VG Wort

Szenen einer Zwangsehe

Man kann die VG Wort ja keinem mehr erklären.

Schon die juristischen Grundlagen sind so komplex, dass kaum jemand sie durchschaut. Aber das Verhältnis zwischen Urhebern und Verlagen, das die Diskussionen um diesen Verein und seine Zukunft prägt, diese ganze ungesunde Mischung aus gegenseitiger Abhängigkeit und fruchtbringender Zusammenarbeit, aus behaupteter Symbiose und erlebter Ausbeutung, die unterschiedlichen Macht- und Einkommensverhältnisse – all das ist noch viel unentwirrbarer.

Und dann diese Ironie: Da beschließt der Bundesgerichtshof, dass die Verlage viele Jahre lang zu unrecht pauschal an den Ausschüttungen der VG Wort beteiligt wurden, aber die folgende Diskussion dreht sich nicht darum, wie man möglichst viel von diesem Geld möglichst schnell denen zukommen lassen kann, denen es zusteht – den Urhebern –, sondern wie sich erreichen lässt, dass die Verlage möglichst wenig von dem Geld zurückzahlen müssen.

Die Diskussion, wie sie gestern wieder bei der Mitgliederversammlung der VG Wort geführt wurde, wirkt schizophren. Einerseits beschreiben Urheber, wie sehr sie die Zusammenarbeit mit ihren Verlagen schätzen, wie groß das Vertrauen ist und der Wunsch, den Verlegern finanziell entgegenzukommen und auf Rückzahlungs-Ansprüche zu verzichten – auch als Ausdruck der Solidarität. Gleichzeitig steht immer im Raum – nicht nur unausgesprochen, auch ausgesprochen – dass den Verlagen alles zuzutrauen sei, wenn man ein solches Verfahren, mit dem Autoren zugunsten der Verlage auf Geld verzichten können, nicht unter dem Dach der VG Wort organisiert. Dann würden sie außerhalb des geordneten und anonymisierten Verfahrens womöglich massiv Druck auf die Urheber ausüben, auf die Rückzahlungen zu verzichten. Dann würden sie vielleicht alles tun, um die Verteilung des Geldes an die Urheber zu verzögern. Dann würden sie bestimmt die VG Wort sprengen.

Verlage sind für Urheber offenbar wie ein Partner, dem man sehr gerne einen Gefallen tut: Weil man ihn so sehr schätzt und weil man nicht weiß, ob er einem nicht Schlimmes antut, wenn man nicht macht, was er will.

Schon klar, dass es den Verlag und das Verhältnis zwischen Urheber und Verleger nicht gibt. Dass es sehr viele sehr unterschiedliche Beziehungen sind, angenehmere und weniger angenehme Partnerschaften. Aber die Gleichzeitigkeit, mit der die Symbiose von Verlagen und Urhebern beschworen und gleichzeitig der hemmungslose Kampf gegeneinander erlebt und an die Wand gemalt wird, ist bizarr.

Bezeichnend ist auch, wie das Abtretungs-Verfahren, mit dem Urheber auf die Rückzahlung ihres Geldes verzichten können, bewertet wird. Einerseits wird es von vielen Urhebern beschrieben als Verfahren, das zu allererst in ihrem eigenen Interesse sei: der beste Schutz gegenüber den Verlagen, die sonst, draußen, in der rauen Welt außerhalb der VG Wort, mit der brutalen Macht des Stärkeren, Druck auf die Urheber machen könnten. Andererseits sind es aber die Verlage, die ein solches Verfahren gefordert und sich einstimmig dafür ausgesprochen haben – und es offenbar für die beste Chancen halten, möglichst viel Autorengeld behalten zu können.

In der öffentlichen Debatte schien es manchmal, als sei die Möglichkeit der Abtretung ein besonderer Akt der Solidarität; relevant für eine kleinere Gruppe von Buch-Autoren, die besonders gutes Verhältnis zu ihren Verlegern haben und sie entweder wirtschaftlich unterstützen wollen oder prinzipiell der Meinung finden, dass sie dieses Geld für ihren Anteil am Entstehen und Fördern eines Buches verdient haben. Auf Verlegerseite liest es sich aber so, als sei völlig klar, dass das Geld den Verlagen zusteht und ihnen nur durch ein irrwitziges Urteil, bei dem ein Gericht auf die absurde Idee kam, einfach das Gesetz zu achten, jetzt genommen werden soll. Es wird interessant zu lesen, mit welchen Formulierungen sie ihre Autoren bitten werden, auf ihr Geld zu verzichten, das die Verlage nötiger zu haben behaupten als die Urheber.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat an seine Mitglieder schon Tipps verschickt, wie sie Druck auf Autoren machen können. Der Verband der Zeitschriftenverleger VDZ hat seinen Journalisten schon indirekt mit Honorarkürzungen gedroht, wenn sie auf ihre Rückzahlungsansprüche nicht verzichten. Dadurch, dass die VG Wort das Verfahren durchführt und Formulare zur Verfügung stellt, bekommt das Verfahren auch einen offiziellen Charakter, als sei der Verzicht der Urheber quasi vorgesehen.

Der Deutsche Journalisten-Verband DJV hat alle Urheber dazu aufgerufen, nicht zugunsten von Presseverlagen „ganz oder teilweise auf ihre Ansprüche“ an die VG Wort zu verzichten. Mitglieder des DJV haben in der VG Wort also für die Organisation eines Abtretungsverfahrens gekämpft, vor dessen Nutzung sie ihre Mitglieder warnen. Aber der DJV wollte ja auch das Gerichtsverfahren seines Mitgliedes Martin Vogel nicht, mit dem geklärt wurde, dass die Urheber diese Ansprüche überhaupt haben, auf die sie nun laut DJV nicht mehr verzichten sollen, auch nicht mit einem Verfahren, für das die VG-Wort-Leute gekämpft haben. (Ich sag’s ja: Man kann das keinem mehr erklären.)

Dass Journalisten, die keine Buchautoren sind, von dieser ganzen Anspruchsabtretungssache überhaupt betroffen sind, wurde ohnehin erst nach der Mitgliederversammlung im September offenkundig. Damals mussten sich die Freischreiber, die das Verfahren nicht sofort durchwinken wollten, von Kollegen im Saal und einer überregionalen Zeitung vorwerfen lassen, dass sie das Thema gar nichts angehe.

Hohn und Wut ernteten die Freischreiber damals auch, weil sie nicht flugs einer Tischvorlage mit unklaren Folgen zustimmen wollten. Dabei ist zum Beispiel die damals aufgeworfene Frage, ob eine solche Abtretung von Ansprüchen nicht steuerliche Nachteile für die Urheber bedeuten könnte, sogar bis heute nicht geklärt. Die Bund-Länder-Kommission habe das Thema beraten, sagte VG-Wort-Geschäftsführer Robert Staats gestern, man kenne aber das Ergebnis noch nicht. Es kann sein, dass die Abtretung aus steuerrechtlichen Gründen anders deklariert werden muss, zum Beispiel als Verzicht. Die gestern von der Mitgliederversammlung verabschiedete Lösung hält das ausdrücklich offen.

Die VG Wort verlangt von ihren Mitgliedern, ihr da einfach mal zu trauen, dass das schon im besten Sinne der Urheber geregelt werde. Eine größere Minderheit der Mitglieder sieht aber keine Veranlassung mehr für einen solchen Vertrauensvorschuss, weil sie das Vertrauen sowohl in die Verleger, als auch in die VG Wort als ganzes immer wieder enttäuscht sieht. Der größte Beweis dafür, dass man sich auf die diversen Beteuerungen nicht verlassen sollte, war natürlich das BGH-Urteil im Frühjahr, das dem Kläger Martin Vogel, der vorher wie ein bloßer Querulant behandelt und bekämpft wurde, Recht gab und praktisch die ganze bisherige Praxis wegfegte.

Wirklich akzeptiert haben viele dieses Urteil anscheinend noch nicht. Manchmal klingt es, als sollten Vogel und seine Mitstreiter sich doch damit begnügen, Recht bekommen zu haben, da müssten sie ja nicht noch darauf beharren, dass dieses Recht auch in allen Konsequenzen umgesetzt wird, mit all den fundamentalen und konkreten Fragen, die das aufwirft. Viele wollen nicht mehr die Schlachten der Vergangenheit fortsetzen, die – mit diversen persönlichen Verletzungen – ein weiterer Grund sind, warum die VG Wort niemandem mehr zu erklären ist. Aber wer glaubt, dass die Fixierung auf die Vergangenheit das Problem ist, unterschätzt die Größe des Konfliktes der Zukunft: die Kämpfe zwischen Urhebern und Verwertern und die Kämpfe beider gegen den Rest der Welt.

Wer die Mitgliederversammlung am Samstag in München erlebt hat, kann kaum den Eindruck haben, dass die VG Wort für diese Herausforderungen gerüstet ist. Nicht nur wegen der alles überlagernden Frage, welche Rolle die Verlage in Zukunft in ihr spielen sollen, sondern auch, weil die Organisation sich schwer tut widerzuspiegeln, dass es nicht mehr um das bloße Abnicken und Durchwinken von Vorstandsvorlagen und Empfehlungen des Verwaltungsrates geht.

Immerhin gab es diesmal, anders als im September, im Vorfeld Gespräche und Kompromisse mit den Kritikern. Die Beschlüsse zur Rückabwicklung der Zahlungen der vergangenen Jahre wurden in etwas weniger konfrontativer und etwas konstruktiverer Weise diskutiert und gefasst.

Dass es für eine relevante Zahl von Urhebern aber eine Zumutung sein würde, einer Änderung des Verteilungsplanes zuzustimmen, die – und sei es auch vorübergehend außer Kraft gesetzt durch eine Vorbemerkung – wieder die alten Pauschalverteilung zwischen Verlagen und Urhebern enthält, sah offenbar niemand im Vorstand kommen. Die nötige Zweidrittelmehrheit in allen Berufsgruppen kam nicht zustanden – auch das ist nicht nur Ausdruck des Streites über die zukünftige Rolle der Verleger, sondern eines grundlegenden Misstrauens. Deshalb ist jetzt zwar ein „Korrekturverteilungsplan“ für die Auszahlungen der vergangenen Jahre beschlossen, aber ein rechtskonformer regulärer Verteilungsplan fehlt ab 1. Januar 2017.

Die Abstimmung darüber sollte reine Formsache sein. Aber es gibt keine reine Formsachen mehr bei der VG Wort. Was die Ablehnung konkret für Folgen hat, vermochte hinterher nicht einmal der Vorstand zu sagen.

Wer soll die VG Wort verstehen, wenn die es nicht einmal selbst tut?

[Offenlegung: Ich bin Freischreiber-Mitglied.]

18 Kommentare

  1. Ist es noch zu früh, zu sagen, dass das ganze System halt auch von vornherein doof organisiert ist…? Oder ist es schon zu spät? Aber man wird das doch wohl noch sagen dürfen!?!

  2. Am Freitag wurde die Wahl eines neuen ehrenamtlichen Vorstands verhindert, obwohl eine Kandidatin zur Verfügung stand. Damit wurde die Möglichkeit eines kleinen Signals der Erneuerung aufs Neue unterbunden, obwohl der zum Teil völlig überalterte Vorstand auf dem Podium oft Mühe hat, sich wach zu halten.
    Es wurden auf der Versammlung gestern keine Zeichen gesetzt, die belegen, dass man Lösungen anstrebt, die auch nur minimal dem BGH-Urteil nachkommen. Nach wie vor scheint angestrebt zu werden, dass die Verlage jährlich Ausschüttungen kassieren, während Urheber mit einer Einmalzahlung vorlieb nehmen müssen. Es ist fast erleichternd zu sehen, dass solche Methoden nicht immer Erfolg bringen.
    Liebe VG WORT, bitte fang erstmal bei Dir an, sonst sieht die Zukunft für uns Autoren, für die Verlage und für Euch selbst düster aus!

  3. Das System ist nicht zwingend doof organisiert. Es ist v.a. komplett ausser Kontrolle geraten, mit einer Vielzahl bürokratischster Regeln und einem nahezu unbeweglichen Apparat, der diese Regeln nicht erklärt oder erklären will.

    Der Apparat VG Wort hat sich verselbständigt, er dient – IMHO – nur noch dazu, die VG Wort am Leben zu erhalten, dass dabei Geld abfällt (und nicht wenig), ist eher nebensächlich.

    So lässt sich auch erklären, weshalb Urheber (also die, ohne die kein Cent fliessen würde) eher als lästig behandelt werden und nach Möglichkeit an der kurzen Leine gehalten.

    Im vergangen Jahr hat die VG Wort sichtlich härtere Bandagen angesetzt bei den Meldungen, was bei mir für einen Tantiemen-Rückgang von zwei Dritteln gegenüber dem aus den Vorjahrenswerten ermittelbaren erwartbaren Wert gesorgt hat. Einspruch ist nahezu aussichtslos, er versackt in automatisierten Standardnachrichten und persönlichen prüfungen, die doch nur negativ beschieden werden.

    Aberkannt wurden, welch Zufall, sämtliche Buchtitel, auch Folgetitel von solchen, die in den Vorjahren mühelos anerkannt wurden.

    Das ist sicher nur anekdotische Evidenz, aber das zeitliche Zusammenfallen mit dem Vogel-Urteil spricht dafür, dass hier bewusst urheberfeindlich vorgegangen wurde/ wird. Oder nein, sagen wir es anders: dass im Bereich Buch möglichst wenig anerkannt wird, um Rückzahlungen der Verlage gering zu halten. (Wenn ich dieses verrückte, komplexe System richtig verstehe.)

  4. @3. Ich meinte schon die Grundidee, dass für den Kauf bestimmter Geräte so eine Abgabe abgeführt werden muss, die man dann nach einem Schlüssel unter irgendwelchen Leuten aufteilt…
    Ich sehe die gute Absicht dahinter, aber mir kommt es sehr, sehr dämlich vor.
    Na gut, ich steh auch generell schon nicht auf Urheberrecht. Wahrscheinlich halte ich am besten mal wieder die Klappe und lasse die Erwachsenen reden. (Ich mein das gar nicht passiv-aggressiv, wie es sich eventuell lesen könnte, sondern einfach ganz sachlich, dass es sich hier wahrscheinlich nicht lohnt, über Extrempositionen wie meine zu diskutieren.)

  5. zu 2.
    Lieber Tigu,
    es wurde kein neuer Vorstand verhindert, sondern ganz normal gewählt. Nur für den gemeinsamen Vertreter der belletristischen und journalistischen Autoren im Vorstand gab es anfangs einen Gegenkandidaten zum bisherigen Vertreter. Er stammt aus der Berufsgruppe 1 (belletristische Autoren und Übersetzer), hat seine Kandidatur aber zurückgezogen, nachdem die Berufsgruppe 1 nach interner Diskussion zu der Meinung gekommen war, in diesen schwierigen Übergangszeiten auf die Erfahrung des bisherigen Vertreters nicht verzichten zu wollen. Nur um Missverständnissen vorzubeugen: Der Gegenkandidat war kein Vertreter der Freischreiber (die keine Mitglieder in der Berufsgruppe 1 haben) und hatte auch keine Sympathien für ihre Ziele und Absichten.
    Die Mitglieder der Berufsgruppe 1 (Schriftsteller, Drehbuchautoren und Übersetzer) haben auf der MV am nächsten Tag übrigens durchgängig mit rund 130 Ja-Stimmen zu 1 Nein-Stimme für alle Vorlagen des Vorstandes gestimmt und zeigten sich in großer Mehrheit erschrocken bis erbost über die für sie unverständlichen Haltungen der Freischreiber.
    Es ist vollkommen okay, demokratisch und satzungskonform, dass die Freischreiber ihre Interessen in der VG-Wort vertreten. Um ihr Gewicht innerhalb der VG Wort aber richtig einzuschätzen, sollte man wissen, dass sie auf der MV bei allen Abstimmungen bei allen Berufsgruppen zusammen nur ungefähr 30 bis 40 Stimmen für ihre Anliegen gewinnen konnten. Während alleine in den Berufsgruppen 1 und 2 (Belletristen, bzw. Sachautoren/Journalisten) bereits durchschnittlich über 250 bis 300 Autoren in den Abstimmungen anderer Meinung als sie waren. Nur durch die Satzung, die eine Zweidrittelmehrheit in jeder Berufsgruppe für eine Zustimmung vorschreibt, haben die Freischreiber die Bedeutung (und das auch nur in der Journalisten- und Sachautoren-Berufsgruppe 2), die ihnen rein nach Zahlen und Mitgliederinteressen sonst nicht zukommen würde.

    zu 4.
    Liebe Muriel,
    wenn du vom Schreiben leben musst, bist du froh, dass es Verwertungsgesellschaften gibt, die für dich Geld einsammeln. Du bist auch froh über ein Urhebergesetz, dass geistiges Eigentum (leider nur unvollkommen) schützt. In früheren Jahrhunderten ohne Urhebergesetze sind meine Kollegen und ich regelmäßig verhungert oder früh an der Schwindsucht durch miserable Lebensbedingungen gestorben – wenn sich überhaupt jemand dem enormen Risiko ausgesetzt hat, vom Schreiben leben zu wollen.

  6. @Jochen: Ich empfinde den Ton Ihrer Antwort an mich als unerfreulich herablassend. Und ich könnte mir vorstellen, dass die Leute, die vom Schreiben leben, aber die Verwertungsgesellschaften trotzdem doof finden, nicht so erfreut darüber sind, dass Sie sie so großspurig für sich vereinnahmen. Das ist nicht weiter schlimm und für den Inhalt, über den wir reden, egal, aber ich dachte, es interessiert Sie vielleicht.
    Zur Sache: Niemand kann bestreiten, dass Urheber(innen) von den Verwertungsgesellschaften Geld bekommen, und dass das für die Urheber(innen) für sich betrachtet erfreulich ist. Und dass es heute leichter ist als früher, vom Schreiben zu leben, glaube ich Ihnen auch noch.
    Beides sind in meinen Augen halt keine Argumente dafür, dass die Urheberrechtsabgabe in der Gesamtschau die beste oder auch nur eine gute und sinnvolle Lösung ist, weder gesamtgesellschaftlich noch auch nur für die Urhebenden selbst. Aber ich sagte ja sogar schon, dass diese Diskussion sich hier wahrscheinlich nicht lohnt. Ich führ sie, wenn jemand mag, weil ich nicht viel über das Thema weiß und gerne Gründe für die derzeit geltenden Regelungen kennen lerne. Kann ja sein, dass noch jemandem welche einfallen.

  7. @Jochen: „Die“ Freischreiber waren übrigens – anders als Sie suggerieren – kein geschlossen abstimmender Block. Tatsächlich waren aber wohl viele Freischreiber unter den Mitgliedern, die nicht, wie die Mehrheit, allen Vorschlägen des Vorstandes zugestimmt haben. Dadurch kamen in der Berufsgruppe 2 keine dieser traumhaften 99-Prozent-Ergebnisse zustande, auf die Sie so stolz verweisen.

    Übrigens sind früher auch Einwände von Martin Vogel in der Mitgliederversammlung gern mit 100:1-Stimmen abgeschmettert worden. Er sollte dennoch Recht bekommen.

  8. zu 6.
    Liebe Muriel,
    „doof“ und „dämlich“ sind auch keine schönen Wörter.

    zu 7.
    Lieber Herr Niggemeier,
    natürlich haben Sie recht, dass in früheren Mitgliederversammlungen Dr. Vogels Meinung häufig abgeschmettert wurde. Ob man die jetzige Misere durch ein eine stärkeres Entgegenkommen gegenüber Dr. Vogel hätte vermeiden können (so etwas klang für mich gestern in seinen Äußerungen durch) kann ich nicht beurteilen, da ich zu der Zeit noch nicht regelmäßiger Teilnehmer der MVs war. Aber Mitgliederversammlungen geben die Meinungen und Interessen der Mitglieder wieder. Auch gestern war in der MV zu erleben, das die Interessen vieler Mitglieder (und ich meine in diesem Zusammenhang nicht die Verlagsvertreter) andere als die von Dr. Vogel sind.

  9. @Jochen: In der Tat, und das Fehlverhalten anderer legitimiert auch hier wie immer das eigene…?
    Aus meiner Sicht wäre der entscheidende Unterschied, dass ich über Regelungen und Institutionen spreche, die meines Erachtens nicht beleidigungsfähig sind, und dass das nicht das gleiche ist, wie meinen Gesprächspartner unangemessen zu behandeln. Aber ich hätte vielleicht wirklich etwas bedachter formulieren können, das gebe ich zu.

  10. Der Korrektur VT regelt nur bis 2012 zurück
    Urheber also an die Verjährung denken:
    Beginn ab Kenntnis, also ab April 2016
    Zurück zehn Jahre, taggenau, ab Geltendmachung
    Ergo: Wer erst jetzt für Hemmung sorgt, hat immerhin noch 2007 bis 2016 im Spiel und es kann noch etwas dauern bis über die Verjahrung gerichtlich entschieden ist.

  11. Mal eine etwas spezielle Fachfrage – vielleicht weiß ja jemand Bescheid: Angenommen, ich hätte ein Buch aus der Kategorie Unterhaltung in einem nicht ganz kleinen Verlag veröffentlicht und im Vertrag unterschrieben, dass ich Tantiemen (z. B. von der VG Wort) an den Verlag abtrete – hätten die aktuellen Geschehnisse irgendeine Bedeutung für mich? Also melde ich das Buch jetzt doch einfach an?

    Wenn’s jemand weiß – ich würd mich freuen.
    S.

  12. Zu11.
    Lieber Sven,
    interne vertragliche Regelungen zwischen Autoren und Verlagen, die sich auf VG Wort Ausschüttungen beziehen, sind bis jetzt irrelavant gewesen und hatten keine Auswirkungen auf die Ausschüttungsprozentsätze. Es wurde immer im Verhältnis 70 (Autoren) – 30 (Verlage) , bzw. 50-5o (nur im Wissenschaftsbereich) ausgeschüttet. Voraussetzung ist natürlich, dass das Buch als veröffentlicht bei der VG Wort gemeldet wurde. Nach dem Vogel-Urteil stehen jetzt alle Einnahmen dem Autor zu und können nur rückwirkend dem Vertrag abgetreten werden. Anderslautende interne vertragliche Regelungen in diesem Bereich sind also ungültig. Wenn Sie Ihr Buch aus welchen Gründen auch immer noch nicht angemeldet haben, tun Sie das jetzt schleunigst. Ansonsten müssen Sie nichts tun, es sei denn, sie wollen die alten 30 Prozent Verlagsanteile Ihrem Verlag abtreten. Dann können Sie das im anonymisierten Verfahren gegenüber der VG Wort erklären.

  13. Lieber Jochen,

    da danke ich recht herzlich für die Auskunft, auch wenn mir gerade das Herz stehen bleibt, weil ich Vollidiot das bislang nicht angegeben habe … aber lieber spät als nie. Vielen Dank nochmal!

  14. Nur zwei Gedanken dazu: 1. Finde ich es gut, dass der DJV nun zu „Kein Verzicht!“ aufruft, auch wenn ich nie verstanden habe, warum sie sich nicht schon viel früher auf die Seite Ihrer Mitglieder geschlagen haben. b) Scheint mir, dass Martin Vogel nicht nur *vor* dem Urteil wie ein Querulant behandelt und bekämpft wurde innerhalb der VG Wort. Und das finde ich persönlich beschämend.

  15. @EinAutor (Nr. 10)

    Welche Verjährungsfrist einschlägig ist (3 Jahre oder 10) ist zumindest offen. Die BGB-Kommentare verweisen nur darauf, dass die 10 Jahre dann einschlägig sind, wenn die Rechtslage nicht überblickbar ist. Sehe ich hier naheliegend an, da die EuGH-Entscheidung nicht voraussehbar war.

    Leider sind ja die von der VG Wort in Auftrag gegebenen (Auftrags-)Gutachten, nach denen angeblich 3 Jahre massgeblich sind, nicht veröffentlicht.

  16. @Nachdenker:
    In der Tat, die VG Wort hält (auch) die Verjährungsgutachten unter Verschluss. Aber da Sie offensichtlich interessiert sind, möchte ich Ihnen mit dieser kleinen Indiskretion auf die Sprünge helfen: Ein Rechtsgutachten des Dr. Nils Rauer von der Kanzlei Hogan Lowells (Frankfurt) vom 5.10.2015, welches die VG Wort speziell zur Einschätzung der Rechtslage bei den Verjährungsfragen dort in Auftrag gegeben hatte, trägt — unter anderem vor –, dass es der Beklagten noch im Jahre 2012 unzumutbar war, Rückforderungsansprüche gegen Verlage gerichtlich geltend zu machen (Gutachten Rauer, Seite 12 ff.).
    Wenn sie sich dazu nun eingehend besinnen, werden Sie auch erschließen können, weshalb die VG Wort dieses Gutachten von Rauer unter Verschluss hält. Davon unberührt bleibt die Tatsache, dass eine unabhängige Justiz als wertvolle Errungenschaft beurteilt werden muss und wenn ich Ihnen jetzt auch noch verrate, dass es der erste Zivilsenat des BGH sein wird, der letztinstanzlich über die Verjährungsfrage entscheiden wird, dann darf ich mir auch erlauben zu fragen, ob dieser Beitrag hilfreich war.

  17. Kann mir jemand erklären, warum die Verlage und Zeitungsverleger überhaupt Mitglieder in der VG Wort sind? Müsste nicht deren Mitgliedschaft sofort und ohne jede weitere Diskussion erlöschen?

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