Wochenschau (49)

Sechs Dinge, die Sie sich vielleicht nicht zur Meinungsfreiheit zu fragen trauen

Hey, Sieeeee. Jaaaa, Sie. Wollen Sie ein bisschen Meinungsfreiheit, ja? PSSSSST! Nicht so laut, soll ja nicht jeder mitbekommen. Man darf in Deutschland ja gar nichts mehr sagen – glaubt man der AfD und „Bild“-Umfragen. Wir müssen leise sein.

Die große BILD-Umfrage: ERSCHRECKEND, wie viele nicht mehr ihre Meinung sagen

Vorletzte Woche verkündete die „Bild“-Zeitung, dass die Mehrheit der Deutschen sich nicht mehr traue, frei ihre Meinung zu sagen. Die „Welt am Sonntag“ setzte diese Erzählung fort, indem sie sie mit den drei Hochschul-Vorfällen um Lucke, Lindner und De Maiziere vermengte. Obwohl es sich bei den drei Interventionen aus sehr unterschiedlichen Gründen nicht exemplarisch um Einschränkungen der Meinungsfreiheit handelte, erstellte sie eine Chronik aller Vorkommnisse, Proteste und Auftrittsverhinderungen an deutschen Akademien, um das Bild eines meinungseinschränkenden Klimas zu zeichnen.

Welt am Sonntag kompakt: Die neuen Feinde der Freiheit

Auch die SZ und die „Zeit“ pirouettierten durch die Frage, wo die Redefreiheit des einen endet, wenn es die Freiheit eines anderen ist, sie nicht hören zu wollen.

Süddeutsche Zeitung: Was man noch sagen darf

Nachdem die FDP-Fraktion im Bundestag unter dem Titel „Meinungsfreiheit in Deutschland verteidigen“ eine aktuelle Stunde beantragt hatte, war das Thema auch politisch auf der Agenda. Bundesbildungsministerin Anja Karlizcek bekräftigte im aktuellen „Spiegel“ die Erzählung:

„Bis in die Mitte der Gesellschaft hinein gibt es heute das Gefühl, man dürfe nicht mehr alles sagen. Das ist in vielen Bürgerdiskussionen zu einer stehenden Redewendung geworden. Wenn einer das sagt, nicken die anderen.
[…] Viele Menschen wollen einfach nur reden, wie ihnen der Schnabel gewachsen ist. Die meisten Bürger sind nicht rassistisch oder extremistisch unterwegs. Sie haben eine Einstellung zu bestimmten Dingen, und die wollen sie artikulieren in ihrer Alltagssprache.“

Funfact: Während die AfD allerorts behauptet, man dürfe gar nichts mehr sagen, bemängelte Gauland gestern, dass es ihm zu viel Meinungsfreiheit gebe, weil man Björn Höcke nach dem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen nun mit richterlicher Erlaubnis als Faschist bezeichnen darf.

Ein Professor, der sich von der von ihm gegründeten Partei distanziert hat, sollte apolitische Vorlesungen halten können; ein Ex-Innenminister sollte eine Lesung abhalten dürfen, auch wenn das von einigen als falsch empfunden wird. Die Verhinderung dieser Veranstaltungen kann man kritisieren, man sollte aber nicht die Erzählung der eingeschränkten Meinungsfreiheit dafür bemühen, da auch dieser Protest unter eben diese Meinungsfreiheit fällt.

Aufgrund solcher Ereignisse zu sagen, dass man in Deutschland nichts mehr sagen dürfe, ist ein gefährlicher Spin, der erstens falsch ist und zweitens die Opferpose der AfD stärkt.

Lassen Sie mich Ihnen sechs Dinge verraten, die Sie sich nicht über Meinungsfreiheit zu fragen trauen, weil sie vielleicht denken, es gäbe sie nicht:

1.

Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist in unserem Rechtsstaat vollumfänglich gewährleistet. Anders als es die AfD im Bundestag behauptet, gibt es es keine „Zensur, die durch die Regierung und die Medien durchgesetzt“ werde.

Dass dieses Recht gewährleistet ist, kann man schon daran erkennen, dass AfD-Politiker Marc Jongen im Parlament, in derselben Rede, in welcher er behauptet, die Regierung zensiere die freie Meinungsäußerung und sei eine Gesinnungsdiktatur, auch sagt, dass es in großer Zahl vorkomme, dass „Flüchtlinge teure Handys hätten“ und „im Supermarkt nicht bezahlen müssen“.

2.

Meinungsfreiheit ist nicht Widerspruchsfreiheit. Sie dürfen alles sagen, nur müssen Sie auch damit rechnen, dass andere ebenfalls Gebrauch von ihrem Recht auf Meinungsfreiheit machen und Ihnen widersprechen. Das ist besonders der Fall, wenn sie öffentlich auftreten oder sich im öffentlichen Raum, online und offline, artikulieren. Meinungsfreiheit befreit Sie nicht davon, Verantwortung für das zu übernehmen, was Sie gesagt oder geschrieben haben.

3.

Meinungsfreiheit ist nicht das Recht auf ein Megaphon oder eine Bühne; sie bedeutet nicht Aufmerksamkeitspflicht. Sie dürfen Ihre Meinung äußern und jeder sollte die Möglichkeit haben, Ihnen zuzuhören, wenn er möchte – aber niemand ist dazu verpflichtet. Es kann sein, dass Sie eine Meinung haben, die andere nicht interessiert, nicht hören wollen oder als verletzend empfinden. Wenn jemand Ihre Meinung nicht verbreitet, ist das keine Einschränkung Ihrer Meinungsfreiheit. Wenn Sie in sozialen Medien von jemandem geblockt werden, ist das keine Einschränkung Ihrer Meinungsfreiheit. Wenn Sie nicht in Talkshows eingeladen werden, ist das keine Einschränkung Ihrer Meinungsfreiheit.

4.

Meinungsfreiheit ist und war schon immer eingeschränkt, sie hat legalistische Grenzen. Beispielsweise ist aus gutem Grund in Deutschland die Leugnung des Holocaust verboten. Beleidigungen sind verboten. Aufhetzung ist verboten. Üble Nachrede und Verleumdung sind verboten.

5.

Für Meinungsfreiheit zu kämpfen, bedeutet auch abzuwägen, ob durch die Meinungsfreiheit des einen jemand anderes zum Schweigen gebracht wird. Gestattet man einer Person antisemitische, rassistische oder sexistischen Äußerungen, so darf man sich nicht wundern, wenn Frauen, Juden und Ausländer sich nicht an der Debatte beteiligen wollen. Ihre Stimmen verstummen. Nimmt man das in Kauf, belegt man, dass es einem nicht nobel und altruistisch um das Grundrecht der freien Rede geht, sondern um den ganz privaten Komfort, „einfach nur [zu] reden, wie ihnen der Schnabel gewachsen ist“.

6.

Der Satz von Voltaire „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst“ stammt nicht von Voltaire. Sein Kampf für die Meinungsfreiheit ist unbestritten, dennoch stammen die Worte von einer Frau: Sie wurden in einer Biographie von 1906 mit dem Titel „The Friends of Voltaire“ über ihn gesprochen. Die englische Schriftstellerin Beatrice Evelyn Hall veröffentlichte das Buch unter dem Pseudonym S. G. Tallentyre und fasste mit diesem Satz Voltaires Haltung gegenüber Claude Adrien Helvétius zusammen, einem anderen französischen Philosophen.

Das, was manche als Einschränkung ihrer Meinungsfreiheit wahrnehmen, ist zumeist ein Kategorienfehler. Diskutanten, die proklamieren, die Meinungsfreiheit sei eingeschränkt, weil man angeblich nichts mehr sagen dürfe, befürchten in erster Linie, ihre Meinungshoheit zu verlieren. Die soziologische Liberalisierung gestattet jedoch zuvor ungehörte Stimmen und multiple Meinungen am Tisch der Gesellschaft, weshalb beständig neue Äußerungen und Haltungen berücksichtigt und alte in Frage gestellt werden müssen und sollten. Wenn Diskursteilnehmer sagen, sie kämpften für Meinungsfreiheit, weil sie glauben, in Meinungskorridore gedrängt zu werden, kämpfen sie oftmals nicht für das Ideal des ausgewogenen Marktplatzes der Ideen, sondern vor allem gegen ihre individuelle Angst, etwas an sich selbst ändern zu müssen.

Marktplatz der Meinungen

Nun stellt sich die Frage: Wenn die Meinung des einen die Meinungsfreiheit des anderen einschränkt, wer bestimmt dann, wer wann und wo mehr Recht auf Meinungsfreiheit hat? Müssen wir dann nicht erst recht das uneingeschränkte Recht auf freie Meinungsäußerung verteidigen?

Die vielleicht berühmteste Verteidigung der Meinungsfreiheit wurde von John Stuart Mill formuliert, in seinem Werk „On Liberty“ von 1859. In Kapitel 2, „Von der Freiheit des Denkens und der Diskussion“, argumentiert Mill, dass es falsch sei, irgendeine Meinung zum Schweigen zu bringen, auch wenn die Meinung falsch ist – denn Wissen entsteht nur durch die „Kollision [der Wahrheit] mit dem Irrtum“. Annahmen werden erst dann zu einem fundierten Wissen, wenn sich eine Erkenntnis im Zusammenprall von Argumentation und Diskussion durchsetzt.

Es geht um den Wettstreit der Gedanken, es ist fast ein sozialdarwinistischer Ansatz: Das richtigste Argument wird sich aufgrund seiner inhaltlichen Stärke durchsetzen. Deswegen ist es laut Mill so wichtig, dass alle Positionen auf dem Marktplatz der Ideen stattfinden, sogar die Verteidigung falscher Behauptungen und Verschwörungstheorien, denn nur so schärfe man immer wieder aufs Neue, was man für bereits gesichert hält. So entsteht Erkenntnis, und so setzt sich schließlich Wahrheit durch.

Doch dieses Ideal eines freien Marktes der Meinungen, auf dem sich der Vernünftigste durch Argumentation und Logik durchsetzen wird, basiert auf einer utopischen Vorstellung von Konsumenten. In der Metapher des Marktplatzes wird optimistisch und philanthropisch angenommen, dass das Gespräch im Austausch der Begründungen der Positionen erfolgt: Eine Seite erklärt seine Haltung, die durch Argumente des diskursiven Gegners konterkariert werden, bis schließlich die Wahrheit gewinnt – und beide Seiten Erkenntnis gewinnen. Dieses Ideal geht von einem Dialog aus, der nicht geführt wird, um recht zu behalten, sondern um zu wachsen.

Aber Diskurs wird nicht nur zur Kommunikation von Informationen genutzt. Es wird auch zur Ermächtigung verwendet, um Perspektiven auszuschließen, um Ängste zu wecken und Vorurteile zu verstärken, um Machtdispositive aufrecht zu erhalten. Die Händler auf dem Marktplatz der Meinungen wollen nicht zwangsläufig, dass das beste Argument gewinnt, sondern erstmal das eigene.

Das Argument des Modells „Marktplatz der Ideen“ für die freie Meinungsäußerung würde also nur funktionieren, wenn die zugrundeliegende Disposition der Gesellschaft darin bestünde, die Kraft der Vernunft über die Macht irrationaler Ressentiments und Vorurteile zu akzeptieren.

Meinungsverschiedenheiten erfordern eine gemeinsame Basis von Annahmen über die Welt. Ein Duell erfordert eine Einigung über die Regeln. Sie und ich sind uns vielleicht nicht einig darüber, wie gerecht unsere Wirtschaft oder wie durchlässig unsere Gesellschaft ist. Aber wenn Sie bereits mit der Prämisse einer jüdischen Weltverschwörung starten, kann und wird unsere Diskussion nicht produktiv sein.

Wenn Bürger keine gemeinsame Realität mehr teilen, die als Hintergrund für demokratische Überlegungen dienen kann, wird nach anderen Kriterien gesuchen als Wahrheit oder Zuverlässigkeit, um Argumente für sich zu bewerten: Löst diese Aussage meine Probleme? Stärkt diese Aussage meine Stammesidentifikationen? Ist diese Aussage unterhaltsam? Dann gewinnt auf dem Marktplatz der Ideen nicht das sinnvollste Argument, sondern das spektakulärste oder verheißungsvollste.

Der Markt, wenn man ihn so bezeichnen möchte, ist diskursiv verzerrt. Vielleicht kommt die Metapher heute auch einfach an systematische Grenzen, weil dieser Markt dank der Digitalisierung und des gesellschaftlichen Inklusivititär plötzlich immens, divers und ausdifferenziert ist.

Free speech

Als Meisterschüler Mills, zugleich als Power-Apologet der kompromisslosen und uneingeschränkten Meinungsfreiheit, gilt bis heute der geistige Vater von Milo Yiannopoulos und der heilige Geist von Bill Maher: Christopher „Hitch“ Hitchens. In seiner berühmtesten Rede “Free speech” spricht er sich u.a. dafür aus, selbst einem Holocaustleugner eine Bühne zu geben – aber nicht nur das: Holocaustleugner sollten sogar von der Gesellschaft besonders geschützt werden.

„That person doesn’t just have a right to speak, that person’s right to speak must be given extra protection because what he has to say must have taken him some effort to come up with.“

Auch wenn ich seine Meinung in Bezug auf einen Holocaustleugner nicht teile, werde ich mein Leben dafür einsetzen, dass er es sagen macht die absolute Meinungsfreiheit in der von ihm auch verfolgten Tradition Mills Sinn. Wir erinnern uns: Auf dem Marktplatz der Ideen soll ohne Ausnahme jede Meinung stattfinden dürfen, weil das erst zur Erkenntnis führt.

Aber es ist interessant, wie „The Hitch“ im Jahre 2007 reagierte, als ein 9/11-Verschwörungstheoretiker mit seiner Idee auf den Marktplatz, respektive bei einer Buchpräsentation von Hitchens in Erscheinung trat.

Er lässt ihn rausschmeißen, das Mikro abdrehen.

Und Hitchens hat recht. Zwar widerspricht er sich hier performativ, aber er muss einem „fascist crackpot“ keine Bühne geben. In seiner Inkonsequenz, die ich nicht kritisiere, sondern nur feststelle, sind wir wieder am Knackpunkt der Meinungsfreiheit angelangt: Selbst der größte Verfechter ausnahmsloser Meinungsfreiheit hält manche Aussagen für nicht diskussionswürdig.

Der öffentliche Diskurs richtet die Demarkationslinien des Sagbaren auf Grundlage des gesellschaftlichen Fortschritts stets neu aus. Auch die DiskursteilnehmerInnen bewegen sich je nach Dickhäutigkeit, Privileg, Betroffenheit und Angreifbarkeit nicht in geraden Linien über den Marktplatz der Ideen, und deswegen ist es so elementar wichtig, wie zum Beispiel bei den drei Hochschul-Tumulten letzte Woche sehr genau zu unterscheiden, wer warum wo nicht sprechen durfte.

Geradezu faszinierend fand ich im Vergleich zu Hitchens die Publikumsreaktion, als sich im Deutschen Hygiene-Museum ein Mann, Klaus, antisemitisch äußerte und ein anderer mit fast militärischer Pertinenz „AUSREDEN LASSEN!“ bellte.

Dies geschah in einer Diskussionsrunde nach der Ausstrahlung eines Dokumentarfilms über die Seenotrettung der Mission Lifeline. Wenn dem Ausreden-Lassen-Schreier die Meinungsfreiheit von Klaus wichtiger ist, als der Umstand, dass Klaus im Rahmen einer Seenotrettungs-Veranstaltung Antisemitismus schürt, wenn Tage nach dem Anschlag in Halle bei „Hart aber Fair“ antisemitische Ressentiments „mal so stehen gelassen“ werden können, wenn die FDP ironisch „Sieg Heil“ in einem Spot zur Bekämpfung von Antisemitismus schreibt, wenn Renate Künast online „Fotze“ genannt werden kann, und man dann beklagt, es gebe keine Meinungsfreiheit, dann versuchen AfD, Rechtspopulisten, Faschisten das Vertrauen in die Presse, Regierung und die Universitäten zu untergraben und das Ideal der Meinungsfreiheit zu missbrauchen, um sich selber zu stärken.

Hier will niemand durch Meinungsfreiheit wachsen oder Erkenntnis erlangen, sondern diskursive Dominanz durch Verbitterung – auf Grundlage einer ewigen, verbissenen Opferpose, die sich für heroisch hält. Wenn sie behaupten, man dürfe nichts mehr sagen, dann verkaufen sie einem unsichtbares Eis.

45 Kommentare

  1. Aufgrund solcher Ereignisse zu sagen, dass man in Deutschland nichts mehr sagen dürfe, ist ein gefährlicher Spin, der erstens falsch ist und zweitens die Opferpose der AfD stärkt.

    Wieso gefährlich? Das ist doch genau das, was die wollen.
    „Gefährlich“ wird es, wenn man denen glaubt.

    Offenbar ist „Meinungsfreiheit“ die Chiffre für „Maul halten“ geworden. Hallo 1984.

  2. „Die Verhinderung dieser Veranstaltungen kann man kritisieren, man sollte aber nicht die Erzählung der eingeschränkten Meinungsfreiheit dafür bemühen, da auch dieser Protest unter eben diese Meinungsfreiheit fällt.“

    Repression ist keine, wenn sie von sog. „unbekannten Tätern“ exekutiert wird.

  3. Sehr gute und interessante Analyse! Ich vermisse nur die Ausführungen dazu, was daraus folgt.

    Wer entscheidet, wer wann und wo etwas sagen darf? Bzw. wann „darf“ eine Veranstaltung gestört werden und wann nicht? Der „Gesellschaft“ würde ich diese Macht ungern überlassen, denn das kann sich wie in Polen ja ganz schnell ins undemokratische drehen…

    Das sind die tatsächlichen Fragen, die ich mir stelle und für die ich hier leider keine Antwort finde. (und nein, ich habe selber leider auch keine, würde mich aber gerne ganz im Sinne von Mill überzeugen lassen).

  4. Natürlich „gibt es es keine „Zensur, die durch die Regierung und die Medien durchgesetzt werde“, o.ä.
    Fakt ist aber, dass bspw. Vorlesungen rechter Professoren verhindert und diese beleidigt werden, dass Wahlveranstaltungen und Parteitage rechter Parteien sogar mit Gewalt verhindert werden, uvm.

    Linke bis linksradikale Meinungen haben an der Uni-Hamburg hingegen kein Problem: Ein ehemaliger Hörsaal, der jetzt als Teestube dient hat das Motto „Trinken gegen Deutschland“.

    https://www.welt.de/regionales/hamburg/article202456018/Universitaet-Hamburg-Professor-Lucke-der-ungeliebte-Kollege.html

    Die Autorin kann ja mal im Selbstversuch die zu erwartende Behinderung der Meinungsfreiheit austesten, wenn sie sich trauen würde darin etwa kritisches zur Willkommenskultur, oder positives über Deutschland, oder gar über die mobilisierten Nichtwähler der AfD zu sagen.
    Da sie das wohl kaum tun wird und ihre linke Meinung ja auch nirgends behindert wird, schreibt sie über das Thema Meinungsfreiheit auch denkbar einseitig.

  5. @ Dieter Weller

    Was für eine Behinderung der Meinungsfreiheit erwarten sie denn in ihrem Selbstversuch?

  6. @3: „Wer entscheidet, wer wann und wo etwas sagen darf?“

    Wer und wann: Derjenige, der etwas sagen will. Wo: der Eigentümer/Inhaber des „Wo“.

    Bzw. wann „darf“ eine Veranstaltung gestört werden und wann nicht?

    Was verstehen Sie unter Veranstaltung, was unter Stören? Ich nehme an, Sie meinen die Lucke-Vorlesung. Da dürfte sich das „Dürfen“ für die eingeschriebenen Studenten aus den Verhaltensregeln ergeben, die sich die Universität selbst gegeben hat, für Uni-fremde Dritte aus dem Hausrecht der Uni.

    Und natürlich entscheidet die Gesellschaft in Form ihrer gewählten Repräsentanten über die Reichweite der Meinungsfreiheit im Rahmen des Erlasses der allgemeinen Gesetze. Wer sonst? Und klar, je nachdem, wer an diesen Hebeln sitzt, kann das auch mächtig nach hinten losgehen. Welchem Gedankengut die gegenwärtig umtriebigsten Einschränker von Meinungs-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit in Europa angehören, und zwar staatlicherseits, lässt sich in der Tat eindeutig feststellen.

  7. @Dieter Weller
    Die „Willkommenskultur“ war keine. Deutschlands rückständiges Asylrecht und dessen menschenverachtende Auslegung ist mir zu repressiv. Mehr Schutzsuchende einfacher ins Land zu lassen halte ich für richtig.
    Ich wurde wegen dieser Ansichten weder jemals als Nazi kritisiert, noch eingeschränkt, das zu sagen. Kann es also sein, dass es daran liegt, *wie* man die Willkommenskusltur kritisiert?

  8. Herr Weller, wenn Sie die Uni Hamburg tatsächlich kennen und Ihr Wissen nicht nur aus einem geradezu albern einseitigen Jammer-Artikel aus der „Welt“ beziehen würden, wüssten Sie, dass Sie auch in der von Ihnen genannten Teestube Ihre Meinung frei äußern dürften. Sie würden dort auch auf kompetente Gesprächspartner treffen. Die Ihnen allerdings auch deutlich den Weg zur Tür weisen würden, wenn sie rechten Unsinn verbreiten würden, denn die dortigen Diskursregeln, die sich die Studierenden gegeben haben, beinhalten eine gewisse Abneigung z.B. gegen Rassismus und Antisemitismus (und tatsächlich, Fleisch essen dürfen Sie dort auch nicht). Und nein, eine Behinderung der Meinungsfreiheit wäre das nicht, Gründe siehe Artikel oben. Wenn Sie sich an die Spielregeln halten, kriegen Sie sogar guten Kaffee.

  9. @Mr Re
    Was „rechter Unsinn“ ist bestimmen Leute wie Sie, und „Tür weisen“ heisst nichts anderes als eine Meinungsäußerung unterbinden.

    Sie dokumentiert damit heutige Krise der heutigen Meinungsfreiheit und des demokratischen Diskurs in einigen Milieus bestens, Danke dafür!

  10. @ Weller

    Wenn ich rede haben andere gefälligst zuzuhören und die Fresse zu halten.

    Eine interessante Definition von Meinungsfreiheit.

  11. „Tür weisen“ heisst nichts anderes als eine Meinungsäußerung unterbinden.

    Als nächstes werde ich mein Recht auf freie Meinungsäußerung in Ihrem Wohnzimmer ausüben.

  12. @9: „Rechter Unsinn“ ist eine Meinungsäußerung und von der Meinungsfreiheit gedeckt. Gutes Beispiel für Meinungsfreiheit, Herr Weller!

  13. Oooh, bin ich gerade zum obersten Bestimmer-was-rechts-ist ernannt worden? Darf ich mir einen Titel ausdenken? Vielleicht Gröfaz – Gesinnungsunterdrücker Rechter Öffentlichkeit Für Alle Zeiten?

  14. Die Diskussion beginnt mir langsam Spaß zu machen weil die Reaktion von „Mr Re“, „Anderer Max“ und wie sie sich alle nennen, viel über ihr verkümmertes Verständnis von Meinungsfreiheit verrät…….

    Die Grenzen der Meinungsfreiheit werden in einer Demokratie immer noch juristisch und nicht gesinnungsethisch definiert:
    Ob Sie es mögen oder nicht, auch „rechte Meinungen“, „rechter Unsinn“ (den hatte ich gar nicht angesprochen), gehört auch zur Meinungsfreiheit!
    Grenzen gibt es nur bei Beleidigungen, Volksverhetzung, Verächtlichmachung von Religionen, usw.
    So ist bspw. die Meinung und Forderung, dass Deutschland die Zuwanderung auf Null begrenzen, oder das Asylrecht abschaffen sollte eine politisch umstrittene, aber juristisch völlig legitime, die im öffentlichen Raum geäußert werden können sollte.
    (@WONKO: Sie sollten genauer lesen: Ihr und mein Wohnzimmer sind kein öffentlicher Raum, aber eine Uni, um die ging es hier)

    Da Ihre Toleranzgrenze aber ganz offensichtlich deutlich enger als die rechtliche ist, belegt das und wo es hierzulande ein Problem mit Toleranz und Meinungsfreiheit gibt.

  15. @VANNAY

    „Wer und wann: Derjenige, der etwas sagen will. Wo: der Eigentümer/Inhaber des „Wo“.“

    Das gilt für privates Eigentum und sicherlich auch z.B. für die von Weller zitierte Teestube unter studentischer Verwaltung. Da kann man sich natürlich eigene Regeln geben und Leute, die sich nicht daran halten „die Tür zeigen“. Deswegen ist es natürlich auch keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, wenn Gasthäuser ihre Räume nicht für AFD-Kundgebungen vermieten wollen.

    „Was verstehen Sie unter Veranstaltung, was unter Stören? Ich nehme an, Sie meinen die Lucke-Vorlesung. Da dürfte sich das „Dürfen“ für die eingeschriebenen Studenten aus den Verhaltensregeln ergeben, die sich die Universität selbst gegeben hat, für Uni-fremde Dritte aus dem Hausrecht der Uni.“

    Ja, z.B. die Lucke Vorlesung. Auch das ist natürlich keine Zensur, weil es nicht staatlich organisiert ist o.Ä.. Aber ich bezweifle, dass in den Uni-Verhaltensregeln steht, dass man Veranstaltungen, die einem nicht passen, stören darf. Insofern ist das schon eine Einschränkung für Lucke.
    Und da fängt es für mich an, schwierig zu werden. Die Uni lädt einen Professor ein (oder bei Lucke: er lehrt dort). Der kann aber nicht sprechen, weil seine Veranstaltung gestört wird.
    Ich kann das natürlich nachvollziehen weil Lucke ein *** ist, aber für mich ist das Stören einer anderen Veranstaltung keine Meinungsfreiheit mehr.
    Und vor allem: Offenbar ist diese Form des Protestes ggü. der AFD nutzlos oder vielleicht sogar schädlich. In Thüringen wurde die AFD — mMn nicht trotz sondern wegen des Flügels bzw. Ladig/Höcke — von knapp einem Viertel der Menschen gewählt.
    Ich würde mir wünschen, Lucke hält einen Vortrag und es geht einfach keiner hin. Das wäre schöner Protest. (aber vermutlich auch leider etwas utopisch).

    „Und natürlich entscheidet die Gesellschaft in Form ihrer gewählten Repräsentanten über die Reichweite der Meinungsfreiheit im Rahmen des Erlasses der allgemeinen Gesetze. Wer sonst?“

    Wie gesagt weiß ich es auch nicht. Ich glaube nur nicht, dass man sich es so einfach machen kann wie Ouassil indem man behauptet, das seien alles keine Einschränkung von Meinungsfreiheit also sollen die sich nicht so haben. Das ist sicher formal richtig, hilft aber mMn nicht weiter.

  16. @15: und wo/wann genau wurde jemand an der Äusserung der von Ihnen genannten Meinung im öffentlichen Raum gehindert?

  17. @15: Sie machen doch eine Scheindebatte auf. Haben Sie den Artikel oben überhaupt gelesen? Es gehört zu Ihrer Meinungsfreiheit, dass Sie eine rechte Meinung haben können. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass Sie sie überall und unwidersprochen äußern dürfen und dann noch verlangen können, dass Sie nicht des Raumes verwiesen werden, wenn Sie sich dort nicht an die Regeln halten. Regeln gelten auch im öffentlichen Raum bzw. halb-öffentlichen Uni-Räumen.

    Und dass Sie im Internet Menschen begegnen, deren Toleranz gegenüber Rechten geringer ist als Ihre eigene, soll beweisen, dass die Meinungsfreiheit tot ist? Dann ist auch Rechtschreibung tot, weil Ihre Toleranz gegenüber kreativer Interpunktion größer ist als meine. Aber das darf man ja nicht mehr sagen, ohne gleich von den Meinungsterroristenmimimimimi.

  18. Ich glaube, Herr Weller, Sie verstehen nicht, dass inhaltlicher Widerspruch ebenfalls nur eine Meinungsäußerung ist.

    Steht sogar schon so im Artikel:
    Meinungsfreieheit ist nicht Widerspruchsfreiheit.

    Wenn jemand also sagt, etwas sei „rechter Unsinn“ und Sie dem widersprechen, machen Sie beide vom gleichen Recht gebrauch. Es wird nur einfach keinen Konsens geben, was aber auch völlig ok ist.

  19. Dieter Weller:

    „Die Autorin kann ja mal im Selbstversuch die zu erwartende Behinderung der Meinungsfreiheit austesten, wenn sie sich trauen würde darin etwa kritisches zur Willkommenskultur, oder positives über Deutschland, oder gar über die mobilisierten Nichtwähler der AfD zu sagen.“

    Wie Sarrazin, der zum Auflagenmillionär wird. Wie Julian Reichelt, der einen der bestbezahlten Posten im deutschen Mediengewerbe erhalten hat. Wie Lutz Bachmann, der seit fünf Jahren zuverlässig und garantiert wöchentliche Demonstrationen abhalten darf.

    Wenn es für Sie eine Behinderung ist, reich, berühmt und vollkommen ungehindert sein zu dürfen, empfehle ich Ihnen ernsthaft eine Therapie.

    Aber das ist es ja nicht. Sie wollen nur, was man inzwischen volksmündlich „rumopfern“ nennt: darlegen, dass es nicht genug ist, die garantierte Freiheit zu haben, sagen zu dürfen, was man will, und dafür auch noch reich und berühmt werden zu können, und das unter dem Schutz des Staates. Das genügt Ihnen nicht. Sie wollen, dass die anderen, die anderer Ansicht sind, die Klappe halten. Und solange das nicht der Fall ist, werden Sie sich als Opfer gerieren oder gar fühlen. (Ich nehme Ihnen Ihr Wolfgeheul nicht ab.)

  20. Immer noch Weller:

    „(@WONKO: Sie sollten genauer lesen: Ihr und mein Wohnzimmer sind kein öffentlicher Raum, aber eine Uni, um die ging es hier)“

    Tatsächlich ist eine Universität kein öffentlicher Raum, mithin gilt das Hausrecht. (Das gilt auch dann, wenn eine Universität eine öffentliche Veranstaltung macht, die frei für jederman zugänglich ist, was aber nicht auf die allermeisten Vorlesungen zutrifft.)

    Wonko hat also Recht, und Sie müssen Ihn, Ihrer eigenen Logik nach, in Ihrem Wohnzimmer ertragen. Ich würde mich ebenfalls gern für einen Vortrag bei Ihnen daheim anmelden, wünsche dabei aber nicht von Ihnen gestört zu werden. Danke. :-)

    Mal ernsthaft:

    Es ist eigentlich bei Ihnen wie bei fast allen anderen eher rechten, eher lautstarken Kommentatoren hier: Sie kriegen die Meinung immer vor den Fakten hin, und manchmal auch gegen die Fakten. Ich persönlich find das irre: kann man sich nicht erstmal schlau machen, ehe man sich sowas wie eine Meinung bildet? Oder stört das so sehr?

  21. „Aber ich bezweifle, dass in den Uni-Verhaltensregeln steht, dass man Veranstaltungen, die einem nicht passen, stören darf.“

    IdR gilt als erlaubt, was nicht explizit verboten ist. Sie finden die Hausordnung der Uni (oder eines Teils davon, ich kenne mich mit der Struktur der Hamburger Universität nicht aus) hier:

    https://www.fid.uni-hamburg.de/hausordnung-final.pdf

    (Dort auch ein Verweis auf das von Herrn Weller geleugnete Hausrecht.)

    In der rechtlichen Umsetzung ist es eigentlich wie überall: wenn jemand stört, entscheidet der Hausrechtinhaber, ob und gegebenenfalls wie er dagegen vorgeht. Das ist sein Recht, eben das Hausrecht. Es heißt immerhin Hausrecht, nicht Hauspflicht. Ein Recht ist immer Abwägungssache.

  22. @Ichbinich: Vielleicht missverstehen wir uns.

    Rechtstechnisch und tatsächlich ist JEDE Verhinderung einer Meinungsäußerung zunächst einmal ein Eingriff in die Meinungsfreiheit: Wenn die FAZ es ablehnt, meine Meinung in ihrer Zeitung zu drucken, kann ich sie nicht so äußern, wie ich das will. Punkt.

    Dieser Eingriff kann aber von den Schranken der Meinungsfreiheit gedeckt sein (Art. 5 Abs. 2 GG: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“). Im Beispiel sagen wir mal – etwas vereinfacht – es gibt ein allgemeines Gesetz, das dem Eigentümer der FAZ garantiert, mit seinem Eigentum zu machen, was er will. Schranke da, Prüfung beendet.

    Darüber hinaus ist zu unterscheiden, von wem der Eingriff vorgenommen wird: Grundrechte sind primär Abwehrrechte gegen den Staat, nicht Verhaltensregeln der Bürger untereinander. Bei letzteren spielen sie nur mittelbar und selten eine Rolle (etwa bei der Auslegung des Beleidigungstatbestands – durch ein staatliches Gericht, auch hier kehrt diese Komponente wieder – unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit des Äußernden, ins Extrem getrieben zuletzt etwa bei Frau Kühnast). Schon deshalb ist es schräg, wenn sich unsere Berufsjammerer über angebliche Beschneidungen ihrer Meinungsfreiheit auf rein privatrechtlicher Ebene beschweren.

    In meiner #6 wollte ich eigentlich verdeutlichen, dass es für die Meinungsfreiheit der PROTESTIERENDEN bei der Lucke-Veranstaltung diese Schranken durchaus auch gibt, die Uni-Selbstverwaltungsregeln und das Hausrecht bei evtl. fremden Dritten könnten da einschlägig sein. Das scheint nicht so rübergekommen zu sein, sorry. Die Protestierenden könnten durchaus dagegen verstoßen, also rechtswidrig gehandelt haben, und müssen dann bei entsprechender Ahndung mit den Konsequenzen leben.

    Aber auch NUR mit diesen Konsequenzen. Es gibt keinen Tatbestand „Verletzung eines anderen in seiner Meinungsfreiheit“, erst recht keinen solchen STRAFtatbestand mit der Rechtsfolge „hängt ihn/sie am nächsten Laternenpfahl auf“. Insofern ist die angebliche Beschneidung des Herrn Lucke in seiner Meinungsfreiheit durch die Protestierenden, auch wenn gerade sie beabsichtigt gewesen sein mag, auf gleich mehreren Ebenen juristisch ohne Bedeutung, zumal bei einer Vorlesung die Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) ohnehin vorrangig sein dürfte. Vielmehr könnten sich die Protestierenden bei der Ausübung ihrer Meinungsfreiheit rechtswidrig verhalten haben. Nicht mehr und nicht weniger.

  23. Um den advocatus diavoli zu spielen; Zensur definitionsmäßig daran festzumachen, dass sie von staatlichen Stellen durchgeführt wird, halte ich für falsch, weil der Staat, wenn er schon nicht nach den Regeln spielt, gewisse Abteilungen ja auch „outsourcen“ könnte.

    Punkt ist, dass das hier recht offensichtlich nicht der Fall war. 1.) Studentenproteste gab’s schon mal in schlimmer.
    2.) Der Big-Brother-Staat hätte es vermutlich einfacher, Luckes Wiederaufnahme durch irgendwelche Formalien zu verhindern, wenn er Lucke unterdrücken wollte.

  24. @24: Warum sollte der Staat das überhaupt wollen? Das ist ja schon die Verschwörungstheorie: Dass irgendwer Lucke „verhindern“ wolle (außer die Studenten im Hörsaal selbst), aus politischen Gründen oder so.

    Überhaupt: Die Annahme, der Staat sei in der Lage dazu ist schon der erste Fehlschluss.
    Ich frage mich da immer was ganz einfaches: Wäre einem solchen Big-Brother-Leviathan-Staat z. B. so ein Edathy Skandal passiert? Wäre so einer nicht bei der ersten Prüfung des Zentralkommitees durchgefallen?

  25. Warum der Staat das wollen würde, weiß ich natürlich auch nicht, aber gehen wir der Einfachheit mal davon aus, dass der Staat seine Bevölkerung ganz einfach hasst.;-)
    Und Edathy – das ist ganz klar – ist natürlich nur ein Bauernopfer. Ab und zu muss es natürlich auch Politiker von Systemparteien erwischen, damit die Systemparteien sagen können: „Schaut her, wir sind unparteiisch.“
    Der Vorteil von Verschwörungstheorien ist, dass man einfach jede notwendige, aber unbekannte Information einfach postulieren kann.

  26. Zu der rechtlichen Frage, inwieweit das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung auch nicht-staatliche Akteure in ihrem Verhalten binden kann, sei noch auf folgenden Artikel verweisen:

    „[…] Das wirft die Frage auf, wie es in diesen privaten Kontexten um die für die Demokratie so wichtigen Freiheiten bestellt ist: Muss sich der Staat irgendwann einmischen, wenn Kommunikation zunehmend über private Anbieter bereitgestellt wird? […]
    Allerdings gibt es auch einen indirekten Weg, auf dem Grundrechte in private Zusammenhänge eingreifen können. Juristen nennen dies die ‚mittelbare Drittwirkung‘ der Grundrechte […] Tatsächlich berief sich das Oberlandesgericht München (OLG) erst kürzlich in seiner Entscheidung vom 24. August 2018 auf die Grundrechte und deren ‚mittelbare Drittwirkung‘ im Privatrecht: In diesem Fall hatte eine Frau gegen das Löschen eines Kommentars und die Sperrung ihres Accounts auf Facebook geklagt. […] Anschließend fahren sie [die Richter] – mit Verweis auf das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 10. August 2017 – fort, dass es sich bei Facebook tatsächlich um eine Art öffentlichen Marktplatz‘ handle, auf dem die Grundrechte mittelbar gelten würden […]“
    https://scilogs.spektrum.de/menschen-bilder/meinungsfreiheit-und-das-hausrecht-im-zeitalter-des-internets/

  27. @ Anderer Max:

    Mit offener „Zensur“ werden Sie es kaum zu tun bekommen. Was es gibt sind aber Mechanismen, die im Effekt (!) einer „sanften“ Zensur ähneln können, indem sie nämlich dazu beitragen, dass bestimmte Informationen, Meinungen oder Sichtweisen innerhalb des öffentlichen Diskurses marginalisiert werden.
    Hier gibt es unterschiedliche Gründe bzw. Mechanismen. Ein einfacher Mechanismus wäre die menschliche Nähe von Politikern und Alpha-Journalisten und die Bedeutung informeller Informations-Runden. Uwe Krüger („Mainstream“) dazu:

    „Mit den Worten des Medienjournalisten Feuß:
    ‚Berlin-Mitte ist klein, der Kreis der Spitzenpolitiker und Alpha-Journalisten ist es auch. Wer immer wieder von denselben Leuten dieselben Deutungen von Politik erhält und diese mit immer denselben Kollegen durchdiskutiert, der wirkt an der Produktion eines Mainstreams mit, der nicht selten nur im Raumschiff Berlin Bedeutung hat.‘
    Schon der Spiegel-Journalist Jürgen Leinemann, der ein viel beachtetes Buch namens ‚Höhenrausch‘ über den Realitätsverlust von Politikern und Journalisten schrieb, urteilte über seine Zeit als Hauptstadt-Büroleiter:
    ‚Je länger und enger ich in Bonn das politische Geschehen und dessen journalistische Verarbeitung miterlebte, desto unbehaglicher fühlte ich mich als Teil einer professionell betriebenen Verschwörung zur Unterdrückung von Wirklichkeit.‘ Sowohl Politiker als auch Journalisten achteten ’sorgsam darauf, dass möglichst niemand aus der selbstgeschaffenen Vakuumwelt ausbricht. (…) ‚So darf man das nicht sehen‘ oder ‚Das ist die falsche Fragestellung‘ oder ‚Wo leben Sie denn?‘ heißen die Formeln, mit denen Abweichler zur Ordnung gerufen werden.‘ […]
    Der langjährige Tagesthemen-Moderator hat diesen meist unbewusst ablaufenden, schleichenden Anpassungsprozess selbstkritisch in einem Sammelband namens ‚Die Schere im Kopf‘ aus dem Jahre 1976 reflektiert. […] ‚Innerhalb von sechs Jahren also hatten […] kleine Vorkommnisse meine Unbefangenheit beseitigt.‘ […]
    Selbst Cicero-Chefredakteur Schwennicke gibt zu:
    ‚Politische Redaktuere laufen über die Jahre Gefahr, mental ‚embedded‘ zu sein wie die Kriegsreporter. Es entsteht ein Amalgam aus Politik und Journalismus, in dem der Dritte im Bunde, die Öffentlichkeit, zu kurz kommt.'“

    Krüger gibt für diese und andere Prozesse der indirekten Beeinflussung verschiedene Beispiele, von denen ich nur auf eines hinweisen möchte. Es betrifft den langjährigen Korrespondenten der Süddeutschen Zeitung in Brüssel, Winfried Münster (Krüger, „Mainstream“):

    „Zunächst gegenüber der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion freundlich eingestellt, begann er [Münster] Anfang der 1990er Jahre, skeptische Kommentare zu schreiben, als sich ein Maastricht-Vertrag ohne politische Union abzeichnete. Die Reaktion beschrieb er dem Politikwissenschaftler Jens Peter Paul so:
    ‚Ein paar Wochen vor dem Gipfel von Maastricht hat mich der deutsche Botschafter in Brüssel, Dietrich von Kyaw, als ‚Ratte‘ beschimpft. Er stand vor mir: ‚Wenn Sie so weiterschreiben, machen Sie die deutsche Wirtschaft kaputt, denn dann kommt die Währungsunion nicht!‘ und so ein Quatsch. Der Druck war sofort enorm.‘
    Beamte in der Vertretung in Brüssel hätten nicht mehr mit ihm gesprochen, auch einige Kollegen nicht.
    ‚Was besonders schlimm war: Daran, dass ich Europäer war, konnte gar kein Zweifel bestehen […] Trotzdem wurde ich (…) binnen Wochen in die rechte Ecke gestellt.‘
    Helmut Kohl habe ihn bei einem Gespräch gebeten: ‚Wenn Sie denn schon ein Euro-Skeptiker sind, dann träufeln Sie das doch bitte nicht in die Redaktion.‘ Und Außenminister Klaus Kinkel nahm ihn einmal bei einer Veranstaltung beiseite und ‚äußerte die ‚herzliche Bitte‘, ich solle doch nicht mehr so ‚destruktiv‘ über den Euro schreiben. Es sei wirklich ernst.'“

    Die Fragen, ob es offene Zensur gibt, oder ob das Kanzleramt die Redaktionen anruft und ihnen haarklein diktiert, was sie schreiben sollen, gehen insofern an den eigentlichen Problemen vorbei. Nein, es gibt keine offene Zensur und nein, das Kanzleramt diktiert den Journalisten nicht, was sie schreiben sollen. Das heißt aber leider noch lange nicht, dass alles gut wäre. Es kann eben dennoch zu einer problematischen Engführung des öffentlichen Diskurses kommen.

  28. Für VWL-Studierende eines bestimmten Semesters war die Lucke-Vorlesung mit Anwesenheitspflicht belegt. Die Uni hat nun eine weise Entscheidung getroffen: ab sofort wird eine zweite Vorlesung eines anderen Profs angeboten, die Studierenden können nun wählen, wem sie zuhören wollen. Man kann gespannt sein, wer zu wem geht…

  29. „Man kann gespannt sein, wer zu wem geht…“

    Das ist gut. Die Studenten können jetzt frei entscheiden.
    Wer zu Lucke geht, der hat keine Nachteile zu befürchten. Jedenfalls offiziell.
    Die Repression wird von sog. „unbekannten Tätern“ exekutiert.

  30. #30 döhmann:

    Sehr gut, jetzt brauchen wir nur noch ein paar motivierte Aktivisten die schauen, wer zu Lucke geht. Von denen machen wir eine Liste für den Asta, der hat gute Verteiler. Nicht dass nachher noch ein Lucke-Hörer versehentlich in der Tierwohl-HSG mitmachen kann, ohne in seiner Schlechtigkeit erkannt zu werden.

  31. @34
    Nochmal bei El Quassil , 3. Merksatz nachlesen: Es gibt kein Recht auf gehört werden. Wenn Luckes Vorlesung interessant genug ist, werden sich Studierende einfinden, ansonsten gehen sie eben zur Konkurrenzveranstaltung.
    Ansonsten siehe @35.

  32. Der Verweis am Schluss auf die Geschichte mit dem unsichtbaren Eis ist grandios! Ein famose Metapher.
    Ansonsten bleibt mir nur zu bemerken, wie verkommen und schäbig diese unsägliche Diskussion um die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit heute und in diesem Kontext eigentlich (geworden) ist. Und dass es der gemeine deutsche Graubrotfresser aus den neuen Bundesländern als sogenannter „Wutbürger“ tatsächlich heutzutage ohne Mühe schafft, mit Billigung, nein sogar mit „Support“ der etablierten Gazetten, incl. FAZ (JvA), hier im Land eine Stimmung zu erzeugen, als stünden linke barbarische Horden in den Wäldern, um die Gesellschaft einzukesseln, wie die Russen die 6. Armee einst in Stalingrad.
    Bloss weil es Studierenden stinkt, dass Nullnummern wie ein Herr Lucke, der den Boden geebnet hat für eine bürgerliche neue Rechte, in den Lehrbetrieb zurückkehren, als kämen sie als Arbeitnehmer aus der Elternzeit zurück, schränken sie mit ihrem Protest keine Meinungsfreiheit ein, mitnichten. Sie führen niemanden ab, sie erschießen niemandem, sie tun ihre Meinung kund und sie verletzen lediglich die Spielregeln beleidigter Autoritäten.
    Die Herrschaften und Dämlichkeiten sind verärgert, weil sich die Protestierenden nicht an die Spielregeln derer halten, die sie für ihre völkischen und rechten Ziele mal plump, mal geschickt ausnutzen und dann fahren sie mit Einschränkung der Meinungsfreiheit auf.
    Mit Freude erinnere ich mich an eine Veranstaltung der Jungen Union an der Uni Frankfurt, in die sie Alfred Dregger, den nationalen Rechtsaussen der CDU, eingeladen hatte – der Hörsaal war voll und applaudierte ihm…5 Minuten, 10 Minuten…- dann erst merkte er, wer ihm applaudierte und er beschimpfte die jubelnde Menge als Nazis. Ausgerechnet er.

    Es gab eine Zeit – und die ist knappe 100 Jahre her – das sind Menschen wegen ihrer Meinungsäusserung abgeführt (siehe die ersten Sätze des Beitrags von Andrej Reisin hier in Übermedien) – hinterrücks von staatlichen Institutionen (z.B. Liebknecht, Luxemburg) erschossen oder der Freiheit beraubt worden. Zur Freiheit der Wissenschaft: da sind Hochschullehrer unter staatlicher Billigung von ihrem Arbeitgeber, den Universitäten, aus dem Wissenschaftsbetrieb ausgeschlossen und geschmäht worden, weil man eine „deutsche Wissenschaft“ etabliert hat.
    Hier liegt der Ursprung der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit, wie sie im Grundgesetzt verankert ist. Das hat die Autorin mit bewundernswerter Geduld und Mühe hier aufbereitet und ich befürchte, damit überfordert sie viele.

  33. Übrigens werden jetzt auch für traumatisierte Studenten psychologische Hilfen angeboten:
    https://twitter.com/spasskultur/status/1189659475763957761

    Das wichtigste ist das die Rechten eine Verpflichtung ableiten ihnen zuhören zumüssen!
    Das steht aber immer noch jeden frei…
    aber so verstehen die Rechten das mit der freien Meinungsäusserung falsch oder können sie es nicht kapieren wollen???

  34. Interessanterweise lautet das richtige Voltaire Zitat:
    „Es ist klar, dass jeder, der einen Menschen, seinen Bruder, wegen dessen abweichender Meinung verfolgt, eine erbärmliche Kreatur ist“
    („Il est clair que tout particulier qui persécute un homme, son frère, parce qu’il n’est pas de son opinion, est un monstre.“ – Tolérance. No. 52 Dictionaire philosophique portatif, London 1764)
    Und hier liegt die Krux in dem Begriff „verfolgen“. Wo beginnt „Verfolgung“? Bei Widerspruch, bei Einordnung (rassistisch, linksextrem, grünversifft), bei Aufzeigen von Konsequenzen („mit dieser Formulierung werden Menschen ausgegrenzt“), bei Abbruch von Diskussionen („Ich rede nicht mit Nazis.“), bei persönlichen Wertungen („Das ist bescheuert. Wer so was sagt, ist dumm.“), bei Störung von Veranstaltungen, bei Absprache der Meinungsfreiheit („Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.“)
    Es gibt hier keine einfachen Lösungen, sondern es ist ein ständiges Abwägen.
    Da hat es die BILD natürlich einfacher, für die wird die Meinungsfreiheit verwirklicht sein, wenn jeder nur noch die Meinung der BILD sagt.

  35. @38: Ich komme mir ja komisch vor, das richtig zu stellen: Aber Liebknecht und Luxemburg sind nicht wegen ihrer Meinung ermordet worden, sondern weil sie einen Aufstand angeführt hatten. Jetzt ist Gefangenenmord auch ein widerliches Verbrechen, aber das Beispiel passt nicht hierhin.

    Doch zu den anderen Argumenten: Als jemand, der mal ein bisschen Jura studiert hat, finde ich ja die Frage ganz spannend, ob ein Aufruf, man solle Firmen anschreiben, dass sie Blogs ihre Werbung entziehen, rechtlich die Meinungsfreiheit einschränkt. Aber wir können doch festhalten, dass es eine Linie gibt, die von völliger Anarchie bis zu totaler Unterdrückung geht. Und sich in dieser Richtung zu bewegen, können wir als repressiv bezeichnen. Und dann stellt sich mir die Frage, warum eigentlich in den letzten Jahren die deutsche Linke aus Linker, SPD und Grünen in vielen zentralen Punkten repressiver geworden ist: Demokratie (Paritätsgesetz), Meinungsfreiheit (Netzwerkdurchsetzungsgesetz), Sexualität (Nordisches Modell) usw.

  36. Da Sie das bissel studiert haben, können Sie sich die erste Frage selbst beantworten: Ja, es schränkt die Meinungsfreiheit ein, denn der Schutzbereich ist weit. Vorangekommen sind Sie damit aber nicht, denn ich wiederhole gern nochmal: Es gibt keine Rechtsnorm, die dem einen Bürger untersagt, die Meinungsfreiheit des anderen einzuschränken. Beispiel: Meine Meinung wird auch unterdrückt, wenn mich die Fans der gegnerischen Mannschaft im Stadion niederbrüllen. Und noch „schlimmer“: Die machen ja von ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch! Übrigens auch in Ihrem Beispiel, sollen doch die Werbetreibenden von einer anderen Meinung überzeugt werden. Und nu?

    Ansonsten wäre mir neu, dass eine Koalition aus SPD, Grünen und Linken die von Ihnen genannten Gesetze beschlossen hätte. Aber egal: Die meisten Gesetze sind „Repression“, weil sie irgendwie freiheitsbehindernd sind. Mordinteressierte finden § 211 StGB bestimmt auch nicht so knorke. Trotzdem gibt es meist vernünftige Gründe für eine solche „Repression“. Die Beweggründe für den Erlass der Gesetze finden Sie meist im allgemeinen Teil der Begründung des Gesetzentwurfs, der jeweils öffentlich zugänglich ist. Dort dürfte – wie Sie wissen – das offizielle „Warum“ zu finden sein. Es bleibt Ihnen aber natürlich unbenommen, in Ausübung Ihrer Meinungsfreiheit die genannten drei Gesetze repressiv zu nennen. Die davon potentiell Betroffenen sollten es aber verkraften können, oder?

  37. Das war jetzt aber viel Nebel, um nicht zu beantworten, warum die linke Öffentlichkeit repressiver geworden ist (nicht repressiv als feststehenden Punkt, dafür ist das ja alles noch zu unwichtig). – Und nein, die Diskussionen und Gesetze, die ich z.B. mit der deutschen Sozialdemokratie der 70er verbinde, waren nicht repressiv (Herabsetzung des Wahlalters auf 18, Abschaffung der Verfolgung der Homosexualität, größere Rechte für Arbeitnehmer usw.). Bleibt also gerade im Bereich der Meinungsäußerung die Frage: warum diskutiert die Linke nur noch Verbote?

  38. Ich habs schon immer gewußt. Irgenwann haben wir die DDR wieder. Da wurde auch nicht dem Volk überlassen, wer was wann wo sagen durfte. Den Leuten wurde nicht zugetraut, das richtig zu machen. Die Autorin srgumentiert ähnlich. Das Volk interessiert sich nicht für die Wahrheit, (das Ideal.. basiert auf einer utopischen Vorstellung von Konsumenten…) schreibt sie und schließt das aus wenigen Beispielen. Daraus folgert sie, man muss dem Volk gewisse Meinungen verbieten oder vorenthalten. Denn es weiß ja nicht, was gut und richtig ist. Interessant wäre ihre Meinung zu Wer sollte das Richtige nach welchen Regeln festlegen dürfen. Ich wette, sie sieht sich in der Jury.

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