Clickbait mit Krebs-Rätsel: Jauch gewinnt gegen „TV Movie“
Vor drei Jahren, kurz nachdem Roger Willemsen hatte mitteilen lassen, dass er an Krebs erkrankt sei und darum keine Termine mehr wahrnehmen werde, postete Bauers „TV Movie“ bei Facebook:
Erst mit einem Klick auf den Link zur Webseite der Zeitschrift erfuhr man, um wen es sich handelte.
(Solche Posts waren lange Zeit ein gängiges Geschäftsmodell der „TV Movie“; in diesem Fall wurde der Eintrag nach massiver Kritik gelöscht.)
Günther Jauch, der ebenfalls abgebildet war, ging juristisch dagegen vor und bekam vor zwei Wochen vor dem Kölner Landgericht schließlich recht.
Die Richter stellten fest, dass die Verwendung von Jauchs Foto in diesem Zusammenhang „ungehörig“ und rechtswidrig war. Außerdem stehe ihm eine Lizenzgebühr zu, weil der Verlag das Foto für kommerzielle Zwecke ausgenutzt habe.
In ihrer Begründung nahmen die Richter unter anderem Bezug auf ein Urteil, das vor ein paar Jahren – ebenfalls von Jauch – vor dem Bundesgerichtshof erstritten wurde. Damals hatte ein Rätselheft den Moderator auf der Titelseite abgebildet, im Innenteil war dann aber gar nichts über ihn zu lesen. Sein Foto diente also „ausschließlich den Geschäftsinteressen des Presseorgans“, wie der BGH feststellte, „weil das Bildnis der prominenten Person nur verwendet wird, um deren Werbewert auszunutzen“.
Auch im Fall des Krebs-Posts befand das Landgericht, dass die Abbildung der drei nicht-betroffenen Moderatoren nur erfolgte, „um möglichst hohe Aufmerksamkeit zu erzielen, während in Wahrheit kein berichtenswerter Vorgang“ in Bezug auf diese drei vorlag.
Heißt also: Wenn man schon Clickbaiting mit Prominenten betreibt, dann sollten sie wenigstens im Artikel vorkommen.
Dass Bauer in diesem Fall sogar mit einer Krebserkrankung auf Klickfang ging, empfand auch das Gericht als „Ungehörigkeit“: Jauchs Unterlassungsinteresse, so die Richter, sei „nochmals gesteigert“, weil er „nicht mit einer allgemein als geschmacklos empfundenen Vorgehensweise in Verbindung gebracht werden möchte“.
Der Bauer-Verlag hat die Möglichkeit, Berufung einzulegen.
PS: Vor drei Monaten bei Facebook:
(Die „Kult-Show“ ist nicht „Wer wird Millionär“, sondern „Die 2 – Gottschalk und Jauch gegen alle“. Und sie wird zwar abgesetzt, kommt aber erneuert wieder. Sein Nachfolger ist also … er selbst.)
Und im Januar:
(Er ist nicht in den Dschungel gegangen, ihm wurden Palmen ins Studio gestellt.)
Mittlerweile hat das OLG Köln die Entscheidung bestätigt und die zu zahlende Summe für die fehlende Lizenzierung des Fotos auf 20000 Euro festgelegt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache wurde außerdem die Revision zugelassen.
https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-becklink-N-2013277