Presserecht

Wie Ralf Höcker versucht, Journalisten einzuschüchtern

Der bekannte Medienanwalt Ralf Höcker ist am vergangenen Wochenende zum Pressesprecher der Werte-Union gewählt worden, einem kleinen, aber von den Medien mit viel Aufmerksamkeit bedachten Verein konservativer CDU/CSU-Mitglieder. Das ist bemerkenswert, weil Höcker beruflich mit Journalisten vor allem als Gegnern in juristischen Auseinandersetzungen zu tun hat. Er hat sich darauf spezialisiert, im Auftrag angeblicher oder tatsächlicher Opfer von Berichterstattung gegen Medien vorzugehen. Zu seinen prominenten Klienten gehören Heidi Klum, Alice Weidel, Jörg Kachelmann und Recep Tayyip Erdoğan.

Höckers Vorgehen ist dabei im Zweifel außerordentlich robust. Die Stiftung Warentest spricht von „fiesen Drohmethoden“: Höckers Kanzlei verschicke Schreiben mit „Regeln“, die Journalisten angeblich zu beachten hätten. So sollten sie eingeschüchtert und im Zweifel von einer Berichterstattung abgehalten werden. Die Kanzlei „droht mit recht­lichen Schritten, obwohl sie unsere Bericht­erstattung für zulässig hält“, schreibt Stiftung Warentest.

Der Chefredakteur des Digital-Business-Magazins „t3n“, Stephan Dörner, schilderte vor einigen Jahren einen anderen Fall, in dem Höcker mit Drohungen eine für ihn unangenehme Berichterstattung verhindern wollte.

Höcker selbst hat einmal unter der Überschrift „Journalisten-Bedrohung ist okay!“ erklärt, dass es „völlig in Ordnung“ sei, wenn zum Beispiel Pressesprecher versuchen, Journalisten im Sinne ihrer Auftraggeber zu beeinflussen, auch „wenn sie einmal etwas ’nachdrücklicher‘ werden“: „Der Redakteur muss dann entscheiden, wie er mit dieser ‚Druckbelastung‘ umgeht (…)“.

Vor einigen Wochen hat er veröffentlicht, wie er und seine Kanzlei auf eine Anfrage des ARD-Politmagazins „Kontraste“ zur Werte-Union reagiert haben. Er antwortete damals auch im Namen des Werte-Union-Vorsitzenden Alexander Mitsch und der prominenten Mitglieder Hans-Georg Maaßen und Max Otte. Höcker machte noch vor der Ausstrahlung die Fragen von „Kontraste“ öffentlich und machte den Journalisten genaue Vorgaben, wie sie mit seinen Antworten umzugehen hätten. Er behauptete, „Kontraste“ sei „presserechtlich [dazu] verpflichtet“, die Antworten ungekürzt wiederzugeben, und wiederholte das mehrfach im verschiedenen Variationen:

E-Mail von Ralf Höcker an „Kontraste“ Ausriss: hoecker.eu / Hervorhebung von uns

Nach den Grundsätzen journalistischer Sorgfalt müssen Sie die Informationen, die Ihrer These widersprechen, ausnahmslos in Ihrem Beitrag unterbringen. Sie finden sie in meinen unten kursiv und fettgedruckten Zitaten. Sie sind verpflichtet, diese Zitate im Beitrag vollständig einzublenden. Jede Kürzung wäre sinnentstellend und damit rechtswidrig.

An anderer Stelle behauptete er, „Kontraste“ sei „verpflichtet, mein folgendes Zitat vollständig und ungekürzt im Beitrag unterzubringen“ (Hervorhebungen im Original).

„Kontraste“ hat sich an diese Vorgaben nicht gehalten. Aber wäre das Magazin tatsächlich dazu verpflichtet gewesen? Haben Höckers Drohungen eine rechtliche Grundlage? Wir haben das den erfahrenen Medienanwalt Thorsten Feldmann von der Berliner Kanzlei JBB gefragt, der auch Übermedien schon beraten hat.


Thorsten Feldmann

Übermedien: Darf man ein Pressestatement, das man als Journalist bekommt, kürzen? Auch dann, wenn es der Absender ausdrücklich untersagt?

Thorsten Feldmann: Ja, man darf kürzen. Das ist Teil der Pressefreiheit. Die Journalistin und der Journalist dürfen in thematischer Hinsicht nicht nur schreiben, was sie wollen, sondern auch wie sie es wollen. Die Pressefreiheit schützt ihren Träger nämlich auch in der Wirkungsdimension. Wenn die Journalistin oder der Journalist also meint, eine gekürzte Aussage diene journalistischen Zwecken eher, darf er die Aussage zusammenfassen. Dies gilt nur dann nicht, wenn man mit dem Betroffenen etwas anderes vereinbart hat, beispielsweise, wenn man gerade die wörtliche Wiedergabe von Interviewäußerungen versprochen hat oder Autorisierungsabrede abgeschlossen wurde. Dann muss man das Zitat wörtlich wiedergeben.

Unter welchen Umständen müssen sich Journalistinnen und Journalisten an solche Vorgaben halten? Was, wenn der Absender zum Beispiel nur zwei kurze Sätze schickt und sagt: Die müssen aber beide genannt werden, sonst darf keiner genannt werden?

Der Betroffene hat ein Recht darauf, dass man ihm keine Äußerungen unterschiebt, die er nicht getätigt hat. Man darf Äußerungen also nicht unrichtig, verfälscht oder entstellt wiedergegeben. Wenn in Ihrem Beispiel der Sinngehalt der zwei kurzen Sätze ausschließlich durch eine wörtliche Wiedergabe erfasst werden kann, wäre wortgetreu zu zitieren. In den meisten Fällen lässt sich aber ein Fehlzitat auch ohne wörtliche Wiedergabe vermeiden. Spontan fallen mir jedenfalls keine zwei zusammenhängenden Sätze ein, deren Aussage man nicht auch mit anderen Worten richtig wiedergeben oder zusammenfassen könnte.

Spielt das Medium eine Rolle? Online sprechen ja zumindest keine Platzgründe dagegen, Zitate auch vollständig zu dokumentieren.

Nein. Ob richtig zitiert ist, hängt nicht vom Platz ab. Wenn nicht genug Platz für den presserechtlich gebotenen Abdruck einer Stellungnahme des Betroffenen ist, darf der Artikel nicht veröffentlicht werden. Das ergibt sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Umgekehrt folgt aus unendlichem Platz keine Pflicht, Zitate ungekürzt wiederzugeben. Das ergibt sich aus der Pressefreiheit der Journalisten.

Welche Macht hat jemand, der ein Zitat gibt, über den Gebrauch des Zitates? Kann er zum Beispiel darauf bestehen, dass ein bestimmter Zusammenhang erwähnt wird?

Nein. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht verleiht dem Betroffenen keinen Anspruch darauf, mit den eigenen Äußerungen in anderen Kontexten nicht konfrontiert zu werden. Was in die Welt gesetzt ist, ist in der Welt. Die Einordnung derartiger Äußerungen in einen bestimmten Kontext ist eine der wesentlichen Aufgaben des Journalisten. Davon lebt die Debatte.

Gibt es Regeln, an die sich Journalisten beim Umgang mit Zitaten halten müssen?

Das Allerwichtigste ist, dass die Äußerung des Betroffenen korrekt wiedergegeben wird. Dabei ist darauf zu achten, dass der Sinngehalt der Wiedergabe sich auch aus dem Gesamtkontext des Artikels ergeben kann. Ebenso kann sich aus dem Gesamtkontext ein falscher Sinngehalt oder Eindruck ergeben. Dagegen könnte der Betroffene dann juristisch vorgehen. Bei Autorisierungsabreden ist strikt zu beachten, dass nach der Autorisierung keinerlei Änderung mehr am Zitat vorgenommen wird. Selbst wenn das Zitat das Gesagte vollkommen richtig wiedergibt, das Zitat aber nicht autorisiert ist, ist man juristisch angreifbar.

Können sich Journalisten dagegen wehren, dass eine Pressestelle (oder insbesondere ein Anwalt) unberechtigte Forderungen zur Veröffentlichung aufstellt und mir droht – obwohl es dafür keine rechtliche Grundlage gibt? Oder bin ich selbst schuld, wenn ich mich von unberechtigten Drohungen einschüchtern lasse?

Rein formaljuristisch könnte man sich gegen haltlose Forderungen wehren, nämlich in Form einer so genannten negativen Feststellungsklage. Die ist das passende Instrument für alle Situationen, in denen man sich unberechtigten Ansprüchen ausgesetzt sieht. Allerdings habe ich eine solche Klage eines Journalisten noch nie gesehen. Die braucht es auch meistens nicht. In der Regel werden die im Vorfeld aufgeworfenen Fragen und Forderungen nach der Veröffentlichung im Unterlassungsprozess, den der Betroffene anstrengt, geklärt. Und wie man mit Drohungen umgeht, muss jeder für sich entscheiden.

Wenn man sich an eine solche Vorgabe nicht halten will: Was muss man tun? Kann man sie einfach ignorieren oder sollte man ausdrücklich der Forderung widersprechen?

Hier gibt es keine juristischen Regeln. Man muss sich nicht zu jeder Forderung äußern.

Wenn Journalisten Fragen an jemanden schicken – müssen sie es hinnehmen, dass der- oder diejenige sie selbst veröffentlicht und vielleicht vorab schon beantwortet?

Ja. Das wird man in der Regel hinnehmen müssen. Journalisten haben insoweit keine stärkere Rechtsposition als andere. Es gab allerdings schon Fälle, in denen das Veröffentlichen von Interviewfragen als Verletzung des Urheberrechts des Interviewers angesehen wurde. Ich halte diese gerichtlichen Entscheidungen aber für Fehlurteile.

Können Anwälte Journalisten untersagen, Dinge, die sie ihnen schreiben, öffentlich zu machen?

Es gab tatsächlich schon Fälle, in denen Anwälte das versucht haben. Hierzu gibt es sogar erstinstanzliche Urteile, die den Anwälten Recht gegeben haben. Das war schon absurd. Allerdings ist mir kein Urteil bekannt, das auch in den höheren Instanzen Bestand gehabt hätte. Wenn Anwälte nach Konfrontation ihrer Mandanten also eine Stellungnahme abgeben und in dieser am Ende mit markigen Worten schreiben, dass die Stellungnahme nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist und man daraus nichts zitieren darf, ist dies meistens juristisch irrelevant.

37 Kommentare

  1. Ich bin (noch) kein Abonnent, daher kann ich den spannenden Teil (noch) nicht lesen. Ich hoffe, ich darf dennoch einen Wunsch äußern: das spannendere Interview hätte vielleicht mit Herrn Höcker geführt werden können. Mich hätten seine Ansichten zu seiner doch recht sportlichen Attitüde zur Pressefreiheit viel mehr interessiert.

  2. Die einleitende Beschreibung der Aktivitäten und Ansichten des RA Höcker sind interessant und auch in der Darstellung auf den Punkt gebracht.
    Das nachfolgende Interview hingegen arbeitet sich doch recht allgemein am Thema ab. Zwar ist der Befragte zweifellos Sachverständiger und verfügt infolge seiner Spezialisierung über ausreichende Expertise. Aber grundsätzlich trifft das auf Herrn Höcker auch zu. Und da bleibt das Interview zu allgemein. Was man darf bzw. nicht darf, wird in einer Form dargelegt, dass der Leser (sofern er nicht selbst Experte im Medienrecht ist) schwer nachvollziehen kann, was hier These oder Fakt ist. Der eine oder andere Hinweis auf Urteile gefestigter Rechtssprechung zum Nachlesen wäre sicher hilfreich gewesen.
    Auch hätte man vielleicht am einführenden konkreten Beispiel mit der eingeforderten wörtlichen Wiedergabe des Zitats präsentieren können, warum diese Forderung überzogen ist und welche Form einer verkürzten, sinngemäßen Wiedergabe als Vorbild dienen könnte.
    Das man diverse Aussagen nicht entstellen oder verfälschen darf , ist doch wahrscheinlich jedem klar, auch ohne dieses Interview. Da wären auch mal ein paar Beispiele diskutierter sinngemäßer Wiedergabe spannend gewesen.
    Wenn ich das mal härter formuliere:
    Die Einleitung zu RA Höcke war vergleichbar mit appetitanregendem Geruch aus der Küche, das Interview war dann ein Gericht mit etwas fadem Geschmack.

  3. Ich habe Ralf Höcker live erlebt auf der re:publica dieses Jahr. Ich kenne seine „Anwaltlichen Informationsschreiben“ aus der eigenen Praxis und halte die Drohgebärde, die darinsteckt, auch für völlig überzogen.

    Wo ich ihm aber tatsächlich Recht geben muss, ist der Grundansatz, mit dem er seine Arbeit begründet: Unsere Pressefreiheit ist keine absolute Freiheit, sondern hat Grenzen, steht immer in Konkurrenz zu anderen Rechten, vor allem den Persönlichkeitsrechten derjenigen, über die berichtet wird. Und dass die Träger dieser Rechte sich forsche Anwälte für ihre Sache nehmen können und für ihre Rechte streiten, genau das ist ja nunmal das Wesen unseres Rechtsstaats und eben genau gut so.

    Das merken manche Journalisten immer spätestens dann, wenn sie selbst mal Gegenstand von Berichterstattung werden, die ihnen nicht gefällt. Das bei unserer Arbeit immer mitzudenken und im Blick zu halten – selbstbewusst und sorgfältig -, kann für die Glaubwürdigkeit von Journalismus nur gut sein, finde ich.

  4. Aber was ist das für ein Kampf, der auf der Grundlage von Lügen geführt wird? Was sind das für Methoden, Leute einzuschüchtern mit der Behauptung, sie seien rechtlich zu einer ungekürzten Wiedergabe eines Zitates verpflichtet, wenn das gar nicht stimmt?

    Es geht hier nicht darum, dass Pressefreiheit Grenzen hat und dass es gut ist wenn Verstöße gegen zum Beispiel das Persönlichkeitsrecht entsprechende Konsequenzen haben. Es geht darum, mit welchen Methoden Leute wie Höcker versuchen, sich auch über das Recht hinaus durchzusetzen. Es hilft, wenn Journalisten darüber Bescheid wissen.

  5. Höcker würde wahrscheinlich nicht von „Lügen“ sprechen, sondern von unterschiedlichen Rechtsauffassungen. Dass ein Anwalt dann auch einmal recht abwegige Rechtsmeinungen vertritt, ist Teil des Geschäfts.

    Auch das Interview zeigt ja, dass die Rechtslage nicht immer ganz so einfach ist und Gerichte auch einmal anders entscheiden, als man es selbst erwartet. Letztlich muss sich halt der Journalist entscheiden, welcher Rechtsmeinung er im konkreten Fall folgt. Im Zweifel lässt er sich davor juristisch beraten.

  6. tut mir leid, aber wer solche Vorträge hält:
    „Schlechte Presse, kritische Blogger, nörgelnde Kunden und motzende Mitarbeiter: Wie Unternehmen Rufschädiger mit der juristischen Peitsche stoppen, wenn das Zuckerbrot der Unternehmenskommunikation nicht mehr hilft“,
    und seine Dienste der sogenannten Nutzlosbranche zur Verfügung stellt, und selbst direkt davon profitiert, der hat sein Ansehen als Organ der Rechtspflege meiner Meinung nach komplett verspielt.

    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/dating-portale-abmahnung-in-eigener-sache/

  7. Stefan, ich gebe dir völlig Recht. Deswegen hatte ich meine Zustimmung auch differenziert und halte deinen kritischen Text für wichtig und richtig.

  8. „Zu seinen prominenten Klienten gehören Heidi Klum, Alice Weidel, Jörg Kachelmann und Recep Tayyip Erdoğan.“

    Ist das auch so ein Beispiel für das Kontaktschuld-Scheinargument? Sehr unfair! Das haben Weidel, Kachelmann und Erdogan wirklich nicht verdient.

  9. Von einem Anwalt, immerhin Teil der Rechtspflege, sollte man Rechtskonformität erwarten dürfen. D.h. konkret eben auch, gesetzeskonforme Aussagen hinsichtlich der geltenden Regeln erwarten dürfen und nicht mit Fantasieregeln konfrontiert werden. Ein Anwalt sollte dazu verpflichtet sein und, wenn nicht allgemein-rechtlich, so doch zumindest berufsrechtlich dazu gezwungen werden können, d.h. bezüglich rechtsinhaltlicher Falschbehauptungen entweder vor staatl. Gerichte oder vor Gremien der Anwaltskammer gebeten werden können. Ein „Ich kann ja behaupten, was ich will; guck doch selbst, ob es stimnt“, sollte nicht möglich sein.

    Sollte, idealiter. :) Aber so schön ist die Welt vermutlich nicht und Berufsethik ist womöglich Anwälten auch ein Fremdwort. Dreistigkeit kommt weiter.

    Was man von einem „Forderungen“ stellenden Anwalt aber wohl erwarten darf, ist eine konkrete Begründung am Gesetzestext bzw. an einschlägiger Rechtssprechung. Wenn dies unterbleibt, ist eine Forderung nicht mehr als eine Bitte.

  10. Interessantes und lehrreiches Interview, aber, wenn ich nörgeln darf: entweder, Sie verwenden das generische Maskulinum oder Sie verwenden es nicht. In ein und demselben Satz (letzte Frage) zu wechseln ist maximal-irritierend.
    Oder soll ich annehmen, dass entweder die Rechte von Anwältinnen gegenüber Journalisten und Journalistinnen klar wären, nur bei männlichen Anwälten gäbe es Fragen, oder aber, dass es zwar weibliche Journalisten gibt, aber keine weiblichen Anwälte? :-D

  11. Höcker kannte ich vor Kachelmann nur aus einer vor langer Zeit abgesetzten RTL-Sendung (war das mit Frau Kiewel?). Nachdem er immer statt Begründungen oder Gesetzestexte oder Urteile zu nennen nur ein „Das ist eben so“ drauf hatte, kam er in die visuelle Rundablage.

  12. Mal wieder die Bitte – irgendeine Möglichkeit, ohne Steady zu abonnieren. Ich weiß, das ist aufwendig, kompliziert, wasauchimmer. Ich zahle gerne, aber so wird das leider nix.

  13. Viel Tamtam um nichts. Wer aufmerksam liest stellt fest: Am Ende sagen Feldmann und Höcker in ihrer presserechtlichen Bewertung genau dasselbe: Es ist unzulässig, Zitate sinnentstellend zu kürzen. Und beide haben damit Recht.

    Bei genauem Hinsehen wird auch klar: Die angebliche Aussage, Höckers, dass das Kürzen jedes Zitats immer und unabhängig von einer Sinnentstellung rechtswidrig ist, gibt es nicht. Höckers Aussage „Jede Kürzung“ bezieht sich auf „diese Zitate“ und ist mit der Begründung verbunden , dass die Kürzung dieser Zitate sinnentstellend wäre. Er sagt also nur, dass in diesem konkreten Fall eine Kürzung rechtswidrig sei, weil sie sinnentstellend wäre.

    Viel heiße Luft um nichts…

  14. „Viel heiße Luft um nichts…“

    Behauptet ein Anwalt aus der Kanzlei von Höcker. Ah ja…

  15. @Carsten Brennecke. Nun wenigstens mussten Sie noch kurz reinschauen und für Höcker eine „Klarstellung“ hinterlassen. Ich weiß, „das ist eben so“.

  16. @Stephan Niggemeier Evtl. kann man die Kommentarsektion ja etwas interessanter gestalten, Daumen rauf/runter wäre durchaus nice, sowie eine direkte Antwortmöglichkeit. ;-)

  17. aus dem Artikel:

    „““Auf MEEDIA-Anfrage teilte der RBB mit, dass der Beschluss des Landgerichts Berlin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung noch nicht vorliege. Gegebenenfalls werde man aber dagegen juristisch vorgehen.“““
    Also erstmal abwarten und Tee trinken. ;-)

    was allerdings „journalistische Gutmenschen“ sein sollen, keine Ahnung. Fakt ist, in Politik und Medienlandschaften wird gerne so dargestellt, wie es in den Kram passt. News? Mitnichten, sondern „gute, alte Tradition“, insofern kann dieses Urteil durchaus auch eine Art Eigentor werden, siehe die aktuelle teils überschwängliche Berichterstattung gewisser Medien zu Personen der Politikkaste und der „Postenschacherei“ (darf man das noch schreiben btw?). Da schwingt oft genug der Werbehammer hin und her, Substanz eher nicht vorhanden. Die Misserfolge und Inkompetenzen werden bewusst ausgeblendet und auf die angeblichen Fähigkeiten und Erfolge verwiesen, in Bezug auf das nächste Amt. Z.B. AKK und ihre „Erfolge“ im Saarland benötigen sicher keinerlei Erklärungen, sondern sind bestens sichtbar für jedermann. Allerdings darf man ihr nicht die gesamte Schuld in die Schuhe schieben, der Prozess des Niedergangs fing schon lange vor ihrer Zeit an. Wo ist denn nun die „Werte-Union“, wenn es um diese Themen geht? Klopft man sich dann in bester Unions-Manier auf die Schulter für die gelungenen Kampagnen und Personal-Rochaden? Die Zweifel und das Unverständnis der Bürger, der Wähler btw, lesen sich anders, viele sind nicht mehr geschockt, nur noch genervt, von denen „da oben“. Was bleibt dem „kleinen Mann“ auch übrig…

    Die Abgrenzung der selbsternannten „Werte-Union“ (was auch immer das eigentlich genau darstellen soll) vom Rest der CDU ist allerdings offenkundig, die eine Seite will eben mit bestimmten Parteien gar nüscht zu schaffen haben….wie dem auch sei, der RBB kann weiterhin auf das Geld der Allgemeinheit setzen um die juristischen Mittel voll auszuschöpfen, muss schon beruhigend sein, nicht seine eigene Kohle in diese Posse stecken zu müssen.

  18. Für Weidel und Erdogan hat die Kanzlei Höcker verloren. Weidel lässt sich jetzt in Hamburg erfolgreich von Steinhöfel vertreten. Bei Erdogan hat Höcker einen fehlerhaften Antrag gestellt, deswegen verloren. Spricht nicht gerade für eine hohe Qualifikation.

    In der ZAPP-Sendung über mich hat Höcker behauptet, ich würde seinen „Hinweisen“ folgen, was überhaupt nicht stimmt.

    Das „Zitat“-Verfahren ist typisch für die Zensurverfahren in Hamburg, Berlin und Köln. Vorbei an der Grundsatzfrage – Nähe der WerteUnion zur AfD – werden die Äußernden zeitlich, finanziell und mental so belastet, dass die Meinungsfreiheit und eine wichtige Meinung auf der Strecke bleiben.

  19. Mich wundert nicht, dass „Kontraste“ das – zumindest einstweilig – verloren hat. Ich halte das für eine sinnentstellende Kürzung, weil der Teil weggefallen ist, auf den sich schon rein sprachlich das Wort „daran“ in dem Satz „Was soll daran falsch oder AfD-nah sein?“ bezieht.

    Natürlich darf man Zitate nicht sinnentstellend kürzen, dazu braucht es gar nicht Höckers ganzes Einschüchterungs-Getöse.

  20. Passend zu dem Kommentar Nr. 22, Herr Schälike wird sogar explizit erwähnt, allerdings auch als „Der perfekte Gerichtstroll“. Hier noch einer der unzähligen Artikel zu einem leidigen Thema und mehr Fragen als Antworten aufwerfend….aber wir wissen ja immerhin schon, dass es nicht um Moral und sicher nicht die absolute Wahrheit geht. Schließe mich Nr. 23 insofern an, dass eine Verkürzung unnötig gewesen ist. Ob sie allerdings komplett sinnentstellend ist und nicht auch auf den ersten Teil Anwendung findet , ist evtl. die Gretchenfrage. Allerdings basiert m.M.n. der Versuch von „Kontraste“ die Werte-Union in die Nähe der AfD zu rücken auf keinen überzeugenden Nachweisen. Am Ende findet man in Teilen der CDU/CSU, außerhalb der Werte-Union, ja so einiges, was zumindest von den Statements durchaus eher in die AfD-Ecke passen könnte. Inkl. der in Aussicht gestellten Prüfung von Koalitionen oder Ähnlichem.

    https://www.zeit.de/2016/28/presserecht-justiz-verfahren-gerichtsstand

  21. Wenn „… und Journalisten? Ich habe darin AfD-Stargast Steve Bannon wegen seiner Schmutzkampagnen scharf kritisiert und an die Zuhörer appelliert, „journalistische Gutmenschen“ zu sein. …“ nicht mit zitiert wird, dann ist das eine klare Meinung, dass dieser Teil für den Autor unwesentlich ist. Dass etwas weggelassen wurde, ist gekennzeichnet.

    Das Zitat mit dem weggelassenen Teil bleibt für mich ein echtes Zitat. Es ist kein Falschzitat.

    Das von Höcker beanspruchte Vollzitat sagt nicht mehr aus als dass Zitat mit der Weglassung des Unwesentlichen. Zum Teil zeugt (beweist) der weggelassene Teil sogar seine Nähe zur AfD.

  22. # 23 »… ganzes Einschüchterungs-Getöse.«

    Wow, eine andere rechtliche Perspektive zu besitzen und sein Anliegen einem Gericht vorzutragen, ist kein rechtsstaatlicher Vorgang – sondern Einschüchterungsgetöse. Rückte das Landgericht Berlin jetzt mit seiner Entscheidung in AfD-Nähe – schüchterte es ein? Gibt es außerhalb der deutschen Redaktionsstuben überhaupt eine akkurate Rechtsprechung – ist Skepsis an den Eruierungen der Judikatredaktionen pures Leugnen? Die blanke Wut über die Demaskierung? Dass die wahren Absichten und Gedanken der Rechtsschurken trotz kryptischer Zitate ans Licht der Redaktionsstuben gelangte?

    Liest man »Über Medien«, liest man Übermedien!

  23. #25 Werter Herr Schälike…wie sollte das weggelassene Statement, bzw. Teile davon jemanden in die Ecke der AfD rücken? Und welcher Teil genau? Der in dem „AfD“ vorkommt? LÖL Und keine Panik, ich bin kein „Höcker-Fanboy“ ;-)

  24. Die Aufforderung „journalistische Gutmenschen“ zu sein, ist inhaltslos. Die Benutzung es Wortes „Gutmenschen“ in diesem Zusammenhang zeugt von der Nähe zur AfD.

    Mit der Hinzufügung von „Journalisten“ zu Antifa und rechten Bloggern in „Meine Vorlesung … auch vor der Antifa halten. Wieso nicht vor rechten Bloggern und Journalisten?“, setzt Höcker alle Journalisten mit Extremisten gleich. Auch das bestärkt die AfD-Nähe.

    Prof. Ralf Höcker ist schlau, dass kann man nicht bestreiten.

  25. #28 Herr Schälike…Höcker ist offenkundig geschäftstüchtig, und macht anscheinend dabei keinen Unterschied bei der politischen Gesinnung der zahlenden Kundschaft. Das alleine rückt ihn immer noch nicht in die Ecke der AfD, er möchte sich mit solchen Statements nur als „Allheilmittel“ anpreisen, ein netter, aber harmloser Versuch, mehr ist da nicht. Sie wiederum interpretieren nun gleich noch den Extremismus in sein Zitat. Passt zu Ihrer Pseudo-Argumentation, ist aber weder der Sache dienlich, noch das was Höcker im eigentlichen Sinne ausgesagt hat. Sehen Sie das Ganze einfach als Werbung in eigener Sache, Höcker, ein Mann der sich selbst zur „Wahl“ als Sprachrohr der „Werte-Union“ gratuliert, macht aus seiner narzisstischen Veranlagung oder Masche ja keinen Hehl. Das mag man nun durchaus als extrem bezeichnen, aber nur weil jemand sich und seine „Dienstleistungen“ anbiedert, wird er nicht gleich zum „AfDler“. Das „ist eben so“…LÖL

  26. Herr Theketzer, Ihre Einschätzung, was die Motivation von Höcker betrifft, kann ich gerne teilen. Darauf kommt es nicht an, wenn es um das Thema AfD-Nähe geht. Die WerteUnion ist AfD-nah. Dafür gibt es viele Argumente und Tatsachen. Eine solch massive Unterstützung der WerteUnio, wie das Höcker tut, rückt ihn unabhängig von der Motivation, in AfD-Nähe. Seine Formulierungen stoßen bei der WerteUnion auf keine erheblichen Widerstand, auch nicht bei den AfD-Anhängern. Auch das macht ihn AfD-nah.

    Vielleicht hilft Ihnen etwas aus der Geschichte. 1932 gingen viele linke SPDler und Kommunisten in die Polizei, weil sie meinten, damit die Polizeieinsätze gegen Linke zu bremsen. Sie hatten keine Ahnung, wie Polizei funktioniert. Tatsächlich haben diese SPDler und Kommunisten die Machergreifung durch Hitler als Polizisten unterstütz.

  27. #30 Lieber Herr Schälike, Sie sind tatsächlich der erste Mensch der mich in 30 Jahren Nickname „TheKetZeR“ mit „Herr Theketzer“ angesprochen hat, ich war kurz den Tränen nahe. Und doch spielt die Motivation eine große Rolle um das Zitat ins „rechte“ (pun intented) Licht zu rücken. Sie versuchen nun vehement Höcker in die Nähe der AfD zu schieben, ebenso gut könnten Sie ihn in die Nähe der „Partei“ oder die „Linke“ rücken. Denn für Geld würde er, so ich sein Zitat korrekt deute und verstehe, jeder Gruppierung jeglicher Gesinnung seine „Weisheiten“ anvertrauen.
    Ich packe noch einen Link bzgl. der „Werte-Union“ (ich frage mich die ganze Zeit ob der Rest der CDU(/CSU) nun als vollkommen „wertefrei“ dasteht…) und der angeblichen Nähe zur AfD hinzu. Auch wenn wir beide anscheinend nur zu gut wissen, wie im Polit-Bizz und auch in der Medienlandschaft teilweise „gearbeitet“ wird. Müssen wir uns doch an das halten, was die Protagonisten absondern und dieses Statement via „T-Online“ ist sicher nicht fehl zu interpretieren. Vergessen wir bitte auch nicht, dass insbesondere aus den Reihen der CDU(/CSU), rechte oder „ultra-konservative“ Aussagen kamen und kommen (Sie kennen doch noch das gute, alte „Fischen am rechten Rand um den „Splitterparteien von rechts“ Stimmen abzuluchsen“-Spiel) und woher z.B. Gauland vor seinem Beitritt zur AfD saß.

    Ihren Ausflug ins braune Reich kann ich btw nicht so ganz nachvollziehen. Allerdings „konter“ ich dann mal mit dem „Dreher-Dreh“ und der gesamten Zeit nach `45 und der angeblichen Aufarbeitung, sowie der Zigtausenden größtenteils aktenkundigen und bekannten Tätern, die mit Wissen der Alliierten und selbstredend auch mit Wissen der neuen Regierenden in Amt und Würden kamen. Die CDU spielte dabei übrigens eine mehr als fragwürdige Rolle, auch Dreher war CDUler btw.

    Meiner Meinung nach sollten Sie sich übrigens nicht wundern, wenn Höcker diese Ihre Statements hier zum Anlaß von Juristereien nimmt. Sie agieren schon mächtig hart an der Grenze, Ihre „Argumente und Tatsachen“ sehe ich schlichtweg nicht. Aber Sie und Höcker scheinen ja eine gemeinsame Geschichte zu haben. Da möchte ich nicht als „der dritte Mann“ fungieren. Hier noch der versprochene Link, bitte entschuldigen Sie, dass es nur „T-Online“ ist, aber es geht ja um das Statement des Herrn Mitsch. Und so oder ähnlich wurde es, wenn ich recht erinnere, schon mehrfach zu Protokoll gegeben….

    https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/parteien/id_86161886/gegen-ausgrenzung-werteunion-stellt-sich-beim-thema-afd-gegen-cdu-linie.html

  28. Lieber TheKetZeR, was Sie posten kann ich unterschreiben. Ich habe das mehr oder wenige Gleiche hier gepostet, allerdings mit anderen Worten. Es betraf alle Parteien und es gab den Hinweis., das Roland Freisler zwei Jahre in Russland als Volkskommissar Bolschewik war.

    Es geht mit nur darum, darf man die Meinung haben, die WerteUnion und Ralf Höcker stehen der AfD nahe. Ich habe begründet, weshalb man diese Meinung haben darf und auch verkürzt – wie geschehen – zitieren dürfte.
    Die Geschichte – sollte die AfD an die Macht kommen – wird zeigen, wie nah die Mitglieder der WerteUnion und Ralf Höcker der AfD nahestehen.
    Heute schließe ich das nur aus seinen Äußerungen und bestimmten Handlungen. Einen Test gibt es noch nicht und wird es hoffentlich nie geben.

    Höcker wird den Fehler von Schertz nicht wiederholen. Er verhält sich mir gegenüber klug, sein Gschäft dürfte wegen mir nicht leiden.

  29. #32 Werter Herr Schälike, Sie haben bisher mitnichten tatsächliche Beweise für eine Nähe Höckers und/oder der „WU“ zur AfD geliefert. Sie zerpflücken Zitate oder Statements und biegen sich da was zurecht. Die „Geschichte“ wird gar nichts zeigen, die AfD wird auf Bundesebene ganz sicher nicht an „die Macht kommen“, ich habe bereits am Anfang des „Aufstiegs“ der AfD, den Untergang derselben prognostiziert. Es lag von Beginn an auf der Hand, dass die Strömungen innerhalb der AfD sich auf lange Sicht nicht zu einer Erfolgsgeschichte zusammenraufen werden können. Zu unterschiedlich die Meinungen und Ausrichtungen, sollte es nun tatsächlich zu einem weiteren „Rechtsruck“ kommen und evtl. gemäßigte Mitglieder abspringen um von „Rechtsauslegern“ abgelöst zu werden. Werden auch die Ergebnisse per se nach unten gehen. Viele Protestwähler werden sicher nicht noch weiter nach rechts mitgehen wollen, dann hätten die auch schon vor der AfD die NPD wählen können, hatten sie aber nicht.

    Ihre Fehde mit Schertz tut, denke ich, hier nichts zur Sache und sollte auch Höcker nicht abhalten, etwas zu unternehmen, sollte es ihm in den Fingern jucken. Selbstredend wird er es sich trotzdem gut überlegen und ggflls. nur mit der Rückendeckung gewisser Leute innerhalb der WU…ich würde übrigens eher den ehemaligen Präsi des Verfassungsschutzes und seine Dissertation, seine Haltung und Handlung (oder Unterlassung?) in der NSU-Sache, den Vorfällen in Chemnitz, des Falles Amri oder seinen inzwischen gelöschten Tweet (und einige andere Tweets und Aussagen) von „jouwatch“ in den Fokus rücken. Wenn ich eine Nähe zur AfD oder nach rechts interpretieren wollen würde. Ob Höcker tatsächlich mehr als nur „Sprachrohr“ eines selbsternannten Flügels der Union werden möchte. Darf m.b.M.n. durchaus angezweifelt werden. Auch wenn er selbstredend weiß, dass ein Schritt auf das Parkett der Politik dem Geschäft i.d.R. ja nicht schaden wird. Ganz im Gegenteil. Das sieht bei „HGM“ wiederum ganz anders aus, den verorten anscheinend viele Menschen fälschlicherweise direkt bei der AfD und nicht bei der
    CDU….bei all Ihren bisher geäußerten „Argumenten und Tatsachen“, wittere ich eher eine Art „Unterwanderungs-Theorie“, aber das Sie insgesamt diesbzgl. doch wortkarg blieben, kann ich nur aus dem Bauch agieren.

    Btw: Ich denke nicht, dass Juristereien zwischen Ihnen und Höcker schlecht für sein Geschäft wären. Solange er in den Medien genannt wird, ist doch alles paletti. ;-)

  30. @32: ROLF SCHÄLIKE
    >“[…]das Roland Freisler zwei Jahre in Russland als Volkskommissar Bolschewik war.“

    Wo haben Sie den diesen Unfug her? Weil im Lager als Kriegsgefangener quasi eine Funktion in der Selbstorganisation der Gefangenen hatte?
    Lächerlich. Die Bolschewiki haben eigene, notwendig auch grausame Leute in ihrem Personaltablau, kein Bedarf für diesen Nazilümmel.

  31. Hallo RKTFD. Der Unfug über Freisler stammt aus Wikipedia, aber nicht nur. Recherchieren ist angesagt.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Roland_Freisler

    Freisler geriet 1915 an der Ostfront in russische Kriegsgefangenschaft. Den Rest des Krieges war er in einem Offizierslager in der Nähe von Moskau interniert. Nach der Oktoberrevolution und dem Friedensvertrag von Brest-Litowsk wurden die Lager einer deutschen Selbstverwaltung übergeben. Freisler wurde zu einem der Lagerkommandanten ernannt. Er war den russischen Sozialdemokraten (Bolschewiki) beigetreten. Obwohl die Gefangenen 1918 in die Heimat entlassen wurden, blieb Freisler noch zwei Jahre länger in Sowjetrussland. In der Zeit des Russischen Bürgerkriegs war er Kommissar für Nahrungsmittelverteilung. Er soll fließend russisch gesprochen haben und es wurde gemutmaßt, er sei in dieser Zeit überzeugter Anhänger des Bolschewismus gewesen.

  32. Weil Freisler mir das Beispiel dafür ist, dass es in allen Parteien viele Politikr gibt, die der AfD nahe stehen.

    Insofen relativiere ich den den Angriff gegen Höcker. Es gibt viel gefählichere Leute in allen Parteien, die der AfD nahe stehen. Das ist die größere Gefahr.

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