Im Juni fahndete RTL nach Pädophilen, was zu zwei schweren Verwechslungen führte. Nun haben die Medienwächter der ZAK entschieden, dass der Sender damit gegen „journalistische Grundsätze“ verstoßen habe. Und die Staatsanwaltschaft Bremen will ihre Prüfung nun auf dieser Grundlage fortsetzen, wie sie auf unsere Anfrage mitteilt.
Von
Boris Rosenkranz