Ostdeutsche Klagen

Holger Friedrichs eigenartiger Kampf gegen den „Spiegel“

Exklusiv für Übonnenten
Holger Friedrich beim Bühnengespräch zum Thema Meinungsvielfalt und die Presselandschaft
„Berliner Zeitung“-Eigentümer Holger Friedrich beim Gespräch zum Thema Meinungsvielfalt und Presselandschaft im Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau Foto: Imago / Pictureteam

Fast könnte man denken, dass sie bei der „Berliner Zeitung“ nicht ausgelastet sind mit Zeitungmachen. Warum sonst sollte man soviel Energie und Geld in eine ausufernde juristische Auseinandersetzung um einzelne, teilweise vor Jahren publizierte Wörter mit dem „Spiegel“ investieren?

In der vergangenen Woche vermeldete das Blatt nicht nur einen kleinen Erfolg: Der „Spiegel“ habe einen aktuellen Text über sie „korrigiert“. Es kündigte bei der Gelegenheit auch an, gegen weitere Darstellungen zu klagen. Auf Nachfrage von Übermedien hat Chefredakteur Tomasz Kurianowicz einige Beispiele genannt.

So will die „Berliner Zeitung“ unter anderem gegen eine Kolumne vor Gericht ziehen, die am 11. November 2019 in dem Nachrichtenmagazin erschienen ist. Damals hatten Silke und Holger Friedrich gerade die „Berliner Zeitung“ gekauft und in ihr einen sehr langen Text veröffentlicht, der offline mit „Berliner Botschaft“ und online mit „Was wir wollen“ überschrieben war. Bei „Spiegel“-Autor Stefan Kuzmany, und nicht nur bei ihm, löste dieses Manifest vor allem Verwirrung aus. Er sah in ihm eine „Melange aus nostalgischem Oststolz und neoliberalem Start-up-Geschwurbel“ – aber das ist nicht die Stelle, gegen die „Berliner Zeitung“ jetzt vorgehen will.

Es ist Kuzmanys Spott, dass der Text wohl nur aus einem Grund veröffentlicht wurde: „Nackte Angst der ihnen nun untergebenen Journalistinnen und Journalisten. Niemand traute sich offenbar, die Chefs zu redigieren.“

Diese Darstellung sei falsch, sagt Chefredakteur Tomasz Kurianowicz: „Der Text wurde mehrfach extern wie intern redigiert.“

„Ließ uns etwas ratlos zurück“

Nun könnte man sagen, dass das die Sache eher noch schlimmer macht. Oder dass Kuzmanys Formulierung weniger eine Tatsachenbehauptung als eine Polemik ist. Oder dass es ganz schön spät ist, nach fünf Jahren dagegen zu klagen. Und die Sache vielleicht inzwischen auch etwas egal?

Kurianowicz hingegen stellt fest, dass der „Spiegel“ eine Korrektur verweigere, „weswegen ein Hauptsacheverfahren angestrengt wird“.

Eine „Spiegel“-Sprecherin bestätigt, im Juli dieses Jahres von der Justiziarin des Berliner Verlages ein Schreiben erhalten zu haben, „dessen Motivation uns – viele Jahre später – etwas ratlos zurückließ.“ Man habe die Abmahnung mit dem Argument zurückgewiesen, dass mit der Formulierung

„natürlich kein ‚Redigieren‘ im Sinne von klassischer Textarbeit zur Verbesserung der Lesbarkeit gemeint. Vielmehr ist jedem Leser klar, dass der Autor darauf abstellt, dass niemand in der Redaktion die neuen Eigentümer von der Veröffentlichung dieses konkreten Manifests und seiner Inhalte abhalten konnte. Diese von unserem Autor als, sagen wir, merkwürdig bis krude erachteten Thesen des Manifests sind am Ende ja eben gerade nicht ‚wegredigiert‘ worden.“

Daraufhin habe man nichts mehr vom Berliner Verlag gehört.

„L…

1 Kommentare

  1. Schon ironisch, in der Behauptung, es sei „(…) (angebliche) journalistische Praxis, Dinge wegzulassen, die nicht in die eigene These passen“, die tatsächliche Korrektur einfach wegzulassen, weil sie nicht in die eigene These passt.

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