VG Wort

Showdown im Hofbräukeller

Am Samstag werden sie im Hofbräukeller in München „in Mannschaftsstärke aufmarschieren“: verachtenswerte Revolutionäre, die blindwütig alles kaputtschlagen wollen, für den Anfang mal die Verwertungsgesellschaft Wort. Wenn sie sich durchsetzen, wird am Ende die ganze „Verlags-Autoren-Landschaft“ Deutschlands vernichtet sein.

So steht es heute in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, und wer wollte an deren Seriösität zweifeln?

Die, sagen wir, Lebendigkeit ihrer Beschreibung steht in größtmöglichem Kontrast zu den komplexen Zusammenhängen, um die es geht, zu den spröden Paragraphensätzen und den schwer durchschaubaren Winkelzügen von Juristen und Funktionären. Tatsächlich steht viel auf dem Spiel. Die VG Wort hat über Jahre zig Millionen Euro, die eigentlich Autoren zugestanden hätten, an Verlage ausgezahlt. Im Frühjahr hat der Bundesgerichtshof diese Praxis für rechtswidrig erklärt.

Für Samstag hat die VG Wort deshalb eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, auf der beschlossen werden soll, wie die Urheber möglichst schnell und umfassend ihr Geld zurückbekommen.

Sollte man denken.

Stattdessen scheint das Ziel der VG Wort zu sein, alles dafür zu tun, dass die Urheber möglichst wenig Geld möglichst spät bekommen. Was ist da los?

Vergütungen fürs Kopieren

Es geht um Vergütungen, die fällig werden, wenn ein urheberrechtlich geschütztes Werk vervielfältigt wird. Jedermann hat das Recht, für den eigenen Gebrauch Kopien anzufertigen; dafür steht den Urhebern aber eine Entschädigung zu. Deshalb sind zum Beispiel im Preis von CD-Brennern (die Älteren werden sich erinnern), Festplatten oder Kopiergeräten entsprechende Pauschalen enthalten. Außerdem fallen Tantiemen etwa bei Pressespiegeln oder Bibliotheken an. Was bei Musik die Gema ist, ist bei Texten die VG Wort: Sie verteilt solche Einnahmen unter den Urhebern.

Die VG Wort wurde vor fast 60 Jahren gemeinsam von Verlegern und Urhebern gegründet. Die Verlage haben bislang bei den meisten Nutzungsarten 30 oder 50 Prozent der Einnahmen bekommen. Diese pauschale Verteilung ist nach dem BGH-Urteil unzulässig: Die Verlage bringen in die VG Wort – anders als die Urheber – keine eigenen Rechte ein, durch die sie Ansprüche auf solche Entschädigungen hätten.

Komplex, emotional, persönlich

Es tobt nun ein Kampf zwischen denen, die trotz des Urteils die Gemeinschafts-Konstruktion mit den Verlagen als Nutznießern aufrecht erhalten wollen, und denen, die den gerichtlich bestätigten Anspruch der Urheber auf das gesamte Geld durchsetzen wollen.

Am Samstag geht es noch nicht um die zukünftigen Verteilungspläne – dafür soll es eine weitere Mitgliederversammlung im Oktober November geben. Aber schon die Vergangenheit und die Frage, wie mit den rechtswidrigen Auszahlungen an Verlage seit 2012 umgegangen werden soll (alles davor ist vermutlich verjährt), birgt genügend Sprengstoff. Die Materie ist außerordentlich kompliziert, die Diskussion mit Emotionen aufgeladen. Hinzu kommen teils über viele Jahre entstandene persönliche Verletzungen und Feindschaften der Beteiligten. Keine gute Kombination.

Den Verzicht organisieren

Seit kurzem ist bekannt, wie die Geschäftsführung der VG Wort und ihr Verwaltungsrat sich die Rückabwicklung der unzulässigen Zahlungen an die Verleger vorstellen. Unter anderem wollen sie ein Verfahren organisieren, mit dem Urheber pauschal auf sämtliche Auszahlungen aus den vergangenen Jahren verzichten können, die ihr jeweiliger Verlag aufgrund ihrer Werke erhalten hat. Die Verlage sollen dafür ein Formular nutzen können, das die VG Wort zur Verfügung stellt.

Dass Urheber auf das ihnen eigentlich zustehende Geld verzichten wollen, ist kein abwegiger Gedanke: Im Frühjahr hatten sich mehrere Autoren öffentlich entsetzt über das Urteil geäußert. Sie sahen die Gefahr, dass kleinere Verlage durch die fälligen Rückzahlungen in den Ruin getrieben werden könnten.

Die VG Wort bietet sich freundlich an, diesen persönlichen Verzicht von Autoren auf das Geld zugunsten ihrer Verlage zu organisieren. Dadurch, dass sie ausdrücklich eine solche Möglichkeit anbietet und formalisiert, erhöht sich wohl auch die Erwartung an Urheber, davon Gebrauch zu machen. Verlage könnten versuchen, Druck auf Autoren auszuüben, eine solche Verzichtserklärung zu unterschreiben. Ein Vorteil der bisherigen VG-Wort-Konstruktion war, dass sie solche Verteilungsfragen nicht von individuellen Verhandlungen und damit vom Geschick oder der Machtposition des einzelnen Urhebers abhängig machte.

Im Beschlussentwurf der Geschäftsführung ist die Rede von einer „Möglichkeit der Verrechnung mit abgetretenen Ansprüchen von Urhebern“. Das Wort „Verrechnung“ ist natürlich irreführend: Es suggeriert, dass beide Seiten Ansprüche gegeneinander haben, die gegeneinander aufgerechnet werden. In Wahrheit haben die Verlage in diesem Verfahren gar keine Ansprüche gegen die Urheber. Die Urheber haben einen Anspruch gegen die VG Wort, die ihr Geld rechtswidrig an die Verlage überwiesen hat. Es geht in diesem Sinne bei dem vorgesehenen Verfahren nicht um eine „Verrechnung“, sondern eher um eine Art Schenkung: Die Autoren, die einem Verzicht auf die Nachforderungen zustimmen, erlassen ihren Verlagen Geld, das ihnen sonst zustünde.

Wie gesagt: Es kann durchaus sein, dass Urheber das tun wollen, weil sie ihrem Verlag wirtschaftlich helfen wollen oder weil sie finden, dass er dieses Geld für seine Arbeit beim Entstehen des Werkes verdient hat – auch wenn er keinen juristischen Anspruch darauf hat. Die Urheber erhalten dafür aber offenkundig keine Gegenleistung, und es geht um teilweise erhebliche Beträge.

Ausnahme Presseverlage

Von den Presseverlagen will die VG Wort das zuviel gezahlte Geld offenbar gar nicht zurückfordern. Im Entwurf heißt es nur, dass darüber „noch gesondert entschieden“ werden soll.

Die Presseverlage haben das Geld, das sie früher aus den VG-Wort-Erlösen bekamen, seit langem über ihre Dachverbände komplett in die Aus- und Weiterbildung von Journalisten gesteckt. Die Verband der Zeitungsverleger BDZV finanzierte damit die Akademie Berufliche Bildung der deutschen Zeitungsverlage ABZV. (Weil sie – zumindest vorläufig – kein Geld von der VG Wort bekommen werden, haben die Verleger beschlossen, die Akademie zum 30. September einzustellen.)

Offenbar sollen die Presseverlage nach dem Willen der VG-Wort-Führung von den eigentlich fälligen Rückzahlungen ausgenommen werden – weil das Geld ja über den Umweg der Ausbildungsförderung den Urhebern zugute gekommen sei. Das würde bedeuten, dass Journalisten von dem BGH-Urteil rückwirkend gar nicht profitieren. Sie sollen, unabhängig davon, ob sie eine Aus- oder Fortbildung bei der Verleger-Akademie gemacht haben, auf den ihnen eigentlich zustehenden Anteil verzichten.

Das birgt besonderen Sprengstoff, denn die Journalisten sind von den Urhebern, deren Rechte die VG Wort wahrnimmt, die Berufsgruppe, deren Groll auf die Verleger am größten ist.

Hinter der geplanten Ausnahme für die Presseverlage steckt aber auch eine juristische Frage: Die Verwertungsgesellschaft hat das Recht, einen Teil der Tantiemen an soziale und kulturelle Einrichtungen zu zahlen, wenn es den Urhebern dadurch mittelbar zugute kommt. Ist das bei einer Aus- und Fortbildungsakademie der Fall? Haben Journalisten insofern de facto das Geld bekommen, das ihnen zusteht, weil jedenfalls andere Journalisten oder angehende Journalisten von ihm profitiert haben oder von ihm hätten profitieren können? Die Rechtslage ist umstritten. Der Urheberrechtsexperte Martin Vogel, der das BGH-Urteil gegen die VG Wort erstritten hat, hält ein solches Vorgehen für rechtswidrig.

Fristverlängerungen

Die VG Wort will den Verlagen auch an anderer Stelle weit entgegen kommen: Sie sollen sich zum Beispiel mit der Rückzahlung des Geldes der Urheber viel Zeit lassen können, wenn sie auf eine Verjährung verzichten oder glaubhaft machen, dass durch eine schnelle Rückzahlung eine Insolvenz droht. Das ist schon deshalb erstaunlich, weil die Verlage in den vergangenen Jahren während des laufenden Rechtsstreits das Geld nur unter Vorbehalt ausgezahlt bekamen. Sie hatten also schon davon ausgehen müssen, es eventuell zurückzahlen zu müssen.

Für Geld, das sich von Verlegern aus irgendwelchen Gründen nicht eintreiben lässt, will die VG Wort Rückstellungen bilden – aus dem vermeintlichen „Verlegeranteil“ von Ausschüttungen 2016, der einbehalten wurde. Mit anderen Worten: Geld, das eigentlich den Urhebern zusteht, wird einbehalten, um damit Ausfälle von Verlegerzahlungen ausgleichen zu können.

Über all das soll am Wochenende die Mitgliederversammlung der VG Wort in München entscheiden. Interessant wird das auch deshalb, weil in den vergangenen Monaten ungewöhnlich viele Urheber Mitglied in dem Verein geworden und somit stimmberechtigt sind. Früher war das Interesse von Journalisten, Schriftstellern und Übersetzern daran, nicht nur jährlich einen Scheck oder eine Überweisung von der VG Wort zu bekommen, sondern sich aktiv in der Gremienarbeit zu engagieren, überschaubar. Die Wortführer der Gewerkschaften Verdi und DJV mussten mit wenig Gegenwind rechnen. Aufgerüttelt durch das BGH-Urteil sind mutmaßlich besonders viele Kritiker der bisherigen Konstruktion Mitglied geworden.

Blanko-Vollmachten

Nun stehen wieder große Entscheidungen an, und das Stimmverfahren hat es in sich: Es wird getrennt nach Berufsgruppen abgestimmt. Alle sechs Berufsgruppen (je drei für Verleger und Autoren) müssen zustimmen, und für die Zustimmung innerhalb einer Berufsgruppe ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Entsprechend wichtig ist es, die Mitglieder mit den eigenen Positionen zur Teilnahme an der Veranstaltung zu motivieren. Wer nicht kommen kann, kann einem anderen Mitglied seine Stimme übertragen: Jeder kann aber nur höchstens zwei weitere Stimmen abgeben.

Der Berufsverband freier Journalisten, Freischreiber, hat im Vorfeld entsprechende Vollmachten organisiert, mit denen sich abwesende Mitglieder von anderen vertreten lassen. Die Deutsche Journalisten-Union (dju), die zu Verdi gehört, hat dazu ein besonderes Verfahren gewählt: In einer Rundmail empfahl sie nicht-anwesenden Mitgliedern, eine Blanko-Vollmacht auszustellen und an die Gewerkschaft zu schicken. Die Mitglieder wissen also nicht, wer sie dann in München vertritt – und mit welcher Position. Das ist ein verblüffender Vertrauensvorschuss, dass irgendwelche Verdi-Leute vor Ort schon das Richtige tun werden, was auch immer das sein mag.

Verdi-Jurist Valentin Döring, von dem das Schreiben kommt, räumt ein, dass die Gewerkschaft öffentlich keine einheitliche Position zu den Details, die am Samstag zu entscheiden sind, vertritt. Fest stehe nur, dass die Urheber das ihnen zustehende Geld der vergangenen Jahre bekommen sollen und die Konstruktion der VG Wort als gemeinsame Vertretung von Verlagen und Urhebern erhalten bleiben sollen.

Auch wenn es keine offizielle Verdi-Position gibt, ist es kein Geheimnis, für welche Linie die Verdi-Mitglieder stimmen, die eine Blanko-Vollmacht ausstellen: In der Mail werden Lutz Franke, der Vorsitzende des Verwaltungsrates der VG Wort, und der ehemalige Verdi-Jurist Wolfgang Schimmel genannt: Sie würden die Vollmachten vor Ort an Anwesende verteilen, damit keine Stimmen verloren gehen. Denen stünde dann frei, wie sie abstimmen. Franke und Schimmel sind langjährige Funktionäre in der VG Wort, stehen für die bisherige (für rechtswidrig erklärte) Praxis und dafür, diesen Zustand trotz des BGH-Urteils für die Zukunft so weit wie möglich wiederherzustellen. Verdi-Mitglieder, die nach dem Rundschreiben nachgefragt hätten, hätten von ihm auch eine entsprechende Auskunft bekommen, sagt Döring. Das Verfahren sei unproblematisch und üblich.

Gegenanträge

Die von Verdi organisierte Position ist insofern die der VG-Wort-Führung. Martin Vogel hat dagegen einen Antrag an die Mitgliederversammlung gestellt, wonach sämtliche Erträge aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen „den berechtigten Urhebern zuzuteilen“ sind: Die Verleger sollten erhaltene Ausschüttungen innerhalb von zwei Wochen zurückzahlen. Freischreiber hat ebenfalls den Antrag gestellt, die in den vergangenen Jahren widerrechtlich an Verlage ausgezahlte Vergütungen „unverzüglich“ zurückzufordern und dabei Zinsen zu berücksichtigen. Individuelle Abtretungen von Urheber-Ansprüchen an Verlage solle die VG Wort nicht akzeptieren.

Sie sind in dem eingangs zitierten Artikel von FAZ-Medienredakteur Michael Hanfeld die „kleine Gruppe“, die im Hofbräukeller „aufmarschieren“ will, um die VG Wort zu „zerschlagen“. Der Text zeigt, wie hart die Bandagen sind, mit denen gekämpft wird. Mit maximaler Polemik und Apokalypsenmalerei macht er Stimmung gegen Menschen, die die VG-Wort-Führung kritisieren und andere Interessen vertreten als die der Verlage.

Zusammenarbeit oder Konfrontation?

Die Mitgliederversammlung am Samstag befasst sich nur mit der Korrektur der Vergangenheit, genau genommen nur von einigen wenigen Jahren. In ihr wird aber schon ein Konflikt ausgetragen, der in die Zukunft weist: Ob es – auch im Interesse der Urheber – besser wäre, auf die Verlage zuzugehen und an einer gemeinsamen Verwertungsgesellschaft auch in Zukunft zu arbeiten, zum Beispiel um gemeinsam den Interessen der Geräte-, Software- und Netzwerk-Industrie entgegen zu treten.

Oder ob die Urheber die – seltene – Position der Stärke, die ihnen das BGH-Urteil gegenüber den Verlagen verschafft, ausnutzen sollten und nicht zuletzt aufgrund der vielen demütigenden Erfahrungen, die sie mit ihnen gemacht haben, alles versuchen sollten, möglichst viel von dem zu bekommen, was ihnen juristisch, höchstrichterlich bestätigt, eigentlich längst zugestanden hätte.

Die Bundesregierung und die EU-Kommission arbeiten ohnehin schon daran, den Verlagen die von ihnen geforderten Rechte nachträglich zu verschaffen.

Offenlegung: Ich bin Mitglied bei Freischreiber und, allerdings nur als Karteileiche, in der DJU. Ich bin im Sommer Mitglied in der VG Wort geworden und am Samstag vor Ort.

11 Kommentare

  1. Eine Blanko-Stimmübertragung ist wohl nicht satzungskonform. Diese sagt: »Ein anwesendes Mitglied kann unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht auch das Stimmrecht für bis zu zwei weitere Mitglieder ausüben.« Das riecht nach Anfechtung…

  2. Danke für die Darlegung der überaus komplexen, rechtlichen Lage. Wer dabei welche Interesen verfolgt, ist fast nicht zu durchschauen. Wer dabei jedoch Blankovollmachten in seiner Einflussspähre einsammelt, hat wohl ganz besondere Interessen.

    Klar zu erkennen sind die dennoch nicht. Vielleicht zufällig passend zum Thema fragt hier in einem Bühnenstück Gretchen den Faust, Zitat:

    »Sag an Faust, wäre es denn vorstellbar, dass sich eine politische Partei über VG Wort finanziert?«

    Man muss den Gedanken mal so dahin gestellt lassen. Auf jeden Fall wäre damit eine weitere Komplexitätsebene eingezogen, die den Fall heikel werden lässt. Nachzulessen ist das ganze Bühnenstück unter:

    http://vgwatch.wikia.com/wiki/VgWatch_Wikia

    Mfg A.F.

  3. Und alle erzählen einem, was für eine üble Abzocke Druckkostenzuschussverlage seien, weil da das Geld vom Urheber zum Verlag fließt, nicht umgekehrt.
    Hmpf…

  4. Das Deutsche Patent- und Markenamt als Aufsichtsbehörde wird in der Mitgliederversammlung darauf zu achten haben, dass Verleger bei den Abstimmungen über den Korrektur-Verteilungsplan von der Ausübung des Stimmrechts ausgeschlossen sind. Sie sind nach dem Grundsatzurteil des BGH Nichtberechtigte. Deshalb scheiden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte in der Mitgliederversammlung der VG WORT grundsätzlich aus. Bei Nichtbeachtung wären alle Beschlüsse anfechtbar und nichtig

  5. Wenn Sie am Samstag vor Ort sind – ich würde mir sehr einen ausführlichen Bericht, was da wie abgelaufen ist, wünschen.

  6. Jetzt kommt bestimmt gleich wieder der Dresen vorbei und schreibt in 120 Zeilen, dass er die Aufregung nicht verstehen kann …

  7. Aber gerne, lieber Chris, wer auch immer Sie sein mögen, komme ich „vorbei“. Zumindest morgen im Hofbräukeller. Was für ein seltsamer Ort übrigens für eine derartige Versammlung. Allerdings, lieber Chris, kann ich die Aufregung bei Autoren und Verlagen und auch im FAZ-Feuilleton sehr gut verstehen. Wo gibt es denn so etwas schon einmal quasi in Echtzeit zu bestaunen, dass sich ein in den Augen Vieler höchst erfogreicher Interessenverband selbst zu zerlegen droht. Die Verlage sind deshalb auch alles andere als entspannt, was die morgige Versammlung betrifft, dafür ist die Sache einfach zu wichtig. Ich meine allerdings nach wie vor, dass die VG Wort, so wie sie über Jahrzehnte von Autoren und Verlagen verstanden und praktiziert wurde, ein Erfolgsmodell war. Die Gründe dafür und die Gegenargumente sind hinreichend ausgetauscht. Was die Zukunft bringt, wird sich zeigen. Ob die Autoren, so wie es einige nun offenbar anstreben, auf sich allein gestellt wirklich mehr erreichen? Erlauben Sie mir, da skeptisch zu sein. Ich habe jeden Tag mit Autoren zu tun. Es gibt nicht nur für mich, sondern eigentlich für alle, die auch nur einen Tag im Verlag gearbeitet haben, kein persönlich angenehmeres weil anregenderes berufliches Umfeld. Nirgendwo sonst hat man mit derart kreativen, interessanten und inspirierenden Menschen zu tun. Diese Menschen aber sind per se Individualisten. Sonst könnten sie nicht das so gut tun, was sie tun. Das mag auch erklären, warum sich lange Jahre kaum jemand mit der auch für Experten schwer verständlichen Materie einer Verwertungsgesellschaft beschäftigen wollte. Das deutet aber für mich auch darauf hin, dass es zukünftig nicht leicht für die Autoren werden wird, die verbandsmäßige „Schlagkraft“ aufzubringen, die es braucht, um mit den lobbytechnischen Vollprofis von der Geräteindustrie mitzuhalten. Aber wenn die Versammlung morgen so verläuft, wie sich das die Neumitglieder der VG Wort laut FAZ vorstellen, ist das voraussichtlich nicht mehr mein Problem. Ich bin jedenfalls gespannt.
    Noch eine Bemerkung zu Stefan Niggemeiers alles andere als fernliegender Deutung der eigentlichen Streitursachen: „Hinzu kommen teils über viele Jahre entstandene persönliche Verletzungen und Feindschaften der Beteiligten.“ Auch da hat er völlig Recht, wie ja seine Ausführungen gewohnt präzise und nun sogar erfreulich ausgewogen sind. Jeder, der sich jemals mit Herrn Vogel unterhalten hat, merkte schnell, dass dieser brillante Jurist tief verletzt ist. Verletzt offenbar davon, dass seine jahrzehntelange, juristisch wohl selten leicht zu widerlegende Kritik an der offenbar mangelbehafteten gesetzlichen Fundierung der aber von allen Beteiligten seit Anbeginn ihrer Gründung gewollten VG Wort-Praxis über viele Jahre Kopfschütteln („Was meint der Mann, was will der Mann, wir sind uns doch alle einig“) bei allen, auch den Autoren-Zuhörern auslöste. In der Kombination mit seinem messerscharfen Verstand hat sich Herrn Vogels offenbar auch persönlich motiviertes juristisches Handeln bislang stets als durchschlagend erwiesen. Wo dieser Schlag aber endet, ob danach vom Objekt seiner Schläge noch etwas übrig ist und ob es ihm vielleicht nicht auch gut zu Gesicht stünde, die Hand zur Versöhnung zu reichen, das kann man sich durchaus fragen. Zumal Herr Vogel mit den auf Seiten der heute bei der VG Wort verantwortlich Handlenden, das wird auch er selbst bestätigen, kein persönliches Problem hat. Dies schon deshalb, weil es schlicht unmöglich ist, mit den umsichtigen und selbst in hitzigsten Debatten – wer jüngst in Berlin war, wird es bestätigen können, wer morgen nach München kommt, wird es erleben – ruhig und sachlich agierenden Herren Staats und Just über eventuelle Divergenzen in der Sache hinaus persönliche Amimositäten zu entwickeln. Die Person aber, um die es (Herrn Vogel) nur gehen kann, der langjährige, scheinbar allmächtige Spitzenfunktionär der VG Wort, der ist schon seit 2009 nicht mehr im Amt. Das klarzustellen ist mir wichtig. Von angeblichen Feindschaften der „Beteiligten“ zu sprechen, trifft das Thema also wenn überhaupt nur zur Hälfte. Die Sachfragen aber, um die es hier geht, die sind doch eigentlich viel zu wichtig, um alte Rechnungen zu begleichen.

  8. Sehr geehrter Herr Dresen, wer auch immer Sie sein mögen, der „höchst erfolgreiche Interessenverband“ hat nur den „Schönheitsfehler“, dass er jahrzehntelang rechtswidrig gehandelt hat. Die Fortführung dieser Praxis – selbst mit Mehrheitsbeschluss – wäre nach meinem juristischem Laienurteil Unterschlagung, und jeder, der dem öffentlich das Wort reden möchte, sollte sich noch mal den StGB-Artikel §111 durchlesen.

  9. „Journalisten – sie sind die dritte Berufsgruppe, welche die VG Wort vertritt – sind am feinsten raus: Sie erhalten für die Zweitnutzung ihrer Texte in Pressespiegeln hundert Prozent der eingegangenen Summen ausbezahlt und bei der Reprographie siebzig Prozent.“ – Nur aus Interesse: verbreitet Ihr Kollege Michael Hanfeld da in der F.A.Z. – also Ihren früheren Brötchengeber – eine Lügenmär allererster Kajüte oder ist es so, dass diejenigen, die von dem gemutmaßten Schurkenstück der nun vor dem Abgrund stehenden VG Wort finanziell am wenigsten betroffen sind und die – natürlich rein theoretisch – von einem großen Wellenschlag den größten Profit haben, das große Faß aufmachen?

  10. RA Wolfgang Schimmel war nie Funktionär bei der VG Wort, sondern war Justitiar des VS und in der Kurie 1 juristischer Berater der Wahrnehmungsberechtigten und der Mitglieder.

    Im übrigen, meine ich, ist die Einladung zur MV nicht korrekt, da der vorgeschlagene Verteilungsplan in der Fassung vom 4. Juni 2016 nur für sich vorgelegt wurde. Es fehlt somit die Vergleichsmöglichkeit, die vorgeschlagenen Änderungen nachzuverfolgen und in ihrer Bedeutung zu ermessen.

    Was die Anmerkung des Herrn Dresen zu alten Verletzungen angeht, so waren die angedeuteten Impertinenzien letztlich das Tüpfelchen aufs I, das den Prozess in Gang setzte. Der eine Beteiligte bekam 2013 – nicht dafür – das Bundesverdienstkreuz. Ob’s verdient war …?

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