Wochenschau (41)

Der Preis der Berichterstattung und der Nicht-Berichterstattung

Berichten oder nicht berichten. Soll man die Herkunft eines Täters nennen oder nicht.

Von einem Mord mit einem Schwert erzählen oder nicht.

Die Erfindungen einer offenbar psychisch angegriffenen Frau öffentlich machen oder nicht.

Bei ihrer Arbeit stehen JournalistInnen immer wieder vor der Abwägung zwischen verschiedenen Faktoren, ob und wie etwas erzählt und damit in die Öffentlichkeit getragen werden sollte – oder eben nicht. Öffentliches Interesse versus Persönlichkeitsrechte. Aufklärung eines Sachverhalts versus Schutz der involvierten Personen. Etwas nicht berichten aus Sorge, die Information könnte politisch missbraucht werden. Etwas berichten aus Sorge, die Nicht-Berichterstattung könnte politisch missbraucht werden.

Wessen Interesse?

In seiner Erklärung, warum er nicht über den mit einem Schwert erfolgten Mord in Stuttgart gesprochen hat, schrieb der Deutschlandfunk:

Voraussetzung für die Berichterstattung ist eine bundesweite und gesamtgesellschaftliche Bedeutung, so wie in dieser Woche bei der Tat vom Frankfurter Hauptbahnhof. Das Verbrechen von Stuttgart ist grausam und erfüllt auch unsere Redaktion mit Trauer und Fassungslosigkeit. Die bundesweite und gesamtgesellschaftliche Relevanz sehen wir aber derzeit nicht.

Der Nachrichtenfaktor „Relevanz“ ist vielleicht am schwersten zu greifen. Ab wann gibt es ein begründetes öffentliches Interesse? Handelt es sich stets um eine arbiträre Abwägung?

Zum Vergleich: Der leitende DLF-Nachrichtenredakteur Marco Bertolaso erklärte den Umstand, dass über den Tod des Achtjährigen im Frankfurter Hauptbahnhof berichtet wurde, folgendermaßen:

Wir fanden, dass dieses Ereignis an einem der größten Bahnhöfe im Land mit Folgen für den Zugverkehr von gesamtgesellschaftlichen Interesse sei.

Es ist eine immense Verantwortung, die jeder Journalist in seiner täglichen Arbeit immer wieder aufs neue trägt: Inwiefern ist die Wichtigkeit einer Information von öffentlichem Interesse und inwieweit haben Leser oder Zuhörer das Recht, diese zu erfahren.

Nachrichtenvermittler handeln in einem öffentlichen Raum, in dem es genau so Konsequenzen haben kann, etwas als wichtig Wahrgenommenes unerzählt zu lassen, wie etwas zu erzählen, das hätte privat bleiben sollen oder nicht publizistisch relevant war.

Ein Veranschaulichung der möglichen katastrophalen Folgen, wenn etwas Irrelevantes zum bundesweiten und gesamtgesellschaftlichen Aufreger hochgejazzt wird, ist die Berichterstattung der „Bild“-Zeitung über die beiden Leipziger Kitas, die kein Schweinefleisch anbieten wollten. Seitdem erhalten sie Morddrohungen. Der Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung hat sie auf seiner Facebookseite veröffentlicht:

„An den Galgen mit dir oder standrechtlich erschießen“

„Frau …, sie führen sofort wieder Schweinefleisch ein, bis 30.7. ansonsten wird die Kita abbrennen, wenn auch zum Nachteil der Kinder. Nein, das ist kein Scherz. Und wenn sie auch die Polizei einschalten, sie wird brennen. Und sie werde ich zusammenschlagen, bis dass sie im Krankenhaus liegen und berufsunfähig sind!!! Also los oder Feuer!“

„Ich werde sie nicht nur krankenhausreif schlagen, ich werde sie töten, mit einem Messerstich ins Herz.“

Die Angst vor Entgleisungen

Je emotionaler aufgeladen ein Thema ist oder je mehr es sich politisch ausschlachten lässt, desto mehr geraten die Details in den öffentlichen Fokus, von denen nicht berichtet wird. Und Journalisten müssen nun mitreflektieren, ab wann das Nicht-Erwähnen als aktives Verschweigen (fehl)interpretiert werden kann. In einer netzwerkdynamischen Öffentlichkeit liegt die Herausforderung, eine Nachricht möglichst wahrheitsgemäß abzubilden, vor allem darin, dass jede Berichterstattung auch mögliche Konsequenzen ihrer Informationsauswahl mitdenken muss, ohne sich dabei jedoch in ihrem Aufklärungsauftrag einschränken lassen zu dürfen.

So erklärte die Deutsche-Welle-Chefredakteurin Ines Pohl, warum sie sich entschlossen hatte, im Falle des Unglücks von Frankfurt die Herkunft des Täters zu nennen:

Manche Medien werden Rassismen befeuern, weil es Aufmerksamkeit bringt – und Umsatz. Das ist verwerflich und hat nichts mit dem öffentlichen Interesse zu tun, das der Pressekodex meint. Und dennoch gibt es diese Debatte, die man nur einordnen kann, wenn man weiß, dass der Täter aus Eritrea kommt – und damit auch seine Herkunft zu jener ganzen Wahrheit gehört, der wir verpflichtet sind.

In Antizipation des populistischen Diskurses, der stattfinden würde, hielt sie diese Information für das allgemeine Verständnis für notwendig und deswegen von, wie es im Pressekodex seit vier Jahren heißt, „öffentlichem Interesse“ – wissentlich, dass sie dabei den antizipierten populistischen Diskurs auch unterstützen würde.

Die Uneindeutigkeit darüber, was für die Öffentlichkeit von Interesse sein könnte und was nicht, kann man an der Entwicklung von Richtlinie 12.1 des Pressekodex nachvollziehen, die vor ihrer Änderung eine konzisere Anleitung im Umgang mit der Herkunft des Täters bot. Diese wurde 2015, als Reaktion auf die aufgeladene Stimmung nach der Kölner Silvesternacht, dahingehend geändert, dass die Nennung der Herkunft nun nicht mehr mit einem Sachbezug begründet werden muss. Wo man früher die Frage beantworten können musste, ob es für einen Bericht einen Unterschied macht, woher die Beteiligten stammen, ist nach der Abänderung im Pressekodex nun folgende Formulierung zu finden:

Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse.

Die Notwendigkeit zu berichten oder nicht, wird damit zur Auslegungssache.

Anders als die Deutsche-Welle entschied man sich beim Deutschlandfunk anfangs dagegen, die Herkunft des Frankfurter Täters zu nennen. Marco Bertolaso begründete die Entscheidung folgendermaßen:

Außer dem Hinweis, der Täter sei Eritreer, wussten wir rein gar nichts. Das war uns nicht genug. Als wir mehr Informationen über den Mann hatten, haben wir berichtet. Wir hätten es auch getan, wenn er sich als Botschaftsangestellter oder Asylbewerber herausgestellt hätte. (…)

Natürlich soll nichts vertuscht werden. Informationen über eine öffentlich begangene Tat lassen sich gar nicht verbergen. Doch wir sind eine Nachrichtenredaktion, wir sind nicht Facebook. Der Unterschied darf nicht verwischen. Unsere Aufgabe ist, Wichtiges zu berichten, wenn wir uns sicher sind. Unsere Aufgabe ist nicht, mit Bruchstücken von Informationen zu spekulieren. Wir folgen den Regeln unseres Handwerks.

Die Suche nach einer zufriedenstellenden Abbildung der Realität geht also mit dem Wissen um die eigene Selektivität einher. Deshalb besteht die journalistische Arbeit darin, nicht nur umfassend sein zu wollen – in dem Maße, in dem es für die Wiedergabe der Ereignisse sinnvoll und notwendig ist. Sondern auch über das Berichten oder Nicht-Berichten Rechenschaft ablegen zu müssen. Denn der vom Leser, Zuhörer und Zuschauer erteilte Auftrag, die mediale Realität nach Wichtigkeit zu hierarchisieren, verpflichtet gleichzeitig zur größtmöglichen Nachvollziehbarkeit, nach welchen Kriterien und aus welchen Gründen dies erfolgt.

Der Preis des Enthüllens

Martin Doerry, der „Spiegel“-Autor, der die erfundene jüdische Familiengeschichte von Maria Sophie Hingst aufgedeckt hatte, die sich danach mutmaßlich das Leben nahm, beginnt seine journalistische Selbstreflexion im aktuellen „Spiegel“ mit folgenden Worten:

Der Tod der Historikerin Marie Sophie Hingst bewegt mich Tag und Nacht. Mitte Juli wurde sie leblos in ihrer Wohnung aufgefunden. Die Frage, die nun alle an diesem Drama Beteiligten beschäftigt, treibt mich um: War es richtig und notwendig, über die junge Frau und ihre Lügengeschichten zu berichten?

Die kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Arbeit ist auch immer der Moment, in dem die Kamera umgedreht wird und man AutorInnen und Redaktionen beim Arbeiten zuschauen kann. Aber in diesem speziellen Fall sind es nicht nur Transparenzmanöver oder gar eine verteidigende Rechtfertigung, es handelt sich auch um das Protokoll einer Suche nach dem handwerklich und ethisch richtigen Handeln: die Introspektion eines journalistischen Gewissens.

Alle Selbst-Erklärungen verbindet, dass sie vermitteln, wie komplex und uneindeutig sich die nachrichtliche Realität gestaltet; dass jede Entscheidung für das Vermitteln einer Information gleichzeitig eine gegen das oftmals ebenso valide Schweigen ist.

Das ist die kaum auszuhaltende Ambiguitätstoleranz, die wir kultivieren müssen, eine Nachrichtenrealität, in denen zwei sich widersprechenden Handlungen gleichberechtigt nebeneinander stehen können: das Berichten und das Nicht-Berichten.

Doerrys Entscheidung, seine Recherchen über Hingsts Fiktionen zu veröffentlichen, ist genauso nachvollziehbar, wie die des Berliner Korrespondenten der „Irish Times“, Derek Scally, der seinen Artikel nicht publizierte. Ines Pohls Erklärung, warum sie die Herkunft des Täters von Frankfurt für erwähnenswert erachtete, teile ich zwar nicht, aber sie ist für mich ebenso plausibel wie die Entscheidung des DLF, dies nicht zu tun.

Umso schwerer ist diese Gleichzeitigkeit aller Validitäten angesichts von Tragödien zu ertragen, wenn man sich gerade ganz besonders nach einer Vereindeutigung der Welt sehnt, nach stumpfer Einordnung, nach klaren Erzählungen, Monokausalitäten, epischen Gerechtigkeiten, nach Schuldigen und einem richtig oder falsch.

Stücke, die diese Sehnsucht nach einfachen Wirklichkeitsschablonen bedienen wollen, sind aber kein Journalismus. Sie bilden die Wirklichkeit nicht ab, wie sie ist, sondern, wie wir sie gerne hätten.

16 Kommentare

  1. Tja, Catch-22 nennt man das wohl. Aber als Medium ist man nicht unbegrenzt dafür verantwortlich, wie die Realität vom Publikum instrumentalisiert wird.

    In Hinblick auf die letzte Kolumne möchte ich aber sagen, dass das Symbolfoto genial ist.

  2. „In Antizipation des populistischen Diskurses, der stattfinden würde, hielt sie diese Information für das allgemeine Verständnis für notwendig und deswegen von, wie es im Pressekodex seit vier Jahren heißt, „öffentlichem Interesse“ – wissentlich, dass sie dabei den antizipierten populistischen Diskurs auch unterstützen würde.“

    „Diese wurde 2015, als Reaktion auf die aufgeladene Stimmung nach der Kölner Silvesternacht, dahingehend geändert, dass die Nennung der Herkunft nun nicht mehr mit einem Sachbezug begründet werden muss.“

    Kleine Korrektur: Ziffer 12.1 des Pressekodex wurde nicht 2015, sondern 2016 geändert. Die „Kölner Silvesternacht“ war ja die Nacht auf den 1. Januar 2016.

  3. #1: Interessanter Gedanke, dass man „Realität instrumentalisieren“ kann. Ob sich damit wohl rechtfertigen ließe, dass die Verbreitung von Lügen moralisch geboten sei?

  4. Wenn die Realität nicht instrumentalisierbar wäre, gäbe es die Diskussion nicht.
    Aber das rechtfertigt keine Lügen, das ist der Grund, die Realität möglichst umfassend darzustellen und nicht in instrumentengerechten kleinen Häppchen.
    Außerdem wären Lügen ja gleich doppelt instrumentalisierbar, entweder, weil man den vorgeblichen Sachverhalt instrumentalisiert – „In der Zeitung steht…“ – oder weil man die Lüge instrumentalisiert, sobald sie offensichtlich wird.

  5. Realität wird immer dann instrumentalisiert, wenn nur ein Teil davon berichtet wird. Natürlich ist es, für die Leser/innen mühsam und zeitraubend, sich mit allen Aspekten der Realität konfrontiert zu sehen und auseinanderzusetzen, aber verantwortungsvoller und seriöser Journalismus muss die Darstellung der kompletten Realität einfach leisten. Dazu gehört, wenn ein Mensch einen anderen Menschen ersticht muss notwendig nicht nur berichtet werden, welcher Herkunft Täter und Opfer sind, sondern auch, dass Deutschland mit ca. 700 Tötungsdelikten pro Jahr (=<2/Tag), bei 82.000.000 Einwohnern zu den sichersten Ländern der Welt zählt und dass der Anteil der ausländischen Gewalttäter ziemlich genau ihrem Anteil an der Bevölkerung entspricht.
    Wenn das nicht so berichtet wird, werden Tatsachen zu Lügen und "Realität" instrumentalisiert.

  6. @6
    Letztlich ist auch im Rahmen einer komplexen Beleuchtung das Gegenargument zu erwarten, dass jede Gewalttat an sich eine zuviel ist und dass Gewalttaten von geduldeten bzw. bewilligten Asylantragsstellern nicht vorkommen würden, wenn diese nicht hier wären. Was auch nicht zu bestreiten ist. Wenn man die Berichterstattung dann auf Darstellung der vollständigen Realität abstellen will, müsste man auch darstellen, wie es an strukturierten, systemischen Integrationsmaßnahmen mangelt. Im Einzelfall erfordert das dann schon Recherche, die womöglich nicht mehr zu leisten ist.
    Weiterhin würde die Abbildung der kompletten Realität dann auch erfordern, Gewalttaten und sexuelle Belästigungen, die von Deutschen begangen werden, ebenso flächendeckend zu verbreiten, obwohl das Interesse hier auch nur lokal berechtigt ist. Kann das realisiert werden?

  7. Spannendes, aber leider auch ziemlich verschenktes Thema.

    Bei der Ausgangsfrage (Ab wann gibt es ein begründetes öffentliches Interesse?) lässt man unbeachtet, welches Gewicht der Empirie zukommt, in welchem Umfang man als Medium ein faktisches Interesse breiter Teile der Öffentlichkeit akzeptieren darf, ohne dies als bloße Neu-, Sensationsgier oder ähnliches für „unbegründet“ zu erklären.

    Und bei der nachfolgenden Verantwortungsfrage rund um die Frage eines politischen Missbrauches von Informationen dürfte man durchaus hinterfragen, was denn „Mißbrauch“ sein soll. Politisch gebraucht werden alle Informationen, in der Mitte, links, rechts, ganz links, ganz links, von Liberalen. Missbrauch ist sicher alles, was gegen die FDGO gerichtet ist, gemeint scheint mir aber mehr zu sein. Was denn alles?

  8. „Politisch gebraucht werden alle Informationen, in der Mitte, links, rechts, ganz links, ganz links, von Liberalen.“

    *ALLE* Informationen? So ganz ohne Wertung, Gewichtung, Einordnung?

    Da fällt mir ein Sinnspruch ein:
    Man soll die Gründe für eine Entscheidung nicht zählen, sondern wägen.

    Wie in den Beiträgen #6 und #7 schon erwähnt, _kann_ die vollständige Realität rein praktisch nicht abgebildet werden.

    Bestes Beispiel ist doch die Migration: Durch den Dauerhype dieses Themas haben andere Themen kaum noch Platz in der öffentlichen Wahrnehmung und in der politischen Diskussion. Obwohl sie genauso wichtig sind. (Das einzige andere häufige Thema ist der Klimawandel.)

    Daran schließt sich, auch im Sinne des Artikels, die Frage an, kann ein*e Journalist*in an promienter Stelle auch über ein anderes Thema (als z.B. Migration) berichten, etwa in einer der unzähligen ÖR-Talkrunden? Oder erstickt die Redaktion in der Folge an unzähligen Beschwerden, dass sie etwas verschweigen würde?

  9. @Physeter, #9

    Ja, sicher, *Alle* Informationen können politisch gebraucht werden, das Private ist politisch. Sie haben aber natürlich unterschiedliches Gewicht und eignen sich in unterschiedlicher Intensität, von daher ist selbstverständlich zu wägen, was in diesem Bereich aber auch immer recht subjektiv ist und sein muss.

    Und ja, die vollständige Realität kann rein praktisch nicht abgebildet werden oder auch wegen einer Verzögerung im Betriebsablauf kommt es zu einer Verspätung.

    Die Kolumne wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet, muss ja gar nicht schlecht sein, die Fragen sind ja spannend und vielleicht kommt hier irgendwann mal mehr dazu. Je mehr man nachdenkt, desto mehr kann man überdenken, zum Beispiel, dass es bei der Nennung von Herkunft und Nation gar nicht um Persönlichkeitsrechte geht oder gehen muss, dass der Pressekodex hier engere Grenzen setzt als das Recht, Medien sich dem Kodex auch gar anschließen müssen, viele spannende Fragen …

    Vor allem aber natürlich die erste: Was ist öffentliches Interesse? Mein Interesse? Das Interesse, das ich den anderen zugestehe? Das, bei dem ich glaube, dass andere es nicht instrumentalisieren? Das Interesse der anderen, auch wenn ich es doof finde? Wie wird öffentliches Interesse gemessen? Langt es, wenn sich viele für etwas interessieren? 20% der Bevölkerung? Muss es die Mehrheit sein? Darf man Randgruppen-Interessen bedienen? Muss man nicht vielleicht sogar? Wenn die Mehrheit sensationsgiering ist, was dann?

  10. @6: Gehört zwar nicht ursprünglich zum Thema, aber bitte: Bei den Tatverdächigen von Mord und Totschlag, Körperverletzung sowie Sexualverbrechen als auch bei inhaftierten Strafgefangenen sind Ausländer deutlich über Bevölkerungsanteil repräsentiert. Das ist Realität. Zahlen findet man bereits bei Wikipedia.

  11. @AISTOPHANES
    Völlig richtig. Nur das gilt für die Gesamtbevölkerung, In den Milleus, der Unterprivilegierten, Bildungsfernen, Asozialen und Abgehängten ist der Anteil der Ausländer eher unterrepräsentiert. So lügt man mit Statistik.

  12. @12: Quellen hierfür?
    Statistiken über eine Teilgruppe mit der Gesamtbevölkerung in Bezug zu bringen, hat nichts mit „lügen“ zu tun, sondern ist allgemein üblich. Wie sonst wäre es möglich, Aussagen über Teilgruppen zu treffen? Nebenbei bemerkt werden Verbrechen nicht bloß von der sog. Unterschicht begangen.

    Allgemein gesagt, Zahlen lügen nicht, erst wenn man anfängt, sie in den „richtigen“, sprich gewollten, Bezug zu setzen, wird es heikel.

  13. @13
    Sie widersprechen sich.
    >Zahlen lügen nicht, erst wenn man anfängt, sie in den „richtigen“, sprich gewollten Bezug zu setzen, wird es heikel.Statistiken über eine Teilgruppe mit der Gesamtbevölkerung in Bezug bringt<
    Auch wenn es allgemein üblich ist, ist es problematisch solange man nicht alle anderen relevanten Zahlen auch erwähnt. es ist auch gelogen, weil ganz gezielt ein falscher Eindruck erweckt wird.
    Quellen gibt es im Netz zuhauf, seriöse und unseriöse. Z.B. die statistischen Bundes.- und Landesämter, die Polizeistatistiken der einzelnen Bundesländer (alle mit unterschiedlichen Kriterien), dazu die Statistiken der Justizbehörden, der Jugendämter und das Bundeszentralregister.
    Was Ihr Beispiel aus @11 angeht, so ist das absolut nichtssagend.
    1. sind Tatverdächtige nur Verdächtige und keine Täter.
    2. werden nun mal Ausländer leichter verdächtigt als Eingeborene.
    3. werden die von Ihnen genannten Straftaten überwiegend von einem Bevölkerungsteil verübt, in dem Ausländer tatsächlich überrepräsentiert sind, nämlich Männer zwischen 15 und 30 Jahren in asozialen Milieus.
    4. werden Deutsche für die gleichen Straftaten häufiger zu Bewährungsstrafen verurteilt.

    Dazu kommt, dass man z.B. über Mord und Totschlag überhaupt keine sinnvollen Aussagen machen kann, weil sie zu selten sind.
    Bundesweit gibt es gerade mal 700 nachgewiesene und abgeurteilte Tötungsdelikte per Anno. Das sind =<2/Tg. bei 82.000.000 Einwohnern.
    Daraus irgendwelche Rückschlüsse hinsichtlich Tätergruppen und ob über.- oder unterrepräsentiert zu ziehen ist einfach nur abenteuerlich.

    Das waren jetzt mal FAKTEN !!!

  14. Korrektur:
    In der 3. Zeile fehlt zwischen heikel. und Statistiken: „genau das passiert, wenn man“

  15. @14. Wenn Sie mich schon zitieren, dann bitte auch das, was ich tatsächlich geschrieben habe (steht weiter oben). Auf welches meiner „Beispiele“ aus offiziellen Statistiken Sie sich beziehen, bleibt insgesamt unklar.

    „3. werden die von Ihnen genannten Straftaten überwiegend von einem Bevölkerungsteil verübt, in dem Ausländer tatsächlich überrepräsentiert sind, nämlich Männer zwischen 15 und 30 Jahren in asozialen Milieus.“

    In der Tat haben Sie sich hier selbst widersprochen, indem Sie zugeben, dass gewisse Straftaten „überwiegend “ aus einem Milieu mit erhöhtem Ausländeranteil stammen, was letztlich nichts anderes bedeutet, als eine erhöhte Gewichtung gegenüber des Anteils der Gesamtbevölkerung. Das ist genau meine ursprüngliche Aussage.

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