Redaktionen müssen dafür geradestehen, was ihre Leser schreiben

Wenn der deutsche Presserat kontrolliert, ob Printmedien und deren Online-Auftritte ihrer journalistischen Verantwortung nachkommen, gilt das nicht nur für redaktionelle Beiträge, sondern auch für Leserbriefe. In Absatz 1 der Richtlinie 2.6 des Pressekodexes heißt es dazu:
„Bei der Veröffentlichung von Leserbriefen sind die Publizistischen Grundsätze zu beachten. Es dient der wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit, im Leserbriefteil auch Meinungen zu Wort kommen zu lassen, die die Redaktion nicht teilt.“
Was aber, wenn Leserbriefe diskriminierende Inhalte haben? Oder sich die Redaktion nicht sicher sein kann, ob stimmt, was in einem Leserbrief steht – und bei der Überprüfung persönliche Daten eines Leserbriefschreibers an andere weiterleitet? Mit diesen Fragen beschäftigte sich der P…
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