder zumindet immer auf den untägen Gesetzgeber zu schimpfen. Dafür gibt es sicher bessere Gründe.
@Ingo S.: Sie schätzen das vollkommen zutreffend ein, sag ich jetzt mal so als Volljurist. Sich nur in die ganzen Verästelungen der jeweils grundrechtlich unterlegten Positionen Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Meinungs-, Presse- und Handlungsfreiheit hineinzudenken sowie Einzelfallentscheidungen und entsprechende -abwägungen nachzuvollziehen, ist schwer genug. Abstrakte Tatbestände zur Abgrenzung zu formulieren … puh … das würde ich bei einem wirklich ernsthaften Versuch wohl mindestens auf der Ebene einer Habilitationsschrift verorten. Als Ausgangspunkt einer Diskussion.
Da kann und sollte man meines Erachtens in der Tat nicht nur strafrechtlich, sondern auch zivilrechtlich auf der grundsätzlichen Linie von Fischer bleiben: Recht bildet nur die Bande des Spielfelds. Was auf dem Platz „richtig“, moralisch, wirtschaftlich, erfolgreich, überzeugend oder auch widerlich, verwerflich, kritikwürdig ist, sollte die Gesellschaft vornehmlich unter sich ausmachen. Deshalb gibt es ja auch diese Seite, Bildblog etc.
@IngoS
„Ich bin selbst juristischer Laie und höchstens am Studium vieler Kolumnen von Thomas Fischer geschult, aber glaube schon gelernt zu haben, wie reich an Fallstricken solche Gesetzesformulierungen sind. “
Wollte gerade schreiben, dass die Einschätzung ziemlich richtig ist, wie ich bei meinem abgebrochenen Jurastudium lernen konnte.
Aber ich habe die Seite noch mal aktualisiert und gesehen, dass Vannay als Volljurist das natürlich noch viel besser beurteilen kann.
Die Juristen sind ja auch nicht Doof und die Lobby der Klatschblätter dürfte auch nicht sooo stark sein.
Das es dennoch so ist, wie es ist, liegt halt daran, dass umfassende Einschränkungen immer auch auf die seriöse Presse zurückfallen würden.
Bzw., wenn man es wirklich hieb und stichfest auf ganz bestimmte „Berichterstattung“ bezieht, dann bietet diese Konkretisierung quasi eine Einladung, alles weiter so zu machen, bloß halt die ganz konkreten Verbote zu umgehen.
In so fern wäre das eine Gesetzgebung, die nur Aufwand und Arbeit bedeutet, aber nichts ändern würde.
Fast im Gegenteil, man könnte sich darauf berufen, dass man ja nicht gegen das konkrete Verbot verstoßen hat und hätte damit für eine Umgehung quasi sogar eine Legitimation.
@25 (Micha):
„Die Juristen sind ja auch nicht Doof und die Lobby der Klatschblätter dürfte auch nicht sooo stark sein.“
Hinter der „Lobby der Klatschblätter“ stehen extrem mächtige, weil nämlich *meinungsbildende* Verlage mit noch ganz anderen Publikationen:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bauer_Media_Group
Ob Juristen doof sind oder nicht, lassen wir hier einfach mal dahingestellt, es wird wie überall solche und solche geben.
Hier geht es aber in erster Linie auch gar nicht um Juristen, sondern *um Politiker* denn die entscheiden nämlich am Ende was die Juristen an Gesetzen zusammen schreiben dürfen – und auch was nicht.
Politiker haben Angst vor der sogenannten „öffentlichen Meinung“, wie der Teufel vorm Weihwasser. Und wer veröffentlicht wohl das, was dann besagte öffentliche Meinung ist, bzw. *dadurch* erst wird?
Die Politik wird keine Gesetzesverschärfung machen, denn dann bekommen Sie es nämlich nicht nur mit dem Bauer-Verlag, sondern auch mit Spiegel, Focus, Zeit, FAZ usw. zu tun, denn die würde es nämlich auch treffen. – Sowas tut sich kein Politiker an.
Es wird also genau garnichts passieren.
@ Ingo:
„[….] aber ich würde gerne all denjenigen, die immer gleich ganz empört nach Gesetzesverschärfungen und höheren Strafen rufen […]“
Soweit ich mich entsinne, ist dies das einzige Thema, bei dem ich hier beim Übermedien je „immer gleich ganz empört“ nach Gesetzesverschärfungen gerufen habe. Ansonsten lese auch ich gerne (und meistens zustimmend) die Kolumnen von Thomas Fischer, der die ständige Schließung vermeintlicher immer neuer Strafbarkeitslücken und die Forderung nach ständiger Verschärfung von Gesetzen ziemlich kritisch kommentiert.
Auch habe ich geschrieben, dass es mir doch gar nicht um eine allgemeine Gesetzesverschärfung im Hinblick auf Journalismus geht, sondern darum, dass ohnehin bestehende Regelungen so modifiziert werden, dass sie nicht nur (wie bisher schon!) finanziell schwache, sondern auch finanziell starke Akteure (aus den Medien) abschrecken. Siehe dazu unten.
Des Weiteren sehe ich nicht ein, wieso jemand, der nicht vom Fach kommt, entweder keine allgemeine Vorschläge unterbreiten können soll oder die Vorschläge selbst detailliert ausarbeiten soll. Wenn ich eine Heizung vorschlage, die etwas mehr heizt, muss ich dann ingenieurwissenschaftliches Gutachten vorlegen?
Ich soll hier einen Gesetzesvorschlag erarbeiten, den ich noch nicht einmal gefordert habe, und von dem ich nur geschrieben habe, dass er m.E. möglich sein sollte. Nun, ich würde darin Boulevard-Journalismus vom Investigativ- und ähnlichem Journalismus vielleicht auf folgende Art abgrenzen:
„Ein Journalismus, der allein auf die allgemeine menschliche Neugierde und Sensationslust abzielt und offensichtlich weder politische noch ökonomische noch gesellschaftliche Missstände offenlegt.“
Wie gesagt: Das ist jetzt, was mir zu meiner Nicht-Forderung einfällt; Juristen mögen bessere Formulierungen finden und Gerichte diese anwenden.
Im Übrigen werden Gerichte schon heute in der Praxis mehr oder weniger (auch) nach solchen Maßgaben entscheiden. Bei einer Güterabwägung wird es auch darum gehen, ob ein bestimmter journalistischer Beitrag einen ernstzunehmenden Informationswert für die Gesellschaft bietet oder allein den allgemein-menschlichen Voyeuruismus befriedigt. Dabei werden Gerichte vermutlich ähnliche Arbeitsdefinitionen wie die meine (oder bessere) zugrundelegen.
„Und diese dann gleich nach möglichen Schlupflöchern und Zweideutigkeiten abzuklopfen.“
Schlupflöcher und Zweideutigkeiten gibt es wohl fast immer, und es ist weithin Aufgabe der Gerichte, solche Probleme zu lösen. Aber das ist aber an sich noch kein Grund, nun überhaupt keine Gesetze mehr vorzuschlagen.
Was Sie nun von mir verlangen wäre, dass ich eine juristische Grundsatz-Schrift zu einem Gesetzesvorschlag schreibe (hier auf Übermedien?) – zu einem Gesetzesvorschlag, den ich wie gesagt noch nicht einmal unterbreitet habe! Nur weil ich gemeint habe, dass das vermutlich möglich sein sollte?
„Es muss sichergestellt werden, dass tatsächlich nur solche Schweinereien wie oben belangt werden können, oder solche Sachen, wie sie im Topf voll Gold auftauchen, wobei diese schon viel schwieriger zu bewerten sind. Es muss ausgeschlossen werden, dass satirische oder auch sarkastische Veröffentlichungen nicht Gefahr laufen, auch unter Strafe zu fallen.“
Und die derzeit geltenden rechtlichen Normen, die der Freiheit des Journalismus ja ebenfalls Grenzen setzen, leisten all dies? Die derzeitigen Begrenzungen der Pressefreiheit (etwa Art. 5 (2) GG) schließen effektiv aus, dass jemals „sarkastische Veröffentlichungen nicht Gefahr laufen, auch unter Strafe zu fallen“?
Doch wohl kaum.
Sie, Ingo, stellen an meinen Nicht-Vorschlag weit höhere Anforderungen als an schon bestehende Gesetze.
Sie stellen Ansprüche an absolute Perfektion, wie wohl kaum ein Gesetz in der Praxis sie je wird erfüllen können.
Gesetze können wohl immer auch mit Problemen (in ihrer Auslegung) oder unerwünschten Konsequenzen einhergehen – es wäre hier doch vielmehr zu fragen, wie groß die Probleme, die ein Gesetz löst, im Verhältnis zu denen sind, die es schafft. Sonst kann man gleich alle Gesetze abschaffen.
„Wäre das so einfach, hätte der Gesetzgeber da bestimmt schon gehandelt.“
So einfach ist das m.E. nicht, es besteht hierzulande auch einfach kein großes Interesse.
Es war beispielsweise erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der die Persönlichkeitsrechte Prominenter entscheidend gegen den Schlüsselloch-Journalismus gestärkt hat.
Das lag ganz sicher nicht daran, dass deutsche Gesetzgeber und Gerichte das nicht gekonnt hätten, oder dass ein entsprechendes Vorgehen unzumutbare Schluplöcher und Zweideutigkeiten mit sich gebracht hätte, oder dass es die Satire-Freiheit unbotmäßig eingeschränkt hätte.
Es lag vielmehr daran, dass man die reine Lust am medialen Begaffen von Prominenten hierzulande für ein bedeutendes, schützenswertes Rechtsgut hielt, welches schwer gegen den Anspruch der Prominenten auf Privatsphäre wog und sorgfältig gegen letzteren abzuwägen war.
Und um auf einen Vorschlag zurückzukommen, den ich tatsächlich (!) gemacht habe:
Ich sehe nicht, was daran unglaublich kompliziert wäre, die Einnahmen abzuschöpfen, die durch Missachtung gerichtlicher Beschlüsse generiert wurden. Nehmen wir einmal an, RTL strahlt eine Sendung trotz gerichtlicher Drohung eines Ordnungsgeldes aus, weil die Einnahmen höher sind als das Ordnungsgeld (wie gesagt erinnere ich mich an einen solchen Fall, und ich meine, er betraf auch tatsächlich RTL). Dann könnte man doch die Einnahmen, die aus der Sendung stammen, abschöpfen. Oder auch die des ganzen Tages. Das würde einen Sender nicht ruinieren, würde gezielte Rechtsverletzungen aber unattraktiv machen. Dies ließe sich im Detail mit Sicherheit vernünftig so regeln, dass eine effektive Abschreckung gegeben wäre, ohne dass damit gleich die Existenz.
Der Journalist Holger Kreymeier wurde für seine (in der Tat aufklärerische und investigative!) Kritik an Call-In-Sendern und der Supernanny fast in den finanziellen Ruin getrieben. (Wie weit Herr Niggemeier unter seiner Kritik am Call-In-Unwesen leiden musste, weiß ich nicht genau.)
Große Akteure wie die BILD und andere hingegen können es sich erlauben, im Rahmen eines gesellschaftlich vollkommen wertlosen Schlüsselloch-Journalismus in teils ganz offensichtlicher Weise gegen geltendes Recht zu verstoßen (oder sogar Gerichtsbeschlüsse zu missachten) – und sie profitieren offenbar sogar noch davon.
Eine entsprechende Situation stellt keinen Schutz des Investigativ-Journalismus dar, sondern eine massive Privilegierung skrupelloser finanzstarker Boulevard-Medien gegenüber Normalbürgern sowie gegenüber (investigativen) Journalisten und Medien mit begrenztem Budget.
Ich verstehe nicht, wieso es offenbar als so unproblematisch betrachtet wird, dass manche Leute (wenn nicht de iure, so doch de facto) über Recht und Gesetz stehen, nur weil sie viel Kohle haben.
… Um meinen Beitrag von gerade eben noch zu ergänzen und Missverständnisse auszuräumen:
Mir ging es hier nie darum, einen Journalismus, der heute erlaubt ist, künftig zu verbieten. Mir ging es darum, Gesetze so auszuweiten und zu modifizieren, dass ohnehin bereits bestehende (!) Verbote nicht nur vom Investigativ-Journalisten mit begrenzten finanziellen Mitteln, sondern auch vom milliardenschweren Boulevard-Journalismus-Konzern ernst genommen werden.
@LLL
Sorry, ihr Text war mir zu lang, ich beziehe mich nur mal auf den Anfang und zwar, wie ich hoffe, in Versöhnlicher Weise.
Ich glaube, Ingo wollte Sie gar nicht angreifen, sondern mit seiner „Forderung“ nur Aufzeigen, dass er der Meinung ist, das eine Gesetzesänderung in Ihrem Sinne leider nicht so einfach umzusetzen ist.
Und um diese Ansicht zu verdeutlichen kam dann, mMn, die Bitte, so ein Gesetz mal aus Spaß vorzuformulieren, um dabei die Schwierigkeiten zu erkennen.
Ich bin mir sicher, dass Ingo oder auch Vannay, jedenfalls ich, gar nichts dagegen hätten, wenn die hier im Artikel behandelten Medien mit schlimmeren Konsequenzen leben/rechnen müssten. Da dürfte jeder bei Ihnen sein.
@ Micha:
Ich möchte auch niemanden „angreifen“.
Zudem ginge es mir wie gesagt erst einmal darum, ohnehin bestehende bereits Verbote effektiver durchzusetzen, bevor ich neue Verbote fordern würde. Mir ginge es erst mal darum, dass es sich für Schlüsselloch-Medien einfach finanziell nicht lohnt, offensichtlich Rechtswidriges zu tun oder sogar Gerichtsbeschlüsse zu missachten.
Ich fürchte, dass eine (hinreichend hohe) Bestrafung in vielen Fällen die einzige effektive Lösung ist, um rechtswidrigem Schweinejournlismus beizukommen. Und wie gesagt: Ich spreche hier von „rechtswidrigem“, nicht von „unmoralischem“ Schweinejournalismus.
Sollte mein vorletzter Kommentar übrigens unfreundlich rübergekommen sein, täte mir das leid, denn das war nicht meine Absicht. Bin im Moment ziemlich im Stress und vielleicht formuliere ich da mal grober, als das eigentlich meiner Intention entspricht.
@LLL
Friede! Nein, ich wollte Sie nicht persönlich angreifen, und meine Formulierung mit denen, „die immer gleich nach Gesetzesverschärfungen rufen“, war nicht persönlich an Sie gerichtet, vielleicht war das missverständlich. Dann sorry.
In den Zielen stimmen wir ja ohnehin überein. Und auch ich fänd es toll, wenn man so, wie Sie es im RTL-Beispiel vorschlagen, vorgehen könnte.
Trotzdem: Wo genau ziehen Sie die Grenzen? Wie wollen Sie die Einnahmen von RTL beziffern? Was, wenn es um inhaltlich heikle Themen geht, in denen RTL am Ende im Recht und das Ordnungsgeld zu unrecht verhängt worden wäre und RTL aus Gewissensgründen (ok, das wird jetzt sehr konstruiert) eine Ausstrahlung gewagt hätte?
Gesetzte sollten ja nach meinem Verständnis möglichst so gestaltet und ausformuliert werden, dass für Richter ein möglichst geringer Entscheidungsspielraum bleibt, um Willkürentscheidungen zu vermeiden und Prozesse zum Glücksspiel werden zu lassen. Und das halte ich gerade hier für schrecklich kompliziert. So unbefriedigend das auch sein mag.
Vertragen wir uns wieder?
@ Ingo S:
Wir vertragen uns gerne!
Ich möchte hier nur darauf hinweisen, dass alle Fragen, die Sie stellen, ja im Prinzip jetzt (also nach derzeitiger Rechtslage) schon relevant sind.
Denn auch heute gibt es schon Ordnungsgelder und Geldstrafen im Strafrecht, und auch heute schon sollen diese schon die Vermögenssituation des Betroffenen berücksichtigen. Und auch heute schon gibt es teilweise sehr hohe Geld-Strafen gegen Unternehmen, die der Wiedergutmachung des Schadens und der Prävention dienen sollen, etwa im Kartellrecht.
Das Problem, Unternehmen in Abhängigkeit von ihrem Einkommen und dem von ihnen angerichteten Schaden zu bestrafen, scheint also prinzipiell lösbar bzw. bereits gelöst zu sein (jedenfalls nach Meinung von Gesetzgeber, Behörden und Gerichten).
Und auch heute und gemäß unserer jetzigen Rechtslage kann es passieren, dass ein Journalist oder ein Medium aus Gewissensgründen (legitimerweise) etwas veröffentlichen, was ihnen gerichtlich untersagt wurde (und dafür bestraft werden).
Dies ist kein spezielles Problem meines Vorschlages, sondern ein grundsätzliches Problem, das immer dann auftreten kann, wenn die Freiheit von Medien überhaupt restringiert wird. Dann müssen nämlich IMMER Grenzen zwischen der Freiheit der Medien und anderen Rechtsgütern gezogen werden. Und solche Grenzen können im Einzelfall schlecht gezogen sein – da muss man dann etwa hoffen, dass übergeordnete Gerichte Fehlurteile aufheben und eine vernünftige Rechtspraxis schaffen. Und gesetzliche Grenzen sollten eben von vornherein gut formuliert sein.
Das ist aber wie gesagt nichts, was direkt mit meinem Vorschlag zu tun hätte. Denn der zielt wie gesagt gar nicht darauf ab, die Grenzziehung zwischen Pressefreiheit und etwa dem Schutz von Persönlichkeitsrechten neu zu ziehen. Sie zielt allein darauf ab, dass die Sanktionsmöglichkeiten so reformiert werden, dass nicht nur „Normalmenschen“ oder finanziell schwache Unternehmen effektiv von (auch nach heutigem Verständnis schon!) rechtswidrigem Handeln abgeschreckt werden, sondern auch finanzkräftige Akteure.
Dass ein solcher Vorschlag im Detail auszuarbeiten wäre, ist klar; dass er aber im Hinblick auf Freiheitsrechte grundlegend problematischer wäre als die jetzige Rechtslage, oder dass er technisch viel schwerer umzusetzen wäre als andere Regelungen, mit denen auch wohlhabende Unternehmen effektiv sanktioniert werden (etwa im Kartellrecht), vermag ich jedoch nicht zu erkennen.
„Gesetzte sollten ja nach meinem Verständnis möglichst so gestaltet und ausformuliert werden, dass für Richter ein möglichst geringer Entscheidungsspielraum bleibt, um Willkürentscheidungen zu vermeiden und Prozesse zum Glücksspiel werden zu lassen.“
Wie gesagt will ich ja gar nicht die Grenzen des Zulässigen verschieben, sondern das nach heutiger Rechtslage schon Unzulässige nur effektiver sanktionieren. Dessen ungeachtet kann ihr Vorschlag dann aber auch zu einer gewissen Starrheit führen, die dem Leben nicht gerecht wird, denn viel kann man gar nie in Gesetzen berücksichtigen. Deshalb ist ein solcher Ansatz meines Wissens auch nicht mehr sehr en vogue. Ich meine, dass Thomas Fischer dies mal irgendwann dargelegt hat.
Das erinnert mich an einen Fall aus den 90ern wo Claudia Schiffer sich um Ihren Wohnsitz in den USA extra meterhohe Hecken hat setzten lassen um oben ohne zu sonnen. Und was macht die deutsche Klatschpresse? Fliegt mit dem Hubschrauber drüber und knipst das.
Heute kann das jeder für ein paar grüne Scheine selber mit ner Drohne machen.
Diese ganzen Yellows gehören in Grund und Boden verklagt…