Das Berliner Verwaltungsgericht beschließt, dass das Kanzleramt keine Auskunftspflicht gegenüber „FragDenStaat“ habe. Warum? Weil das Online-Portal keine „Presse“ mit Druckerzeugnissen sei. „FragDenStaat“ geht nun mit kreativen Mitteln dagegen vor.
Von
Andrej Reisin