Der Gesprächspartner
Leonhard Dobusch ist Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Innsbruck und seit 2022 Mitglied im ZDF-Verwaltungsrat. Davor war er Teil des ZDF-Fernsehrats und vertrat dort den Bereich „Internet“.
Die Mediatheken von ARD und ZDF möchten ein gemeinsames Streaming-Netzwerk werden. Dafür haben sie in den vergangenen Jahren einiges an Entwicklung mitgemacht. Erst an diesem Montag verkündeten die Sender eine „Open Source-Initiative“. Alle Inhalte übersichtlich auf einer gemeinsamen Plattform gibt es aber bisher nicht. Und wie sollten öffentlich-rechtliche Mediatheken aussehen, um mit privaten Streaminganbietern wie Netflix mitzuhalten und gleichzeitig öffentlich-rechtliche Standards zu erfüllen? Leonhard Dobusch beschäftigt sich als Mitglied im ZDF-Verwaltungsrat mit den öffentlich-rechtlichen Mediatheken und wie sie innovativer und demokratischer werden können. 2022 sprach er dazu auf der Medienkonferenz „re:publica“, seine Ideen sind auch Bestandteil der Serie „Neues aus dem Fernsehrat“, die er bei „netzpolitik.org“ veröffentlicht.
Herr Dobusch, die Vorstellung, die Mediatheken von ARD und ZDF müssten mehr wie Netflix sein, gefällt Ihnen nicht. Warum?
Es ist sogar eines der größeren Probleme der Mediatheken, dass sie wie Netflix sein wollen. Eigentlich sind sie schon so wie Netflix: Auf der Startseite werden oben Vorschläge hervorgehoben und nach unten kann man endlos an kleinen Kästchen entlang scrollen. Aber ist das überhaupt sinnvoll? Das Angebot der Öffentlich-Rechtlichen ist vielfältiger. Da gibt es nicht nur Fiction und vielleicht ein paar Dokus. Es gibt Live-Formate, Nachrichten, Journalismus. Außerdem ist Netflix eine Plattform, die nur in eine Richtung sendet und auf deren Inhalte man nur mit thumbs up oder thumbs down reagieren kann. Es ist genau nicht das Ziel von Netflix, Diskussionen und Austausch zu fördern. Wenn man den Auftrag öffentlich-rechtlicher Medien aber ernst nimmt – nämlich demokratische Meinungsbildung – sollten sich die Mediatheken mehr öffnen und Raum für Debatte bieten.
Leonhard Dobusch ist Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Innsbruck und seit 2022 Mitglied im ZDF-Verwaltungsrat. Davor war er Teil des ZDF-Fernsehrats und vertrat dort den Bereich „Internet“.
Gibt es eine andere Plattform, an der sich die öffentlich-rechtlichen Mediatheken stattdessen orientieren sollten?
YouTube ist das viel spannendere Vorbild. Das hat der Medienwissenschaftler Hermann Rotermund mal auf den Punkt gebracht und seitdem orientiere ich mich gerne daran. YouTube ist nicht in jeder Hinsicht gut, aber es ist inhaltlich viel breiter aufgestellt, mit Live-Funktion, Communitys und Debatten – auch wenn es vielleicht nicht ganz so shiny und schick ist wie Netflix. Und vor allem: YouTube ist die Streaming-Plattform mit der größten Reichweite. Die Mediatheken werden nach YouTube am zweithäufigsten genutzt und verschenken damit ein großes Potential, weil die öffentlich-rechtlichen Inhalte nicht auf öffentlich-rechtlichen Plattformen diskutiert werden können. Das ist nicht zeitgemäß.
Was genau ist das Problem?
Dadurch werden Nutzer auf private Social-Media-Plattformen gezwungen – das ist absurd und gleichzeitig schade. Das ist ein Treppenwitz: Wir moderieren auf den privaten Plattformen, aber nicht auf unseren eigenen. Das heißt nicht, dass wir uns von den Privaten zurückziehen sollten. Das ist wichtig, um zu lernen und zu wissen, was wir anders machen wollen. Die Kompetenz, die man dort erwirbt, ist auch sinnvoll für die eigene Plattform. Ganz abgesehen davon, dass man schlicht da sein muss, wo das Publikum ist. Die Öffentlich-Rechtlichen können dabei von den eigenen Erfahrungen, die sie seit 2016 mit dem Jugendangebot „funk“ machen, lernen. „funk“ zieht wahnsinnig viel aus den Nutzer-Kommentaren und betont, dass sie auch redaktionell relevant sind. Gerade das jüngere Publikum, das man ja in die Mediatheken locken möchte, erwartet eine Kommentarfunktion.
Gibt es etwas im Fernsehen, Radio, in Zeitungen oder online, bei dem Sie sich immer wieder fragen: Wieso ist das so? Fragen Sie uns, dann fragen wir Leute, die sich damit auskennen! Schreiben Sie uns!
Bei YouTube kann jeder seinen eigenen Content hochladen. Haben Sie solche Ideen auch für die Mediatheken der Öffentlich-Rechtlichen?
Das ist keine Utopie, wir sind tatsächlich schon mehrere Schritte in diese Richtung gegangen: Millionen von Menschen haben Nutzerprofile in den Mediatheken, was uns eine Infrastruktur bietet, mit der wir sie schrittweise für das Publikum öffnen können. Der erste Schritt wäre, wie gesagt, Kommentare zuzulassen. Als nächstes könnte man das Publikum stärker in die Verbreitung einbeziehen, indem man ihnen zum Beispiel, wie auf Spotify, erlaubt, offene Playlists zu erstellen und zu teilen. Im Kopf habe ich da Lehrer, die Geschichtsdokus nach dem Lehrplan zusammenstellen, oder Privatleute, die ihre 20 liebsten Krimis kuratieren. Der dritte Schritt wäre, sich für institutionelle Inhalte von Kultureinrichtungen, gemeinnützigen Akteuren oder Universitäten zu öffnen. Die produzieren bereits Inhalte in zunehmend professioneller Weise. Wenn wir bereits Standards und Prozesse für solche Institutionen entwickelt haben, wäre der letzte Schritt, sich für Inhalte des Publikums zu öffnen, einfacher. Mein Ziel wäre es, nicht alles von null auf hundert freizugeben, sondern auch ein bisschen zu experimentieren.
Aber kann man journalistischen Standards gerecht werden, wenn Inhalte von Institutionen übernommen werden und jeder irgendwelche Videos hochladen kann?
Das betrifft zwei Aufgaben öffentlich-rechtlicher Medien, die in digitalen Angeboten von zentraler Bedeutung sind: Kuratierung und Moderation. Sofern öffentlich-rechtliche Plattformen Inhalte von Dritten eine Bühne bieten, sie also gezielt eingebunden und empfohlen werden, müssen sie natürlich redaktionell ausgewählt werden. Dazu zählt auch die Prüfung journalistischer Standards. Kuratierung halte ich für eine eigene öffentlich-rechtliche Aufgabe, die am besten auch im Rundfunkgesetz verankert sein sollte. Bei der Moderation geht es primär darum, die Einhaltung von gesetzlichen und Community-Regeln durchzusetzen. Moderation und Kuratierung überlappen sich in mancher Hinsicht, zum Beispiel bei Such- und Sortieralgorithmen. Hierfür öffentlich-rechtliche Ansätze zu entwickeln, ist eine wichtige Aufgabe für öffentlich-rechtliche Online-Plattformen.
Seit 2019 dürfen ARD und ZDF in die jeweils andere Mediathek verlinken, 2021 wurde ein gemeinsames Streaming-Angebot der Sender angekündigt, das im vergangenen Herbst nun umgesetzt wurde. Warum dauert das so lange?
In der ZDF-Mediathek sind aktuell 75 Prozent der Inhalte nicht mehr vom ZDF. Man muss sich vorstellen, was das eigentlich für eine Revolution ist. 2018 gab es noch elf Mediatheken allein in der ARD, die unabhängig voneinander entwickelt wurden. Ihre Zusammenführung war schon eine Monsteraufgabe, weil jede ARD-Redaktion ihre Prozesse ändern musste. Jetzt kann man sagen, fünf Jahre ist eine lange Zeit. Aber jede Änderung muss durch einen Dreistufentest und Gremien genehmigt werden. Das dauert, aber ich muss mich entscheiden: Will ich eine demokratische Kontrolle oder nicht? Wir haben hier einen großen Tanker, der relativ stabil ist. Ich finde es beachtlich, was in den letzten fünf Jahren passiert ist. Denn man hat unter Aufrechterhaltung des gesamten linearen Programms und ohne zusätzliches Geld diese ganzen digitalen Investitionen gestemmt.
Warum werden die ARD- und ZDF-Inhalte nicht gleich in einer großen, gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Mediathek zusammengeführt?
Es darf nicht nur eine Tür zu den Inhalten geben. Das halte ich für fatal, weil die Aufbereitung der unüberschaubar vielen Inhalte eine redaktionelle Aufgabe ist. Die wird natürlich von Algorithmen unterstützt, aber nach welchen Kriterien die funktionieren, ist eine redaktionelle Frage. Und da will ich Vielfalt, da will ich nicht nur ein Masterportal. Während man die ARD-Inhalte nach Regionen clustern könnte, wären die ZDF-Angebote eher national – allein dieser Unterschied rechtfertigt schon zwei Portale. Wer nicht zwischen den Mediatheken switchen möchte, kann aber trotzdem alle Inhalte in einem Portal abrufen.
Wie müssten Empfehlungsalgorithmen aussehen, damit sie öffentlich-rechtliche Anforderungen erfüllen?
Private Algorithmen eins zu eins zu kopieren wäre der größte Fehler. Denn solche Algorithmen sind nur auf Kennzahlen wie Verweildauer und Klickrate optimiert und damit eindeutig an Profit orientiert. Ich werde natürlich trotzdem die Frage stellen müssen, was gut geklickt wird. Es bringt ja nichts, den Leuten lauter Sachen vorzuschlagen, die sie nicht sehen wollen. Gleichzeitig wissen die Leute aber oft auch nicht, was sie wollen, bevor sie sehen, was noch im Angebot ist. Zusätzlich zu solchen Kriterien könnte man das Kriterium Vielfalt in den Algorithmus einbauen. Das kann dazu führen, dass zum selben Thema ein Meinungsbeitrag von der ARD und einer vom ZDF nebeneinander vorgeschlagen werden. Oder dass man Fiktion und Information mehr zusammendenkt. Wie bei der Serie „Der Schwarm“: Da hat man viel Geld für ein fiktionales Projekt ausgegeben und rundherum ein großes Infogebäude aus Dokus und Interviews gebaut. Dafür braucht man Algorithmen, die diese Verschränkung von Unterhaltung und Journalismus herstellen können.
ARD und ZDF haben gerade angekündigt, dass sie zentrale Teile ihrer technischen Infrastruktur hinter den Mediatheken öffentlich zugänglich machen wollen. Was haben sie davon?
Ich finde es sehr klug, die Zusammenführung der Mediathekentwicklung dafür zu nutzen, die Software als Open Source zugänglich machen. Der Vorteil ist, dass andere die Software nicht nur nutzen, sondern sie auch einsehen, Verbesserungen einbauen und Fehler korrigieren können. Dadurch profitieren Öffentlich-Rechtliche mittelfristig durch bessere Software und niedrigere Entwicklungskosten. Aber es geht gar nicht nur darum, was die Öffentlich-Rechtlichen selbst davon haben. Es würde den Medienstandort Deutschland stärken und das ist für ein öffentlich finanziertes Medienangebot ja ebenfalls ein legitimes Ziel.
Warum sollte man privaten Sendern da entgegenkommen, indem sie die technische Infrastruktur für ihre eigenen Mediatheken nutzen können?
Viele Komponenten digitaler Medienangebote sind über verschiedene Anbieter hinweg gleich, werden aber trotzdem parallel entwickelt. Für private Medienhäuser könnte ein wachsender Pool an offen lizenzierter Software somit die Möglichkeit für Kosteneinsparungen in Bereichen bieten, die nicht wettbewerbsdifferenzierend sind. Neben der Software-Entwicklung könnte das aber auch bis hin zur Mitnutzung digitaler Infrastruktur gehen. Warum sollte es zum Beispiel nicht möglich sein, sich mit dem ARD-Login bei „Joyn“ anzumelden?
Schon länger wird eine Super-Mediathek diskutiert, bei der private und öffentlich-rechtliche TV-Angebote zusammenkommen sollen. Was halten Sie davon und wie realistisch ist das?
Ich bin sehr skeptisch, dass man die Plattform einfach für Private öffnet, weil es ein duales Mediensystem auch im digitalen Zeitalter braucht und Private nach einer anderen Logik funktionieren: Sie sind profitgetrieben, da bedeutet jeder Klick bares Geld. Das ist bei den Öffentlich-Rechtlichen nicht so. Wenn beide Systeme auf einer Plattform wären, würden diese Logiken bei den Algorithmen ständig in Konflikt kommen. So sinnvoll gemeinsame Software-Entwicklung und Nutzung von digitaler Infrastruktur ist, so sehr ist die Gestaltung von Online-Portalen auch eine redaktionelle Aufgabe. Deshalb ist es auch so wichtig, zwischen technischer Plattform und Portal zu unterscheiden.
Johanna Bernklau studiert Datenjournalismus in Leipzig und schreibt nebenbei für die Medienkolumne „Das Altpapier“ beim MDR. In den Journalismus hat sie durch ein Volontariat bei der „Passauer Neuen Presse“ gefunden. 2022 und 2023 war sie Mitglied in der Jury des Grimme Online Awards. Für Übermedien betreut sie die Serie „Wieso ist das so?“. Wenn Sie ein Thema haben, dem wir mal nachgehen sollten, dann schreiben Sie Johanna Bernklau eine Mail.
Zitat: „Während man die ARD-Inhalte nach Regionen gruppieren könnte, wären die ZDF-Angebote eher national – allein dieser Unterschied rechtfertigt zwei Portale.“
Dieses Argument kann ich nicht nachvollziehen. Die ARD Mediathek zeigt ja bereits, dass es durchaus möglich ist, nationale und regionale Inhalte auf einer Plattform zu bündeln. Wer aus Bayern kommt, klickt auf das BR-Logo, wer aus BaWü kommt, klickt auf das SWR-Logo. Es gibt sogar eine eigene Rubrik für das ZDF (https://www.ardmediathek.de/zdf). Diese wird allerdings – so mein Eindruck – weniger liebevoll kuratiert. Umgekehrt gibt es auch eine ARD-Rubrik beim ZDF: https://www.zdf.de/ard
Beide Sender zeigen also bereits, dass es kein Problem ist, die Inhalte verschiedener Sender und Sendegebiete auf einer Plattform zu vereinen. Warum dann noch mehrere Plattformen betreiben?
Im Moment habe ich den Eindruck, dass wir quasi zwei Bibliotheken betreiben, die genau den gleichen Bestand haben. Dafür zahlen wir auch zweimal Miete. Das ist wenig effizient.
Warum betreiben wir nicht eine Bibliothek? Die kann dann auch mehrere Türen haben. Wenn ich durch die ZDF-Tür gehe, sehe ich zuerst die ZDF-Inhalte, wenn ich durch die ARD-Tür gehe, sehe ich die Inhalte von Das Erste und wenn ich durch die BR-Tür gehe, sehe ich, was in Bayern passiert.
Jeder Sender kann also wie bisher seine Inhalte selbst kuratieren, aber die technische Infrastruktur dahinter wird gemeinsam genutzt (nicht nur einzelne Komponenten wie Player oder Algorithmen, sondern die gesamte Plattform).
Auf die Gefahr hin es irgendwie überlesen zu haben: Warum wurde der Gesprächspartner nicht stärker danach gefragt was legal überhaupt möglich ist? Die Hauptbedenken einer Netflix-ähnlichen oder Youtube-ähnlichen Streaming-Plattform in öffentlich-rechtlicher Hand sind doch das die Privaten das sofort in Grund und Boden klagen würden. Holger Kreymeyer von MassengeschmackTV bemerkte dazu recht entrüstet das ihn eine solche Vorgehensweise quasi dazu zwingen würde zwangsweise Gebühren zu zahlen um eine direkte Konkurrenz für sein privates Medienunternehmen zu finanzieren.
#1
Und von den Steuern, die der Inhaber einer Privatschule zahlt, werden staatliche Schulen finanziert, ohne, dass das jemand nur ansatzweise irritieren würde. Das Argument Kreymeyers ist ein Scheinargument.
Letztlich geht es schlicht um die Frage, welche Aufgaben wir in öffentlicher Hand sehen möchten und welche nicht, und entsprechend sollten wir als Gesellschaft die Rechtslage gestalten. Das private Medienunternehmen in dieser Frage befangen sind, ist ja nur natürlich.
#2: Naja. So schlicht oder auch einfach ist die Frage nicht. Die Öffentlich-Rechtlichen haben sich schließlich auch mit der Presseähnlichkeit ihres Textangebotes auf Tagesschau.de eine blutige Nase geholt, völlig unabhängig davon ob „wir“ diese Aufgabe in öffentlicher Hand sehen wollen, oder nicht. Es geht auch nicht darum ob private Medienunternehmen befangen sind, sondern ob sie im Zweifel vor Gericht Recht kriegen würden. Es macht absolut keinen Sinn wie hier im Artikel irgendwas von den Öffentlich-Rechtlichen als Digitalen Identitätsanbieter (zur Entlastung privater Anbieter?) zu fantasieren wenn ziemlich klar sein dürfte das man damit jede Form des Verfassungsrechtlich gebotenen Auftrags hinsichtlich der Finanzierung verletzt.
#3 Es geht ja nicht um die Frage ob die ÖR das einfach so aus dem Stand machen können, sondern ob wir wollen, das sie das können.
Es wurde ja auch für einen Moment von den Privaten versucht zu argumentieren, daß der öffentliche Auftrag nur für lineares Fernsehen in terrestrischer und kabelgebundener Ausstrahlung gelten würde und Live-Streaming und Mediatheken überhaupt nicht zum Auftrag gehören würden.
Hier war dann aber auch irgendwann schnell ersichtlich, daß immer mehr Bürger gar keine Medien mehr auf klassischen Wegen rezipieren sondern via Internet streamen.
Inzwischen ist es ja auch der Medienstaatsvertrag. Da steht nichts mehr mit Rundfunk im Namen. Und da wurde dann auch das Thema Internet/Streaming konkret angesprochen.
Ja, aktuell wurden die Webpräsenzen der ÖR auf programmbegleitende Informationen zurechtgestutzt. Und grundsätzlich ist das auch okay, weil es keine Dating-App vom Saarländischen Rundfunk braucht.
Absurd ist aber, wenn alle anderen Medien nicht nur ins Internet konvertieren, sondern sich dort alle Formen aneignen. (Print macht Video, etc.) aber die ÖR gefälligst dort bei ihren Urformen bleiben sollen.
Hier halte ich es für völlig legitim zukünftig auch mehr Freiraum in der Form zu geben um den Programmauftrag zu erfüllen. Und wenn man da Nachrichtenredaktionen hat, sollten die auch Texte verfassen dürfen die nicht zwangsläufig auch via Video oder Audio versendet werden, etc.
Und gerade weil die Finanzierung etwas Besonderes ist, ist die Frage ob man mit diesem Geld den Auftrag nicht besser umsetzen könnte mehr als gerechtfertigt.
Die Theorie, das der implizite Auftrag der ÖR ist, das Angebot der Privaten zu vervollständigen ist schon mehrfach negiert worden. Die ÖR müssen bei der Umsetzung ihres Programmauftrages keine Rücksicht darauf nehmen, ob bestimmte Inhalte auch von privaten Anbietern angeboten werden.
Es schwelt ja schon seit Jahren, gerade die Struktur der ARD zu überarbeiten. Im Kontext einer eventuellen Neuordnung, sollte man auch Konzepte für eine neue Mediathek an der Hand haben, um das im gleichen Prozess umzusetzen. Denn der entsprechende Staatsvertrag wird danach wieder auf Jahre unverändert bleiben.
#4: Das sind alles sehr tolle Überlegungen und rechtliche Einschätzungen. Hätte man vielleicht mit dem Experten thematisieren sollen. Vielleicht als Teil von Nachfragen in dem Interview. So wie Ich es auch als Feedback angemerkt hatte.