Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Der übertriebene Hass auf das Anti-Hass-Gesetz

Es gibt einen neuen Sport auf Twitter: Screenshots posten von Meldungen, dass sich jemand erfolglos über den eigenen Account beschwert hat. Neuerdings verschickt der Kurznachrichtendienst in diesen Fällen eine E-Mail, in der es heißt:

Hallo,

Wegen des folgenden Inhalts haben wir eine Beschwerde zu deinem Account erhalten.

(…)

Wir haben den gemeldeten Inhalt untersucht und konnten keinen Verstoß gegen die Twitter Regeln (https://support.twitter.com/articles/18311) oder entsprechende Gesetze feststellen. Wir sind deswegen dazu nicht aktiv geworden.

Mit freundlichen Grüßen,

Twitter

Die Möglichkeit, Tweets und Accounts zu melden, die gegen die Regeln des Unternehmens verstoßen, indem sie zum Beispiel Leute beleidigen oder bedrohen, gibt es seit Jahren. Neu ist, dass das Unternehmen die Betroffenen darüber informiert, auch wenn es die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen hat.

Man könnte das für einen guten Schritt zu mehr Transparenz halten. Der Chef-Chef der „Bild“-Zeitung, Julian Reichelt, hält es für einen Beleg dafür, was für ein „Horror“ das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist. Das Gesetz verlangt von digitalen Netzwerken wie Twitter und Facebook ein funktionierendes System zum effektiven Umgang mit Beschwerden über vermeintlich rechtswidrige Inhalte.

Reichelt twittert:

Doch worin besteht der Skandal? Dass Twitter überhaupt die Möglichkeit gibt, bedenkliche Tweets und Twitterer zu melden? – Dagegen kann eigentlich niemand sein, der findet, dass eine solche Plattform kein rechtsfreier Raum sein darf, in dem jeder nach Herzenlust seinen Hass gegen einzelne oder Gruppen ausleben kann.

Oder darin, dass offenbar eine größere Zahl von Menschen diese Funktion missbräuchlich nutzt, um sich über Tweets von ihm zu beschweren, die gar nicht gegen die Twitter-Regeln oder deutsche Gesetze verstoßen? – Aber damit muss man leben, vor allem jemand, der die scharfe öffentliche Auseinandersetzung sucht wie der „Bild“-Chef-Chef. Der Preis, den er dafür zahlen muss, ist niedrig: Es ist die Unannehmlichkeit, das Email-Postfach voller Mails zu haben, die er einfach ignorieren kann, weil Twitter ihm darin bestätigt, dass irgendein Tweet von ihm zulässig ist und nichts tut und er somit auch nichts tun muss.

Der „Horror“ des neuen Gesetzes besteht in diesen Fällen einzig darin, dass es offenbar Leuten bewusst gemacht hat, dass es diese Meldemöglichkeit gibt, und sie sie missbrauchen, um politischen Gegnern das Leben schwer zu machen. Nicht mehr als solche Art der Trollerei dürfte auch hinter vielen anderen Meldungen stehen, die Menschen gerade auf Twitter zeigen. Sich jedesmal zu empören oder zu amüsieren, dass irgendjemand vergeblich einen bestimmten Inhalt gemeldet hat, ist deshalb ein merkwürdig sinnloser Zeitvertreib. Als Beleg dafür, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz hoffnungslos vermurkst ist, taugt es nicht.

Doch Reichelt geht noch einen Schritt weiter: Weil sein umstrittener Reporter Julian Röpcke ebenfalls einer von denen war, dessen Tweets von Unbekannten – vergeblich – bei Twitter gemeldet wurden, und dafür „Pro-Kreml-Abschaum“ verantwortlich machte, twittert er:

Er stellt das NetzDG in einen Kontext mit stalinschen Säuberungsaktionen – obwohl Twitter keine der gemeldeten Tweets gelöscht hat und diese Melde-Möglichkeit, wie gesagt, unmittelbar nichts mit dem NetzDG zu tun hat. Die Tatsache, dass ein System hier dazu geführt hat, dass unproblematische Inhalte trotz Beschwerden nicht gelöscht werden, zum Anlass nehmen, einen Zusammenhang zu Stalin herzustellen – darauf muss man erstmal kommen.

Leider ist Reichelt nicht der einzige, dem in der Kritik am NetzDG jedes Maß fehlt. Angesichts unendlich vieler Kommentare in den digitalen Netzwerken und den etablierten Medien muss man das Gefühl bekommen, das Gesetz sei, unangemessen salopp, aber thematisch passend formuliert, schlimmer als Hitler. Rechte Aktivisten stellen schon seit Monaten jede Löschung oder ihnen nicht sofort erklärliche Erscheinung auf den Plattformen in Zusammenhang mit dem Gesetz. Nun übernehmen ungezählte andere diese Erzählung.

Das Gesetz wird von vielen Seiten kritisiert, und es kann durchaus sein, dass es sich als ungeeignet oder sogar schädlich herausstellt. Aber einiges von dem, woran sich Kritiker stoßen, hat mit dem NetzDG nichts zu tun.

Kritisiert wird unter anderem, dass die Aufgabe, über die Grenzen der Meinungsfreiheit zu urteilen, von den Gerichten an private Unternehmen delegiert werde. Sie müssten nun ad hoc urteilen, ob ein Tweet rechtswidrig ist, und das, obwohl die Leute, die darüber entscheiden, gar nicht dafür ausgebildet sind und womöglich nicht einmal richtig deutsch sprechen, aber die Androhung einer Strafe von bis zu 50 Millionen Euro für den Fall einer Nichtlöschung im Rücken haben.

An dieser Argumentation ist fast alles falsch. Auch bisher schon mussten Netzwerke rechtswidrige Inhalte löschen – und das heißt auch: selbst entscheiden, welche Inhalte womöglich gegen geltendes Recht verstoßen. Grundlage dafür sind das Telemedien-Gesetz und der seit langem in der analogen Welt bestehende Grundsatz der Störerhaftung.

Das gilt auch für Online-Medien wie diese Seite hier. Wir von Übermedien haften für Kommentare, die andere Nutzer abgeben. Im Zweifel, wenn jemand etwa geltend macht, dass er darin unzulässig geschmäht wird, reicht es nicht, darauf zu verweisen, dass er erst einmal eine Gerichtsentscheidung vorweisen soll. Ab dem Moment, in dem der Betreiber einer Internetseite darauf hingewiesen wird, dass ein Kommentar rechtswidrig sei, ist er dafür verantwortlich, das zu überprüfen und den Kommentar gegebenenfalls zu löschen.

Auch das erfordert viele Ad-Hoc-Entscheidungen von Nicht-Juristen.

Natürlich haben diese Entscheidungen eine andere Brisanz, wenn sie nicht einzelne Homepages oder Online-Medien betreffen, sondern Plattformen, die Millionen Menschen nutzen, um mit und in der Öffentlichkeit zu kommunizieren. Voreilige Löschungen können hier wie eine Einschränkung der Meinungsfreiheit wirken. Umgekehrt hat aber auch die Nicht-Durchsetzung der Rechtslage eine besonders weitreichende Wirkung. Genau das wurde insbesondere Twitter in der Vergangenheit immer wieder vorgeworfen. Bei einem Monitoring Anfang 2017 stellte das Portal jugendschutz.net fest, dass nur jede hundertste Beschwerde von Nutzern gegen Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte von Twitter gelöscht worden sei.

Der Vorwurf, dass nun irgendwelche schlecht ausgebildeten Leute im fernen Irland, die womöglich nicht einmal deutsch sprechen, diese Entscheidungen treffen, mag prinzipiell berechtigt sein. Aber gerade das soll das NetzDG verbessern: Es fordert von den Unternehmen unter anderem, ihre Mitarbeiter regelmäßig zu schulen und Berichte über die Löschungen vorzulegen. Bislang behandelten diese Unternehmen dieses ganze Thema weitgehend wie Betriebsgeheimnisse.

Und die viel zitierte, vermeintlich horrende Strafe von 50 Millionen Euro droht nicht, wenn ein einzelner gesetzeswidriger Beitrag nicht gelöscht wurde, sondern wenn ein Unternehmen kein funktionierendes System zum Melden und eventuellem Löschen solcher Beiträge etabliert.

Bemerkenswert ist, dass das Vorgehen vor allem von Twitter in den vergangenen Tagen, das anscheinend besonders übertrieben und erratisch gegen Beiträge vorgegangen ist, in fast allen Darstellungen zur Kritik am neuen Gesetz genutzt wird und nicht nur zur Kritik am Unternehmen. In einem Streitgespräch auf bild.de wies Justizminister Heiko Maas „Bild“-Chef-Chef Julian Reichelt heute früh darauf hin, dass das NetzDG schon deshalb nicht für die Sperrung des Accounts der Satire-Zeitschrift „Titanic“ verantwortlich sein kann, weil das Gesetz Account-Sperren gar nicht vorsieht. Reichelt beharrte dennoch darauf, dass die Falschauslegung des Gesetzes durch einen großen Internetkonzern nicht gegen den Konzern spricht, sondern gegen das Gesetz.

Die Diskussion fixiert sich auf das NetzDG als Schuldigen für alles – und es konzentriert sich dabei in einer Weise auf Maas als Buh-Mann, als hätte er allein das Gesetz verabschiedet. Oft unbeachtet bleibt dabei auch, dass sich Twitter selbst Ende vergangenen Jahres international neue Richtlinien und Abläufe gegeben hat, mit denen das Unternehmen verstärkt gegen Hass-Inhalte im Netz vorgehen will. Dabei ist die permanente Sperrung von Accounts ausdrücklich als Sanktion vorgesehen.

Doch in ihrem Anti-NetzDG-Furor erklären manche Journalisten sogar schon solche Haus-Regeln für unzulässig. „Welt am Sonntag“-Chefredakteur Peter Huth verweist in einem Kommentar darauf, dass die Staatsanwaltschaft ermittle, ob ein – von Twitter gelöschter – Tweet der AfD-Politikerin Beatrix von Storch den Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle. Diese Frage dürfe „durch niemand anderen als die Justiz geklärt werden“, schreibt er. „Und solange sie nicht durch die Justiz geklärt ist, dürfen diese Grauzonen-Inhalte nicht aus dem Netz gelöscht werden. So schmerzlich und unerträglich das auch ist.“

Das ist eine erstaunlich radikale Forderung: Ein privates Unternehmen soll gezwungen werden, Inhalte auf seiner Plattform, die es für hetzerisch hält, nicht zu löschen. Twitter und Facebook müssten jede Beleidigung, jede rassistische Äußerung, alle Hassreden diesseits von „Juden ins Gas“-Äußerungen stehen lassen, bis jede einzelne von einem Gericht für strafbar erklärt wurde.

Huth schreibt: „Diese Firmen dürfen niemals Kontrolle über das erlangen, was gesagt werden darf und was nicht.“ Im Kontext bedeutet das: Diese Firmen dürfen niemals Kontrolle über das erlangen, was auf ihren eigenen Plattformen gesagt werden darf. Das ist absurd.

Und, wie gesagt, auch die Abschaffung des NetzDG würde daran nichts ändern, dass die Firmen strafbare Inhalte löschen müssen, wenn sie darauf hingewiesen werden.

Der Radikalismus, mit dem hier und an vielen anderen Stellen jetzt dafür plädiert wird, dass die Unternehmen keine eigene Verantwortung wahrnehmen sollen und dürfen für das, was auf ihren Plattformen passiert, ist besonders verblüffend, wenn man sich an die Diskussion der vergangenen Jahre erinnert. Da standen Facebook und Twitter vor allem in der Kritik, weil sie gerade nicht gegen solche Inhalte vorgingen.

Vor gut zwei Jahren stellte „Bild“ noch fest, dass „ekelhafte Postings, die gegen Flüchtlinge und Minderheiten hetzen“ „häufig nicht von Facebook gelöscht werden“ und fragte: „Warum bleiben so viele Ekel-Beiträge auf Facebook stehen?“

Heute geben sich der „Bild“-Chef-Chef und viele andere ganz empört, dass Facebook selbst entscheiden können soll, was „Ekel-Beiträge“ sind, und halten schon diese Tatsache für einen Skandal, der die Meinungsfreiheit bedroht. Reichelt, Huth und viele andere argumentieren auch, dass das NetzDG AfD-Politikern wie Beatrix von Storch die Möglichkeit gebe, sich als Märtyrer einer Zensur darzustellen. In Wahrheit sind es aber nicht zuletzt diese Journalisten und die von ihnen befeuerte Hysterie, die den AfD-Politikern diese Rolle verschaffen.

Die Regulierung von digitalen Netzwerken ist tatsächlich Neuland, und alle Gesetze, die negative Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit haben können, sind heikel. Es ist daher nicht nur legitim, sondern sogar notwendig, das NetzDG und seine Auswirkungen kritisch zu begleiten. Die besinnungslose Hetze der vergangenen Tage, die das Gesetz und den Justizminister für beinah alles Schlechte der digitalen Welt verantwortlich macht, ist aber kein konstruktiver Beitrag dazu.

Mehr zum Thema

65 Kommentare

  1. Zu einer Versachlichung wäre es nötig gewesen zu beschreiben, was die eigentliche Veränderung ist. Man konnte Tweets schon vorher melden, die wurden dann geprüft und ggf. gelöscht. Neu ist die 24h / 7 Tage Regelung, der die sozialen Netzwerke nun unterliegen. Die führt dazu, dass Tweets erst mal entfernt werden, zur Sicherheit, und dann erst geprüft. Das ist eine Umkehr von allem was wir in unserem Rechtsstaat gewöhnt sind.

    Auch neu: Der Staat überträgt Hoheitsaufgaben der Jurisdiktion (Entscheidung über die Rechtswidrigkeit von Inhalten) auf Privatunternehmen. Der Vorgang sollte sein: Die Justiz entscheidet, das Unternehmen handelt. Der Vorgang ist: Das Unternehmen entscheidet, das Unternehmen handelt.

    Hier werden rechtsstaatliche Prinzipien der Schnelligkeit geopfert. Darüber kann man sich gar nicht genug aufregen.

  2. BHL, #1:

    „Auch neu: Der Staat überträgt Hoheitsaufgaben der Jurisdiktion (Entscheidung über die Rechtswidrigkeit von Inhalten) auf Privatunternehmen.“

    Gerade das ist nicht neu, was eigentlich spätestens beim Durchlesen des Niggemeier-Artikels klar sein sollte. Jeder Blogbetreiber, jede Zeitung muss seit Jahren schon Beiträge von Dritten selbständig prüfen und entscheiden, ob diese online bleiben können oder nicht.

    Siehe auch dazu ergänzend:

    https://www.nzz.ch/feuilleton/medien/so-viel-sorge-um-twitter-und-facebook-ld.1344822

  3. Ich möchte an dieser Stelle das Kneipendurchsetzungsgesetz nicht unerwähnt lassen. Dieses ermöglicht einem Privatunternehmer mich durch Rausschmeißen in meiner Bewegungsfreiheit einzuschränken. Also Sachen gibts?!

  4. #2: Eben doch neu. Natürlich ist jeder Anbieter für seine Website verantwortlich, das ist nicht neu. Neu ist aber, dass die Anbieter nun auch verpflichtet sind Beweise zu sichern, Beschuldigte zu informieren, Berichte anlegen und einiges mehr. Das sind Aufgaben der Jurisdiktion, nicht aber das jeder vor seiner eigenen Haustüre kehren muss.

  5. @4 BHL

    Die Anbieter sind also verpflichtet, weiterhin das zu tun, was sie ohnehin tun müssen, aber transparent und nachvollziehbar.
    Worin genau liegt das Problem?

  6. @BHL: Der Staat überträgt hier gar keine hoheitlichen Aufgaben der Jurisdiktion an irgendwen. Es entscheiden weiterhin ausschließlich Gerichte darüber, ob eine Äußerung durch die Meinungsfreiheit gedeckt oder eben justiziabel ist.
    Twitter und Co. müssen jetzt nur schneller reagieren, wenn bei einer Äußerung der Verdacht besteht, dass diese strafrechtl. relevant sein könnte. Was aber a) nicht neu, b) deren Pflicht und c) deren gutes Recht ist.

    Twitter und Co. sind private Unternehmen und denen gegenüber gibt es kein Recht auf freie Meinungsäußerung. Also kann diese auch durch kein Gesetz, welches das Verhalten privater Unternehmen regelt, eingeschränkt werden.

    Das Gesetz an sich ist gut gemeint, aber schlampig formuliert und schlecht umgesetzt, wobei man ehrlich sein und gestehen muss: es wurde ja schon deutlich gegenüber der ursprünglichen Fassung verbessert. Es gibt darin sogar sinnvolle(!) Punkte (wie das Bereitstellen eines einfachen Beschwerdemanagements oder die Pflicht auf einen in Deutschland ansässigen Ansprechpartner), auch wenn einige Punkte überflüssig sind und tatsächlich – gerade in der jetzigen Frühphase – zum sog. Overblocking führen.

    Insgesamt – so meine Sicht – hätte man auf das NetzDG auch einfach verzichten können, evtl. die sinnvollen Besserungen ins TMG aufnehmen.

  7. Sehr guter Kommentar. Reichelt macht mal wieder viel Wind und hat nur maximal 50% (ja gut, ich übertreibe) verstanden.

    Wichtig wäre vielleicht, nochmal klarzustellen, dass das Posten auf twitter, Facebook, etc. keine freie Meinungsäußerung ist, sondern unter das Hausrecht der jeweiligen Unternehmen fällt. Genauso wie hier oder bei ZON moderiert wird (werden muss; s.o.).
    Wenn ich mich in den nächsten Supermarkt stelle, und (vermeintlich) rechtswidrige Kommentare absondern sollte, darf mir der Supermarkt das ja auch verbieten und mich des Ladens verweisen (da Hausrecht). Warum ist es für manche so schwierig zu verstehen, dass diese Art von Hausrecht auch für Betreiber von Homepages gilt?

    VG
    SdF

  8. Das muss man schon absichtlich falsch verstehen wollen.

    Werden auf bild.de eigentlich auch Kommentare gelöscht? Transparent? Untergräbt Reichelt damit nicht die Autorität und Souveränität unseres Justizsystems? Bla bla ….

  9. Tja, das passt halt vielen Menschen gar ned, wenn man sich jetzt in der Tiefe des Internet auch so benehmen muss wie im echten Leben…

  10. „Warum ist es für manche so schwierig zu verstehen, dass diese Art von Hausrecht auch für Betreiber von Homepages gilt?“

    Weil es im Fall des Internets etwas abstraktes ist: jeder Poster ist ja ganz bei sich und fühlt sich in seinem eigenen Hausrecht gestört, wenn er bei sich selbst nicht sagen kann, was er denkt oder zu denken glaubt. („Das ist meine Meinung, und davon bringt mich niemand ab!!!!!!“)

    Den Sprung, dass man eine virtuelle Äußerung zwar in seinen eigenen vier Wänden tut (bzw. auf dem eigenen Smartphone), aber diese dann eigentlich in der virtuellen Öffentlichkeit erklingt, den kriegen viele nicht hin, weil es eben ungeheuer abstrakt ist.

    Und das bezieht sich nur auf die Menschen, die es vielleicht wirklich ernst meinen mit dem Unsinn, den sie schreiben, nicht auf die, die sowieso nur Beachtungstrollerei betreiben.

  11. Parolen an Häuserwände sprayen ist auch eine Meinungsäußerung, sofern einem die Hauswand aber weder gehört, noch die Hauseigentümer dem vorher zugestimmt haben, ist das mit dem Recht auf Meinungsfreiheit nicht abgedeckt, sondern Vandalismus, weil man das Medium, auf dem man die Meinung äußern darf, entweder selbst bezahlt oder netterweise gespendet bekommt, letzteres ist aber nicht Teil des Grundrechtes.
    Das „frei“ heißt hier nicht „gratis“.

    Jetzt steht das tatsächliche Verhalten von Facebook et alii sicher zur zukünftigen Diskussion (zu streng, zu lasch, zu langsam, zu einseitig, zu willkürlich usw.), aber ich unterstelle jetzt mal, dass die tatsächlichen Fälle von mutmaßlicher Volksverhetzung oder Planung eines Angriffkrieges an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden.
    Und dass die nicht solange online stehen müssen, bis der Vorgang verhandelt worden ist. Wie kommen die auf den Bolzen?

  12. Ich empfehle die Tweets von Herrn Müller-Vogg zu dem Thema (tipp von Autor hier), der völlig perplex ist, weil Twitter darüber entscheiden darf, was auf Twitter steht…
    Man sollte vielleicht dann doch irgendwann über nen Internet-Führerschein nachdenken…

  13. Einen Internetführerchein würde HMV bekommen, denn er hat verstanden, dass zur Schau gestelltes Nicht-Verstehen ein gutes Kommunikationsmittel ist, um Einigkeit innerhalb einer heterogenen Gruppe zu schaffen.

  14. @DERMAX — Ja was? Ja wie? Wird Twitter denn nicht auch von unseren GEZ-Zwangsgebühren bezahlt? Echt nicht?

  15. Danke für den differenzierten Kommentar, dessen Argumentation mich überzeugt und meinen Blick aufs NetzDG etwas geändert hat. (Gelegentlich können Argumente also tatsächlich Meinungsänderungen bewirken…)

    @BHL / 1: Wie in dem verlinkten Text von Bernhard Kern dargestellt, ist auch die 1- bzw. 7-Tages-Frist zwar neu, stellt aber keine Verschärfung dar, denn nach altem TMG müssen rechtswidrige Inhalte (ohne Eingrenzung auf bestimmte Rechtsvorschriften) sogar „unverzüglich“ gelöscht oder gesperrt werden. Neu ist mit dem NetzDG lediglich, dass im Wesentlichen schon bestehendes deutsches Recht damit auch gegenüber ausländischen Plattformbetreibern durchgesetzt werden kann.

  16. Hmmm… was Herr Reichelt wohl sagen würde, würde sich jemand die wenig erfreuliche Mühe machen und alle Artikel der aktuellen Printausgabe seines Hauptblattes abtippen und auf Twitter zur Verfügung stellen. Ob er dann auch dafür wäre doch erst einmal ein Gerichtsurteil abzuwarten bevor Twitter löschen darf?
    Und hier ist nur das Eigentumsrecht einer juristischen Person betroffen.

  17. Ich entschuldige mich, mir ist ein Fehler unterlaufen. Die Aussage kam natürlich von Herrn Huth, also bitte die Welt vorstellen abzutippen, nicht die Bild.

  18. Ich schließe mich EARENDIL in 15 an und gestehe, dass ich ebenfalls vor dem Lesen dieses Artikels die Argumentation der Kritiker zum Gesetz geteilt habe (ohne detailliertes Wissen darüber).
    Deswegen auch von mir ein Danke für diesen interessanten Beitrag! Gerne mehr davon!

  19. Wenn man mal nachschauen möchte, wie man das Gesetz, Twitter und Facebook und alles, was rechtlich damit zusammenhängt, komplett nicht verstehen kann:

    Markus Lanz (ZDF) am 10.01. im Gespräch mit Andreas Petzold (der höflich aber vergebens versucht hat, das alles Lanz begreiflich zu machen)… es war wirklich schlimm. Am Ende muss mancher Zuschauer geglaubt haben, die Bundesregierung sei verantwortlich dafür, dass auf Facebook keine nackten Brüste gezeigt werden dürfen.

  20. @all: zum thema Grundrechtsschuzz nur gegen den Staat … Es gibt eine mittelbare Drittwirkung, schon seit 60 jahren…

    https://jurakurs.de/drittwirkung/

    „Durch die Grundrechte wird dennoch eine objektive Werteordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung in alle Rechtsbereiche und damit auch in das Privatrecht einwirkt, begründet.“

    @15 … Unverzüglich heisst ohne schuldhaftes Zögern. Bei grenzwertigen Äußerungen kann man also lange prüfen. Zum beispiel Jura-professoren fragen, die ja bei der Äußerun von frau Storch Zweifel an der (Offensichtlichkeit der) Rechtswidrigkeit geäußert haben. Ja, unverzüglich macht einen Unterschied.

  21. Kritik an dem Gesetz als übertriebenen Hass zu verspotten finde ich nicht hilfreich. Als ob man Gesetze hassen könnte! Soll ich jetzt fragen, ob Du ein Netz-DG-Fanboy bist?

    Auch die Argumentation ist nicht immer ganz passend.

    Etwa, als ob es bei im Stalinismus keine Denunziationen gegeben hätte, die von den Machthabern als unerheblich zurückgewiesen worden wäre.

    Gut ist, dass die Unternehmen Ansprechpartner für die Staatsanwaltschaft benennen müssen. Ernsthafte Angelegenheiten müssen verfolgt werden.

    Übel ist, dass offenbar sehr viele Leute glauben, sie könnten unliebsame Äußerungen jetzt weglöschen lassen und weder lernen wollen, selbst konstruktiv zu reagieren, noch bereit sind etwas unliebsames auszuhalten, sondern flugs den großen Bruder rufen.

    Unklar ist mir, was das jugendschutz.net in der Angelegenheit verloren hat. Was waren das für Fälle – waren die alle rechtswidrig? Hat jugendschutz.net „… nur jede hundertste Beschwerde von Nutzern gegen Hasskriminalität (…) von Twitter gelöscht worden …“ festgestellt, dass in mehreren 100 Fällen Rechtswidrigkeit vorlag? Wie? Anzeige erstattet? 300 Mal?

    Ich habe einmal Anzeige erstattet – nicht gegen eine Plattform, sondern einen User, von dem ich nur Email, Avatarnamen und Profil von 3, 4 Plattformen hatte. Dauerte auch mehrere Monate und wurde eingestellt, weil gegen den, wegen schwererer Delikte, schon ermittelt würde, und ich sage es war ein klarer Fall (stolzes Zeigen der Hakenkreuzfahne, Volksverhetzung der übelsten Sorte).

    Auch klingt es so, als ob Twitter eigentlich gar nichts löscht. Ich dachte sie hätten beispielsweise einen Titanicbeitrag gelöscht.

    Ab dem Moment, in dem der Betreiber einer Internetseite darauf hingewiesen wird, dass ein Kommentar rechtswidrig sei, ist er dafür verantwortlich, das zu überprüfen und den Kommentar gegebenenfalls zu löschen.

    Als ob die Mitstörerhaftung – die es in den meisten Nachbarländern so nicht gibt – ein Vorbild an Rechtsstaatlichkeit sei.

    Diese krankt doch an den gleichen Symptomen:
    1.: Der Täter wird nicht zur Rechenschaft gezogen, sondern ein Mittler, der greifbar ist.
    2.: Diesem wird aufgebürdet Rechtsfindung zu betreiben. Wie lange brauchten die Gerichte für den Fall Böhmermann, für Vatileaks (Titanic)? Monate. Wie sieht die Beurteilung durch Juristen im Feuilleton oder im Instanzenweg aus? Widersprüchlich. Das sollen jetzt die Plattformbetreiber mit Minijobbern in Irland in einer Woche lösen. Wer Qualität bestellt, bekommt Qualität geliefert.

    Vor gut zwei Jahren stellte „Bild“ noch fest, dass „ekelhafte Postings, die gegen Flüchtlinge und Minderheiten hetzen“ „häufig nicht von Facebook gelöscht werden“ und fragte: „Warum bleiben so viele Ekel-Beiträge auf Facebook stehen?“

    Man tut sich keinen Gefallen, wenn man meint, nur Rechte wären von dem Gesetz betroffen. Im Gesetz steht nichts davon. Genauso kann es von Rechten gegen unliebsame Kritik an ihnen genutzt werden.

    Gut am NetzDG ist nur, dass es gezeigt hat, wie prevalent das Denunziantentum ist.

    Zieht Euch warm an.

  22. Lieber Stefan,
    Leider ist der artikel diesmal an ‚dummheit‘ nicht zu überbieten.
    Er verdreht die rechtlichen aspekte gradezu grotesk.
    Was hier von Twitter zurückkommt ist eben genau das gegenteil: Twitter beurteilt meldungen die ‚offensichtlich gegenstandslos‘ sind. Das als argumentation pro NetzDG zu benutzen ist billig und dumm.
    Was hier völlig verquert wird ist das ein rechtsstaat das ‚offensichtlich rechtwidrig‘ schon des alten gesetzes nicht kennt. Was rechtswidrig ist legen gerichte fest, punkt, fakt, aus die maus.

    Zurück zum alten gesetz, das hier bereits offensichtlich schlecht gemacht und sogar latent grundgesetzwidrig war:
    Hier überlässt man die schwelle was ‚offensichtlich rechtswidrig‘ eingestuft wird bereits den ‚providern‘. Das war insofern wenig rechtlich problematisch, da im falle der diskrepanz der einstufung dem melder(denunzianten) natürlich immer noch der rechtsstaat offen stand die rechtswidrigkeit rechtsstaatskonform durch ein gericht feststellen zu lassen und das dann auch mit aktenzeichen beim provider durchzusetzen. Das bedeutet aber arbeit und zeit und legt die beweislast mit recht dem ‚denunzianten‘ auf. Der ‚zensur‘ wird hier mit recht die dem grundgesetz entsprechende hohe schwelle angelegt.

    Das neue gesetz dreht jetzt die beweispflicht völlig ins absurde. In bedrohung mit hohen strafen wird nun definitiv auch gelöscht was vielleicht, latent gesetzwidrig sein KÖNNTE !!!!
    Das legt die zensurschwelle problematisch niedrig (was obige Twitter-melder offerbar immer noch unterschreiten)
    Aus dem schlecht gemachten alten gesetz, wird ein Grundgesetzproblem und eine umkehrung des rechtsstaates.

    Sorry, aber der artikel ist deiner unwürdig, lavierend ein von schlecht zu grundgesetzwidrig verändertes gesetz auch nur annähernd zu betrachten.

  23. P.S.
    Ist es nicht auch eher so das man sich jetzt auf die seite der NetzDG befürworter begibt weil es diesmal scheinbar die richtigen trifft und man sich nicht ‚auf die seite‘ von AfD sympathisanten und co stellen will.
    Leider geht es hier genau wie ‚User Unknown‘ über mir meint um ein ‚wehret den anfängen‘. Es geht um rechtsstaatliche grundlagen. Das NetzDG ist unkorregierbar bereits über die rote linie des rechtsstaates.
    Und da muss man es auch ertragen können wenn man damit beifall von der vermeindlich falschen (rechten) seite bekommt als NetzDG gegner.

  24. @User Unknown/Dilbert0815

    Ich finde es sehr interessant, dass der „Melder“ bei euch beiden per se als „Denunziant“ bezeichnet wird. Also wer z.B. beleidigt wird oder wer z.B. antisemitische oder volksverhetzende Beiträge meldet, der ist für euch ein Denunziant?
    Und lese ich das richtig: man soll die Rechtswidrigkeit gefälligst durch ein Gericht feststellen lassen, bis dahin darf die Hetze online stehen, die meist von einem Anonymus gepostet worden ist? Und die deutsche Justiz schreibt dann an Facebook – also an das Unternehmen, das sich immer wieder darauf berufen hat, dass solche Dinge entweder nach US-Recht oder nach irischem Recht zu beurteilen seien und die nationalen Gesetze der jeweiligen EU-Länder gar nicht anwendbar seien?

    Das soll eure Lösung sein? Hehe. Wenn das eure Antwort sein auf einen angeblich „dummen“ und „grotesken“ Beitrag, liebe Güte…

    Es gibt ja genug Leute, die meinen, das NetzDG sei verfassungswidrig. Okay, dann könnte man das ja auch gerichtlich prüfen lassen – also den Weg wählen, den ihr ja für jeden einzelnen „Denunzianten“ empfehlt. Das dürfte sogar weitaus unkomplizierter sein, denn die Beklagte (=Bundesregierung) erkennt ja deutsche Rechtsprechung an.

  25. Die Schlimmsten sind nicht der Beleidiger, auch nicht der Melder, sondern diejenigen, auf Falschmeldungen reinfallen und entsprechend gegen den Beleidigten handeln. Schlimmer sind auch die, welche Hass-Äußerungen missbrauchen für die eigene Karriere als Politiker, Geschäftsmann, gar ein Nachbar für die Befriedigung eigener Gelüste.

    Deswegen wird das Anti-Hass-Gesetz den tatsächlichen Problemen nicht gerecht.

  26. @TH:

    Also wer z.B. beleidigt wird oder wer z.B. antisemitische oder volksverhetzende Beiträge meldet, der ist für euch ein Denunziant?

    Antisemitische oder volksverhetzende Beiträge sind keine notwendigen Vorraussetzungen für Meldungen entsprechend dem NetzDG. Jeder kann erst mal alles melden und einen von vielen Rechtsverstößen behaupten.

    Und lese ich das richtig: man soll die Rechtswidrigkeit gefälligst durch ein Gericht feststellen lassen, bis dahin darf die Hetze online stehen, die meist von einem Anonymus gepostet worden ist?

    Vor Gericht gibt es die Möglichkeit beide Seiten zu hören, Gutachter zu bestellen, sich anwaltlich vertreten zu lassen, den Instanzenweg auszuschöpfen und den Täter zu bestrafen. Das finde ich keine so schlechte Sache.

    Wenn die Dinge immer so einfach liegen, dass man es mit der Chipstüte vom Sofa zwischen zwei Twitterposts erledigen könnte – wieso lagern wir nicht gleich die teuren Gerichte in Niedriglohnparadiese aus?

    Wer soll denn hoppla-hopp entscheiden, was offensichtlich rechtswidrig ist? Wie gesagt – dafür brauchen ordentliche Gerichte oft Monate.

    Und wieso „meist anonym“, wer sagt das? So anonym wie „TH“? Also Pseudonym – man muss prüfen, ob es dazu eine valide Emailadresse gibt, deren Inhaber sich ermitteln lässt.

    Okay, dann könnte man das ja auch gerichtlich prüfen lassen – also den Weg wählen, den ihr ja für jeden einzelnen „Denunzianten“ empfehlt.

    IANAL, aber man muss m.W. betroffen sein, um klagebefugt zu sein.

    Ich hatte bereits geschrieben:

    Gut ist, dass die Unternehmen Ansprechpartner für die Staatsanwaltschaft benennen müssen. Ernsthafte Angelegenheiten müssen verfolgt werden.

    Die Kontaktdaten eines Beschuldigten rausrücken zu müssen finde ich richtig, damit der Rechtsweg eingeschlagen werden kann.

    Wenn man nur auf antisemitische Äußerungen und was man gemeinhin als Volksverhetzendes bezeichnet, schaut, übersieht man leicht, dass jeder jedes Posting anschwärzen kann. Der eine schreibt „Soldaten sind Mörder“, der zweite „die katholische Kirche ist eine Kinderfickersekte“, der dritte „Alle Männer sind Vergewaltiger“. Alles schon passiert. Wer meint, das wäre alles nicht wert, von Gerichten geklärt zu werden, der muss eben ertragen, dass es irgendwo steht. Man muss nicht alles lesen.

  27. Leute wie lange müssen wir eigentlich noch darauf warten das ihr endlich begreift das nationales Recht im Internet keine Anwendung finden darf.
    Wir Alt-User haben nicht seit ’97 hier dran gesessen und die Infrastruktur für absolute Meinungsfreiheit (Betonung liegt auf absolut) mitgebastelt haben, damit 20 Jahre später jemand der keine Ahnung hat wie das Netz funktioniert angelaufen kommt und versucht die ganze schöne Arbeit zu vernichten. Es gibt hier nur eine wichtige Regel „don’t talk about /b“ that’s it.
    Wem das nicht gefällt kann immer noch gehen.

  28. User Unknown

    Wenn ich dich richtig verstehe, möchtest du zurück zum Stand vor dem NetzDG. Noch einmal: Facebook hatte bislang erklärt, deutsches Recht sei für Facebook nicht anwendbar. Kontaktdaten eines Beschuldigten wurden nicht herausgerückt. Und gelöscht wurde nach firmeninternen Kriterien, die alles waren, nur nicht transparent. Daran hat sich jahrelang die deutsche Justiz die Zähne ausgebissen. Verstehe jetzt nicht, wie du das heute als Problemlösung verkaufen willst.

  29. @TH:

    Wenn ich dich richtig verstehe, möchtest du zurück zum Stand vor dem NetzDG.

    In meinem letzten Beitrag habe ich erst geschrieben:

    Die Kontaktdaten eines Beschuldigten rausrücken zu müssen finde ich richtig, damit der Rechtsweg eingeschlagen werden kann.

    und einen weiteren Hinweis auf etwas, was ich nicht nochmal wiederhole, das deutlich macht, dass ich nicht einfach zum Stand vor dem Netz-DG zurück will.

    Kontaktdaten eines Beschuldigten wurden nicht herausgerückt. Und gelöscht wurde nach firmeninternen Kriterien, die alles waren, nur nicht transparent.

    Du scheinst Dich sogar auf mein Posting zu beziehen. Gleichzeitig behandelst Du die Aussage aber, als wäre sie nicht von mir gekommen.

    Was da noch der Erläuterung bedarf verstehe ich nicht.

    Daran hat sich jahrelang die deutsche Justiz die Zähne ausgebissen.

    Hat sie das? Das ist mir neu.

    Verstehe jetzt nicht, wie du das heute als Problemlösung verkaufen willst.

    Ich verkaufe keine Problemlösungen.
    Noch weniger verstehe ich, wie Du bemängeln kannst, dass ich die Herausgabe der Kontaktdaten fordere, behaupten ich wolle zurück zu Zuständen vor dem Netz-DG, und beklagen, dass man damals eben nicht an die Kontaktdaten kam.

    Ich finds etwas wirr.

  30. User Unknown:

    Du möchtest also, dass ein strafbarer Post stehen bleibt und dass Facebook die Kontaktdaten herausrückt. Okay, wie willst du Facebook dazu bringen, diese Daten zu liefern? Bislang hatte Facebook wenig Neigung dazu. Und was machst du, wenn der Beschuldigte gar nicht namentlich und postalisch zu ermitteln ist – der strafbare Post bleibt dann unberührt weiter stehen?

    Zum NetzDG wurde nun auch Chan-jo Jun befragt, der wie kaum ein anderer Rechtsanwalt mit Facebook im Clinch gelegen hat:

    „Haben Sie konkrete Verbesserungsvorschläge?

    Jun: Dem NetzDG fehlt die Möglichkeit, die Entscheidungen von Facebook oder Twitter durch ein Gericht zu überprüfen. Außerdem haben die Plattformen nun zwar einen deutschen Ansprechpartner für Bußgeldbehörden, nicht aber für andere gerichtliche Verfahren. Dennoch ist das neue Gesetz der richtige Ansatz. Das Löschen von Inhalten sollte weiter zunächst den Netzwerken überlassen werden. Auch in anderen Bereichen ist das ja Praxis. Wenn es darum geht, Minderjährige aus einer Diskothek zu werfen, macht das ja auch erst der Betreiber und nicht die Polizei. Der Staat soll die Einhaltung der Gesetze überwachen. Zunächst aber ist derjenige in der Pflicht, der die Gefahr sozusagen eröffnet hat.“

    http://www.augsburger-allgemeine.de/digital/Netzwerkdurchsetzungsgesetz-Weniger-Hass-oder-Zensur-id43807261.html

  31. TH:

    Du möchtest also, dass ein strafbarer Post stehen bleibt…

    Schau, ich weiß nicht wie Du auf solche Sachen kommst. Offenbar kann ich es nicht verhindern. Ich lasse Dich dann jetzt mit Deinen Spekulationen alleine.

  32. Der Link hinter „auf bild.de“ führt leider nicht zum Bild-Artikel, sondern wieder auf diese Seite. Könntet Ihr das korrigieren?

  33. User Unknown,

    ich spekuliere nicht. Wenn du deiner eigenen Logik nicht mehr folgen kannst, hier eine kleine Hilfestellung:

    User Unknown möchte nicht, dass Facebook auf Verlangen strafbare Posts löscht.

    User Unknown möchte nicht, dass Facebook zur Verantwortung gezogen wird, sondern nur der Verfasser des Beitrags. Bis die Sache gerichtlich entschieden wird, könnte dann ja der Post stehen bleiben.

    User Unknown möchte, dass Facebook auf Wunsch der Justiz die Kontaktdaten herausgibt. Bislang hat Facebook das nicht getan, außerdem ist es möglich, dass der Verfasser des Posts gar nicht greifbar sein kann für die Justiz. Gemäß der User-Unknown-Vorgabe bliebe der strafbare Post dann ja auch stehen.

  34. Wesahalb verlässt man sich auf die Gerichte, was rechtswidrig ist?

    Weshalb die Furcht, dass die Menshcheit in Hass erstickt, wenn Gerichte nichts verbieten?

    Kann Hass nur durch Gerichtsentscheidungen gegen die Äußernden eingeschränkt werden? Das ist in den letzten 5000 Jahren nicht gelungen.

  35. Rolf Schälike:

    Dann lass allem Hass nur freien Lauf. Wenn´s einen selbst nicht trifft, ist wohlfeil Reden vollkommen ausreichend. Und irgendwann sind sowieso alle Menschen gut zueinander; es braucht dann keine Polizei mehr, keine Justiz – Kita, Schule und Fortbildungsseminare finden nur noch statt auf dem Planeten Vulkan. Live long and prosper!

  36. TH: Kampf mit Hass gegen den Hass seit über 5000 Jahren hat dazu geführt, dass die Menshcheit sich nun selbst vernichten kann mit den verschiedensten Arten von Waffen.

    Psychpathen, Phychomanen, Egomagen bestimmen das Lebven der anderen.

    Weiter so?
    Ich meine, die klugen Menschen sollen sich was anderes einfallen lassen, als sich auf mehr Polizei, mehr Justiz, mehr Kita, mehr klassische Schule mit mehr Ausbildeung und immer weniger Bildung, und Fortbildungsseminare zwecks Anpassung der Entscheidungsträger und deren Gehirnwäsche zu verlassen.
    Hinschauen, wer all das bestimmt. Stalin und Hitler hatten sehr viel Polizei, Fortbildungseminare und Schulen. Die Justuiz hat auch funktioniert.

  37. Das Denken schweift gern ab, man hält es schwer zurück;
    es zähmen, das ist gut – gezähmt bringt Denken Glück.

    (Dhammapada, Der Pfad der Lehre)

  38. @TH
    >>
    A) Du möchtest also, dass ein strafbarer Post stehen bleibt

    B) Wenn es darum geht, Minderjährige aus einer Diskothek zu werfen, macht das ja auch erst der Betreiber und nicht die Polizei.
    <<

    A) Wer sagt das er strafbar ist? Sie? Der denunziant??
    Selbst gerichte brauchen für den beschluss oft wochen oder monate.
    Herr Böhmermann ist da immer noch nicht fertig mit den gerichten.
    Das recht kennt kein 'offensichtlich strafbar' bei meinungsäuserungen.

    B) ist es simpel (geburtsdatum) festzustellen. Das schafft sogar das erbsenhirn von einlassgorilla.
    Hier gibt es also überhaupt keinen interpretationsspielraum. Es ist simple mathamatik.

    So einfach kann übrigens logik sein.

    Selbst wenn sie jemanden ganz offen erschiessen braucht es ein mehr oder weniger aufwendiges gerichtsverfahren um ihre schuld festzustellen.
    Sie sind 'offensichtlich' der meinung das könnte ja in zukunft der streifenpolizist direkt entscheiden und sie dann direkt 20 jahre wegsperren (oder alternativ Judge-Dread-mässig einfach standrechlich erschiessen).

  39. @TH
    >> Jun: Dem NetzDG fehlt die Möglichkeit, die Entscheidungen von Facebook oder Twitter durch ein Gericht zu überprüfen.
    <<
    Womit sie den rechtsstaat von den füssen auf den kopf stellen.

    TH möchte gerichte abschaffen.

    TH möchte das jeder unschuldige selber beweisen muss das er unschuldig ist.

    (gleiche münze wie sie oben gegen User Unknown zu felde zuiehen)

    Nein, in einem rechtsstaat muss die schuld des täters bewiesen werden und nicht umgekehrt der vermeindliche täter seine unschuld beweisen.

  40. @Dilbert0815: Sie kennen sich ja so gut aus. Folgendes Beispiel. Hier kommentiert jemand unter einen Beitrag, in dem es um den Prominenten x geht: Der ist übrigens Steuerhinterzieher und schlägt seine Frau.

    Der Anwalt des Prominenten schreibt uns daraufhin: Herr x hinterzieht keine Steuern und schlägt auch seine Frau nicht, entfernen Sie sofort den Kommentar.

    Frage: Kann ich den Kommentar getrost stehen lassen, bis der Herr x ein entsprechendes Gerichtsurteil besorgt?

  41. @STEFAN NIGGEMEIER Meine Antwort: Weshalb muss überhaupt berichtet werden, dass der Promineter x seine Frau schlägt und Steuerhinterzieher ist?

    Falls bejaht wird und die Meinung besteht, es muss berichtet werden, dann spielen die Gerichte nur eine untergeordnete Rolle. Deren Entscheidungen haben wenig mit der Wahrheit zu tun.

    Mailen Sie doch mal, Sauer schlägt Merkel und ist außerdem Steuerhinterzieher. Weder Merkel noch Sauer werden klagen. Glaubt das jemand und Merkel + Sauer bekommen Nachtteile, dann wird der Reingefallene der Dumme sein.

  42. Dilbert,

    Sie sind recht unterhaltsam. Bitte beantworten Sie zunächst die Frage von Stefan Niggemeier, und dann betrachten wir diese Aussagen von Ihnen:

    „Selbst wenn sie jemanden ganz offen erschiessen braucht es ein mehr oder weniger aufwendiges gerichtsverfahren um ihre schuld festzustellen.
    Sie sind ‚offensichtlich‘ der meinung das könnte ja in zukunft der streifenpolizist direkt entscheiden und sie dann direkt 20 jahre wegsperren.“

    Wenn Sie jmd. ganz offensichtlich erschießen, kann die Polizei Sie schon mal für 24 Stunden einbuchten. Anschließend ordnet ein Richter U-Haft an, d.h. Sie werden – ganz ohne Urteilsspruch eines normalen Gerichts – viele Monate im Knast sitzen.

    Übrigens kann ein Disko-Betreiber reinlassen, wen er will. Warum? Weil er Hausrecht hat. Gleiches gilt für Facebook. Facebook hat schon immer nach eigenen Regeln gelöscht oder nicht gelöscht. Offenbar war Ihnen das nicht so bedeutsam.

    Ihre Logik: Ein Konzern löscht nach eigenen, unbekannten Regeln – okay. Ein Konzern beachtet das deutsche Recht – nicht okay. Das nur zum Thema „Privatisierung der Justiz“.

    „Nein, in einem rechtsstaat muss die schuld des täters bewiesen werden und nicht umgekehrt der vermeindliche täter seine unschuld beweisen.“

    Wenn Sie ihr Auto auf einen Behinderten-Parkplatz stellen, wird es abgeschleppt. Sie können gerne behaupten, nicht Sie hätten den Wagen dort geparkt. Wenn Sie den wieder zurück haben möchten, müssen Sie zahlen. Sie werden also sogar haftbar gemacht, selbst wenn ihre persönliche Schuld nicht bewiesen ist.

    Der einzige Unterschied: es lässt sich feststellen, wem das Auto gehört. Im Gegensatz dazu lässt sich nicht immer feststellen, wer bei Facebook gepostet hat. Ihr gesamter Ansatz basiert darauf, dass der Verfasser eines Posts auch tatsächlich gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Und deswegen haben Sie meine Frage oben auch nicht beantwortet:

    Was machen Sie, wenn der Täter nicht identifiziert werden kann? Akte schließen, Post bleibt stehen?

    Aber bitte: zuerst die Antwort auf die Frage von Stefan Niggemeier.

  43. @Stefan Niggemeier:
    Das ist doch genau der Punkt.

    Dank der Mitstörererhaftung wirst Du zum Aufpasser über die Kommentare bestellt. Woher sollst Du jeweils wissen, wer alles Steuern hinterzieht, seine Frau schlägt und ob das gerichtsfest bewiesen werden kann?

    Wieso kannst Du nicht sagen, dass das nicht Deine Äußerung ist, und derjenige haftet, der es behauptet?

    Tja – Anonymität. Man könnte also unterscheiden, ob der Schreiber greifbar ist oder scheint oder nicht (3 Fälle). Und wenn der Autor greifbar ist, und die Äußerung nicht zurücknimmt, dann kann es vor Gericht gehen, und dieses kann dann die Löschung verlangen.

    Ist er nicht greifbar muss gleich gelöscht werden, wenn Du nicht das Risiko tragen willst.

    Wobei bei einem Blog noch erwartet werden kann, dass die meisten Betreiber die Kommentare überhaupt lesen. Facebook kann aber nicht Milliarden User kontrollieren. Die Effekte sind, dass die Kontrolleure weder die kommentierenden User schon kennen, noch den Diskussionsverlauf, womöglich auch nicht den Kontext um den es geht. Außer sie nehmen sich Stunden, um zu recherchieren.

    Die Frage ist übrigens auch nicht, ob die Plattformen Postings löschen dürfen, sondern ob sie es müssen.

  44. @STEFAN NIGGEMEIER Meine Meinung: Anonyme Postings löschen. Rechtssprechung ändern. Mehr Meinungsfreiheit. Mehr soziale Pflichten seitens der Eigentümer. Bestrafung nicht der Äußernden, sondern der, die ungeprüft auf Lügende reinmfallen und falsche Entscheidungen treffen. Lügner gerichtlich an den Pranger stellen, aber nicht mit den heutigen Richtern und Rechstanwälten. Mehr Gelassenheit. Hasser gegen Hasser gleichstellen mit den Hassern.

    Das alles nicht von Heute auf Morgen. Schön langsam.

  45. @47 : „Die Frage ist übrigens auch nicht, ob die Plattformen Postings löschen dürfen, sondern ob sie es müssen.“

    Die Frage ist, ob durchsetzbar. In der Praxis trifft das „Müssen“ die Falschen. Es zementiert die bestehenden Herrschaftsverhältnisse.

  46. @user unknown: Sie beschreiben, wie das Ihrer Meinung nach sein sollte. Ich weiß nicht, ob es wirklich die beste Lösung ist zu sagen, derjenige, der eine Plattform (hier: die Kommentarfunktion) zur Verfügung stellt, trägt keinerlei Verantwortung dafür, was dort geäußert wird. Aber darüber ließe sich streiten (und ich habe die Folgen der Störerhaftung persönlich schmerzhaft zu spüren bekommen).

    Die Frage, um die es u.a. im Dialog mit Herrn Dilbert ging, ist aber eine andere: Wie die Rechtslage *ist*, und zwar auch schon vor dem NetzDG.

  47. Dilbert:

    „Facebook kann aber nicht Milliarden User kontrollieren.“

    Muss es ja auch nicht. Dafür hat Facebook seine Meldefunktion. Die hat schon immer funktioniert, wenn es z.B. um Abbildung von nackten Brüsten ging. In anderen Fällen hat es auch funktioniert, allerdings wusste (und weiß) niemand so genau, wie sie eigentlich im Detail aussehen, die Haus-Regeln von Facebook.

    „Tja – Anonymität. Man könnte also unterscheiden, ob der Schreiber greifbar ist oder scheint oder nicht (3 Fälle)“

    Vor allem muss Facebook gewillt sein, die Kontaktdaten des Schreibers an die deutsche Justiz zu übermitteln. Das hat Facebook bislang nicht getan – wie aber möchten Sie jetzt den Konzern dazu zwingen?

  48. @39:
    „Ich meine, die klugen Menschen sollen (…)“
    Führen wir denn eine IQ-Grenze ein, ab der man offiziell dumm ist?

    @49:
    „Es zementiert die bestehenden Herrschaftsverhältnisse.“
    Es zementiert das Hausrecht, mehr auch nicht.

  49. Ich weiß nicht, ob es wirklich die beste Lösung ist zu sagen, derjenige, der eine Plattform (hier: die Kommentarfunktion) zur Verfügung stellt, trägt keinerlei Verantwortung dafür, was dort geäußert wird.

    Von keinerlei Verantwortung habe ich nicht gesprochen. Ist das der Versuch einen Strohmann aufzubauen?

    Man sollte auch beachten, dass die Leser nicht willenlose Marionetten dessen sind, was sie lesen. Wer etwas hässliches liest hat etwas hässliches gelesen – na und?

    Da es im Ggs. zu wörtlicher Rede im öffentlichen Raum nicht flüchtig ist, ist das Bedürfnis etwas dagegen zu tun verständlich, aber es ist vielleicht nicht so dringend.

    Wenn Straftäter bestraft werden hat das vielleicht einen besseren Effekt, als wenn mögliche Straftaten oder Straftatenähnliches schnell gelöscht wird.

    Die Frage, um die es u.a. im Dialog mit Herrn Dilbert ging, ist aber eine andere: Wie die Rechtslage *ist*, und zwar auch schon vor dem NetzDG.

    Ja, Ihr Dialog mit Herrn Dilbert ist auch interessant.

    Die Rechtslage war unbefriedigend für viele. Darunter waren aber viele, die unliebsame Meinungsäußerungen gerne mit eisernem Besen ausmisten wollen, leicht, schnell und billig. Und die gar keinen Wert darauf legen, zwischen rechtswidrig oder unerfreulich zu unterscheiden.

    Ich halte aber die Unterscheidung für wichtig. Meinungsfreiheit ist nicht einfach ein Schutzschild für Rechtsradikale.

    Zudem sind die meisten von denen lernfähig. Dann wird die Grenze neu ausgelotet und man kommuniziert mit Andeutungen und was machen wir dann? Andeutungen verbieten?

    Und wie lernt man mit solchen Äußerungen umzugehen, wenn sie nicht im Internet fallen, sondern auf der Straße?

    Die großen Internetkonzerne haben auch ein quasi-Monopol, d.h. in vielen Cliquen muss man bei X oder Y sein, weil die Verabredungen darüber laufen, auch in vielen Jobs wird über solche kommuniziert. D.h. dass der Ausschluss dort für viele keine Option ist. Also ist die Einschränkung der Meinungsfreiheit dort nicht einfach eine Mein-Wohnzimmer-Sache. Man kann zu Gnu-Sozial oder sowas wechseln, aber da ist man dann alleine.

    Aber vielen gefällt das gerade. Sie hoffen ihre politischen Gegner so isolieren zu können. Die autoritäre Grundhaltung dahinter nehmen sie nicht wahr und dass sich die Waffen gegen sie selbst wenden könnten haben auch viele nicht auf dem Radar.

  50. @TH:

    wie aber möchten Sie jetzt den Konzern dazu zwingen?

    Wie zwingt denn das Netz-DG Facebook dazu die Posts zu löschen?

    Soll ich noch 3x schreiben, dass ich nicht dafür bin, nichts zu tun?

  51. @Stefan (43)
    >> Der Anwalt des Prominenten schreibt uns daraufhin: Herr x hinterzieht keine Steuern und schlägt auch seine Frau nicht, entfernen Sie sofort den Kommentar. <<

    Das ist zuerst mal eine drohung des anwalts. Auch im presserecht kann einem das passieren. Da gibt es sowas wie eine pflicht zur veröffentlichung einer gegendarstellung.
    Aber papiern gedrucktes wort kann man halt nicht löschen. Nur weils beim internet geht muss man es wirklich löschen?
    Selbstverständlich kann man der auseinandersetung aus dem weg gehen und besagten post nach eigenem hausrecht löschen. Man könnte aber dem anwalt auch nur besagte gegendarstellung anbieten (was für den betroffenen gerne mal den Streisand-effekt auslöst).
    Wer sagt denn das der anwalt seine 'meinung' auch gerichtlich durchsetzen kann. Da hat das BVerG schon ziemlich persönliche angriffe unter meinugsäusserungsschutz gestellt.
    Letztlich geht es aber nur auf ein eventuelles verfahren zwischen besagtem anwalt und dem verursacher oder dem mittler hinaus.
    Es gibt keine pauschalen horrenden staatlichen zahlungsforderungen die im raum stehen.

    Nur hier gehts ja noch nicht mal um ein anwaltliche drohung, sondern die "drohung" besagter 'denunzianten'. Da hat jemand also eine meinung etwas sei nicht rechtens. Jetzt steht aber eben nicht nur ihr hausrecht oder eine mögliche (im allgemeinen recht übersichtliche) anwaltliche forderung im raum sondern eine mondsumme an staatlicher sanktion wenn sie dem denuzianten nicht stattgeben.

  52. „Doch worin besteht der Skandal?“

    Dass die Meldungen zum großen Teil nicht von Menschen ausgewertet werden, sondern automatisiert von Algorithmen.
    Dass die menschlichen Bearbeiter von Meldungen psychisch dauerhaft überlastet werden mit zu hohen Anforderungen an Menge und Geschwindigkeit der zu verarbetenden gemeldeten z.T. sehr extremen postings.

  53. @Paul: Und das ist Schuld des Gesetzes und nicht der Unternehmen? Man kann von einem Unternehmen wie Facebook nicht erwarten, einen Teil seines Gewinns in gut ausgebildete, ordentlich bezahlte Moderatoren mit vernünftigen Arbeitsbedingungen zu stecken?

  54. #60

    das Gesetz ist nicht schuld. Schuld sind die Hassverbreiter. Leute die vor dem Internet ihren Unmut nur mündlich äußerten. Dass sie es nun schriftlich und bildlich tun, bringt einen imensen Aufwand der Kontrolle mit sich.
    Das Gesetz stellt Forderungen an die Ergebnisse der Kontrollfunktion der Unternehmen wie Facebook. Es kann die Art der Umsetzung kaum beeinflussen. Die Algorithmen werden einen Zacken schärfer gedreht und fertig.
    Das Gesetz ist oberflächlich, viell. gibt es auch gar keine Möglichkeit an der Wurzel zu operieren ohne dass die Pflanze stirbt.

  55. @Stefan: Und warum können das dann wenn es rechtlich relevant ist (stichwort: strafbar) nicht die strafverfolgungsbehörden leisten?
    Sind diese vielleicht für diese arbeit unterbesetzt?
    Warum ist DAS dann für dich kein thema?

    Vielleicht weil die rechtlich fundierte behandlung einer einzelnen äusserung in einem rechtsstaat durchaus mehre tage gesamte arbeitszeit PRO FALL bedeuten. Dann kann man sich ja mal ausrechen wieviele moderatoren für die rechtliche bewertung von 1000 meldungen am tag nötig wären.
    Das web soll also etwas lösen was im täglichen leben eben zu 99% nicht rechtlich betrachtet wird. Wenn jeder fall das mir jemand kraftausdrücke zuruft oder ausländer beleidigt vor gericht landen würde bestände das land wahrscheinlich zu 90% aus volljuristen.

  56. Lieber Stefan Niggemeier,

    weil ich unfassbar faul bin, lese ich viel zu selten Artikel auf Übermedien. Wenn ich mich allerdings dazu aufraffen kann (meistens um mich vor meiner eigenen Arbeit zu drücken), bin ich jedes Mal glücklich darüber, dass es sie noch gibt: diese kleinen Inseln des gesunden Menschenverstands. Wie einige der Kommentatoren hier war auch ich vorher ein schlecht informierter Gegner des Netzwerkdurchsetzungsgesetz – von daher bin ich sehr dankbar, dass Sie mich meine Ignoranz haben erkennen lassen und ich das Thema nun ein wenig differenzierter betrachten kann.

  57. #6: Zitat: „Twitter und Co. sind private Unternehmen und denen gegenüber gibt es kein Recht auf freie Meinungsäußerung. Also kann diese auch durch kein Gesetz, welches das Verhalten privater Unternehmen regelt, eingeschränkt werden“.

    Das hätten Sie gerne. Ein Gesetz, dass das Verhalten privater Unternehmen im Grundrechtsbereich „regelt“, ist gerade der untaugliche Versuch, sich der Grundrechtsbindung zu entziehen, indem man das rechtsfeindliche Treiben ins Privatrecht und auf Private verlagert. Das ist fast so alt, wie das öffentliche Recht und hat noch nie funktioniert. Die „Flucht in das Privatrecht“ (Fritz Fleiner 1928) ist versperrt – oder das öffentliche Recht kommt einfach mit. Hier: Eine Grundrechtsbeeinträchtigung, die daraus resultiert, dass ein privates Unternehmen aufgrund eines angeblichen staatlichen Normbefehls eine Äußerung verhindert, ist dem Staat zuzurechnen. Der rot-grüne Versuch, ein Meinungsdiktat über die Bande zu bewirken, muss daher scheitern.

  58. @ BHL
    Wenn es um StGB 86, 90, 90a, 90b, 130, 166, 185, 186, 187, 188, 189, 217, 219a etc. geht, finde Ich es OK, wenn Twitter, Facebook ect. keine Beweise sichert und keine Daten an die Deutsche Justiz rausgibt.
    Ich bin auch gegen StGB 86 und 130, WEIL Ich links bin. Aus dem gleichen Grund wie Broder bin Ich dafür solche Gesetze abzuschaffen.
    „Dummheit sollte nicht bestraft werden“ ist die Aussage von Broder. Und Broder ist jemand der wegen Sprüche wie „Jedem das Seine“ und Ich glaube sogar „Arbeit mach frei“ (wohl ohne antisemitischen Hintergrund, bezogen auf die Freiheit nicht vom Jobcenter abhängig zu sein) gegen TV/Radio-Moderatoren vorging, bis die entlassen wurden.
    Privat dagegen halten JA, strafrechtlich NEIN. StGB 86, 130… zu melden ist im Grunde „Politische Verdächtung“, und die ist nach Paragraph 241a eine Straftat.
    Meldet man einen Türken der die Türkische Flagge geschändet hat an die Polizei in der Türkei oder deren Geheimdienst, Zack, Politische Verdächtigung, Straftat.
    Macht man exakt das gleiche beim Deutschen der die Deutsche Flagge schändet, ist man ein guter Untert, äh Bürger…
    Ich mag den Rechten zwar nicht, aber wenn ich ein Staatsanwalt als Zeugen zu einem „Gruß“ oder anderem Meinugsdelikt einbestellt, habe ich das möglicherweise vergessen…
    Gerade bei so etwas, sollte man die Aussage aus moralischen Gründen verweigern können. Aber diese Möglichkeit wäre ein Eingeständnis der Regierung/Kustiz dass diese Gesetze gegen Menschenrecht verstoßen.

    @ Sie, Das Faultier

    „Wenn ich mich in den nächsten Supermarkt stelle, und (vermeintlich) rechtswidrige Kommentare absondern sollte, darf mir der Supermarkt das ja auch verbieten und mich des Ladens verweisen (da Hausrecht).“
    Ich darf mich aber vor deren Eingang bzw. Einfahrt stellen, und mit großen Schildern Stimmung machen.

    „Warum ist es für manche so schwierig zu verstehen, dass diese Art von Hausrecht auch für Betreiber von Homepages gilt?“

    Weil das juristisch NICHT so ist. Es gibt ein Analogieverbot, das bedeutet, dass man nicht einfach Gesetze übertragen darf, weil es „logisch erscheint“.
    Das Gesetz zum Hausrecht beschreibt ganz klar einen physischen Ort. Kein Gericht kann mich verurteilen, wenn ich mich nach einer Sperrung immer wieder neu anmelde.
    Und Monopolisten wie Faceook haben nicht mal dieses Recht. Die dürfen nichts löschen, was nicht gegen das Gesetz verstößt…
    Ich habe im Kanal der Bundesregierung unter deren „2030 Vollbesachäftigung“-Propaganda z.B. das hier erwähnt: https://www.zeit.de/karriere/beruf/2016-01/zukunft-arbeit-arbeitsmarkt/seite-2
    2030 59% weniger Arbeitsplätze. Besonders Büroarbeit, und natürlich die Berufskraftfahrer. Und erwähgnt dass es GUT ist, wenn Arbeitsplätze wegautomatiersiert werden, weil Arbeit nur für Geld miese Arbeit ist.
    NIEMAND im Supermarkt oder Pflegeheim arbeiten will. Das darf „Bundesregierung“ auf Facebook NICHT löschen. Es ist legal und legitim.
    Zeit, Welt etc. können löschen und sperren wie sie wollen. Auch nach eigener Ideologie. Die gelten nicht als „Monopolisten“.

    @ USER UNKNOWN
    Was Jugendschutz.net angeht, die habe Ich immer als zahnlosen Tiger in Erinnerung.
    Ob die reagieren, Ich Ich auf öffentlichen Plätzen und vor Altenheimen, Schulen, Psychiatrien etc. Werbung für eine Suizidwebseite mache.
    inkl. der bei Suizidologen so gefürchteten Methode dass sie sogar das Aussprechen des Namen fürchten als wäre es „Teufel“ oder „Jehova“.
    Kein Witz, sie wollen nicht mal dass jemand „Charcoal-Burning-Suicide“ liest und erstaunt feststellt wie einfach, sicher und schmerzlos das ist…

    @ DILBERT0815
    „Und da muss man es auch ertragen können wenn man damit beifall von der vermeindlich falschen (rechten) seite bekommt als NetzDG gegner.“
    Sollte man etwa darauf verzichten die Abschaffung der Zwangsgebühr für ARD/ZDF/Deutschland-Funk zu fordern?
    Das war früher mal ein Linkes Thema.
    Auch wenn die Krankenversicherungsbeiträge natürlich existenzbedrohend sein können (ohne Arbeit an die €200). Und daher Demonstrationen für eine kostenlose Krankenversorgung stattfinden sollten.
    Wie in Dänemark, England, Argentinien… Auch für Ausländer. Meine Mutter ist nicht arm, aber auf einer Reise in Argentinien wollte sie zahlen, und der Arzt winkte ab.

    @ USER UNKNOWN

    „IANAL, aber man muss m.W. betroffen sein, um klagebefugt zu sein.“

    Wie konnte dann die Bundesfinanzaufsicht gegen NYT oder Washington Times (eine oder beide) Klagen, weil die kritisch über „Wirecard“ berichteten?
    Das ist die AUFSICHT für solche Firmen, warum klagen die überhaupt gegen Personen bzw. Zeitungen die deren Ruf und damit Aktienkurs beschädigen?
    Die BAFIN selbst müsste gegen Wirecard aktiv werden. Löst die BAFIN auf, und erschafft eine Behörde der EU. Der es scheiß egal ist welchen Wert ein Unternehmen für die BRD hat.
    Ist sowieso jämmerlich wie dieser Staat scheinbar „stolz“ auf das Unternehmen ist bzw. war. Keinerlei Bedeutung im Internetmarkt, und dann diesem einen Unternehmen die Stiefel lecken O_o.
    Wer kannte „Wirecard“ zuvor wirklich? Ich nutze nur PayPal… Und auch mal Google Pay über die hinterlgte Kreditkarte, wenn ich sonst kein Geld, aber Smartphone dabei habe.

    „Die Kontaktdaten eines Beschuldigten rausrücken zu müssen finde ich richtig, damit der Rechtsweg eingeschlagen werden kann.“

    Ich nicht. Zumindest nicht bei StGB 86, 90, 90a, 90b, 130, 140, 166, 185, 186, 187, 188, 189, 192, 217, 219a…
    Wo scheinbar keiner ein Problem sieht ist PSIRAM. Die dreschen auch auf Betrüger ein die es verdient haben, aber auch gegen jeden der gegen ihr radikales dogmatisches „Skeptiker“-Weltbild „verstößt“.
    Also z.B. auch ein Journalist der sich professionell seriös NUR mit der UFO-Alien-Thematik, den Veröffentlichungen des US-Militär und Geheimdiensten, den Artikel der New York Tomes, Washongton Post und Politico befasst.
    Anonym. Und dann dieser Verein mit dieser Stasi-Kahane. Die werden mit 1Mio vom Staat gefördert, verhalten sich eh schon moralisch „fragwürdig“, verteilen aber auch Broschuüren an Schulen die für PSIRAM wirbt.
    Für eine Seite ohne Impressum gegen die berechtigte Klagen von solchen harmlosen Menschen (nicht die Eso-Abzocker, Homöopathen…) vorliegen, aber wegen der Anonymität nicht Prozesse geführt werden können.
    Das ist der anonyme Arm der Wikipedia (der UFO-Typ kritisierte mit seinem Bekannten in der Reihe „Neues aus Wikihausen“ berechtigt Strukturen in der Wikipedia) und der GWUP.
    Die Drei haben überschneidende Mitglieder/Sympathisanten, und teilen das gleiche radikale Glaubenssstem ( https://swprs.org/das-skeptiker-syndrom/ ).

    „Der eine schreibt „Soldaten sind Mörder““
    Ist ja auch legal. Ich zitiere da gerne Dr. Brosa „Die Polizei ist ein Sammelbecken für Asoziale und Kriminelle“.
    An einigen Tagen öffne Ich #Polizeiproblem, und setze den immer gleichen Tweet unter zig Tweets.
    Früher hat Twitter da ab dem 12. mal eine Pause verlangt, aber evtl. haben die mein Verhalten geprüft, und merken Ich bin kein Bot.
    Obwohl Ich gerne eine Software hätte, mit der es schneller geht so etwas zu antworten.

    Beispiel-Tweet:
    Hier Schilder zum Ausdrucken in A3, A4, A5 und A6 (z.B. hinter die Autoscheibe).
    Ein Richter urteilte dass ist so legal wie „Soldaten sind Mörder“, weil 300.000 #Polizisten eine „unüberschaubare Gruppe“ sind.
    Eine klare Aussage gegen #Polizeigewalt und „Einzelfall“-Relativierung.
    https://pbs.twimg.com/media/EddjqalXgAEk3oW?format=jpg&name=4096×4096
    https://pbs.twimg.com/media/EddjqazX0AUlgyU?format=jpg&name=4096×4096
    https://pbs.twimg.com/media/EddjqbDXYAM2rh1?format=jpg&name=4096×4096
    https://pbs.twimg.com/media/EddjqbbWkAA1IXF?format=jpg&name=4096×4096

    @ STEFAN NIGGEMEIER

    “ Folgendes Beispiel. Hier kommentiert jemand unter einen Beitrag, in dem es um den Prominenten x geht: Der ist übrigens Steuerhinterzieher und schlägt seine Frau.“

    StGB 185-189 und 192 abschaffen, und Verleumdung ins Zivilrecht. Und dann auch nur, wenn diese glaubhaft ist. Denn sonst wäre schon die Unterstellung von kopulativen Aktivitäten mit Huftieren „Verleumdung“.
    Und Prominente müssen sich eh mehr gefallen lassen.

    Paris Hilton wird in Southpark als „dumme verzogene Hure“ (Stupid Spoiled Whore) bezeichnet, und verlottert und auf der Bühne Sperma hustend dargestellt.
    Dafür gäbe es in Deutschland ein hohes Bußgeld bis Knast.
    ABER, die senden das auch in Deutschland.
    Hat Comedy Central Deutschland keine Angst vor Strafverfolgung?!?
    Denn so wie Erdogan, könnten auch Hilton oder auch Madonna Strafanzeige erstatten…

    Madonna, die in Familiy Guy zusammen gefasst hiermit versehen wurde:
    Peter: … die ist wirklich ziemlich dumm
    Francis: … die ist völlig bescheuert (im Original „pretty stupid“), völlig bescheuert…
    Brian: … Die ist nicht nur dumm, die lügt auch noch (weil „La isla bonita“ keine echte Insel ist).
    Francis: … Sie ist widerwärtig
    Peter: … Widerwärtig, ne widerwärtige Frau.
    Francis: … Und sie ist ne Hure.
    Brian: … Ein Drecksstück, ja
    Peter: … Die machts doch mit jedem

    Und das ist die TV-Version!
    Man muss wissen, für das Fernsehen wird es geschnitten, auf DVD gibt es mitunter noch mehr…

    Hier noch die komplette Unterhaltung am Ende der Folge:
    Peter Griffin (der Family Guy) Gibt es jemand der noch dümmer ist als Ich?
    Brian (sprechender Hund): Madonna.
    Peter: Oh ja, die ist wirklich ziemlich dumm, darüber sind wir uns alle absolut einig, oder?
    Brian: Absolut ja. Francis? (dreht den Kopf fragend zu Francis, dem Vater von Peter)
    Francis: Oh, die ist völlig bescheuert (im Original „pretty stupid“), völlig bescheuert…
    Brian: Ja, ja, ja. Nicht zu fassen da kommen wir ja doch noch irgendwie zusammen, hä?
    Brian: Ja, und „Ia isla bonita“ ist gar keine echte Insel, habs nachgeschlagen, und hab sogar einen Globus gekauft und nichts gefunden.
    Brian: Die ist nicht nur dumm, die lügt auch noch.
    Francis: Sie ist widerwärtig
    Peter: Widerwärtig, ne widerwärtige Frau.
    Brian: Das sehe ich auch so.
    Fracis: Und sie ist ne Hure.
    Brian: Ein Drecksstück, ja
    Peter: Die machts doch mit jedem. Mit Canseco, Igitt
    Brian: Mit Dennis Rodman
    Peter: Dennis Rodman, genau genau…
    Francis: Rodman? Meine Güte!
    Peter: Der hat doch sein ganzes Geld verloren, oder nicht?
    Brian: Rodman hat sein ganzes Geld verloren? Du du meinst doch MC Hammer, oder?
    Peter: Nein, nein, naja, den auch. Aber ich hab das irgendwo gelesen, Ich glaub das war in der Zeitschrift oder, nein nein, wisst ihr was es war, das haben die neulich in der Sportecke beim Frühstücksfernsehen gebracht, und die sagten dass der jetzt auch am Hungertuch nagt. Ja.
    Francis: Würd sie es jetzt noch mit ihm treiben?
    Peter: Ich äh, ob Madonna es jetzt noch mit Rodman treiben würde? Oh ja sicher, es geht ihr nicht ums Geld, die will doch nur ihren Daddy ärgern.
    Brian: Ganz genau, die hat ne Menge Probleme.
    Francis: Ne Menge Probleme.
    Peter: Ja, wir sind klüger, wir äh, wir wir sind klüger als äh, als Madonna
    Francis: Ohhh ja, keine Frage…
    Peter: Tjah, dann sollte ich jetzt mir mal diese Kutte ausziehen, was?

    Diese Meinungsfreiheit wünsche ich mir auch in Deutschland.
    Und hier in wird verboten zu behaupten, ein Politiker färbt sich die Haare…
    Wäre eine Doku wie die über Bill Cosby in Deutschland möglich gewesen…
    Man erinnere sich an das Verbot der Aufführung des US-Films „der Kanibale von Rothenburg“…

    @ TH

    „Übrigens kann ein Disko-Betreiber reinlassen, wen er will. Warum? Weil er Hausrecht hat.“

    Nein, das untersagt das Anti-Diskriminierungsgesetz.
    Im München untersagt die Polizei auch mal Schwarzen den Zugang zum Park („Whites Only“), mit der Begründung (erst gegenüber einen weißen Passanten der fragte):
    „Sie (weißer Kerl) lassen wir passieren, weil sie passen nicht ins Klientele. Die Jungs aber schon und kommen nicht rein.“

Einen Kommentar schreiben

Mit dem Absenden stimmen Sie zu, dass Ihre Angaben gemäß unseren Datenschutzhinweisen gespeichert werden. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.