Stephan Ernst ist angeklagt, Walter Lübcke ermordet zu haben. Noch während des Prozesses hat das NDR-Format „Strg_F“ jetzt längere Ausschnitte aus den Verhörvideos veröffentlicht. Ist das zulässig? Gibt man damit dem mutmaßlichen Täter nicht zuviel Raum, seine Motive darzulegen, und ermöglicht gar die Identifikation mit ihm? Ein Interview mit Redaktionsleiter Dietmar Schiffermüller.
Von
Stefan Niggemeier